SCHULRUND- SCHREIBEN. Dr.-Fritz-Prior-Preis Preisverleihung SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung
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- Reinhardt Pfeiffer
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1 SCHULRUNDSCHREIBEN November 2010 Personalvertretung Ausschreibung Schulleiterstellen S 3 Dienstrecht: Was muss ich? Was muss ich nicht? S 6 Amtsverschwiegenheit S 6 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung Dr.-Fritz-Prior-Preis Preisverleihung Wenn man guten Unterricht und gute Schulen sehen will, muss man nicht unbedingt in ferne Lande reisen. Es gibt sie nämlich auch und sogar in großer Zahl hier in Tirol, die guten Schulen und die hervorragenden Lehrerinnen und Lehrer. Mit dem Dr.-Fritz-Prior-Preis zur Förderung der Lehr- und Lernbedingungen wollen wir beispielgebende Tiroler Schulen und Tiroler Lehrpersonen vor den Vorhang holen und setzen auf deren pädagogisches Ansteckungspotenzial. Wer aufhört besser zu werden, hört irgendwann auf gut zu sein! - unsere Frau Landesrätin zitiert gerne diesen Satz - und man kann ihr da nur Recht geben. Gewerkschaft Dr.-Fritz-Prior-Preis 2010 S 1 und 2 Gehaltsverhandlungen abgeschlossen - GÖD setzt sich durch! S 4 Wichtige Information zu geplanten Änderungen bei der Hacklerregelung S 5 Angebot Wiener Städtische S 5 Honigbestellung S 5 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at Sponsoren, Veranstalter und Preisträger: (v.l.) KR in Ida Wander (Wiener Städtische), Robert Senn (Gewerkschaft), VD Eva-Nora Hosp (VS Innere Stadt), HD Bernhard Fritz (HS Achensee), Dir. Bruno Dengg (TFBS Reutte), SLin Brigit Wagner (SPZ Imst), Dir. Heinz Kofler (FSH Landeck-Perjen), HOLin Ursula Scheiber (PTS Ötztal), Frau Renate Prior, Dr. Bruno Wallnöfer (Tiroler Wasserkraft) Es sind - und das gilt für alle Lebensbereiche - vor allem die guten Beispiele von denen man lernen kann noch besser zu werden. Mit diesen Worten begann Robert Senn seine Ansprache bei der Verleihung des Dr.-Fritz-Prior-Preises am 20. Oktober 2010 im Hotel Grauer Bär in Innsbruck vor einer großen Zahl an Gästen. Dass die Witwe des Namensgebers, Frau Renate Prior diesmal bei der Preisverleihung selbst anwesend sein konnte, empfanden Veranstalter wie Preisträger als (Fortsetzung nächste Seite)
2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Dr.-Fritz-Prior-Preis Preisverleihung (Fortsetzung) große Auszeichnung. Aber auch die für den Bildungsbereich zuständige Landesrätin, Frau Dr. Beate Palfrader ehrte durch ihre Anwesenheit Organisatoren und Preisträger. Die Frau Landesrätin war übrigens auch schon bei der ersten Preisverleihung vor zwei Jahren persönlich dabei. Die beiden Hauptsponsoren waren durch Ihre Chefs vertreten. So konnte Vorsitzender Walter Meixner in seiner Begrüßung die Landesdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, Frau KR in Ida Wander und den Vorstandsvorsitzenden der Tiroler Wasserkraft, Herrn Dr. Bruno Wallnöfer begrüßen und sich für deren Großzügigkeit bedanken. Als Medienpartner war die Tiroler Tageszeitung mit Chefredakteur Mario Zenhäusern und Mag. Elke Russ vertreten. Die weiteren Partner waren der Dachverband der Tiroler Elternvereine an den Pflichtschulen, vertreten sowohl bei der Preisverleihung als auch in der Jury vom Obmann Hans-Peter Wendl-Söldner, der Landesschulrat für Tirol, vertreten durch LSI HR Josef Federspiel und BSI Reg. Rat. Werner Andergassen, der auch Mitglied der Jury war. Präsident Dr. Hans Lintner und LSI Dr. Wöll mussten sich aus Termingründen entschuldigen lassen. Trotz weiterer Veranstaltungen an diesem Tag ließen es sich Frau BSI Astrid Rödlach und BSI Ferdinand Treml nicht nehmen, bei dieser Feier dabei zu sein. Erstmals beteiligten sich heuer auch die Berufsschulen und die Landwirtschaftsschulen an diesem Bewerb. Aus diesem Grund konnten sich die Veranstalter über die Anwesenheit von LSI für Berufsschulen, Roland Teissl ebenso freuen wie über jene von HR Dr. Franz Krössbacher, dem Abteilungsvorstand für das landwirtschaftliche Schulwesen und Dr. Stefan Prandauer, dem LSI f ü r d a s l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S c h u l w e s e n. Schließlich waren noch die Vorsitzenden der drei veranstaltenden Lehrergewerkschaften ebenso vertreten wie die Vorsitzenden der Zentralausschüsse und Mitglieder der verschiedenen Landesleitungen. Musikalisch umrahmt wurde die Feierstunde auch diesmal wieder von den drei Damen der Volksschule Strass im Zillertal, die nicht nur ausgezeichnete sangen bzw. musizierten, sondern durch die satirisch-lustigen Texte die Stimmung ent scheidend auflock erten. Und schließlich waren da noch die eigentlichen Hauptdarsteller die Preisträgerinnen und Preisträger. Sie stellten in kurzen Präsentationen der interessierten Zuhörerschar ihr Projekte optisch und akustisch vor und durften im Anschluss daran den Preis in der jeweiligen Höhe von Euro in Empfang nehmen. Zudem stellte die Wiener Städtische Versicherung weitere drei Sonderpreise zur Verfügung. Es waren dies Einladungen bzw. Eintrittskarten zum Tanzsommer Die Tiroler Tageszeitung lud den Lehrkörper der PTS Fügen zu einem Fußballspiel des FC Wacker Innsbruck in die VIP-Lounge ein und die Tiroler Wasserkraft sorgte mit einem ausgezeichneten Buffet dafür, dass niemand hungrig oder durstig die Veranstaltung verlassen musste. Alle Siegerprojekte, die Namen der Sonderpreisträger und die Übersicht über alle Einreichungen finden Interessierte auf unserer Homepage ( Als Veranstalter bedanken wir uns auch auf diesem Wege nochmals bei allen Kolleginnen und Kollegen für deren Engagement und das Mittun. Wir bedanken uns bei allen, die zum Gelingen dieses 2. Dr.-Fritz-Prior-Preises entscheidend beigetragen haben. Die Summe von Euro als Preisgeld und die Sonderpreise sind eine tolle Sache!. Hätte es keine Einreichungen gegeben, wäre alles Bemühen umsonst gewesen! Danke!
3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Ausschreibung Leiterstellen GZ-IVa-2016/1598 Innsbruck, am A u s s c h r e i b u n g von Leiterstellen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen Die Landesregierung schreibt nach 26 Abs. 3 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984 die Leiterstellen an den nachstehend angeführten öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen aus: Bezirk Imst VS Nassereith Bezirk Innsbruck Land Europahauptschule Hall i.t. VS Steinach a. Br. Von den Bewerber/innen werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet: - Lehramtsprüfung für die betreffende Schulart - pädagogische Kompetenz - Organisationstalent - Kommunikationsfähigkeit - Eignung zur Führung von Mitarbeiter/innen - Kooperationsbereitschaft - Konfliktfähigkeit - Kreativität - Fortbildungswille - EDV-Kenntnisse und administrative Erfahrungen Nach 26a Abs. 2 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 sind Ernennungen zu Schulleiter/innen zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. Voraussetzung für den Entfall dieser zeitlichen Begrenzung ist die Bewährung als Schulleiter/in und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Die Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (erhältlich bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Stadtmagistrat) im Dienstweg über die Schulleitung an die Landesregierung zu richten. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Auf Grund der Bestimmung des 2 Abs. 3 des Landesvertragslehrergesetzes 1966 sind ab 1. September 2002 auch Bewerbungen von Landesvertragslehrer/innen zulässig. Als Ausschreibungstag gilt der 17. November Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember 2010.
4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Gehaltsverhandlungen abgeschlossen - GÖD setzt sich durch! Nach harten Verhandlungen in einem schwierigen Umfeld konnte sich das Verhandlungsteam der GÖD unter der Führung von Fritz Neugebauer eine akzeptable Einigung erzielen. Nach einem unzureichenden Angebot von Bundesministerin Heinisch-Hosek wurde auf Verlangen der GÖD Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Pröll den Verhandlungen beigezogen. Es wurde folgende Einigung erzielt: Die Bezüge werden für ALLE Öffentlich Bediensteten mit Wirksamkeit staffelwirksam um 0,85 %, mindestens 25,5 Euro monatlich, erhöht. Dies bedeutet für die niedrigsten Einkommen eine Erhöhung um 2,09 %, für die höchsten Einkommen eine Erhöhung um 0,85 %. Das Gehaltsabkommen umfasst auch die Nebengebühren und Zulagen. Das Gehaltsabkommen hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Dieser Abschluss sichert eine nachhaltige Anhebung der Bezüge - er ist staffelwirksam, das heißt, die Erhöhung gilt auch für die Berechnung der Folgejahre. Bei einem Brutto-Gehalt von 1218,2 Euro beträgt die Erhöhung 2,09 Prozent, bei 2000 Euro 1,28 Prozent. In diese Gehaltsspanne fällt etwa ein Drittel der Bundesbediensteten. Bis zu einem Gehalt von Euro sinkt die Erhöhung auf 0,85 Prozent, diese Größenordnung setzt sich dann bis zu den obersten Gehältern fort. Wir bedanken uns beim Verhandlungsteam für den Einsatz. Das notwendige Votum der Bundeskonferenz wird auf elektronischem Weg eingeholt. Erst dann ist das Gehaltsabkommen seitens der Gewerkschaft akzeptiert. Hier die neuen Gehaltstabellen für pragmatisierte Landeslehrer/innen und Vertragslehrer/innen mit Dauervertrag. Die für die Vertragslehrer/innen mit befristeten Verträgen relevante Jahreswochenstunde beträgt Euro ! Daraus ergibt sich ein Monatsbezug für vollbeschäftigte Vertragslehrer/innen (mit befristetem Vertrag) in der Höhe von Euro 2.104,50.- (brutto). Netto sollten dabei etwa Euro bleiben! Alle weiteren Tabellen finden Sie auf unserer Homepage unter
5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Wichtige Information zu geplanten Änderungen bei der Hacklerregelung (Versetzung in den Ruhestand wegen langer Versicherungsdauer) Das von der Bundesregierung geschnürte neue Sparpaket enthält auch eine massive Verschlechterung der Langzeitversichertenregelung ( Hacklerregelung ). Der in Begutachtung geschickte Entwurf des Budget-Begleitgesetzes sieht vor, dass nach dem Tag der Kundmachung des beschlossenen Gesetzes ein Nachkauf von Versicherungszeiten nur mehr zu sehr hohen Preisen (incl. Risikozuschlag über 2000 pro Monat!) möglich ist. Eine Übergangsbestimmung der im Begutachtungsentwurf vorliegenden Novelle regelt, dass die derzeit noch geltenden Beträge (284,66 pro Monat für beitragsfrei angerechnete Schul- und Pädak-Zeiten) zur Anwendung kommen, wenn der Antrag auf Nachkauf noch vor Kundmachung des Gesetzes erfolgt. Diese Kundmachung könnte noch vor Weihnachten erfolgen. Bis zum geborene pragmatisierte Kolleginnen und Kollegen, die nach der Hacklerregelung in Pension gehen können oder wollen, sollten rasch abklären, ob der Nachkauf von beitragsfrei angerechneten Schul- oder Studienzeiten als beitragsgedeckte Zeit möglich bzw. sinnvoll oder notwendig ist und einen Nachkauf unverzüglich beantragen. Ein Antragsmuster finden Sie im Rundschreiben oder als Download auf unserer Homepage Sollten Sie Ihre Meinung zum Nachkauf später ändern, ist eine Rückabwicklung dieser Art des Nachkaufs ohne Angabe von Gründen im Nachhinein möglich. Wurde die Nachkaufssumme bereits bescheidmäßig festgestellt und bezahlt, bzw. eine Ratenzahlung vereinbart, tritt keine Änderung ein. Die vorliegende Information bezieht sich auf den Begutachtungsentwurf. Die Endfassung des Gesetzes kann also noch Änderungen enthalten. Wir bitten, auch ev. im Krankenstand befindliche Kolleginnen und Kollegen auf diese Information aufmerksam zu machen. Selbstbehalte bei Krankenversicherungen Wie Sie wissen ist beii der BVA bei jeder Behandlung eines Arztes ein Eigenbeitrag in Höhe von 20 % fällig. Alternativmedizin wird nicht ersetzt. Um diese Lücke zu schließen bietet die Wiener Städtische Versicherung einen ambulanten Tarif an. Dieser Tarif bietet Ihnen Kostenersatz für schulmedizinische und komplementärmedizinische Behandlungen. Zusätzlich erhalten Sie Leistungen für Physio- und Psychotherapie, Medikamente und Heilbehelfe. Information für GKK- und KUF-Versicherte: GKK und KUF Versicherte können diesen Tarif natürlich auch nützen um diverse Selbstbehalte bei Privatarztrechnungen, Komplementärmedizin usw. zu vermeiden. Bei Interesse kontaktieren Sie Ihren Schulbetreuer oder Mag. (FH) Donald Kosso Tel.: oder d.kosso@staedtische.co.at Honigbestellung Erinnerung Ab 15. November erfolgt bereits die Auslieferung des Steirischen Bienenhonigs. Wer also noch bestellen will bitte schnell bei unserer Mitarbeiterin Brigitte Meindl (0512/ ) anrufen und Bestellung aufgeben! Natürlich nehmen wir auch Bestellungen per entgegen. Diese richten Sie bitte an b.meindl@aps-tirol.at! Letzter Bestelltermin ist der Freitag, der 12. November :00 Uhr!!!
6 Seite 6 SCHULRUNDSCHREIBEN Dienstrecht Was muss ich? Was muss ich nicht? 43 LDG, Abs. 4 Der Landeslehrer hat erforderlichenfalls auch Unterricht in den Unterrichtsgegenständen zu erteilen, für die er nicht lehrbefähigt ist, ferner Vertretungsstunden zu übernehmen und Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht zu halten. 43 LDG, Abs. 5 In ganztägigen Schulformen gilt eine Stunde der gegenstandsbezogenen Lernzeit als eine Stunde der Unterrichtsverpflichtung gem. Abs. 1 Z 1 und eine Stunde der individuellen Lernzeit als eine halbe Stunde der Unterrichtsverpflichtung gem. Abs. 1 Z 1. Die individuelle Lernzeit darf einem Landeslehrer nur mit dessen Zustimmung übertragen werden. 43 LDG, Abs. 6 Die Beschäftigung von Landeslehrern im Freizeitbereich des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen ist nur mit Zustimmung des Landeslehrers zulässig und von der landesgesetzlich hiezu berufenen Behörde allgemein durch Verordnung oder im Einzelfall in die Jahresnorm einzurechnen. Gleiches gilt für den Fall, in dem ein Landeslehrer als Leiter des Betreuungsteiles beschäftigt wird. Amtsverschwiegenheit ( 33 LDG) Die Lehrkraft ist über alle ihr ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann, dem sie über solche Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen hat, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Objekt der Geheimhaltung sind geheime Tatsachen. Darunter sind Tatsachen zu verstehen, deren Kenntnis sich auf einen geschlossenen oder schließbaren Kreis von Personen beschränkt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nur dann, wenn die betreffende Tatsache der Lehrkraft ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt ist und an der Geheimhaltung ein Interesse der erwähnten Art besteht. Sie besteht nicht gegenüber Personen, denen gegenüber die Lehrkraft über solche Tatsachen eine amtliche Mitteilung zu machen hat (das sind beispielsweise die Vorgesetzten oder die Organe des Rechnungshofes). Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Hat die Lehrkraft vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde auszusagen und lässt sich aus der Ladung erkennen, dass der Gegenstand der Aussage der Amtsverschwiegenheit unterliegen könnte, so hat sie dies der Dienstbehörde (Landesregierung) zu melden. Die Dienstbehörde hat daraufhin zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Lehrkraft von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit zu entbinden ist. Wird die Lehrkraft im Zuge eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens unvorhergesehen über derartige Angelegenheiten befragt, so hat sie die Beantwortung weiterer Fragen zu verweigern. Hält die vernehmende Behörde die Aussage für erforderlich, so hat sie die Entbindung der Lehrkraft von der Amtsverschwiegenheit zu beantragen. Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender unser service macht sie sicher - mit aps-tirol.at einfach besser informiert
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