Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beigefügte Teile zum Bebauungsplan"

Transkript

1 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Dragonerkaserne Teilbereich 1 Änderung 1 Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I B II Begründung zum Bebauungsplan Begründung zu den örtlichen Bauvorschriften Stand Entwurf erneute Offenlage Seite 1

2 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Dragonerkaserne Teilbereich 1 Änderung 1 Teil B - Begründung B I Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen Inhalt 0. Übersichtsplan 3 1. Anlass und Ziele der Planung 3 2. Räumlicher Geltungsbereich 4 3. Rechtliche Rahmenbedingungen 5 4. Verfahren 6 5. Bestehende Nutzungen, Erschließung und Ver- und Entsorgung 6 6. Planungsrechtliche Festsetzungen 8 7. Umweltbelange Altlasten und Kampfmittelvorkommen Realisierung der Planung 11 Seite 2

3 0. Übersichtsplan Abb. 1: Ausschnitt aus dem Stadtplan (ohne Maßstab) 1. Anlass und Ziele der Planung Ein Teil der Dragonerkaserne wird derzeit durch die SEW-Eurodrive GmbH & Co. KG und die Hochschule Karlsruhe Technik und Wirtschaft (HsKA) als Forschungs- und Arbeitscampus genutzt. Die weiteren Räumlichkeiten sind durch die städtische Verwaltung und das Justus-Knecht- Gymnasium belegt. Die im Zuge der International University neu errichteten ehemaligen Studentenwohnhäuser im Süden des Geländes wurden privatisiert und dienen Wohnzwecken. Um die vorhandenen und neuen Nutzungen auf dem Dragonerkasernenareal sowie die künftige Entwicklung zu steuern und das Nebeneinander von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, schulischen Einrichtungen, Verwaltung, Büros und Wohnen verträglich zu gestalten, wurde der Bebauungsplan Dragonerkaserne - Teilbereich 1 für die Bestandsbauten auf dem Areal der Dragonerkaserne aufgestellt. Der Bebauungsplan Dragonerkaserne Teilbereich 1 ist am in Kraft getreten. Dieser Bebauungsplan soll nun im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB geändert werden. Seite 3

4 Die wesentlichen Ziele der Änderung sind: - Festlegung öffentlicher Verkehrsflächen und privater Stellplätze gem. Bestand und Anpassung an den Kaufvertrag 1 UR 688/98 des Notariats 1 Bruchsal vom (zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Verkäuferin und der Stadt Bruchsal sowie der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbh als Käufer) - Festlegung öffentlicher und privater Grünflächen gemäß Bestand - Einbeziehung der Grundstücke zwischen dem Areal der Dragonerkaserne und der Karlsruher Straße Dieses Areal ist bereits bebaut. Es zeichnen sich jedoch auf einzelnen Grundstücken Veränderungen ab. Die Lage an der Hauptzufahrtsstraße aus Richtung Untergrombach und an einer Hauptzufahrt zum Areal der Dragonerkaserne (Straße Campus) erfordert es, die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle zu steuern und auf die Umgebung abzustimmen. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich umfasst den bestehenden Standort der Dragonerkaserne und die zwischenzeitlich privatisierten Wohnhäuser (ehemalige Studentenwohnungen der International University) = bisheriger Geltungsbereich B-Plan Dragonerkaserne Teilbereich 1. Zusätzlich in den Geltungsbereich einbezogen werden die Grundstücke zwischen Campus und Karlsruher Straße. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - im Süden durch die Steinackerstraße - im Westen durch die an die Straße Campus angrenzenden Flurstücke Nr und 2435/9 - im Osten durch die Kasernenstraße - im Norden durch die Karlsruher Straße. Seite 4

5 Abb. 2: Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab) 3. Rechtliche Rahmenbedingungen 3.1 Flächennutzungsplanung Im Flächennutzungsplan 2025 ist der Bereich als Sonderbaufläche Hochschule dargestellt. Der Erweiterungsbereich zwischen Sonderbaufläche und Karlsruher Straße ist als Mischgebiet dargestellt. Der Bebauungsplan kann als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Die Festsetzung als Sondergebiet für Bildung, Forschung und Entwicklung konkretisiert die Darstellung im Flächennutzungsplan. Im Bereich der privatisierten Wohnungen wird die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet vorgenommen und damit an die geschaffenen Fakten angepasst. Der Bereich zwischen Campus und Karlsruher Straße wird gem. FNP als Mischgebiet festgesetzt. Die Entwicklung entspricht der gewünschten städtebaulichen Ordnung in diesem Bereich. Seite 5

6 4. Verfahren Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB aufgestellt. Durch die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes werden die Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplanes Dragonerkaserne-Teilbereich 1 nicht berührt. Durch die Erweiterung des Geltungsbereichs und die Einbeziehung der Grundstücke bis zur Karlsruher Straße (bisher 34 BauGB-Gebiet) wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende bisherige Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. Im vereinfachten Verfahren wird gem. 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 5. Bestehende Nutzungen, Erschließung und Ver- und Entsorgung Die Räumlichkeiten in der ehemaligen Dragonerkaserne werden derzeit von der städtischen Verwaltung (Campus 1) und dem Justus-Knecht-Gymnasium (Campus 6) genutzt. Darüber hinaus sind Nutzungen der SEW (Campus 2 und Campus 16) und die Hochschule (Campus 3 und Teilflächen von Campus 5) in die Räumlichkeiten eingezogen. Die privatisierten Wohnhäuser werden zu Wohnzwecken genutzt. Zwei der ehemaligen Studentenwohnungen wurden zu Eigentumswohnungen umgebaut und die Wohnungen hierfür vergrößert. Die Wohnungen der Bruchsaler Wohnungsbau (Campus 12, 14, 18 und 20) sind vermietet. Seite 6

7 Die Bebauung zwischen Campus und Karlsruher Straße ist durch gemischte Nutzungen geprägt. Die bauliche Struktur ist teilweise ungeordnet, insbesondere Richtung Süden wird die Blockrandbebauung aufgelöst und es fehlen klare Raumkanten. Abb. 6: Bestand - Luftbild Wohnhäuser Freifläche Campus 5 Campus 1 Innenhof BHKW B35 Campus 3 Campus 6-8 C 18 C 20 Campus 16 Campus 2 C 12 C 14 B3 Bundeswehr Bahnlinie N Karlsruher Straße Quelle: Luftbild Landesvermessungsamt Baden-Württemberg ( ) Az.: /20 Die Erschließung des Campus und der Wohnhäuser erfolgt für den Pkw- oder Anlieferverkehr durch eine Zufahrt von der Karlsruher Straße aus. Eine Zufahrt von der Kasernenstraße ist durch Poller abgetrennt. Im Gebiet des Bebauungsplanes gibt es Energie- und Trinkwasserinfrastruktur bestehend aus Strom, Gas, Wasserversorgung und eine Nahwärmeversorgung/BHKW. Bei wesentlichen Änderungen der baulichen Nutzung bzw. Ergänzungen durch Neubauvorhaben ist die Versorgung entsprechend anzupassen. Seite 7

8 6. Planungsrechtliche Festsetzungen 6.1 Art der baulichen Nutzung Ziel des Bebauungsplanes ist es vorrangig, die vorhandenen und zukünftig angestrebten Nutzungen und Entwicklungen planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wurden bereits im Bebauungsplan Dragonerkaserne Teilbereich 1 Festsetzungen getroffen, die bei der Änderung unverändert übernommen werden: Festgesetzt wird ein Allgemeines Wohngebiet im Bereich der vorhandenen privaten Wohngebäude. Tankstellen und Gartenbaubetriebe werden hier ausgeschlossen, da der Standort hierfür nicht geeignet ist. Der Bereich der ehemaligen Dragonerkaserne wird als Sondergebiet für Bildung, Forschung und Entwicklung festgesetzt. Zulässig sind hier nur Einrichtungen und Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören und auch in einem Mischgebiet zugelassen werden können. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Nachweis der immissionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit zu den umliegenden Nutzungen in Form der Einhaltung des Störgrades eines Mischgebietes erbracht wird, wenn also z.b. der Betrieb technische Vorkehrungen trifft. Damit soll gewährleistet werden, dass das Nebeneinander von Wohnen, Bildung, Forschung und Entwicklung störungsfrei ablaufen kann. Im Sondergebiet sind neben den Bildungseinrichtungen und den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung auch weitere Nutzungen ausnahmsweise zulässig (öffentliche Einrichtungen, sonstige Büro- und Verwaltungsgebäude und Dienstleistungsbetriebe, Räume und Gebäude für freie Berufe, Wohnungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, der Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speisewirtschaften sowie Einrichtungen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke). Damit wird zwar der Schwerpunkt auf Bildung, Forschung und Entwicklung gelegt, aber auch andere, mit diesen Einrichtungen vereinbare Nutzungen können zugelassen werden. Neu hinzu kommt der Bereich zwischen Campus und Karlsruher Straße. Dieser Bereich ist durch gemischte Nutzungen geprägt und wird als Mischgebiet festgesetzt. Im Mischgebiet werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen, da diese Nutzungen aufgrund ihres Flächenbedarfs sich nicht in die städtebauliche Struktur einfügen würden. Ebenfalls ausgeschlossen werden Vergnügungsstätten und Wettvermittlungsstellen im Sinne 20 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg sowie vergleichbare Einrichtungen. Damit wird dem Spielhallenkonzept der Stadt Bruchsal (2. Dez. 2010) entsprochen. Ausgeschlossen werden auch Bordelle und bordellartige Betriebe, Sexshops und Erotikzentren entsprechend dem Konzept zur räumlichen Steuerung von Vergnügungseinrichtungen im Erotikgewerbe in Bruchsal (Feb. 2011). 6.2 Maß der baulichen Nutzung Im Sondergebiet und im Allgemeinen Wohngebiet werden die Festsetzungen vom Bebauungsplan Dragonerkaserne Teilbereich 1 übernommen: Die Dragonerkaserne ist größtenteils denkmalgeschützt. Bauliche Veränderungen müssen die Bestimmungen des Denkmalschutzes beachten. Die neu hinzugekommenen Wohngebäude sind, bis auf ein freies Grundstück, bereits vorhanden. Als Maß der baulichen Nutzung wird lediglich die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, die vom vorhandenen Bestand übernommen wird. Im neu hinzugekommenen Mischgebiet werden als Maß der baulichen Nutzung eine GRZ von 0,6, entsprechend den Obergrenzen für Mischgebiete gem. 17 BauNVO, festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten (d.h. Ein- und Ausfahrten), Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich Seite 8

9 unterbaut wird, bis auf eine Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. Dies entspricht den üblichen Regelungen des 19 BauNVO. Eine weitere Überschreitung der GRZ um maximal 0,1 auf 0,9 kann durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese Überschreitung durch Erdüberdeckung der TG oder Dachbegrünung ausgeglichen wird. Bei einer an dieser Stelle gewünschten städtebaulichen Verdichtung kann u.u. der notwendige Stellplatzbedarf nur schwer auf dem Grundstück nachgewiesen werden, bzw. mit der Anlage von Stellplätzen werden verbleibende Freiflächen auf den Grundstücken versiegelt. Mit der o.g. Regelung soll der Bau von Tiefgaragen erleichtert werden. Indem Tiefgaragenoberflächen begrünt werden, kann die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Die Höhenfestsetzungen und die Zahl der Vollgeschosse im Mischgebiet werden abgestuft festgesetzt. An der Ecke Karlsruher Straße / Campus wird eine höhere Bebauung mit 3-4 Vollgeschossen und einer Gesamthöhe von 15,50 m festgesetzt. Dieses Gebäude bildet den markanten Eckpunkt. Entlang der Straße Campus wird die Höhe mit max. 12,50 m und 2-3 Vollgeschossen festgelegt. Damit wird eine Raumkante entlang der Straße Campus geschaffen. Die Höhen und Zahl der Vollgeschosse entlang der Karlsruher Straße und der Kasernenstraße werden gem. dem überwiegenden Bestand mit zwingend 3 Vollgeschossen und einer max. Gebäudehöhe von 14,50 m festgesetzt, damit eine klare Raumkante zur Karlsruher Straße entsteht. Die zweite Reihe-Bebauung parallel zur Karlsruher Straße soll ein Stockwerk niedriger sein, und wird mit 2 Vollgeschossen (zwingend) und einer max. Höhe von 11,50 m festgesetzt. 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt eng an den Grenzend des Bestands. Für die Ergänzung der Wohnbebauung auf dem noch unbebauten Grundstück wurde ein weiteres Baufenster festgelegt. Die im Bebauungsplan Dragonerkaserne Teilbereich 1 vorgesehene Bebauungsoption auf dem heutigen Parkplatz als Pendent zur Heizzentrale wird zugunsten der bestehenden Parkplatznutzung aufgegeben. Im Abschnitt des Mischgebiets werden Baulinien festgesetzt, um die gewünschte städtebauliche Raumkante entlang der Karlsruher Straße bei Neubauten zu schließen. Im Rückwärtigen Bereich wird eine zweite Reihe-Bebauung in einer Zone festgelegt. Damit soll die Entwicklung des Areals langfristig geordnet und klarer strukturiert werden. 6.4 Flächen für Stellplätze und Carports Stellplätze und Carports sind im Allgemeinen Wohngebiet an den dafür festgesetzten Stellen zulässig. Die Stellplätze auf den privaten Grundstücken sind größtenteils bereits vorhanden. Der südlich gelegene Parkplatz wird den privaten Nutzungen zugeordnet und als private Stellplatzfläche festgesetzt. Ebenso die Stellplatzfläche südlich von Campus 2. Für das Mischgebiet werden keine Regelungen zu Stellplätzen im Bebauungsplan getroffen. 6.5 Verkehrsflächen Die Verkehrsflächen werden im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Die Abgrenzung erfolgt gem. Bestand und auf Grundlage des Kaufvertrags 1 UR 688/98 des Seite 9

10 Notariats 1 Bruchsal vom (zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Verkäuferin und der Stadt Bruchsal sowie der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft mbh als Käufer). In diesem Vertrag wurden Grundstücke festgelegt, die als öffentliche Verkehrsflächen, Wege oder Freiflächen festzulegen sind. Diese Vereinbarung wird planungsrechtlich umgesetzt. Lediglich die südlich gelegenen Stellplätze und die Stellplatzfläche südlich von Campus 2 sollen als private Stellplätze festgesetzt werden. Diese Flächen sollen den privaten Nutzungen zugeordnet werden. Ebenso die der Innenhof der Dragonerkaserne, der als private Grünfläche festgesetzt wird (s. 6.6). 6.6 Grünflächen Der Innenhof des Campus-Areals wird als private Grünflächen festgesetzt. Diese Freifläche soll den privaten Nutzungen zugeordnet werden. Die Freifläche zwischen Campus 1 und 2 wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt (s. auch 6.5). 6.7 Lärmschutz Das festgesetzte Mischgebiet liegt an der Karlsruher Straße. Die Karlsruher Straße (B3) ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Auf Basis des Lärmaktionsplans (Eingangsdaten Verkehrsmengengerüst des Straßenverkehrs - Verkehrsmengen auf das Jahr 2012) wurde die Lärmsituation der Bestandsbebauung eingeschätzt. In der nachfolgenden Abbildung sind die Lärmpegelbereiche an der Bestandsbebauung dargestellt: Die dargestellten Lärmpegelbereiche beziehen sich auf den jeweils lautesten Punkt der Fassade. Seite 10

11 Auf dieser Grundlage werden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche entlang der Baulinien und Baugrenzen abgeleitet und festgesetzt, innerhalb derer die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Dies sind entlang der Baulinie an der Karlsruher Straße Lärmpegelbereich V, an der Einfahrt Kasernenstraße Lärmpegelbereich IV und entlang der Kasernenstraße und der Zufahrt zum Campus Lärmpegelbereich III. Die Lärmpegelbereiche I und II werden nicht in der Planzeichnung festgelegt, da hier gegenüber der heutigen Bauweisen keine erhöhten Anforderungen an die Außenbauteile bestehen. Ausnahmen der Festsetzungen sind zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass z.b. durch die bauliche Entwicklung und daraus resultierende Abschirmwirkung geringere Maßnahmen an den jeweiligen Fassaden ausreichen. 7. Umweltbelange Da im Wesentlichen die Art der Nutzungen im Gebiet durch den Bebauungsplan geregelt werden und das Maß der baulichen Nutzung gegenüber dem bisher zulässigen nicht verändert wird, sind keine erheblichen Auswirkungen auf Umweltbelange zu erwarten. 8. Altlasten und Kampfmittelvorkommen 8.1 Altlasten Altlasten wurden im Rahmen der Sanierung der Dragonerkaserne beseitigt. Im Erweiterungsbereich befinden sich zwei Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen: AS Karlsruher Straße 11, Flst.Nr. 2294, Objekt Nr , Handlungsbedarf B nach Sanierung. AS Karlsruher Straße 17, Flst.Nr , Objekt-Nr , Handlungsbedarf A nach Sanierung. 8.2 Kampfmittel Kampfmittel sind nicht bekannt. 9. Realisierung der Planung 9.1 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich 9.2 Kosten Das Gebiet ist bereits erschlossen und an die Ver- und Entsorgung angebunden. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind keine zusätzlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Seite 11

12 B II Begründung der örtlichen Bauvorschriften Die Festlegungen zu Werbeanlagen und Antennen nehmen Rücksicht auf das denkmalgeschützte Ensemble der Dragonerkaserne. Seite 12

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702

WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702 Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB

Mehr

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1

Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Bisheriges Verfahren 1.2 Geltungsbereich 1.3 Situation 1.4 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit

Mehr

GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN

GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN GEMEINDE ROMMERSKIRCHEN Bebauungsplan Nettesheim Butzheim Nr. 9 "Im Kämpchen" 1. vereinfachte Änderung Begründung Stand: Satzungsexemplar, April Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsvorgaben 1 1.1

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB BEGRÜNDUNG Stand der Planung 13.4.2015 gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB GEMEINDE GIESEN BEBAUUNGSPLAN NR. 413 ERWEITERUNG BIOGASANLAGE MIT AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES

Mehr

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3

Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner

Mehr

Bebauungsplan Nr. 900

Bebauungsplan Nr. 900 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Mehr

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig

Stadt Bad Belzig. Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Stadt Bad Belzig Ausschreibung Bauparzellen Baugebiet südlich der SteinTherme Bad Belzig Bewerbungen bis 12. August 2016 Bewerbungskriterien: - Jeder Antrag hat sich auf eine konkrete Bauparzelle zu beziehen.

Mehr

Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG. Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010

Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG. Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010 Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010 Stand: Fassung zum Satzungsbeschluss INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass

Mehr

Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

Bebauungsplan Nr. 288

Bebauungsplan Nr. 288 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 288 Sheridan Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 Allgemeines Wohngebiet mit Nummerierung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG STADT ILMENAU VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 25 WOHNANLAGE AM EHRENBERG BEGRÜNDUNG - ENTWURF 1 PLANUNGSANLASS UND ERFORDERLICHKEIT Die Stadt Ilmenau hat in der Sitzung des Stadtrates vom 22.01.2015

Mehr

Präambel. Teil B Text

Präambel. Teil B Text Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Ausschreibung von Grundstücken

Ausschreibung von Grundstücken Ausschreibung von Grundstücken Die Stadt Ludwigsfelde veräußert das unbebaute Grundstück Taubenstraße 48 in 14974 Ludwigsfelde, bestehend aus dem Flurstück 268 mit 3.828 m² und einer Teilfläche des Flurstücks

Mehr

25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß 3 Abs. 1 BauGB

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Gebiet: nördlich und südlich der Maurepasstraße, nördlich und südlich der Bebauung

Mehr

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE

ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE ÄNDERUNG DER BAUSTUFENPLÄNE BESONDERS GESCHÜTZTE WOHNGEBIETE Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung ÖPD Eimsbüttel am 14.9.2016 Öffentliche Plandiskussion zur

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT

MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT MAGISTRAT DER STADT WIENER NEUSTADT Änderung des Bebauungsplanes Neudarstellung 2016/3 Erläuterungsbericht Magistrat der Stadt Wiener Neustadt Gruppe V/3 Stadtentwicklung Wiener Neustadt, 29. Juli 2016

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet "Fischersteig"

Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet Fischersteig Landkreis Weilheim-Schongau Abrundungssatzung nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Plangebiet "Fischersteig" BEGRÜNDUNG Iffeldorf erstellt: 16.04.2010 geändert: 22.07.2010 AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung

Mehr

Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April 2009. Immobilienbewertung, Wohnen und Gewerbe (W+G)

Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April 2009. Immobilienbewertung, Wohnen und Gewerbe (W+G) Schriftliche Zertifizierungsprüfung 27. April 2009 Fachgebiet: Teilklausur 1: Bearbeitungszeit: Hinweise: Immobilienbewertung, Wertermittlungsfälle 120 Minuten Lassen Sie auf der rechten Seite einen ca.

Mehr

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Zeichenerklärung Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Art der baulichen Nutzung ( 2 Abs. 5, 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 1 bis 11 BauNVO) WR WA WB MI MK GE GI SO Reine

Mehr

Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung

Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung 04.09.2018 Flächennutzungsplan Gemischte Baufläche VBP Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung Folie 02 WoltersPartner Luftbild - Lage

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Berliner Straße 58 in Spremberg

Berliner Straße 58 in Spremberg Verkaufsexposé Luftbild 2013 GeoBasis-DE/LGB 2013; schematische Markierung kann von tatsächlichen Grundstücksgrenzen abweichen Entwicklungsgrundstück in der Lausitz Berliner Straße 58 in Spremberg Objektdaten

Mehr

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. Juni 2013

N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. Juni 2013 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10. Juni 2013 Punkt 1 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Rheinau hier: a) Änderungsbeschluss aufgrund der

Mehr

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage Stellplatznachweis Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage Allgemein Gemäß 51 Absatz 1 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) müssen bei der Errichtung von baulichen

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan

Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Teil B Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan B - I Begründung zum Bebauungsplan Satzungsfassung gem. GR Beschluss vom 20.11.2012 Seite 1 Teil B - Begründung B Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:

Mehr

Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen

Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen Stadt Kehl - Stadtplanung Kehl, 16.11.2007 Tr. Bebauungsplan zur Regelung der Art der baulichen Nutzung im Kernstadtbereich, 1. Änderung in Kehl-Stadt Textfestsetzungen In Ergänzung zum zeichnerischen

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 10 Seidinger Straße Ortsteil Weyarn 6. Änderung

BEBAUUNGSPLAN NR. 10 Seidinger Straße Ortsteil Weyarn 6. Änderung GEMEINDE WEYARN LANDKREIS MIESBACH BEBAUUNGSPLAN NR. 10 Seidinger Straße Ortsteil Weyarn 6. Änderung mit Datum: 03.09.2018 Änderung nach 13a BauGB 6. Änderungsfassung vom Sept. 2018 Beilage der 6. Änderung

Mehr

Urbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung

Urbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung Urbane Gebiete Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Hintergrund Soll eine "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" ermöglichen. (Barbara Hendricks) Dient dem Ziel

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Aufstellungsbeschluss B Beschreibung: ANLAGE B S. 1

Aufstellungsbeschluss B Beschreibung: ANLAGE B S. 1 S Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 295 "Bahnhofstraße ", Stadtteil Horrem B Beschreibung: ANLAGE B S. 1 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 295 Bahnhofstraße " liegt im Zentrum

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung

Bebauungsplan Windpark Schössbusch 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern März 2015 Auftraggeber Ortsgemeinde Olsbrücken Hauptstraße 56 67737 Olsbrücken Olsbrücken, den Herr Peter

Mehr

Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,

Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im vierten Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Bereich der 2. Änderung

Bereich der 2. Änderung Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete

Mehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr

Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis

Mehr

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Bebauungsplan Nr. 228

Bebauungsplan Nr. 228 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 228 Reese Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 SO mit Zweckbestimmung EDW Tankstelle Verwaltung

Mehr

Bauen in Fulda. Erläuterungen zum Bebauungsplan (B-Plan)

Bauen in Fulda. Erläuterungen zum Bebauungsplan (B-Plan) Inhalte Rechtsgrundlage BauGB BauNVO PlanzV HBO Inhalte In den meisten Neubaugebieten geben die Gemeinden Bebauungspläne vor, um die Bebauung zu steuern und ein harmonisches Ortsbild zu gestalten. Die

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan Nr. 475 I

Bebauungsplan Nr. 475 I Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 475 I Kammgarnspinnerei B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO ED Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Mehr

Bebauungsplan Parkhaus Orbinstraße Gemarkung Bruchsal Seite 1. Beigefügte Teile zum Bebauungsplan. Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB)

Bebauungsplan Parkhaus Orbinstraße Gemarkung Bruchsal Seite 1. Beigefügte Teile zum Bebauungsplan. Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan ( 9 Abs. 8 BauGB) Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0. Übersichtsplan 1. Flächennutzungsplan, 2. Bebauungsplan Inneres Stadtgebiet,

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Garagen/Überdachte Stellplätze (Carports)

Garagen/Überdachte Stellplätze (Carports) Garagen/Überdachte Stellplätze (Carports) Allgemein Kleingaragen sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis zu einer Größe von 100 Quadratmeter, 118 Abs.1 Ziffer 1 Sonderbauverordnung (SBauVO

Mehr

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Dieser Plan enthält Festsetzungen nach 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung

Mehr

Aspekte des neuen Abstandflächenrechts

Aspekte des neuen Abstandflächenrechts BDVI e.v. Bildungsinstitut - Seminar 2007 Aspekte des neuen Abstandflächenrechts Dipl.-lng. U. Rütz Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bonn Dipl.-lng. J. Schenk Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur,

Mehr

Städtebauliche Rahmenvereinbarung

Städtebauliche Rahmenvereinbarung Städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Bad Kissingen, vertr. d. d. Oberbürgermeister Kay Blankenburg, Maxstraße 23, 97688 Bad Kissingen - nachfolgend Stadt genannt - und Freistaat Bayern,

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1950 der Landeshauptstadt München Rupert-Mayer-Straße (südlich), Koppstraße (westlich)

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1950 der Landeshauptstadt München Rupert-Mayer-Straße (südlich), Koppstraße (westlich) INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1950 der Landeshauptstadt München Rupert-Mayer-Straße (südlich), Koppstraße (westlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans Liedhorn I in Weinstadt Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße 13 7 0 1 8 8 S t u t t g a r t T e l 0 7 1 1 / 9 9 0 5 1 7 3 Fa x 9 9 0 5 1 7 4 info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:

VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung: VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM EEG ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 Ohlhof - Markt Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2. Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Baunutzungsverordnung

Baunutzungsverordnung - 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen

Mehr

Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs.

Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs. Drucksache Nr. 5/2015 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 21. Januar 2015 Tagesordnungspunkt 7 Änderung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim,

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

Stadt Kempten (Allgäu) Bebauungsplan Ludwigshöhe Süd. Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB. Planzeichenerklärung. Verfahrensvermerke

Stadt Kempten (Allgäu) Bebauungsplan Ludwigshöhe Süd. Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB. Planzeichenerklärung. Verfahrensvermerke Stadt Kempten (Allgäu) Bebauungsplan Ludwigshöhe Süd Bebauungsplan Ludwigshöhe Süd, 14. Änderung für das Gebiet zwischen Ecke Hauff- und Sailerstraße, Wohnscheibe und Seniorenwohnanlage Eichendorffweg

Mehr

Bauordnungsrecht. Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht)

Bauordnungsrecht. Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Bundesrecht Landesrecht Bundes-/Landesrecht z.b.: BauGB BauO NRW BauNVO VVBauO NRW z.b.: Bebauungspläne Flächennutzungsplan Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baunebenrecht Sonderbauvorschriften Kommunales

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Die neue Richtlinie VDI 4100 Höherer Komfort durch verbesserten Schallschutz in Wohngebäuden Im Oktober 2012 erschien die aktualisierte Fassung der VDI-Richtlinie 4100 Schallschutz

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur Stadt Eckernförde Teil B: Text zur Satzung der Stadt Eckernförde über Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 " Carlshöhe " Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 Ergänzend zu den Ausweisungen

Mehr

Qualität im Wohnungsbau. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht am 08.02. und 10.02. 2006

Qualität im Wohnungsbau. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht am 08.02. und 10.02. 2006 Qualität im Wohnungsbau Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht am 08.02. und 10.02. 2006 Grundsätze des Stadtplanungsamtes: I. Wohnumfeld II. Gebäude und Außenanlagen

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

- 2 - Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan werden im Rahmen der nächsten Neuaufstellung entsprechend angepasst.

- 2 - Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan werden im Rahmen der nächsten Neuaufstellung entsprechend angepasst. - 2-2. Übergeordnete Planungen 2.1 Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan geht in seiner Abgrenzung im südlichen bzw. westlichen Teilbereich über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinaus. So wurde

Mehr

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB MARKT MURNAU AM STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN "DR.-SCHALK-STRASSE" IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung zum Bebauungsplan Dr.-Schalk-Straße des Marktes Murnau am Staffelsee im

Mehr

Stadt Esens Landkreis Wittmund

Stadt Esens Landkreis Wittmund Landkreis Wittmund Entwicklungsziele und Konzept für den Ortsteil Bensersiel Übersichtsplan Oktober 2017 Escherweg 1 26121 Oldenburg Postfach 3867 26028 Oldenburg Telefon 0441 97174-0 Telefax 0441 97174-73

Mehr