RUNDSCHREIBEN. der Standes und Personalvertretung

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1 RUNDSCHREIBEN der Standes und Personalvertretung Der Lehrberuf ist weiblich! Der Lehrberuf ist - zumindest was den Pflichtschulbereich anlangt - weiblich. Diese Überschrift ist keinesfalls wertend, sondern einfach ein Faktum. Ob in einer Klasse von einer Frau oder einem Mann unterrichtet wird, spielt keine Rolle und lässt keinen Rückschluss auf die Qualität des Unterrichts zu. Gott sei Dank! Es kommt auf das pädagogische Geschick, das persönliche Engagement und natürlich auch auf die Qualität der Aus- bzw. Fort- und Weiterbildung an! Geschlechtsspezifische Vor- oder Nachteile können wir keine feststellen. Und das ist gut so! Männeranteil unter angehenden Pflichtschullehrern weiterhin gering - so titelte die Austria Presseagentur am 5. Jänner 2015 und war Anlass für uns, die Situation im Tiroler Pflichtschulbereich unter die Lupe zu nehmen. Im November 2014 waren von den 6982 im Tiroler Pflichtschuldienst tätigen Personen 5312 Frauen und 1670 Männer. Ein Verhältnis von 76% zu 24%. Die Verteilung von Männern und Frauen auf die einzelnen Schultypen ergibt folgendes Bild: Dass der Frauenüberhang in der Volksschule noch eklatanter ist, zeigt die nebenstehende Grafik. Zudem stellt der Volksschulbereich die meisten Bediensteten (3224), knapp gefolgt vom NMS- Bereich (3030). Die Sonderpädagogik weist im November Bedienstete auf, der PTS Bereich 237. Fortsetzung nächste Seite Aus dem Inhalt: Der Lehrberuf ist weiblich (S 1 und 2) - Teacher ID-Karten - Bestellung nach wie vor möglich! (S 2) - Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres (S 3) - Zur Erinnerung: Firmtage, Ortspatrozinien (S 3) - Bedienstetenschutz - Änderung zum Erlass 101 (S 4) - Campingurlaub in Lazise am Gardasee für GÖD-Tirol Mitglieder (S 5) - Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen wächst weiter stark! ( S 5) - Ansuchen um Definitivstellung nicht vergessen! (S 6) - Kranken-Zusatzversicherung für (neu) Pragmatisierte (S 6) Rundschreiben vom 16. Jänner 2015

2 RS / 16. Jänner 2015 Seite 2 Der Lehrberuf ist weiblich! Fortsetzung Die APA schreibt zum Thema Männeranteil unter den angehenden Lehrer/innen: Der Männeranteil unter angehenden Pflichtschullehrern in Österreich ist weiter konstant gering, zeigt die aktuelle Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Die Zahl der Studenten an Pädagogischen Hochschulen (PH) hat sich zwar von 2008/09 bis 2013/14 fast verdoppelt, allerdings ist weiterhin nur rund jeder fünfte Studierende männlich. Konkret ist der Männeranteil an den PH, wo Lehrer v.a. für Volks-, Haupt- und Neue Mittelschule, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schulen ausgebildet werden, in diesem Zeitraum nur minimal von 20,6 auf 22,5 Prozent gestiegen. Am geringsten ist der Anteil an Männern, die eine Ausbildung zum Volksschullehrer anfangen (08/09: 7,6 % 13/14: 9,5 %), am größten ist er an den Berufsschulen (62,8 % bzw. 63 %) mit ihrer allerdings deutlich geringeren Zahl an Lehrern. Warum einerseits das Verhältnis zwischen Frauen und Männern im Lehrberuf so ist, wie es ist bzw. warum nach wie vor wesentlich mehr Frauen als Männer in den Lehrberuf gehen, das kann verschiedene Gründe haben: Der Lehrberuf bietet wegen der großzügigen Teilzeitmöglichkeiten - nicht zuletzt durch erfolgreiche gewerkschaftliche Verhandlungen mit dem Dienstgeber - wie kaum ein anderer Beruf eine gute Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie. Andererseits fehlen Männern vielleicht die notwendigen finanziellen Anreize bzw. die kaum vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten! Ob es eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema gibt, ist uns nicht bekannt. Es ist aber zu vermuten, dass wieder einmal Maßnahmen gesetzt werden, ohne die wahren Ursachen zu kennen. Diesen Schluss lassen jedenfalls die vagen Aussagen der zuständigen Ministerin zu: Heinisch-Hosek verweist auf mehrere Maßnahmen ihres Ressorts zur Erhöhung des Männeranteils: So seien die PH dazu angehalten, sich verstärkt mit Gründen und Auswirkungen des geringen Männeranteils im Lehrberuf auseinanderzusetzen. Ab 2015 soll daher an der PH Salzburg auch die erste Professur für Geschlechterpädagogik eingerichtet werden. Wesentliche Anreize" für mehr Männer in den einschlägigen Lehrberufen sollen außerdem das neue Lehrerdienstrecht und die neue Lehrerausbildung setzen, da durch diese die (finanzielle) Ungleichbehandlung von Pflichtschulen und AHS bzw. Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) wegfällt. Unser Ansatz: Vielleicht könnte ein ministerieller Beitrag zur Verbesserung des Lehrerimages ein positiver Ansatz sein - dazu bräuchte es nicht einmal Geldmittel, sondern nur regelmäßige, öffentliche Anerkennung der tollen Arbeit, die Pädagoginnen und Pädagogen täglich leisten. Dann würden sich viele Probleme von selber lösen.... Teacher ID-Karten - Bestellung nach wie vor möglich! Mehr als 2500 Kolleginnen und Kollegen haben bereits die Teacher ID-Karte bei uns angefordert und auch erhalten. Dieser beliebte Ersatz für einen Dienstausweis kann gerade bei Aufenthalten im Ausland von Vorteil sein, wenn es darum geht, günstigere Eintrittspreise in Museen usw. zu bekommen. Wer also schon an die Sommerferien und an den Urlaub denkt, sollte sich auch diese kostenlose Karte bei uns bestellen. Kurz vor den Ferien kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen! mit einfach besser informiert

3 RS / 16. Jänner 2015 Seite 3 Änderung der Lehrfächerverteilung während des Schuljahres Auswirkung auf Teilzeitbescheide und Dienstverträge laut Erlass IVa-302/103 vom : Sollte aufgrund längerer Abwesenheit eine Änderung der Lehrfächerverteilung erfolgen und keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung stehen, ist Folgendes zu beachten: Nachzubesetzende Stunden sind in der Regel auf die Lehrkräfte der Schule aufzuteilen. Bei dieser Aufteilung ist die unten angeführte Reihenfolge einzuhalten: Vollbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. fünf Dauer-MDL-Std.) Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (bis max. eine Dauer-MDL-Std.) Teilzeitbeschäftigte bzw. teilbeschäftigte Lehrkräfte (mehr als eine Dauer-MDL-Std., nur sofern sich die Lehrkräfte ausdrücklich mit der Leistung von mehr als einer Dauer-MDL-Std. einverstanden erklären; die Einverständniserklärung ist an der Schule aufzubewahren) Gemäß 48 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes - LDG 1984 kann die Dienstbehörde auf Antrag eine Änderung des Ausmaßes oder die vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm nach den 45 oder 46 verfügen. Wünschen nach Änderung von Teilzeitbescheiden und von Dienstverträgen kann seitens der Dienstbehörde im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Planstellenverbrauch in den Hauptferien (Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit) nur Rechnung getragen werden, wenn die Änderung vor dem 1. Februar des laufenden Schuljahres erforderlich und zu erwarten ist, dass der Grund der Änderung bis zum Schuljahresende bestehen bleibt. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt in solchen Fällen die Abgeltung von Mehrstunden im Wege von Dauer-Mehrdienstleistungen. Sollte die Einhaltung der beschriebenen Vorgangsweise im Einzelfall an einer Schule den ordnungsgemäßen Schulbetrieb gefährden, ist eine entsprechende Klärung mit der Abteilung Bildung (Herr Leitner) herbeizuführen. Zur Erinnerung: Firmtage, Ortspatrozinien Firmtage - Fällt der Tag der Firmung in einer Gemeinde nicht auf einen Sonntag, Feiertag oder schulfreien Samstag, sollen die regionalen Erfordernisse und Wünsche hinsichtlich der Firmung im Zusammenwirken mit den Dekanaten berücksichtigt werden. Da die Landesregierung nach 110 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit 115 Abs. 1 TSchOG 1991 in besonderen Fällen zwei Tage pro Schuljahr für die gesamte Schule für schulfrei erklären kann, ist es möglich, den Tag der Firmung auf Grund dieser Bestimmung für allgemein bildende Pflichtschulen für schulfrei zu erklären, sofern dies nicht bereits durch eine schulautonome Verordnung nach 110 Abs. 5 lit. a des TSchOG 1991 erfolgt ist. Darüber hinaus bestünde allenfalls auch die Möglichkeit, den Tag der Firmung nach 110 Abs. 7 des genannten Gesetzes aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen für schulfrei zu erklären. Dafür ist der Schulleiter/die Schulleiterin zuständig. Die Entscheidung über die Einbringung des für schulfrei erklärten Tages liegt jedoch bei der Landesregierung. Ortspatrozinien - Für die allgemein bildenden Pflichtschulen gilt, dass für diesen Tag grundsätzlich einer der vier schulautonomen Tage nach 110 Abs. 5 lit. a des TSchOG 1991 verwendet werden soll. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann die Landesregierung diesen Tag nach 110 Abs. 5 lit. b ( in besonderen Fällen ) für schulfrei erklären. Darüber hinaus kann eine Schulfreierklärung von der Schulleitung gemäß 110 Abs. 7 ( aus im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen ) ausgesprochen werden, sofern der Tag des Ortspatroziniums allgemein als kirchlicher Feiertag begangen wird. - unser service macht sie sicher - mit sicherheit mehr service

4 RS / 16. Jänner 2015 Seite 4 Bedienstetenschutz - Änderung zum Erlass A) Arbeitsmedizinische Betreuung Im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung haben die Klinischen und gesundheitspsychologischen Beratungs- und Koordinationsstellen des Landes sowie die Abteilung mcb der TILAK einen spezifischen Leistungsauftrag für Lehrkräfte zu erfüllen. 1) Leistungsangebot der Klinischen und gesundheitspsychologischen Beratungs- und Koordinationsstellen des Landes Die klinischen Psychologen/Psychologinnen und Gesundheitspsychologen/Gesundheitspsychologinnen sind die erste Anlaufstelle in allen Fragen, die die psychische Gesundheit betreffen. Sie bieten insbesondere kompetente Hilfe bei der Vermeidung von Risikofaktoren Lösung psychosozialer Probleme Überwindung seelischer Krisen Bewältigung psychosomatischer Beschwerden Verarbeitung chronischer Erkrankungen. Die Betreuungsleistungen der Klinischen und gesundheitspsychologischen Beratungs- und Koordinationsstellen sind kostenlos. Sie dürfen nur in der unterrichtsfreien Zeit in Anspruch genommen werden. Allenfalls auflaufende Reisekosten sind von den Lehrkräften zu tragen. Kontaktdaten: Beratungs- und Koordinationsstellen Telefon Beratungszeit/Tag und nach Vereinbarung Univ.-Klinik Innsbruck, Medizinzentrum Anichstraße (MZA), Anichstraße 35, 6020 Innsbruck Innsbruck-Land Milser Straße 10, 6060 Hall i.t. Kitzbühel Bahnhofstraße 10, 6380 St. Johann i.t Dienstag 08:00-12:00 Uhr im MZA Freitag 8:00-12:00 Uhr Mittwoch 16:00-20:00 Uhr Kufstein Endach 27, 6330 Kufstein Dienstag 08:00-10:00 Uhr, Mittwoch Landeck/Imst Krankenhaus Sanatoriumstraße 43, 6511 Zams Reutte Krankenhausstraße 39, 6600 Reutte Schwaz Swarovskistraße 1-3, 6130 Schwaz Lienz Gesundheits- und Sozialsprengel Lienz Rechter Iselweg 5, 9900 Lienz (werktags 07:30-15:00 Uhr Ambulanzschaltstelle) (vormittags, 09:00-12:00 Uhr) Mittwoch 16:00-20:00 Uhr Freitag 16:00-20:00 Uhr Donnerstag 09:00-13:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr

5 RS / 16. Jänner 2015 Seite 5 Campingurlaub in Lazise am Gardasee für GÖD-Tirol Mitglieder Vier Großraumwohnwagen auf dem Gelände des Campingplatzes Camping du Parc in Lazise laden zum Urlaub ein. Maximalbelegung fünf Personen. Die fix aufgestellten Wohnwagen verfügen über Sanitäreinrichtungen, Klimaanlage, Heizung, Grundausstattung (Geschirr) und Veranda. Bettwäsche sowie Endreinigung sind im Preis inbegriffen. Die Mietdauer beträgt grundsätzlich mindestens eine Woche - jeweils von Sonntag bis Sonntag (Anreise ab 15:00 Uhr, Abreise bis 10:00 Uhr). Die Mietdauer ist auf höchstens zwei Wochen beschränkt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Pro Mietobjekt kann ein PKW kostenlos abgestellt werden. Für weitere PKW s ist die Gebühr direkt am Campingplatz zu bezahlen. Reservierungen sind ab 15. Jänner 2015 möglich! Wenden Sie sich dazu bitte an Kollegin Roswitha Kohler, 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16, Tel , Fax 420, [email protected] Das Anmeldeformular bitte auf der Homepage des Landesvorstandes herunterladen oder telefonisch anfordern. Die komplette Ausschreibung und das Anmeldeformular haben wir diesem Rundschreiben angehängt! Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen wächst weiter stark! Mit einer Nettozunahme von 142 neuen Mitgliedern wächst die Landesvertretung Pflichtschullehrer/innen Tirol weiter stark. Nach den schwierigen Jahren der vielen Pensionsantritte stellen wir mit großer Freude fest, dass die Zahl der Beitritte jene der Pensionierungen weit übertrifft. Zwar fallen uns auch im Jahre 2014 insgesamt 84 Kolleginnen und Kollegen durch Pensionierungen weg, dem gegenüber stehen allerdings 284 Neubeitritte - eine wirklich stolze Summe. Wir bedanken uns bei allen, die den Weg zu uns gefunden haben! Bei den Abgängen scheinen 40 Kolleginnen und Kollegen unter Sonstige auf. Dies sind fast ausschließlich Rückkehrer/innen aus Karenzurlauben und sie wissen oft gar nicht, dass sie nicht mehr Mitglieder sind. Wenn mehr als drei Monate keine Beiträge bei der GÖD einlangen, werden diese Kolleg/innen als Mitglieder gestrichen. Unsere Bitte daher (nicht nur) an die Betroffenen: Wer aus einem Karenurlaub zurückkehrt und in dieser Zeit keine Beitragszahlungen per Erlagschein oder Bankeinzug geleistet hat (Beiträge kann die Buchhaltung in dieser Zeit nicht einbehalten, weil es kein Gehalt gibt!!!), soll sich bitte umgehend mit uns in Verbindung setzen. Ein großer Dank gilt aber nicht nur den neuen Mitgliedern, sondern vor allem auch jenen, die seit Jahren und Jahrzehnten durch ihre Mitgliedschaft die Gewerkschaft zu dem machen, was sie nach wie vor ist: die starke, verlässliche und berechenbare Standesvertretung für die Tiroler Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer! Zugänge Abgänge

6 RS / 16. Jänner 2015 Seite 6 Ansuchen um Definitivstellung nicht vergessen! Das Dienstverhältnis wird auf Antrag der Landeslehrperson definitiv, wenn sie die Ernennungserfordernisse erfüllt und eine Dienstzeit von sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis vollendet hat. Dienstzeiten als Vertragslehrer/in können eingerechnet werden. Die Definitivstellung ist mit Bescheid festzustellen. Voraussetzungen: 6-jährige Dienstzeit Feststellung des/der Leiters/Leiterin, dass der zu erwartende Arbeitserfolg erbracht wird entsprechender Gesundheitszustand. Die Definitivstellung bewirkt erst die Unkündbarkeit. Daher erinnern wir alle Kolleginnen und Kollegen, die mit in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen wurden, daran, um Definitivstellung anzusuchen. Das entsprechende Musterschreiben Nr. 5 findet sich auf unserer Homepage unter Service (Ansuchen Land Tirol - bzw. ebenso wie in unserem Handbuch für Tiroler Pflichtschullehrer/innen 2015 auf Seite 185 im Anhang. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit der elektronischen Version des Handbuchs auf unserer Homepage. Der Zugang zum elektronischen Handbuch ist allerdings nur für Gewerkschaftsmitglieder möglich! Ein Ansuchen um Definitivstellung ist natürlich auch für jene möglich, die schon früher pragmatisiert, aber noch nicht definitiv gestellt wurden. Vielleicht können die Schulleitungen hier unterstützend mitwirken - sie sollten in der Schuldatenbank sehen, für welche Kolleginnen und Kollegen dies relevant sein könnte! Kranken-Zusatzversicherung für (neu) Pragmatisierte Zusatzversicherung der Landeslehrer/innen für Neupragmatisierte - Tarifumstellung: Für bereits bei der Wiener Städtischen Versicherte der Gruppenversicherung der Landeslehrer vergünstigt sich die Prämie aufgrund des Pflichtkassenwechsels von der TGKK oder BVA zur KUF! Um diese Tarifumstellung vornehmen zu können, ersuchen wir um Zusendung des Dekretes (Kopie) der Pragmatisierung an die Wiener Städtische Versicherung, Landesdirektion Tirol, z. H. Mag. (FH) Donald Kosso, Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck Neuabschluss einer Gruppenversicherung für Landeslehrer/innen: Prämienbeispiele: 30 Jahre jung um 39,64 oder 40 Jahre jung um 51,41 im Monat (Tarif mit Selbstbehalt). Ihre Vorteile: - Freie Arzt- und Krankenhauswahl - schnelle OP-Termine - Zwei-Bett- Zimmer - Behandlung als Privatpatient - u.v.m. Bei Interesse kontaktieren Sie Ihren Schulbetreuer oder Hr. Mag. (FH) Donald Kosso unter oder [email protected] Mit kollegialen Grüßen Gerhard Schatz Walter Meixner Peter Spanblöchl MSc Vorsitzender

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