Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Ausschreibung Gründungskultur in Studium und Lehre (GuStL)

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1 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die Universitäten Hochschulen für angewandte Wissenschaften Kunsthochschulen Duale Hochschule des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Name Herr Walter Durchwahl Telefax Gebäude Königstraße 46 Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) Ausschreibung Gründungskultur in Studium und Lehre (GuStL)" Anlage; Antragsformular Ausschreibung Gründungskultur in Studium und Lehre (GuStL) 1. Ausgangsiage und Begründung Baden-Württemberg zählt zu den innovativsten Regionen der Welt. Führende Techno logieunternehmen, eine gut ausgebaute Forschungsinfrastruktur und exzellent ausge bildete Fachkräfte sind die Basis für die besondere Innovationskraft des Landes. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Hochschulen des Landes. Sie legen in For schung und Lehre die Grundlagen für neues Wissen und neue Technologien. Zugleich sind sie als Ideenschmieden selbst Antreiber für Innovationen. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax 07! , poststelle@mwk.bwl.de. Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, Ii - Schlossplatz

2 Die baden-württembergischen Hochschulen haben bereits umfangreiche Strukturen für den Technologietransfer etabliert, die dafür sorgen, dass Ideen und Technologien ihren Weg aus den Hochschulen in die Praxis finden. Damit die Hochschulen ihr Potenzial als Innovationstreiber jedoch voll entfalten kön nen, gilt es, neben dem Technologietransfer eine lebendige Gründungskultur an den Hochschulen zu etablieren. In der Lehre muss zu diesem Zweck unternehmerisches Denken vermittelt werden und Studierenden die Zuversicht und das Rüstzeug mitge geben werden, die es für die Umsetzung eigener Ideen und nicht zuletzt für die Grün dung von Unternehmen braucht. An zahlreichen Hochschulen wurden dazu bereits spezifische Entrepreneurship- oder Gründerlehrstühle eingerichtet. Auch wurden vielfach gründungsrelevante Lehrveran staltungen in das Curriculum der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengän ge integriert, um Studierende frühzeitig über unternehmerische Aspekte zu informie ren und ihnen Wege in die Selbständigkeit aufzuzeigen. Ungeachtet dieser Aktivitäten besteht im Bereich der (Aus-)Gründungen aus Hoch schulen jedoch noch Steigerungspotenzial. Das gilt insbesondere angesichts der ra santen Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag, die neue Chancen für Gründungen aus der Wissenschaft heraus eröffnet, aber gleichzeitig neue Anforderungen an Grün derinnen und Gründer stellt. 2. Ziel Zur Förderung der Neigung von Studierenden zu Unternehmensgründungen insbe sondere im Technologiebereich setzt das Wissenschaftsministerium die im folgenden beschriebene Fördermaßnahme auf, die dazu beitragen soll, Studierenden Lust auf die Gründung von Unternehmen zu machen und die dafür nötigen Kompetenzen zu vermitteln. Es geht um die Vermittlung einer Haltung, die mit den Begriffen Gründer kultur", Gründergeist" oder auch unternehmerischem Denken" umschrieben wird. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs werden die Hochschulen aufgefordert, Konzepte zu erarbeiten, wie jenseits der genannten Transferstrukturen und Lehrveranstaltungen

3 Gründergeist im Studium so vermittelt werden kann, dass der Gedanke einer unter nehmerischen Tätigkeit oder einer Selbständigkeit für mehr Studierende und Absol venten zu einer konkreten Perspektive wird. Ziel der Fördermaßnahme ist die Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte zur Verbesserung der Gründungskultur sowie die Entwicklung neuer Studien- und Lehrkonzepte in Erweiterung/Abgrenzung zu den bestehenden Formaten. In diesen sollen den Studierenden bereits in der Frühphase ihres Studiums Möglichkeiten und Plattformen für die Begegnung mit einer lebendigen Gründungskultur geboten wer den, um unternehmerisches Denken und Handeln in realen Innovations- und Grün dungsprojekten erleben zu können. Weiterhin sollen die Studierenden über die zahl reichen Beratungs- und Fördermöglichkeiten in diesem Bereich informiert werden. 3. Gegenstand der Förderung Durch diese Ausschreibung sollen innovative Maßnahmen, Projekte und Strukturen, aber auch die innovative Weiterentwicklung von bestehenden Projektideen an Univer sitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und an der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg angeregt werden, die geeignet sind, das unter Ziffer 2 beschriebene Ziel zu erreichen. Bei den zu fördernden Projekten muss ein enger Bezug zu Studium und Lehre gewährleistet sein. Ausgeschlossen sind die Förderung von bereits etablierten Lehrveranstaltungen im Gründerbereich sowie be triebswirtschaftliche Grundlagenvorlesungen für Studierende in den natur- und ingeni eurwissenschaftlichen Fachbereichen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Baumaßnah men. 4. Umfang der Förderung Die Förderung erfolgt im Rahmen des Fonds Erfolgreich Studieren in Baden- Würt temberg (FESt-BW) aus der 10 % Förderlinie nach 1 Absatz 3 Satz 4 der Bund- Länder-Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 vom 11. Dezember 2014 (veröf fentlicht BAnz AT 15. April 2015 B6) für zielgerichtete Maßnahmen, um mehr Studie rende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

4 Für dieses Programm stehen im Zeitraum 2016 bis 2019 insgesamt 6 Mio. zur Ver fügung. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten sowie Kosten für Investitionen in Flöhe von maximal pro Flochschule. Die Personalkosten sind nach den Richtsät zen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zu kalkulieren. Eigenanteile der Hochschule sollen dargestellt werden. Die Förderlaufzeit beträgt 3 Jahre (36 Monate). 5. Voraussetzungen und Kriterien Gefördert werden Maßnahmen, Projekte und Strukturen zur Entwicklung der Grün dungskultur in Studium und Lehre. Bewertungskriterien sind die Erfüllung der unter 1. bis 3, genannten Voraussetzungen. Im Antrag ist darzustellen, wie die Ergebnisse nach der Projektlaufzeit erhalten blei ben. Verbundanträge mehrerer Hochschulen - auch hochschulartenübergreifend - sind erwünscht. Im Antrag ist auch darzustellen, wie das Projekt und die antragstellende Hochschule zur Chancengleichheit in der Wissenschaft beitragen und diese sicherstellen und wie Frauen und Männer in das Projekt integriert sind. 6. Antragsberechtigung, Verfahren, Frist Anträge können von allen staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und der Dualen Hochschule in Baden- Württem berg unter Angabe des Titels und des Aktenzeichens der Ausschreibung eingereicht werden. Der Antrag muss in elektronischer Form als pdf-datei bis spätestens zum 19. Mai 2016

5 eingereicht werden an die Evaluationsagentur Baden-Württemberg evalag unter Jede Hochschule kann nur einen Antrag einreichen. Die Beantragung von Teilprojek ten ist möglich. Der Antrag ist von der Hochschulleitung zu stellen. Die oder der inner halb der Hochschule für den Antrag und seine Umsetzung Verantwortliche muss an gegeben werden. Bei Verbundanträgen mehrerer Hochschulen (auch hochschulartenübergreifend) muss eine Hochschule die Federführung übernehmen. Der Umfang des Antrags beträgt - einschließlich Deckblatt - maximal 10 Seiten (Schriftgröße Arial 12pt, Zeilenabstand 18 Punkte), Anlagen höchstens 20 Seiten. Zum Antrag gehören die Darstellung des Projekts und seiner Teilprojekte im Hinblick auf Ziele und Förderkriterien (Nr. 1 bis 5), des Projektmanagements mit Meilensteinen sowie ein Zeit- und Kostenplan. 7. Förderbeginn Als Förderbeginn wird der 1. Juli 2016 angestrebt. Die Hochschulen sollten den Mittelabfluss bis 31. Dezember 2019 sicherstellen. 8. Bewertung, Zuweisung Die zulässig eingereichten Anträge bewertet eine von der Evaluationsagentur Baden- Württemberg evalag als Projektträger für das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg eingesetzte Kommission externer Gutachterinnen und Gutachter. Die abschließende Förderentscheidung auf der Grundlage der Gutachter empfehlungen trifft das Wissenschaftsministerium. Für die erfolgreichen Anträge werden die Mittel nach Beendigung des Auswahlverfah rens jährlich auf Antrag durch das Wissenschaftsministerium der Hochschule zuge

6 wiesen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel muss jährlich nachgewiesen werden. 9. Fragen, , Internet Fragen zur Ausschreibung beantwortet Frau Marja Kukowski-Schulert (Tel.: 0711/ ; Der Ausschreibungstext mit Formular kann im Internet unter abgerufen werden. Jürgen Gerber Ministerialdirigent

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