Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA)
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- Pia Schulze
- vor 5 Jahren
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1 Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten öffentlich PLaPB Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)
2 Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Greiner Thomas ASFINAG BMG / E&M +43 (0) (0) thomas.greiner@asfinag.at Portschy Kurt ASFINAG BMG / TU +43 (0) (0) kurt.portschy@asfinag.at Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Prüfung gem. RL_012_ASF: Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name BMG / EM / T. Greiner e.h. BMG / GF / G. Brandtner e.h. BMG / TU / G. Eberl e.h. HLD / VS / A. Schedl e.h. BMG / TU / K. Portschy e.h. Datum: Datum: Datum: Datum: Gültigkeit Version: gültig von: gültig bis: Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler-Status Verantwortlicher Änderungsgrund öffentlich ASFiNAG Neuerstellung des s Druckdatum: Seite 2 von 14 Dokumentname: PLaPB
3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Thematische Gliederung der TPHB Struktureller Aufbau der TPHB TPHB Änderungsmanagement / Ergänzungen vorübergehender Art Zyklische Änderungen (jährlich): Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Dokumentation der Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Version 02: Änderungen PLaPB Technische Spezifikation Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel PLaPB Einfachriegel PLaPB Doppelriegel PLaPB Kragarm PLaPB Stahlbaudetail ohne Wanne Druckdatum: Seite 3 von 14 Dokumentname: PLaPB
4 3.6 PLaPB Schema VDE Halterung nicht begh. VZB PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung Mautbake PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 4 und FG Druckdatum: Seite 4 von 14 Dokumentname: PLaPB
5 1 Vorbemerkung Dieses Dokument beschreibt das Änderungsmanagement der Technischen Planungshandbücher (TPHB) der ASFINAG. 1.1 Thematische Gliederung der TPHB Die TPHB der ASFINAG sind thematisch nach der folgenden Struktur gegliedert: PLaDOK Technisches Planungshandbuch Dokumentation PLaPB Technisches Planungshandbuch Planung und Bau PLaNT Technisches Planungshandbuch Nachrichtentechnik PLaHELP Projektierungs- und Ausführungsgrundlage (Ergänzung zum TPHB) Alle diese Dokumente unterliegen dem Änderungsmanagement. 1.2 Struktureller Aufbau der TPHB Der strukturelle Aufbau der TPHB ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1: Struktureller Aufbau der TPHB Druckdatum: Seite 5 von 14 Dokumentname: PLaPB
6 All diese in der Abbildung 1 dargestellten Dokumente sind integrierter Bestandteil eines TPHB. Das TPHB besteht aus den folgenden Dokumenten: Technische Richtlinie (Hauptdokument): Vorgaben zu Planung und Ausführung Ergänzende Dokumente für die Technische Richtlinie : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Technische Spezifikation (Hauptdokument): Spezifiziert die Eigenschaften der zu verwendenden Produkte Ergänzende Dokumente für die Technische Spezifikation : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Prüfspezifikation: Detailinformation zu Komponenten (nur in Kombination mit Technischer Spezifikation verwendbar - siehe Abbildung 1) Druckdatum: Seite 6 von 14 Dokumentname: PLaPB
7 2 TPHB Änderungsmanagement In jedem TPHB der ASFINAG muss bei einer Versionsänderung je ein separates / Ergänzungen vorübergehender Art für die Hauptdokumente Technische Richtlinie Technische Spezifikation erstellt werden. Wenn nur eines der beiden Dokumente existiert ist entsprechend nur ein zu erstellen und zu führen 2.1 / Ergänzungen vorübergehender Art Wann ist welches Dokument zu führen? Zyklische Änderungen (jährlich): Hier ist das zu erstellen und die Änderungen von einer TPHB Version zur nächsten sind zu dokumentieren. Hier erfolgt eine Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Hier ist das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" zu führen und die Ergänzungen/Änderungen sind in diesem zu dokumentieren. Hier erfolgt KEINE Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente. Dieses Dokument wird ergänzend erstellt und hat nur Gültigkeit bis zur nächsten Revisionierung des TPHB. Die hier dokumentierten Ergänzungen/Änderungen werden in der nächsten Version des TPHB eingearbeitet und das das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" verliert somit seine Gültigkeit. Bei der Revisionierung ist gemäß Punkt vorzugehen. 2.2 Arten von Änderungen Gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF gibt es die folgenden zwei Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Der grundsätzliche Inhalt des TPHB wie in der Management-Summary dargelegt, besonders in Hinblick auf Ziel/Zweck, wirtschaftliche, technische und sonstige Auswirkungen, bleibt durch die Änderung im Wesentlichen gleich (= keine Kostenrelevanz) Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Der Inhalt des TPHB ändert sich im umfassenden Ausmaß z.b.: vollständige Überarbeitung des TPHB, Änderungen mit relevanten Kostenauswirkungen, strategische Abänderungen des Gesamtkonzeptes wie beispielsweise Änderung der Technologie (= Kostenrelevanz). Druckdatum: Seite 7 von 14 Dokumentname: PLaPB
8 2.3 Dokumentation der Änderungen Die Änderungen sind in Abhängigkeit von der Art der Änderungen (Punkt 2.2) zu dokumentieren. Folgende Punkte sind bei Änderungen generell zu beachten: Ganzzahlige Versionierung von en Versionen Dokumentierte Freigaben gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF Änderungen müssen plausibel, nachvollziehbar und verständlich beschrieben sein, d.h.: Änderungen zur letzten en Version müssen mit dieser Beschreibung für fachkundiges Personal erkennbar sein. Nachvollziehbarkeit: darunter wird verstanden dass in der ation die Änderung wie folgt dokumentiert wird: Verweis auf die "laufende Nummer" im PLaPB Änderungsmanagement Beschreibung des Textinhaltes VOR der Änderung Beschreibung des Inhaltes NACH der Änderung Die geänderten Kapitel sind aufsteigend nach der Nummerierung im TPHB zu beschreiben Nicht vorstandspflichtige Änderung Diese Änderungen sind nur "global" zu dokumentieren. Unter "global" wird verstanden, dass die durchgeführten Änderungen pro Dokument nur kurz beschrieben werden. Es ist nicht angedacht hier eine detaillierte Dokumentation zu erstellen. Die Struktur der Kapitel 3 und folgend kann entsprechend reduziert werden. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Diese Änderungen sind in den folgenden Kapiteln detailliert, auch in Bezug zum Leistungsbuch Technische Infrastruktur (LB-TI), zu dokumentieren. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen. Handelt es sich um Vorstandspflichtige, umfassende Änderungen (Punkt 2.2.2) ist die folgend definierte Struktur zu verwenden. Druckdatum: Seite 8 von 14 Dokumentname: PLaPB
9 3 Version 02: Änderungen Folgende Änderungen wurden im TPHB durchgeführt und sind im folgenden Kapitel dokumentiert: 3.1 PLaPB Technische Spezifikation Kapitel Folgende Dokumente wurden aus der Liste der mitgeltenden Unterlagen gestrichen: PLaPB Verkehrszeichenträger - schematisch Folgende Dokumente wurde als mitgeltende Unterlage in der Liste ergänzt: PLaPB PLaPB PLaPB Einfachriegel PLaPB Doppelriegel PLaPB Kragarm PLaPB Stahlbaudetail ohne Wanne PLaPB Schema VDE Halterung nicht begh. VZB PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung Mautbake PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 4 und FG Kapitel Am Ende des Kapitels wurden die Bestimmungen Für die WVZ B/BC wurden in der TLS Konfiguration ASFINAG-spezifisch zusätzlich 12 Stellcodes definiert, die in der C-Zeile des WVZ eine zweisprachige Textdarstellung erlauben. Bei Aufschaltung eines dieser Stellcodes sind die entsprechenden Texte (siehe Punkt ) in einem 3 Sekundentakt alternierend anzuzeigen. sowie die Tabelle 5 mit den Stellcodes für Sequenzen in deutscher und englischer Sprache neu eingefügt. In weiterer Folge wurden die Nummern der folgenden Tabellen inkrementiert Kapitel In Tabelle 9 (vormals 8) wurde der Wert für das Leuchtdichteverhältnis von R2 auf R3 geändert. Tabelle 11 betreffend die elektrischen Eigenschaften von WVZ wurde neu eingefügt. In weiterer Folge wurden die Nummern der folgenden Tabellen inkrementiert. Druckdatum: Seite 9 von 14 Dokumentname: PLaPB
10 3.1.4 Kapitel Die Zeicheninhalte der WVZ BC wurden wie folgt ergänzt: Grundstellung (keine Anzeige) Entfernungsangaben ohne Pfeile - z.b. für Rampen: nach 500m, 1000m, 1500m (1 km, 1,5 km) Entfernungsangaben mit Pfeil - können bei einem Abstand der Anzeigequerschnitte von mehr als m die Länge bis zum nächsten Anzeigequerschnitt anzeigen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert: 500m, 1000m, 1500m, 2000m, 2500m (1 km, 1,5 km, 2 km, 2,5km) Länge 7,5 t 3,5 t STAUGEFAHR UNFALL Accident NEBEL Fog SICHT Low visibility NÄSSE ÖLSPUR GLÄTTE Slippery road ABSTAND PANNE Breakdown KONTROLLE Control TUNNELSPERRE Tunnel closed GEISTERFAHRER IG L SEITENWIND Crosswind UMLEITUNG GLÄTTEGEFAHR STAU Congestion WINTERDIENST LKW-SPERRE SPERRE Druckdatum: Seite 10 von 14 Dokumentname: PLaPB
11 Die Darstellung hat jeweils zentriert zu erfolgen Kapitel In Tabelle 12 (vormals 10) wurde der Wert für das Leuchtdichteverhältnis von R2 auf R3 geändert. Tabelle 13 betreffend die elektrischen Eigenschaften von WTA wurde neu eingefügt. In weiterer Folge wurden die Nummern der folgenden Tabellen inkrementiert Kapitel Die Bestimmungen betreffend die vollgrafische Wechseltextanzeige in LED Technik wurden neu eingefügt Kapitel Der vorletzte Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Die Überhöhung ist so zu wählen, dass zumindest die Durchbiegung aus ständigen Lasten kompensiert wird. Jedenfalls ist der Abfluss der Regenund Schmelzwässer durch eine im Regelfall 0,5% geneigte Wannenverblechung bzw. Rinne zu gewährleisten Kapitel Mit Bezug auf die geforderte Klassifizierungsgruppe 8+1 wurde die Klassifizierungsgenauigkeit wie folgt geändert: Klassifizierungsgenauigkeit nach TLS 2002 Gruppe A2A1 oder A Kapitel Die Bestimmungen betreffend die VDE Halterung an nicht begehbaren Verkehrszeichenbrücken wurden neu eingefügt Kapitel Die Bestimmungen betreffend die Halterung VDE 2+0 Einfachriegel wurden neu eingefügt Kapitel Die Bestimmungen betreffend die Halterung VDE 8+1 Einfachriegel wurden neu eingefügt Kapitel Die Bestimmungen betreffend die Halterung VDE 2+0 Doppelriegel wurden neu eingefügt. Druckdatum: Seite 11 von 14 Dokumentname: PLaPB
12 Kapitel Die Bestimmungen betreffend die Halterung VDE 8+1 Doppelriegel wurden neu eingefügt Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Helligkeitssensoren messen grundsätzlich die Beleuchtungsstärke in Luxerfassen die Umgebungshelligkeit. Diese Information wird unter anderem zur Steuerung der lichttechnischenhelligkeitssteuerung aller Licht emittierenden Wechselverkehrszeichen (WVZ) bzw. Wechseltextanzeigen (WTA) auf LED - Basis entsprechend der Außenhelligkeit, WTA-V) benötigt. Der Messbereich sowie die Verteilung der Stufen muss aufgrund der Eigenschaften des menschlichen Auges logarithmisch erfolgen, sodass eine optimale Lesbarkeit der LED WVZ bzw. WTA aufgrund der Außenhelligkeit gegeben ist. In diesen Zusammenhang ist vom AN der VBA-Errichtung eine Messwerttabelle zu erstellen und nachweislich mit dem AG abzustimmen. In der Messwerttabelle ist detailliert darzustellen, wie die Messwerte den 8 Helligkeitsstufen der WVZ und der Auflösung zugeordnet werden. Die optimale Ausrichtung des Sensors ist daher in der Werkstatt- und Freigabeplanung zu bestimmen. Die Helligkeitsregelung der WVZ in Abhängigkeit von der Umgebungsleuchtdichte muss den Anforderungen der ÖNORM EN entsprechen. Die Funktionalität ist durch Messprotokolle gemäß Erstmusterprüfung und begleitende Produktionskontrolle nach ÖNORM EN und ÖNORM EN nachzuweisen Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Implementierung TLS DE - Typ 61 Messbereich: 0 bis lx Erfassungsbereich: 360 Messfehler 0 bis lx 1 lx lx bis lx 10 lx über lx 100 lx Auflösung: mind. 10 Messwerte je Dekade Erfassungsintervall: 1 min Maximale Ansprechzeit: im Bereich von 1 minbis 10 Minuten einstellbar Druckdatum: Seite 12 von 14 Dokumentname: PLaPB
13 Wetterschutzgehäuse mind. IP65 nach ÖNORM EN Zur Verhinderung der Verfälschung der Messdaten durch die Beeinflussung durch Witterung wie Reif, Schnee, Tau, Beschlag, usw., ist eine Heizung vor zu sehen Kapitel Der 1. Aufzählungspunkt wurde wie folg geändert: Grundsätzlich werden Helligkeitssensoren können mit eigenem Wetterschutzgehäuse (Schutzart IP 65!) auf Standard Verkehrszeichenbrücken zur Ermittlung der lokalen Helligkeitsdaten montiert oder direkt an der Vorder- und Rückseite in das Gehäuse des WVZ integriert werden. Die Montageposition auf der VZB darf nur mit Zustimmung des AG verändert werden. Im 2. Aufzählungspunkt wurde der 1. Unterpunkt wie folgt geändert: Richtungsbezogene Erfassung: Die Ausrichtung der Erfassungssensorik hatist in der Achse der Abstrahlrichtung des WVZ bzw. der WTA oder WTA-V auszurichten. Die Helligkeit ist entlang dieser Achse in beiden Richtungen zu entsprechenerfassen. 3.2 PLaPB Einfachriegel 3.3 PLaPB Doppelriegel 3.4 PLaPB Kragarm 3.5 PLaPB Stahlbaudetail ohne Wanne 3.6 PLaPB Schema VDE Halterung nicht begh. VZB 3.7 PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Einfachriegel Druckdatum: Seite 13 von 14 Dokumentname: PLaPB
14 3.8 PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Einfachriegel 3.9 PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Doppelriegel 3.10 PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Doppelriegel 3.11 PLaPB Schema Halterung Mautbake 3.12 PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 4 und FG 254 Die Beschreibung der Meldungstypen FG 4 und FG 254 wurde als mitgeltendes Dokument neu eingeführt. Druckdatum: Seite 14 von 14 Dokumentname: PLaPB
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