Beförderungsbedingungen
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- Elsa Krämer
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Beförderungsbedingungen AUSGABE 2015
2 Beförderungsbedingungen ausgabe 2015 Geschätzte Kunden Die Rollende Autobahn (Rola) der RAlpin AG transportiert Lastwagen und ihre Fahrer ohne Stress, Stau und im europäischen Transit ohne Zollkontrollen durch die Schweizer Alpen. Damit Verlad und Transport sicher und komfortabel verlaufen, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Diese sind in diesem Dokument übersichtlich zusammengestellt. Diese Beförderungsbedingungen orientieren Sie über die technischen Anforderungen an die Lastwagen. Sie enthalten die Regeln, die Sie während dem gesamten Prozess vom Check-in im Versandterminal, während dem Transport bis zum Entlad im Ankunftsterminal beachten müssen. Bei Fragen und Unklarheiten stehen Ihnen die Mitarbei tenden Sales & Dispatching sowie in den Terminals gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen, dass Sie die Rola für den Transit durch die Schweiz wählen und wünschen Ihnen eine angenehme und erholsame Fahrt. Martin Weideli simone Croci Torti Leiter Produktion sales & Dispatching Buchung und Check-in Informationen zum Buchungsprozess finden Sie auf unserer Webseite sowie in der Broschüre «Fahrpläne und Preise». RAlpin ist bei der Buchung auf korrekte und soweit möglich vollständige Angaben angewiesen. Sie unterstützen uns damit bei der Transportplanung. Wir bitten Sie, nicht früher als 90 Minuten vor Annahmeschluss auf das Terminalgelände zu fahren und die Parkordnung im und um die Terminals zu befolgen. Das Parkieren von Lastwagen ausserhalb der Terminals im öffentlichen Raum liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung. Damit das Check-in zügig abgewickelt werden kann halten Sie bitte folgende Dokumente bereit: Transportdokumente (CMR, etc.) Weitere warenspezifische Begleitpapiere (zum Beispiel bei Gefahrgut, Abfall) Beim Transport von Gefahrgut: Angabe der Gesamtmasse jedes gefährlichen Guts gemäss ADR f) Buchungsbestätigung (falls vorhanden) Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) Vor jeder Fahrt ist durch die Lastwagenfahrer das Sicherheitsmerkblatt auszufüllen und zu unterzeichnen. Das Sicherheitsmerkblatt ist neben diesen Beförderungsbedingungen dem Shipping Order und den AGB RAlpin integraler Vertragsbestandteil. 2 Wir sind für Sie an folgenden Orten, Tagen und Zeiten da: RAlpin Verkauf & Disposition Telefon: Fax: [email protected] Terminal Freiburg i.br (D) Telefon: Fax: [email protected] Terminal Novara (I) Telefon: Fax: [email protected] Terminal Basel Kleinhüningen Buchungen via RAlpin Verkauf & Disposition Telefon: Fax: [email protected] Terminal Lugano Vedeggio Buchungen via RAlpin Verkauf & Disposition Telefon: Fax: [email protected] Montag Freitag Montag Freitag Samstag Sonntag Montag Freitag Samstag Sonntag Montag Freitag Montag Freitag Abweichungen von den genannten Öffnungszeiten werden kommuniziert.
3 Allgemeine Anforderungen Die Lastwagen, die mit der Rola befördert werden, sind durch ihre Fahrer zu begleiten. Die Lastwagenfahrer verbringen während der Fahrt ihre Ruhezeit im Begleitwagen. Die Anwesenheit eines zweiten Lastwagenfahrers auf der Rola ist erlaubt, sofern dieser über eine Fahrerlaubnis für den Lastwagen verfügt und die Platzkapazität vorhanden ist. Ein zweiter Lastwagenfahrer muss bei der Buchung angemeldet werden. Das Mitreisen von weiteren Personen und Tieren ist nicht gestattet. Die RAlpin transportiert jeden auf europäischen Strassen zugelassene Lastwagen, sofern nachfolgende Masse eingehalten werden: Eckhöhe: Die Eckhöhe bemisst sich bei abgesenkter Luftfederung ab Boden bis zum höchsten Punkt des Lastwagens. Bewegliche Teile (z.b. Plane), die diese Punkte überragen könnten, sind entsprechend zu sichern. Fahrzeugbreite: Die Fahrzeugbreite umfasst die maximale seitliche Ausdehnung des Lastwagens ohne Seitenspiegel. Länge: Meter, in Ausnahmefällen Meter. Gewicht: Das zulässige Maximalgewicht liegt je nach verfügbarem NT-Wagentyp bei 42 oder 44 Tonnen und umfasst die gesamte Ladeeinheit (Lastwagen und geladenes Gut). Bodenfreiheit: Die Bodenfreiheit, d.h. der Abstand zwischen dem Boden und dem tiefsten Punkt des Lastwagens, muss in Fahrtstellung resp. bei Be- und Entlad des Fahrzeuges mindestens 15 cm betragen. Lastwagen mit einer Bodenfreiheit unter 17 cm müssen mit besonderer Vorsicht und sehr langsam verladen werden. Relation Basel Lugano Relation Freiburg i. Br. (D) Novara (I) Gefahrgut / Güter mit besonderen Anforderungen Von der Beförderung ausgeschlossene gefährliche Güter RAlpin übernimmt die Beförderung von Ladeeinheiten mit Gefahrgut, das gemäss dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene (ADR/RID) zugelassen ist. Ein Lastwagen, der mit Gefahrgut beladen ist, muss den nationalen und internationalen Normen entsprechen, die für die Beförderung auf Schiene und Strasse durch gesetzliche und durch behördliche Vorschriften festgelegt sind. Es gelten insbesondere die Bestimmungen aus dem ADR sowie die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID = Anhang C zum COTIF). Fahrzeuge mit unvollständiger oder falscher Kennzeichnung werden nicht angenommen. Die Beförderung eines Lastwagens mit Gefahrgut ist anzukündigen. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Länder bezüglich Anmeldepflicht für Güter bestimmter Stoffgruppen oder Transporten, die dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen. Pyrotechnische Güter der Klasse 1 mit den UN-Nummer 0334, 0335, 0336, 0337, 0428, 0429, 0430, 0431, 0432 und 0461 sowie für den Transit durch die Schweiz bewilligungspflichtige Güter müssen RAlpin mit einer Vornotizzeit von mindestens 72 Stunden vorgemeldet werden. Unfallmerkblätter, Notifizierungsschreiben sowie Bewilligungen für die Ein-, Aus- und/oder Durchfuhr von bewilligungspflichtigen Güter sind bei den zuständigen Behörden der betreffenden Länder durch den Kunden zu organisieren und den Frachtpapieren mitzugeben. Gefahrgut gemäss RID, Abschnitt (Huckepackverkehr) sowie einige weitere Gefahrgüter sind von der Beförderung ausgeschlossen (siehe nachfolgende Tabelle). Zur Beförderung nicht zugelassene Gefahrgüter gemäss ADR/RID Klasse , 0113 Verträglichkeits- 0114, 0129 gruppe A 0130, , 0473 gemäss AGB RAlpin Klasse , , 1075 Klasse , 1280, 2398 Klasse Klasse Klasse Klasse 7 Klasse alle Klasse ,
4 Sicher auf der Rola durch die Schweiz Die nachfolgenden Erläuterungen haben zum Ziel, einen effizienten und reibungslosen Betriebsablauf und die Sicherheit auf der Rola zu gewährleisten. Dabei wird zwischen allgemeinen Hinweisen (gültig für den gesamten Prozess) und spezifischen Hinweisen zum Beispiel zu Belad, Lastwagen sichern, Entladen vorbereiten unterschieden. Die im Sicherheitsmerkblatt stichwortartig und mit Piktogrammen aufgeführten Hinweise werden hier näher ausgeführt. Alle aufgeführten Vorgaben sind verbindlich und durch die Lastwagenfahrer zwingend einzuhalten. Allgemeine Hinweise Im Versandterminal Anweisungen des Terminal- und des Bahnpersonals befolgen den Anweisungen des Terminal-, Bahnund Sicherheits personals ist Folge zu leisten, sowohl bei der Beförderung als auch innerhalb der Terminals. Achtung Hochspannung Lebensgefahr die Fahrleitungen im Bahnverkehr stehen unter Hochspannung ( Volt). Das Annähern oder Berühren von unter Spannung stehenden oder nicht geerdeten Fahrleitungen ist lebensgefährlich. Das Besteigen von Lastwagen und jegliches Hantieren (Antenne, Spanngurten etc.) unter der Fahrleitung ist sowohl auf der Strecke wie in den Terminals verboten sofern dies nicht durch das anwesende Bahnpersonal ausdrücklich erlaubt wurde. Sicherheitsbekleidung In den Terminals gilt während des ganzen Be- und Entladevorgangs eine Tragpflicht von Warnwesten. Wegen den Gefahren durch den Bahnverkehr ist es unerlässlich, dass alle sich im Gleisbereich aufhaltenden Personen gut sichtbar sind. Die Warnweste ist im Begleitwagen mitzuführen. Videoüberwachung RAlpin kann die Terminals sowie die Begleitwagen zum Schutz vor Vandalismus sowie zur Beweissicherung im Falle von Schadenfällen mit Videokameras überwachen. Zur Information der von der Überwachung betroffenen Personen bringt RAlpin im Aufnahmefeld der Kameras gut sichtbare Hinweisschilder an. Vorbereitung Belad Vorkehrungen zur Einhaltung der Maximalmasse (Profil) und der Ladungssicherung können bereits vor dem Belad getätigt werden. Dazu zählen: Parkierregeln: Da die Platzverhältnisse in den Terminals beschränkt sind, ist die Zufahrt auf das Terminalgelände erst 90 Minuten vor Abfahrt des Zuges gestattet. Lastwagen müssen für den Transport der geladenen Güter geeignet sein (Transport von Coils, Gefahrgut etc.). Das geladene Gut muss die Anforderungen für den sicheren Transport erfüllen. Die geltenden Vorschriften bezüglich Verladung und Befestigung der Güter auf Lastwagen sind einzuhalten (Ladungssicherung entsprechend Vorschriften Strassentransport). Lastwagen auf lose und defekte Teile kontrollieren und sichern (zum Beispiel mit Spanngurten), sowie lose Teile demontieren und im Lastwagen verstauen. Windabweiser sichern. Planen und Faltschiebedächer sowie Domdeckel und Bodenventile/Ausläufe von Zisternen schliessen und sichern (Planen und Faltschiebedächer wenn nötig mit Spanngurten sichern). sämtliche Antennen (Radio, Funk etc.) entfernen oder einziehen. die Überschreitung der zulässigen Lademasse und ungenügende Ladungssicherung stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko während der Fahrt mit der Rola dar und müssen unter allen Umständen vermieden werden. Neben Unfällen ist unterwegs mit betrieblichen Verzögerungen aufgrund von Kontrollen, Besserverlad oder Aussetzen von Fahrzeugen auf der Strecke zu rechnen. 4
5 Belad Belad abschliessen Das Auffahren auf die Komposition ist eine der heikelsten Phasen beim gesamten Transport. Hier besteht ein hohes Unfallrisiko, sofern die nachfolgenden Vorschriften nicht eingehalten werden. Das Auffahren auf die Rola wird durch das Bahnpersonal freigegeben. Luftfederung entlüften Die Luftfederung am Zugfahrzeug und Auflieger ist bei gelöster Handbremse so abzusenken, dass die maximal zulässige Höhe des Lastwagens sichergestellt ist. Luftfederung aktivieren = maximale Bodenfreiheit Das Auffahren beginnt, wenn die erste Achse des Lastwagens auf die Beladerampe fährt. Beim Auffahren muss die Luftfederung in Fahrtstellung stehen, um eine maximale Bodenfreiheit von mindestens 15 cm über das gesamte Fahrzeug (Zugmaschine und Sattelauflieger / Anhänger) zu erreichen und so eine Berührung zwischen Unterboden des Lastwagens und Niederflur-Tragwagen (NT-Wagen) zu vermeiden. Allfällige Lenkachsen am Auflieger müssen blockiert sein. Zug im Schritttempo befahren Die Komposition muss im Schritttempo (max. 5 km/h) befahren werden. Lastwagen mit einer Bodenfreiheit unter 17 cm müssen sowohl die Auffahrrampe als auch die Komposition mit besonderer Vorsicht und sehr langsam befahren. es ist darauf zu achten, dass der NT-Wagen hindernisfrei befahrbar ist. Bei Unregelmässigkeiten wie herumliegende Keile, offene Klappen etc., muss der Last wagen unverzüglich gestoppt und das Aufsichtspersonal informiert werden. Apparate und elektronische Geräte ausschalten Apparate und elektronische Geräte sind auszuschalten, so dass ein selbständiges Verstellen der Antennen unmöglich ist. Lastwagen sichern Handbremse anziehen. Seitenspiegel einklappen. Zündung und Hauptschalter ausschalten. Alle Wertsachen aus der Fahrerkabine mitnehmen. Kabine abschliessen. Lastwagen mit mindestens vier Keilen sichern. Abstand von einer Wagenlänge einhalten Beim Auffahren auf die Komposition ist ein Abstand von einer NT-Wagenlänge einzuhalten (d. h. zwischen zwei Lastwagen muss sich ein leerer NT-Wagen befinden). Bei Erreichen des Stellplatzes ist der Last wagen mittig zu positionieren, der erste Gang einzulegen und der Motor abzustellen. 5
6 Sicher auf der Rola durch die Schweiz Die Fahrt auf der Rola Die angenehme, erholsame und sichere Fahrt auf der Rola erfordert das Einhalten folgender Regeln. Aufenthalt im Lastwagen während der Fahrt nicht gestattet Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt im Lastwagen während der Rola-Fahrt nicht gestattet. Das Mitfahren im eigenen Lastwagen ist mit schwerwiegenden Risiken verbunden, zum Beispiel der Gefahr von Stromschlägen und fehlenden Fluchtmöglichkeiten bei Unfällen in Tunnels. In Notfällen Sprechverbindung benützen und Lautsprecherdurchsagen befolgen Für den Ereignisfall besteht eine Kommunikationsmöglichkeit von und zum Lokführer und zur zentralen Produktionsüberwachungsstelle. In solchen Situationen sind die Sicherheitshinweise zu befolgen sowie die Anweisungen zu beachten. Falls das Bahnpersonal die Anweisung erteilt, den Begleitwagen zu verlassen, ist unbedingt den Gefahren des Bahnverkehrs (entgegenkommende Züge, herunterhängende Fahrleitung etc.) höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Begleitwagen bei Zwischenhalt nicht verlassen Das Ein- und Aussteigen aus dem Begleitwagen ist nur in den Terminals oder auf Anweisung des Bahnpersonals gestattet. Bei Zwischenhalten auf der Strecke und in Bahnhöfen ist jederzeit und ohne jegliche Vorankündigung mit der Weiterfahrt des Zuges, Rangierbewegungen oder anderem Zugverkehr zu rechnen. Ausserhalb des Begleitwagens herrscht Warnwesten- Tragpflicht. Aus Rücksicht auf die anderen Fahrer sind die Liegeabteile, der Aufenthaltsraum sowie die WC und Waschräume sauber zu halten. Es ist verboten Gegenstände (z.b. Papierhandtücher) oder Abfälle in die Toiletten oder aus dem Fenster zu werfen. Generelles Rauchverbot im Begleitwagen im Begleitwagen gilt ein generelles Feuerund Rauchverbot. für die Sicherheit sind die Wagen mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Bei Feuer oder Rauch wird die gesamte Energieversorgung (exkl. Notbeleuchtung) des Begleitwagens unterbrochen und ein akustischer Alarm ausgelöst. Offenes Feuer im Begleitwagen ist nicht erlaubt das Mitbringen und Benutzen von Kochern mit offener Flamme (z.b. Gaskocher) ist nicht erlaubt. 6
7 Im Ankunftsterminal Ankunft Entlad Im Ankunftsterminal werden die Lastwagen durch die Fahrer von der Rola entladen. Das Abfahren von der Komposition wird durch das Bahnpersonal freigegeben. Besteigen der Lastwagen erst nach Anweisung Verlassen des Begleitwagens und Besteigen der Fahrerkabine erst auf Anweisung des Terminalpersonals. Ausserhalb des Begleitwagens herrscht Warnwesten-Tragpflicht. Montage der Antenne unter der Fahr leitung verboten Das Montieren von Antennen, das Besteigen des Fahrzeugs und jegliches Hantieren unter der Fahrleitung sind auch bei Ankunft im Terminal verboten. Zug im Schritttempo befahren Die Rola darf nur im Schritttempo (max. 5 km/h) befahren werden. Lastwagen mit einer Bodenfreiheit unter 17 cm müssen sowohl die Abfahrrampe als auch die Komposition mit besonderer Vorsicht und sehr langsam befahren. Es ist darauf zu achten, dass der NT-Wagen hindernisfrei befahrbar ist. Bei Unregelmässigkeiten wie herumliegende Keile, offene Klappen etc., muss der Last wagen unverzüglich gestoppt und das Aufsichtspersonal informiert werden. Vorbereitung Entlad Keile entfernen und in Halterung stecken Alle Keile sind zu entfernen und korrekt in die dafür vorgesehene seitliche Halterung zu stecken. Herumliegende Keile stellen eine Gefahr für die nachfolgenden Lastwagen dar. Abstand von einer Wagenlänge einhalten Beim Abfahren von der Rola ist ein Abstand von einer NT-Wagenlänge einzuhalten (d. h. zwischen zwei Lastwagen muss sich ein leerer NT-Wagen befinden). Das Abfahren ist beendet, wenn die letzte Achse des Lastwagens von der Entladerampe gefahren ist. Luftfederung aktivieren = maximale Bodenfreiheit über den ganzen Lastwagen Beim Abfahren muss die Luftfederung in Fahrtstellung stehen, um eine Bodenfreiheit von mindestens 15 cm über das gesamte Fahrzeug (Zug maschine und Sattelauflieger / Anhänger) zu erreichen. Nur bei maximaler Boden freiheit wird ein Kontakt zwischen Lastwagen und NT-Wagenboden vermieden. Das Terminal ist unmittelbar nach dem Entlad, spätestens jedoch nach 15 Minuten zu verlassen. WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE GUTE UND SICHERE FAHRT. Danke, dass Sie DIE ROLA FÜR DEN TRANSIT DURCH DIE SCHWEIZER ALPEN WÄHLEN! 7
8 RAlpin AG Es gilt jeweils die aktuelle Version auf der Webseite: RAlpin AG Belchenstrasse 3 CH-4601 Olten T F [email protected]
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