AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT
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1 AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT Geschäftsbericht 2013
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorwort Seite 2 Ausländeramt -Bevölkerungszahlen- Seite 3 Ausländeramt -Hauptherkunftsstaaten- Seite 4 Ausländeramt -Aufenthaltstitel- Seite 5 Ausländeramt -Integration- Seite 6 Ausländeramt -Verpflichtungserklärungen- Seite 7 Ausländeramt -Flüchtlinge u. illegale Zuwanderung- Seite 8 Einbürgerung Seite 9 Geschäftsbericht 2008 Staatsangehörigkeitsrecht Seite 10 Standesamtsaufsicht Seite 11 Vorbeglaubigungen Seite 12 Fachaufsicht über Pass-, Ausweis-, Meldeämter Seite 12 Rückblick 2013 und Vorschau 2014 Seite 13 1 I
3 VORWORT Das Sachgebiet hat einen vielfältigen Aufgabenbereich. Neben den Aufgaben als Ausländerbehörde ist das Sachgebiet zuständig für Einbürgerungsverfahren und Staatsangehörigkeitsrecht sowie die Standesamtsaufsicht. Weiter gehören zum Aufgabenbereich das Pass,- Ausweis- und Meldewesen (Rechtsund Fachaufsicht, Bußgeldverfahren) sowie die behördlichen Namensänderungen. Vorbeglaubigungen für Apostillen und Legalisationen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind ebenfalls Aufgaben des Sachgebietes. Außerdem bedient das Sachgebiet auch den Service-Punkt im Gebäude B. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2013 soll die Arbeitsergebnisse des Sachgebietes dokumentieren und zugleich Informationen über die Zusammensetzung des ausländischen Bevölkerungsanteils geben. 2 I
4 AUSLÄNDERAMT Bevölkerungszahlen Am waren für den Landkreis Traunstein Ausländer erfasst (ohne Kurzaufenthalte wie Besucher und Touristen). Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landkreises Traunstein ( Personen, Stand ) entspricht der Ausländeranteil 6,63%. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein erneuter deutlicher Zuwachs um 853 Personen (Vorjahreszuwachs: 639 Personen). Ursache hierfür ist die Zuwanderung aus den EU-Ost-Staaten und die steigende Zahl der Asylbewerber. Der Zuwachs ergibt sich aus der Differenz von Zuzügen und Inlandsgeburten (soweit nicht Kinder von Ausländern durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben) einerseits sowie von Wegzügen, Tod und Einbürgerungen andererseits % ,37% ,63% 0 Gesamtbevölkerung Landkreis Traunstein Deutsche Landkreis Traunstein Ausländer Landkreis Traunstein Mit einem Ausländeranteil von 6,63% liegt der Landkreis Traunstein unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (Freistaat Bayern 10,43%, Bundesrepublik Deutschland 9,48%). Alterstruktur Ausländer Landkreis Traunstein bis 16 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 65 Jahre + 3 I
5 AUSLÄNDERAMT TOP Hauptherkunftsstaaten Insgesamt lebten zum Jahresende Ausländer im Landkreis Traunstein TOP 5 der Hauptherkunftsstaaten Österreich Kroatien Rumänien Ungarn Türkei weitere Staaten mit über 200 Personen Italien 526 Bosnien und Herzegowina 347 Polen 500 Russische Föderation 300 Republik Kosovo 440 Slowakische Republik 230 Griechenland 348 Republik Serbien ,39% der im Landkreis wohnenden Ausländer sind Freizügigkeitsinhaber. 4 I
6 AUSLÄNDERAMT Aufenthaltstitel Die Ausländerbehörde Traunstein hat im Jahr elektronische Aufenthaltstitel (eat) ausgestellt. Davon waren 565 mit befristeter und 403 mit unbefristeter Geltungsdauer. Ferner wurden 15 Aufenthaltstitel in Form von Klebeetiketten erteilt oder verlängert. Weiter wurden im Jahr 2013 insgesamt 90 EU-Aufenthaltsdokumente erteilt oder verlängert. Die Freizügigkeitsbescheinigung ist seit dem entfallen. Die elektronischen Aufenthaltstitel (eat), welche die Größe einer Scheckkarte haben, werden technisch von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. In diese elektronischen Aufenthaltstitel werden die biometrischen Merkmale des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke auf einem kontaktlosem Chip gespeichert. Die biometrischen Daten werden von der Ausländerbehörde aufgenommen und mit den übrigen notwendigen Ausstellungsdaten der Bundesdruckerei online übermittelt. Mit der sogenannten Online-Ausweisfunktion, welche ab einem Alter von 16 Jahren verwendet werden kann und deren Nutzung sowie Freischaltung freiwillig ist, kann man sich im Internet oder an Automaten, bei denen Online-Dienste angeboten werden, ausweisen. Außerdem hat die Ausländerbehörde Traunstein 38 Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer ausgestellt. eat (in Scheckkarten-Format) 5 I
7 AUSLÄNDERAMT Integration Die Ausländerbehörde erteilt anlässlich der ersten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestimmten Neuzuwanderern einen Berechtigungsschein für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Ausländerbehörde überwacht auch, ob Ausländer ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommen, sofern sie hierzu verpflichtet sind. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbaukurs zur Erlangung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Ausreichende Sprachkenntnisse sind beim Erreichen der Stufe B1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gegeben. Im Jahr 2013 wurden durch die Ausländerbehörde 82 Berechtigungsscheine für die Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt, davon wurden 77 Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Ingesamt haben im Jahr Ausländer einen Integrationskurs begonnen. 34 Ausländer konnten den Integrationskurs im Jahr 2013 erfolgreich beenden. Integration Berechtigungen Verpflichtungen Kursbeginner 6 I
8 AUSLÄNDERAMT Verpflichtungserklärungen Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen vor Erteilung eines Visums zum Zwecke des Besuchs- oder Touristenaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtungserklärung (vergleichbar einer Bürgschaft), sofern der Visaantragsteller nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland zu sichern. In Einzelfällen werden Verpflichtungserklärungen auch für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für andere Zwecke (z.b. Studium) entgegengenommen. Der Gastgeber verpflichtet sich damit, den öffentlichen Leistungsträgern sämtliche Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.b. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen, zu erstatten. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Derartige Abschiebungskosten sind z.b. Reisekosten (Flugticket und/oder Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. Im Jahr 2013 wurden durch die Ausländerbehörde Traunstein 682 Verpflichtungserklärungen hinsichtlich der Bonität des Gastgebers geprüft und beglaubigt. 7 I
9 AUSLÄNDERAMT Flüchtlinge und illegale Zuwanderung Die Unterbringung von Asylbewerbern ist vorrangig Aufgabe der Regierungen. Die Regierung von Oberbayern betreibt hierfür auch im hiesigen Landkreis zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Es handelt sich dabei um die Unterkünfte in Grassau und Engelsberg. Neben diesen Gemeinschaftsunterkünften werden die Asylbewerber auch in sogenannten dezentralen Unterkünften, die sich derzeit in Schnaitsee, Unterwössen, Bergen, Ruhpolding, Traunstein, Traunreut oder Kirchanschöring befinden, untergebracht. Auch ausreisepflichtige Ausländer (z. B. abgelehnte Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller, sonstige Duldungsfälle) werden in den o.g. Einrichtungen und Unterkünften untergebracht. Die Gesamtzahl zum Jahresende 2013 betrug 376 Personen, was eine Steigerung von 174 Personen bzw. 86% im Vergleich zum Jahr 2012 darstellt Entwicklung im Asylbereich häufigste Herkunftsstaaten Afghanistan Irak Senegal Syrien 8 I
10 EINBÜRGERUNG Formeller Abschluss der Integration: Im Jahr 2013 ist die Zahl der Eingebürgerten im Landkreis gegenüber dem Vorjahr um 20% gestiegen. So wurden 100 Ausländern Einbürgerungsurkunden ausgehändigt. Die Eingebürgerten kamen aus 36 verschiedenen Staaten, darunter aus Australien, Brasilien, China, Costa Rica, Kasachstan, Kirgisien, Kolumbien, Paraguay und Thailand. Immer mehr Bürger können nach der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten: Bei 61 Personen (entspricht nahezu 2/3 der Eingebürgerten) insbesondere bei Staatsangehörigen eines EU-Staates bestand diese Möglichkeit. Auffallend gering ist die Zahl von Eingebürgerten mit österreichischer Staatsangehörigkeit im Verhältnis zur Anzahl der Bevölkerung mit österreichischer Staatsangehörigkeit. Dies hängt damit zusammen, dass nach deutschem Recht bei der Einbürgerung die österreichische Staatsangehörigkeit hingenommen wird, aber nach österreichischem Recht kraft Gesetzes verloren geht. Im Februar 2013 wurde wieder die Bedeutung einer Einbürgerung mit einer Feier im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein gewürdigt. 9 I
11 STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Im Jahr 2013 wurden 27 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt, 26 für Einzelpersonen und 1 für Familien. Wenn es um den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geht, genügen im allgemeinen Rechtsverkehr deutsche Ausweispapiere mit denen der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht wird. Die Staatsangehörigkeitsausweise wurden als vor allem als Beweismittel in Einbürgerungsverfahren von Ehegatten, für die Anerkennung eines in Österreich absolvierten Lehramtsstudiums sowie für Adoptionsverfahren benötigt. Für die kasachische Auslandsvertretung benötigten 5 kasachische Staatsangehörige eine sogenannte Negativbescheinigung, d.h. eine Bescheinigung, dass sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dass jemand auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten will, wenn er eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, kommt in der Arbeit der Staatsangehörigkeitsbehörde sehr selten vor wurde ein solcher Antrag abgelehnt, weil der Bürger den Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit nicht dokumentieren konnte haben im Landkreis Traunstein 37 Kinder von ausländischen Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Diese Kinder müssen sich nach geltendem Recht mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der in Ableitung von den Eltern erworbenen weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht). Wenn sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, müssen sie bis zum 23. Lebensjahr aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen worden sein. Zum überwachen wir die Optionspflicht von wiederum 7 Personen. Die geringen Fallzahlen resultieren daher, dass bei den Geburtsjahrgängen 1990 bis 1999 der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht automatisch (Kraft Gesetz) erfolgte, sondern die Eltern jeweils die Einbürgerung für ihre Kinder innerhalb eines Jahres ( bis ) beantragen mussten und eine Gebühr von damals 500,00 DM pro Kind anfiel. Nicht alle Eltern machten von der Einbürgerungsmöglichkeit ihrer Kinder Gebrauch. 10 I
12 STANDESAMTSAUFSICHT Das Landratsamt ist untere Aufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Gemeinden. Im Rahmen der Standesamtsaufsicht ist das Landratsamt zuständig für die Bildung der Standesamtsbezirke und für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Übertragung der Standesamtsaufgaben auf eine andere Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit. Das Landratsamt organisiert für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fortbildungsveranstaltungen und überwacht deren Fortbildung. Bei Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, muss die Bestellung widerrufen werden. Im Herbst 2013 fanden im Landkreis 2 Dienstbesprechungen für Standesbeamte statt. Eine wesentliche Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die laufende Beratung der Standesämter in personenstands- und namensrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Anwendung ausländischen Rechtes. Die Standesamtsaufsicht hat gegenüber den Standesämtern kein Weisungsrecht, dieses obliegt dem Amtsgericht. Das Landratsamt führt von allen bei den gemeindlichen Standesämtern geführten Personenstandsbüchern und registern (Geburten-, Heirats- und Sterbebuch, seit 2009 Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, und Sterberegister) ein sogenanntes Sicherungsregister. Das Sicherungsregister wird als Duplikat geführt für den Fall, dass bei einem Standesamt ein Personenstandsbuch bzw. register in Verlust geraten sollte. Wie auch die Personenstandsbücher bzw. register bei den Standesämtern müssen die beim Landratsamt Traunstein geführten Sicherungsregister laufend aktualisiert werden (Berichtigungen, Fortschreibungen und Hinweise). Hierbei fällt ein ganz erheblicher Arbeitsaufwand an. Im Laufe des Jahres 2013 waren alle Standesämter an das zentrale elektronische Personenstandsregister (ZEPR), das bei der AKDB geführt wird, angeschlossen worden. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt führt die AKDB auch das Sicherungsregister elektronisch. Personenstandszweitbücher 11 I
13 VORBEGLAUBIGUNGEN FÜR APOSTILLEN UND LEGALISATIONEN Im internationalen Rechtsverkehr werden Urkunden häufig nur anerkannt, wenn sie mit Apostillen oder Legalisationen versehen sind. Soweit es sich um Urkunden aus dem Bereich der Verwaltung handelt, ist für die Apostille die Regierung von Oberbayern zuständig. Legalisationen bringen die jeweiligen Auslandsvertretungen an (nach Beglaubigung durch die Regierung von Oberbayern). In beiden Fällen benötigt die Regierung von Oberbayern eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt. Im Jahr 2013 waren es insgesamt 140 Vorbeglaubigungen. DAS SACHGEBIET IST AUCH ZUSTÄNDIG FÜR DIE FACHAUFSICHT ÜBER DIE PASS-, AUSWEIS- UND MELDEÄMTER BEI DEN GEMEINDEN. In dem genannten Aufgabenbereich ist das Landratsamt neben der Unterstützung der Kommunen in rechtlichen Fragen auch für Bußgeldverfahren zuständig: Es wurden 12 Bußgeldbescheide erlassen sowie 25 Verfahren eingestellt. 11 Verfahren wurden an die Kommunen zum Ausspruch einer Verwarnung abgegeben. 12 I
14 RÜCKBLICK VORSCHAU Rückblick 2013 Vorschau 2014 Zum ist Kroatien der EU beigetreten. Im Landkreis Traunstein kamen rund 1200 aufhältige kroatische Staatsangehörige in den Genuss der geltenden Freizügigkeitsregelungen. Als EU- Staatsangehörige können sie z.b. die Einbürgerung ohne Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen. Mit der Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts wurde ab dem die Möglichkeit geschaffen, dass Ausländer, die zum Zwecke der Berufsausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, nach der Berufsausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche und der Ausübung einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erhalten können. Auch können nun ausländische Personen, welche im Ausland eine Berufsausbildung absolviert haben, nach der Anerkennung der ausländischen Ausbildung nach Deutschland einreisen, um hier im erlernten Beruf zu arbeiten. Aufgrund der ganz wesentlich gestiegenen Asylbewerberzahlen wurden die Unterbringungskapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften Engelsberg und Grassau voll ausgeschöpft. Die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft in Inzell wird daher im Laufe des Jahres 2014 wieder eröffnet. Neben den bisherigen dezentralen Unterkünften in Bergen, Ruhpolding, Schnaitsee, Traunreut, Traunstein, Unterwössen und Kirchanschöring werden aufgrund der zu erwartenden erheblichen Zuweisungen von Asylbewerbern noch weitere dezentrale Unterkünfte benötigt werden. Nach Prognose der Regierung von Oberbayern soll im Landkreis Traunstein die Anzahl der Asylbewerber bis zum Ende des Jahres 2014 auf ca. 700 steigen. Bei den Koalitionsvereinbarungen wurde beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen für den Fortfall der Optionspflicht (siehe Seite 10) zu schaffen und die Mehrstaatigkeit dieses Personenkreises zu akzeptieren. Dies würde die Arbeit der Staatsangehörigkeitsbehörde ab 2018 spürbar entlasten, da ab diesem Jahr jeweils durchschnittlich 40 Verfahren zur Überwachung der Optionspflicht neu dazu kommen würden. Für 2014 ist bei der Einbürgerungsstelle eine Antragswelle von kroatischen Bürgern zu erwarten, da Kroatien zum der EU beigetreten ist und damit die kroatische Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann (siehe Rückblick 2013). 13 I
15 Landkreis Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon: 0861/58-0
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