AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT

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1 AUSLÄNDERBEHÖRDE, EINBÜRGERUNG, NAMENSÄNDERUNG STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT, STANDESAMTSAUFSICHT Geschäftsbericht 2010

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorwort Seite 2 Ausländeramt -Bevölkerungszahlen- Seite 3 Ausländeramt -Hauptherkunftsstaaten- Seite 4 Ausländeramt -Aufenthaltstitel und Integration- Seite 5 Ausländeramt -Verpflichtungserklärungen- Seite 6 Ausländeramt -Flüchtlinge u. illegale Zuwanderung- Seite 7 Einbürgerung Seite 8 Staatsangehörigkeitsrecht Seite 9 Geschäftsbericht 2008 Standesamtsaufsicht Seite 10 Vorbeglaubigungen Seite 11 Rückblick 2010 und Vorschau 2011 Seite 12 1 I

3 VORWORT Das Sachgebiet hat einen vielfältigen Aufgabenbereich. Neben den Aufgaben der Ausländerbehörde ist das Sachgebiet zuständig für Einbürgerungsverfahren und Staatsangehörigkeitsrecht, für das Personenstandsrecht und die Standesamtsaufsicht. Weiter gehört zum Aufgabenbereich das Pass,- Ausweis- und Meldewesen sowie die behördlichen Namensänderungen. Vorbeglaubigungen für Apostillen und Legalisationen sowie die Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien sind ebenfalls Aufgaben des Sachgebietes. Außerdem bedient das Sachgebiet auch den Service-Punkt im Haus B. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2010 soll die Arbeitsergebnisse des Sachgebietes dokumentieren und zugleich Informationen über die Zusammensetzung der Landkreisbevölkerung geben. 2 I

4 AUSLÄNDERAMT Bevölkerungszahlen Am waren für den Landkreis Traunstein Ausländer erfasst (ohne Kurzaufenthalte wie Besucher und Touristen). Bezogen auf die Einwohnerzahl des Landkreises Traunstein ( Personen, Stand ) entspricht der Ausländeranteil 5,40%. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Mehrung um 178 Personen. Die Mehrung ergibt sich aus der Differenz von Zuzügen und Inlandsgeburten (soweit nicht Kinder von Ausländern durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben) einerseits sowie Wegzüge, Tod und Einbürgerungen andererseits % Gesamtbevölkerung Landkreis Traunstein ,6% Deutsche Landkreis Traunstein ,40% Ausländer Landkreis Traunstein Mit einem Ausländeranteil von 5,40% liegt der Landkreis Traunstein unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (Freistaat Bayern 8,68%, Bundesrepublik Deutschland 8,25%). Die meisten Ausländer im Landkreis Traunstein wohnen in Traunreut (ca. 25% aller Ausländer im Landkreis). Ursache hierfür ist im wesentlichen die Gastarbeiteranwerbung durch die in Traunreut ansässigen Firmen in den Jahren sowie der Zuzug von nichtdeutschen Verwandten zu den in Traunreut lebenden Vertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern. Deutsche mit Migrationshintergrund (z.b. Spätaussiedler) sind in der vorstehenden Statistik nicht besonders ausgewiesen. 3 I

5 AUSLÄNDERAMT TOP Hauptherkunftsstaaten Insgesamt leben Ausländer aus 116 verschiedenen Staaten im Landkreis Traunstein. TOP 5 der Hauptherkunftsstaaten Österreich Kroatien Türkei Rumänien Italien weitere Staaten mit über 200 Personen Republik Kosovo 336 Polen 303 Bosnien-Herzegowina 320 Republik Serbien 299 Ungarn 318 Russische Föderation 249 Griechenland 310 Mehr als die Hälfte der im Landkreis wohnenden Ausländer sind Freizügigkeitsinhaber Gesamtzahl Ausländer Freizügigkeitsinhaber (EU/EWR/Schweiz) Drittstaatsangehörige 4 I

6 AUSLÄNDERAMT Aufenthaltstitel und Integration Die Ausländerbehörde Traunstein hat im Jahr (befristete) Aufenthaltserlaubnisse, 440 (unbefristete) Niederlassungserlaubnisse und 630 EU- Aufenthaltsdokumente erteilt oder verlängert. Die Ausländerbehörde erteilt anlässlich der ersten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestimmten Neuzuwanderern einen Berechtigungsschein für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Ausländerbehörde überwacht auch, ob Ausländer ihrer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommen. Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbaukurs zur Erlangung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Ausreichende Sprachkenntnisse sind beim Erreichen der Stufe B1 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gegeben. Im Jahr 2010 wurden durch die Ausländerbehörde 69 Berechtigungsscheine für die Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt, davon wurden 41 Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. Ingesamt haben im Jahr Ausländer einen Integrationskurs begonnen. Integration Berechtigungen Verpflichtungen Kursbeginner 41 5 I

7 AUSLÄNDERAMT Verpflichtungserklärungen Die deutschen Auslandsvertretungen verlangen vor Erteilung eines Visums zum Zwecke des Besuchs- oder Touristenaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtungserklärung gemäß AufenthG, sofern der Visaantragsteller nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland zu sichern. In Einzelfällen werden Verpflichtungserklärungen auch für die Erteilung von Aufenthaltstiteln für andere Zwecke (z.b. Studium) entgegengenommen. Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.b. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Derartige Abschiebungskosten sind z.b. Reisekosten (Flugticket und/oder Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft. Im Jahr 2010 wurden durch die Ausländerbehörde Traunstein 670 Verpflichtungserklärungen geprüft und beglaubigt. 6 I

8 AUSLÄNDERAMT Flüchtlinge und illegale Zuwanderung Die Unterbringung von Asylbewerbern ist Aufgabe der Regierungen. Die Regierung von Oberbayern betreibt hierfür u. a. im hiesigen Landkreis zwei Gemeinschaftsunterkünfte. Es handelt sich dabei um die Unterkünfte in Grassau und in Engelsberg. Neben Asylbewerbern sind auch ausreisepflichtige Ausländer (z. B. abgelehnte Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller, sonstige Duldungsfälle) dort untergebracht. Der Gesamtbestand zum Jahresende 2010 betrug 167 Personen (davon 44 Asylbewerber und 123 ausreisepflichtige Ausländer). Die meisten Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte in Grassau und in Engelsberg stammen aus dem Irak (51 Personen), Kosovo (24 Personen), Afghanistan (10 Personen) sowie aus China (9 Personen). Bei der Aufenthaltsbeendigung steht die Förderung der freiwilligen Ausreise im Vordergrund. Besteht keine Veranlassung zu der Annahme, dass die Rückkehr dadurch gefährdet wird, ist die freiwillige Ausreise der Abschiebung vorzuziehen. Das Landratsamt Traunstein hilft in Zusammenarbeit mit der internationalen Organisation für Migration (IOM) den Ausländern bei der freiwilligen Rückkehr. Die Rückkehrhilfe gibt es in Form von Übernahme der Beförderungskosten, Reisebeihilfe und Starthilfe im Heimatstaat. So konnten auf diesem Wege im Jahr 2010 insgesamt 10 Personen in ihren Herkunftsstaat zurückkehren. Zielländer waren China, Irak, Kosovo und Pakistan. 7 I

9 EINBÜRGERUNG Formeller Abschluss der Integration: Im Jahr 2010 wurde im Landkreis Traunstein 78 Ausländern die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Die Neubürger erhalten seit 2010 auch ein Begrüßungsschreiben des Bayerischen Innenministers. Die Eingebürgerten kamen aus 32 verschiedenen Staaten, darunter aus so fernen Staaten wie Afghanistan, Bolivien, Brasilien, China, Gambia, Japan, Kasachstan, Kenia, Kirgisien, Malawi, Philippinen und Usbekistan. häufigste Herkunftsstaaten Rumänien 5 Kroatien Russland Türkei 4 Kasachstan Österreich Polen 3 Bosnien-Herzegowina Ungarn Bei 36 Personen (entspricht ~ 46%) insbesondere bei Staatsangehörigen eines EU-Staates bestand die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten. Bild: Einbürgerungsfeier I

10 STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHT Im Jahr 2010 wurden 23 Staatsangehörigkeitsausweise ausgestellt. Die Urkunden wurden als Beweismittel in Einbürgerungsverfahren von Ehegatten, für diverse öffentliche Stellen in Österreich, für die Anerkennung eines in Österreich absolvierten Lehramtsstudiums sowie für Adoptionsverfahren benötigt haben im Landkreis Traunstein 41 Kinder von ausländischen Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Diese müssen sich mit Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der in Ableitung von den Eltern erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht). 3 Personen wurden 2010 neu optionspflichtig, einer Deutschen mit der weiteren Staatsangehörigkeit eines EU-Staates wurde die Beibehaltung dieser ausländischen Staatsangehörigkeit genehmigt. BEHÖRDLICHE NAMENSÄNDERUNGEN Im Gegensatz zu den vielfältigen zivilrechtlichen Möglichkeiten einer Namensänderung - zum Beispiel in Zusammenhang mit der Eheschließung - erfordert die behördliche Namensänderung einen objektiv wichtigen Grund. Es wurden in 3 Fällen der Vorname sowie in 8 Fällen der Familienname von Antragstellern geändert, zwei Anträge auf Änderung des Vornamens mussten formell abgelehnt werden. 9 I

11 STANDESAMTSAUFSICHT Das Landratsamt ist untere Aufsichtsbehörde über die Standesämter der kreisangehörigen Gemeinden. Im Rahmen der Standesamtsaufsicht ist das Landratsamt zuständig für Standesamtsprüfungen, für die Bildung der Standesamtsbezirke und für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Übertragung der Standesamtsaufgaben auf eine andere Gemeinde im Rahmen einer kommunalen Zusammenarbeit. Das Landratsamt organisiert für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten Fortbildungsveranstaltungen und überwacht die Fortbildung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Bei Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, erlischt die Bestellung. Im Jahre 2010 fanden im Landkreis 4 Dienstbesprechungen für Standesbeamte statt. Außerdem veranstaltete die Bayerische Verwaltungsschule im Landkreis im Frühjahr ein Vorort-Seminar zur Fortbildung der Standesbeamten. Eine wesentliche Aufgabe der Standesamtsaufsicht ist die laufende Beratung der Standesämter in personenstands- und namensrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Anwendung ausländischen Rechtes. Die Standesamtsaufsicht hat gegenüber den Standesämtern kein Weisungsrecht, dieses obliegt dem Amtsgericht. Die Standesämter legen der Standesamtsaufsicht in bestimmten Fällen ausländische Urkunden und Entscheidungen (insbesondere ausländische Ehescheidungen) sowie Vaterschaftsanerkennung mit Ausländerbeteiligung zur Überprüfung vor. Das Landratsamt führt von allen bei den gemeindlichen Standesämtern geführten Personenstandsbüchern und registern (Geburten-, Heirats- und Sterbebuch, seit 2009 Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, und Sterberegister) ein sogenanntes Zweitbuch (seit 2009 Sicherungsregister). Das Zweitbuch bzw. Sicherungsregister wird als Duplikat geführt für den Fall, dass bei einem Standesamt ein Personenstandsbuch bzw. register in Verlust geraten sollte. Wie auch die Personenstandsbücher bzw. register bei den Standesämtern müssen die Zweitbücher bzw. Sicherungsregister laufend aktualisiert werden (Berichtigungen, Fortschreibungen und Hinweise). Hierbei fällt ein ganz erheblicher Arbeitsaufwand an hat das Landratsamt ca Mitteilungen zur Fortführung der Zweitbücher erhalten, nur etwa die Hälfte hiervon konnte bisher beigeschrieben werden. 10 I

12 VORBEGLAUBIGUNGEN FÜR APOSTILLEN UND LEGALISATIONEN Im internationalen Rechtsverkehr werden Urkunden häufig nur anerkannt, wenn sie mit Apostillen oder Legalisationen versehen sind. Soweit es sich um Urkunden aus dem Bereich der Verwaltung handelt, ist für die Apostille die Regierung von Oberbayern zuständig. Legalisationen bringen die jeweiligen Auslandsvertretungen an (nach Beglaubigung durch die Regierung von Oberbayern). In beiden Fällen benötigt die Regierung von Oberbayern eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 175 Vorbeglaubigungen. DAS SACHGEBIET IST AUCH ZUSTÄNDIG FÜR DIE FACHAUFSICHT ÜBER DIE PASS-, AUSWEIS- UND MELDEÄMTER BEI DEN GEMEINDEN. Neben der Beratung der Gemeinden fallen insbesondere im Bereich des Melderechtes Bußgeldverfahren an. Im Zuge der Einführung des Neuen Personalausweises zum 01.November 2011 wurden zwei regionale Fortbildungsveranstaltungen für Personalausweisbehörden im großen Sitzungssaal des Landratsamtes organisiert. 11 I

13 RÜCKBLICK VORSCHAU Rückblick 2010 Vorschau 2011 Die Gemeinde Palling hat seit dem die Standesamtsaufgaben der Stadt Traunreut übertragen. Die Einführung der elektronischen Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige welche für Anfang November 2010 (zeitgleich mit der Einführung des epersonalausweises für Deutsche) aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige, sowie der Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom geplant war, wurde auf den verschoben. Diese elektronischen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind und Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind) werden technisch durch die Bundesdruckerei Berlin hergestellt. In diese elektronischen Aufenthaltstitel werden die biometrischen Merkmale des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke auf einem kontaktlosem Chip gespeichert. Die biometrischen Merkmale werden von der Ausländerbehörde aufgenommen und mit den übrigen notwendigen Ausstellungsdaten der Bundesdruckerei online übermittelt. 12 I

14 Landkreis Traunstein Ludwig-Thoma-Str Traunstein Telefon: 0861/58-0

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