Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig
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- Helmut Kappel
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1 Stadt Bad Belzig Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Bewerbungen bis 12. August 2016
2 Bewerbungskriterien: - Jeder Antrag hat sich auf eine konkrete Bauparzelle zu beziehen. (Angabe der Flurstücksnummer erforderlich.) - Ein Alternativwunsch ist möglich. - Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. - Bei mehreren Bewerbern auf eine Parzelle entscheidet das Los. - Der Käufer wird im Kaufvertrag verpflichtet, das Grundstück mit einem Wohngebäude zur eigenen Nutzung zu bebauen und innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau zu beginnen. - Bei Nichteinhaltung der Dreijahresfrist kann die Stadt das Grundstück im unbebauten Zustand zurück erwerben (Wiederkaufsrecht). Der Rückkauf erfolgt zu dem Kaufpreis, zu dem es der Käufer von der Stadt Bad Belzig erworben hat, zuzüglich der vom Käufer für das Grundstück bereits aufgewendeten Erschließungs- und Anschlusskosten. Die Kosten der Rückabwicklung beim Notar und beim Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer hat der jetzige Käufer zu tragen. - Es wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. - Der Antrag muss bis einschließlich bei der eingegangen sein. 12. August 2016 Stadt Bad Belzig Bürgermeisterin Frau Klabunde-Quast Wiesenburger Straße Bad Belzig
3 Lage im Stadtgebiet Baugebiet
4 Teil B: Text Im Änderungsbereich werden die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr vollständig durch die des Änderungsbebauungsplanes Nr ersetzt! 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 Art der baulichen Nutzung Die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.2 Maß der baulichen Nutzung und Bauweise Die festgesetzten Firsthöhen haben als Bezugspunkt die Höhenlage der öffentlichen Straßenverkehrsfläche in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrundstücks mit der Verkehrsfläche Im allgemeinen Wohngebiet darf die Länge der Gebäude höchstens 15 m betragen. 1.3 Nicht überbaubare Grundstücksflächen Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen abcda und efghie ist die Errichtung von Gebäuden unzulässig. 1.4 Garagen Bis zu einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie ist die Errichtung von Garagen unzulässig. 1.5 Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffende bauliche Vorkehrungen Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche jklmj müssen an den der Brandenburger Straße zugewandten Fassaden die Außenbauteile einschließlich der Fenster von Aufenthaltsräumen ein bewertetes Luftschalldämmmaß (R w, res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989) von mindestens 35 db aufweisen. 1.6 Grünordnerische Festsetzungen Im allgemeinen Wohngebiet ist je 300 m 2 Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum der Mindestqualität 12/14 zu pflanzen Bei Pflanzungen gemäß der textlichen Festsetzungen bis sind ausschließlich Arten der Anlage 1 zum gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Natur vom (Abl. Nr. 44 vom , S ff.) zu verwenden Können zum Erhalt festgesetzte Bäume aufgrund von natürlichem Abgang, Krankheit oder von ihnen ausgehenden Gefahren für Personen und Sachen nicht erhalten werden, ist auf dem Baugrundstück gleichartiger Ersatz zu pflanzen. 2. HINWEISE ZUM (ÄNDERUNGS-)BEBAUUNGSPLAN NR Erforderliche Kompensationsmaßnahmen für den (Änderungs-)Bebauungsplan Nr Die Stadt Bad Belzig sichert als Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet die Umsetzung folgender erforderlichen Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches zu: a) Abriss eines Gebäudes und Entsiegelung einer Fläche von 90 m 2 in der Gemarkung Belzig, Flur 5, Flurstück 18 sowie Begrünung der Fläche. b) Abriss von Gebäuden und Entsiegelung einer Fläche von m 2 in der Gemarkung Belzig, Flur 7, Flurstück 801 (ehemaliges GUS-Gelände) sowie Pflanzung von 38 Bäumen auf der Fläche. c) Die Entsiegelung und Begrünung einer Verkehrsfläche von 500 m 2 in der Gemarkung Neschholz, Flur 3, Flurstück 147 wurde bereits durchgeführt und durch die zuständige Behörde als vorgezogene Kompensationsmaßnahme für den vorliegenden (Änderungs-)Bebauungsplan anerkannt. d) Nutzungsaufgabe von 770 m 2 intensiv genutzter Ackerfläche in der Gemarkung Belzig, Flur 1, Flurstück 34 e) Die Pflanzung von 16 Bäumen auf einem noch zu bestimmenden Standort. 2.2 Bodendenkmal An den Südteil des räumlichen Geltungsbereiches grenzt das nach 1 und 2 BbgDSchG geschützte Bodendenkmal Nr Gräberfeld der Eisenzeit an. Die tatsächliche Ausdehnung des Bodendenkmals ist bisher nicht durch eine Ausgrabung ermittelt, so dass es sich wahrscheinlich bis in den Südteil des Plangebietes ersteckt. Es wird auf die Erfordernisse der 7 und 9 BbgDSchG hingewiesen. 2.3 Immissionsschutz Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche jklmj sollen die Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern an der dem Verkehrslärm der Brandenburger Straße (B 102) abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. 3. ANPASSUNG VON HINWEISEN ZU DEN ERFORDERLICHEN KOMPENSATIONSMASSNAHMEN FÜR DEN UNVERÄNDERT BLEIBENDEN TEIL DES URSPRUNGSBEBAUUNGSPLANES 22.1 Die Hinweise 2.1 und 2.2 des Ursprungsbebauungsplanes Nr werden wie folgt korrigiert: 3.1 Bauabschnitte Die Entwicklung in 3 Bauabschnitte ist nicht mehr beabsichtigt. Die Gliederung der Kompensationsmaßnahmen nach Bauabschnitten wird daher aufgehoben. 3.2 Erforderliche Kompensationsmaßnahmen für den Teil des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 22.1, der außerhalb des Geltungsbereiches des (Änderungs-)Bebauungsplanes Nr liegt Für den Teil des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 22.1, der außerhalb des Geltungsbereiches des (Änderungs-) Bebauungsplanes Nr liegt, werden nachfolgend aufgelistete Kompensationsmaßnahmen durch Selbstbindungsbeschluss der Stadt und öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert: a) Mit Ausnahme der Hochbeete Entsiegelung aller innerhalb des Plangebietes gelegener Flächen und Begrünung. b) Vollständige Umsetzung der gemäß der unverändert bleibenden grünordnerischen Festsetzungen bis des Ursprungsbebauungsplanes gesicherten Pflanzbindungen. c) Anlage einer m 2 großen Hecke (165 x 10 m) in der Gemarkung Hagelberg, Flur 5, Flurstücke 149/150 mit Pflanzung von 24 Bäumen in der Hecke. d) Anlage einer m 2 großen Hecke (295 x 11 m) in der Gemarkung Lüsse, Flur 3, Flurstück 61. e) Entsiegelung eines Wirtschaftsweg-Teiles mit einer Fläche von m 2 in der Gemarkung Kuhlowitz, Flur 2, Flurstück 161 und Pflanzung von 18 Bäumen auf der Fläche. f) Verpflanzung von 16 Bäumen in den Kurpark westlich des räumlichen Geltungsbereiches des Ursprungsbebauungsplanes bzw. Nachpflanzung im Verhältnis 1 zu 1,5, wenn die umgesetzten Bäume nicht anwachsen. g) Pflanzung von 10 Bäumen in der Gemarkung Belzig, Flur 7, Flurstück 801 (ehemaliges GUS-Gelände). 3.3 Fußwegebeziehungen Der Hinweis im Ursprungsbebauungsplan Nr zu Fußwegebeziehungen wird unverändert beibehalten. Zusätzlicher Hinweis: Die Baulinie ist bindend für die straßenseitige Hausfront
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