SCHULRUND- SCHREIBEN. Es bleibt dabei! SCHULRUNDSCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung

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1 SCHULRUND- SCHREIBEN Informationen von Standes- und Personalvertretung SCHULRUNDSCHREIBEN Dezember 2013 Personalvertretung DANKE und ALLES GU- TE! S 2 Krankes Kind und Schule - eine Hilfestellung! S 3 Ab 1. Feber 2014 europaweit SEPA! S 5 Gewerkschaft Es bleibt dabei! S 1/2 Resolutionen der Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol S 3 Jahresnorm der Schulleiter/Schulleiterinnen S 6 Reisetipp Riga S 3 Pragmatisierungen und Kranken-Zusatzversicherung S 6 BEILAGE - ANHANG: Reiseangebot RIGA Impressum: Herausgeber: Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der GÖD Tirol F. d. Inhalt verantwortlich: Walter Meixner, Südtiroler Platz 14 16, 6020 Innsbruck Tel , 402, 403, 404 Fax: Internet: goed-aps@aps-tirol.at Es bleibt dabei! Die Bundesleitung Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat in ihrer Sitzung vom 28. November 2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Als Reaktion auf das einseitige Verlassen der Sozialpartnerschaft durch die Bundesregierung werden österreichweit Informationsveranstaltungen zum Regierungsentwurf des neuen Dienstrechtes abgehalten. Zeitgleich startet die Gewerkschaft eine Unterschriftenaktion, bei der Protest gegen das Vorgehen und das Verhalten der Bundesregierung artikuliert werden soll. Es bleibt dabei: Wir haben den Entwurf nicht völlig abgelehnt, jedoch immer auf der Erfüllung unserer Forderungen beharrt. Diese lauten nach wie vor: Weniger Belastung durch Verwaltung und Bürokratie! Faire Bezahlung, die den wichtigen Aufgaben der Lehrer/innen entspricht! Ausreichende Unterstützung durch international vergleichbare Support-Systeme! Klare Aufgabenbeschreibung aufbauend auf einer neuen Arbeitszeitstudie! Masterwertige Ausbildung für unsere Lehrer/innen! Einzig die gleichwertige, masterwertige Ausbildung wurde bisher (fast vollständig) erfüllt, alle anderen Punkte sind noch offen. Für unsere Unterschriftenaktion versuchen wir auch die Eltern über die Elternvereine für unser Anliegen zu interessieren und bedanken uns für die positiven Signale diesbezüglich bei Ing. Peter Retter, dem Obmann des Dachverbandes der Tiroler Elternvereine! Auch den Eltern dürfte mittlerweile bewusst sein, dass der vorliegende Dienstrechtsentwurf für ihre Kinder nichts, nicht einmal eine einzige zusätzliche Stunde bringt! Dass sich Politiker - egal welche Partei - bisher beharrlich weigern, Kontakt mit den Betroffenen bzw. deren Vertretern aufzunehmen, ist bezeichnend. Einzig unsere Landesrätin Dr. Beate Palfrader unterstützt uns sowohl in Stellungnahmen wie in medialen Aussagen. Richtig grotesk ist hingegen die Tatsache, dass sich bisher einzig und allein NR Hermann Gahr (kein Lehrer und kein Arbeitnehmervertreter!) nach unseren Kritikpunkten und Sorgen erkundigt hat! Wir ersuchen daher alle Kolleginnen und Kollegen um Beteiligung an der Unterschriftenaktion im sehr engen Zeitfenster zwischen dem 4. und dem 12. Dezember! Fortsetzung S 2

2 Seite 2 SCHULRUNDSCHREIBEN Es bleibt dabei! (Fortsetzung) Die entsprechenden Unterlagen sind bereits an den Schulen bzw. bei den Kolleginnen und Kollegen! Manche werden fragen, warum wir Pflichtschullehrer/innen weder streiken noch Dienststellenversammlungen abhalten? Dienststellenversammlungen sind im APS-Bereich schwieriger zu organisieren, weil bei uns nicht Schulen Dienststellen sind, sondern die Bezirkshauptmannschaften bzw. das Stadtmagistrat. Unser Bestreben war es, den Eltern die Sicherheit zu geben, dass kein Kind unbeaufsichtigt auf der Straße steht - wir wollen die Eltern als Verbündete und Mitstreiter gewinnen. Sollte die Situation jedoch weiter eskalieren, werden wir irgendwann auch auf die von der GÖD und dem ÖGB genehmigten gewerkschaftlichen Maßnahmen in verschärfter Form zurückgreifen müssen. Die Geschlossenheit und die Stärke unserer Standesvertretung können wir nur mit einer möglichst großen Beteiligung an der Unterschriftenaktion demonstrieren. Und eine Unterschrift zu leisten sollte für jede/n Lehrer/in nicht wirklich schwierig sein! DANKE! DANKE und ALLES GUTE! Wie viele Kolleginnen und Kollegen ist auch Landesschulinspektor HR Josef FEDERSPIEL seit dem 1. Dezember 2013 im wohlverdienten Ruhestand! Landesschulinspektor Hofrat Josef FEDERSPIEL, zuletzt zuständig für Volksschulen, Sonderschulen und Sonderschulklassen sowie heil- und sonderpädagogischer Unterricht an allgemein bildenden Pflichtschulen war auch die Beratungsstelle für Integration. Besonders im Bereich Sonderschulen und Integration wurden dem scheidenden Landesschulinspektor von Vertretern extremer Standpunkte immer wieder Vorwürfe und somit das Leben nicht gerade leicht gemacht. Dennoch blieb Josef Federspiel stets seiner Linie treu und Lehrer/innen und Eltern konnten davon ausgehen, dass sein Wort auch gehalten wurde. Alles in allem aber keine leichte berufliche Aufgabe. LSI Federspiel ist ausgebildeter Volksschullehrer und Sonderpädagoge und war als solcher von 1978 bis 2001 Lehrer und - von 1993 bis Leiter der heutigen Walter Thaler Schule in Telfs. Mehr als 11 Jahre war er auch an der damaligen Päd. Akademie als Lehrender tätig. Seine weiteren Tätigkeiten in LAG s bis hin zu ministeriellen Arbeitsgruppen hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen. Sein Einsatz für die Kollegenschaft über den Bereich der Pädagogik hinaus zeigte sich zudem in seinem Engagement in der Personalvertretung und in der Gewerkschaft. Ob als Mitglied oder Vorsitzender des Dienststellenausschusses des Bezirkes Innsbruck Land West, einem der nach Beschäftigtenzahl größten Bezirke des Landes, des Gewerkschaftlichen Betriebsausschusses oder der Landesleitung war er es gewohnt, das Gemeinwohl vor das Einzelwohl zu stellen und sich dennoch für jede Kollegin und jeden Kollegen voll und ganz einzusetzen. Der dadurch gewonnene intensive Einblick in das gesamte Schulsystem ermöglichte diesen Einsatz und prägte seine Grundhaltung für die Funktion als Landesschulinspektor. Als Landesschulinspektor hat sich Josef Federspiel immer um die Verbesserung der Qualität in der Sonderpädagogik im Sinne der Kinder bemüht. Viele innovative Schulversuche im Bereich der Sonderpädagogik und der Volksschule wurden von ihm initiiert - leider von manchen Ideologen aber auch immer kritisiert (Time out Klassen, Sprachstartklassen, Öffnung der Sonderschulen für VS Kinder, ) Der begeisterte Tennis und Golfspieler engagierte und engagiert sich zusätzlich auch auf kommunaler Ebene in seiner Heimatgemeinde Telfs. Für all das sollte er künftig doch etwas mehr Zeit zur Verfügung haben. Und schließlich ist Josef Federspiel auch stolzer Vater und Opa - alles Gründe, sich keine Sorgen um einen allfälligen Pensionsschock machen zu müssen. Lieber Josef, wir sagen einfach nur ein ehrliches DANKE und wünschen dir alles Gute für deinen neuen Lebensabschnitt!

3 Seite 3 SCHULRUNDSCHREIBEN Resolutionen der Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol In der Sitzung der Landesleitung der Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol vom 15. Oktober 2013 wurde folgende Resolution an Bildungslandesrätin Dr. Beate Palfrader beschlossen: Zulagen für Lehrer/innen mit befristeten Verträgen Sehr geehrte Frau Landesrätin! Derzeit gibt es für Lehrer/innen mit einem befristeten Dienstverhältnis keine Möglichkeit, Zulagen für die Tätigkeit als Fachkoordinator/in bzw. Schülerberater/in zu bekommen. Ähnliches gilt auch für andere Bereiche z.b. E-Learning Beauftragte/r! Als Rechtfertigung für diese unbefriedigende Situation wurde immer wieder die mangelnde Berufserfahrung dieser Kolleg/innen ins Treffen geführt. Da Lehrer/innen im Pflichtschulbereich aber erst nach fünf Jahren in ein unbefristetes Dienstverhältnis übernommen werden, wird dieses Argument auf Dauer nicht stark genug sein, um die Unzufriedenheit der Betroffenen zu besänftigen. Die Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen ersucht daher dich, sehr geehrte Frau Landesrätin, dich für eine Lösung dieses Problems einzusetzen. Im Wissen, dass es sich beim Gehaltsgesetz um ein Bundesgesetz handelt und eine Änderung desselben nicht wirklich rasch zu erreichen ist, schlagen wir vor, dieser kleinen, aber engagierten Personengruppe entweder über den Weg der Belohnung oder durch eine frühere Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis kurzfristig die entsprechende Anerkennung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen. Unser spezieller Reisetipp: Zu Christi Himmelfahrt mit Moser Reisen nach Riga! Wer das verlängerte Wochenende vom 29. Mai bis zum 1. Juni abseits großer Touristenströme verbringen möchte, könnte Gefallen an dem Reiseangebot im Anhang an dieses Rundschreiben finden. Allfällige Buchungen bitte an uns richten. Ein etwaiger Zuschuss für Gewerkschaftsmitglieder ist möglich und richtet sich nach der Zahl der Teilnehmer/innen! Krankes Kind und Schule - eine Hilfestellung Erkrankte Kinder sollten aus folgenden Gründen die Schule nicht besuchen: UM EINE ANSTECKUNG ANDERER KINDER ZU VERHINDERN. UM SICH SELBST GENÜGEND ERHOLEN ZU KÖNNEN. Bei den meisten Infektionskrankheiten ist allerdings die Ansteckungsfähigkeit in den letzten Tagen vor Ausbruch der Symptome am größten, so dass mit einem Ausschluss dieses Kindes weitere Ansteckungen nur bedingt vermieden werden können. Zum Zweck der Erholung nach einer Krankheit sollten Kinder solange zu Hause bleiben, bis sie an den üblichen Aktivitäten der Schule wieder voll teilnehmen können, ohne sich selbst zu überlasten. Bei meldepflichtigen Erkrankungen (wie z. B. infektiöse Gelbsucht, Mumps, Masern, Röteln, Scharlach, Tuberkulose, Keuchhusten oder Salmonellose) ist eine Bestätigung der Infektionsfreiheit von der/dem behandelnden Ärztin/Arzt für die Wiederzulassung erforderlich. Informationen und Merkblätter zu den verschiedenen Krankheitsbildern können unter www. tirol.gv.at/themen/gesundheit/lsd-sanitaetsdirektion nachgelesen werden. Bei Fragen können Sie sich natürlich gerne an Ihre Schulärztin/Ihren Schularzt wenden, in Einzelfällen steht der schulärztliche Dienst des Landesschulrates bzw. die Landessanitätsdirektion Tirol für Rücksprachen zur Verfügung Fortsetzung nächste Seite > unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service -

4 Seite 4 SCHULRUNDSCHREIBEN Krankes Kind und Schule Krankes Kind chronische Erkrankungen und Medikamente Hat ein Kind eine chronische Erkrankung (z.b. Asthma, Epilepsie, etc.) und muss laufend oder fallweise Medikamente bekommen (Asthmaspray, Zäpfchen etc.) oder bei einem Kind ist eine Allergie bekannt (z.b. auf Bienen, Wespen, Lebensmittel, etc.) und es müssen im Anlassfall Medikamente verabreicht werden oder ein Kind leidet z. B. an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus und es muss eine Blutzuckerbestimmung durchgeführt und eine entsprechende Insulindosis gespritzt werden oder ein Kind braucht spezielle Pflegemaßnahmen während der Unterrichtszeit z.b. muss das Kind über eine Sonde ernährt werden, u.v.m. dann ist zum Wohle des Kindes eine enge Zusammenarbeit der Schule mit den Schulärzt/innen erforderlich. Besonders vor Schullandwochen ist mit den Schulärzt/innen Rücksprache zu halten. Die Abgabe von Medikamenten durch Laien (in diesem Fall Lehrpersonen an der Schule) wurde von Seiten der Landessanitätsdirektion Tirol genau geregelt und beinhaltet folgende Kernaussagen: Auf Grund des 50a des Ärztegesetzes 1998 ist es möglich, dass primär ärztliche Tätigkeiten im Einzelfall an Laien, in deren Betreuung sich das Kind befindet, übertragen werden. Folgendes ist zu tun: Genauestens dokumentierte Abklärung im Vorhinein: Information, welche Tätigkeiten übertragen werden sollen. Klärung, ob die Betreuungspersonen die übertragenen Aufgaben übernehmen können und wollen. Die Betreuungspersonen werden informiert, dass sie keine Verpflichtung haben, solche Tätigkeiten zu übernehmen und auch die Möglichkeit der Ablehnung bzw. jederzeitigen Beendigung der übertragenen Tätigkeiten haben. Einholen der Zustimmung des Rechtsträgers und der Leitung der Betreuungseinrichtung (Schule). Festlegung einer exakten Vorgangsweise zwischen Erziehungsberechtigten, Halter bzw. Leitung der Betreuungseinrichtung, Betreuungspersonen bzw. Ersatzbetreuungspersonen und behandelnder Ärztin/ behandelndem Arzt. Schriftliche Anführung der Tätigkeit und des Anlassfalles, namentliche Auflistung der zu verabreichenden Medikamente, der Art der Verabreichung, der Häufigkeit und der Dosierung. Dafür sollen die von der Landessanitätsdirektion entworfenen Formulare verwendet werden. Sorgfältige Einschulung der Betreuungspersonen unmittelbar durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt nach schriftlich festgehaltener Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten. Die Ärztin/der Arzt haben sich von den für die Ausübung der übernommenen Tätigkeiten erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen der Betreuungspersonen zu überzeugen. Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen oder Risiken der Medikamente, sowie über etwaige Komplikationen bei der Ausführung der Tätigkeiten. Notwendige Mittel (Medikamente, Messgeräte, Injektionsspritzen usw.) sind von den Erziehungsberechtigen in ausreichender Menge und geeigneter Qualität zu besorgen und zum Ablaufdatum zu ersetzen. Die korrekte Lagerung ist mit der Leitung der Betreuungseinrichtung festzulegen. Für den Inhalt verantwortlich: Landessanitätsdirekon für Tirol in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Bildung, Gesundheitsrecht und Jusziariat Download unter Überarbeitete Auflage Juni 2008

5 Seite 5 SCHULRUNDSCHREIBEN Ab 1. Feber 2014 europaweit SEPA! Was ist zu tun? Mit 1. Februar 2014 tritt europaweit ein einheitliches Datenformat (SEPA) in Kraft. Dadurch kann die Landesbuchhaltung die Kolleginnen und Kollegen über den Kontoauszug noch weniger informieren als bisher. Dies betrifft die Bezugsabrechnung für alle Bediensteten, für die Pragmatisierten aber auch die KUF-Abrechnung. Mit der Anwendung Bediensteten Service Applikation (BSA) stehen aber weiterhin alle Detailinformationen sowohl zur Bezugsabrechnung bzw. dem Jahreslohnzettel als auch zu den KUF-Abrechnungen zur Verfügung. Bereits mehr als Kolleginnen und Kollegen nutzen dieses Angebot und sind damit sehr zufrieden, weil sie sich jederzeit informieren können. Sie brauchen zuerst einen Zugang zum Portal Tirol und in der Folge einen PIN-Code für den Zugang zum elektronischen Bezugsnachweis. Den Zugang zum Portal Tirol beantragen Sie bitte umgehend mit dem beigefügten Formular. Einen Zugangscode zum elektronischen Bezugsnachweis beantragen Sie dann online im Portal Tirol ( unter PIN-Code-Verwaltung, Option 1) PIN-Code neu anfordern. Der PIN-Code wird Ihnen auf dem Postwege zugesandt! Nutzen Sie unbedingt diese Gelegenheit Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Bezugsabrechnung - für alle Lehrer/innen Ab Jänner 2014 werden am Kontoauszug nur noch acht komprimierte Summenfelder (maximal 140 Zeichen!) angedruckt. Bezug 0.000,00 Hinzur ,00 SV 0.000,00 LSt 0.000,00 Pens 0.000,00 sonst. ABZ 0.000,00 pers. ABZ 0.000,00 Überbez ,00 Für die aktiven Lehrer/innen ist das mit Sicherheit zu wenig. Der Dienstgeber muss die Kolleg/innen ausreichend informieren und der Buchhaltung erscheint es dringend notwendig, dass Sie sich über dieses Medium (BSA) informieren. KUF-Abrechnung - nur für Pragmatisierte! An alle, die keinen Portalzugang (BSA-Anwendung) haben, wird automatisch vierteljährlich eine zusammengefasste KUF-Abrechnung per Post zugesandt. Denken Sie daran, es sind Ihre Gesundheitsdaten, die niemanden etwas angehen. Helfen Sie der Buchhaltung und der KUF, Zeit und Kosten zu sparen und nutzen Sie diese Anwendung, sie ist sicherer und schneller! In dieser BSA-Anwendung finden Sie unter Kufis-Daten, unter dem Button Details zu den Auszahlungen die Leistungen der Kranken- und Unfallfürsorge tagesaktuell (und ein Jahr in die Vergangenheit) dargestellt. Diese Daten können zur Aufbewahrung mittels PDF-Datei abgespeichert oder ausgedruckt werden. Zusätzlich ist in den KUFis-Daten auch der Versichertenstatus des Hauptversicherten und seiner Angehörigen ersichtlich. Diese Daten werden einmal wöchentlich am Freitagabend aktualisiert. Der zuständige Sachbearbeiter ist ebenfalls angeführt. Wird dessen Name angeklickt, erscheinen in einem neuen Fenster weitere Verlinkungen zum Behördenwegweiser des Amtes der Tiroler Landesregierung, zur Homepage der Kranken- und Unfallfürsorge und zu einem Lageplan, der das Auffinden der Krankenfürsorge für einen persönlichen Kontakt erleichtert. Der als PDF-Datei generierte Lageplan kann ebenso abgespeichert und ausgedruckt werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Holzmann Michael unter der Telefonnummer 0512/508 DW er hilft Ihnen gerne. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Homepage wo Sie eine Anleitung Zugang zum elektronischen Gehaltszettel (Service > Merkblätter > Bezugsnachweis - Infos zum Lohnzettel) finden.

6 Seite 6 SCHULRUNDSCHREIBEN Jahresnorm der Schulleiter/Schulleiterinnen Die Jahresnorm der Schulleiter/Schulleiterinnen beinhaltet dieselbe Zahl an Jahresstunden wie die Jahresnorm der übrigen Lehrkräfte an allgemein bildenden Pflichtschulen. 51 LDG 1984 erfasst die von den Schulleitern/Schulleiterinnen zu erfüllenden Aufgaben gleichfalls in drei Aufgabenbereichen. Der Aufgabenbereich A umfasst bei allen Leitern/ Leiterinnen von allgemein bildenden Pflichtschulen 720 Jahresstunden (20), der Aufgabenbereich B 600 Jahresstunden. Der Aufgabenbereich C (Differenzbetrag zwischen der Jahresnorm und der Summe der Jahresstunden für die Aufgabenbereiche A und B) beinhaltet die Wahrnehmung der pädagogisch-administrativen Aufgaben aus der Leitung der Schule! Eine Aufschlüsselung des C-Bereiches ist nicht vorgesehen! Der Jahresnormrechner gibt keinen Hinweis darauf, dass es einen Unterschied macht, ob es sich dabei um freigestellte oder nicht freigestellte Schulleiter/innen handelt! In wenigen Fällen macht der Bereich C für Lehrerinnen und Lehrer nach wie vor Probleme. Bedingt durch die Weisung, dass die Jahresnorm nicht überschritten werden darf, kommt es zu fallweise recht skurrilen Situationen: Es werden plötzlich Tätigkeiten des C-Bereiches mit weniger Stunden quantifiziert als im Vorjahr, um unter anderem auch die neu anfallenden Aufgabenbereiche in der Jahresnorm unterzubringen. Wir vertreten den Standpunkt, dass neue Aufgaben im C-Bereich nur dann Platz finden, wenn dafür andere wegfallen. In einer Sechser-Gondel finden auch nicht 12 Schifahrer Platz... Pragmatisierungen und Kranken-Zusatzversicherung Ab Jänner 2014 gibt es wieder Pragmatisierungen. In diesem Zusammenhang dürfen wir auf die kostengünstige Zusatzversicherung für Tiroler Landeslehrer/innen durch die Wiener Städtische Versicherung hinweisen. Bei Neupragmatisierungen erfolgt beim Abschluss einer Zusatzversicherung für einen Zeitraum von 6 Monaten keine Risikoprüfung. Jene, die bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, dürfen wir daran erinnern, dass die Prämienunterschiede zwischen der bisherigen Versicherung (meist TGKK) und der nunmehrigen KUF-Pflichtversicherung erheblich sind. Wir bitten daher alle Neupragmatisierten um entsprechende Mitteilung über ihre Übernahme ins öffentlichrechtliche Dienstverhältnis (Pragmatisierung), damit die Versicherung die Tarife entsprechend anpassen kann! Gerne überprüfen wir auch Zusatzversicherungen von anderen Versicherungsunternehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Schulbetreuer/innen oder bei Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter oder d.kosso@staedtische.co.at. Mag. (FH) Donald Kosso Vorsorgereferent für Tirol Betriebliche Altersvorsorge WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 4 Tel.: +43 (0) Fax.: +43 (0) Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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