AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT

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1 AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT Geschäftsbericht 2011

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorwort Seite 2 Ausländeramt -Bevölkerungszahlen- Seite 3 Ausländeramt -Hauptherkunftsstaaten- Seite 4 Ausländeramt -Aufenthaltstitel- Seite 5 Ausländeramt -Integration- Seite 6 Ausländeramt -Verpflichtungserklärungen- Seite 7 Ausländeramt -Flüchtlinge u. illegale Zuwanderung- Seite 8 Ausländeramt -Aufenthaltsbeendigung- Seite 8 Geschäftsbericht 2008 Einbürgerung Seite 9 Staatsangehörigkeitsrecht Seite 10 behördliche Namensänderungen Seite 10 Standesamtsaufsicht Seite 11 Vorbeglaubigungen Seite 12 Einwohnerzahlen Seite 13 Service-Punkt Gebäude B Seite 14 Rückblick 2011 und Vorschau 2012 Seite 15 1 I

3 VORWORT Das Sachgebiet hat einen vielfältigen Aufgabenbereich. Neben den Aufgaben der Ausländerbehörde ist das Sachgebiet zuständig für Einbürgerungsverfahren und Staatsangehörigkeitsrecht, für das Personenstandsrecht und die Standesamtsaufsicht. Weiter gehört zum Aufgabenbereich das Pass,- Ausweis- und Meldewesen sowie die behördlichen Namensänderungen. Vorbeglaubigungen für Apostillen und Legalisationen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind ebenfalls Aufgaben des Sachgebietes. Außerdem bedient das Sachgebiet auch den Service-Punkt im Gebäude B. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2011 soll die Arbeitsergebnisse des Sachgebietes dokumentieren und zugleich Informationen über die Zusammensetzung der Landkreisbevölkerung geben. 2 I

4 AUSLÄNDERAMT Bevölkerungszahlen Am waren für den Landkreis Traunstein Ausländer erfasst (ohne Kurzaufenthalte wie Besucher und Touristen). Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landkreises Traunstein ( Personen, Stand ) entspricht der Ausländeranteil 5,73%. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 573 Personen. Der Zuwachs ergibt sich aus der Differenz von Zuzügen und Inlandsgeburten (soweit nicht Kinder von Ausländern durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben) einerseits sowie von Wegzügen, Tod und Einbürgerungen andererseits % 94,27% ,73% 0 Gesamtbevölkerung Landkreis Traunstein Deutsche Landkreis Traunstein Ausländer Landkreis Traunstein Mit einem Ausländeranteil von 5,73% liegt der Landkreis Traunstein unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (Freistaat Bayern 9,00%, Bundesrepublik Deutschland 8,47%). Alterstruktur Ausländer Landkreis Traunstein bis 16 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 65 Jahre + 3 I

5 AUSLÄNDERAMT TOP Hauptherkunftsstaaten Insgesamt lebten zum Jahresende Ausländer im Landkreis Traunstein. TOP 5 der Hauptherkunftsstaaten Österreich Kroatien Rumänien Türkei Italien weitere Staaten mit über 200 Personen Ungarn 462 Griechenland 319 Republik Kosovo 366 Russische Föderation 253 Polen 348 Bosnien und Herzegowina 324 Mehr als die Hälfte der im Landkreis wohnenden Ausländer sind Freizügigkeitsinhaber Gesamtzahl Ausländer Freizügigkeitsinhaber (EU/EWR/Schweiz) Drittstaatsangehörige 4 I

6 AUSLÄNDERAMT Aufenthaltstitel Die Ausländerbehörde Traunstein hat im Jahr (befristete) Aufenthaltserlaubnisse, 729 (unbefristete) Niederlassungserlaubnisse und 783 EU- Aufenthaltsdokumente erteilt oder verlängert. Hiervon wurden seit dem Dokumente als elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt. Die elektronischen Aufenthaltstitel (eat), welche die Größe einer Scheckkarte haben, werden technisch von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. In diese elektronischen Aufenthaltstitel werden die biometrischen Merkmale des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke auf einem kontaktlosem Chip gespeichert. Die biometrischen Daten werden von der Ausländerbehörde aufgenommen und mit den übrigen notwendigen Ausstellungsdaten der Bundesdruckerei online übermittelt. Mit der sogenannten Online-Ausweisfunktion, welche ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden kann und deren Nutzung sowie Freischaltung freiwillig ist, kann man sich im Internet oder an Automaten, bei denen Online-Dienste angeboten werden, ausweisen. Etikette (im Paß eingeklebt) eat (in Scheckkarten-Format) Zusatzblatt 5 I

7 AUSLÄNDERAMT Integration Die Ausländerbehörde erteilt anlässlich der ersten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestimmten Neuzuwanderern einen Berechtigungsschein für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Ausländerbehörde überwacht auch, ob Ausländer ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommen. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbaukurs zur Erlangung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Ausreichende Sprachkenntnisse sind beim Erreichen der Stufe B1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gegeben. Im Jahr 2011 wurden durch die Ausländerbehörde 74 Berechtigungsscheine für die Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt, davon wurden 59 Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Ingesamt haben im Jahr Ausländer einen Integrationskurs begonnen. Integration Berechtigungen Verpflichtungen Kursbeginner 59 6 I

8 AUSLÄNDERAMT Verpflichtungserklärungen Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen vor Erteilung eines Visums zum Zwecke des Besuchs- oder Touristenaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtungserklärung (vergleichbar einer Bürgschaft), sofern der Visaantragsteller nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland zu sichern. In Einzelfällen werden Verpflichtungserklärungen auch für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für andere Zwecke (z.b. Studium) entgegengenommen. Der Gastgeber verpflichtet sich damit, den öffentlichen Leistungsträgern sämtliche Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.b. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen, zu erstatten. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Derartige Abschiebungskosten sind z.b. Reisekosten (Flugticket und/oder Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. Im Jahr 2011 wurden durch die Ausländerbehörde Traunstein 651 Verpflichtungserklärungen hinsichtlich der Bonität des Gastgebers geprüft und beglaubigt. 7 I

9 AUSLÄNDERAMT Flüchtlinge und illegale Zuwanderung Die Unterbringung von Asylbewerbern ist vorrangig Aufgabe der Regierungen. Die Regierung von Oberbayern betreibt hierfür auch im hiesigen Landkreis zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Es handelt sich dabei um die Unterkünfte in Grassau und in Engelsberg. Neben Asylbewerbern sind auch ausreisepflichtige Ausländer (z. B. abgelehnte Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller, sonstige Duldungsfälle) dort untergebracht. Der Gesamtbestand zum Jahresende 2011 betrug 175 Personen (davon 60 Asylbewerber und 115 ausreisepflichtige Ausländer). Die meisten Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte in Grassau und in Engelsberg stammen aus dem Irak (58 Personen), Afghanistan (24 Personen), Kosovo (20 Personen) sowie aus China (7 Personen) und Armenien (7 Personen). Aufenthaltsbeendigung 2011 wurden 4 Personen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen sowie bei 5 Personen der Verlust der Freizügigkeit nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht festgestellt. In 324 Fällen wurde ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot nachträglich zeitlich befristet. Hintergrund war die seit dem geltende Rückführungsrichtlinie (RüFüRL), die die Dauer der Einreisesperre begrenzt. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 10 Personen abgeschoben, davon 8 Personen aus dem Asylbereich. 8 I

10 EINBÜRGERUNG Formeller Abschluss der Integration: Im Jahr 2011 wurde im Landkreis Traunstein 69 Ausländern die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Eingebürgerten kamen aus 27 verschiedenen Staaten, darunter aus so fernen Staaten wie Armenien, Brasilien, China, Irak, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Philippinen und Vietnam. häufigste Herkunftsstaaten Polen Rumänien Türkei Kasachstan Slowenien 3 Ukraine Signifikant ist, dass aus einigen traditionellen EU- sowie aus einigen Nachbarstaaten nur wenige Migranten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und eingebürgert wurden (Österreich 2, Frankreich 1, Italien 1, Tschechien 1). Seit Jahren Schwierigkeiten bereitet die Gruppe der Kosovo-Albaner, da diese sowohl aus der kosovarischen als auch aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen werden müssen. Bei 29 Personen (entspricht ~ 40%) insbesondere bei Staatsangehörigen eines EU-Staates bestand die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. Bilder: Einbürgerungsfeier Januar 2011 Im Januar 2011 wurde wieder die Bedeutung einer Einbürgerung mit einer Feier im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein gewürdigt. 9 I

11 STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Im Jahr 2011 wurden 29 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt. Die Urkunden wurden als Beweismittel in Einbürgerungsverfahren von Ehegatten, für diverse öffentliche Stellen in Österreich sowie für die Anerkennung eines in Österreich absolvierten Lehramtstudiums benötigt. Für die kasachische Auslandsvertretung benötigten 7 kasachische Staatsangehörige eine Bescheinigung, dass sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen haben im Landkreis Traunstein 38 Kinder von ausländischen Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Diese Kinder müssen sich mit Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der in Ableitung von den Eltern erworbenen weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht). 2 Personen mit zusätzlicher türkischer Staatsangehörigkeit wurden 2011 optionspflichtig. Sie haben sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden und müssen nun bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen sein, ansonsten verlieren sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. BEHÖRDLICHE NAMENSÄNDERUNGEN Im Gegensatz zu den vielfältigen zivilrechtlichen Möglichkeiten einer Namensänderung zum Beispiel in Zusammenhang mit der Eheschließung - erfordert die behördliche Namensänderung einen objektiv wichtigen Grund, was einen hohen Beratungsaufwand zur Folge hat. Es wurde in 6 Fällen der Familienname von Antragstellern geändert. 10 I

12 STANDESAMTSAUFSICHT Das Landratsamt ist untere Aufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Gemeinden. Im Rahmen der Standesamtsaufsicht ist das Landratsamt zuständig für die Bildung der Standesamtsbezirke und für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Übertragung der Standesamtsaufgaben auf eine andere Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit. Das Landratsamt organisiert für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fortbildungsveranstaltungen und überwacht deren Fortbildung. Bei Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, erlischt die Bestellung. Im Herbst 2011 fanden im Landkreis 2 Dienstbesprechungen für Standesbeamte statt. Eine wesentliche Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die laufende Beratung der Standesämter in personenstands- und namensrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Anwendung ausländischen Rechtes. Die Standesamtsaufsicht hat gegenüber den Standesämtern kein Weisungsrecht, dieses obliegt dem Amtsgericht. Die Standesämter legen der Standesamtsaufsicht in bestimmten Fällen ausländische Urkunden und Entscheidungen (insbesondere Ehescheidungen) sowie Vaterschaftsanerkennung mit Ausländerbeteiligung zur Überprüfung vor. Das Landratsamt führt von allen bei den gemeindlichen Standesämtern geführten Personenstandsbüchern und registern (Geburten-, Heirats- und Sterbebuch, seit 2009 Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, und Sterberegister) ein sogenanntes Sicherungsregister. Das Sicherungsregister wird als Duplikat geführt für den Fall, dass bei einem Standesamt ein Personenstandsbuch bzw. register in Verlust geraten sollte. Wie auch die Personenstandsbücher bzw. register bei den Standesämtern müssen die Sicherungsregister laufend aktualisiert werden (Berichtigungen, Fortschreibungen und Hinweise). Hierbei fällt ein ganz erheblicher Arbeitsaufwand an. Personenstandszweitbücher 11 I

13 VORBEGLAUBIGUNGEN FÜR APOSTILLEN UND LEGALISATIONEN Im internationalen Rechtsverkehr werden Urkunden häufig nur anerkannt, wenn sie mit Apostillen oder Legalisationen versehen sind. Soweit es sich um Urkunden aus dem Bereich der Verwaltung handelt, ist für die Apostille die Regierung von Oberbayern zuständig. Legalisationen bringen die jeweiligen Auslandsvertretungen an (nach Beglaubigung durch die Regierung von Oberbayern). In beiden Fällen benötigt die Regierung von Oberbayern eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt. Im Jahr 2011 waren es insgesamt 106 Vorbeglaubigungen. 12 I

14 DAS SACHGEBIET IST AUCH ZUSTÄNDIG FÜR DIE FACHAUFSICHT ÜBER DIE PASS-, AUSWEIS- UND MELDEÄMTER BEI DEN GEMEINDEN. In dem genannten Aufgabenbereich ist das Landratsamt auch zuständig für Bußgeldverfahren: Es wurden 20 Bußgeldbescheide erlassen sowie 7 Verfahren eingestellt. 25 Verfahren wurden an die Kommunen zum Ausspruch einer Verwarnung abgegeben. Übersicht Einwohner im Landkreis Traunstein Gemeinden im Landkreis Traunstein Einwohner Gemeinden insgesamt Stand Altenmarkt a. d. Alz 4276 Bergen 4899 Chieming 4563 Engelsberg 2656 Fridolfing 4109 Grabenstätt 4258 Grassau 6390 Inzell 4501 Kienberg 1379 Kirchanschöring 3151 Marquartstein 3183 Nußdorf 2448 Obing 3946 Palling 3357 Petting 2313 Pittenhart 1667 Reit im Winkl 2324 Ruhpolding 6292 Schleching 1724 Schnaitsee 3571 Seeon-Seebruck 4640 Siegsdorf 8006 Staudach-Egerndach 1112 Surberg 3162 Tacherting 5507 Taching a. See 1954 Tittmoning 5976 Traunreut Traunstein Trostberg Übersee 4869 Unterwössen 3484 Vachendorf 1853 Waging a. See 6442 Wonneberg 1491 Summe Landkreis Traunstein I

15 SERVICE-PUNKT GEBÄUDE B Das Sachgebiet 5.30 (bis SG 3.30) ist auch für die Bedienung des Service-Punkt Gebäude B zuständig. 14 I

16 RÜCKBLICK VORSCHAU Rückblick 2011 Vorschau 2012 Die Gemeinde Tacherting hat seit dem die Standesamtsaufgaben der Stadt Trostberg übertragen. Am wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eat) eingeführt. Im Laufe des Jahres 2012 sind im Ausländerrecht die Umsetzung der Hochqualifizierten-Regelung der EU (sogenannte Blaue Karte EU) sowie Regelungen zum erleichterten Zuzug ausländischer Fachkräfte zu erwarten. 15 I

17 Landkreis Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon: 0861/58-0

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