Schnittstelle zu. Lokalbus RS485 gemäß TLS

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1 Schnittstelle zu Lokalbus RS485 gemäß TLS Veröffentlichung ÖFFENTLICH REV.Nr DATUM AUSGABE/ART DER REVISION VERTEILER-STATUS Dokumenten-Status AUTOBAHNEN UND SCHNELLSTRASSEN FINANZIERUNGS AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43/1/ , Telefax + 43/1/ PLaNT Planungshandbuch Nachrichtentechnik der ASFINAG -- D R A F T AG DOKUMENT NR. 000 PLaNT Seite 1 von 11

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNG Allgemeines Haftung Sorgfaltspflicht 4 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Autobahnfernmeldeanlagen Autobahnfernmeldekabel TLS VBA EAK SM 5 3 ANSPRECHPARTNER ASFINAG Herausgeber der TLS 6 4 ANWENDUNGSBEREICH 7 GEDRUCKT: :27 Seite 2 von 11

3 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN Vorbemerkungen Abstimmung Anpassung Offenlegung Dokumentation Allgemeines SCHNITTSTELLENSPEZIFIKATION Allgemeine Vorbemerkungen Schnittstellenausführung Lokalbus Steckertyp sowie elektrische Ausführung Lokalbus Hardwareausführung Pinbelegung Elektrische Ausführung Ausdehnung des RS485- Lokalbus 11 GEDRUCKT: :27 Seite 3 von 11

4 1 VORBEMERKUNG 1.1 Allgemeines Bei der Errichtung von straßenseitigen Equipment für Anwendungen, welche nicht im Zuge einer Verkehrsbeeinflussungsanlage errichtet werden, kann seitens des Auftraggebers für zukünftige Anwendungen eine Datenschnittstelle gefordert sein. Diese Datenschnittstelle hat gemäß den Spezifikationen Lokalbus der Technischen Lieferbedingungen Streckenstationen (TLS) der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, entsprechend ausgeführt zu sein. Das straßenseitige Equipment hat sich zum Lokalbus wie ein EAK gem. TLS zu verhalten. 1.2 Haftung Die einzelnen Dokumente des PLaNT werden mit größter Sorgfalt erstellt und durchlaufen umfangreiche Abstimmungszyklen. Trotzdem können örtliche Erfordernisse besondere Anforderungen an eine Planung stellen, welche unter Umständen in dem einzelnen Dokument des PLaNT nicht oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt den Anwender die Konsistenz der Forderungen in Bezug auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenfalls Rückfrage beim Auftraggeber, bzw. im weiteren bei der ASFINAG zu halten. Von der Anwendung des PLaNT unbeschadet bleibt die alleinige Haftung des Anwenders, insbesondere von Planungsbüros oder sonstigen Unternehmen oder Einzelpersonen für eine technisch und wirtschaftliche optimale und umsetzbare Planung. 1.3 Sorgfaltspflicht Der Anwender des PlaNT hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, daß diese im Sinne des Auftraggebers das beste Resultat erzielt. GEDRUCKT: :27 Seite 4 von 11

5 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 2.1 Autobahnfernmeldeanlagen Autobahnfernmeldeanlagen sind Infrastruktureinrichtungen entlang des hochrangigen Straßennetzes, welche insbesondere für den Betrieb des vorgenannten Netzes die notwendige Sprach- und Datenkommunikation sicherstellen. Autobahnfernmeldeanlagen, insbesondere Autobahnfernmeldekabel, können auch außerhalb von Autobahngrund bestehen. Autobahnfernmeldeanlagen bestehen in der Linie neben vielen anderen Einrichtungen aus Autobahnfernmeldekabel und/oder Kabel-Schutz-Rohr-Anlagen mit zugehörigen Schächten, unterirdischen Einbauten für Verstärkereinrichtungen, Pupinkästen und oberirdischen Einrichtungen wie Kabelverzweigern, Notrufsäulen und deren Zuleitung sowie sonstigen technischen Anlagen. 2.2 Autobahnfernmeldekabel Autobahnfernmeldekabel sind ein wesentlicher Bestandteil der Autobahnfernmeldeanlagen und können sowohl Kupferkabel, Lichtwellenleiterkabel oder Kabel-Schutz-Rohr-Anlagen sein. Unter Autobahnfernmeldekabel im Sinne der Trassenschutzrichtlinie sind auch belegte und unbelegte Hüllrohre, welche für die Einbringung von Kabel geeignet sind (Kabel-Schutz-Rohr-Anlage), zu verstehen. 2.3 TLS Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, in der Ausgabe Oktober 2000, herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, Deutschland. Die Unterlagen sind unter der in Pkt. 3.2 angegebenen Adresse zu beziehen. 2.4 VBA Abkürzung für Verkehrsbeeinflussungsanlage. 2.5 EAK Abkürzung für Ein- / Ausgabe Konzentrator gemäß TLS. 2.6 SM Abkürzung für Steuermodul gemäß TLS. GEDRUCKT: :27 Seite 5 von 11

6 3 ANSPRECHPARTNER 3.1 ASFINAG ASFINAG Abteilung Betriebliche Erhaltung Rotenturmstraße Wien Telefon: ++43 (1) Telefax: ++43 (1) Herausgeber der TLS Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 Postfach D Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach Telefon: ++49 (22 04) 43 0 Telefax: ++49 (22 04) GEDRUCKT: :27 Seite 6 von 11

7 4 ANWENDUNGSBEREICH Der Auftraggeber legt durch Verbindlicherklärung dieser fest, ob und in welcher Form diese für die Ausführung von Anlagenteilen bzw. gesamten Anlagen einzuhalten ist. GEDRUCKT: :27 Seite 7 von 11

8 5 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 5.1 Vorbemerkungen An der Schnittstelle sind alle Vorgaben der TLS verpflichtend einzuhalten. Der Auftragnehmer hat mit dem Auftraggeber bezüglich der detaillierten technischen Spezifikationen ein Detail-Pflichtenheft für die Schnittstelle zu erarbeiten, indem über die in der TLS enthaltenen Vorgaben bzw. Definitionen hinaus alle für den Betrieb notwendigen Spezifikationen festgelegt sind. 5.2 Abstimmung Eine detaillierte Abstimmung mit dem Auftraggeber hat bereits in der Pflichtenheftphase des Gesamtprojektes zu erfolgen, sodass eine umfassende Detailabstimmung der Schnittstelle ermöglicht wird ohne das eigentliche Projekt zu verzögern. 5.3 Anpassung Ergibt sich bei der Abwicklung des Projektes die Notwendigkeit, Protokolle oder sonstige en zu ändern, so ist dies nur in nachweislicher Abstimmung und nach nachweislicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Entsprechende Dokumente sind als Grundlage vorzulegen. 5.4 Offenlegung a.) b.) c.) Das vollständige Protokoll, verwendete Telegramme sowie alle für den Betrieb und ggf. Fehlerbehebung notwendigen Informationen sind seitens des Auftragnehmers vor Beginn der Errichtung dem Auftraggeber gegenüber offenzuelegen. Der Auftragnehmer hat darüberhinaus sämtliche Details der Datenübertragung so offenzulegen, daß bei evtl. späteren Ergänzungen auch andere Auftragnehmer ihre Geräte anschließen können. Er hat seine Bereitschaft zu erklären, ggf. mit anderen Auftragnehmern Details zu erörtern. GEDRUCKT: :27 Seite 8 von 11

9 5.5 Dokumentation Allgemeines a.) Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestands-Dokumentation auf Papier und in elektronischer Form in der zu vereinbarenden Zahl der Ausfertigungen, spätestens 14 Tage nach Abnahme der Anlage zu übermitteln. b.) Die Bestandsunterlagen sind gemäß den ASFINAG-Dokumentationsrichtlinien PLaNT zu erstellen Die ist - ggf. nachgeführt - in zweifacher Ausfertigung auf Papier und in elektronischer Form, spätestens 14 Tage nach Abnahme der Anlage dem Auftraggeber zu übermitteln. GEDRUCKT: :27 Seite 9 von 11

10 6 SCHNITTSTELLENSPEZIFIKATION 6.1 Allgemeine Vorbemerkungen Die Schnittstelle ist entsprechend der in der TLS spezifizierten Lokalbusschnittstelle zur Anschaltung an ein SM auszulegen. Alternativ zur Lokalbusschnittstelle ist auch die Realisierung einer V.24 gemäß TLS (Anhang III.3-1 Pkt. 3.2.) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich, soferne eine Lokalbusschnittstelle vom Auftragnehmer nicht realisiert werden kann. Die eingesetzten Komponenten müssen jedoch auch offen für zukünftige Erweiterungen der TLS sein. 6.2 Schnittstellenausführung Lokalbus Es ist eine busfähige Schnittstelle RS 485 mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 9600 bit/s vorzusehen. 6.3 Steckertyp sowie elektrische Ausführung Lokalbus Hardwareausführung Als Steckertyp an SM/EAK ist ein D-Sub 9-polig/Stift vorzusehen. (Dies entspricht einem Vorschlag der ISO 8482, Stand 06/1985) Pinbelegung Pin 8 - Anschluß A/A' Pin 9 - Anschluß B/B' GEDRUCKT: :27 S e i t e 1 0 von 11

11 6.3.3 Elektrische Ausführung Nach EIA 485 gilt dazu: a) Der A/A'-Anschluß des Senders/Empfängers ist negativ bezüglich des B/B'- Anschlusses für eine binäre 1. b) Der A/A'-Anschluß des Senders/Empfängers ist positiv bezüglich des B/B'- Anschlusses für eine binäre Ausdehnung des RS485- Lokalbus Unter nachgenannten Bedingungen muß eine einwandfreie Funktion des vom Auftraggeber angeschalteten Bus auch nach der Anschaltung an die vom Auftragnehmer realisierte ggst. Schnittstelle gegeben sein: a.) b.) c.) d.) Der Lokalbus wird elektrisch als Linie ausgeführt. Der Bus wird an beiden Enden abgeschlossen. Die Gesamtlänge wird auf maximal 500 m begrenzt. Stichleitungen werden vermieden bzw. auf eine Länge von 2 m begrenzt. GEDRUCKT: :27 S e i t e 1 1 von 11

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