Chris Schmidt - istockphoto. Schiedsgerichtsbarkeit im Geschäftsverkehr mit Russland. Dmitry Marenkov
|
|
- Catharina Gerhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Chris Schmidt - istockphoto Schiedsgerichtsbarkeit im Geschäftsverkehr mit Russland Dmitry Marenkov gtai-unternehmertreffen,
2 Gliederung I. Einleitung: Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen (Marenkov) II. Schiedsverfahren im Geschäftsverkehr mit Russland (Dr. Barth) III. Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit in Russland (Marenkov) IV. Internationales Handelsschiedsgericht Moskau Besonderheiten bei Schiedsverfahren in Russland (Dr. Barth) V. Empfehlungen für die Praxis (Dr. Barth) VI. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Marenkov) 2
3 Einleitung: Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen 3
4 Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen Russland ist ein bedeutender Außenhandelspartner für Deutschland Handelsvolumen 2013: 76,5 Mrd. Euro Davon dt. Exporte: 36,1 Mrd. EUR / Importe: 40,4 Mrd. EUR Russland ist Deutschlands elfgrößter Handelspartner weltweit Bisheriges Rekordjahr: 2012 mit rund 80,5 Mrd. Euro deutsche Arbeitsplätze hängen am Russlandgeschäft (Ost-Ausschuss der Dt. Wirtschaft) 4
5 Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen Entwicklung deutscher Exporte nach Russland Jahr Dt. Exporte nach Russland Platz ,1 Mrd. EUR k.a ,1 Mrd. EUR ,4 Mrd. EUR ,4 Mrd. EUR ,4 Mrd. EUR ,3 Mrd. EUR ,1 Mrd. EUR ,4 Mrd. EUR
6 Deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen Deutschland ist einer der drei wichtigsten Handelspartner von Russland (neben China und den Niederlanden) Deutschland ist der sechstgrößte Investor in Russland (nach Zypern, den Niederlanden, Luxemburg, China und UK) Deutsche Gesamtinvestitionen: rund 22 Mrd. USD (5,8%) Über deutsche Unternehmen in Russland aktiv Russlands Anteil an ausländischen Investitionen in Deutschland bei ca. 0,6% 6
7 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit in Russland 7
8 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Jahr Fälle Russische Parteien Deutsche Parteien k.a
9 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit 9
10 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC, Jahr Int. Fälle Russische Parteien Deutsche Parteien
11 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Jahr Russische Parteien Deutsche Parteien ,25% <1% ,5% 2,25% ,25% 5% ,5% 2% ,5% 2% % 2% % 4,75% ,5% <1% 11
12 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Jahr Fälle Russische Parteien Deutsche Parteien k.a k.a k.a. 12
13 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Swiss Chambers Arbitration Institution Industrie- und Handelskammern Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Tessin (Lugano), Waadt (Lausanne), Zürich. Internationale Schweizerische Schiedsordnung (Swiss Rules) : Nur 5% der Parteien kamen aus Osteuropa und ex-udssr 13
14 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Jahr Fälle Russische Parteien Deutsche Parteien
15 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Große praktische Relevanz und breite Akzeptanz der Schiedsgerichtsbarkeit Vielzahl von Schiedsverfahren mit Russland-Bezug außerhalb von Russland Weitere Fälle mit Gesellschaften aus Zypern, BVI, Luxemburg und NL Vielzahl von innerrussischen Schiedsgerichten Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit wohl stärker verbreitet 15
16 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Es finden wohl mehr Schiedsverfahren mit Beteiligung von deutschen Parteien in Russland statt als Schiedsverfahren mit russischen Parteien in Deutschland Deutschland wird als Streitbeilegungsforum in Russland wenig wahrgenommen Law made in Germany (z.t. als Reaktion auf England the jurisdiction of choice ) 16
17 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Internationales Schiedsgericht bei der IHK RF (MKAS) lange Tradition, seit 1932 Regelmäßige Fachtagungen z.b. gemeinsame Konferenz von MKAS & DIS in Berlin im November 2012 Russian Arbitration Day, ICC Russia, RAA Zwei Fachzeitschriften Relativ kleiner Schiedsrichterpool 17
18 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Nationales Schiedsverfahrensrecht in zwei separaten Gesetzen geregelt: - international: Gesetz Nr I vom national: Gesetz Nr. 102-FZ Über Schiedsgerichte vom UNCITRAL Modellgesetz für die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit von 1985 fast wörtlich umgesetzt, somit Parallelen zu rund 90 Jurisdiktionen 18
19 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Abweichungen vom UNCITRAL-Modellgesetz: - der Feststellung des internationalen Charakters des Schiedsverfahrens: bereits eine Streitigkeit zwischen zwei in Russland registrierten Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung oder ihren Gesellschaftern reicht aus - Ersatzernennung von Schiedsrichtern, Entscheidung über Ablehnung von Schiedsrichtern gem. Art. 6 durch Präsidenten der IHK RF - Keine Ermächtigung zur Entscheidung nach Billigkeit ( ex aequo et bono ) 19
20 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Aktuelle Rechtsprechung: Schiedsfähigkeit von Immobilienstreitigkeiten (+), VerfGer, 10-P, Schiedsfähigkeit von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (-), VerfGer Oberstes Wirtschaftsgericht, VAS 15384/11,
21 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Aktuelle Rechtsprechung (2): Einseitige optionale Streitbeilegungsklauseln (Schiedsklausel + einseitige Option zur Klageerhebung vor Gericht) wegen unangemessener Benachteiligung einer Partei für unwirksam erklärt (VAS 1831/12, ) Beidseitige optionale Streitbelegungsklauseln wohl wirksam (VAS 11196/11, ) 21
22 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsort Russland Studie des Queen Mary College London (2010): Schiedsort wird meist beeinflusst durch die formelle juristische Infrastruktur (62%), anwendbares materielles Recht (46%) und Bequemlichkeit (45%) London, Paris, New York und Genf am häufigsten als Schiedsort gewählt/bestimmt Negative Einstellung zum Schiedsort Moskau und China 22
23 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit September 2012: Studie von ICC Russia Russland als Schiedsort ( Vor allem dann bereit, Russland als Schiedsort zu vereinbaren, wenn russisches materielles Recht anwendbar oder wenn ansonsten der Vertragsschluss scheitern würde Positive Bewertung des russischen Schiedsverfahrensrechts 23
24 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit Negative Faktoren: Visaregime, hohe Kosten (Unterkunft, Miete), Transportprobleme, Bank- und Steuergesetzgebung, fehlende Infrastruktur, Bedenken hinsichtlich der Rechtsprechung russ. Gerichte (z.b. hinsichtlich der weiten Auslegung der Aufhebungsgründe) Positive Faktoren: Vorhandene Russischkenntnisse, kulturelle Sehenswürdigkeiten sowie eine Vielzahl von spezialisierten Schiedsrechtlern auf dem lokalen Markt 2013: Gründung der Russian Arbitration Association,
25 Rolle und Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit 25
26 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Russland 26
27 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen von 1958 (NYÜ, 149 Mitgliedstaaten) Artikel V NYÜ (1) Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs darf auf Antrag der Partei, gegen die er geltend gemacht wird, nur versagt werden, wenn diese Partei der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Anerkennung und Vollstreckung nachgesucht wird, den Beweis erbringt, [a e, Versagungsgründe] 27
28 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Versagungsgründe des Art. V NYÜ Ungültige Schiedsvereinbarung Fehlende (subjektive oder objektive) Schiedsfähigkeit Fehlende oder unangemessene Benachrichtigung vom Schiedsverfahren Fehlerhaft konstituiertes Schiedsgericht Schiedsspruch noch nicht verbindlich Verstoß gegen den ordre public 28
29 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Erfolgsaussichten: Unterschiedliche Studien gehen von 2/3 bis 80% aus 80% bis 90% in Moskau und St. Petersburg Erhebliche regionale Unterschiede möglich Nicht selten: weite Auslegung der Versagungsgründe in erster Instanz, aber Vollstreckbarerklärung in zweiter und dritter Instanz Nicht selten: Erschöpfung des Instanzenzuges. Dennoch angemessener Zeitraum wg. kurzer Fristen im russischen Prozessrecht 29
30 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Positives Beispiel der Vollstreckbarerklärung eines DIS- Schiedsspruches in Russland: Oberstes Wirtschaftsgericht, , 13211/09, SchiedsVZ 2011, 136 Instanzenzug: erstinstanzliches Wirtschaftsgericht Kassationsinstanz Aufsichtsinstanz Russische Gerichte eher formalistisch. Praxistipp: auf Formalien achten; sorgfältige Archivierung bzw. Dokumentierung Besonderheit: Alle Gerichtsentscheidungen werden (samt Schiedssprüche) veröffentlicht 30
31 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Deutsch-sowjetisches Abkommen über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschifffahrt vom (BGBl II, 221 / 1994 II, 2533) Art. 8: Die Anordnung der Vollstreckung eines Schiedsspruches kann nur versagt werden: 1) wenn der Schiedsspruch nach dem Recht des Staates, in dem er ergangen ist, unter den Parteien nicht die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat; 2) wenn der Schiedsspruch gegen die öffentliche Ordnung des Staates verstößt, in dem die Vollstreckung nachgesucht wird. Eine sachliche Nachprüfung des Schiedsspruches findet nicht statt 31
32 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bessere Vollstreckbarkeit von MKAS-Schiedssprüchen im Vergleich zu ausländischen Schiedssprüchen? Wird die Zusammenlegung der obersten Gerichtsinstanz und damit die Abschaffung des Obersten Wirtschaftsgerichts die Vollstreckungspraxis beeinflussen? (Bleiben Fälle mit Präzedenzwirkung und sog. Informationsbriefe bestehen?) 32
33 Terminologie: Verwechselungsgefahr Der Begriff arbitration court oder arbitražnyj sud oder Arbitragegericht im Vertrag kann unterschiedlich verstanden werden Arbitration court Staatliche Wirtschaftsgerichte arbitražnye sudy ( Wirtschaftsgerichte oder Arbitragegerichte ) Vier Instanzen Schiedsgericht tretejskij sud oder meždunarodnyj kommerčeskij arbitraž 33
34 Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Vollstreckbarkeit von MKAS-Schiedssprüchen in Deutschland In 7 von 10 Fällen wurden MKAS-Schiedssprüche in Deutschland für vollstreckbar erklärt - Versagung der Vollstreckung: ordre public-verstoß (fortgesetztes Schiedsverfahren trotz Abschluss eines Vergleichs); unangemessene Benachrichtigung; fehlende Schiedsvereinbarung - Keine Versagungsgründe: Unrichtige Rechtsanwendung (Verbot der revision au fond) Fehlende Russischkenntnisse bei der dt. Partei Vom MKAS ernannter Schiedsrichter ohne Deutschkenntnisse Vertragsstrafe in Höhe von 40% kein Verstoß gegen ordre public 34
35 GTAI-Informationsangebot (z.b. Wirtschaftsdaten und -berichte, Branchenberichte, Zoll- und Rechtsinformationen, aktuelle Rechtsmeldungen) ( Recht kompakt -Reihe zu über 50 Ländern) (u.a Rechtsbereich von Germany Trade & Invest) (monatlicher Rechtsnewsletter) 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dmitry Marenkov Bereich Recht Germany Trade & Invest Villemombler Str Bonn Tel: 0228/
37 Information über das Ausland Information / Beratung über Deutschland Die Gesellschaft Tätigkeitsfelder Für Unternehmen in Deutschland (Exporteure /Investoren) Für Unternehmen im Ausland (ausländische Investoren) Gesamtwirtschaftliche Analysen und Prognosen Länder und Branchenanalysen über 125 Länder Identifikation akquisitionsrelevanter Märkte und Unternehmen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland Internationale Projekte und Ausschreibungen Ausländisches Wirtschafts- und Steuerrecht Zollinformationen und tarife Geschäftspraktische Tipps Geschäftskontakte Koordination von Außenwirtschaftsmaßnahmen Standortinformationen Industrieinformationen Aktive Ansprache potenzieller Investoren im Ausland Investorenberatung Ansiedlungsunterstützung Germany Trade & Invest
38 Die Gesellschaft Kontakt Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Friedrichstraße Berlin Germany T. +49 (0) F. +49 (0) Villemombler Straße Bonn Germany T. +49 (0) F. +49 (0) Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Germany Trade & Invest Alle von Germany Trade & Invest zur Verfügung gestellten Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit können wir jedoch keine Haftung übernehmen. 38
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. (DIS)
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. (DIS) DIS Hauptgeschäftsstelle: DIS Office Berlin: Beethovenstraße 5 13 Lennéstraße 9 50674 Köln 10785 Berlin Neueste Entwicklungen der Schiedsgerichtsbarkeit
MehrSTREITBEILEGUNG IM DEUTSCH-RUSSISCHEN WIRTSCHAFTSVERKEHR
STREITBEILEGUNG IM DEUTSCH-RUSSISCHEN WIRTSCHAFTSVERKEHR GTAI-WEBINAR 28. SEPTEMBER 2016 Dmitry Marenkov Senior Manager Referent Dmitry Marenkov, Senior Manager im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSBARKEIT WEBINAR, 26. APRIL 2017 Dmitry Marenkov Senior Manager Schiedsgerichtsbarkeit als bevorzugte Methode der Streitbeilegung im internationalen
MehrBauwirtschaft und Industrie in Katar Informationsveranstaltung Katar, 12. Juni 2015 in Köln
Chris Schmidt - istockphoto Bauwirtschaft und Industrie in Katar Informationsveranstaltung Katar, 12. Juni 2015 in Köln Peter Schmitz, Referent Afrika/Nahost Germany Trade & Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft
MehrSCHIEDSVERFAHREN IN UND MIT MITTEL- UND OSTEUROPA
SCHIEDSVERFAHREN IN UND MIT MITTEL- UND OSTEUROPA WEBINAR, 23. NOVEMBER 2017 Dmitry Marenkov, LL.M., MCIArb Senior Manager Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wirtschaftliche Bedeutung der MOE-Region
MehrExaminatorium im SPB 3 Sommersemester 2016
Examinatorium im SPB 3 Sommersemester 2016 23.5.2016 Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit Rüdiger Morbach Gliederung: A. Das Schiedsverfahren bis zum Schiedsspruch B. Kontrolle und Durchsetzung von
MehrSchiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit Dr. Monika Ruggli, GRP Gloor Ruggli Partner Warschau, April 2009 1/ 6 Inhaltsverzeichnis: 1. Warum Schiedsgerichtsbarkeit?... 3 2. Warum Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz?...
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN DER INTERNATIONALEN SCHIEDSGERICHTSBARKEIT WEBINAR, 15. MÄRZ 2018 Dmitry Marenkov, LL.M., FCIArb Senior Manager Schiedsgerichtsbarkeit als bevorzugte Methode der Streitbeilegung
MehrDie Förderung mittelständischer Unternehmen bei ihrem Markteintritt
Chris Schmidt - istockphoto Die Förderung mittelständischer Unternehmen bei ihrem Markteintritt Greifswald, 4. November 2010 Michael Pfeiffer Die Aussenwirtschaftsoffensive des BMWi Wir gehen für den Mittelstand
MehrDas Deutsche Schiedsyerfahrensrecht von 1998 im Vergleich zum English Arbitration Act 1996
Philipp Sebastian Heigl Das Deutsche Schiedsyerfahrensrecht von 1998 im Vergleich zum English Arbitration Act 1996 PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis
MehrInternationale Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und in den GUS-Staaten
Ilja Alexandrow Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und in den GUS-Staaten dissertation.de Verlag im Internet 5 I. Allgemeines 10 1)Problemstellung 10 2)Russische und deutsche Fachterminologie
MehrDr. Alice Broichmann. Donnerstag, 8. November interdisziplinäre Konferenz M&A im Streit Schiedsverfahren was Investoren wissen sollten
Dr. Alice Broichmann 2. interdisziplinäre Konferenz M&A im Streit Schiedsverfahren was Investoren wissen sollten Donnerstag, 8. November 2012 I. Schiedsgerichtsbarkeit Was sind die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit?
MehrGINSBURG DAS ANWALTSBÜRO IN MOSKAU
GINSBURG DAS ANWALTSBÜRO IN MOSKAU FORDERUNGEN UND PROZESSFÜHRUNG IN RUSSLAND VERHANDLUNGEN PROZESSFÜHRUNG INtERNAtIONALE ScHIEDSGERIcHtSbARkEIt PROZESSVERtREtUNG VOR MkAS ZwANGSVOLLStREckUNG Die Russische
MehrAz: 4 Z Sch 05/00 Vorhergehendes Az: Datum: B E S C H L U S S
Az: 4 Z Sch 05/00 Vorhergehendes Az: Gericht: BayObLG Datum: 11.08.2000 B E S C H L U S S I. Das Schiedsgericht beim Büro für rechtliche Unterstützung in Moskau erließ am 6. April 1999 in dem zwischen
MehrTRAUNER VERLAG. Probleme des Schiedsverfahrens in Österreich und Lösungsvorschläge im Hinblick auf die Internationale Staatengemeinschaft
TRAUNER VERLAG UNIVERSITÄT REIHE A: Rechtswissenschaften ANDREA PAMMER Probleme des Schiedsverfahrens in Österreich und Lösungsvorschläge im Hinblick auf die Internationale Staatengemeinschaft INHALTSÜBERSICHT
MehrDas anwendbare Recht der Schiedsvereinbarung in der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
Das anwendbare Recht der Schiedsvereinbarung in der internationalen Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit von Carsten Kern LL.M., M.A. I. Bedeutung der Schiedsvereinbarung Im internationalen
MehrAußenwirtschaftsförderung in Deutschland: Die Rolle von AHK und GTAI
Policy Briefing Series [PB/08/2016] Außenwirtschaftsförderung in Deutschland: Die Rolle von AHK und GTAI Robert Kirchner, Inge Toschev Berlin, März 2016 Inhalt 1. Einleitung 2. Auslandshandelskammern (AHK)
MehrSchiedsgerichte in Erbsachen
Schiedsgerichte in Erbsachen 4. Mai 2017 Inhaltsverzeichnis A. Österreich B. Deutschland D. UNÜ (NYÜ) Modul : Nachfolgeplanung Seite 2 1 A. Österreich 581 Abs. 2 ZPO: «Die Bestimmungen dieses Abschnitts
MehrSchiedsverfahren ZPOidFdes SchiedsRÄG Dr. Gerold Zeiler. von. Schönherr Rechtsanwälte GmbH RECHT
Schiedsverfahren 577-618ZPOidFdes SchiedsRÄG 2006 von Dr. Gerold Zeiler Schönherr Rechtsanwälte GmbH RECHT Wien Graz 2006 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Gesetz vom 1.8.1895, RGB1113, über das gerichtliche
MehrSchiedsgerichtsbarkeit
Schiedsgerichtsbarkeit Schiedsgerichte sind private Gerichte. Ihnen kann durch Vereinbarung (Schiedsvereinbarung) der Parteien die Entscheidung über einen Rechtsstreit übertragen werden. Die staatlichen
MehrDie Doppelkontrolle von Schiedssprüchen durch staatliche Gerichte
Marie-Louise von Bernuth Die Doppelkontrolle von Schiedssprüchen durch staatliche Gerichte PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Kapitel: Deutschland 6 A.
MehrChris Schmidt - istockphoto. Germany Trade & Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh
Chris Schmidt - istockphoto Germany Trade & Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh 14.10.2013 Die Gesellschaft Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik
MehrAktuelle Boombranchen in den USA Automotive, Maschinenbau, Medizintechnik Marktentwicklung und Ausblick
Chris Schmidt - istockphoto Aktuelle Boombranchen in den USA Automotive, Maschinenbau, Medizintechnik Marktentwicklung und Ausblick 2. Transatlantisches Wirtschaftsforum, Berlin, 3. März 2016 Barbara Zimniok,
MehrInhaltsverzeichnis. Einführung 27. Erstes Kapitel Rechtsgrundlagen 30
Inhaltsverzeichnis Einführung 27 Erstes Kapitel Rechtsgrundlagen 30 A. Rechtsquellen 30 I. Internationales Recht 31 1. UNÜ und EuÜ 31 2. Die Moskauer Konvention von 1972 31 3. Das Kiewer Übereinkommen
MehrGerichtsstand und Schiedsgerichtsbarkeit
Gerichtsstand und Schiedsgerichtsbarkeit Anerkennung von Gerichtsurteilen in Russland und im Ausland Theorie und Praxis: Offene Veranstaltung des Komitees für Rechtsfragen Steffen Kaufmann DLA Piper, Moskau
MehrBevölkerungswachstum 2015: 1,3 % Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT ASEAN Juni 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Bevölkerungsdichte 4,5 Mio. qkm 2015: 629,4 Mio. 2015: 140 Einwohner/qkm Bevölkerungswachstum 2015: 1,3 % Mitgliedsstaaten Brunei Darussalam,
MehrGlobale MÄrkte. Lokales wissen.
Globale MÄrkte. Lokales wissen. Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Germany Trade & Invest... vermarktet den Wirtschafts- und Technologiestandort
MehrInhaltsverzeichnis. C. Einstweilige Maßnahmen im Schiedsverfahren 29 I. Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes im Schiedsverfahren
Inhaltsverzeichnis A. Zielsetzung der Arbeit und Gang der Darstellung 1 B. Grundlagen der Arbeit 3 I. Das Verfahren Tschechische Republik v. CME 3 1. Der zugrunde liegende Sachverhalt 3 2. Die Schiedsverfahren
MehrAbschluss der Schiedsvereinbarung wenigstens eine Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz hatte.
Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht 1. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Art. 176 I. Geltungsbereich. Sitz des Schiedsgerichts 1 Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für Schiedsgerichte
MehrAufrechnung und Widerklage in der Schiedsgerichtsbarkeit
Aufrechnung und Widerklage in der Schiedsgerichtsbarkeit Von Dr. Sebastian Stolzke Carl Heymanns Verlag Vorwort V Einleitung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Darstellung 5 1. Kapitel: Entwicklung von
Mehr6. TAG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT IN TURKMENISTAN CHANCEN UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCH-TURKMENISCHE KOOPERATION
6. TAG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT IN TURKMENISTAN CHANCEN UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCH-TURKMENISCHE KOOPERATION Dr. Uwe Strohbach Regionalmanager Zentralasien/Südkaukasus www.gtai.de Aschgabat, 01.12.2016
MehrBesonderheiten der notariellen Kautelar- und Beurkundungspraxis
Besonderheiten der notariellen Kautelar- und Beurkundungspraxis Internationales Schiedsverfahrensrecht der Unternehmenspraxis Priv.-Doz. Dr. Christoph Reymann, LL.M. Eur. Würzburg, 13. März 2014 Schiedsvereinbarungen
MehrDie Schiedsvereinbarung im Zessionsfall
Die Schiedsvereinbarung im Zessionsfall von Dr. Alice Fremuth-Wolf, LLM V-J OSTERREICH.9 VERLAO DER K.U.K. Wien 2004 Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 Abkiirzungsverzeichnis 11 Literaturverzeichnis 21 Einleitung
MehrDas gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren
Münchener Universitätsschriften Band 211 Das gemeinschaftsrechtliche Kartellverbot im internationalen Handelsschiedsverfahren Anwendung und gerichtliche Kontrolle von Dr. Katharina Hilbig 1. Auflage Das
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einleitung... 1
IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XXI 1 Einleitung... 1 2 Der Grundgedanke des Rechtsinstituts der Verjährung... 7 I. Entstehungsgeschichte... 7 1. Ursprünge des Verjährungsgedankens... 7 2.
MehrAnerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen nach autonomem deutschem Recht
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen nach autonomem deutschem Recht Prof. Dr. Burkhard Breig, FB Rechtswissenschaft Diskussionsveranstaltung der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer
MehrA. EINFÜHRUNG 1 B. ÜBERBLICK 3 C. UNCITRAL-MODELLGESETZ 4 D. AD-HOC SCHIEDSVERFAHREN UND INSTITUTIONELLE SCHIEDSVERFAHREN 5
INHALTSVERZEICHNIS A. EINFÜHRUNG 1 B. ÜBERBLICK 3 C. UNCITRAL-MODELLGESETZ 4 D. AD-HOC SCHIEDSVERFAHREN UND INSTITUTIONELLE SCHIEDSVERFAHREN 5 1. Bundesrepublik Deutschland 5 a. Definition 6 b. Gelegenheitsgerichte
MehrDie objektive Schiedsfähigkeit von Immaterialgüterrechts Streitigkeiten
Nelson Holzner Die objektive Schiedsfähigkeit von Immaterialgüterrechts Streitigkeiten Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 17 Teil 1: Die objektive
MehrElektronische Fassung des Amtsblattes Narodne Novine :
Gesetze in Kroatien 13.12.2016 Wirtschaftsrecht nach Rechtsbereichen: Kroatische Gesetze und Rechtsnormen Elektronische Fassung des Amtsblattes Narodne Novine : http://narodne-novine.nn.hr Das Portal Zakon.hr
MehrKartellrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit
internationale Schiedsgerichtsbarkeit (6. Juli 2016) Ringvorlesung EU-Kartellrecht im globalen Kontext Wintersemester 2016/2017 Prof. Dr. Florian Bien, Maître en Droit (Aix-Marseille III) Lehrstuhl für
MehrDie Problematik der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile
Die Problematik der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile Beiträge zum Internationalen Zivilprozessrecht und zur Schiedsbarkeit von Mohamed Fadlalla Tectum Verlag Marburg 2004 Inhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
MehrPraktische und aktuelle Fragen des Schiedsverfahrens, insbesondere auch im internationalen Bereich
Leitung: Professor Dr. Ingo Saenger Westfälische Wilhems-Universität Rechtswissenschaftliche Fakultät Praktische und aktuelle Fragen des Schiedsverfahrens, insbesondere auch im internationalen Bereich
MehrDie neue EuGVO sowie die zukünftige Verordnung über die vorläufige Kontenpfändung
Die neue EuGVO sowie die zukünftige Verordnung über die vorläufige Kontenpfändung 25. März 2014 1968 1971 1978 1988 2000 2005 2007 2012 DVIS Aktuelle Entwicklungen im Seerecht: Europ. ZPR (Zarth) 25. März
MehrDas Exportinformationsangebot von Germany Trade & Invest
Chris Schmidt - istockphoto Das Exportinformationsangebot von Germany Trade & Invest Hannover Messe, Green Solutions Center, 15.04.2015 15.04.2015 Germany Trade & Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft
MehrMan unterscheidet die Verfahren der alternativen Streitbeilegung nach der Rolle des neutralen Dritten
1 Man unterscheidet die Verfahren der alternativen Streitbeilegung nach der Rolle des neutralen Dritten o In einer Mediation kümmert sich der neutrale Dritte um eine Verhandlungsstruktur und um konstruktive
MehrDie Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts. Das neue 10. Buch der ZPO
RalfMônnikes Die Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts Das neue 10. Buch der ZPO Verlag Dr. Kovac I Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkfirzungsverzeichnis IX XXXI I. Einfuhrung 1 II. Ziel
MehrAbschaffung des Obersten Arbitragegerichts in Russland und ihre Folgen
Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts in Russland und ihre Folgen Wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstitut Wismar in Berlin am 20.06.2014 Dimitri Olejnik, Ostinstitut Wismar I. Arbitragegerichte
MehrSchiedsgerichte in Erbsachen. 28. April 2016
Schiedsgerichte in Erbsachen 28. April 2016 Inhaltsverzeichnis A. Österreich B. Deutschland C. USA D. Schweiz E. UNÜ (NYÜ) F. Zielsetzung Modul : Nachfolgeplanung Seite 2 A. Österreich 581 Abs. 2 ZPO:
MehrDie Durchsetzung einstweiliger Massnahmen in internationalen Schiedsverfahren
Zürcher Studien zum Verfahrensrecht 166 Herausgegeben im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich von A. Donatsch, U. Haas, I. Meier, P. Oberhammer, F. Uhlmann Christopher Boog
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Juni 2018 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,2 Mio. qkm 184 Mio.* Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien, Kirgisistan
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Februar 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,3 Mio. qkm 2016: 180 Mio. Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien,
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) März 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,3 Mio. qkm 2016: 180 Mio. Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien,
MehrWirtschaftsklima. Top-Produkte. Unser Länderwissen zu: Russland. Flagge Russland. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Unser Länderwissen zu: Russland Flagge Russland Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick 1 www.gtai.de Aktuelle Meldungen
MehrAKTUELLE FRAGEN DER WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG DER REPUBLIK USBEKISTAN CHANCEN UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCH-USBEKISCHE KOOPERATION
AKTUELLE FRAGEN DER WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG DER REPUBLIK USBEKISTAN CHANCEN UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCH-USBEKISCHE KOOPERATION Dr. Uwe Strohbach Regionalmanager Zentralasien/Südkaukasus www.gtai.de
Mehr60 JAHRE NEW YORKER ÜBEREINKOMMEN - VOLLSTRECKUNG VON SCHIEDSSPRÜCHEN IM AUSLAND
60 JAHRE NEW YORKER ÜBEREINKOMMEN - VOLLSTRECKUNG VON SCHIEDSSPRÜCHEN IM AUSLAND GTAI-WEBINAR 6. JUNI 2018 Prof. Dr. Stefan Kröll, LL.M., Bucerius Law School Dmitry Marenkov, LL.M., FCIArb, GTAI Gliederung
MehrSchiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit
Schiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit Durch eine Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen Parteien für Rechtsstreitigkeiten die staatliche Gerichtsbarkeit
MehrSchiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit Durch eine Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen Parteien für Rechtsstreitigkeiten
MehrVollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs im Inland
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs im Inland 2019 Deutscher Bundestag WD 2 3000 010/19 Seite 2 Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs im Inland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrAußenwirtschaftsförderung in Deutschland: Die Rolle von AHK und GTAI
Policy Briefing Series [PB/11/2011] Außenwirtschaftsförderung in Deutschland: Die Rolle von AHK und GTAI Robert Kirchner/Inge Toschev Deutsche Beratergruppe Ukraine Präsentation für das Ministerium für
MehrWirtschaftstag Brasilien
Chris Schmidt - - istockphoto Wirtschaftstag Brasilien Chancen, Stolpersteine und Partner bei der Markterschließung, 22. Mai 2014 Florian Steinmeyer Referent Amerika Germany Trade & Invest 21.05.2014 Die
MehrGeschäftschancen in Asien am Beispiel China, Indien und Vietnam: Wohin mit welchem Produkt?
Chris Schmidt - istockphoto Geschäftschancen in Asien am Beispiel China, Indien und Vietnam: Wohin mit welchem Produkt? Export-Tour 2013 in Schwerin, 29. Mai 2013 Corinne Abele Germany Trade & Invest Berlin
MehrSchiedsrichterliste AHK Argentinien
Schiedsrichterliste AHK Argentinien Vorbemerkung: Die Parteien sind frei darin, einen Schiedsrichter zu wählen, welcher den Anforderungen der Schiedsgerichtsordnung der Deutsch-Argentinischen Industrie-
Mehr< > Deutsch-Russische Juristenvereinigung e.v. Германо-российская ассоциация юристов
< > Deutsch-Russische Juristenvereinigung e.v. Германо-российская ассоциация юристов DRJV-Interview zum Thema Streitbeilegung im deutsch-russischen Wirtschaftsverkehr mit RA Dr. Axel Boës und Dr. Ilia
Mehr'IIP Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg
Schiedsgerichtsbarkeit in Polen von Dr. jur. Beata Pankowska-Lier LL. M. Ludwigshafen und Kasan/Rußland 'IIP Verlag Recht und Wirtschaft GmbH Heidelberg Abkürzungsverzeichnis 19 Vorbemerkung 23 I. Das
MehrDr. Francesca Mazza, Generalsekretärin, DIS / Dr. Torsten Lörcher, Partner, CMS Hasche Sigle
I. Einleitung II. Grundlagen des Schiedsverfahrens 1. Was ist Schiedsgerichtsbarkeit? a) Endgültige, verbindliche und vollstreckbare Entscheidung durch Schiedsgericht b) anstelle eines staatlichen Gerichts
MehrInternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und Russland aus vergleichender Perspektive: Recht, Praxis und Praktische Lösungen
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und Russland aus vergleichender Perspektive: Recht, Praxis und Praktische Lösungen Berlin, 26. Oktober 2012 gemeinsame Konferenz von - Deutsche
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XXXI Einführung... 1 Methodik... 6
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XXXI Einführung... 1 Methodik... 6 Kapitel 1 Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit I. Begriffsbestimmung... 9 II. Merkmale... 10 III.
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G über Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, und der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Agrarkammer der Tschechischen Republik, Prag, auf
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM RUSSISCHEN WIRTSCHAFTSRECHT
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM RUSSISCHEN WIRTSCHAFTSRECHT GTAI-WEBINAR 21. NOVEMBER 2018 Dmitry Marenkov, LL.M. Senior Manager Gliederung / Themenübersicht I. Deutsch-Russische Wirtschaftsbeziehungen II. Russisches
MehrTschechische Republik
Unser Länderwissen zu: Tschechische Republik Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrParteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC in Anspruch nehmen wollen, wird empfohlen, die folgende Musterklausel in ihre Verträge aufzunehmen:
SCHIEDSKLAUSELN SCHIEDSKlaUSEln DER Icc Parteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC in Anspruch nehmen wollen, wird empfohlen, die folgende Musterklausel in ihre Verträge aufzunehmen: Musterschiedsklausel
MehrSchiedsgerichtsbarkeit:
Schiedsgerichtsbarkeit: eine neue Landschaft in Belgien seit 2013 Luc Demeyere Rechtsanwalt luc.demeyere@contrast-law.be 17/01/2014 Minervastraat 5 1930 ZAVENTEM T +32 (0)2 275 00 75 F +32 (0)2 275 00
MehrSchiedsgerichtsbarkeit im Geschäftsverkehr mit der VR China
Chris Schmidt - istockphoto Schiedsgerichtsbarkeit im Geschäftsverkehr mit der VR China Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M. Bereich Ausländisches Wirtschafts- und Steuerrecht - Asien Germany Trade & Invest
MehrNomos. 59 Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht. Lukas Schultze-Moderow
59 Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht Lukas Schultze-Moderow Schiedsverfahren und Insolvenz Eine autonome Kollisions-Lösung für Schiedsgerichte mit Sitz in Deutschland Nomos
MehrSchiedsverfahren und Insolvenz. Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 99. Daniel Schmitz. Nomos
Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht 99 Daniel Schmitz Schiedsverfahren und Insolvenz Nomos Deutsches, Europäisches und Vergleichendes Wirtschaftsrecht herausgegeben von Prof. Dr.
MehrHybridisierung der Rechtsordnungen Privatrechtliche Standards. Ingeborg Schwenzer Basel/Schweiz. Einleitung
Hybridisierung der Rechtsordnungen Privatrechtliche Standards Ingeborg Schwenzer Basel/Schweiz Einleitung Begrifflichkeit Globalisierung der Wirtschaft Handelshemmnisse durch Rechtsunterschiede Fokus:
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G über Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, und dem Ständigen Schiedsgericht bei der Handels- und Industriekammer von Slowenien, Ljubljana, auf dem Gebiet
MehrSchiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit Ihre Ansprechpartner: Katharina Buddenberg Bernd Falge Durch eine Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag
MehrA. Allgemeine rechtliche Grundlagen
Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Äthiopien (Stand: August 2017) Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts.
MehrWirtschaftsklima. Top-Produkte. Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima. Unser Länderwissen zu: Estland. Flagge Estland
Unser Länderwissen zu: Estland Flagge Estland Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrElektronische Fassung des Amtsblattes Narodne Novine :
Gesetze in Kroatien 06.09.2018 Wirtschaftsrecht nach Rechtsgebieten: Kroatische Gesetze und Rechtsnormen Elektronische Fassung des Amtsblattes Narodne Novine : http://narodne-novine.nn.hr Das Portal Zakon.hr
MehrDNotI. Dokumentnummer: 34sch031_06 letzte Aktualisierung: OLG München, Sch 031/06
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34sch031_06 letzte Aktualisierung: 04.04.2007 OLG München, 23.02.2007-34 Sch 031/06 UN-Ü Art. V Abs. 2 lit. b; ZPO 1062 Abs. 1 Nr. 4 Vollstreckbarerklärung
MehrSchiedsgerichtsbarkeit Flucht vor der Justiz/ Flucht vor der Öffentlichkeit?
Schiedsgerichtsbarkeit Flucht vor der Justiz/ Flucht vor der Öffentlichkeit? Berlin, 6./7. November 2014 1 Übersicht I. Historische Entwicklung II. Aktuelle Gesetzeslage III. Empirische Daten IV. Vor-
MehrDienstleistungen. Exklusiv für die Bekleidungs-, Textil- und Schuhindustrie
Dienstleistungen Exklusiv für die Bekleidungs-, Textil- und Schuhindustrie Verbands-Kooperationspartner International 2016 MODINT GmbH 2 Präventives Forderungsmanagement Geschäftsbedingungen Kreditauskünfte
MehrSchiedsgerichtsbarkeit in Deutschland
Annette Lionnet FOERSTER+RUTOW RECHTSANWÄLTE www.fr-lawfirm.de 11.05.2007 RO195924/ALI/DLA/KR/kdo FOERSTER+RUTOW 2007 1/10 1. Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland... 3 2. Deutsches Schiedsverfahrensrecht...
MehrProjekte internationaler öffentlicher Auftraggeber
Chris Schmidt - istockphoto Projekte internationaler öffentlicher Auftraggeber Georg Hochstatter Bereich Projekte, Ausschreibungen Germany Trade & Invest GmbH 15.06.2012 Inhalt 1. Vorstellung von Germany
MehrDAS NEUE SCHIEDSRECHT
Herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Georg Wilhelm SPEZIAL DAS NEUE SCHIEDSRECHT Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 herausgegeben und erläutert von Dr. Barbara Kloiber. Abteilungsleiteriri im Bundesministerium
MehrWirtschaftsklima. Top-Produkte. Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima. Unser Länderwissen zu: Bulgarien. Flagge Bulgarien
Unser Länderwissen zu: Bulgarien Flagge Bulgarien Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrWIPO Workshop IP Streitbeilegungsverfahren in Düsseldorf am
Die Rolle der deutschen ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schiedsgerichtsverfahren WIPO Workshop IP Streitbeilegungsverfahren in am 11.10.2012 Michael Kneist, Vorsitzender Richter am OLG Herzlich willkommen
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einleitung... 1 A. Gegenstand der Arbeit... 1 I. Ausgangspunkt... 1 1. Die kurze Verfahrensdauer als vermeintlicher Vorteil
MehrObjektive Schiedsfähigkeit und ordre public in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
Horst Barber Objektive Schiedsfähigkeit und ordre public in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 1 Kapitel 1 Grundprinzipien
MehrDie Kontrolle der schiedsgerichtlichen Zuständigkeit
Schriften zum Schweizerischen Zivilprozessrecht Etudes de droit de procédure civile suisse Band / Volume 16 Mladen Stojiljković Die Kontrolle der schiedsgerichtlichen Zuständigkeit Abkürzungsverzeichnis
MehrRechtsverfolgung im Ausland
Rechtsverfolgung im Ausland Prozeßfiihrung vor ausländischen Gerichten und Schiedsgerichten von Professor Dr. Rolf A. Schütze Rechtsanwalt und Notar in Stuttgart 2., völlig neubearbeitete und erweiterte
MehrAbkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Materialienverzeichnis. Einleitung 1
Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis XXI XXVII XLIII Einleitung 1 I. Zusammenspiel von Konsumentenverträgen und Schiedsgerichtsbarkeit 1 II. Gang und Schwerpunkte
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht zu erforderlichen Änderungen der 1025 ff. ZPO Stellungnahme Nr.: 10/2015 Berlin, im März 2015 Mitglieder des Ausschusses
MehrGarantien und Bürgschaften
Garantien und Bürgschaften herausgegeben von Dr. Roland Scheibe Dr. Eckhardt Moltrecht Rechtswerfolqjung im Ausland herausgegeben von Susanne Kuhn mit CD-ROM Band 4 Bundesanzeiger Verlag Gesamtinhaltsverzeichnis
MehrRoland Stolle. Das Recht der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Schweden und Deutschland im Vergleich. Verlag Dr. Kovaö
Roland Stolle Das Recht der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Schweden und Deutschland im Vergleich Verlag Dr. Kovaö Literaturverzeichnis XV 1. Kapitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Das schwedische Schiedsverfahrensrecht
MehrFörderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien
Förderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien Stand und aktuelle Entwicklungen Ulrich Klemm - Rechtsanwalt Nürnberg, 22. November 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Absicherung
MehrKOMPAKTER MARKTÜBERBLICK UND ENTWICKLUNGEN IM BAUSEKTOR IN BELGIEN
KOMPAKTER MARKTÜBERBLICK UND ENTWICKLUNGEN IM BAUSEKTOR IN BELGIEN BONN, 25.1.2017 Torsten Pauly Director for Belgium, Luxembourg and Ireland www.gtai.de Kompakter Marktüberblick und Entwicklungen im Bausektor
Mehr