RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat

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1 Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Warum die Neue Mittelschule so kurz nach ihrer Einführung noch nicht das erwartete Ergebnis bringt, hat viele Gründe. Der Weg war klar vorgegeben, die NMS sollte eine gemeinsame Schule der 10 bis 14-Jährigen vorbereiten. Dazu hätte man jedoch neben der Hauptschule auch die gymnasiale Unterstufe grundsätzlich umkrempeln müssen. Der hohe Grad an Verunsicherung, die Art und Weise, wie über die allgemeine Pflichtschule in den letzten Jahren berichtet wurde und der fehlende Mut in Richtung gemeinsamer Schule der 10 bis 14-Jährigen haben die betroffenen Eltern eher verunsichert als darin bestärkt, ihre Kinder in die Neue Mittelschule zu schicken. Zweifelsohne wird viel Geld in die Neue Mittelschule gesteckt. Hochmotivierte Pädagoginnen und Pädagogen haben neue Konzepte und Unterrichtsmaterialien erstellt und das neben der oft sehr belastenden Arbeit in der Klasse. Wenn nun der Bildungsexperte Bernd Schilcher davon spricht, dass es besser ist, die NMS zuzusperren, dann zeugt das von mangelndem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den engagierten Lehrerinnen und Lehrern an den Neuen Mittelschulen, die in den letzten Jahren alle geforderten Neuerungen und Ideen besser als erwartet umgesetzt haben. Die Konzepte zur Neuen Mittelschule und die damit einhergehenden Veränderungen in der Benotung wurden in den vergangenen Jahren immer wieder verändert und haben Schulleitungen und Lehrkörper extrem gefordert. Nur der professionellen Einstellung der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer zu ihrem Beruf ist es zu verdanken, dass sich Eltern auch in der turbulenten Zeit der Umstellung immer darauf verlassen konnten, dass ihre Kinder bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Die zentralen neuen Bausteine der Neuen Mittelschule, Teamteaching, Öffnung des Unterrichts und Förderung des selbständigen Arbeitens sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Wenn es neue Konzepte gibt, dann ist es jedoch notwendig, dass die Verantwortlichen jenen, die für die Umsetzung dieser Konzepte zuständig sind, geeignete Werkzeuge in die Hand geben. Da besteht durchaus noch Handlungsbedarf. Unsere Landesrätin bestätigt die gute Arbeit, die an den einzelnen Standorten geleistet wird, und hat auch sicher mit der Einschätzung Recht, dass es zu früh ist, über Erfolg oder Misserfolg der Neuen Mittelschule zu urteilen. Aus Sicht der Pflichtschulen wurde jedoch ein wesentliches Ziel ganz klar verfehlt, nämlich jenes der Umleitung der Schülerströme. Mutig wäre ein Versuch, der alle Lehrerinnen und Lehrer im Sekundärbereich I, auch jene der AHS-Unterstufe, in die Pflicht nimmt, sich den Herausforderungen der Zukunft in gleicher Weise zu stellen. Aus dem Inhalt: Gewerkschaft: Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat S 1 / Erste Ergebnisse nach Evaluationsbericht NMS S 2 / 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen in Oberndorf S 3 / Bundespensionskasse S 5 Personalvertretung: Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres S 2 / Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) S 4 Rundschreiben vom 13. März 2015

2 RS / Seite 2 Erste Ergebnisse nach Evaluationsbericht NMS Die Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen hat unmittelbar nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zur NMS Gespräche mit der Bundesministerin geführt und dabei folgenden verbindliche (?) Zusagen erhalten: Die Vergabe der 6 Bundesstunden erfolgt weiterhin an den NMS-Standort und dieser entscheidet autonom über deren Einsatz (Bundeslehrer/inneneinsatz nicht zwingend, Bindung an D, M, E fällt) Der NMS Standort entscheidet auch autonom über alle im Gesetz vorgesehenen Differenzierungsmöglichkeiten (Teamteaching, temporäre Gruppenbildung, individuelle Förderprogramme, fächerübergreifendes und selbständiges Lernen,...). Eine Veränderung der 7-teiligen Notenskala in Richtung faires, transparentes und vor allem verständliches Beurteilungssystem wurde im Verhandlungsweg zugesagt. Positive Signale also aus dem Ministerium. Bleibt zu hoffen, dass auf einer guten Gesprächsbasis künftig Problemstellen schon behoben werden können, bevor sie zu solchen werden. Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres Sollte aufgrund längerer Abwesenheit eine Änderung der Lehrfächerverteilung erfolgen und keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, ist Folgendes zu beachten: Nachzubesetzende Stunden sind in der Regel auf die Lehrkräfte der Schule aufzuteilen. Bei dieser Aufteilung ist die unten angeführte Reihenfolge einzuhalten: 1. Vollbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. fünf Dauer-MDL-Std.) 2. Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. eine Dauer-MDL-Std.) 3. Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (mehr als eine Dauer-MDL- Std., nur sofern sich die Lehrkräfte ausdrücklich mit der Leistung von mehr als einer Dauer-MDL- Std. einverstanden erklären; die Einverständniserklärung ist an der Schule aufzubewahren) Gemäß 48 Absatz 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes - LDG 1984 kann die Dienstbehörde auf Antrag eine Änderung des Ausmaßes oder die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm nach den 45 oder 46 verfügen. Wünschen nach Änderung von Teilzeitbescheiden und von Dienstverträgen kann seitens der Dienstbehörde im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Planstellenverbrauch in den Hauptferien (Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) nur Rechnung getragen werden, wenn die Änderung vor dem 1. Februar des laufenden Schuljahres erforderlich und zu erwarten ist, dass der Grund der Änderung bis zum Schuljahresende bestehen bleibt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt in solchen Fällen die Abgeltung von Mehrstunden im Wege von Dauer-Mehrdienstleistungen. Sollte die Einhaltung der beschriebenen Vorgangsweise im Einzelfall an einer Schule den ordnungsgemäßen Schulbetrieb gefährden, ist eine entsprechende Klärung mit der Abteilung Bildung (Herrn Leitner) herbeizuführen. mit einfach besser informiert

3 RS / Seite 3 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen in Oberndorf Das 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen - Fritz Astl war in der Zeit von 1989 bis 2000 (Bildungs)Landesrat - wurde traditionsgemäß im Bezirk Kitzbühel, heuer in Oberndorf, ausgetragen. Die Standes und Personalvertretung des Bezirkes Kitzbühel leistete ganze Arbeit und der Erfolg gab ihnen recht: ein unfallfreies Rennen perfekte Organisation traumhaftes Wetter - auch wenn sich von Westen her eine Störungsfront ankündigte, die Oberndorf aber erst nach der Siegerehrung erreichte perfekte Pistenbedingungen auf einem nicht ganz leichten Hang 88 gemeldete Teilnehmer/innen Die Landessieger Petra Moser und Gerhard Agerer - flankiert von PSI RR Georg Scharnagl (l.) und Walter Meixner (r) motivierte, vor allem aber gut gelaunte Teilnehmer/innen eine gesunde Mischung zwischen jungen und nicht mehr ganz so jungen Renn und Hobbyläufer/innen. Wie bei einem richtigen Rennen üblich, wurden natürlich auch Zeiten gemessen und Sieger/innen ermittelt. Gewinner/innen waren aber alle, die bei dieser Veranstaltung dabei waren und das Privileg hatten, einen wunderschönen Schi(nachmit)tag in Oberndorf verbringen zu dürfen. Klasse Pensionisten - immer noch fit! Dass die Ehrenschutzträger - allen voran Landeshauptmann Günther Platter - nicht persönlich anwesend sein konnten, war von Anfang an klar. Landesrätin Dr. Beate Palfrader und LSI Dr. Werner Mayer mussten zeitgleich einen Termin anlässlich des Besuches von BM in Heinisch-Hosek in Innsbruck wahrnehmen, auch dafür hatten wir natürlich Verständnis! Der Titel der Landemeisterin ging in das Alpbachtal - Petra Moser war die schnellste Frau auf zwei Bretteln. Der Titel des Landesmeisters ging - wieder einmal - ins Oberland, diesmal aber nicht ins Paznauntal, sondern nach Nauders, dem Heimatort von Gerhard Agerer! Klasse Damen allgemein - unsere Jüngsten! Die offizielle Ergebnisliste mit allen Namen, Klassen und Zeiten finden Sie auf unserer Homepage unter mit einfach besser informiert

4 RS / Seite 4 Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) Alle vor dem 1. Jänner 1955 geborenen Kolleginnen und Kollegen, egal ob pragmatisiert oder vertraglich, sind vom Pensionskonto nicht betroffen. Für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Kolleginnen und Kollegen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) zum Teil oder zur Gänze. Bei diesen Geburtsjahrgängen muss man unterscheiden in Geboren nach dem und Vertragsbedienstete/r Geboren nach dem und pragmatisiert Geboren nach dem und vor dem , mit einer Pragmatisierung vor dem Geboren nach dem , mit einer Pragmatisierung nach dem Geboren nach dem und Pragmatisierung vor dem zu 1) Geboren nach dem und Vertragsbedienstete/r: Allen Vertragslehrer/innen wird seit Juni 2014 automatisch ihre Pensionskontomitteilung von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) zugesandt. Sobald diese bei den Kolleginnen und Kollegen einlangt, ist das Pensionskonto auf dem aktuellen Stand und kann jederzeit eingesehen werden. (Einstieg über mit der Bürgerkarte, der Handysignatur oder über FinanzOnline: ) zu 2) Geboren nach dem und pragmatisiert vor dem : Die Führung der Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten erfolgt durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) auf Basis der von den Dienstbehörden gemeldeten Besoldungsdaten. Für alle Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten gilt, dass allfällige Änderungen im Pensionskonto bis zum Pensionsbemessungsverfahren beantragt und durchgeführt werden können. Diese Personengruppe kann das Pensionskonto über die BSA-Daten (Portal Tirol) abrufen. unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

5 RS / Seite 5 Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) Fortsetzung zu 3) Geboren nach dem und vor dem , mit einer Pragmatisierung vor dem : Für Personen dieser Gruppe werden von der BVA, Pensionsservice, elektronische Pensionskonten beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger geführt. Nach dem Wechsel vom Aktiv- in den Ruhestand ist sowohl ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) als auch eine Pension auf Basis des Pensionskontos nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) zu bemessen. In der Berechnung wird aus beiden Teilpensionen die Gesamtpension gebildet. Das Ausmaß des nach dem PG 1965 gebührenden Teils der Gesamtpension entspricht dem Prozentausmaß, das sich aus der bis zum erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt. Der nach dem APG gebührende Teil der Gesamtpension gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes auf 100 % entspricht; nur über die Anwartschaften nach diesem Teil (APG) gibt das elektronische Pensionskonto Auskunft. Diese Personen erhalten keine Kontoerstgutschrift. Es ist jedoch möglich über die im ersten Absatz erwähnten Einstiege Einblick ins Pensionskonto zu nehmen und die Inhalte auch auszudrucken. Bundespensionskasse Was hat die Bundespensionskasse mit meinem Pensionskonto zu tun? Nichts! Warum bekomme ich Zuschriften von der Bundespensionskasse? Der Dienstgeber - das Land Tirol - und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) haben zu Ihren Gunsten eine Zusatzpension bei der Bundespensionskasse eingerichtet. Der Dienstgeber entrichtet dafür Beiträge an die Bundespensionskasse, die diese veranlagt und die daraus entstandenen Pensionsleistungen auszahlt. Sie haben die Möglichkeit, sich durch Leistungen eigener Beiträge an der Pensionskassenvorsorge des Dienstgebers zu beteiligen. Diese Beiträge erhöhen Ihre künftigen Ansprüche. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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