AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT

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1 AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT Geschäftsbericht 2012

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorwort Seite 2 Ausländeramt -Bevölkerungszahlen- Seite 3 Ausländeramt -Hauptherkunftsstaaten- Seite 4 Ausländeramt -Aufenthaltstitel- Seite 5 Ausländeramt -Integration- Seite 6 Ausländeramt -Verpflichtungserklärungen- Seite 7 Ausländeramt -Flüchtlinge u. illegale Zuwanderung- Seite 8 Ausländeramt -Aufenthaltsbeendigung- Seite 8 Geschäftsbericht 2008 Einbürgerung Seite 9 Staatsangehörigkeitsrecht Seite 10 behördliche Namensänderungen Seite 10 Standesamtsaufsicht Seite 11 Vorbeglaubigungen Seite 12 Fachaufsicht über Pass-, Ausweis-, Meldeämter Seite 12 Rückblick 2012 und Vorschau 2013 Seite 13 1 I

3 VORWORT Das Sachgebiet hat einen vielfältigen Aufgabenbereich. Neben den Aufgaben der Ausländerbehörde ist das Sachgebiet zuständig für Einbürgerungsverfahren und Staatsangehörigkeitsrecht sowie die Standesamtsaufsicht. Weiter gehört zum Aufgabenbereich das Pass,- Ausweis- und Meldewesen (Rechtsund Fachaufsicht, Bußgeldverfahren) sowie die behördlichen Namensänderungen. Vorbeglaubigungen für Apostillen und Legalisationen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind ebenfalls Aufgaben des Sachgebietes. Außerdem bedient das Sachgebiet auch den Service-Punkt im Gebäude B. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2012 soll die Arbeitsergebnisse des Sachgebietes dokumentieren und zugleich Informationen über die Zusammensetzung des ausländischen Bevölkerungsanteils geben. 2 I

4 AUSLÄNDERAMT Bevölkerungszahlen Am waren für den Landkreis Traunstein Ausländer erfasst (ohne Kurzaufenthalte wie Besucher und Touristen). Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landkreises Traunstein ( Personen, Stand ) entspricht der Ausländeranteil 6,08%. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein deutlicher Zuwachs um 639 Personen und ein erstmaliges Überschreiten der Zehntausendergrenze. Der Zuwachs ergibt sich aus der Differenz von Zuzügen und Inlandsgeburten (soweit nicht Kinder von Ausländern durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben) einerseits sowie von Wegzügen, Tod und Einbürgerungen andererseits % Gesamtbevölkerung Landkreis Traunstein 93,92% Deutsche Landkreis Traunstein ,08% Ausländer Landkreis Traunstein Mit einem Ausländeranteil von 6,08% liegt der Landkreis Traunstein unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (Freistaat Bayern 9,51%, Bundesrepublik Deutschland 8,82%). 3 I

5 AUSLÄNDERAMT TOP Hauptherkunftsstaaten Insgesamt lebten zum Jahresende Ausländer im Landkreis Traunstein. weitere Staaten mit über 200 Personen Italien 511 Bosnien und Herzegowina 316 Republik Kosovo 425 Russische Föderation 267 Polen 422 Republik Serbien 231 Griechenland 326 Mehr als die Hälfte der im Landkreis wohnenden Ausländer sind Freizügigkeitsinhaber. 4 I

6 AUSLÄNDERAMT Aufenthaltstitel Die Ausländerbehörde Traunstein hat im Jahr elektronische Aufenthaltstitel (eat) ausgestellt. Davon waren 593 mit befristeter und 937 mit unbefristeter Geltungsdauer. Ferner wurden 45 Aufenthaltstitel in Form von Klebeetiketten erteilt oder verlängert. Weiter wurden im Jahr 2012 insgesamt 645 EU-Aufenthaltsdokumente erteilt oder verlängert. Die elektronischen Aufenthaltstitel (eat), welche die Größe einer Scheckkarte haben, werden technisch von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. In diese elektronischen Aufenthaltstitel werden die biometrischen Merkmale des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke auf einem kontaktlosem Chip gespeichert. Die biometrischen Daten werden von der Ausländerbehörde aufgenommen und mit den übrigen notwendigen Ausstellungsdaten der Bundesdruckerei online übermittelt. Mit der sogenannten Online-Ausweisfunktion, welche ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden kann und deren Nutzung sowie Freischaltung freiwillig ist, kann man sich im Internet oder an Automaten, bei denen Online-Dienste angeboten werden, ausweisen. Außerdem hat die Ausländerbehörde Traunstein 28 Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer ausgestellt. Zum wurden die Regelungen der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (sogenannte Blaue Karte EU) umgesetzt sowie Regelungen zum erleichterten Zuzug ausländischer Fachkräfte erlassen. Die neuen Regelungen dienen dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Dazu wurde erhebliche Änderungen insbesondere für ausländische Studierende und Studienabsolventen deutscher Hochschulen, für Ausländer mit Berufsausbildung sowie Selbständige und Unternehmensgründer vorgenommen. Weiter wurde ein besonderer Aufenthaltstitel geschaffen. Zu den Zielen der Hochqualifizierten-Richtlinie gehört auch die Förderung der innereuropäischen Mobilität. eat (in Scheckkarten-Format) 5 I

7 AUSLÄNDERAMT Integration Die Ausländerbehörde erteilt anlässlich der ersten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestimmten Neuzuwanderern einen Berechtigungsschein für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Ausländerbehörde überwacht auch, ob Ausländer ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommen. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbaukurs zur Erlangung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Ausreichende Sprachkenntnisse sind beim Erreichen der Stufe B1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gegeben. Im Jahr 2012 wurden durch die Ausländerbehörde 87 Berechtigungsscheine für die Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt, davon wurden 67 Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Ingesamt haben im Jahr Ausländer einen Integrationskurs begonnen. 15 Ausländer konnten den Integrationskurs im Jahr 2012 erfolgreich beenden. Integration Berechtigungen Verpflichtungen Kursbeginner 6 I

8 AUSLÄNDERAMT Verpflichtungserklärungen Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen vor Erteilung eines Visums zum Zwecke des Besuchs- oder Touristenaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtungserklärung (vergleichbar einer Bürgschaft), sofern der Visaantragsteller nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland zu sichern. In Einzelfällen werden Verpflichtungserklärungen auch für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für andere Zwecke (z.b. Studium) entgegengenommen. Der Gastgeber verpflichtet sich damit, den öffentlichen Leistungsträgern sämtliche Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.b. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen, zu erstatten. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Derartige Abschiebungskosten sind z.b. Reisekosten (Flugticket und/oder Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. Im Jahr 2012 wurden durch die Ausländerbehörde Traunstein 586 Verpflichtungserklärungen hinsichtlich der Bonität des Gastgebers geprüft und beglaubigt. 7 I

9 AUSLÄNDERAMT Flüchtlinge und illegale Zuwanderung Die Unterbringung von Asylbewerbern ist vorrangig Aufgabe der Regierungen. Die Regierung von Oberbayern betreibt hierfür auch im hiesigen Landkreis zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Es handelt sich dabei um die Unterkünfte in Grassau und in Engelsberg. Neben Asylbewerbern sind auch ausreisepflichtige Ausländer (z. B. abgelehnte Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller, sonstige Duldungsfälle) dort untergebracht. Der Gesamtbestand zum Jahresende 2012 betrug 202 Personen (davon 92 Asylbewerber und 110 ausreisepflichtige Ausländer). Die meisten Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte in Grassau und in Engelsberg stammen aus häufigste Herkunftsstaaten Irak Afghanistan Kosovo Mazedonien Aufenthaltsbeendigung 2012 wurden 4 Personen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen sowie bei 3 Personen der Verlust der Freizügigkeit nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht festgestellt. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 10 Personen abgeschoben, davon 8 Personen aus dem Asylbereich. In 81 Fällen wurde ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot nachträglich zeitlich befristet. Hintergrund war die seit dem geltende Rückführungsrichtlinie (RüFüRL), die die Dauer der Einreisesperre begrenzt. 8 I

10 EINBÜRGERUNG Formeller Abschluss der Integration: Im Jahr 2012 wurde im Landkreis Traunstein 85 Ausländern die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Eingebürgerten kamen aus 31 verschiedenen Staaten, darunter aus so fernen Staaten wie Armenien, Brasilien, China, Eritrea, Indien, Irak, Kasachstan, Mexiko, Thailand und Vietnam. häufigste Herkunftsstaaten Rumänien 7 Bosnien- Herzegowina 6 Türkei 5 Kasachstan Griechenland 4 Kroatien Ungarn Wiederum haben aus einigen Nachbarstaaten nur wenige Migranten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt (Österreich 3, Belgien 1, Polen 3, Tschechien 1). Seit Jahren Schwierigkeiten bereitet die Gruppe der Kosovo-Albaner, da diese sowohl aus der kosovarischen als auch aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen werden müssen. Bei 45 Personen (entspricht ~ 53%) insbesondere bei Staatsangehörigen eines EU-Staates bestand die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. 9 I

11 STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Im Jahr 2012 wurden 13 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt, 11 für Einzelpersonen und 2 für Familien. Die Urkunden wurden als Beweismittel in Einbürgerungsverfahren von Ehegatten, für die Anerkennung eines in Österreich absolvierten Lehramtsstudiums sowie für Adoptionsverfahren benötigt. Für die kasachische Auslandsvertretung benötigten 4 kasachische Staatsangehörige eine sogenannte Negativbescheinigung, d.h. eine Bescheinigung, dass sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen haben im Landkreis Traunstein 42 Kinder von ausländischen Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Diese Kinder müssen sich mit Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der in Ableitung von den Eltern erworbenen weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht). 2 Personen mit zusätzlicher türkischer Staatsangehörigkeit und eine mit zusätzlicher kroatischer Staatsangehörigkeit wurden 2012 optionspflichtig. Die Person mit ursprünglich türkischer und deutscher Staatsangehörigkeit hat sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden und wurde zwischenzeitlich aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen. Zum überwachen wir die Optionspflicht von 7 Personen. BEHÖRDLICHE NAMENSÄNDERUNGEN Im Gegensatz zu den vielfältigen zivilrechtlichen Möglichkeiten einer Namensänderung zum Beispiel in Zusammenhang mit der Eheschließung - erfordert die behördliche Namensänderung einen objektiv wichtigen Grund, was einen hohen Beratungsaufwand zur Folge hat. Es wurde in 9 Fällen der Familienname und in 1 Fall der Vorname geändert. 10 I

12 STANDESAMTSAUFSICHT Das Landratsamt ist untere Aufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Gemeinden. Im Rahmen der Standesamtsaufsicht ist das Landratsamt zuständig für die Bildung der Standesamtsbezirke und für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Übertragung der Standesamtsaufgaben auf eine andere Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit. Das Landratsamt organisiert für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fortbildungsveranstaltungen und überwacht deren Fortbildung. Bei Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, erlischt die Bestellung. Im Frühjahr und im Herbst 2012 fanden im Landkreis jeweils 2 Dienstbesprechungen für Standesbeamte statt. Eine wesentliche Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die laufende Beratung der Standesämter in personenstands- und namensrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Anwendung ausländischen Rechtes. Die Standesamtsaufsicht hat gegenüber den Standesämtern kein Weisungsrecht, dieses obliegt dem Amtsgericht. Die Standesämter legen der Standesamtsaufsicht in bestimmten Fällen ausländische Urkunden und Entscheidungen (insbesondere Ehescheidungen) sowie Vaterschaftsanerkennung mit Ausländerbeteiligung zur Überprüfung vor. Das Landratsamt führt von allen bei den gemeindlichen Standesämtern geführten Personenstandsbüchern und registern (Geburten-, Heirats- und Sterbebuch, seit 2009 Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, und Sterberegister) ein sogenanntes Sicherungsregister. Das Sicherungsregister wird als Duplikat geführt für den Fall, dass bei einem Standesamt ein Personenstandsbuch bzw. register in Verlust geraten sollte. Wie auch die Personenstandsbücher bzw. register bei den Standesämtern müssen die Sicherungsregister laufend aktualisiert werden (Berichtigungen, Fortschreibungen und Hinweise). Hierbei fällt ein ganz erheblicher Arbeitsaufwand an. Personenstandszweitbücher 11 I

13 VORBEGLAUBIGUNGEN FÜR APOSTILLEN UND LEGALISATIONEN Im internationalen Rechtsverkehr werden Urkunden häufig nur anerkannt, wenn sie mit Apostillen oder Legalisationen versehen sind. Soweit es sich um Urkunden aus dem Bereich der Verwaltung handelt, ist für die Apostille die Regierung von Oberbayern zuständig. Legalisationen bringen die jeweiligen Auslandsvertretungen an (nach Beglaubigung durch die Regierung von Oberbayern). In beiden Fällen benötigt die Regierung von Oberbayern eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt. Im Jahr 2012 waren es insgesamt 209 Vorbeglaubigungen. DAS SACHGEBIET IST AUCH ZUSTÄNDIG FÜR DIE FACHAUFSICHT ÜBER DIE PASS-, AUSWEIS- UND MELDEÄMTER BEI DEN GEMEINDEN. In dem genannten Aufgabenbereich ist das Landratsamt auch zuständig für Bußgeldverfahren: Es wurden 22 Bußgeldbescheide erlassen sowie 8 Verfahren eingestellt. 10 Verfahren wurden an die Kommunen zum Ausspruch einer Verwarnung abgegeben. 12 I

14 RÜCKBLICK VORSCHAU Rückblick 2012 Vorschau 2013 Die Gemeinde Schleching hat zum Jahresende 2012 die Standesamtsaufgaben der Gemeinde Unterwössen übertragen. Zum wurden die Regelungen der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (sogenannte Blaue Karte EU) sowie Regelungen zum erleichterten Zuzug ausländischer Fachkräfte umgesetzt. Aufgrund der ganz wesentlich gestiegenen Asylbewerberzugangszahlen wurden die Unterbringungskapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften in Engelsberg und Grassau voll ausgeschöpft. Im Jahre 2013 (voraussichtlich ) ist der EU-Beitritt von Kroatien zu erwarten mit wesentlichen Auswirkungen für unser Sachgebiet. Die kroatischen Staatsangehörigen stellen den zweithöchsten Ausländeranteil im Landkreis Traunstein mit ca Personen. Aufhältige und neueinreisende kroatische Staatsangehörige werden von den Freizügigkeitsregelungen profitieren. Als EU-Staatsangehörige können sie die Einbürgerung ohne Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen. Die Standesämter werden voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2013 an das in Bayern zentral bei der AKDB geführte elektronische Personenstands- und Sicherungsregister (ZEPR) angeschlossen werden. Spätestens zum müssen alle Standesämter in Deutschland die Personenstandsregister elektronisch führen. Bayern hat von der Möglichkeit, auf Landesebene ein zentrales Register zu führen, Gebrauch gemacht. Dies gilt nicht nur für die Personenstandsregister, für die die Standesämter zuständig sind, sondern auch für die Sicherungsregister, deren Führung den Aufsichtsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) obliegt. 13 I

15 Landkreis Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon: 0861/58-0

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