SCHULRUND- SCHREIBEN. Tyrannen müssen nicht sein" SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 24.

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1 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Oktober 2011 Personalvertretung Pragmatisierung ja oder nein? S 2 Gegenüberstellung Vertragslehrer/innen - Pragmatisierte S 3 Verwendung von Sokrates S 5 Gewerkschaft Tyrannen müssen nicht sein S 1 Des einen Freud - des anderen Leid S 2 Kinderferienzuschussaktion der GÖD S 4 Zuschüsse für Theater - und Konzertabonnements S 4 Interpädagogica S 5 Zuschüsse für Schulveranstaltungen im Schuljahr 2010/11 S 5 Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at Tyrannen müssen nicht sein" Die Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer hat in Kooperation mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst anlässlich des Welttages der Lehrerinnen und Lehrer am 6. und 7. Oktober 2011 zwei pädagogische Tage mit dem international bekannten deutschen Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff im Rahmen einer Sitzung der erweiterten Bundesleitung abgehalten. Höhepunkt war dabei eine Abendveranstaltung am 6. Oktober im Wiener Hotel Marriott, unter dem Motto Tyrannen müssen nicht sein, in Anlehnung an einen Bestseller Winterhoffs. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, Paul Kimberger, stellt fest, dass Österreichs Pflichtschullehrerschaft bei der Mitgestaltung der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen immer mehr Verantwortung übernimmt. Dazu braucht sie pädagogisch und organisatorisch die besten Rahmenbedingungen und die richtigen Werkzeuge. Lehrer/ innen erscheint es nämlich zunehmend notwendig, den ihnen anvertrauten Kindern Grenzen zu setzen. Erziehen heißt eingreifen und dazu sind Grenzen notwendig. Konsequenterweise müssen Pädagog/innen dann effektive Möglichkeiten haben, Stopp zu sagen, wenn diese Grenzen überschritten werden. Etwa 5% der Schülerinnen und Schüler und oft auch deren Eltern sind laut Kimberger Problemfälle, die den anderen 95% immer größere Schwierigkeiten bereiten. Dabei sind nicht die sogenannten kleinen Lauser" gemeint. Es gibt da zunehmend größere Kaliber", die Aggression und Gewalt in unseren Schulen verbreiten. Mit Verhaltensvereinbarungen, die meist nur von einer Seite eingehalten werden, kommt man hier nicht weiter. Fehlverhalten von Kindern müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Diese dienen nicht nur ihrem eigenen Schutz, sondern auch den vielen Kindern und Jugendlichen, die unter den Disziplinlosigkeiten einiger weniger schwer zu leiden haben! Kimberger fordert daher klare gesetzliche Spielregeln über die gesamte pädagogische Bandbreite, mehr Individualisierung, Konzentration auf das Wesentliche und den massiven Ausbau von Unterstützungssystemen in unseren Schulen. Der Bonner Kinderpsychiater und Bestsellerautor Dr. Michael Winterhoff zeigte in seinen Ausführungen psychische Fehlentwicklungen im Klein- und Schulkindbereich auf und nennt einen Hauptgrund dafür, dass Kinder aus dem Ruder laufen: Der emotionale Missbrauch unserer Kinder unter dem Deckmantel eines partnerschaftlichen Umgangs wird zur Anfrage an die kulturelle Lebensfähigkeit unserer Gesellschaft Zündstoff für eine grundlegende gesellschaftliche Debatte. Wenn die Ideologie von Kindern als Partnern nicht beendet wird, werden Kinder und Erwachsene krank und sich gegenseitig hassen. Michael Winterhoff stellte in seiner überraschenden wie erschreckenden Analyse diesen emotionalen Missbrauch unserer Kinder dar und belegte ihn mit vielen anschaulichen Beispielen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: Nur wenn unsere Kinder wieder wie Kinder behandelt werden, können sie in einem positiven Sinne lebensfähig werden. (Presseaussendung Paul Kimberger)

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Des einen Leid, des andern Freud! 73 Abgänge in einem Monat sind für einen Vorsitzenden einer Landesvertretung wahrlich kein Grund zur Freude. Tatsache ist aber, dass 73 Kolleginnen und Kollegen mit September 2011 aus unserer Landesvertretung Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer ausgeschieden sind. Sie haben aber keineswegs die Gewerkschaft verlassen, sondern nur den Landesvertretungsbereich gewechselt und gehören nun - zu deren Freude - zu den Pensionisten, einer der mittlerweile zahlenmäßig stärksten Gruppen in der GÖD. Vergleichsweise mager wirken dagegen die 19 Zugänge zu unserer Landesvertretung. Dies ist einerseits zwar sehr erfreulich, weil es gerade in der heutigen Zeit immer schwieriger wird, junge Kolleginnen und Kollegen von der Bedeutung der Gewerkschaft zu überzeugen, andererseits schaffen wir es damit aber nicht, die Mitgliederzahl ausgeglichen hoch zu halten. Vielleicht sind wir Gewerkschafter aber bis zu einem gewissen Maß auch selber schuld? Jahrelang haben wir uns bemüht, die Bezüge zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu verbessern immer ohne Unterschied zwischen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern. Im Wissen, dass der Gewerkschaftsbeitrag gerade für junge Lehrer/innen eine Zusatzbelastung darstellt, haben wir in einem Antrag an den Landeskongress gefordert, die GÖD möge sich kreativ zeigen in den Überlegungen der Gestaltung der Mitgliedsbeiträge für junge Kolleginnen und Kollegen. Andererseits gibt es - im Gegensatz zu Versicherungen - gerade im Bereich der Gewerkschaft viele Möglichkeiten in Form von Zuschüssen oder Unterstützungen, sich Teile des Beitrages wieder zurückzuholen. Wir richten daher unseren dringenden Appell an alle jene, die derzeit noch abseits stehen: Kommen Sie zu uns und stärken Sie unsere Standesvertretung. Eine Gewerkschaft ist nur so stark wie die Zahl ihrer Mitglieder. Und vor dem Hintergrund laufender Dienstrechtsverhandlungen sollte eine Gewerkschaftsmitgliedschaft fast eine Selbstverständlichkeit sein. Wer sich nun schon zu einem Beitritt entschließen kann, der kann auf unserer Homepage ( das Anmeldeformular downloaden und ausgefüllt zu uns nach Innsbruck schicken! Oder Sie rufen uns ganz einfach an: 0512/ ! Pragmatisierung - ja oder nein? Die Verhandlungen der Personalvertretung mit der Abteilung Bildung und der zuständigen Landesrätin Dr. Beate Palfrader zum Thema Pragmatisierung konnten auch heuer wieder erfolgreich abgeschlossen werden. Unser Bestreben war es zwar, diesmal zwei Jahrgänge zu pragmatisieren, weil dann der Lückenschluss hinsichtlich der derzeit drei unterschiedlichen Sozialversicherungsträger gelungen wäre. Dieser Wunsch wird derzeit noch von der Abteilung Bildung geprüft und mit der Frau Landesrätin abgestimmt! Fix zugesagt wurde aber bereits die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis für alle Lehrerinnen für Volks-, Haupt und Polytechnische Schulen mit Dienstantritt bis Sonderpädagog/innen und Schulleiter/innen werden pragmatisiert, wenn ihr Dienstantritt vor dem liegt, Lehrerinnen für Werkerziehung (Dienstantritt bis ) können nur dann mit Pragmatisierung rechnen, wenn die Beschäftigungssituation im Bezirk dies zulässt! Weil die Pragmatisierung inzwischen ja viele ihrer Vorteile verloren hat, sind Kolleginnen und Kollegen zunehmend verunsichert und fragen bei uns nach, welche Vor und Nachteile welches Dienstverhältnis denn habe. Aus diesem Grund haben wir eine Gegenüberstellung angefertigt, die eine allfällige Entscheidung erleichtern sollte > siehe dazu folgende Seite! Fragen? Rufen Sie 0512 / DW 401 bis 404 oder Mail: goed-aps@aps-tirol.at

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Gegenüberstellung Vertragslehrer/innen - Pragmatisierte Lehrer/innen Begründung des Dienstverhältnisses Entgelt/Gehalt 8. Gehaltsstufe Netto Stand Nov Vertragslehrer/innen II L - zeitlich befristet IL - unbefristet bis Kündigung/Pension II L: Jahresentlohnung keine Vorrückung I L: Vorrückung (alle 2 Jahre) 1.707, ,- Pragmatisierte Lehrer/innen (Beamte) auf Lebenszeit (Entpragmatisierung möglich) Vorrückung (alle 2 Jahre) ca. 5% weniger Bruttogehalt Krankenversicherung Dienstantritt bis GKK KUF Lehrerkrankenkasse Dienstantritt ab BVA Krankenstand I L mit mindestens 10 Dienstjahren: ab 183. Tag: 80% der Bezüge ab 183. Tag 50% + Kran- kengeld der GKK/BVA; ab 366 Tag: Einstellung der Bezüge > Kündigung Teilzeit Vereinbarung soweit gesetzlich vorgesehen (siehe FCG-Merkblätter!) Kündigung durch Dienstgeber ja provisorisch: ja definitiv: nein Leistungsfeststellungsverfahren nein ja Zuständigkeit Arbeits- u. Sozialgericht ja nein Disziplinarrecht nein ja Amtstitel (VL, VOL...) nein ja Berufstitel (SR, OSR) ja ja Pension PV Ang. (ASVG) APG Dienstgeber bzw. PVA Dienstunfähigkeit Kündigung Pensionierung Pensionsalter Männer 65 Frauen 60 (ab ) jeweils mit Übergangsbestimmungen! Männer 65 Frauen 65 Durchrechnungszeitraum 40 Jahre (Übergangsbest.) 40 Jahre (Übergangsbest.) Abfertigung ja bei Pensionsantritt und im Zusammenhang mit Geburt eines Kindes; Heirat Jubiläumszuwendung ja ja nein bei Pensionsantritt; nur im Zusammenhang mit Geburt eines Kindes; Heirat Beschäftigungsausmaß nach Möglichkeit Recht auf Vollbeschäftigung Leiterbewerbung ja ja Karenzurlaube (unbezahlt) nach Möglichkeit nach Möglichkeit Versetzung kein Versetzungsschutz erhöhter Versetzungsschutz Sabbatical ja ja

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Kinderferienzuschussaktion 2011 Mitgliedern unserer Gewerkschaft, deren Kinder entweder gemeinsam mit ihren Eltern einen mindestens 14-tägigen Erholungsurlaub verbringen oder an einer Ferienaktion teilnehmen, kann ein Zuschuss in der Höhe von 50,-- je Kind gewährt werden. In Betracht kommen Kinder der Geburtsjahrgänge 1996 bis einschließlich 2005 sowie alle Kinder, für die die erhöhte Familienbeihilfe (Nachweis vom Finanzamt beilegen) bezogen wird. Diesen Kindern wird der doppelte Zuschuss gewährt, die Altersgrenze und die Einkommensgrenze bleiben unberücksichtigt. Allgemeine Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses sind: Eine mindestens einjährige Zugehörigkeit des Antragstellers zur Gewerkschaft. Das Nettofamilieneinkommen des Antragstellers darf nicht höher sein als 1.300,--, dazu kommen 400,-- pro sorgepflichtigem Kind und 150,-- für die Ehefrau bzw. den Ehemann. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag bleiben bei der Berechnung des Familieneinkommens außer Betracht. Wie werden die Zuschüsse beantragt: Nach Beendigung des Urlaubes ist der vollständig ausgefüllte Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis 11. November 2011 einzubringen. Dem Antrag sind unbedingt beizuschließen: Monatsgehaltsbestätigungen beider Elternteile. Hotelrechnungen, Zeltplatzbestätigungen, Heimbestätigungen, bei Privatunterbringung Gemeindebestätigungen, jeweils unter Angabe der Namen der Kinder und der Dauer des Aufenthaltes. Ggf. Nachweis des Bezuges der erhöhten Familienbeihilfe. Ansuchen und Bestätigungen, die diesen Richtlinien nicht entsprechen bzw. unvollständig sind, können nicht behandelt werden. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass auch die festgelegten Fristen für die Einreichung der Anträge unbedingt eingehalten werden müssen und keinerlei Nachfristen gewährt werden können. Zuschüsse für Theater- und Konzertabonnements Der Landesvorstand Tirol hat die Zuschüsse für Theater- und Konzertabonnements für das Spieljahr 2011/2012 wie folgt beschlossen: Gewerkschaftsmitglieder (mindestens 1-jährige Mitgliedschaft!) erhalten gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung (auch schriftlich) im Sekretariat des Landesvorstandes einen Zuschuss zu den Kosten eines Theaterabos und eines Konzertabos in folgender Höhe: Abonnement des Tiroler Landestheaters 35,-- Landabonnement des Salzburger Landestheaters 35,-- Bezirksabonnement des Tiroler Landestheaters od. einer sonstigen Bühne die ein Abo auflegt (zb. Schwäb. Bühne in Landeck) 15,-- Städt. Symphoniekonzerte Innsbruck 30,-- Meisterkonzerte Innsbruck 30,-- Kammerkonzerte Innsbruck 15,-- Konzertabonnement für Bezirke 15,-- Jeunesse Konzerte 15,-- Auch bezuschussen wir Konzertabonnements des Landes Salzburg. Achtung: Auszahlungsende ist 30. November 2011 Mitglieder mit bereits bezuschussten Abos (wie z.b. Landesbedienstete, Lehrer und Angestellte der TILAK) können von der Gewerkschaft keinen Zuschuss mehr bekommen. Auszahlungsende: 30. November 2011! Spätere Ansuchen können ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt werden. unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Verwendung von Sokrates Sowohl die Abteilung Bildung als auch der Landesschulrat empfehlen dringend die Verwendung von Sokrates-Web". Schulen, die jetzt auf diese elektronischen Schul- und Schüler/ innen-verwaltung umsteigen, erhalten letztmalig einen Förderbetrag von 250. Auf Grund zahlreicher Anfragen möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass trotz der offensichtlichen Vorteile einer zentralen Web-Applikation die BilDok weiterhin auch ohne Sokrates abgewickelt werden kann und Schulleiterinnen und Schulleiter, deren Schulerhalter diese Anschaffung nicht tätigen wollen, natürlich keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben. Daher stellen wir fest, dass die Verwendung von Sokrates zu empfehlen, aber nicht zwingend erforderlich ist! INTERPÄDAGOGICA 2011 Leider waren die Plätze für unsere Fahrt zur Interpädagogica trotz Beschaffung eines zusätzlichen Kontingentes - schnell belegt. Das tut uns leid, aber die Fa. Stoll konnte nur ein begrenztes Kontingent an Hotelbetten bekommen. Wir haben uns nun aber entschlossen, den "Selbstfahrer/innen" denselben Zuschuss zu gewähren. Das heißt: Gewerkschaftsmitglieder können sich an unserem Stand (Halle C / Stand C 1002) eine Bestätigung ihres Messebesuches holen. Dort nehmen wir die entsprechenden Bankdaten auf und überweisen dann den Zuschuss in der Höhe von Euro 50.- Diese Aktion gilt ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder und nur bei persönlicher Vorsprache am Stand. Bestätigungen für Kolleg/innen können NICHT ausgestellt werden! Zuschuss für Schulveranstaltungen im Schuljahr 2010/11 Erfahrungsgemäß stellen die anlässlich der Teilnahme von Schülern an mehrtägigen Schulveranstaltungen anfallenden Kosten besonders für kinderreiche Familien spürbare Belastungen dar. Der Landesvorstand Tirol der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst möchte durch diese Zuschussaktion für solche Fälle eine kleine Erleichterung schaffen. Mitgliedern unserer Gewerkschaft, deren Kinder die 5. bis 13. Schulstufe besuchen und an mehrtägigen Schulveranstaltungen (z.b. Schilager, Schullandwoche, Wien- Aktion), bei denen die Kinder außerhalb des Wohnortes untergebracht sind, teilnehmen, wird auf Ansuchen ein Zuschuss in der Höhe von 50,-- gewährt. Für Kinder, für die die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, verdoppelt sich der Zuschuss. Altersgrenze und Einkommen bleiben in diesen Fällen (erhöhte Familienbeihilfe) unberücksichtigt. Der/die Antragsteller/in muss mindestens 1 Jahr unserer Gewerkschaft angehören. Das Netto- Familieneinkommen des/der Antragsteller/in darf nicht höher sein als 1.300,--, dazu kommen 150,-- für Ehegatten und 400,-- pro sorgepflichtigem Kind. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bleiben bei der Berechnung des Familieneinkommens außer Betracht. Die Teilnahme des Kindes und die Höhe der Kosten müssen von der Schulleitung bestätigt werden. Antragsformulare und Schulbestätigungen sind bis spätestens 30. November 2011 einzubringen. Später eingebrachte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit kollegialen Grüßen Dr. Günther Friedrich Walter Meixner Gerhard Schatz Vorsitzender mit einfach besser informiert - mit einfach besser informiert

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