Aus- und Weiterbildung für Buslenker

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1 Aus- und Weiterbildung für Buslenker Die neuen Vorschriften zur Grundqualifikation und Weiterbildung seit Mag. Paul Blachnik Fachverband der Autobusunternehmungen Grundqualifikation Weiterbildung (Fristen) Für alle D-Führerscheinbesitzer vor dem 10. September 2008 Nachweis von 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahren Für alle D-Führerscheinbewerber ab dem 10. September 2008 Prüfung: Führerschein (45 Min. Fahrt) + praktische D95 Fahrt (+ 45 Minuten) Prüfung: Grundqualifikation Nachweis von 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren 1

2 Aufbau des Vortrages A. Rechtliche Grundlagen B. Prüfung zur Grundqualifikation 1. Teil: Praktische Fahrprüfung 2. Teil: Theorie C. Nachweis der Weiterbildung Inhalte der Weiterbildung Anforderungen an Ausbildungsstätten A. Rechtliche Grundlagen 2

3 ad A: Rechtliche Umsetzung EU-RL 2003/59 Grundqualifikation und Weiterbildung: Novelle Gelegenheitsverkehrsgesetz (Sept. 2006) Novelle Kraftfahrliniengesetz (Sept. 2006) Grund- und Weiterbildungs-Verordnung (GWB, Mai 2008) Weitere Anpassungen Anpassung der Berufskraftfahrerlehre (August 2007) Novelle des Führerscheingesetzes (Jänner 2008) Ad A: Alternativen? Österreichische Lösung! Obligatorischer Unterricht + Prüfung Dauer: 280 h Lehrsaal (davon 20 h Praxis) Abschluss: schriftliche oder mündliche Prüfung Kommissionelle Prüfung ohne Unterricht 1. Teil: Praktische Fahrprüfung: Fahrprüfung (90 Minuten) 2. Teil: Theorie Schriftliche Prüfung (4 Stunden) Mündliche Prüfung (30 Minuten) Österreichische Lösung 3

4 B. Prüfung zur Grundqualifikation Ad B: Stoff der Grundqualifikationsprüfung (gem. Anlage 1 der GWB) Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens Optimierung des Kraftstoffverbrauchs Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste sowie Ladungssicherung Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften Vorschriften für den Personenverkehr Gesundheit, Verkehr und Umweltsicherheit (z.b. Ergonomisches Sitzen, Verhalten bei Notfällen, Image des Gewerbes) Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrsmarktes 4

5 1. Teil: Grundqualifikationsprüfung (Praxis) Prüfung Grundqualifikation D-95 Prüfung (im Rahmen der FS-Prüfung) Praxisprüfung (90 Min) D 95 wird als Praxisprüfung Angerechnet! ( 11 Abs. 4a FSG) FS-Fahrt (45 Min.) D-95 Fahrt (45 Min.) 2. Teil: Grundqualifikationsprüfung (Theorie) Für Führerscheinbewerber ab dem 10. September 2008 PRÜFUNG Grundqualifikation Schriftlicher Teil (4. St) Mündlicher Teil (30 min.) Multiple Choice Fragen (80) 3 versch. Praxissituationen 5

6 2. Teil: Schriftliche Prüfung Dauer: 4 Stunden 80 Multiple Choice Fragen Positiv: 70% richtig (= 56 Fragen) 3 Praxissituationen Zur Ausarbeitung - 4 Stunden Zeit 2. Teil: Multiple Choice Test (80 Fragen) 4 Antworten NUR 1 ANTWORT IST RICHTIG Frage Antwort 1 R/F Antwort 2 R/F Antwort 3 R/F Antwort 4 R/F 3f Der Buslenker ist im Linienverkehr verpflichtet, 3f 3f 3f Dem Buslenker ist es erlaubt, Was fördert eine gute Beziehung zwischen Buslenker und Fahrgast? Was sollte ein Buslenker im Umgang mit dem Fahrgast vermeiden? die Beförderungs- RICHTIG sich nicht an den bedingungen mitzuführen Fahrplan halten seinen Dienst unter Drogeneinfluss anzutreten Verfrüht von der Haltestelle abzufahren Freundlich Auskünfte zu erteilen FALSCH pünktlich von der Haltestelle abzufahren FALSCH Einen für die Fahrgäste angenehmen Fahrstil zu pflegen. FALSCH Ignorieren von Fahrgästen FALSCH Fahrgespräche unter den Fahrgästen zu verhindern RICHTIG vor der Fahrt zur Beruhigung ein Glas Wein zu trinken RICHTIG Möglichst schnelle Beschleunigung aus der Haltestelle heraus. RICHTIG Sich um das Wohl der Fahrgäste zu kümmern. FALSCH Personen nur auf Sitzplätzen zu befördern FALSCH seinen Dienst alkoholisiert anzutreten FALSCH Bei Fragen der Fahrgäste stumm auf das Schild "Nicht mit dem Fahrer sprechen" deuten. FALSCH Höfliches und entgegenkommendes Auftreten FALSCH FALSCH FALSCH RICHTIG 6

7 2. Teil: Mündliche Prüfung Dauer: maximal 30 Minuten Kommissionelle Prüfung durch: Vorsitzender: Landesregierung, 1 Vertreter der Fachgruppe (AG), 1 Vertreter der Arbeitnehmer (AK, Vida) Inhalt der Prüfung (Teilgebiete Anhang 1): Maßnahmen Komfort Fahrgäste, Ladungssicherung Schleusung Illegaler, Ergonomie Verhalten bei Notfällen Gesamtkosten für Prüfung: 260,-- Gebühr Ergebnis Grundqualifikation (Code 95) Fahrerqualifizierungsnachweis (Ausstellung durch Gewerbebehörde) Lenker legt Nachweis bei FS-Behörde vor FS-Behörde trägt CODE 95 mit Gültigkeit ein! (+ 5 Jahre) 7

8 C. Weiterbildung Weiterbildung - Überblick Keine Prüfung! Teilnahme an Weiterbildungskursen zertifizierter Anbieter 35 h innerhalb 5 Jahren Kenntnisse und Fähigkeiten aus den 16 Sachgebieten der Anlage 1 Wichtig: Verkehrssicherheit + Kraftstoffsparen (28 h + 7 h freie Wahl aus Anlage 1) Unterricht kann theoretisch erfolgen, kann auch Praxisteil enthalten 8

9 Weiterbildung - Ausbildungsstätten Ermächtigung durch LH Voraussetzungen für Ausbildungsstätten Ausbildungsprogramm Ausbilder mit didaktischen und pädagogischen Kenntnissen Geeignete Schulungsräume und Lehrmittel Qualitätssicherungssystem Voraussetzungen für Ausbilder: Vortragende für Lehrberuf BerufskraftfahrerIn Fahrschul- + Fahrlehrer Kenntnisse aus zumindest einem Sachgebiet der Anlage 1 oder Aufgrund gleichwertiger Erfahrung aus der Praxis Weiterbildung Ergebnis (Code 95) Vorlage von Nachweisen über 35 Stunden (ausgestellt von zertifizierten Anbietern) Lenker legt Nachweis bei FS-Behörde vor Code 95 mit Frist + 5 Jahre wird eingetragen! 9

10 Ausblick Wie geht es weiter? Kooperation FG-AMS (Arbeitslose B-FS Besitzer werden über WIFI und Fahrschulen ausgebildet, Führerschein und Grundqualifikation wird vom AMS bezahlt) Alle Bundesländer evaluieren Anfang 2008 Durchführung der Prüfungen. Weitere Harmonisierung im Sinne der Best practice Modelle 10

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