Dokumentationrichtlinie für Naturbestandsaufnahmen

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1 Dokumentationrichtlinie für Naturbestandsaufnahmen Änderungsdokument Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten Konzern PLaDOK Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)

2 Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Bestandsdaten Servicestelle ASF/SG/QM +43 (0) (0) bestandsdaten. service@asfinag.at Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name SG/QM/JHR Gesellschaft/Abt./Name TK/GEB Gesellschaft/Abt./Name ASF/ASE Datum: Datum: Datum: Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler- Status Verantwortlicher Änderungsgrund öffentlich JHR Erstausgabe Druckdatum: Seite 2 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Allgemeines Haftung Sorgfaltspflicht PLaDOK Dokumentationsrichtlinie für Naturbestandsaufnahmen Allgemeines Formale Änderungen Pkt. 2 PLADOK Teil 1: Allgemeiner Teil: Pkt. 2.3 Verfahrenbestimmungen Pkt Koordinative Aufnahme Pkt Bestandsunterlagen Pkt Planprüfung Pkt (Plangrundlagen) Allgemein Pkt Plan-Freigabe Pkt Festlegung der Auswertebenene Pkt. 3 Leistungsbeschreibungen Pkt. 4: Anhang Änderungen der Layer- und Blockstrukturen Neue/modifizierte Layer- und Blöcke Gelöschte bzw. nicht mehr zu befüllende Layer und Blöcke Diverses Druckdatum: Seite 3 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

4 1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines 1.2 Haftung Die einzelnen Dokumente des Planungshandbuches werden mit größter Sorgfalt erstellt und durchlaufen umfangreiche Abstimmungszyklen. Trotzdem können örtliche Erfordernisse besondere Anforderungen an eine Planung stellen, welche vielleicht in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches nicht berücksichtigt sind und/oder nicht zu Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender die Konsistenz der Forderungen in Bezug auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls Rückfrage bei dem Auftraggeber, bzw. im weiteren bei der ASFiNAG zu halten. PLaDOK werden mit größter Sorgfalt erstellt und durchlaufen umfangreiche Abstimmungszyklen. Trotzdem können örtliche Erfordernisse besondere Anforderungen an eine Planung stellen, welche vielleicht in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches nicht berücksichtigt sind und/oder nicht zu Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender die Konsistenz der Forderungen in Bezug auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls Rückfrage bei dem Auftraggeber, bzw. im weiteren bei der ASFiNAG zu halten. 1.3 Sorgfaltspflicht Der Anwender des Planungshandbuches hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, daß diese im Sinne des Auftraggebers das beste Resultat erzielt. Druckdatum: Seite 4 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

5 2 PLaDOK Dokumentationsrichtlinie für Naturbestandsaufnahmen 2.1 Allgemeines Die Änderungen der Dokumentationsrichtlinie PLaDOK _ verfolgen folgende Zielsetzungen: Reduzierung des inhaltlichen Umfanges im Hauptdokument durch Erstellung eines Allgemeinen Teil und von Leistungsbildern mit dem Ziel einer verbesserten Handhabung und Übersichtlichkeit. Anpassung an vergaberechtliche Rahmenbedingungen Korrektur inhaltlicher und formaler Fehler 2.2 Formale Änderungen Es wird festgehalten, dass es sich bei der folgende Auflistung der Änderungen um eine unverbindliche Aufstellung handelt Pkt. 2 PLADOK Teil 1: Allgemeiner Teil: Dieses Kap. beinhaltet die beiden ursprünglichen Kap. 4: Anwendungsbereich, 5: Verfahrenbestimmungen und 6: Pläne Anwendungsbereich Verfahrensbestimmungen Plangrundlagen Pkt. 2.3 Verfahrenbestimmungen Modifikation Abs. 1: Nach Abschluß der Bauarbeiten (innerhalb von 2 Monaten nach Übernahme) hat der Bauwerber bzw. Vertragspartner der ASFINAG und bei Gemeinschaftstrassen zusätzlich auch dem Parallel-Einbautenträger jeweils eine Bestandsdokumentation über die Baumaßnahme zu übergeben. Bei Generalerneuerungen hat diese neben der Vermessung der neu errichteten bzw. veränderten Anlagenteile auch die Vermessung des vorhandenen Altbestandes zu beinhalten. Modifikation ursprünglicher Pkt Leistungsbild Die Beschreibung des Pkt Leistungsbild entfällt und wird durch Pkt. 3: PLADOK Teil 2: Leistungsbeschreibungen ersetzt. Druckdatum: Seite 5 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

6 2.2.3 Pkt Koordinative Aufnahme Die Aufnahme von zu vermessenden Anlagen und Anlagenteilen hat grundsätzlich terrestrisch in Lage und Höhe durch fachlich qualifiziertes Personal, die planliche Darstellung in 2d (2,5d) zu erfolgen. Es ist sicherzustellen, daß in weiterer Folge eine Überführung in eine dreidimensionale Plandarstellung möglich ist, d.h. insbesondere die Attribute richtig und vollständig befüllt werden Pkt Bestandsunterlagen Die ASFiNAG stellt auf Anforderung über soweit vorhanden die Bestandsunterlagen (z. B. Stammblätter inkl. Achsdokumentation und Kataster, Koordinatenlisten, etc.), und sofern nichts anderes vereinbart wurde, dem Vertragspartner zur Verfügung. Die ASFiNAG haftet jedoch nicht für die Genauigkeit, Korrektheit bzw. Vollständigkeit der Pläne. Ist bereits eine Bestandsdokumentation (Stammblatt) vorhanden, so sind neu aufgenommene Objekte in die vorhandene Dokumentation einzupflegen. Dies bedingt u. U. die Modifikation des Altbestandes (Dokumentation von Bestandsänderungen) Pkt Planprüfung Modifikation und Ergänzung der Beschreibung. Ein fehlerloser Prüfreport ist Grundvoraussetzung für die Abnahme der Bestandsdokumentation durch den AG Pkt (Plangrundlagen) Allgemein Die Eintragung der Grundstücksdaten auf den Layern KATGSTEZ_T und KATGSTEI_T entfällt Pkt Plan-Freigabe Entfall des alphanumerischen Änderungsindex Pkt Festlegung der Auswertebenene Die Marke ist grundsätzlich für LOS-Datenerfassungen bzw. bei komplexen, sich überlagernden Bauwerken anzuführen. Druckdatum: Seite 6 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

7 2.2.9 Pkt. 3 Leistungsbeschreibungen Pkt. 3.1 Leistungsbeschreibung Unterirdische Vermessung Die unterirdische Vermessung ist von Seiten der Bau ausführenden Firma bzw. des Generalunternehmers auszuführen und hat sämtliche unterirdischen Anlagenteile auf Autobahngrund und außerhalb (sofern von der Baumaßnahme betroffen) lage- und höhenmäßig zu erfassen, die im Zuge der Baumaßnahme errichtet bzw. verändert wurden und nach Beendigung der Baumaßnahme nicht mehr sichtbar und einmessbar sind. Des Weiteren sind sämtliche Objekte (Bsp. Schächte, Einlaufgitter, etc) der Oberirdische Straßenausrüstung zu erfassen. Übersicht der für die Unterirdische Vermessung aufzunehmenden Objekte siehe Anlagendokument PLaDOK _Leistungsbeschreibung_UI.doc Pkt 3.2 Leistungsbeschreibung Oberirdische Vermessung und Dokumentation Die Leistungsbeschreibung der oberirdischen Vermessung umfaßt sämtliche Anforderungen der Dokumentationsrichtlinie für eine oberirdische Nauturbestandsaufnahme inkl. Übernahme der Objekte aus der Unterirdischen Vermessung sowie die Erstellung der Dokumentation i.e.s. mittels Stammblätter. Der AN hat Bestandsunterlagen (Lageplan 02, Profilplan 03, Detaillageplan 04) der gesamten ANLAGEN und STRAßENSEITIGEN AUSRÜSTUNG zu erstellen. Dies umfaßt eine vollständige Erfassung und Darstellung aller Objekte auf Autobahngrund innerhalb und inklusive des Wildschutzzaunes sowie außerhalb (sofern in Verwaltung der ASFINAG) ausgenommen sind Objekte der unterirdischen Vermessung. Diese werden dem AN zur Erstellung der Dokumentation zur Verfügung gestellt. Übersicht der für die Unterirdische Vermessung aufzunehmenden Objekte siehe Anlagendokument PLaDOK _Leistungsbeschreibung_OI.doc Pkt 3.3 Leistungsbeschreibung CN.as Linie Grundsätzlich sind alle baulichen Maßnahmen und Veränderungen am Bestand im Zuge des CN.as Projektes lage- und höhenmäßig zu erfassen, dies gilt sowohl für sämtliche oberirdische als auch unterirdische Anlagenteile. Übersicht der für die Vermessung der CN.as Linie aufzunehmenden Objekte siehe Anlagendokument PLaDOK _Leistungsbeschreibung_CN.as.doc Pkt Maut-/VBA Anlage Bei Veränderungen, welche den gesamten Querschnitt der Fahrbahn betreffen (z.b. VBA Anlage oder Mautgantry) wird jener Bestand des gesamten Querschnittes do- Druckdatum: Seite 7 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

8 kumentiert, welcher von Veränderungen betroffen ist. Zusätzlich ist der Bestand bis zu einer Entfernung von + / - 25 m (beide Fahrtrichtungen) zu dokumentieren. Übersicht der für die Vermessung der Linieninfrastruktur aufzunehmenden Objekte siehe Anlagendokument PLaDOK _Leistungsbeschreibung_ Linieninfrastrukur_Maut-VBA.doc Pkt Lärmschutzwand Bei Veränderungen, welche einen Teil des Querschnittes der Fahrbahn betreffen (z. B. Lärmschutzwand usw.) wird jener Bestand dokumentiert, welcher von Veränderungen im Zuge der Baumaßnahmen betroffen ist. Zusätzlich ist im Bereich der Baumaßnahme der nächstgelegenen Fahrbahnrand aufzunehmen. Übersicht der für die Vermessung der Linieninfrastruktur aufzunehmenden Objekte siehe Anlagendokument PLaDOK _Leistungsbeschreibung_Linieninfrastrukur_LSW.doc Pkt 3.5 Leistungsbeschreibung Kleinbaumaßnahme Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist jeglicher von Veränderungen betroffener Bestand gemäß den Leistungsbeschreibungen der Unterirdischen und/oder der Oberirdischen Vermessung und Dokumentation zu dokumentieren Pkt 3.6 Leistungsbeschreibung Sondernutzung und Ausnahmebewilligung Anlagen aller Art auf Bundestraßengrund oder in einer Entfernung bis 40 m beiderseits der Bundesautobahnen ( 21 BstG 1971), sind gemäß Dokumentationsrichtlinie für Bestandsunterlagen i.d.g.f. zu dokumentieren Pkt. 4: Anhang Die ursprünglichen Kapitel 2: Begriffe und Abkürzungen und 3: Ansprechpartner wurde in das Kapitel 4: Anhang verschoben: Druckdatum: Seite 8 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

9 2.3 Änderungen der Layer- und Blockstrukturen Neue/modifizierte Layer- und Blöcke Layer Block Bezeichnung ABACHSTA_S 449 Stationierungspunkt Strecke: Station: Datum: Ersteller: NBS: Netzbezugssystem ENTWOBE_S 642 Revisionsnische für Ulmendrainage GEB_S 659 Salzlager LAERMSCH_S 470 Block Höhe LSW LEITPFL_S 626 Leitpflock LEITPFL_S 627 Leitbake LTBRAND_S 693 Feuerlöschnische LTEVU2_S 478 Kabelmuffe LTEVUANL_S 689 Taumittelsprühanlage LTEVUANL_S 702 Energieanschlusspunkt LTEVUANL_S 457 Straßenwetterinfosys. (SWIS) LTEVUANLS 692 Löscheinrichtung Becken LTFML1_S 490 Kabelendverschluss LTFML2_S 478 Kabelmuffe LTGAS2_S 451 Nicht auf LTGAS1_S LTKAN2_S 467 Nicht auf LTKAN2_S LTKFS2_S 478 Kabelmuffe LTOPT2_S 478 Kabelmuffe LTSTR2_S 478 Kabelmuffe LTVBA2_S 478 Kabelmuffe LWL_KO_BS_Q_S LWL_KO_BS_Q Querungsschacht LWL_KO_K_AP_S LWL_KO_K_AP1 Access Point einfach mit Koordinatenpunkt LWL_KO_K_AP_S LWL_KO_K_AP2 Access Point zweifach mit Koordinatenpunkt LWL_KO_OFS_AP_S LWL_KO_OFS_AP Oberflurschacht Access Point MSTOBE_S 319 Schachtdeckel rund MSTOBE_S 320 Schachtdeckel eckig RPACHSTA1_S 450 Stationierungspunkt Strecke: Station: Datum: Ersteller: NBS: Netzbezugssystem VBAOBE_S 319 Schachtdeckel rund Druckdatum: Seite 9 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

10 2.3.2 Gelöschte bzw. nicht mehr zu befüllende Layer und Blöcke Layer Block Anmerkung ABACHSTA_L gelöscht ENTWOBE_S 59 gelöscht GEB-PH nicht zu befüllen KASTSPMAS nicht zu befüllen KATGSTEI nicht zu befüllen KATGSTEZ nicht zu befüllen KATVERMK nicht zu befüllen WILDZAUN_S 328 gelöscht -> Block 329 k.a. 324 gelöscht k.a. 330 gelöscht BODMARK1 407 gelöscht BODMARK1 408 gelöscht BODMARK1 439 gelöscht BODMARK1 440 gelöscht Diverses Blockskalierungsfaktor: Sämtliche Symbole sind grundsätzlich mit dem Faktor 1 zu skalieren, nach Bedarf zu skalierende Symbole sind in der Spalte Symbole (Faktor) mit einem * gekennzeichnet, Bsp. 225 Mauerschraffe, etc. Farbwert DKM-Layer: Farbwert 253 Druckdatum: Seite 10 von 10 Dokumentname: PLaDOK_Änderungsdokument.docx

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