Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA)
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- Eleonora Bach
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1 Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten öffentlich PLaPB Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)
2 Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Greiner Thomas ASFINAG BMG / E&M +43 (0) (0) thomas.greiner@asfinag.at Portschy Kurt ASFINAG BMG / TU +43 (0) (0) kurt.portschy@asfinag.at Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Prüfung gem. RL_012_ASF: Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name BMG / EM / T. Greiner e.h. BMG / GF / G. Brandtner e.h. BMG / TU / G. Eberl e.h. HLD / VS / A. Schedl e.h. BMG / TU / K. Portschy e.h. Datum: Datum: Datum: Datum: Gültigkeit Version: gültig von: gültig bis: Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler-Status Verantwortlicher Änderungsgrund öffentlich ASFiNAG Neuerstellung des s Druckdatum: Seite 2 von 12 Dokumentname: PLaPB
3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Thematische Gliederung der TPHB Struktureller Aufbau der TPHB TPHB Änderungsmanagement / Ergänzungen vorübergehender Art Zyklische Änderungen (jährlich): Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Dokumentation der Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Version 02: Änderungen PLaPB Technische Richtlinie Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Druckdatum: Seite 3 von 12 Dokumentname: PLaPB
4 1 Vorbemerkung Dieses Dokument beschreibt das Änderungsmanagement der Technischen Planungshandbücher (TPHB) der ASFINAG. 1.1 Thematische Gliederung der TPHB Die TPHB der ASFINAG sind thematisch nach der folgenden Struktur gegliedert: PLaDOK Technisches Planungshandbuch Dokumentation PLaPB Technisches Planungshandbuch Planung und Bau PLaNT Technisches Planungshandbuch Nachrichtentechnik PLaHELP Projektierungs- und Ausführungsgrundlage (Ergänzung zum TPHB) Alle diese Dokumente unterliegen dem Änderungsmanagement. 1.2 Struktureller Aufbau der TPHB Der strukturelle Aufbau der TPHB ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1: Struktureller Aufbau der TPHB Druckdatum: Seite 4 von 12 Dokumentname: PLaPB
5 All diese in der Abbildung 1 dargestellten Dokumente sind integrierter Bestandteil eines TPHB. Das TPHB besteht aus den folgenden Dokumenten: Technische Richtlinie (Hauptdokument): Vorgaben zu Planung und Ausführung Ergänzende Dokumente für die Technische Richtlinie : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Technische Spezifikation (Hauptdokument): Spezifiziert die Eigenschaften der zu verwendenden Produkte Ergänzende Dokumente für die Technische Spezifikation : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Prüfspezifikation: Detailinformation zu Komponenten (nur in Kombination mit Technischer Spezifikation verwendbar - siehe Abbildung 1) Druckdatum: Seite 5 von 12 Dokumentname: PLaPB
6 2 TPHB Änderungsmanagement In jedem TPHB der ASFINAG muss bei einer Versionsänderung je ein separates / Ergänzungen vorübergehender Art für die Hauptdokumente Technische Richtlinie Technische Spezifikation erstellt werden. Wenn nur eines der beiden Dokumente existiert ist entsprechend nur ein zu erstellen und zu führen 2.1 / Ergänzungen vorübergehender Art Wann ist welches Dokument zu führen? Zyklische Änderungen (jährlich): Hier ist das zu erstellen und die Änderungen von einer TPHB Version zur nächsten sind zu dokumentieren. Hier erfolgt eine Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Hier ist das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" zu führen und die Ergänzungen/Änderungen sind in diesem zu dokumentieren. Hier erfolgt KEINE Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente. Dieses Dokument wird ergänzend erstellt und hat nur Gültigkeit bis zur nächsten Revisionierung des TPHB. Die hier dokumentierten Ergänzungen/Änderungen werden in der nächsten Version des TPHB eingearbeitet und das das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" verliert somit seine Gültigkeit. Bei der Revisionierung ist gemäß Punkt vorzugehen. 2.2 Arten von Änderungen Gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF gibt es die folgenden zwei Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Der grundsätzliche Inhalt des TPHB wie in der Management-Summary dargelegt, besonders in Hinblick auf Ziel/Zweck, wirtschaftliche, technische und sonstige Auswirkungen, bleibt durch die Änderung im Wesentlichen gleich (= keine Kostenrelevanz) Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Der Inhalt des TPHB ändert sich im umfassenden Ausmaß z.b.: vollständige Überarbeitung des TPHB, Änderungen mit relevanten Kostenauswirkungen, strategische Abänderungen des Gesamtkonzeptes wie beispielsweise Änderung der Technologie (= Kostenrelevanz). Druckdatum: Seite 6 von 12 Dokumentname: PLaPB
7 2.3 Dokumentation der Änderungen Die Änderungen sind in Abhängigkeit von der Art der Änderungen (Punkt 2.2) zu dokumentieren. Folgende Punkte sind bei Änderungen generell zu beachten: Ganzzahlige Versionierung von en Versionen Dokumentierte Freigaben gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF Änderungen müssen plausibel, nachvollziehbar und verständlich beschrieben sein, d.h.: Änderungen zur letzten en Version müssen mit dieser Beschreibung für fachkundiges Personal erkennbar sein. Nachvollziehbarkeit: darunter wird verstanden dass in der ation die Änderung wie folgt dokumentiert wird: Verweis auf die "laufende Nummer" im PLaPB Änderungsmanagement Beschreibung des Textinhaltes VOR der Änderung Beschreibung des Inhaltes NACH der Änderung Die geänderten Kapitel sind aufsteigend nach der Nummerierung im TPHB zu beschreiben Nicht vorstandspflichtige Änderung Diese Änderungen sind nur "global" zu dokumentieren. Unter "global" wird verstanden, dass die durchgeführten Änderungen pro Dokument nur kurz beschrieben werden. Es ist nicht angedacht hier eine detaillierte Dokumentation zu erstellen. Die Struktur der Kapitel 3 und folgend kann entsprechend reduziert werden. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Diese Änderungen sind in den folgenden Kapiteln detailliert, auch in Bezug zum Leistungsbuch Technische Infrastruktur (LB-TI), zu dokumentieren. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen. Handelt es sich um Vorstandspflichtige, umfassende Änderungen (Punkt 2.2.2) ist die folgend definierte Struktur zu verwenden. Druckdatum: Seite 7 von 12 Dokumentname: PLaPB
8 3 Version 02: Änderungen Folgende Änderungen wurden im TPHB durchgeführt und sind im folgenden Kapitel dokumentiert: 3.1 PLaPB Technische Richtlinie Kapitel Folgende Dokumente wurden aus der Liste der mitgeltenden Unterlagen gestrichen: PLaPB Verkehrszeichenträger - schematisch Folgende Dokumente wurde als mitgeltende Unterlage in der Liste ergänzt: PLaPB PLaPB PLaPB Einfachriegel PLaPB Doppelriegel PLaPB Kragarm PLaPB Stahlbaudetail ohne Wanne PLaPB Schema VDE Halterung nicht begh. VZB PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Einfachriegel PLaPB Schema Halterung VDE 2+0 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung VDE 8+1 Doppelriegel PLaPB Schema Halterung Mautbake PLaPB Erweiterte Meldungstypen der FG 4 und FG Kapitel In der Überschrift wurde die Abkürzung WTA gestrichen. Der Text wurde wie folgt erweitert: Wechseltextanzeigen sind auf Lichttechnik basierende veränderbare Anzeigen, auf denen Informationen für Verkehrsteilnehmer über besondere Ereignisse in Text- und Zeichenform dargestellt werden können. Es werden folgende Ausführungsformen unterschieden: Wechseltextanzeigen (WTA) Im Unterschied zu Dynamischen Informationstafeln gemäß PLaPB BuS sind WTA nicht vollgraphisch ausgeführt. Vollgrafische Wechseltextanzeigen (WTA-V) Die WTA-V ist eine frei programmierbare Informationstafel mit einzeln ansteuerbaren Pixeln. Druckdatum: Seite 8 von 12 Dokumentname: PLaPB
9 3.1.3 Kapitel Der Punkt wurde wie folgt neu eingefügt: Automatische Vignettenkontrolle Bei allen bestehenden oder neue zu errichtenden Access Points, die sich im Umkreis von ca. 80m zu einer begehbaren Mautanlage befinden, ist im Sockel eine Strom- und Datenanbindung für die automatische Vignettenkontrolle (AVK) zu errichten. Auf einen dichten Kabel-Übergang zwischen AP-Innenschrank und Sockel ist zu achten. Achtung: Die Kabellänge von AP zur AVK ist mit 100m begrenzt! Die notwendigen Komponenten sind: Stromversorgung (ab Powerbox), verkabelt auf 1 Aufputz-Schukosteckdose IP67 im Sockel, Montage auf Edelstahl-Winkel Datenanbindung: 1 Aufputz CAT6-Dose IP67 im Sockel, Montage auf Edelstahl-Winkel 1 CAT6-Dose IP20 für Hutschienen-Montage im Schrank CAT6 Erdkabelverbindung zwischen diesen beiden Dosen 1 CAT6-Stecker für Dose IP67 Abbildung 3 wurde neu eingefügt. Dadurch erhöht sich jeweils die Nummer ursprünglichen Abbildungen 3 und 4 jeweils um Kapitel Der ursprünglichen Abbildung 5 wurde die Nummer 9 neu zugewiesen. Abbildungen 7 und 8 wurden inhaltlich getauscht. Somit zeigen die Abbildungen die unterschiedlichen Szenarien in aufsteigender Fahrbahnbreite Kapitel Der 2. Satz wurde wie folgt geändert: Abhängig vom Umfang der darzustellenden Informationen ist die eingesetzte Technologie (Wechseltextanzeigen = WTA - früher dynamische Informationstafeln, vollgrafische Wechseltextanzeige = WTA-V - oder Prismenwender) zu planen Kapitel Die Listenpunkte l) und m) wurden wie folgt ergänzt: l) Zum Schutz vor witterungsbedingten Einflüssen ist mindestens Schutzklasse P2P3 nach ÖNORM EN Tabelle 9 (entspricht IP 5556 nach ÖNORM EN 60529) vorzusehen. m) Zur Verminderung des Überhitzens und Kondenswasserbildung sind jeweils seitlich am Gehäuse diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen mit Insektengitter vorzusehen. Dabei muss die Schutzklasse des Gehäuses erhalten bleiben. Etwaige Entwässerungsöffnungen sind am Gehäuseboden vorzusehen und müssen über einen Spritzschutz verfügen, der eine Reinigung mit Hochdruckreinigern erlaubt. Druckdatum: Seite 9 von 12 Dokumentname: PLaPB
10 3.1.7 Kapitel Die Listenpunkte m) und p) wurden wie folgt geändert: m) Die Zeichen müssen hinsichtlich ihres Leuchtdichteverhältnisses in der Klasse R2R3 der ÖNORM EN liegen. Zeicheninhalte, die durch Farbmischung erzeugt werden (z.b. bei Verwendung einer Vollfarbmatrix) müssen die Klasse R3 erfüllen. p) Datenblätter der Dioden und ein CE-Zertifikat eines unabhängigen und authorisierten Testinstitutes sind Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zum Nachweis der ErbringungErfüllung der Anforderungen dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.: CE-Zertifikat gemäß ÖNORM EN eines unabhängigen und autorisierten Testinstitutes. Vollständige Prüfberichte der Erstmusterprüfungen zum CE-Zertifikat und der begleitenden Produktionskontrolle unter Nachweis des verwendeten Betriebsstromes die Leuchtdioden zur Erreichung angegebenen optischen Parameter Datenblätter des Herstellers der verwendeten Leuchtdioden Kapitel Der Listenpunkt g) wurde wie folgt geändert: g) Die LED dieserder WVZ sind einer (periodischen) Funktionsprüfung zu unterziehen. Bei dieserdiese Prüfung, die muss auch im Blindbetrieb möglich sein muss, ist ein Aufblinken der LED s auf jeden Fall zu vermeidenund darf für den Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar sein Kapitel Der ursprünglich mit Abbildungsnummer 9 geführten Abbildung wurde die Nummer 10 neu zugewiesen Kapitel Im Listenpunkt b) wurde am Ende folgende Bestimmung ergänzt: Jede Streckenstation ist mit einer VÜ-BUS Schnittstelle gemäß PLaNT auszurüsten Kapitel Der 2. Absatz wurde wie folgt geändert: Bei Ausfall des Inselbusses ist eine autarke Helligkeitssteuerung zu gewährleisten. Es wird die gemessene Helligkeit stufenweise Prozentwerten der WZG-Helligkeit zugeordnet. Die Zuordnung ist über eine Treppenfunktion mit Hysterese vorzunehmen. Die erste Schaltstufe muss unter 100 Lux liegen, die höchste über Lux. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges erfolgt die Verteilung der Stufen im Wesentlichen logarithmisch. Die Wahl des zugehörigen Prozentwerts hat so zu erfolgen, dass die WVZ-Helligkeit eine möglichst gute Lesbarkeit bei der entsprechenden Umge- Druckdatum: Seite 10 von 12 Dokumentname: PLaPB
11 bungshelligkeit ermöglicht. Die exakten Einstellungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und exemplarisch im Rahmen der Tests zur Inbetriebnahme vor Ort zu überprüfen.die Helligkeitsregelung in Abhängigkeit von der Umgebungsleuchtdichte muss den Anforderungen der ÖNORM EN entsprechen. Im Normalbetrieb erfolgt die Helligkeitssteuerung durch die UZ (FG 4, Typ 49) Kapitel Der ursprünglich mit Abbildungsnummer 10 geführten Abbildung wurde die Nummer 11 neu zugewiesen Kapitel Der Punkt wurde komplett neu eingefügt: Kapitel Der 6. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Die Verblechungen sind generell so auszuführen, dass ablaufende Niederschläge zur Wanne nach innen entwässert werden. Im Bereich der Blechstöße - insbesondere der Wannenverblechung - muss auf die Vermeidung von Eiszapfenbildung geachtet werden. Es ist eine auf Dauer funktionstüchtige Abdichtung einzubauen Der 11. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Der Abstand zwischen der Unterkante der Wannenverblechungdes Tragwerks und der befestigten Fahrbahn muss an der ungünstigsten Stelle mindestens 5,2m betragen (Planmindestmaß). Die Wanne ist an der Vorderseite und Links/Rechts bis zur Oberkante Fußleiste und seitlich bis über den Steher hinaus auszuführen Der 12. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: An der Vorderseite und der Rückseite der Wannedes Querriegels ist jeweils einmal die AQ-Beschriftung aufzubringen. Der 17. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Die Kabelführung muss flexibel und nachrüstbar auf der VZB erfolgen, eine Kabelführung in der Wannenverblechung ist zu vermeiden. Der 25. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Die Querschnittsprofile der einzelnen Bauteile sind derart zu wählen, dass Schneeanhäufungen und in Folge Eiszapfenbildungen vermieden bzw. so gering als möglich gehalten werden. Schmale (stehende) Hohlprofile oberhalb der Wanne sind demnach zu bevorzugen. Vorstehende Kanten und Ecken, angeschweißte horizontal verlaufende Winkel oder Kabelführungen sind zu vermeiden. Der 26. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Bei über die VZB hinausragenden Bauteilen bzw. WVZ (z.b. WWW-Schildern) ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass Schneeablagerungen an der Oberseite vermieden bzw. durch schräge Abdeckbleche in die Blechwanne ableitbar sind. Druckdatum: Seite 11 von 12 Dokumentname: PLaPB
12 Kapitel Der 3. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Tragwerkskonstruktionen sind, analog zu den oben beschriebenen Wannenblechen, so auszuführen, dass Schnee und Eisablagerungen auf der Tragwerkskonstruktion weitestgehend vermieden werden Kapitel Das ursprüngliche Kapitel Wannenblech wurden komplett gestrichen. Nummern der folgenden Überschriften der Ebene 4 wurden somit jeweils um 1 reduziert Kapitel Tabelle 2 wurde wie folgt erweitert: VBA-VZB WWW-VZB Stahltragwerk - Steher RAL 7045 (Telegrau 1) RAL 7045 (Telegrau 1) Stahltragwerk - Querriegel RAL 2000 (Gelborange) RAL 7045 (Telegrau 1) Schildverblechung RAL 7047 (Telegrau 4) - WannenblechLeerverblechung RAL 2000 (Gelborange)Schwarz (angepasst an WVZ) RAL 7045 (Telegrau 1) WVZ-, WWW-, Subverteilergehäuse RAL 7045 (Telegrau 1) RAL 7045 (Telegrau 1) Kapitel Der Punkt wurde komplett neu eingefügt: Kapitel Es wurde ein Querverweis auf PLaPB ergänzt Kapitel Die Bestimmungen betreffend Montagevorrichtung für VDE Sensorik wurden durch Komponentenspezifikationen in PLaPB ersetzt und somit in der Technischen Richtlinie gestrichen. Die Abbildungen11 und 12 wurden in Musterplänen präzisiert und somit in der Technischen Richtlinie gelöscht. Druckdatum: Seite 12 von 12 Dokumentname: PLaPB
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