RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat
|
|
- Dagmar Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Warum die Neue Mittelschule so kurz nach ihrer Einführung noch nicht das erwartete Ergebnis bringt, hat viele Gründe. Der Weg war klar vorgegeben, die NMS sollte eine gemeinsame Schule der 10 bis 14-Jährigen vorbereiten. Dazu hätte man jedoch neben der Hauptschule auch die gymnasiale Unterstufe grundsätzlich umkrempeln müssen. Der hohe Grad an Verunsicherung, die Art und Weise, wie über die allgemeine Pflichtschule in den letzten Jahren berichtet wurde und der fehlende Mut in Richtung gemeinsamer Schule der 10 bis 14-Jährigen haben die betroffenen Eltern eher verunsichert als darin bestärkt, ihre Kinder in die Neue Mittelschule zu schicken. Zweifelsohne wird viel Geld in die Neue Mittelschule gesteckt. Hochmotivierte Pädagoginnen und Pädagogen haben neue Konzepte und Unterrichtsmaterialien erstellt und das neben der oft sehr belastenden Arbeit in der Klasse. Wenn nun der Bildungsexperte Bernd Schilcher davon spricht, dass es besser ist, die NMS zuzusperren, dann zeugt das von mangelndem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den engagierten Lehrerinnen und Lehrern an den Neuen Mittelschulen, die in den letzten Jahren alle geforderten Neuerungen und Ideen besser als erwartet umgesetzt haben. Die Konzepte zur Neuen Mittelschule und die damit einhergehenden Veränderungen in der Benotung wurden in den vergangenen Jahren immer wieder verändert und haben Schulleitungen und Lehrkörper extrem gefordert. Nur der professionellen Einstellung der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer zu ihrem Beruf ist es zu verdanken, dass sich Eltern auch in der turbulenten Zeit der Umstellung immer darauf verlassen konnten, dass ihre Kinder bestmöglich auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Die zentralen neuen Bausteine der Neuen Mittelschule, Teamteaching, Öffnung des Unterrichts und Förderung des selbständigen Arbeitens sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Wenn es neue Konzepte gibt, dann ist es jedoch notwendig, dass die Verantwortlichen jenen, die für die Umsetzung dieser Konzepte zuständig sind, geeignete Werkzeuge in die Hand geben. Da besteht durchaus noch Handlungsbedarf. Unsere Landesrätin bestätigt die gute Arbeit, die an den einzelnen Standorten geleistet wird, und hat auch sicher mit der Einschätzung Recht, dass es zu früh ist, über Erfolg oder Misserfolg der Neuen Mittelschule zu urteilen. Aus Sicht der Pflichtschulen wurde jedoch ein wesentliches Ziel ganz klar verfehlt, nämlich jenes der Umleitung der Schülerströme. Mutig wäre ein Versuch, der alle Lehrerinnen und Lehrer im Sekundärbereich I, auch jene der AHS-Unterstufe, in die Pflicht nimmt, sich den Herausforderungen der Zukunft in gleicher Weise zu stellen. Aus dem Inhalt: Gewerkschaft: Evaluation NMS ein nicht unerwartetes Resultat S 1 / Erste Ergebnisse nach Evaluationsbericht NMS S 2 / 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen in Oberndorf S 3 / Bundespensionskasse S 5 Personalvertretung: Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres S 2 / Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) S 4 Rundschreiben vom 13. März 2015
2 RS / Seite 2 Erste Ergebnisse nach Evaluationsbericht NMS Die Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen hat unmittelbar nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichtes zur NMS Gespräche mit der Bundesministerin geführt und dabei folgenden verbindliche (?) Zusagen erhalten: Die Vergabe der 6 Bundesstunden erfolgt weiterhin an den NMS-Standort und dieser entscheidet autonom über deren Einsatz (Bundeslehrer/inneneinsatz nicht zwingend, Bindung an D, M, E fällt) Der NMS Standort entscheidet auch autonom über alle im Gesetz vorgesehenen Differenzierungsmöglichkeiten (Teamteaching, temporäre Gruppenbildung, individuelle Förderprogramme, fächerübergreifendes und selbständiges Lernen,...). Eine Veränderung der 7-teiligen Notenskala in Richtung faires, transparentes und vor allem verständliches Beurteilungssystem wurde im Verhandlungsweg zugesagt. Positive Signale also aus dem Ministerium. Bleibt zu hoffen, dass auf einer guten Gesprächsbasis künftig Problemstellen schon behoben werden können, bevor sie zu solchen werden. Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres Sollte aufgrund längerer Abwesenheit eine Änderung der Lehrfächerverteilung erfolgen und keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, ist Folgendes zu beachten: Nachzubesetzende Stunden sind in der Regel auf die Lehrkräfte der Schule aufzuteilen. Bei dieser Aufteilung ist die unten angeführte Reihenfolge einzuhalten: 1. Vollbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. fünf Dauer-MDL-Std.) 2. Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. eine Dauer-MDL-Std.) 3. Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (mehr als eine Dauer-MDL- Std., nur sofern sich die Lehrkräfte ausdrücklich mit der Leistung von mehr als einer Dauer-MDL- Std. einverstanden erklären; die Einverständniserklärung ist an der Schule aufzubewahren) Gemäß 48 Absatz 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes - LDG 1984 kann die Dienstbehörde auf Antrag eine Änderung des Ausmaßes oder die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm nach den 45 oder 46 verfügen. Wünschen nach Änderung von Teilzeitbescheiden und von Dienstverträgen kann seitens der Dienstbehörde im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Planstellenverbrauch in den Hauptferien (Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) nur Rechnung getragen werden, wenn die Änderung vor dem 1. Februar des laufenden Schuljahres erforderlich und zu erwarten ist, dass der Grund der Änderung bis zum Schuljahresende bestehen bleibt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt in solchen Fällen die Abgeltung von Mehrstunden im Wege von Dauer-Mehrdienstleistungen. Sollte die Einhaltung der beschriebenen Vorgangsweise im Einzelfall an einer Schule den ordnungsgemäßen Schulbetrieb gefährden, ist eine entsprechende Klärung mit der Abteilung Bildung (Herrn Leitner) herbeizuführen. mit einfach besser informiert
3 RS / Seite 3 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen in Oberndorf Das 4. Fritz Astl Gedächtnisrennen - Fritz Astl war in der Zeit von 1989 bis 2000 (Bildungs)Landesrat - wurde traditionsgemäß im Bezirk Kitzbühel, heuer in Oberndorf, ausgetragen. Die Standes und Personalvertretung des Bezirkes Kitzbühel leistete ganze Arbeit und der Erfolg gab ihnen recht: ein unfallfreies Rennen perfekte Organisation traumhaftes Wetter - auch wenn sich von Westen her eine Störungsfront ankündigte, die Oberndorf aber erst nach der Siegerehrung erreichte perfekte Pistenbedingungen auf einem nicht ganz leichten Hang 88 gemeldete Teilnehmer/innen Die Landessieger Petra Moser und Gerhard Agerer - flankiert von PSI RR Georg Scharnagl (l.) und Walter Meixner (r) motivierte, vor allem aber gut gelaunte Teilnehmer/innen eine gesunde Mischung zwischen jungen und nicht mehr ganz so jungen Renn und Hobbyläufer/innen. Wie bei einem richtigen Rennen üblich, wurden natürlich auch Zeiten gemessen und Sieger/innen ermittelt. Gewinner/innen waren aber alle, die bei dieser Veranstaltung dabei waren und das Privileg hatten, einen wunderschönen Schi(nachmit)tag in Oberndorf verbringen zu dürfen. Klasse Pensionisten - immer noch fit! Dass die Ehrenschutzträger - allen voran Landeshauptmann Günther Platter - nicht persönlich anwesend sein konnten, war von Anfang an klar. Landesrätin Dr. Beate Palfrader und LSI Dr. Werner Mayer mussten zeitgleich einen Termin anlässlich des Besuches von BM in Heinisch-Hosek in Innsbruck wahrnehmen, auch dafür hatten wir natürlich Verständnis! Der Titel der Landemeisterin ging in das Alpbachtal - Petra Moser war die schnellste Frau auf zwei Bretteln. Der Titel des Landesmeisters ging - wieder einmal - ins Oberland, diesmal aber nicht ins Paznauntal, sondern nach Nauders, dem Heimatort von Gerhard Agerer! Klasse Damen allgemein - unsere Jüngsten! Die offizielle Ergebnisliste mit allen Namen, Klassen und Zeiten finden Sie auf unserer Homepage unter mit einfach besser informiert
4 RS / Seite 4 Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) Alle vor dem 1. Jänner 1955 geborenen Kolleginnen und Kollegen, egal ob pragmatisiert oder vertraglich, sind vom Pensionskonto nicht betroffen. Für alle ab 1. Jänner 1955 geborenen Kolleginnen und Kollegen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) zum Teil oder zur Gänze. Bei diesen Geburtsjahrgängen muss man unterscheiden in Geboren nach dem und Vertragsbedienstete/r Geboren nach dem und pragmatisiert Geboren nach dem und vor dem , mit einer Pragmatisierung vor dem Geboren nach dem , mit einer Pragmatisierung nach dem Geboren nach dem und Pragmatisierung vor dem zu 1) Geboren nach dem und Vertragsbedienstete/r: Allen Vertragslehrer/innen wird seit Juni 2014 automatisch ihre Pensionskontomitteilung von der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) zugesandt. Sobald diese bei den Kolleginnen und Kollegen einlangt, ist das Pensionskonto auf dem aktuellen Stand und kann jederzeit eingesehen werden. (Einstieg über mit der Bürgerkarte, der Handysignatur oder über FinanzOnline: ) zu 2) Geboren nach dem und pragmatisiert vor dem : Die Führung der Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten erfolgt durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) auf Basis der von den Dienstbehörden gemeldeten Besoldungsdaten. Für alle Pensionskonten der Beamtinnen und Beamten gilt, dass allfällige Änderungen im Pensionskonto bis zum Pensionsbemessungsverfahren beantragt und durchgeführt werden können. Diese Personengruppe kann das Pensionskonto über die BSA-Daten (Portal Tirol) abrufen. unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -
5 RS / Seite 5 Das Pensionskonto macht alles einfacher! (?) Fortsetzung zu 3) Geboren nach dem und vor dem , mit einer Pragmatisierung vor dem : Für Personen dieser Gruppe werden von der BVA, Pensionsservice, elektronische Pensionskonten beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger geführt. Nach dem Wechsel vom Aktiv- in den Ruhestand ist sowohl ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) als auch eine Pension auf Basis des Pensionskontos nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) zu bemessen. In der Berechnung wird aus beiden Teilpensionen die Gesamtpension gebildet. Das Ausmaß des nach dem PG 1965 gebührenden Teils der Gesamtpension entspricht dem Prozentausmaß, das sich aus der bis zum erworbenen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ergibt. Der nach dem APG gebührende Teil der Gesamtpension gebührt in dem Ausmaß, das der Differenz des Prozentsatzes auf 100 % entspricht; nur über die Anwartschaften nach diesem Teil (APG) gibt das elektronische Pensionskonto Auskunft. Diese Personen erhalten keine Kontoerstgutschrift. Es ist jedoch möglich über die im ersten Absatz erwähnten Einstiege Einblick ins Pensionskonto zu nehmen und die Inhalte auch auszudrucken. Bundespensionskasse Was hat die Bundespensionskasse mit meinem Pensionskonto zu tun? Nichts! Warum bekomme ich Zuschriften von der Bundespensionskasse? Der Dienstgeber - das Land Tirol - und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) haben zu Ihren Gunsten eine Zusatzpension bei der Bundespensionskasse eingerichtet. Der Dienstgeber entrichtet dafür Beiträge an die Bundespensionskasse, die diese veranlagt und die daraus entstandenen Pensionsleistungen auszahlt. Sie haben die Möglichkeit, sich durch Leistungen eigener Beiträge an der Pensionskassenvorsorge des Dienstgebers zu beteiligen. Diese Beiträge erhöhen Ihre künftigen Ansprüche. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender
RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung. Mindestgröße für Schulen
Mindestgröße für Schulen RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Absolut nicht neu war der Vorschlag von Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, eine Mindestgröße für Schulen zu fordern. Schon
Das Pensionskonto. Dr. Peter Alberer Bundeskanzleramt, Abteilung III/5
Das Pensionskonto Dr. Peter Alberer Bundeskanzleramt, Abteilung III/5 Inhalt Pensionskonto Beitragsgrundlagen Gutschriften APG-Pension Parallelrechnung Erstellung des Pensionskontos Rechtsschutz 2 Pensionskonto
Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)
Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche
Pensionskonto Focus Frauen
Pensionskonto Focus Frauen Mag a. Birgit Schreiber Referentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Früher die besten 15 Einkommensjahre Grundlage
O Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/09 Februar 2009 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ )
25 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/134 20.08.2015) 1 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung Es dauert acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen
O Ö. K U R I E R. Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012
O Ö. K U R I E R Informationsdienst der oberösterreichischen AHS-Gewerkschaft Ausgabe 1/12 Jänner 2012 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landesleitung
INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING
1 INFORMATIONEN ZUR NEUEN MITTELSCHULE OSTERMIETHING Stand: 09-01-2014 Neue Mittelschule (NMS) Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wird mit der NMS in Ostermiething gestartet. Die Umsetzung beginnt zunächst
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
Fragensammlung zum Pensionskonto / epk-öffentlichkeitsarbeit
Fragensammlung zum Pensionskonto / epk-öffentlichkeitsarbeit 1. Fragestellung: Was kann ich aus der Kontomitteilung für meine Alterssicherung ableiten? Die Kontomitteilung ist eine Information über den
TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT
Technische Universität Dannstadt I Dezernat VII I Karolinenplatz 5 I 64269 Darmstadt Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung vom07.07.2009 Hier: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 14.07.2009
SCHULRUND- SCHREIBEN. Danke, Doc! Danke Doc! SCHULRUNDSCHREIBEN 9-2013. Informationen von Standes- und Personalvertretung
SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 9-2013 26. 06. 2013 Danke Doc! Personalvertretung Mitteilungen aus der PV und KUF S 2 Neues Pensionskonto S 3 Betriebliche
Fragensammlung zum Pensionskonto
Fragensammlung zum Pensionskonto Frage 1: In welchem Gesetz finde ich die Bestimmungen über das Pensionskonto? Die Bestimmungen über das Pensionskonto sind im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) enthalten.
Wir danken folgenden Institutionen für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieser Unterrichtsmaterialien:
Sponsoren Wir danken folgenden Institutionen für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieser Unterrichtsmaterialien: BO-Koordination Tirol 8. Schulstufe 1 BERUFSORIENTIERUNG ein Grundbedürfnis
Eigenverantwortliche Schule. Externe Evaluation Thüringer Schulen
Eigenverantwortliche Schule Externe Evaluation Thüringer Schulen Inhaltsangabe Seite 1. Ziele 2 2. Hinweise zum Verfahren 2 2.1 Ausfüllen des Eckdatenblattes und Erstellung eines Selbstbildes 2.2 Übersendung
Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen
Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen Durch den Abschluss einer Pensionskassen-Lösung bei der Valida Pension AG hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine attraktive zukünftige Zusatzpension ermöglicht.
Kooperation Schule und Verein
Kooperation Schule und Verein Dr. Sabine Glück, Ministerium für Bildung und Kultur Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet das Ministerium für Bildung und Kultur die Möglichkeit der finanziellen Förderung
SCHULRUND- SCHREIBEN. Unsere Proteste gehen weiter! SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung
SCHULRUNDSCHREIBEN 2-2014 29. Jänner 2014 Personalvertretung Dienstnehmerschutz ist Dienstgeberpflicht S 2 115 Kolleg/innen neu pragmatisiert! S 4 Ansuchen um Definitivstellung nicht vergessen! S 4 Folder
Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Ja. Oktober 2015.. Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags
(1) Bei der Fachzuordnung eines Lehrers/einer Lehrerin kann in der Spalte Umplanungen angegeben werden, von wem die Stunde übernommen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Linz, 10.06.2015 nach Einspielung der neuen Programmversion 3.10.0. Ende Juli 2015, mit der einige Fehler behoben wurden, werden in e*sa auf Schulebene folgende Änderungen,
Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1
Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube
Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Salzburg
Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu Salzburg Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkassen Salzburg, 26. August 2014 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum 2014
Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift
Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2001/02 Ausgegeben am 13.06.2002 XXVI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. O R G A N I S A T O R I S C H E S 267. Einführung der gleitenden
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm
3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische
Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Inhalte des Erlasses
Erlass zur Umsetzung des LDG im Burgenland (Aktuelle Fassung ab 1. September 2014) Folgender Erlass basiert auf Vereinbarungen von Vertretern des Landesschulrates, der Landesregierung und des Zentralausschusses.
Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach
Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992
Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten
24/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH. Anmeldung
OFFENE GANZTAGS SCHULE GYMNASIUM MIESBACH Anmeldung Sehr geehrte Eltern, anbei erhalten Sie das Anmeldeformular für die Offene Ganztagsschule und OGTS plus am Gymnasium Miesbach. Sollten Sie dazu Fragen
Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Brandenburg e. V.
Mitglied des dbb beamtenbund und tarifunion Deutsche Justiz-Gewerkschaft LV Brandenburg e. V., Marktplatz 9, 15806 Zossen www.djg-brandenburg.de Gefährdungsbeurteilung psychologischer Belastungen eine
Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe
Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.03.2015 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss zu unterstützen,
Fairteilung von Bildungschancen!
Fairteilung von Bildungschancen! Mittelzuteilung auf Basis des Chancen-Index: Ein Modell für eine gerechte, transparente und bedarfsorientierte Schulfinanzierung. Wir wollen dass alle Kinder die Bildungsziele
Ergebnisse der Schülerbefragung im Schuljahr 2013/2014
PETER-LENNÉ-SCHULE OSZ AGRARWIRTSCHAFT INTERNE EVALUATION Ergebnisse der Schülerbefragung im Schuljahr 2013/2014 Im Dezember 2013 und Januar 2014 nahm die Peter-Lenné-Schule / OSZ Agrarwirtschaft erneut
INFORMATION zum PENSIONSKONTO (Kontomitteilung)
INFORMATION zum PENSIONSKONTO (Kontomitteilung) Aufgrund des APG (Allgemeines Pensionsgesetz) ist für alle nach dem 31.12.1954 geborenen Beamten (Bundesbeamte und pragmatisierte Landeslehrer) und Vertragsbediensteten
Betrifft: Neuregelung der Kinderzulage ab 1. September 1996; Rundschreiben NEUREGELUNG DER KINDERZULAGE. Allgemeines
A- 1014 Wien, Ballhausplatz 2 Tel. (0222) 531 15/0 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT Telex-Nr. 1370 DVR: 000019 GZ 921.402/1-II/A/1/96 An die Österreichische Präsidentschaftskanzlei die Parlamentsdirektion
NAHVERKEHRSGEWERKSCHAFT
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit Inhalt dieser Mitgliederinfo möchten wir Euch über im November 2015 gelaufene Aktivitäten auf den neuesten Stand bringen. Tiefergehende Informationen zu den jeweiligen
Diskussion um Modellregionen RUNDSCHREIBEN
Diskussion um Modellregionen RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Medien polarisieren - das ist nicht neu! Unter diesem Aspekt ist auch die Schlagzeile Lehrer für gemeinsame Schule der Tiroler
Grußwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann
Grußwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann Veranstaltung der Referenzschulen des Netzwerks Zukunftsschulen NRW mit Übergabe der DVD Begabtenförderung
Willkommen in der österreichischen. Deutsch
Willkommen in der österreichischen Schule! Deutsch Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte! Sie sind erst seit kurzer Zeit in Österreich. Vieles ist neu für Sie auch das österreichische Schulsystem.
Praxis Unterricht Ergebnis
Ablauf zur Erteilung eines Dienstreiseauftrages zu Veranstaltungen außerhalb der Pädagogischen Hochschule Tirol und der Kirchlich Pädagogischen Hochschule Vorgehensweise durch Schulleitung Bei Fortbildungsanfragen
Leitbild. des Jobcenters Dortmund
Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame
I N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl am 4. Februar 2008 zum Thema "Land OÖ ein sozialer Dienstgeber - Forderung nach Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes
Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
ELTERNINFORMATIONSABEND 2. DEZ. 2014
ELTERNINFORMATIONSABEND 2. DEZ. 2014 Schullaufbahn Allg. Informationen Informationen zur NMS VS - NMS Fragen, Sonstiges Volks- schule AHS NMS 6 7 8 9 10 11 12 13 14 PTS Neue Mittelschule BMS BHS AHS 10
Weiterbildung für BetriebsrätInnen 2015/16
Weiterbildung für BetriebsrätInnen 2015/16 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Aufgaben der Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind umfassend und komplex. Das Weiterbildungsangebot der Arbeiterkammer soll die Kolleginnen
Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge
FORBA-Fachgespräch, 25.2.2014 Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge Ingrid Mairhuber Inhalt des Vortrages Pensionsleistungen: Frauen Männer Pensionsreformen 2000/2003 Allgemeines
Berichterstattung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Gymnasium 2020
BLV Schwabstraße 59 70197 Stuttgart Herrn Kultusminister Andreas Stoch MdL Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Thouretstraße 6 70173 Stuttgart Herbert Huber privat: Kniebisstr. 7
Pensionskonto NEU. GD-Stv. Jungwirth / Informationsveranstaltungen PKT-Neu Folie 1
Pensionskonto NEU GD-Stv. Jungwirth / Informationsveranstaltungen PKT-Neu Folie 1 Pensionskonto NEU - Überblick Was ist das? Das Pensionssparbuch transparent verständlich einfach nachvollziehbar Die Ablöse
1) Anstellungs- und Versetzungssituation. 2) Vertrag
BASICS 1) Anstellungs- und Versetzungssituation 2) Vertrag Vertrag mit dem Land NÖ / Verwaltungsbereich LSR. Dieser Vertrag ist ein befristeter II L Vertrag. II L Verträge: sind befristet auf ein Schuljahr
ARBEITSZEITVEREINBARUNG gemäß 3 Abs. 4 und Abs. 5, 4 KA-AZG
ARBEITSZEITVEREINBARUNG gemäß 3 Abs. 4 und Abs. 5, 4 KA-AZG abgeschlossen zwischen dem Bund als Dienstgeber, vertreten durch a) die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur bezüglich der als
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz Übrigens: Sie können dieses Dokument auch im PDF Format herunterladen. Lesen Sie: 1 Welche personenbezogenen Daten von YeBu erfasst werden. 2 Wie wir an Ihre Daten kommen. 3 Wozu
Eigenbeiträge für mehr Zusatzpension
Eigenbeiträge für mehr Zusatzpension Eigenbeiträge für mehr Zusatzpension Möglichkeiten Wege Nutzen Mit dem Kollektivvertrag* hat Ihr Dienstgeber gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ein
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an Regierungen Staatliche Schulämter alle staatlichen und privaten
DIE GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NÖ
GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NIEDERÖSTERREICH Ing. Franz Pleil Vorsitzender DIE GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE NÖ Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als Vorsitzender der Landesleitung NÖ der Gewerkschaft Berufsschule
Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes
Dr. Norbert Schnedl 22. August 2007 Dienstrecht Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes Das Verhandlungsteam der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) unter Führung von Fritz Neugebauer hat sich
Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des
Dokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen
Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau
Fortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule
der Ellef-Ringnes-Grundschule Berlin, August 2015 Einleitung Durch unsere sich rasant ändernde Gesellschaft ist Schule ein Ort, wo sich das schulische Leben ständig verändert. Immer wieder gibt es neue
Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich
Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen
Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA)
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5173 09. 05. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lernstandserhebung
Onlinebefragung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fremdevaluation an beruflichen Schulen (Erprobungsphase Schuljahr 2016/17)
Onlinebefragung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fremdevaluation an beruflichen Schulen (Erprobungsphase Schuljahr 2016/17) Onlinebefragung ist eine Datenquelle der Fremdevaluation Die Onlinebefragung
Stellungnahme der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Steiermark der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu den gegenständlichen Entwürfen.
Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST LANDESLEITUNG PFLICHTSCHULLEHRERINNEN und PFLICHTSCHULLEHRER STMK 8020 Graz, Karl - Morre - Straße 32, Telefon: 0316/7071 337 Fax: 0316/7071
Evaluation des Lehrgangs Mein Lernen und Lehren in der autonomen Schule
Evaluation des Lehrgangs Mein Lernen und Lehren in der autonomen Schule Evaluationsinstrumente: A) Selbstevaluation durch die Teilnehmer/innen 1. Mein Lernen im Lehrgang Lernpartnerschaft Unsere Lernpartnerschaft
Pensionskonto NEU Kontoerstgutschrift
Kontoerstgutschrift Folie 1 Pensionskonto Funktion für ab 1.1.1955 geborene Versicherte, seit 1.1.2005 laufende Dokumentation der erworbenen Anwartschaften, Abbildung der jährlich erworbenen Beitragsgrundlagen,
Vorlage vom 27. Juni 2007
Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE BUND 2007/9 Vorlage vom 27. Juni 2007 Zusammenfassung Reform
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot des Sonderpädagogischen Förderzentrums Prien am Chiemsee als unterstützende Maßnahme an allgemeinen Schulen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache
Akzeptanz von Lernplattformen in Kollegien Désirée Kleinebecker, Landesinstitut für Schulentwicklung Stuttgart
Vortrag auf der Workshop-Tagung: Lernplattformen in Schulen: Einführung, Verbreitung, Nutzung am 22./23.02.2007 in Bremen Akzeptanz von Lernplattformen in Kollegien Désirée Kleinebecker, Stuttgart ARIMIS
SCHULRUND- SCHREIBEN SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 4. Feber Personalvertretung.
SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 2-2011 4. Feber 2011 Personalvertretung Ausschreibung Leiterstellen S 3 Wichtige Hinweise zum Vorrückungsstichtag
Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen
Die Ministerin Az.: 1B5/0348 Erfurt, den 16. Juni 2015 Ministerialerlass zur Mehrarbeit von Lehrkräften an staatlichen Schulen 1. Zuständigkeit für die Anordnung/Genehmigung von Mehrarbeit Die Zuständigkeit
Wohin nach der. Volksschule? November 13
Wohin nach der Volksschule? November 13 Österreichisches Schulsystem Mittelstufeneinstieg 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 Kolleg (2 Jahre) Lehrberuf (2-4 J.) PTS/FMS (1 J.) Ende der Schulpflicht
SCHULRUND- SCHREIBEN. Nur die Lehrer/innen können es richten SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung
SCHULRUNDSCHREIBEN 3-2014 19. 02. 2014 Personalvertretung Neue Landesschulinspektorin für den Bereich Sonderpädagogik und Volksschulen S 2 Neues zur Pendlerpauschale: Pendlerrechner online! S 3 u. 4 Pflegeteilzeit
Anlage 14 zur KV der ZT. Fassung 2015
Die ZT-Pensionisten *, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht ( WE-Pension ) als Besone
OUTLOOK-RICHTLINIEN ABWESENHEITSASSISTENT / SIGNATUR
OUTLOOK-RICHTLINIEN ABWESENHEITSASSISTENT / E-MAIL SIGNATUR Foto: sxc.hu EINFACH BESSER FAHREN. Verteiler: Erstellt von: Freigegeben von: Alle Mitarbeiter Marketing Daniela Schwarz / Marketing Datum der
SCHULRUND- SCHREIBEN. Altersteilzeit - dafür bin ich doch zu jung? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung
SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 6 2010 12. 04. 2010 Personalvertretung Altersteilzeit Ausschreibung von Leiterstellen Teilbeschäftigung und Schulveranstaltungen
Kommunikationskonzept Realschule Oberesslingen
Kommunikationskonzept Realschule Oberesslingen Kommunikationskonzept Realschule Oberesslingen Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen After-Work Meeting Unsere engagierten Eltern gestalten in vielerlei
Wie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium
Bereitschaftsdienst? SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung. 9. Juni 2011
S CHULRUND - S CHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN 8-2011 9. Juni 2011 Personalvertretung Bereitschaftsdienst S 1 / 2 Auf in die Pension S 2 Nicht vergessen S
Großdemonstration in Wien
AHS- INFORMATION Nachrichtendienst der AHS-Gewerkschaft An alle Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und Landesleitungen Wien, am 13. Dezember 2013 RUNDSCHREIBEN 10 (Schuljahr 2013/2014) Großdemonstration
Rechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab
Mag. Jürgen Radics: Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 1) Ausgangssituation Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2006 zirka 2,6 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben.
Standortbezogenes Umsetzungskonzept IBOBB Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf
Standortbezogenes Umsetzungskonzept IBOBB Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ibobb 1. Begriffsklärung / IBOBB 2009 wurde die Begriffserweiterung von Berufsorientierung (BO) zu
Elterninformation zum Übergang. Kindergarten Grundschule K OO
Deutsche Schule Tokyo Yokohama Grundschule Elterninformation zum Übergang Kindergarten Grundschule K OO Liebe Eltern, Ihr Kind besucht bereits den Kindergarten unserer Schule. Die vorliegende Übersicht
Einführung in das Musikschulwesen Modul 3 von 4 am 02. April 2014 Mit Gastreferent MMag. Gerald Lackner 07.04.2014 153
Einführung in das Musikschulwesen Modul 3 von 4 am 02. April 2014 Mit Gastreferent MMag. Gerald Lackner 07.04.2014 153 Einführung in das Musikschulwesen Lohn, Gehalt W. Rehorska 2006 07.04.2014 154 Walter
Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann
Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann In Österreich ist das Pensionsrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche sich gegenseitig überlagernde Pensionsreformen undurchschaubar
Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte
Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Fach: Personalwesen Jahrgangsstufe:10 Stand: 2004/05 Unterricht in 2 Blöcken mit zusammen ca. 13 Wochen zu je 3 Std. (gesamt ca. 39 Std.) zusätzlich
Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz
M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes
M E R K B L A T T für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes 1. Meldung der Schwangerschaft Sobald der Lehrerin / Bediensteten die Schwangerschaft bekannt ist, meldet sie diese ehestens mit einer
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Es gilt das gesprochene Wort! Eröffnung der Ausstellung Entwicklungsland Bayern am 1. Februar 2012 im Maximilianeum Rede von Frau Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Liebe Kolleginnen
Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt. Eine Gegenüberstellung
Dienst- und Besoldungsrecht neu - Dienst- und Besoldungsrecht alt Eine Gegenüberstellung 23.04.2014 Martin Höflehner Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer 1 INHALTSVERZEICHNIS Art.
V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
Online Marketing/ Social Media Seminare 2016 Schellinger Social Media Beratung
Online Marketing/ Social Media Seminare 2016 Schellinger Social Media Beratung 1. Facebook Einstieg und Grundlagen für Unternehmen Sie wollen mit einem professionellen Auftritt auf Facebook Kunden gewinnen.
INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung
Projekt: PRÄAMBEL Die Unterzeichneten möchten diese Vereinbarung treffen, um einige Parameter der zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen zu definieren. Sie unterliegen der Vertraulichkeitspflicht im
Ausbildungsrichtlinien für die schulpädagogische Ausbildung für Studierende mit Berufserfahrung
Ausbildungsrichtlinien für die schulpädagogische Ausbildung für Studierende mit Berufserfahrung A) Grundsätzlich sind vier Gruppen von Lehramtsstudierenden mit Berufserfahrung zu unterscheiden und teilweise
Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG)
Beurteilungs- und Fördergespräch (BFG) 1. Persönliche Daten: Jahr: Name/Vorname: Geb. Datum: Abteilung: Funktion: seit: Eintrittsdatum: Beschäftigungsgrad in %: Gesprächsleiter/in: Stellenbeschreibung
Mein Pensionskonto ein Blick in die Zukunft? Kleine Teilbeträgen ergeben über viele Jahre hinweg einen Pensionsanspruch.
Mein Pensionskonto ein Blick in die Zukunft? Kleine Teilbeträgen ergeben über viele Jahre hinweg einen Pensionsanspruch. Prinzipien der Pensionsversicherung Umlageverfahren und Generationenvertrag Grundsatz: