Tunnel - Funk (TFu) Änderungsdokument freigegeben öffentlich PLaPB. Planungshandbuch der ASFiNAG

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1 Dokument-Nr. Version Gültig ab Dokumenten- Status Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten öffentlich PLaPB Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) , Telefax + 43 (0)

2 Änderungsberechtigte Name Firma / Abteilung Telefon - Nummer Fax - Nummer E - Mail Portschy Kurt ASFINAG BMG / TU +43 (0) (0) kurt.portschy@asfinag.at Dokumentenfreigabe Erstellt von: Geprüft von: Prüfung gem. RL_012_ASF: Freigegeben von: Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name Gesellschaft/Abt./Name BMG / TU / K. Portschy e.h. BMG / GF / G. Brandtner e.h. BMG / TU / G. Eberl e.h. HLD / VS / A. Schedl e.h. Datum: Datum: Datum: Datum: Gültigkeit Version: gültig von: gültig bis: Dokumentenhistorie Version gültig ab Dokumenten- Status Verteiler-Status Verantwortlicher Änderungsgrund öffentlich ASFiNAG Neuerstellung des s Druckdatum: Seite 2 von 19

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Thematische Gliederung der TPHB Struktureller Aufbau der TPHB TPHB Änderungsmanagement / Ergänzungen vorübergehender Art Zyklische Änderungen (jährlich): Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Dokumentation der Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Version 02: Änderungen PLaPB Technische Richtlinie Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Druckdatum: Seite 3 von 19

4 Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel Kapitel PLaPB Systemaufbauplan PLaPB Lageplan PLaPB InstallationsplanDispositionsplan Kopfstation PLaPB Schrankaufbauplan Kopfstation PLaPB Installationsplan Tunnelstation PLaPB Schrankaufbauplan Tunnelstation PLaPB Kabelverlegeplan PLaPB Erdungs- und Potentialausgleichsplan PLaPB Strahlerkabel-Positionierungsplan PLaPB Aufbauhandbuch TETRA Druckdatum: Seite 4 von 19

5 1 Vorbemerkung Dieses Dokument beschreibt das Änderungsmanagement der Technischen Planungshandbücher (TPHB) der ASFINAG. 1.1 Thematische Gliederung der TPHB Die TPHB der ASFINAG sind thematisch nach der folgenden Struktur gegliedert: PLaDOK Technisches Planungshandbuch Dokumentation PLaPB Technisches Planungshandbuch Planung und Bau PLaNT Technisches Planungshandbuch Nachrichtentechnik PLaHELP Projektierungs- und Ausführungsgrundlage (Ergänzung zum TPHB) Alle diese Dokumente unterliegen dem Änderungsmanagement. 1.2 Struktureller Aufbau der TPHB Der strukturelle Aufbau der TPHB ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1: Struktureller Aufbau der TPHB Druckdatum: Seite 5 von 19

6 All diese in der Abbildung 1 dargestellten Dokumente sind integrierter Bestandteil eines TPHB. Das TPHB besteht aus den folgenden Dokumenten: Technische Richtlinie (Hauptdokument): Vorgaben zu Planung und Ausführung Ergänzende Dokumente für die Technische Richtlinie : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Technische Spezifikation (Hauptdokument): Spezifiziert die Eigenschaften der zu verwendenden Produkte Ergänzende Dokumente für die Technische Spezifikation : Änderungsvermerk zu den Änderungen. Erläuterungen: Zusätzliche Anmerkungen Pläne und Anlagendokumente: Detailinformation zu Systemen / Anlagen bzw. Komponenten Ergänzungen vorübergehender Art: Enthalten die inhaltlichen Änderungen (nicht vorstandspflichtig gemäß ASFINAG RL12, Punkt ) Prüfspezifikation: Detailinformation zu Komponenten (nur in Kombination mit Technischer Spezifikation verwendbar - siehe Abbildung 1) Druckdatum: Seite 6 von 19

7 2 TPHB Änderungsmanagement In jedem TPHB der ASFINAG muss bei einer Versionsänderung je ein separates / Ergänzungen vorübergehender Art für die Hauptdokumente Technische Richtlinie Technische Spezifikation erstellt werden. Wenn nur eines der beiden Dokumente existiert ist entsprechend nur ein zu erstellen und zu führen 2.1 / Ergänzungen vorübergehender Art Wann ist welches Dokument zu führen? Zyklische Änderungen (jährlich): Hier ist das zu erstellen und die Änderungen von einer TPHB Version zur nächsten sind zu dokumentieren. Hier erfolgt eine Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente Antizyklische Änderungen (unterjährige Änderungen): Hier ist das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" zu führen und die Ergänzungen/Änderungen sind in diesem zu dokumentieren. Hier erfolgt KEINE Versionsänderung der Haupt- und /oder Nebendokumente. Dieses Dokument wird ergänzend erstellt und hat nur Gültigkeit bis zur nächsten Revisionierung des TPHB. Die hier dokumentierten Ergänzungen/Änderungen werden in der nächsten Version des TPHB eingearbeitet und das das Dokument "Ergänzungen vorübergehender Art" verliert somit seine Gültigkeit. Bei der Revisionierung ist gemäß Punkt vorzugehen. 2.2 Arten von Änderungen Gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF gibt es die folgenden zwei Arten von Änderungen Nicht vorstandspflichtige Änderung Der grundsätzliche Inhalt des TPHB wie in der Management-Summary dargelegt, besonders in Hinblick auf Ziel/Zweck, wirtschaftliche, technische und sonstige Auswirkungen, bleibt durch die Änderung im Wesentlichen gleich (= keine Kostenrelevanz) Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Der Inhalt des TPHB ändert sich im umfassenden Ausmaß z.b.: vollständige Überarbeitung des TPHB, Änderungen mit relevanten Kostenauswirkungen, strategische Abänderungen des Gesamtkonzeptes wie beispielsweise Änderung der Technologie (= Kostenrelevanz). Druckdatum: Seite 7 von 19

8 2.3 Dokumentation der Änderungen Die Änderungen sind in Abhängigkeit von der Art der Änderungen (Punkt 2.2) zu dokumentieren. Folgende Punkte sind bei Änderungen generell zu beachten: Ganzzahlige Versionierung von en Versionen Dokumentierte Freigaben gemäß ASFINAG Richtlinie RL_012_ASF Änderungen müssen plausibel, nachvollziehbar und verständlich beschrieben sein, d.h.: Änderungen zur letzten en Version müssen mit dieser Beschreibung für fachkundiges Personal erkennbar sein. Nachvollziehbarkeit: darunter wird verstanden dass in der ation die Änderung wie folgt dokumentiert wird: Verweis auf die "laufende Nummer" im PLaPB Änderungsmanagement Beschreibung des Textinhaltes VOR der Änderung Beschreibung des Inhaltes NACH der Änderung Die geänderten Kapitel sind aufsteigend nach der Nummerierung im TPHB zu beschreiben Nicht vorstandspflichtige Änderung Diese Änderungen sind nur "global" zu dokumentieren. Unter "global" wird verstanden, dass die durchgeführten Änderungen pro Dokument nur kurz beschrieben werden. Es ist nicht angedacht hier eine detaillierte Dokumentation zu erstellen. Die Struktur der Kapitel 3 und folgend kann entsprechend reduziert werden. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen Vorstandspflichtige, umfassende Änderung Diese Änderungen sind in den folgenden Kapiteln detailliert, auch in Bezug zum Leistungsbuch Technische Infrastruktur (LB-TI), zu dokumentieren. Die oben beschriebene Nachvollziehbarkeit ist zu berücksichtigen. Handelt es sich um Vorstandspflichtige, umfassende Änderungen (Punkt 2.2.2) ist die folgend definierte Struktur zu verwenden. Druckdatum: Seite 8 von 19

9 3 Version 02: Änderungen Folgende Änderungen wurden im TPHB durchgeführt und sind im folgenden Kapitel dokumentiert: 3.1 PLaPB Technische Richtlinie Kapitel 1.1 In der Liste der bei der Bearbeitung berücksichtigten RVS wurde die RVS Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, TUNNEL-AUSRÜSTUNG ergänzt Kapitel Folgende Dokumente wurden aus der Liste der mitgeltenden Unterlagen gestrichen: PLaPB Installationsplan Tunnelstation Folgende Dokumente wurde als mitgeltende Unterlage in der Liste ergänzt: PLaPB PLaPB Aufbauhandbuch TETRA PLaPB Folgende Dokumente wurden in der Liste der mitgeltenden Unterlagen umbenannt: PLaPB InstallationsplanDispositionsplan Kopfstation Kapitel Für den frequenzmodulierten Rundfunk im UKW Band wurde der Begriff UKW Hörfunk eingeführt Kapitel Für den frequenzmodulierten Rundfunk im UKW Band wurde der Begriff UKW Hörfunk wie folgt eingeführt: Die Tunnelfunkanlage ist mit 5 RundfunkkanälenUKW-Hörfunkkanälen auszurüsten. Typischer Weise kann davon ausgegangen werden, dass die RundfunkkanäleUKW- Hörfunkkanäle Ö1, Ö2, Ö3, sowie zwei weitere RegionalsenderUKW-Hörfunkkanäle im Tunnel auszustrahlen sind. Die konkrete Wahl der auszustrahlenden RundfunkprogrammeUKW-Hörfunkprogramme ist im Einvernehmen mit der ASFiNAG festzulegen Kapitel Der Punkt wurde wie folgt den aktuellen Gegebenheiten angepasst: Der Betriebsfunk der ASFiNAG ist bis dato in Analog-Funktechnik ausgeführt. Es werden hierfür Frequenzen im 2m- bzw. 4m-Band genutzt. Für den Betriebsfunk wird in der Druckdatum: Seite 9 von 19

10 Regel ein Kanal genutzt, der sowohl im Tunnel als auch im Freifeldbereich verwendet wird. Als Analogfunktechnik im Freifeldbereich werden Gleichwellensysteme bzw. einfache Analogfunksysteme (Exklusivkanalverfahren) mit und ohne Rufton-Signalisierung verwendet. Wenngleich bis dato keine digitalen Betriebsfunksysteme als ASFiNAG Betriebsfunk verwendet werden, ist davon auszugehen, dass zukünftige digitale Betriebsfunksysteme im 70cm, 2m- oder 4m-Band zum Einsatz kommen werden. Für Bundesländer in denen TETRA noch nicht verfügbar/realisierbar ist, und das analoge Betriebsfunksystem sich am Ende der technischen Lebendauer befindet, wird als Zwischenschritt ein DMR oder dpmr System im 2m- Band zum Einsatz kommen. In den Bundesländern mit TETRA ist die Umstellung des Betriebsfunksystems auf TETRA im Gang Kapitel In Abbildung 3 wurde ergänzt, dass die Datenanbindung an den TETRA-Provider über Standleitung/Richtfunk/CN.as-Linie erfolgen kann Kapitel Der erste Satz wurde wie folgt geändert: Die Aufgabe der Tunnelstation besteht darin die über LWL von der Kopfstation kommenden Tx-Signale von Lichtoptischen auf Spannungssignaleelektrische Signale umzusetzen, zu verstärken und in die Strahlerkabel des Tunnels als elektrisches HF-Signal mit ausreichender Sendeleistung einzuspeisen. In Abbildung 4 wurde der Begriff Opto-Elektronische Wandler wurde durch den Begriff Opto-Elektrische Wandler ersetzt Kapitel Abbildung 5 Aufbau einer Kopfstation (vereinfachte Darstellung) wurde an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und umfassen überarbeitet. Der Begriff Opto-Elektronische Wandler wurde durch den Begriff Opto-Elektrische Wandler ersetzt Kapitel In den Abbildungen 6 und 7 wurde ein Schreibfehler ausgebessert und die Bildunterschrift wie folgt korrigiert: Abbildung 6: Versorgung des Tunnel-Portalbereichs durch Ankoppelung an den Tunnelverstärker (Beispiel 1) Abbildung 7: Versorgung des Tunnel-Portalbereichs durch Ankoppelung an das strahlende Koaxialkabel (Beispiel 2) Der 6. Absatz wurde wie folgt präzisiert: Druckdatum: Seite 10 von 19

11 In der in Abbildung 6 dargestellten Konfiguration ist die Einhaltungsind zur Verbesserung der Rückflussdämpfung am Ende desder strahlenden Koaxialkabels über den geforderten Übertragungsbereich sicherzustellenkoaxialkabel Richtkoppler vorgesehen. Die direkte Ankoppelung von Bandpässen an das strahlende Koaxialkabel ist aufgrund der ungenügenden Anpassung außerhalb der Filter Nutzfrequenzen zu vermeiden, da in diesem Fall durch entsteht Stehwelle in den Frequenzbereichen außerhalb der Filterfrequenzen das Übertragungsverhalten negativ beeinflusst wird. Im Beispiel aus Abbildung 7 wird die erforderliche Rückflussdämpfung durch die Einbeziehung von Band- oder Breitbandverstärkern erreicht Kapitel In Aufzählungspunkt Variante 1 wurde der Begriff Rundfunksignal durch UKW Hörfunksignal präzisiert Kapitel Der Begriff Rundfunksignal durch UKW Hörfunksignal präzisiert Kapitel In der Überschrift wurde der Begriff Rundfunk-Einsprache durch UKW Hörfunk- Einsprache präzisiert. In weiterer Folge wird klargestellt, dass die Einsprache in den UKW Hörfunk über CN.as-COM Bedienplätze und die Kommunikation zwischen Tunnelfunkanlage und diesen Bedienplätzen über NFoIP zu erfolgen hat. Dazu wurden folgende Textänderungen durchgeführt: Für diesen Zweck sind an der Tunnelfunkanlage entsprechende NFoIP Schnittstellen zu den CN.as-COM Bedienplätzen in den Betriebs- & Überwachungszentralen in Form von NFoIP-kompatiblen Line-Interfaces (für Audio und PTT) vorzusehen. Der Planer hat jedoch zu prüfen ob erforderliche CN.as-COM Sprechstellen und NFoIP- Verbindungen zwischen den CN.as-COM Sprechstellen und der Kopfstation bereits vorhanden sind oder ergänzt bzw. neu installiert werden müssen. Sind CN.as-COM Sprechstellen und NFoIP- Verbindungen zu ergänzen bzw. neu zu installieren so hat der Planer die ASFINAG darüber zu informieren und mit dieser das weitere diesbezügliche Vorgehen abzustimmen Kapitel Es wird klargestellt, dass die Teilnahme an BOS-Funkdiensten nicht über die CN.as- COM Bedienplätze erfolgen kann. Dazu wurde der 2. Absatz wie folgt erweitert: Für diesen Zweck sind an der TunnelfunkanlageDiese Funkdienste benötigen Informationen und Signale, die über CN.as-COM nicht bereit gestellt werden können. Die Funkbedienung ab ÜZ ist daher getrennt von CN.as-COM zu realisieren, wobei bei Bedarf Druckdatum: Seite 11 von 19

12 von der ASFINAG Punkt zu Punkt NF Verbindungen bereit gestellt werden können. Auf diesen Verbindungen muss jedoch mit einer Verzögerung von bis zu 50 ms gerechnet werden. An der Tunnelfunkanlage sind entsprechende Schnittstellen zu den Betriebs- & Überwachungszentralen in Form von NFoIP-kompatiblen Line-Interfaces (für Audio, PTT und Squelch) vorzusehen Kapitel Der Schaltschrankbedarf wurde im Hinblick auf die Teilnahme der ASFINAG an TETRA an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dazu wurden folgende Textänderungen durchgeführt: Für die Aufstellung der Kopfstation und TETRA-Basisstation ist ein Platzbedarf für drei Schaltschränke vorzusehen. Ein vierter Schrank ist in der Planung zu berücksichtigen wenn die TETRA Basisstation auch für die Freilandversorgung benötigt wird, da in diesem Fall neben der eigentlichen Basisstation auch Platz für eine eigene USV Anlage vorgehalten werden muss. Vorgaben im PLaPB BuS sind bei der Planung zu beachten In Abhängigkeit vom Einbauort sind Standard Schranktypen gemäß PLaNT CN.as-Linie (bei Einbau der Kopfstation in einen CN.as-Linie Raum) oder PLaPB BuS zu verwenden. Abbildung 9 wurde entsprechend erweitert und die Bildunterschrift wie folgt korrigiert: Abbildung 9: Aufteilung der Schrankeinbauten der Kopfstation auf zwei bis drei Schaltschränke Kapitel Der Punkt wurde wie folgt neu eingeführt: Strukturierte Verkabelung Zwischen der Kopfstation und dem CN.as-Linie PA Schrank, in dem das durch den Tunnel verlegte A2 LWL Kabel aufgeführt ist, ist eine strukturierte Verkabelung (mindestens 12x LWL Single Mode und 12x Cat6) gemäß PLaNT bzw. PLaNT vorzusehen: x (n x TS) LWL Fasern Single Mode mit: n Anzahl der über LWL anzubindenden Tunnelstationen (TS) 12 Cat6 Kabel Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Druckdatum: Seite 12 von 19

13 L-Segmente sind nach Möglichkeit mit einer max. Länge von 500m zu planen. Ist der Tunnel kürzer als 1000m so sind keine L-Segmente einzuplanen500 m genügt in der Regel ein L-Segment. Für Tunnel > 1000m500 m muss der Tunnel an den beiden TunnelportaleTunnelportalen mit L-Segmenten ausgestattet sein. Die L-Segmente sind nach Möglichkeit mit einer max. Länge von 500m zu planenwerden. Zwischen den L-Segmenten sind T-Segmente vorzusehen Kapitel Der 2. Satz wurde wie folgt geändert: Die Schenkellänge eines T-SegmentsTeilsegments soll max. 500 m betragen Kapitel In Abbildung 10 wurde der Kurvenverlauf des 1 Zoll Strahlerkabels durch den Kurvenverlauf des gebräuchlicheren 7/8 Zoll Kabels ersetzt Kapitel In Abbildung 11 wurden fehlende Bemaßungen ergänzt Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Die Tunnelfunkanlage ist standardmäßig ohne Leckkabelschalter auszuführen. Die Enden der aneinander grenzenden Segmente sind miteinander zu verbinden. Dennoch ist derder Einsatz von Leckkabelschaltern ist in der Planungsphase projektspezifisch zu prüfen Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Der Planer hat in der Planungsphase die Vorportalversorgung zu analysieren und projektspezifisch angepasste Maßnahmen zur einwandfreien funktechnischen Versorgung der Vorportale zu definierenzu definieren, um die Vorportalbereiche mit dem (analogen) Objektfunk und TETRA funktechnisch einwandfrei zu versorgen Kapitel Der 2. Aufzählungspunkt wurde wie folgt ergänzt: Messungen des Freifeldes im Bereich der Freifeldantenne: Ermittlung der Höhenfunktion der einzelnen Funkdienste und für UKW Hörfunk, um die optimale Positionierung der Antennen zu ermöglichen. Druckdatum: Seite 13 von 19

14 Kapitel Im 4. Aufzählungspunkt wurde der Begriff Radiokanäle durch UKW Hörfunkkanäle präzisiert. Die Aufzählungspunkte 9 und 10 betreffend Rückflussdämpfung und Blockfehlerrate wurden an dieser Stelle gestrichen und durch Bestimmungen in Kapitel ersetzt. Folgender Aufzählungspunkt wurde neu eingefügt: Es ist sicherzustellen, dass 5-Ton Ruffolgen nicht beschnitten werden Kapitel Der 1. Aufzählungspunkt wurde wie folgt geändert: Es muss eine automatische Leitungsüberwachung zwischen Kopfstation und Tunnelstation(en) sowie des Ableitkabels und des Strahlerkabels mittels Pilottonübertragung gegeben sein. Die Pilottöne sind hierbei so zu wählen dass keine Beeinträchtigung der Funkdienste entsteht. Die Aufzählungspunkte 2 bis 5 wurden gestrichen Kapitel Der Punkt wurde wie folgt geändert: Ergänzend zu den diesbezüglichen Festlegungen der RVS gilt: Die in der RVS angegebenen Nutzsignal- Pegelmittelwerte beziehen sich auf den Pegel am Fußpunkt einer Antenne, die 2m (+/- 20cm)maximal 2,2 m über der Fahrbahn auf einem Wagendach (Wagendachmitte) positioniert ist. Downlinkmessung: Ergänzend zur RVS hat die Messung im Downlink nach Lee Kriterium zu erfolgen, d.s. mindestens 36 Messungen je 40 Wellenlängen, Darstellung der Ergebnisse für 95% Ortswahrscheinlichkeit in den Protokollen. Als Eckwerte gelten dazu die Mindestpegel nach RVS Uplinkmessung: Mittels konstanter Geschwindigkeit ist der Tunnel mittels PKW zu befahren und ein Continuous Wave (CW) Signal mit + 30 db mw Strahlungsleistung abzustrahlen. Empfangsseitig ist am Eingang des Funkgerätes bei der Kopfstation der Pegel über die Zeit aufzuzeichnen. Als Eckwerte gelten dazu die Mindestpegel nach RVS Frequenzabstimmung mit dem AG Kapitel In der Überschrift wurde der Begriff Anbindung Rundfunksignale durch Anbindung UKW Hörfunksignale präzisiert. Im Text wurden folgende Änderungen durchgeführt: Die über eine Freifeld-Antenne empfangenen RundfunksignaleUKW-Hörfunksignale Signale sind in die Kopfstation des Tunnelfunksystems einzuspeisen. In weiterer Folge Druckdatum: Seite 14 von 19

15 ist das aufgenommen HF-Signal - zur Vermeidung von Störgeräuschen in den Interferenzzonen im Portalbereich - gleichzeitig, vollständig und, frequenzgleich (Gleichkanalübernahme)und phasenstarr über das Tx-Strahlerkabel in den Tunnelraum abzustrahlen. Es sind also auch die Frequenzablagen (Frequenz-Offset) des über die Freifeldantenne empfangenen externen UKW-Senders mit zu übernehmen. Im Falle einer notwendigen Frequenzumsetzung von f1 auf f2 ist die Frequenzstabilität nach ÖNORM ETS einzuhalten. Die Frequenzen der RundfunkkanäleUKW-Hörfunkkanäle müssen in der Kopfstation frei parametrierbar sein Kapitel Der Punkt wurde wie folgt neu eingeführt: Sonstige Abweichungen und Ergänzungen zur RVS Qualität UKW Hörfunk: Hinsichtlich Qualität für UKW Signale - sind die Eckwerte nach CEPT/ERC/REC einzuhalten. Als Eckwert für Signalrauschabstand ist mindestens 52 db SNR q-peak weighted für Stereo Übertragung einzuhalten, 60dB sind anzustreben. Intermodulationsabstand: Die RVS schreibt betreffend Störpegel im Downlink vor, dass die von der Tunnelfunkanlage, bei gleichzeitiger Tastung aller Tunnelsender erzeugten unerwünschten Aussendungen am Anschlusspunkt des Verstärkerfeldes mindestens 30 db unter dem größten Nutzsignal liegen müssen. Dieser Wert wird wegen bekannter Intermodulationsprobleme in Tunnels auf -40 db erhöht. Messung des Intermodulationsabstandes muss bei Vollbelegung nach Kap erfolgen. Es sind daher für diese Messung die fehlenden Frequenzen mit Continuous Wave (CW) Generatoren nachzubilden. Messpunkte: Bei Abgängen zu Ableitkabel sind Messpunkte mit Entkopplung von 30 db für Sende- und 10 db für Empfangsleitungen vorzusehen. Intermodulationsabstände sind bei den Messpunkten zum TX Strahlerkabel zu messen. Systemberechnungen: Für Pegelberechnungen ist der Abstand vom Strahlerkabel bis zum diametralen Fahrbahnrand heranzuziehen. Üblicherweise sind dies ~ 8 m. Rückflussdämpfung: Abweichend zur RVS das Mindestmaß der geforderten Rückflussdämpfung nach ÖVE/ÖNORM EN für MHz > 18 db 1,5 db/oktave fallend, jedoch nie < 13 db. Diese Werte sind in den Übertragungsbereichen MHz, MHz, MHz einzuhalten. Blockfehlerrate (BER) Ergänzend wird die RDS Blockfehlerrate als messbarer Systemparameter aufgenommen. Es sind Vorkehrungen zu treffen um die Blockfehlerraten (BER) beim Empfang von RDS- Signalen bei der Kopfstelle und im Tunnel niedrig zu halten. Es ist sicherzustellen, dass diese Blockfehlerrate - gemessen bei einer Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h - in 80% aller Tunnelabschnitte von jeweils ~30 m einen Druckdatum: Seite 15 von 19

16 Wert von 25% nicht überschreitet. Ausgenommen sind Verwirrzonen aufgrund von Freifeldeinstreuungen (z.b. Portalbereiche). Pilotempfänger Ein Pilotempfänger oder eine Überwachungseinrichtung muss einen potentialfreien Umschaltkontakt für die Einbeziehung in das Überwachungssystem steuern. Abweichend von den diesbezüglichen Vorgaben der RVS ist ein Dämpfungsänderung der Hochfrequenz-Übertragungsstrecke schon außerhalb des Bereiches von +3 db bzw. -3 db bezüglich des Nennwertes ist zu signalisieren Kapitel Die im 1. Satz geforderte Mindestverfügbarkeit wird von 95% auf 99% angehoben Kapitel Die Aufzählungspunkte wurden wie folgt präzisiert: HF-Schnittstelle(n) (7/16N Durchführungskupplung) LWL (Brake-Out-Kabelstrukturierte LWL Verkabelung zum LWL-CN.as-Linie PA Schrank) gemäß Punkt ) Ethernet (Cat 6-Verkabelung zum Netzwerkschrank)CN.as-Linie PA Schrank gemäß Punkt ) Kapitel Im 3. Satz wurde ein Querverweis auf Kapitel eingefügt Kapitel Mit dieser Kapitelnummer wurden folgende Bestimmungen zur Fernwartung neu eingefügt: Fernwartungszugang An jeder Kopfstation kann über das ASFINAG IP-Core Netzwerk ein Fernwartungszugang eigerichtet werden. Dieser Fernwartungszugang ist mittels an den Support der ASFINAG Maut Service GmbH mit genauer Auflistung der Netze, auf die ein Zugriff erfolgen soll, und den Kontaktdaten des Antragstellers zu beantragen. Voraussetzungen für den VPN-Zugang: Betriebssystem Windows (XP, Vista, 7) 32- bzw. 64 Bit Version Cisco VPN-Client (kann von der ASFINAG über das Internet bezogen werden) Der Rechner muss über eine geroutete Internetverbindung verfügen (kein Proxy) Grundsätzlich ist jeder VPN-Fernwartungszugang gesperrt und wird nur für die Dauer der Arbeiten nach Anforderung freigeschaltet. die Beendigung der Arbeiten muss dem Support der ASFINAG Maut Service GmbH mitgeteilt werden. Allgemeine Bestimmungen für die Nutzung des VPN-Fernwartungszugangs: 1 Der Auftragnehmer ist für die Geheimhaltung der Passwörter verantwortlich. 2 Bei Missbrauch haftet der Auftragnehmer für seine Mitarbeiter. Druckdatum: Seite 16 von 19

17 3 Beim Zugriff auf das ASFINAG Netzwerk ist ausschließlich der beigestellte Cisco VPN-Client zu verwenden. 4 Es werden alle Aktivitäten auf einem Server mittels Logging dokumentiert. 5 Die ASFINAG behält sich vor, Passwörter in regelmäßigen Abständen zu ändern. 6 Es werden nur zwingend benötigte TCP Ports freigeschaltet. Den Bestimmungen zur Anbindung analoger NF-Signale wurde die Kapitelnummer neu zugewiesen Kapitel Der 1. Satz wurde wie folgt ergänzt: Sofern nicht anders gefordert hat die Überwachung auf Kabelbruch oder Kurzschluss durch Detektion eines in das Strahlerkabel eingekoppelten AC- Schleifenstromes zu erfolgen Kapitel Der Verweis wurde wie folgt erweitert: Siehe Kapitel 3.20 aus PLaPB (Anlagedokument "Katalog Tunnelobjekte" zu PLaPB Tunnelsteuerung) Kapitel In diesem Kapitel wurden folgende Präzisierungen vorgenommen: Analog-Funksignale des Freifeldes (Feuerwehr, Rotes Kreuz, UKW-RundfunkHörfunk, ASFiNAG-Betriebsfunk) werden typischer Weise über Freifeldantenne empfangen und als HF-Signal über Koaxialkabel an die Kopfstation weitergeleitet. Aussendung des HF-GemischesSpektrums (typ MHz) via LWL an die Tunnelstationen, Die Tunnelstation wandelt das von der Kopfstation kommende HF-Gemisch über einen O/E-Wandler (opto-elektronischeelektrische-wandler) in das ursprüngliche elektrische HF-Signal zurück. Die bandselektive Verstärkung ist speziell bei einer hohen Kanal-Anzahl erforderlich falls der Breitbandverstärker nicht die erforderliche Gesamtverstärker-Leistung und Pegel für alle Kanäle erbringen kann. Im Falle eines T-Segments wird das verstärkte HF-Signalder Verwendung von der Tunnelstation über einen Splitter auft-segmenten ist je Teilsegment ein HF Verstärker vorzusehen, dies um die beiden Schenkel (links / rechts) aufgeteilt und über ein Ausfalllänge einzuschränken. Über Koaxialkabel (sogenanntessogenannte Ableitkabel) werden die verstärkten HF-Signale an dasdie Tx-Strahlerkabel weitergeleitet. Druckdatum: Seite 17 von 19

18 Das Rx-Strahlerkabel ist ohne Unterbrechung zwischen den Verstärkerausgängen von zwei benachbarten Tunnelstationen verlegt. Das Tx-Strahlerkabel ist entweder in gleicher Art und Weise wie das Rx-Strahlerkabel verlegt oder es ist in der Mitte zwischen den Tunnelstationen entweder mit dem Wellenwiderstand abgeschlossen oder es ist mit einem Leckkabelschalter versehen. DamitMit dem Leckkabelschalter ist gewährleistet, dass selbst bei einer Unterbrechung des Strahlerkabels (z.b. durch Brand) oder Ausfall einer Tunnelstation eine je nach Dimensionierung der Anlage und des Strahlerkabels - vollständige bzw. zumindest teilweise Versorgung des im Störbereich liegenden Strahlerkabels gegeben istmöglich. Zur Erläuterung wurden die Abbildungen 13 eingefügt Kapitel Folgender Satz wurde eingefügt: Das Rx-Strahlerkabel ist ohne Unterbrechung zwischen den Verstärkerausgängen von zwei benachbarten Tunnelstationen verlegt. Die Abbildungen 14 wurde eingefügt. 3.2 PLaPB Systemaufbauplan Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Der Musterplan wurde inhaltlich nach den aktuellen Gegebenheiten überarbeitet. 3.3 PLaPB Lageplan Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Inhaltlich wurde im Musterplan präzisiert, dass für Tx und Rx getrennte Strahlerkabel vorzusehen sind und die funktechnische Einbindung der Querschläge ergänzt. 3.4 PLaPB InstallationsplanDispositionsplan Kopfstation Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt und der Plantitel von Installationsplan Kopfstation auf Dispositionsplan Kopfstation geändert. inhaltlich wurde die nicht mehr den Anforderungen genügende Querverkabelung von den Funkschränken zu den Schränken 1 und 2 entfernt. 3.5 PLaPB Schrankaufbauplan Kopfstation Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Der Schaltschrankbedarf wurde im Hinblick auf die Teilnahme der ASFINAG an TETRA an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Druckdatum: Seite 18 von 19

19 3.6 PLaPB Installationsplan Tunnelstation Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. 3.7 PLaPB Schrankaufbauplan Tunnelstation Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. 3.8 PLaPB Kabelverlegeplan Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Inhaltlich wurde die Plandarstellung durch einen Musterplan aus einem anderen Projekt vollständig ersetzt. 3.9 PLaPB Erdungs- und Potentialausgleichsplan Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Im Musterplan wurde der Hinweis auf eine alte RVS Nummer gelöscht und die Durchführungskupplung von 7/16 auf N geändert PLaPB Strahlerkabel-Positionierungsplan Im Plankopf wurde die Plannummer richtig gestellt. Im Musterplan wurde der Hinweis auf eine alte RVS Nummer gelöscht PLaPB Aufbauhandbuch TETRA Das Aufbauhandbuch TETRA wurde als mitgeltendes Dokument neu eingeführt. Druckdatum: Seite 19 von 19

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