Kirmes in Wagenhausen

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1 Jahrgang 40/127 Samstag, den 5. Februar 2011 Ausgabe 5/2011 Samstag: Uhr Dämmerschoppen im Gemeindesaal Sonntag: Frühschoppenparty Kirmesgottesdienst Uhr Frühschoppen Uhr Imbiss Uhr Dämmerschoppen Montag: ab Uhr Kirmes in Wagenhausen Es lädt ein Kirmesausklang mit Dämmerschoppen FFW Wagenhausen

2 Ulmen -2- Ausgabe 5/2011 )(8(5:(+5%$// :(,66 :(,66 %$// $% 8+5 mz' Z^ > (LQODVV MHZHLOV DE 8KU hd mƙ,d > :LU SUlVHQWLHUHQ MHZHLOV EHU $NWHXUH ¾ 6SLHOPDQQV]XJ 6SLHOPDQQV]XJ /XW]HUDWK /XW]HUDWK ¾ 'LH +RIVlQJHU GHU 66* 'LH +RIVlQJHU GHU 66* ¾ 0lQQHUEDOOHWW GHU )HXHUZHKU ¾ /XW]HUDWKHU )XQNHQ ¾ %69 GHU 66* ¾ /XW]HUDWKHU -XJHQGIXQNHQ ¾.HQWXFN\.HQWXFN\ *LUOV ¾ 0 KQHQWDQ]JUXSSH ¾ % WWHQUHGHQ 6NHWFKH ¾ XQG YLHOHV DQGHUH PHKU &mz Dh^/< ^KZ'd 'ĞŵĞŝŶƐĂŵ ǀĞƌĂŶƐƚĂůƚĞƚ ǀŽŶ ^^' >ƵƚnjĞƌĂƚŚĞƌ,ƂŚĞ ƵŶĚ ĚĞŵ &ƂƌĚĞƌǀĞƌĞŝŶ ĚĞƌ &ƌğŝǁŝůůŝőğŷ &ĞƵĞƌǁĞŚƌ >ƵƚnjĞƌĂƚŚ ʹ >ƂƐĐŚnjƵŐ / Ğ s

3 Ulmen Ausgabe 5/2011 Lesungen im Februar Clara-Viebig-Pavillon , Uhr , Uhr , Uhr Clara Viebig Ein langes Leben für die Literatur Christel Aretz liest aus Clara Viebigs Werken bei einem Tässchen Kaffee oder Tee Eintritt frei! Altersjubilare Wir gratulieren am am am am am am am am am am am zum 87. Geburtstag Schwester Maria Magdalena Auderath, Waldfrieden 1 zum 80. Geburtstag Frau Dorothea Risser Bad Bertrich OT Kennfus, Hauptstraße 17 zum 91. Geburtstag Herr Ernst Feinauer Beuren, Burgstraße 30 zum 84. Geburtstag Herr Ernst Ehlen Beuren, Oberdorfstraße 24 zum 83. Geburtstag Frau Elisabeth Bauer Beuren, Oberdorfstraße 47 zum 81. Geburtstag Frau Helene Holzknecht Gevenich, Hauptstraße 45 zum 89. Geburtstag Herr Karl Brückel Gillenbeuren, Hauptstraße 5 zum 87. Geburtstag Frau Berta Wagner Kliding, Hauptstraße 26 zum 89. Geburtstag Frau Ellen Meyer Ulmen, Am Jungferweiher 1 zum 80. Geburtstag Herr Eckart Kurz Ulmen, Ritter-Heinrich-Straße 7 zum 81. Geburtstag Herr Alfons Diederichs Urschmitt, Dorfstraße 13

4 Ulmen Ausgabe 5/2011 BEREITSCHAFTSDIENSTE Notdienste Ärztlicher Notdienst (Bitte nur in äußerst dringenden Notfällen anrufen!) Notdienstbereiche : Lutzerath...Tel (14 ct./min.) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kelberg-Ulmen Versorgung der Orte: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Raum Kelberg-Ulmen erreichen Sie unter folgender Nummer: Tel (14 ct./min.) Über diese Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Vor Feiertagen Uhr bis Folgetag Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bundeswehr: Standortarzt Cochem, Fliegerkaserne Cochem-Brauheck:...Tel / Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von bis Uhr Samstag früh bis Montag früh Uhr Mittwochnachmittag von bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz PLZ (0,14 /Min.) (zum Beispiel: für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland- Pfalz ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Medikamenten-Notholdienst des MSD Sicherungsdienstes e.v. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter Tel. 0160/ oder 02657/ oder 0700/ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:...tel.: Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:...tel.: Krankentransport- und Unfallrettungsdienst Rettungswache Cochem...Tel.: Rettungswache Lutzerath...Tel.: Rettungswache Zell...Tel.: Rettungswache Kaisersesch...Tel.: Rettungswache Daun...Tel.: Rettungswache Kelberg...Tel.: Rettungshubschrauber Christoph 10 Funkleitstelle Wittlich...Tel.: Feuer Informieren Sie bitte sofort den Ortsbürgermeister! Stützpunktwehren: Notruf Bad Bertrich:...Tel.: , 282, 0170/ oder (Löschzug Kennfus) Lutzerath:...Tel.: ; , 777, oder Ulmen I:...Tel.: , Wehrleiter: Thomas Kerpen, Ulmen...Tel.: oder Polizei Notruf: Polizeiinspektion Cochem:...Tel.: , FAX Polizeiinspektion Zell:...Tel.: , FAX Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...Tel.: Kriminalpolizeiinspektion Mayen:...Tel.: NOTDIENSTE Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Manfred HIEN, Büchel - Tel.-Nr.: Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath...Tel /448 Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:...Handy Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH Werk Cochem Notrufnummer...Tel / Notrufnummer bei Stromstörungen RWE Deutschland AG Störung Strom / Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, Koblenz, Cusanusstr. 7...Tel. 0180/ für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier...Tel. 0651/ SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/ Fax-Nr.: 02676/ (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/ (Abwasserwerk)

5 Ulmen Ausgabe 5/2011 VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sprechstunden der Polizei Der Bezirksdienstbeamte der Polizeiinspektion Cochem bietet für Rat suchende Bürger Sprechstunden an. Die Sprechstunden werden regelmäßig an jedem Mittwoch, von bis Uhr im Rathaus Ulmen, Marktplatz 1 angeboten. Darüber hinaus kann eine Terminabsprache mit Herrn Werner Nachtsheim, Polizeiinspektion Cochem, Tel /984229, vereinbart werden. Paten für Ausbildung vom Land ausgezeichnet Kooperationsprojekt des Landkreises mit den Kirchen, der Caritas und dem Bistum erreicht den 2. Platz beim rheinland-pfälzischen Ehrenamtspreis Auch Innenminister Karl Peter Bruch lobte das Engagement der ehrenamtlichen Patinnen und Paten aus Cochem-Zell, die mit zum Verleihungstermin nach Mainz angereist waren. Es ist immer wieder toll zu sehen, wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz sich für ihre Zukunft selbst verantwortlich fühlen und aus eigener Initiative Konzepte entwickeln, dankte der Minister den Teilnehmern der Preisverleihung. Landrat Manfred Schnur freute sich sehr über die Auszeichnung. Dieser Preis hat nicht der Landkreis gewonnen: Es ist der Preis der Patinnen und Paten! Durch ihre wertvolle ehrenamtliche Arbeit unterstützen sie intensiv unsere Jugendlichen. Denn der Übergang von der Schule in den Beruf wird für die Schülerinnen und Schüler zunehmend schwieriger. Daher danke ich den Patinnen und Paten für ihr vorbildliches Engagement. Schnur nutzte aber auch die Gelegenheit, um den Kooperationspartnern für die hervorragende Zusammenarbeit zu danken. Hierdurch wird es erst möglich, ein solches Projekt im gesamten Landkreis durchzuführen. Auch ist unser gemeinsames Projekt ein Modell der Zukunft für andere Aktionen! Informationen zum Projekt Paten für Ausbildung gibt Barbara Brauner, Kreisverwaltung Cochem-Zell, Telefon 02671/61900 Manchmal kommt man alleine nicht klar Patenschaftsprojekt unterstützt Jugendliche im Kreis Cochem-Zell Auch 2010 hat das Ministerium des Innern und für Sport den Ehrenamtspreis für herausragende kommunale Projekte ausgeschrieben. Nunmehr wurden im Rahmen einer feierlichen Verleihung im Mainzer Schloss die Sieger bekannt gegeben. Von über 70 eingereichten Vorschlägen aus dem gesamten Land erreicht das vom Landkreis und den Dekanaten Karden-Martenal und Cochem- Zell, der evangelichen Kirchen Cochem und Zell, der Aktion Arbeit des Bistums Trier sowie dem Caritasverband Mosel-Eifel- Hunsrück e.v gemeinsam getragene Projekt Paten für Ausbildung den 2. Platz. In diesem Projekt unterstützen ehrenamtliche Patinnen und Paten Jugendliche der 8. bzw. 9. Klasse intensiv bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. In der Verleihungsbegründung der Jury beim Innenministerium für den mit Euro dotierten 2. Platz heißt es wörtlich: In vielen Familien stellt der Übergang von der Schule zum Beruf eine außerordentliche Belastung dar. Häufig fehlt den Jugendlichen jemand, der sie unterstützt, ihnen hilft, sich richtig zu bewerben, sie auf Fehler aufmerksam macht; vor allen Dingen: sie in diesem - für ihr späteres Leben - wichtigen Prozess intensiv begleitet. Deshalb vermitteln die Kooperationspartner gerade diesen Jugendlichen erfahrene und kompetente ehrenamtliche Paten. Hierbei handelt es sich um Persönlichkeiten mit viel Lebens- und Berufserfahrung. Preis der ehrenamtlichen Paten Was möchte ich einmal werden? Und wo bekomme ich einen Ausbildungsplatz? Vor diesen für jeden Jugendlichen entscheidenden Fragen steht derzeit auch Laiza Schmitz. Die 16-Jährige besucht die Berufsbildende Schule in Cochem. Im nächsten Sommer macht sie ihren Abschluss, spätestens dann muss sie sich für einen Beruf entschieden und einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben. Doch wie vielen ihrer Altersgenossen fällt es Laiza schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. An dieser Stelle kommt Andrea Saxler ins Spiel: Sie hat eine ehrenamtliche Patenschaft im Projekt Paten für Ausbildung im Landkreis Cochem-Zell übernommen, Laiza ist ihr Patenkind. Gemeinsam schauen wir, wo meine Interessen liegen, wo ich ein Praktikum machen kann und später vielleicht auch meine Ausbildung, beschreibt Laiza die Zusammenarbeit mit ihrer Patin, die beruflich als Sozialpädagogin arbeitet. Ich kann Laiza beispielsweise bei Bewerbungen unterstützen oder Kontakte zu Unternehmen herstellen, sagt Andrea Saxler. Und manchmal sei auch ein keiner Schubs als Motivation notwendig, räumt Laiza ein. Aber sie ist froh über die Unterstützung ihrer Patin, denn manchmal kommt man da einfach nicht alleine klar. Für Andrea Saxler ist das ehrenamtliche Engagement als Patin eine Herzensangelegenheit: Für die Jugendlichen ist es heute viel schwieriger geworden, einen guten Ausbildungsplatz zu finden, als noch vor ein paar Jahren. Mittlerweile gibt es im Landkreis Cochem-Zell über 20 ehrenamtliche Paten, dabei sind Erwachsene jeden Alters, unter anderem ehemalige Betriebsinhaber, Handwerksmeister oder Lehrer. Und es gibt weitere Interessenten, berichtet Ulrike Jung-Ristic von der Geschäftsstelle Cochem des Caritasverbandes Mosel-Eifel-Hunsrück. Um sie auf die Aufgabe vorzubereiten, werden die künftigen Paten qualifiziert. Dabei erfahren sie mehr über die Lebenswelt der Jugendlichen, über Bewerbungsverfahren oder wo es weitere Unterstützung gibt, erklärt Barbara Brauner von der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Derzeit konzentriert sich das Projekt auf die Hauptschulzweige der Realschulen Plus, weil es gerade für Hauptschüler sehr schwer ist, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, sagt Brauner. Das Projekt Paten für Ausbildung im Landkreis Cochem-Zell läuft mittlerweile seit fast drei Jahren. Die Ursprungsidee kam vom Dekanat Karden-Martental: Dort hat man sich gesagt: Alle reden von der Jugendarbeitslosigkeit, wir tun etwas dagegen, erzählt

6 Ulmen Ausgabe 5/2011 Jung-Ristic. Mit der Zeit sind immer mehr Kooperationspartner dazu gekommen, neben dem Caritasverband und der Kreisverwaltung sind die Aktion Arbeit des Bistums Trier, das Dekanat Cochem-Zell und die evangelischen Kirchengemeinden Cochem und Zell mit im Boot. Die Absprachen funktionieren, wir ergänzen uns sehr gut, beschreibt Jung-Ristic die Zusammenarbeit. Der jetzt verliehen Ehrenamtspreis des Landes Rheinland-Pfalz ist für sie Ehre und Motivation zugleich: Besonders freut mich diese Auszeichnung für unsere Paten, weil damit ihre ehrenamtliche Arbeit gewürdigt wird. Dass sich dieses Engagement auch lohnt, zeigen erste Erfolge: Wir haben Paten, die Jugendliche in Ausbildung vermittelt haben, und sie geben ihren Patenkindern eine gute Stütze bei der Berufsorientierung, berichtet Brauner. Damit steigen auch für Laiza die Chancen, einen guten Ausbildungsplatz zu finden. Information: Barbara Brauner, Kreisverwaltung Cochem-Zell, Telefon Kreisverwaltung Cochem-Zell Manöverankündigung Die Bundeswehr beabsichtigt am a) vom , Uhr bis , Uhr einen Orientierungsmarsch in der Verbandsgemeinde Ulmen durchzuführen. Übungsbereich: Geländebetreuungsstelle, Klausberg, Gevenicher Forst. An dieser Übung sind 40 Soldaten und 2 Kfz beteiligt. Es werden ausschließlich befestigte Wege benutzt. b) am , von Uhr bis Uhr einen Gefechtsdiensttag in der Verbandsgemeinde Ulmen durchzuführen. Übungsbereich: Lutzerather Dreieck (innerhalb der Kaserne). An dieser Übung sind 24 Soldaten beteiligt. Manövermunition und Übungshandgranaten werden eingesetzt. Öffentliche Ausschreibung Baumaßnahme OG Bad Bertrich, Ausbau der Clara-Viebig- und der Römerstraße Bauherr Los 1: Ortsgemeinde Bad Bertrich, Los 2: VGV Ulmen, Abwasserwerk Los 3: Kreiswasserwerk Cochem-Zell Planung / Bauleitung Los 1: VGV Ulmen -Bauabteilung-, Marktplatz 1, Los 2: Ulmen, Tel.: / , Fax: Ing.-Büro Saxler, Mühlenstr. 3, Alflen, Tel.: / , Fax: Los 3: Kreiswasserwerk Cochem-Zell, Vor den Birken 6, Faid, Tel.: / , Fax: Auftragsart Bauverträge nach VOB Bauleistungen Zur Ausführung kommen: Los 1: Straßenbau ca cbm Frostschutzmaterial einbauen ca. 680 qm bit. Deckschicht einbauen ca. 970 qm Betonsteinpflaster verlegen ca. 440 qm Betonsteinplatten verlegen Los 2: Kanalbau ca. 360 m Kanalbau DN DN 300, Hausanschlüsse Schächte Los 3: Wasserleitung ca. 210 m Wasserversorgungshauptleitung PE DA 125/160 ca. 60 m Hausanschlussleitungen PEX 1 Angebotsunterlagen Die Angebotsunterlagen können ab Montag, den bei der VGV Ulmen, Markt 1, Ulmen angefordert werden. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Schutzgebühr beträgt für alle drei Lose zusammen: 25,00 Euro für eine CD mit den kompletten Ausschreibungsunterlagen. Der Betrag ist auf das Konto Nr bei der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück (BLZ ) einzuzahlen. Der Einzahlungsschein (er ist bei der Anforderung der Angebotsunterlagen vorzulegen) soll den Vermerk Bad Bertrich, Clara-Viebig- / Römerstraße haben. Planunterlagen Zusätzliche Planunterlagen können nach vorheriger Terminabsprache bei der VGV Ulmen eingesehen werden. Angebotseröffnung Montag, den , Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 306 Zuschlags- und Bindefrist Bis zum 25. März 2011 ist der Bieter an sein Angebot gebunden Ausführungsfrist Beginn: 11. KW (Mitte März), Bauende: 35. KW (Ende August) Die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Vergabe erfolgt an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter. Zur Eröffnung der Angebote sind der Bieter und seine Bevollmächtigten zugelassen. Sicherheitsleistungen Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme und eine spätere Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme, jeweils in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft. Nachprüfstelle Bei behaupteten Verstößen gegen die Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung an die ADD Trier, Kurfürstliches Palais, Willy-Brandt-Platz 3, D Trier, wenden Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Alfred Steimers, Bürgermeister Hinweis an alle Nutzer der Sporthalle Ulmen Aufgrund einer Veranstaltung steht die Sporthalle in der Zeit vom einschl für den Vereinssport nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung! Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sachbereich 1.1 Bundespersonalausweise nach altem Muster und Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum nach altem Muster beantragten Bundespersonalausweise und bis zum beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die nach neuem Muster beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, an den Antragsteller persönlich ausgehändigt werden können. Die bisherigen Ausweise, bzw. Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Ich Vollmacht... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft... Ort, Straße ausgewiesen durch meinen - Personalausweis - Reisepass in Empfang zu nehmen.... Ort, Datum... Eigenhändige Unterschrift

7 Ulmen Ausgabe 5/2011 Keine Veranstaltung ohne die erforderliche Erlaubnis Wie allgemein bekannt ist, ist für die Durchführung von Veranstaltungen wie z.b. Kirmes-, Disco-, Karnevalsveranstaltungen und andere eine Gestattung nach 12 des Gaststättengesetzes erforderlich. Wir bitten, die erforderliche Gestattung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit dem erforderlichen Vordruck zu beantragen. Veranstaltungen ohne Beantragung mit dem erforderlichen schriftlichen Antrag können nicht mehr genehmigt werden. Diese Anträge können hier abgeholt, telf. beantragt, per (volker.dunkel.@ulmen.de) oder auf der Hompage angefordert bzw. heruntergeladen werden. Wir bitten um künftige Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Ordnungsamt - 60 na klar Liebe Seniorinnen und Senioren! Wie bereits bekannt, findet am Donnerstag, ab Uhr im Bürgerhaus in Auderath unsere diesjährige Kappensitzung statt. Es sind nicht mehr allzu viele Plätze frei, wer noch Interesse hat meldet sich bitte direkt bei Inge Krämer, 02676/1706. Es wird nochmals eindringlich darum gebeten, wenn feststeht, dass man an der Sitzung nicht teilnehmen kann, sich frühzeitig abzumelden, da immer eine Warteliste besteht und vor allem die Bewirtung richtig organisiert werden kann. Bei der Weihnachtsfeier in Lutzerath blieben Plätze leer und es entsteht dann der Eindruck, dass einfach eine Vollbebuchung der Plätze mitgeteilt wird, aber tatsächlich noch Plätze vorhanden gewesen wären. Für unser Programm haben sich erfreulicherweise Kindertanzgruppen angemeldet worüber wir uns sehr freuen, dies zeigt einmal mehr, wie hervorragend die Kombination Alt und Jung funktioniert und gelebt werden kann. Leider liegt erst eine Anmeldung für einen Vortrag seitens der Seniorinnen und Senioren statt, wer traut sich noch????? Liebe Seniorinnen und Senioren, ich freue mich sehr auf die diesjährige Kappensitzung mit Ihnen und verbleibe Tagesfahrt nach Bonn am Dieses Angebot hat eine Riesenresonanz erfahren, die Fahrt ist ausgebucht und es existiert bereits eine lange Warteliste. Das genaue Programm wird noch mitgeteilt. Tagesfahrt zur BUGA nach Koblenz Selbstverständlich werden wir auch den Besuch der BUGA in Koblenz anbieten. Ein genaues Datum steht noch nicht fest, aber dieses Ereignis werden wir uns nicht entgehen lassen. Fahrttermin/e werden frühzeitig bekanntgegeben. Liebe Seniorinnen und Senioren, ich wünsche Ihnen alles alles Gute und hoffe auf eine wunderschöne Kappensitzung am in Auderath, wozu bereits alle Prinzenpaare der Verbandsgemeinde Ulmen ihr Kommen zugesagt haben. Inge Krämer Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/ , Vorzimmer Abwasserwerk Rathaus Ulmen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis Uhr und bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Uhr Montag- Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr, jeden 3. Donnerstag im Monat bis Uhr 1. Samstag im Monat: bis Uhr Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: vgulmen@lcoc.de Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per zukommen lassen! Verbandsgemeindeverwaltung Markplatz 1, Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/ Hinweis: Das Bürgerbüro ist am Samstag, dem 5. Febr wieder geöffnet, und zwar von bis Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Montag- Mittwoch Donnerstag jeden 3. Donnerstag im Monat bis Uhr Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros: Sie können: - sich an-, ab- und ummelden - Fundsachen abliefern oder abholen - Lohnsteuerkarten beantragen oder ändern lassen - Ihren Hund an- und abmelden - Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen - Antragsformulare abgeben Uhr Uhr Uhr Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: übriger redaktioneller Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Die Verbandsgemeindeverwaltung Dietmar Kaupp, Föhren Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

8 Ulmen Ausgabe 5/2011 Sie können beantragen: - Personalausweise und Pässe - Kinderausweise - zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, Personenbeförderung, - polizeiliche Führungszeugnisse - Auskunft Gewerbezentralregister Sie erhalten - Personalausweise und Pässe - Kinderausweise - Lohnsteuerkarten und Ersatzlohnsteuerkarten - Meldebescheinigungen - Untersuchungsberechtigungsscheine - Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften - allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr - Info-Material - Bügerberatung und Information Sie erhalten Antragsformulare für - Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung - Lohnsteuerermäßigung - Wohngeld Fragebogen Ganztagsbetreuung Bei der Elternversammlung am 26. Januar bzw. durch die Kinder wurden die Fragebögen Einrichtung einer Ganztagsbetreuung für Kindergartenkinder sowie einer Nachmittagsbetreuung für Schulkinder verteilt. Wir bitten um Rückgabe des Vordrucks (auch wenn kein Bedarf besteht) bis zum 4. Februar 2011 an die Leitung des Kindergartens/Grundschule oder in meinen Hausbriefkasten (Brunnenstr. 14 a) Mit freundlichen Grüßen Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Terminhinweis: Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 23. Februar 2011 um Uhr statt. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister AUDERATH Aus den Gemeinden ALFLEN Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Freitags von Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel /953661, Fax: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/ , ortsgemeinde.alflen@web.de, Internet: Bürgerhaus Auderath An alle Vereine Ab wird das Bürgerhaus für die kommende Karnevalssaison und die anstehenden Proben für die Kappensitzung gesperrt. Wir bitten um euer Verständnis. BAD BERTRICH Jagdgenossenschaft Alflen Die Jahreshauptversammlung 2011 findet am , um Uhr im Gasthaus Stüffje statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands 5. Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr 6. Anträge 7. Genehmigung des Haushaltsplans 8. Verwendung des Reinerlös 9. Verschiedenes Etwaige Anträge sind bis spätestens beim Jagdvorsteher einzureichen, ansonsten finden diese für das laufende Jahr keine Berücksichtigung. Laut Satzung der Jagdgenossenschaft können nur Jagdgenossen bzw. Teilnehmer, die eine schriftliche Vollmacht eines Jagdgenossen besitzen, an der Versammlung teilnehmen. Die Niederschrift sowie der Haushaltsplan liegen vom bis zum beim Jagdvorsteher öffentlich aus. Der Vorstand Fastnachtsumzug am 05. März 2011 Auch in diesem Jahr findet am Fastnachtssamstag ein närrischer Umzug in Alflen statt. Es werden alle Vereine, Klubs und Privatpersonen aus Alflen gebeten, sich mit einem Wagen oder als Fußgruppe aktiv zu beteiligen. Somit kann wie in den Vorjahren allen Fastnachtsfreunden wieder ein schöner und farbenprächtiger Umzug präsentiert werden. Anmeldungen werden telefonisch vom Ortsbürgermeister ( ) entgegengenommen. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Hundesteuer - Erinnerung Im Rahmen der Steueraufsicht wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung eine Liste über die Anzahl der gehaltenen und gemeldeten Hunde an die Ortsgemeinde übermittelt. Bisher noch nicht erfasste Hunde bitte ich während der Bürostunde im Gemeindebüro nachzumelden. Ich weise vorsorglich daraufhin, das künftig örtliche Kontrollen durchgeführt werden. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Kennfus Hiermit lade ich zu einer Sitzung des Ortsbeirates Kennfus ein, die am Donnerstag, dem 10. Februar 2011 um Uhr im Bürgerhaus Falkenlay in Bad Bertrich, Ortsteil Kennfus stattfindet. Tagesordnung: A) Öffentlicher Sitzung 1. Beratung und Beschlussfassung einer Prioritätenliste für Ausbau- und Gestaltungsmaßnahmen im Ortsteil Kennfus 2. Mitteilungen B) Nichtöffentliche Sitzung In nichtöffentlicher Sitzung werden Grundstück- und Beitragsangelegenheiten behandelt; außerdem wird der Ortsbeirat über verschiedene Themen informiert. Insbesondere sind auch die Mitglieder des Gemeinderates Bad Bertrich recht herzlich zu dieser Sitzung eingeladen. Mit freundlichen Grüßen Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, Tourist-Information, an. Nächster Termin: Mittwoch, 9. Febr von bis Uhr Es werden Auskünfte erteilt Beratungen durchgeführt Anzeigen aufgenommen Erkenntnisse entgegengenommen Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion Zell, Tel.: 06542/ oder 98670, vereinbaren. Sprechstunden im Gemeindebüro Meine Sprechzeiten im Gemeindebüro sind: dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr. Zu den Sprechzeiten bin ich telefonisch unter erreichbar. Gerne können Sie auch eine senden an: ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de

9 Ulmen Ausgabe 5/2011 Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel Alte Mühle zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/ Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Bad Bertrich-Kennfus, am 27. März 2011 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz! Für diesen Wahltag sind Wahlhelfer erforderlich. Sofern Sie sich als Bürger/in engagieren möchten, würden wir uns freuen, wenn sich Ehrenamtliche für diesen Wahltag melden würden. Mit freundlichen Grüßen Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Bad Bertrich Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Kennfus BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel / oder 0172/ Motocross Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass das Motocross fahren auf Wald- und Wirtschaftswegen verboten ist. Es kann nicht sein, dass unter hohem finanziellen Aufwand hergerichtete Waldund Wirtschaftswege durch Motocross fahren beschädigt bzw. zerstört werden. Die bisher Beteiligten sind namentlich bekannt und werden bei nochmaligem Verstoß zur Anzeige gebracht sowie zum Schadenersatz herangezogen. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Gefunden Am Bremmer Gipfelkreuz wurde eine Hundeleine gefunden und bei mir abgegeben. Selbige kann im Rahmen der Bürgersprechstunde bei mir abgeholt werden. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister BÜCHEL Bürozeiten im Bürgerbüro dienstags und freitags von bis Uhr im Bürgerbüro, Schulstraße 2 (Grundschule) Tel Anmeldung Brennholzbedarf 2010/2011 Der Brennholzbedarf für den laufenden Wintereinschlag kann bis zum angemeldet werden. Bitte geben Sie den abgedruckten Bestellzettel anlässlich der Sprechstunde beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.b. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Alles Holz stammt aus Windwurf Xynthia. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebotag übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! NEU: Um den Aufwand bei der Holzbereitstellung sowie für die Buchhaltung zu minimieren, wird gebeten Einkaufsgemeinschaften (z.b. Familien/Nachbarn/Freunde usw.) zu bilden. Bitte vermerken Sie die Namen auf dem Bestellzettel entsprechend und heften Sie diese zusammen. Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich!! Ggf. kann auch Kronenrestholz abgegeben werden. Bestellzettel siehe Seite 10 Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Büchel Hiermit lade ich zur Sitzung des Gemeinderates Büchel ein, die am Mittwoch, dem 9. Februar 2011 um Uhr im Sitzungsraum der Mehrzweckhalle in Büchel stattfindet. Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung 1. Beratung der Forstwirtschaftspläne Bekanntgabe Jahresabschluss und Lagebericht sowie Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbh zum Beratung und Beschlussfassung über den Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages 4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 und Entlastungserteilung gem. 114 GemO 5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters B) Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters Willi Rademacher, Ortsbürgermeister GEVENICH Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel /1405 oder 0170/ Personen für die Reinigung des Bürgerhauses in Gevenich gesucht!!! Die Ortsgemeinde Gevenich beabsichtigt bei Bedarf die notwendigen Reinigungsarbeiten im Bürgerhaus abweichend von der bisherigen Regelung selbst durchführen zu lassen. Daher werden Personen oder Vereine / Gruppen oder auch selbständige Unternehmer gesucht, die sich für eine Übernahme der Reinigungsarbeiten interessieren. Die Reinigung erstreckt sich auch auf die Glasreinigung und das im Bürgerhaus befindliche Inventar. Im Falle eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob auf 400 EUR - Basis) erfolgt die Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 50 Arbeitstage pro Jahr und Arbeitseinsatz nur nach Bedarf) wird die Vergütung an den TVöD angelehnt. Im Falle von Bewerbungen von Vereinen / Gruppen oder selbständigen Unternehmern bitten wir um Angabe der Honorarvorstellungen pro Stunde. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer. Kurze schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an die Ortsgemeinde Gevenich: Ortsbürgermeister Karl-Josef Fischer, Auf der Rütsch 9, Gevenich. Erstellung einer Grundstücksdatenbank für Baugrundstücke Aufgrund aktueller Nachfrage nach erschlossenen Baugrundstücken in Gevenich hat sich der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, in Absprache mit den jeweiligen Grundstückeigentümern eine Grundstücksdatenbank zu erstellen, in die alle zur Veräußerung bereit stehenden erschlossenen sowie aber auch nicht erschlossenen Baugrundstücke eingestellt werden sollen. Aus diesem Grunde werden wir in den nächsten Tagen allen Eigentümern von bisher nicht bebauten Baugrundstücken einen Erfassungsbogen zukommen lassen, in dem neben den bekannten Grundstücksdaten vor allem auch eine Aussage über die Veräußerungsbereitschaft und die maßgebliche Kontaktadresse verzeichnet werden kann. Eine Angabe zum Grundstückskaufpreis kann in diesem Vordruck gemacht werden, ist aber nicht verpflichtend. Ebenso ist es jedem Grundstückseigentümer freigestellt, ob er sein Baugrundstück überhaupt in diese Grundstücksdatenbank ein-

10 Ulmen Ausgabe 5/2011 Brennholz-Angebot 2010 Gde. Büchel aus Windwurf Xynthia Bestellzettel bitte bis spätestens beim Ortsbürgermeister abgeben! Rechnungsempfänger: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Einkaufsgemeinschaft: Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägen-Schein erforderlich Motorsägen-Kurs absolviert am beim Forstamt Aufarbeitung erfolgt durch: Wunschmenge rm: Baumart/Sorte: Laub-Brennholz Industrieholz lang IL SW frei Waldweg Kronenholz-Los Nadel-Brennholz Industrieholz IL/IS SW frei Waldweg Nadel-Brennholz Leseholz Zuteilung sofern lieferbar im Laufe des Jahres ,00 /rm bzw. 45,00 /fm 15,00 /rm 20,00 /rm bzw. 30,00 /fm 8,00 /rm Unterschrift

11 Ulmen Ausgabe 5/2011 stellen lässt. Die so gewonnenen Daten können dann künftig von erwerbswilligen Bauinteressenten beim Ortsbürgermeister angefordert oder über das Internet auf der Gevenicher Homepage eingesehen werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn im Hinblick auf eine notwendige bauliche Fortentwicklung unserer Gemeinde und insbesondere wegen der derzeit aktuellen Nachfrage nach mehreren Baugrundstücken von jungen Bürgerinnen und Bürgern der Aufbau einer solchen Grundstücksdatenbank kurzfristig möglich wäre. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister Verloren / Gefunden Der bereits mehrfach veröffentlichte Fund eines Ipod im unteren Hellenweg hat bisher nicht dazu geführt, dass der rechtmäßige Eigentümer ermittelt werden konnte. Da es sich um ein sehr wertvolles Gerät handelt wird hiermit nochmals der Versuch unternommen den Eigentümer zu ermitteln. Karl-Josef Fischer, Ortsbürgermeister GILLENBEUREN Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/1599, rodenkirch@t-online.de Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am Hiermit lade ich zu einer Sitzung des Gemeinderates Gillenbeuren ein, die am Mittwoch, dem 9. Februar 2011 um Uhr im Gemeindehaus stattfindet. Tagesordnung: A) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung über den Forsthaushalt Beratung und Beschlussfassung über den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages 4. Beratung und Beschlussfassung über die Umfeldgestaltung am Gemeindehaus 5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters B) Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters Bernhard Rodenkirch, Ortsbürgermeister KLIDING Anmeldung Brennholzbedarf 2010/2011 Der Brennholzbedarf für den laufenden Wintereinschlag kann bis zum angemeldet werden. Bitte geben Sie den abgedruckten Bestellzettel beim Ortsbürgermeister ab. Später eingehende Meldungen und Sonderwünsche (z.b. Baumart oder Dimension) können leider nicht berücksichtigt werden. Das Industrieholz wird grundsätzlich gemischt aus Buche, Eiche und ggf. Hainbuche/Esche/Ahorn angeboten. Alles Holz stammt aus Windwurf Xynthia. Bestellen Sie hier eine Wunschmenge (in rm), diese kann jedoch ggf. von der Liefermenge abweichen, da die Polter unterschiedlich groß ausfallen. Sollte die Nachfrage das Angebotag übersteigen, erfolgt eine Mengenbegrenzung. Die Abgabe erfolgt daher nur in haushaltsüblichen Mengen und nur für den Eigenbedarf an Ortsansässige. Den Zwischenhandel behält sich der Waldbesitzer vor! Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägenschein Basis erforderlich!! Ggf. kann auch Kronenrestholz abgegeben werden. Bestellzettel siehe Seite 12 LUTZERATH Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von bis Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von bis Uhr. Marienhaus Lutzerath, Trierer Straße 2, Tel /226, Fax 02677/ In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister Günter Welter Fundsachen in der Ortsgemeinde Lutzerath Ein Kinderroller (Farbe rot-blau) ist auf der Römerstraße gefunden worden. Ein Motorsägen-Schutzhelm mit Gehörschutz wurde am Gewerbegebiet in Lutzerath gefunden. Die Gegenstände können von ihren Eigentümern während der Dienststunden im Gemeindbüro abgeholt werden. Günter Welter, Ortsbürgermeister Brennholz-Versteigerung Die Brennholz-Versteigerung findet am um 19:00 Uhr im Bürgersaal Lutzerath statt. Angeboten werden: 1. BH Bu/Ei, als 5 m Abschnitte und als ganze Stämme, entastet an Weg gerückt. Preis: 30,- / rm 2. Bu/Ei-Brennholzlose Preis: 14,- / rm Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lutzerath über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung der Ortsgemeinde Lutzerath Aufgrund des 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lutzerath in der Verbandsgemeinde Ulmen vom wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht, dass der Satzungsentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung mit Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom (BGBl. I S. 3316), in der derzeit gültigen Fassung, auf die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom 14. Februar 2011 bis einschl. 14. März 2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, Ulmen, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr) öffentlich ausgelegt wird. Umweltbezogene Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden sowie Wasser und Abwasser liegen vor. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Südöstliche Ortserweiterung erfolgt im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen; dieser wird im Rahmen der anstehenden 6. Fortschreibung im Parallelverfahren an die Planung angepasst. Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 204, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB). Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. (Plan Seite 13) Ulmen, den 02. Februar 2011 für die Ortsgemeinde Lutzerath Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Alfred Steimers, Bürgermeister

12 Ulmen Ausgabe 5/2011 Brennholz-Angebot 2010 Gde. Kliding aus Windwurf Xynthia Bestellzettel bitte bis spätestens beim Ortsbürgermeister abgeben! Rechnungsempfänger: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Einkaufsgemeinschaft: Für die Aufarbeitung im Wald ist ein Motorsägen-Schein erforderlich Motorsägen-Kurs absolviert am beim Forstamt Aufarbeitung erfolgt durch: Wunschmenge rm: Baumart/Sorte: Laub-Brennholz Industrieholz lang IL SW frei Waldweg Kronenholz-Los Nadel-Brennholz Industrieholz IL/IS SW frei Waldweg Nadel-Brennholz Leseholz Zuteilung sofern lieferbar im Laufe des Jahres ,00 /rm bzw. 45,00 /fm 15,00 /rm 20,00 /rm bzw. 30,00 /fm 8,00 /rm Unterschrift

13 Ulmen Ausgabe 5/2011 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen; dieser wird im Rahmen der anstehenden 6. Fortschreibung im Parallelverfahren an die Planung angepasst. Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 204, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB). Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich Ulmen, den 27. Januar 2011 für die Stadt Ulmen Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Alfred Steimers, Bürgermeister ULMEN Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Günther Wagner finden dienstags von 9.00 bis Uhr, donnerstags von bis Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an , per Fax an oder per an buergermeister@stadt-ulmen.de wenden. Bekanntmachung der Stadt Ulmen über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nelkenweg der Stadt Ulmen Aufgrund des 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Ulmen in der Verbandsgemeinde Ulmen vom wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht, dass der Satzungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nelkenweg mit Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom (BGBl. I S. 3316), in der derzeit gültigen Fassung, auf die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom 14. Februar 2011 bis einschl. 14. März 2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, Ulmen, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr) öffentlich ausgelegt wird. Umweltbezogene Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Abwasser und Landschaft liegen vor. Bekanntmachung der Stadt Ulmen über die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar-Kaserne vom 5. August 1998 in Form der 1. Änderungssatzung vom 25. Juni 2007 (Teilaufhebungssatzung) Aufgrund des 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ulmen in der Verbandsgemeinde Ulmen vom in Verbindung mit den 24 Abs. 3 und 27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 390) sowie des 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom (BGBl. I S. 3316), alle Gesetze in der letztgültigen Fassung, wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Ulmen am folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Fest-

14 Ulmen Ausgabe 5/2011 legung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar- Kaserne vom in Form der 1. Änderungssatzung vom 25. Juni 2007 (Teilaufhebungssatzung) beschlossen hat: Satzung der Stadt Ulmen zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar-Kaserne vom 5. August 1998 in Form der 1. Änderungssatzung vom 25. Juni 2007 (Teilaufhebungssatzung) Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) und des 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom (BGBl. I S. 3316), alle Gesetze in der letztgültigen Fassung, wird hiermit gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Ulmen vom 20. Januar 2011 folgende Satzung erlassen: 1 Die Satzung der Ortsgemeinde Ulmen (jetzt Stadt Ulmen) zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar-Kaserne gemäß 165 ff. BauGB vom 5. August 1998, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Vulkan-Echo für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 8. August 1998, Ausgabe 32/98, in Form der 1. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar-Kaserne der Ortsgemeinde Ulmen gemäß 165 ff. BauGB vom 25. Juni 2007, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Vulkan-Echo für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 30. Juni 2007, Ausgabe 26/2007, wird aufgehoben. Bereits mit der 1. Änderungssatzung wurde die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches für den Teilbereich des Gewerbegebietes Meisericher Straße aufgehoben. Da die vorgesehenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nunmehr für den Gesamtbereich durchgeführt und abgeschlossen sind, wird auch der Restbereich des ursprünglich förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereiches und somit die Satzung vom gänzlich aufgehoben. 2 Der Aufhebungsbereich umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteilflächen innerhalb der im beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 2500 (Anlage) abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist durch eine gestrichelte Umrandung parzellenscharf abgegrenzt (jetziger Aufhebungsbereich blau, Teilaufhebungsbereich gem. 1. Änderungssatzung rot). 3 Diese Aufhebungssatzung wird gemäß 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 162 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ulmen, den 31. Januar 2011 Stadt Ulmen Günther Wagner, Stadtbürgermeister Die Satzung vom 31. Januar 2011 mit dem Lageplan über die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Aufhebungssatzung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, Ulmen, Zimmer 204, während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von Uhr bis Uhr) eingesehen werden. Der Geltungsbereich ist aus nachstehend abgedrucktem Übersichtsplan ersichtlich. Vorstehende Bekanntmachung wird im Mitteilungsblatt Vulkan- Echo für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen vom 5. Februar 2011 veröffentlicht. Mit Ablauf des , Uhr, gilt die Bekanntmachung als abgeschlossen. Die Satzung der Stadt Ulmen zur Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Eifel-Maar-Kaserne in Form der 1. Änderungssatzung wird gemäß 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 162 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem 6. Februar 2011 rechtsverbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 215 Abs. 1 BauGB die beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Eine Verletzung der in 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBL. S. 153), letztgültige Fassung, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist Ulmen, den 1. Februar 2011 für die Stadt Ulmen Wagner, Stadtbürgermeister Bekanntmachung der Stadt Ulmen über die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ulmen einschl. Änderungen und Erweiterung Aufgrund des 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Ulmen in der Verbandsgemeinde Ulmen vom in Verbindung mit den 24 Abs. 3 und 27 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 390) sowie des 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom (BGBl. I S. 3316), alle Gesetze in der letztgültigen Fassung, wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Ulmen am folgende Satzung zur Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ulmen einschl. Änderungen und Erweiterung beschlossen hat: Satzung der Stadt Ulmen zur Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ulmen einschl. Änderungen und Erweiterung Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) und des 162 Abs. 1 des

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