Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Landesstrategie Digitalisierung in der Lehrerbildung

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1 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes - ausschließlich per - Stuttgart 0 7. APR Name Dr. Erich Streitenberger Durchwahl Telefax erich.streitenberger@mwk.bwl.de Gebäude Königstraße 44 (Neue Kanzlei) Aktenzeichen /20/3 (Bitte bei Antwort angeben) Landesstrategie digital@bw: Digitalisierung in der Lehrerbildung Ausschreibung eines Förderprogramms zur Entwicklung innovativer Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbil dung Anlage Antragsformular Ziel der Landesstrategie digital@bw ist, die digitale Bildung der Lehrkräfte mit dem nö tigen Tempo voranzubringen, damit die Lehrerbildung mit der Geschwindigkeit der di gitalen Medienrevolution Schritt halten kann. Für die Heranführung von Schülerinnen und Schülern an einen kompetenten Umgang mit digitaler Infrastruktur und die Ausei nandersetzung mit den Chancen und Risiken der digitalen Welt in allen Bereichen müssen die Lehramtsstudierenden in der ersten Phase ihrer Ausbildung an den Hoch schulen in allen Lehrämtern und Fächern fit gemacht werden. Die Hochschulen sind daher gefordert, ihre Lehramtsstudiengänge durch innovative curriculare Strukturen, Formate, Lehrinhalte und -angebote in allen Fächern weiterzuentwickeln, um ihre Stu dierenden entsprechend zu qualifizieren. 1. Förderziel Die Ausschreibung des Förderprogramms zielt darauf ab, hochschulartenübergreifende Verbünde in der Lehrerbildung (Schools of Education, andere Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße). VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz

2 -2- Formen strukturierter Kooperation) bei der Entwicklung von - über bisherige Maßnahmen und bestehenden Formate hinausgehenden - innovativen Struk turen, Formaten, Lehrinhalten und -angeboten für die 1. (hochschulische) Phase der Lehrerbildung in den verschiedenen Lehrämtern zu unterstützen. Ziel ist die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte sowohl für eine effektive Nut zung der digitalen Infrastruktur an den Schulen als insbesondere auch für die Anforderungen der Vermittlung der erforderlichen Medienkompetenz an die Schülerinnen und Schülern für den Umgang mit den Herausforderungen der digitalen Welt. Im Rahmen des Förderprogramms können die Anträge von bis zu zwei hochschulartenübergreifenden Verbünden gefördert werden. 2. Fördergegenstand/-umfang 2.1. Pro Projekt können bis zu 5 TV-L E 13-Stellen und Sachmittel in Höhe von bis zu Euro für das erste Projektjahr und bis zu Euro für das zweite Projektjahr eingeworben werden. Es gelten die DFG-Richtsätze Es wird erwartet, dass die hochschulartenübergreifenden Verbünde über die o.a. Förderung hinaus sicherstellen, dass in das beantragte Projekt mindes tens eine an den Hochschulen bereits etablierte W3-Professur zentral einge bunden wird und dass dafür Sorge getragen wird, dass jeweils mindestens zwei W1-Professuren in die Projektaktivitäten eingebunden werden Ferner ist die Nachhaltigkeit der im Rahmen des Projekts eingeleiteten Maß nahmen überden Förderzeitraum hinaus sicherzustellen. 3. Förderzeitraum Als Förderbeginn wird der 1. August 2018 angestrebt. Es ist eine Förderung von maximal zwei Jahren vorgesehen. 4. Antragsberechtigung 4.1. Antragsberechtigt sind hochschulartenübergreifende Verbünde (Schools of Education, andere Formen strukturierter Kooperation) lehrerbildender Hoch schulen. Musik- und Kunsthochschulen sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften können nur im Rahmen einer strukturierten Kooperation mit einer Universität und/oder einer Pädagogischen Hochschule Anträge stellen.

3 Es kann pro hochschulartenübergreifendem Verbund ein Antrag gestellt wer den. 5. Antragsverfahren 5.1. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren. Die Förderentscheidung trifft das Wissenschaftsministerium auf der Grundlage einer fachlichen Bewertung der Anträge durch ein unabhängiges externes Gutachtergremium. In den An tragsbeschreibungen ist daher besonderes Augenmerk auf die Angaben zu richten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung der Förderung besteht nicht Bei erfolgreicher Antragstellung und nach Mitteilung der Förderentscheidung durch das Wissenschaftsministerium können die zugewiesenen Mittel von den geförderten Flochschulen kurzfristig beim Wissenschaftsministerium angefor dert werden Für die erfolgreichen Anträge werden die Mittel nach Beendigung des Aus wahlverfahrens jährlich durch das Ministerium zugewiesen. In einem Haus haltsjahr nicht verausgabte Mittel können während der Gesamtförderzeit auf Antrag im Folgejahr verwendet werden. 6. Antragsvoraussetzungen, Kriterien Die Bewertung der eingereichten Anträge erfolgt insbesondere anhand folgen der Kriterien: - innovativer Charakter der angestrebten Maßnahmen: Dabei ist insbe sondere auch die Abgrenzung zu bereits bestehenden bzw. sich schon in der Umsetzung befindenden Strukturen, Formaten, Lehrin halten und -angeboten (einschließlich anderweitiger finanzieller be reits laufender, bzw. beantragter Förderprogramme) an den beteilig ten Hochschulen darzustellen; - Konzeption für die Entwicklung einer Breitenwirkung in allen Lehräm tern und Fächern; - strategische Vorarbeiten bzw. konzeptionelle Grundlagen im Bereich der digitalen Medien in der Lehre, z. B. Vorbereitung einer alle hoch schulischen Akteure einbeziehenden Digitalisierungsstrategie der Hochschule, Digitalisierung als Führungsaufgabe (Verankerung in der

4 -4- Hochschulleitung und in den verschiedenen Leitungsebenen der be teiligten Hochschulen); - Konzept zur Sicherung der Nachhaltigkeit der geförderten Maßnah men (u.a. Konzept zur Gewährleistung der dauerhaften Einsetzbar keit, Berücksichtigung der Erfordernisse von Datenschutz und Daten sicherheit). 7. Antragsfrist und Antragsunterlagen Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bittet, die Anträge in elektronischer Form (Antrag, einschließlich Anschreiben der Hochschulleitun gen, komplett in einer pdf-datei, maximale Datengröße 5 MB) über die Hoch schulleitungen beim Wissenschaftsministerium (martina.oesterle@mwk.bwl.de und erich.streitenberger@mwk.bwl.de), sowie 10-fach ausgedruckt bis zum 1. Juni 2018 (Ausschlussfrist) vorzulegen. Die elektronische Sendung muss bis zum 1. Juni 2018, 12:00 Uhr, eingegangen sein. Die Sendungen mit den ausgedruckten Exemplaren müssen den Poststempel 1. Juni 2018 tragen. Der Antrag ist von den beteiligten Hochschulleitungen gemeinsam zu stellen. Die innerhalb der Hochschulen für den Antrag und seine Umsetzung verant wortliche Ansprechperson muss jeweils genannt sein. Der Förderantrag ist unter Verwendung des beigefügten Formblatts einzu reichen- und darf einen Umfang von 15 Seiten (1,5-zeilig, DIN A 4, keine Anla gen) nicht überschreiten. Die Einhaltung der KMK-Vorgaben zu lehramtsbezogenen Studiengängen und der Rahmenverordnung ist ausdrücklich zu bestätigen. Ferner ist kurz darzulegen, wie mit der Maßnahme die Chancengleichheit von Frauen und Männern sichergestellt wird und welche Gleichstellungsmaßnah men die Hochschule in dem betreffenden Bereich innerhalb ihres Gleichstel lungskonzepts unternimmt.

5 -5- Zusätzlich ist eine höchstens halbseitige, publizierbare Beschreibung des Vor habens beizufügen. 8. Abschlussbericht Dem Wissenschaftsministerium ist innerhalb von drei Monaten nach Ab schluss der geförderten Maßnahme der Abschlussbericht über die erfolgrei che Umsetzung des Projekts sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Für Rückfragen stehen Ihnen im Wissenschaftsministerium Frau Referatsleiterin Martina Oesterle Tel. 0711/ ) und Herr Dr. Erich Streitenberger Tel. 0711/ ) zur Verfügung. ( z Ministerialdirigent

6 Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms zur Entwicklung innovativer Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbildung 3. Ansprechpartner Hochschule 1 (Titel, Vorname, Name Hochschule: Anschrift Telefon (Durchwahl): 4. Ansprechpartner Hochschule 2 (Titel, Vorname, Name Hochschule: Anschrift Telefon (Durchwahl): (ggf. Ansprechpartner weiterer beteiligter Hochschulen ergänzen)

7 Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms zur Entwicklung innovativer Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbildung 6. Beantragte Mittel (aufgeschlüsselt nach Personalkosten/Sachkosten/Investitionen und nach Hochschulen; pro Jahr und Gesamtsumme): Summe pro Jahr: Gesamt 1. Förder- 2. Förder jahr jahr EURO EURO 6.1. Personalmittel: Anzahl der Vollzeitäquivalente, Aufgliederung nach am Antrag beteiligten Einrichtun gen. Es gelten die Personalrichtsätze der DFG für 2018 Konsortialführende Hochschule 1. Förder- 2. Förder jahr jahr EURO EURO wiss. Dienst Gesamt Partner 1 wiss. Dienst Gesamt Partner 2 wiss. Dienst Gesamt (bei Bedarf weitere ergänzen) 6.2. Sachaufwendunqen: Aufgliederung nach am Antrag beteiligten Einrichtungen und Er läuterung 1. Förder- 2. Förder jahr jahr EURO EURO Konsortialführende Hochschule Erläuterung: = Partner 1 Erläuterung: Partner 2 Erläuterung: (bei Bedarf weitere ergänzen)

8 Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms zur Entwicklung innovativer Strukturen, Formate und Lehrinhalte bzw. -angebote in der Lehrerbildung 7. Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 2 Seiten, insbesondere Darstellung des innovativen Charakters des Vorhabens) 8. ggf. Beschreibung der Kooperation (Strukturen, Aufgabenverteilung, Art und Umfang der Zusammenarbeit) 9. Arbeitsprogramm (Arbeits- Zeitplan, Meilensteinplanung, Sicherung der Nachhal tigkeit) 10. Mit dem Vorhaben zusammenhängende weitere laufende /geplante Projekte (bitte Kopien der Bewilligungsbescheide oder sonstiger Zusagen als Anlage beifü gen) Unterschrift der Hochschulleitung

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