Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb
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- Stephan Schmitz
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1 Foto: Bernhard Schwarz S CHULRUND - S CHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Juni 2011 Personalvertretung Lehrfächerverteilung S 3 Arbeitszeit der LandeslehrerInnen S 4 Verleihung von Berufstiteln S 5 Abos für das Tiroler Landestheater S 5 Leistungsfeststellung für pragm. Lehrer/innen S 5 Sabbatical als Altersteilzeit S 6 Büroöffnung in den Sommerferien S 6 Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb in EKS Gewerkschaft Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb in EKS S 1+2 GÖD Landeskongress S 2 Terminaviso Interpädagogica S 2 Mobilfunkangebote für Mitglieder S 4 Theater und Konzertabonnements für Gewerkschaftsmitglieder S 5 Angebot Wr. Städtische: Im Urlaub richtig versichert? S 6 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at Das Siegerteam der PTS Ötztal mit BSI RR G. Scharnagl, AD RR F. Haider (BMUKK), FI A. Ladstätter, Th. Scheiber, Dipl. Päd. H. Thaler, L. Wilhelm, J. Fankhauser (Verbandsobmann der Köche), M. Kappel, DPTS W. Gstrein, J. Hackl (WK), (v.l.) Der erste Bundeswettbewerb in EKS fand am 22. Juni 2011 in der Tiroler Fachberufsschule für Tourismus in Absam statt. Für alle, die sich im Bereich der Polytechnischen Schule nicht so gut auskennen, eine kleine Einführung: EKS steht für Ernährung-Küchenführung-Service und ist ein Teil des Fachbereichs Tourismus in der Polytechnischen Schule. Der Wettbewerb, der auf Landesebene in Tirol bereits 6 mal durchgeführt wurde, läuft wie folgt ab: Zwei Köchinnen oder Köche und eine Servicekraft bilden ein Team. Sie kochen unter fachkundiger Aufsicht der Profis von der Fachberufsschule ein vorgegebenes Menü und servieren es den - in diesem Falle - Ehrengästen im Restaurant. Sowohl in der Küche als auch im Servicebereich sind Juroren unterwegs und bewerten alles, was die Schüler/innen leisten. Schließlich gibt es dann eine Punktewertung und logischerweise auch Sieger. Verlierer gibt es allerdings keine, denn alle, die sich dem Bewerb stellen, haben schon viel gewonnen. Die zuständige Fachinspektorin Dipl. Päd. Andrea Ladstätter hat schon sechs solche Bewerbe auf Landesebene äußerst erfolgreich organisiert und durchgeführt und so war der Bundesbewerb die logische Folge. Schüler/innen von 11 polytechnischen Schulen aus 6 verschiedenen Bundesländern stellten sich den strengen Juroren und kochten und servierten wie die Profis. (Fortsetzung S 2)
2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Tirol siegt beim 1. Bundeswettbewerb in EKS (Fortsetzung) Die Ehrengäste - von der Schulaufsicht über die Partner der Wirtschaftskammer, der Tiroler Fachberufsschule, der Personal und Standesvertretung bis hin zum Bundesministerium - waren beeindruckt von den Leistungen der jungen Menschen. Gerade ein in der medialen Berichterstattung oftmals unter seinem Wert geschlagener Schultyp wie die Polytechnische Schule erfährt durch solche Veranstaltungen die nötige Anerkennung! Dass der erste Bundeswettbewerb EKS in Tirol stattfinden konnte, ist Frau FI Andrea Ladstätter und ihrem Team zu verdanken, dass es beim ersten Bundeswettbewerb auch gleich einen Bundessieger aus Tirol gab - das ist demteam der Polytechnischen Schule Ötztal zu verdanken. Zwar nur einen Punkt vor der PTS aus Feldbach in der Steiermark, aber wie im Sport entscheiden auch hier Punkte über Sieg oder Rang zwei. Dass aber alle Sieger waren, wurde von allen Rednern betont. Allein die Tatsache, zum Bundesbewerb fahren zu dürfen, setzt den Sieg oder den zweiten Platz bei den entsprechenden Landesbewerben voraus! Wir bedanken uns bei FI Andrea Ladstätter und den Lehrer/innen der Polytechnischen Schulen und gratulieren zu den tollen Leistungen! GÖD Landeskongress Am 10. Juni 2011 fand der 16. Landeskongress der GÖD Tirol in Innsbruck statt. Aus den 27 Bereichen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst waren insgesamt 107 Delegierte nach Innsbruck gekommen, um zu wählen, Berichte entgegenzunehmen und über 25 Anträge abzustimmen. Die offizielle Eröffnung wurde durch die Anwesenheit einiger Ehrengäste aufgewertet: Die Politik war durch die Landesrätin Dr. Beate Palfrader - sie ist selbst weiterhin Mitglied im Landesvorstand der GÖD-Tirol - und den Innsbrucker Vizebürgermeister Franz Xaver Gruber vertreten. Präsident Erwin Zangerl von der AK-Tirol, der Vorsitzende des ÖGB Tirol, Otto Leist, der Militärkommandant von Tirol, GenMaj. Mag. Herbert Bauer, der Landesschulratsdirektor für Tirol HR Dr. Reinhold Raffler und in Vertretung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes, Dr. Walter Pilgermair war Dr. Werner Lux anwesend. Aus dem fernen Wien angereist waren der Vizepräsident des ÖGB, Dr. Norbert Schnedl, die stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Hans Freiler und Richard Holzer, sowie der Referent für den Bereich Schulung, Mitgliederwerbung und Betreuung der GÖD, Hannes Taborsky. Selbstverständlich anwesend und auch als Hauptreferent im Einsatz war der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Die Spitzenfunktionäre wurden in ihren Ämtern bestätigt - Gerhard Seier als Vorsitzender sowie Balthasar Rauter und Walter Meixner als Stellvertreter. Den Abschluss der Neukonstituierungen der Gewerkschaftsgremien bildet der Bundeskongress vom 7. bis 10. November 2011 im Austria Center in Wien! Terminaviso Interpädagogica Die Interpädagogica findet heuer vom 10. bis 12. November in Wien statt. Wir planen auch heuer wieder eine Fahrt zu dieser beliebten Bildungsmesse und ersuchen schon jetzt, diesen Termin vorzumerken. Gerne nehmen wir auch schon Anmeldungen - bitte nur schriftlich per Mail an g. schatz@aps-tirol.at - an. Weitere Informationen und die genaue Ausschreibung erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres!
3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Lehrfächerverteilung Die Gesetzesgrundlage bildet das Schulunterrichtsgesetz: 9 Schulunterrichtsgesetz (2) In Schulen mit Klassenlehrersystem hat der Schulleiter für jedes Unterrichtsjahr jeder Klasse einen Lehrer als Klassenlehrer zuzuweisen, wobei ein Lehrerwechsel von einer Schulstufe zur nächsten nur dann vorgenommen werden darf, wenn zwingende pädagogische oder sonstige Gründe dies notwendig machen (Klassenzuweisung). Für die Zuweisung einzelner Unterrichtsgegenstände an andere Lehrer als den Klassenlehrer gelten die Bestimmungen des Abs. 3 sinngemäß. (3) In Schulen mit Fachlehrersystem hat der Schulleiter für jedes Unterrichtsjahr nach Beratung der allgemeinen Gesichtspunkte in der Schulkonferenz die lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstunden der Unterrichtsgegenstände in den einzelnen Klassen den einzelnen Lehrern der Schule unter Beachtung pädagogischer und didaktischer Grundsätze, unter Bedachtnahme auf die Vorschriften über die Lehrverpflichtung und über die Lehrbefähigung sowie unter Berücksichtigung hiermit vereinbarer Wünsche der Lehrer zuzuweisen (Lehrfächerverteilung). (4) Die Klassenzuweisung und die Lehrfächerverteilung sind der Schulbehörde erster Instanz schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Zu Abs. 3 wird bemerkt, dass der Schulleiter nicht an die Zustimmung der Schulkonferenz im Rahmen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Beratung gebunden ist. Diese Beratung hat jedenfalls im vorhergehenden Schuljahr stattzufinden, bei Schularten, an denen eine provisorische Lehrfächerverteilung erstellt wird, vor der Erstellung dieser provisorischen Lehrfächerverteilung. Die Beratung der Lehrerkonferenz soll sich vor allem auf die grundsätzlich pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkte der Lehrfächerverteilung beziehen. Wenn das Gesetz ausdrücklich davon spricht, dass, soweit möglich, Wünsche der Kollege/innen zu berücksichtigen sind, dann ist damit auch ausgesprochen, dass die KollegenInnen bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung ihre Wünsche äußern können. Gleichzeitig muss auch auf die Bestimmungen des 9, Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes hingewiesen werden, wonach bei Änderung der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum bzw. auf mehrere Bedienstete bezieht, mit dem Dienststellenausschuss der Personalvertretung das Einvernehmen herzustellen ist. Im Personalvertretungsgesetz heißt es, dass die Herstellung des Einvernehmens das stärkste Mitwirkungsrecht der Personalvertretung ist, weil z.b. Maßnahmen betreffend die Diensteinteilung ohne Zustandekommen des Einvernehmens mit der Personalvertretung nicht gesetzt werden dürfen. Die Schulbehörde erster Instanz kann im Falle notwendiger oder wünschenswerter Änderungen der Lehrfächerverteilung von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Sind Lehrer mit ihrer Lehrfächerverteilung nicht einverstanden, haben sie u.a. auch die Möglichkeit die Personalvertretung um Intervention zu ersuchen. Gemäß 9/2 lit.b ist in dieser Angelegenheit mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen herzustellen (gilt auch für 10 Stundenplan-SchUG ). Einwendungen oder Gegenvorschläge sind zu begründen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang, dass sowohl Lehrfächerverteilung als auch Stundenplan in den Bereich Diensteinteilung fallen und hier ist grundsätzlich das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen. Wir mischen uns als Personalvertretung aber nicht von uns aus in schulinterne Angelegenheiten, sondern handeln nur, wenn sich Kolleg/innen an uns wenden! mit einfach besser informiert - mit einfach besser informiert
4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Arbeitszeit der LandeslehrerInnen (1) Die Jahresnorm des Landeslehrers entspricht der in den bundesgesetzlichen Vorschriften vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit ( 48, 64ff sowie 72 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) eines öffentlich Bediensteten mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechenden Zeitraum, wobei der Entfall von Dienstleistungen an Feiertagen bereits in der Jahresnorm und der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeiten berücksichtigt ist.... Die Gesamtstundenzahl pro Schuljahr, die den auf Grund der Schülerzahl der Schule zugewiesenen Planstellen entspricht, ist im Ausmaß 1. von 720 bis 792 Jahresstunden für Lehrer an Volks- und Sonderschulen, 720 bis 756 Jahrestunden für Lehrer an Hauptschulen, Polytechnischen Schulen und nach dem Lehrplan der Hauptschule geführten Sonderschulen für die Unterrichtsverpflichtung (Tätigkeiten im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern), wobei durch diese Zählung auch alle damit im Zusammenhang stehenden gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflichten als berücksichtigt gelten, 2. von 600 bis 660 Jahresstunden für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie Korrekturarbeiten, wobei mit jeder der in Z 1 vorgesehenen Unterrichtsstunde fünf Sechstel einer Jahresstunde in Z 2 verbunden sind, und 3. des Differenzbetrages zwischen der Summe der Jahresstunden gemäß Z 1 und 2 und der Jahresnorm für sonstige Tätigkeiten gemäß Abs. 3 unter Bedachtnahme auf die Anzahl der in der jeweiligen Schule geführten Klassen sowie auf die für die jeweilige Schulart im Lehrplan vorgesehene Stundentafel pro Lehrer aufzuteilen (Diensteinteilung). Achtung: Für LandeslehrerInnen, deren 43. Geburtstag vor dem 1. März des betreffenden Schuljahres liegt, gilt eine Jahresnorm von Jahresstunden, für jüngere LandeslehrerInnen gilt eine Jahresnorm von Jahresstunden. Für KollegInnen mit bescheinigter Invalidität reduziert sich die Jahresnorm im Bereich 3 um 16 Stunden (bis 40 % Behinderungsgrad), um 32 Stunden (zwischen 40 und 50 %) und um 40 Stunden ab 50 % Behinderungsgrad), wenn diese der Dienstbehörde gemeldet wird! Die Aufteilung ist durch das landesgesetzlich zuständige Organ am Beginn des Schuljahres schriftlich festzulegen. Sind während des Schuljahres Änderungen der Diensteinteilung erforderlich, sind diese ebenfalls schriftlich festzulegen. Wird ein vollbeschäftigter Landeslehrer nicht während des gesamten Unterrichtsjahres verwendet, sind die in Z 1 bis 3 genannten Jahresstunden der Verwendungsdauer entsprechend zu aliquotieren. (Quelle: 43 LDG) Mobilfunkangebote für Mitglieder Wir bemühen uns laufend, für unsere Mitglieder attraktive und günstige Angebote zu finden! Für den Mobilfunkbereich liegen uns derzeit zwei aktuelle Angebote der Netzbetreiber A1 und t-mobile vor. Die Tarife und die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Homepage Wir weisen darauf hin, dass unser Büro dazu keine Detailinformationen geben kann. Für Fragen allgemeiner Art steht aber die Bundesleitung Pflichtschullehrer (Andrea Seeliger oder andrea.seeliger@goed.at) gerne hilfreich zur Seite. unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service
5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Verleihung von Berufstiteln - wir gratulieren herzlich! Oberschulrätin: VDin Dipl.-Päd. Eva Hosp NORA, VS Innere Stadt Oberschulrat: HD Johann PFANDLER, HS Fügen 1 HD Dipl.-Päd. Mag. Anton Martin PROCK, HS Jenbach 1 HD Dipl.-Päd. Herbert STEINBACHER, HS Weer Schulrätin: HOLin Brigitte DESSL, HS I Wörgl VOLin Renate ENNEMOSER, VS Ried i. Z. HOLin Dipl.-Päd. Irmengard FILWARNY, HS Achensee HOLin Beate Gritsch, HS Mayrhofen VOLin Dipl.-Päd. Elisabeth GRUBER, VS Fügen HOLin Dipl.-Päd. Elfriede HAID, HS Zell a. Z. Abos für das Tiroler Landestheater HOLin Dipl.-Päd. Margarete HAMPEL-WAFFENTHAL, HS Schwaz 2 HOLin Dipl.-Päd. Margit JANOVSKY, HS Vomp-Stans VOLin Dipl.-Päd. Margrit PACHER, VS Reith i. A. HOLin Anna PIRCHER, HS Wilten, Innsbruck VOLin Elsa PRENN, VS Uderns SOLin Dipl.-Päd. Johanna PRIBIL, Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder, Innsbruck HOLin Christine RAINER, HS Fügen 1 SOLin Anna SEIWALD, SS Brixlegg HOLin Doris STEINLECHNER, HS Jenbach 2 VOLin Dipl.-Päd. Johanna STÖCKL, VS Kundl HOLin Dipl.-Päd. Brigitte TAUCHER, HS Söll OLinfWE Renate TIPOTSCH, HS Vomp-Stans HOLin Eva UNGER, HS Jenbach 2 OLinfWE Maria WASLE, HS Schwaz 1 VOLin Dipl.-Päd. Gabriela WEINOLD, VS Stans HOLin Helga ZANON, HS Weer Diese Information ist ausschließlich für jene Kolleginnen und Kollegen, die über uns ein Abonnement beim Tiroler Landestheater bestellt haben! In den Sommerferien schickt unser Sekretariat die Erlagscheine an die Kolleginnen und Kollegen. Nach erfolgter Einzahlung senden wird dann das Theaterabo zu. Wir bitten daher um fristgerechte Einzahlung, damit zu Beginn der neuen Spielzeit die Abonnenten auch ihre Karten schon zur Verfügung haben! Theater- und Konzertabonnements für Gewerkschaftsmitglieder Gewerkschaftsmitglieder haben die Möglichkeit für Theater und Konzertabonnements einen Zuschuss zu erhalten. Der Zuschuss gilt NICHT für Abos, die bereits vom Land Tirol gefördert werden (siehe oben!). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuschüsse für die Spiel bzw. Konzertsaison 2011/2012 ab September 2011 beansprucht werden können! Nachträglich werden diese Zuschüsse Nicht mehr gewährt! Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landesvorstandes Tirol unter Telefonische Auskünfte gibt es unter 0512/ DW 408 bis 414 Leistungsfeststellung für pragmatisierte Landeslehrer/innen In den letzten Monaten und Wochen wurden viele Schulleiterstellen ausgeschrieben und dies wird wahrscheinlich auch im kommenden Schuljahr der Fall sein. Dabei passiert es fallweise, dass Kolleginnen oder Kollegen erst bei der Bewerbung um eine Leiterstelle bemerken, dass sie entweder gar keine oder nur eine mittelmäßige Leistungsbeurteilung aufweisen können. Wenn sich daher jemand um eine neue Leistungsbeurteilung bemühen will, verweisen wir auf die in unserem Handbuch für Tiroler Pflichtschullehrer/innen ab Seite 109 dargestellten Richtlinien und Vorgangsweisen. Selbstverständlich helfen wir auch gerne telefonisch oder per Mail weiter!
6 Seite 6 SCHULRUNDSCHREIBEN Sabbatical als Altersteilzeit MinR Dr. Fröhlich hat uns das Rundschreiben Nr. 13/2011 des bmukk (BMUKK-722/0015-III/8/2011) mit Änderungen des Rundschreibens Nr. 14/2009 hinsichtlich des Punktes 4 ( Altersteilzeit ) übermittelt. Die wichtigsten Inhalte sind: (Altersteilzeit) wirksam (und mit entsprechender Verbindlichkeit) für die gesamte Rahmenzeit oder für ein einzelnes Schuljahr (für einzelne Schuljahre) der Rahmenzeit gestellt werden. Das Schuljahr ist in diesem Zusammenhang als Periode vom 1. September bis zum 31. August (des Folgejahres) definiert. menzeit beginnt. gilt (unabhängig davon, ob die Rahmenzeit mittlerweile abgelaufen ist oder noch andauert) Folgendes: Eine rückwirkende Antragstellung für die Schuljahre 2009/2010 und/oder 2010/2011 ist möglich und die Behörden werden im Rundschreiben darauf hingewiesen, dass diesen auch entsprochen werden muss. Im Urlaub richtig versichert? Leider ist der Auslandsschutz der Krankenkassen nicht ausreichend. Weder die Rückholung noch eventuelle Privatarztbesuche (z.b. kein Kassenarzt vor Ort) werden voll ersetzt. Außerdem ist die e-card nicht überall anerkannt. Es empfiehlt sich daher vor der Urlaubsreise eine adäquate Auslandsreiseversicherung abzuschließen. Die Wiener Städtische bietet dies für Einzelpersonen um 29,40 und für Familien um 58,80 im Jahr an. (max. 6 Wochen - beliebig oft pro Jahr) Gerne stehen Ihnen unsere Schulbetreuer/innen oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter oder d.kosso@staedtische.co.at zur Verfügung. Schönen Urlaub! Büroöffnung in den Sommerferien Das Sekretariat bleibt während der Sommerferien grundsätzlich geöffnet. Eine Schließung an einzelnen Tagen wegen Urlaubs ist jedoch möglich. Wir empfehlen daher, für persönliche Vorsprachen telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Personalvertreter sind in dringenden Fällen über das Sekretariat erreichbar. Zudem werden wir auch in den Sommermonaten versuchen, wichtige und dringende s zu beantworten. Telefon: 0512 / / 403, bei Nichtmelden Klappe 409 oder 414 Wir bedanken uns für die tolle Zusammenarbeit und wünschen erholsame Ferien! Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender
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Dieser Erlass enthält den (taxativen) Katalog von Anlässen, in denen durch SchulleiterInnen Sonderurlaub gewährt werden kann.
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K u n d m a c h u n g
GEMEINDEAMT Grünau im Almtal Zl. G-004/1-2009-2015/1. Grünau im Almtal, 04.11.2009 4645 Grünau im Almtal, Im Dorf 17, Bezirk Gmunden http://www.gruenau.at 07616/8255-0 FAX: 07616/8255-4 Bearbeiter: AL
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 31. August 1978 150. Stück 447. Verordnung: Beurteilung der Leistung der
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Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen. in Oberösterreich. Neues Lehrerdienstrecht (pädagogischer Dienst) - Unterrichtsverpflichtung
Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiter : HR Dr. Andreas Zeisel Direktionen der allgemein bildenden Pflichtschulen Tel: 0732 / 7071-1301 Fax: 0732 / 7071-1290 E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at in Oberösterreich
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LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. Ritzberger Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:
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vorgeschlagener Text geltender Text Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines, Anwendungsbereich, allgemeine Zugänglichkeit der Schulen, Begriffsbestimmungen
Textgegenüberstellung geltender Text Steiermärkisches Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 Änderung des Steiermärkischen Pflichtschulorganisations- Ausführungsgesetzes vorgeschlagener Text
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KONZEPT FÜR DEN VERTRETUNGSUNTERRICHT AN DER REALSCHULE AM KATTENBERGE (aktualisierte Fassung vom September 2016) Beschluss Dienstbesprechung vom 21. September 2016 Beschluss Schulvorstand vom 27. September
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Ausgabe Nr. 4 / 2014 Seite 1 von 3 1 KUNDMACHUNG- WAHL DER BUNDES-PERSONALVERTRETUNG 2014: DIENSTSTELLENAUSSCHUSSES, ZENTRALAUSSCHUSSES UND WAHL DER VERTRAUENSPERSONEN DER BEHINDERTEN 2014 SEITE 3 2 ANLAGE:
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Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Folgender Erlass basiert auf Vereinbarungen von Vertretern des Landesschulrates, der Landesregierung und des Zentralausschusses.
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Schulversuch PTS 2020: Vorstellung, Evaluation und Anmerkungen Im Schuljahr 2013/14 startete der bundesweite Schulversuch PTS 2020. Elf Schulen aus acht Bundesländern haben sich für den Schulversuch beworben
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3/SPET XXVI. GP - Stellungnahme 1 von 5 Sonnensteinstraße 20 4040 Linz Bearbeiterin: Fr. LSI HR Dr. Heidemarie Blaimschein Parlamentsdirektion z.h. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch E-mail: NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at
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Allgemein 1.) Mauerhofer Reinhold Zell_am_Ziller 1248.1 416.0 3 Frauen 1.) Tipotsch Andrea Zell_am_Ziller 1977 424.7 423.0 422.6 422.0 422.2 3807.9 423.1 9 417.6 416.4 414.1 422.4 425.4 422.7 422.9 2.)