Die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik. Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen
|
|
- Catrin Brinkerhoff
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen
3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Änderungen bezogen sich abgesehen vom Thema Personen-Umlaufaufzug weitgehend auf redaktionelle Änderungen, um das Gewollte richtig zum Ausdruck zu bringen. Zuletzt geändert durch Artikel 147 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S.626) Vor diesem Hintergrund ist im Jahr 2018 mit einer weiteren Änderung zu rechnen. Diese soll nicht inhaltlicher Art sein, sondern soll Berichtigungen fehlerhafter Verweise sowie Klarstellungen dienen. 2
4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 3
5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Der Aufzug ist gemäß BetrSichV 2 Absatz (1) ein Arbeitsmittel, welches den besonderen Status einer überwachungsbedürftigen Anlage hat [ BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2] Der gleichgestellte Arbeitgeber (ohne Beschäftigte) gemäß BetrSichV 2 Absatz (3) muss zwar keine Gefährdungsbeurteilung erstellen, hat aber für die sichere Verwendung einer überwachungsbedürftigen Anlage zu sorgen. Somit gelten praktisch alle diesbezüglichen Vorgaben der BetrSichV zur sicheren Verwendung von Aufzugsanlagen auch für ihn. 4
6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Für die Umsetzung der BetrSichV sind die Bundesländer verantwortlich KONE People Flow Dialog Thomas Pfaff TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
7 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS früher: BekBS) Entwurf wurde auf der 31. Sitzung des ABS am 30. Mai 2017 verabschiedet 6
8 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS früher: BekBS) Entwurf wurde auf der 31. Sitzung des ABS am 30. Mai 2017 verabschiedet 7
9 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS früher: BekBS) Entwurf wurde auf der 31. Sitzung des ABS am 30. Mai 2017 verabschiedet 8
10 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS früher: BekBS) Entwurf wurde auf der 31. Sitzung des ABS am 30. Mai 2017 verabschiedet 9
11 Stand der Technik Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln Aufzüge: Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU DIN EN Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln Aufzüge: Bei Abweichung vom Stand der Technik [bei Gefährdungen mit hohem Risiko bei der Verwendung] sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip zu ergreifen 10
12 Auswirkungen auf Betrieb und Prüfung Prüfpraxis der ZÜS gemäß EK ZÜS Beschluss BA-012 vom 26. April 2017 [im Rahmen der Hauptprüfungen] Prüfung, ob in den definierten 22 Punkten [aus der EN 81-80:2004 mit Relevanz für Deutschland, ergänzt mit relevanten Inhalten der EN 81-20:2014] Abweichungen vom Stand der Technik bestehen (Dokumentation auf der Prüfbescheinigung). Aus bestehenden Abweichungen vom Stand der Technik können bei der Verwendung der Aufzugsanlage Gefährdungen mit hohen Risiken entstehen, wenn keine zusätzlichen technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der hohen Risiken getroffen werden. Können keine wirksamen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zur Reduzierung eines hohen Risikos dargelegt werden: Geringfügiger Mangel auf der Prüfbescheinigung [Mangel 712] Anm.: Anlagen, die auf Grundlage der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG (ab Mitte 1999) ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurden, weisen in der Regel keine Abweichungen vom Stand der Technik auf, die bei der Verwendung der Aufzugsanlage zu Gefährdungen mit hohem Risiko führen. 11
13 Auswirkungen auf Betrieb und Prüfung Verantwortung des Arbeitgebers oder Gleichgestellten [Betreiber] Bei dokumentierten Abweichungen vom Stand der Technik muss ein bestehendes hohes Risiko durch zusätzliche Schutzmaßnahmen reduziert werden (mindestens auf ein mittleres Risiko). Dies geschieht vorzugsweise durch zusätzliche technische Schutzmaßnahmen, aber auch durch geeignete zusätzliche organisatorische Schutzmaßnahmen. Zusätzliche personenbezogene Schutzmaßnahmen sind bei Aufzugsanlagen in der Regel nicht realisierbar. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Missverhältnis zwischen dem präventiven Nutzen der Maßnahme einerseits und dem mit den Maßnahmen verbundenen Aufwand entstehen [Grundsatz der Verhältnismäßigkeit]. (vgl. Entwurf der EmpfBS Hinweise zur Bewertung von Ausnahmefällen) 12
14 Auswirkungen auf Betrieb und Prüfung Verantwortung des Arbeitgebers oder Gleichgestellten [Betreiber] Entwurf wurde auf der 31. Sitzung des ABS am 30. Mai 2017 verabschiedet, anschließend bezüglich der Thematik Notrufanlagen in Abstimmung mit dem BMAS redaktionell klargestellt und steht unmittelbar vor der Veröffentlichung. Anm.: Integration der Inhalte der TRBS 2181 in die TRBS Personenbefreiung. Eine Aktualisierung der TRBS 2181 ist damit nicht mehr erforderlich. Die aktuelle TRBS 2181 ist vom BMAS noch nicht zurückgezogen. 13
15 Auswirkungen auf Änderungen TRBS 1121 Änderungen von Aufzugsanlagen Die TRBS 1121 gilt, soweit sie nicht der geänderten BetrSichV widerspricht. Durch die geänderte Formulierung in der BetrSichV BetrSichV [2002]: BetrSichV [2015]: Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen nach einer Änderung nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie hinsichtlich der von der Änderung betroffenen Anlagenteile dem Stand der Technik entsprechen Überwachungsbedürftige Anlagen müssen nach einer (prüfpflichtigen) Änderung sicher verwendet werden können sind wesentliche Inhalte der TRBS 1121 (Spalte Anforderungen ) nicht mehr gültig. Ebenso ist die Wesentliche Veränderung entfallen. Lediglich die Aufzählung der (durch die ZÜS) zu prüfenden Änderungen hat derzeit noch Bestand. 14
16 Auswirkungen auf Änderungen TRBS 1121 Änderungen von Aufzugsanlagen Nach intensiven Diskussionen in den betroffenen Kreisen (BMAS und Beratergremien im ABS) ist die Entscheidung gefallen, dass es keine überarbeitete TRBS 1121 mehr geben wird. Eine Auflistung der prüfpflichtigen Änderungen, welche durch eine ZÜS zu prüfen sind, wird als Anhang in die geänderte TRBS 1201 Teil 4 eingefügt. Die aktuelle TRBS 1121 ist vom BMAS noch nicht zurückgezogen. Anm.: Der Entwurf der geänderten TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von Aufzugsanlagen ist seit Februar 2018 im zuständigen Arbeitskreis des ABS fertiggestellt. Wann der Entwurf in den weiteren Entscheidungsgremien verabschiedet wird ist ebenso offen, wie ein Termin der Veröffentlichung. 15
17 Auswirkungen auf Änderungen Ausführung Änderungen dürfen nicht zu einer Verschlechterung bei der sicheren Verwendung führen. Prüfung nach Änderung durch die ZÜS Anwendung des Beurteilungsprinzips aus dem EK ZÜS Beschluss BA-012 vom 26. April Änderungen dürfen bei der Verwendung der Aufzugsanlage zu keinen Gefährdungen mit hohen Risiken führen. Andernfalls wird dies je nach bestehendem Risiko bemängelt. 16
18 Auswirkungen auf Änderungen DAfA Empfehlung Entwicklung seit Veröffentlichung der TRBS 1121 DAfA-Handlungsanleitung zur TRBS /2008 (1. Ausgabe) 10/2012 (2. Ausgabe) 11/2013 (3. Ausgabe) 10/2014 (4. Ausgabe) 11/2016 (5. Ausgabe) Umfang des Umbaukatalogs Differenz / Ergänzung zur TRBS 1121 BetrSichV 02/2015 DAfA-Empfehlung Änderungen von Aufzugsanlagen DAfA-Dokument /2017 (1. Ausgabe) 17
19 Auswirkungen auf Änderungen DAfA Empfehlung Änderung von Aufzugsanlagen 18
20 Auswirkungen auf Änderungen DAfA Empfehlung Änderung von Aufzugsanlagen Diese DAfA-Empfehlung ist eine Erkenntnisquelle unterhalb von Gesetz, Verordnung und Technischer Regel. Die Anwendung dieser DAfA-Empfehlung ist nicht verpflichtend, löst keine Vermutungswirkung zur Einhaltung von Gesetz und Verordnung aus und ist keine Prüfgrundlage für die ZÜS. Von dieser DAfA-Empfehlung abweichende Ausführungen werden von der ZÜS bei einer Prüfung nach Änderung nicht bemängelt. 19
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas P f a f f TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Aufzüge, Förder- und Maschinentechnik Geschäftsfeldleiter Deutschland Vorsitzender des DAfA Mitglied im ABS UA3 AK Aufzüge Mitglied im EK ZÜS AK2 Aufzugsanlagen Vorsitzender der VdTÜV Leitstelle Fördertechnik
Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden!
Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden! Vortragender: Folie 1 Inhalt 1 Was hat sich in der BetrSichV:2015
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrTag der Arbeitssicherheit Anforderungen an Aufzugsanlagen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas
Tag der Arbeitssicherheit 2017 Anforderungen an Aufzugsanlagen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dieter Roas 08.03.2017 Betriebssicherheitsverordnung 1 BetrSichV: Was ist neu? 2 Stand der Technik - Beschaffenheit
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neue Bezeichnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) Seite
MehrVFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.
VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung. Ein Jahr nach der Novellierung Erfahrungen und geplante Änderungen
Die Betriebssicherheitsverordnung Ein Jahr nach der Novellierung Erfahrungen und geplante Änderungen 13. September 2016 Gertrud Vogel (Dipl.-Ing.) Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA
1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung
MehrNationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt
Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Nationale Anwendungen des Regelwerks und Auswirkungen auf den Markt Seite 1 1 Nationales Regelwerk und deren Auswirkung Themen Einführung Gefährdungsbeurteilung
MehrDie neue Betriebssicherheits- Verordnung, im 1. Monat nach Inkrafttreten
Verband der TÜV e.v. TÜV SÜD Industrie Service GmbH 2015 Die neue Betriebssicherheits- Verordnung, im 1. Monat nach Inkrafttreten Dipl.-Ing. V b d d TÜV V Verband der TÜV e. V. Berlin Gesetzliche Grundlagen
MehrNeues vom technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung
Neues vom technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung Fachtagung Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik DGUV-Akademie Dresden, 12.09.2018 Worüber ich sprechen möchte Auszug aus dem
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Memmingen 13.10.2017 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)
Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS) Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig!!!! 3. Oktober 2002: Neue Rechtssituation
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
MehrBetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln
BetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig 1 Novelle von GefStoffV und BetrSichV
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg 17.11.2016 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrPrüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Dipl.-Ing. Gerd Siering TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Saalfelder Str. 33 06110 Halle (Saale) Tel: 0345-5686-764 Fax: 0345-5686-725 GSM: 0160-8884957
Mehrzur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005
Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
Mehr1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen
MehrEK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV
EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV Beschluss des EK ZÜS zum Arbeitsgebiet ZÜS Druckanlagen BD-007 rev 1 [D] Abgestimmt im EK ZÜS 12. Sitzung, TOP 9.1 29.11.2011 20. Sitzung, TOP 8.1 04.11.2015 Erläuterungen
Mehr25. Windenergietage Forum 5 - Sonne Wind Wärme: Technik und Service Block III Prüfumfang von Aufzugsanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen
25. Windenergietage Forum 5 - Sonne Wind Wärme: Technik und Service Block III Prüfumfang von Aufzugsanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen Prüfgrundlagen Die zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Mehrbesser vorher sicher als nachher tapfer LiftConsulting neutrales Planungsbüro
LiftConsulting neutrales Planungsbüro besser vorher Prüfst du noch, oder fährst du schon? Was die neue Betriebs- Sicherheits-Verordnung Betreibern von Aufzugsanlagen abverlangt sicher Uwe Rexroth LiftConsulting
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung der Bundesregierung Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordung
MehrBetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften
24 Übergangsvorschriften (4) Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 1 ist erstmals 6 Jahre nach der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Anlagen, die vor dem 1.
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrPrüffristen. Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen. Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft
Prüffristen Praktisches Vorgehen bei der Festlegung von Prüffristen Dipl.-Ing. Hans Dick, Leitende Sicherheitsfachkraft TESIUM GmbH Mühlenfeldstraße 1 37603 Holzminden www.tesium.de Symrise AG (M-DAX)
MehrV orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17
Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte...
MehrTRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen
MehrBeschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik
Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung 2015
Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Vom Notruf zum Kommunikationssystem Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Dezernat 35.2 Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik/Hünfeld Regierungspräsidium Kassel Steinweg 6
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet
Die neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 16. Juni 2015 Inhalt des Vortrags Meinungsbildung und Lobbyarbeit oder Angst essen Seele auf
MehrWo steht die BetrSichV?
Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite
MehrVFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.
VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales EU-Richtlinien Einführung
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht einer ZÜS. Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leiter ZÜS
Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung aus Sicht einer ZÜS Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leiter ZÜS TÜV SÜD Industrie Service GmbH 14.10.2014 Überwachungsbedürftige Anlagen Aufzugsanlagen
MehrDie neue BetrSichV Die Zeit rennt!
Die neue BetrSichV Die Zeit rennt! Essen, 26.02.2015 Dieter Roas TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Inhalt 1 Entwicklung - Aufzüge 2 Änderungen -Teil 3 Änderungen für den Betrieb von Aufzügen 4 Auswirkungen
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrVerband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin
Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV
Mehr2.6 Lastenhandhabungsverordnung
2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.
MehrHandout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge
Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hansenn/tiberius Gracchus-Fotolia.com Guido Fiedeler, Leiter des Fachbereiches BetrSichV Stand: Mai 2015 WavebreakMediaMicro-Fotolia.com stillkost-fotolia.com
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der geänderten Vorschriften Bearbeitet von Jürgen Dabel, Matthias Born-Dahmen, Peter Guterl, Thorsten
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrZiele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:
Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit
MehrNovellierung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen und Neuerungen bei Aufzugsanlagen. Beschaffenheit, Benutzung und Instandhaltung
Novellierung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen und Neuerungen bei Aufzugsanlagen Am 06.02.2015 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr.4 Seite 49, die Verordnung zur Neureglung der Anforderungen
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrSeite: 1 Datum: Leitfaden für die ZÜS-Prüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Feuerwehraufzügen gemäß BetrSichV 2015
Seite: 1 Datum: 20.06.2016 Leitfaden für die ZÜS-Prüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Feuerwehraufzügen gemäß BetrSichV 2015 Gemeinsamer Standpunkt der VdTÜV Leitstelle Fördertechnik
MehrDie Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe
Die Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung eine wesentliche Betreiberaufgabe René Brünn MEBEDO Consulting GmbH BDSH e. V. geprüfter Sachverständiger Elektrotechnik 1 Rev2_29.05.2015 Warum Gefährdungsbeurteilungen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praxisleitfaden zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Rechtsstand: Februar 2015 Von Dr. Klaus Scheuermann, Dr. Scheuermann GmbH, Management Consulting für Systemsicherheit,
MehrGefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument
Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.
MehrÜbersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: Seite - 1 -
Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung 2015: Ausblick zur Umsetzung aus Sicht des Vollzugs
Die Betriebssicherheitsverordnung 2015: Ausblick zur Umsetzung aus Sicht des Vollzugs Herbstveranstaltung des LAK Bremen, 19.11.2015 Neue Struktur der Betriebssicherheitsverordnung Umfassendes Schutzkonzept
MehrSicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung A. Honerkamp - Engineering Infrastructure
Sicherheit auf Baustellen Kontraktorenschulung + 24.11.2017 A. Honerkamp - Engineering Infrastructure 1 Tödliche Unfälle Quelle: Website BAUA - https://www.baua.de/de/themen/arbeitswelt-und-arbeitsschutz-im-wandel/arbeitsweltberichterstattung/toedliche-arbeitsunfaelle/toedliche-arbeitsunfaelle_node.html
MehrEckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Eckpunkte der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Vortrag für Kongress Gesünder Arbeiten in Niedersachsen 2003 in Osnabrück Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
MehrEK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV
EK ZÜS-Geschäftsstelle im VdTÜV Beschluss des EK ZÜS zum Arbeitsgebiet ZÜS Druckanlagen BD-003 rev 2 [D] Angenommen vom EK ZÜS 6. Sitzung, TOP 9.1 03.12.08 7. Sitzung, TOP 9.1 13.05.09 22. Sitzung, TOP
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrNeufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand
39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrDie Bedeutung der novellierten Betriebssicherheitsverordnung für die Praxis
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Die Bedeutung der novellierten Betriebssicherheitsverordnung für die Praxis aus der Sicht der Länder 19. November 2015 Gertrud Vogel (Dipl.-Ing.)
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Helmut Heming Lüneburg 14.07.2015 Gliederung 1. Produktsicherheit (Beschaffenheit) 2. Novelle Betriebssicherheit 3. Aktuelle Auslegungen 4. Änderungsbedarf Helmut Heming, Nds. Sozialministerium 2 Produktsicherheit
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Bundesrat Drucksache 299/15 24.06.15 Verordnung der Bundesregierung AS Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung A. Problem und Ziel Nach Anhang 1 Nummer 4.4 der am 1. Juni 2015 in
MehrErgonomie in den Verordnungen
Professur für Arbeitswissenschaft Ergonomie in den Verordnungen Qualifizierungstag Ergonomie, LUBW Stuttgart, 26. Oktober 2017 Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder Agenda 1. Einführung 2. Verordnungen 3. Fragen
MehrSchwelmer Symposium Horst Schickor
Schwelmer Symposium 2017 26.06.2017 Horst Schickor 1. Wir müssen da mal drüber reden! 2. BetrSichV und ihre Folgen 3. Sichere Verwendung nach dem Stand der Technik 4. Gefährdungsbeurteilung 5. Mangel 712
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten?
Die neue Betriebssicherheitsverordnung: Welche Änderungen sind zu Erwarten? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung am Niedersächsischen
MehrBetriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 1. Inhalt, Ziele und Auswirkung der BetrSichV 2. Betriebs- und Anlagensicherheit 3. Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln 4. Überwachungsbedürftige Anlagen
MehrExplosionsschutz im Technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung. - aktueller Stand -
Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt Explosionsschutz im Technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand - Dipl.-Ing. Bernd Köhler Landesamt für Verbraucherschutz, Dez. 51 - Technischer
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September
MehrArbeitsmittel. Dipl.-Ing. Pemp ArbMRAKLBG0504. Niedersächsisches Sozialministerium 1
Arbeitsmittel Vortrag für den Regionalen Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Lüneburg Dipl.-Ing. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Referatsleiter Arbeitsschutz,
MehrNovellierte Betriebssicherheitsverordnung
Neuerungen ab 1. Juni 2015 Novellierte Betriebssicherheitsverordnung s shop k r o W e Inhous! möglich TÜV NORD GROUP Was ändert sich? Seit der Einführung im Jahre 2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung
Mehr10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns
10 Jahre BetrSichV - die Zukunft liegt vor uns Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Schnittstelle: Inverkehrbringen - Betrieb Warum überhaupt eine BetrSichV Vereinfachte Rechtssystematik
Mehrin der Betriebssicherheitsverordnung
Bayerischer Arbeitsschutztag Neuordnung des Sachverständigenwesens in der Betriebssicherheitsverordnung 4. Juli 2008 LGL, München (Pfarrstraße) Dipl.-Ing. (Univ.) Andreas Neubig Stand: Juli 2008 Copyright:
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Aktuelle Entwicklung Frankfurt/M., 25. Februar 2014 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG 2015 Die neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 Beschlussfassung der Bundesregierung am 27. August Bundesratsbeschluss am 28. November mit Änderungen Kabinettzustimmung
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 16572 8 Gedrucktes
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV 4.September 2015 Aufzug- und Fördertechnik Niggemeier & Leurs GmbH Rechtsanwalt HARTMUT HARDT, info@ra-hardt.de,
MehrRolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Berlin, 4. Dezember 2014 Bereitstellung und Verwendung Artikel 153 EU-Vertrag
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrWie in den Vorjahren haben die Zugelassenen
Prüfungen und Mängel an Aufzugsanlagen Von Axel Stohlmann und André Siegl Wie in den Vorjahren haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) auch für 2017 die Ergebnisse ihrer Prüfungen an Aufzugsanlagen
MehrHandelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen?
1 von 8 Handelt es sich bei Acetylen-Anlagen um überwachungsbedürftige Anlagen? Ja! Siehe hierzu aktuell BetrSichV 1 (2), GPSG 2 (7) sowie Richtlinie 97/23/EG Artikel 1 (2) 2.1. Auch schon in der inzwischen
MehrBetrSichV (2015) Allgemein. Neue Begriffe
Seite 1 von 6 08.2015 BetrSichV (2015) Allgemein Die neue BetrSichV aus 2015 besteht aus fünf Abschnitten: 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen 3.
MehrWeiterentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung
Weiterentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung Für den Bezirksarbeitskreis für Arbeitssicherheit Osnabrück am 08.12.2016 in Osnabrück Ministerialrat Dipl.-Ing. Stefan LL.B. Referatsleiter Arbeitsschutz,
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrDie Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung, Stand und Inhalte, wie geht es weiter
Verband der TÜV e.v. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die Novellierung der, Stand und Inhalte, wie geht es weiter Dipl.-Ing. Verband der TÜV e. V. Berlin Gesetzliche Grundlagen für überwachungsbedürftige
MehrNeue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.
. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten
MehrEdmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrWartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift
Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014 Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften
MehrNeuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick Änderungen für Betreiber und verantwortliche Akteure Dipl.-Ing. Thoralf Lorenz Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung Gegenüberstellung alt
MehrMerkblatt B 002 Sichere Biotechnologie Laboratorien (12/2010) Ergänzungen zum Kapitel Betrieb: Aufstellung, Inbetriebnahme und Prüfungen
Merkblatt B 002 Sichere Biotechnologie Laboratorien (2/20) Ergänzungen zum Kapitel 6.8.3 Betrieb: Aufstellung, nbetriebnahme und Prüfungen von Autoklaven Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mehr