Zusammenfassung ULTRANET GROSSRÄUMIGE RAUMWIDER-STANDSANALYSE MIT STANDORTBEWERTUNG FÜR DEN STANDORT DES NÖRDLICHEN KONVERTERS

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1 Zusammenfassung ULTRANET GROSSRÄUMIGE RAUMWIDER-STANDSANALYSE MIT STANDORTBEWERTUNG FÜR DEN STANDORT DES NÖRDLICHEN KONVERTERS Einleitung Die Amprion GmbH und die TransnetBW GmbH planen eine ca. 340 km lange Gleichstromverbindung zwischen den Netzverknüpfungspunkten (NVP) Osterath (NRW) und Philippsburg (Baden-Württemberg) unter dem Projektnamen Ultranet. Der nördliche Abschnitt des geplanten Vorhabens (Osterath Pkt. Wallstadt, ca. 300 km) sowie die Erstellung der nördlichen Konverterstation und die Einbindung in das 380-kV-Netz liegen im Arbeitsbereich der Amprion GmbH. Die Lage des Standorts der zukünftigen nördlichen Konverterstation ist noch nicht abschließend geklärt. Im Rahmen einer flächendeckenden Untersuchung der Umgebung des NVP Osterath bzgl. der vorhandenen Raumwiderstände (Flächen, auf denen keine oder nur eine reduzierte Eignung für die Errichtung eins Konverters gegeben ist) wurden jedoch zwischenzeitlich mögliche Standortbereiche für die nördliche Konverterstation ermittelt. Untersuchungsraum Als Untersuchungsraum für die Suche eines geeigneten Konverterstandorts wurde eine Ellipse entlang der bestehenden 380 kv-verbindung zwischen Krefeld im Norden und Pulheim im Süden zugrunde gelegt, die sich in ihrer Ausrichtung am Ultranet -Vorhaben orientiert. Kriterien für die Standortbereichsfindung Als Grundlage für die Suche nach möglichen Standortbereichen und den Vergleich von dabei identifizierten Standortbereichen wurden in Zusammenarbeit mit Amprion technische, umweltfachliche und raumordnerische Kriterien für die flächendeckende Raumwiderstandsanalyse entwickelt. (Kriterienkatalog Amprion, ). Diese Kriterien können bezogen auf ihre Bedeutung im Rahmen der Suche in folgende Kategorien unterteilt werden: 1. Ausschlusskriterien, anhand derer ungeeignete Flächen aus der Untersuchung abschließend ausgeschlossen werden; 2. Rückstellungskriterien, anhand derer Flächen von der weiteren Betrachtung zunächst ausgeblendet werden; hierbei handelt es sich um Flächen, auf denen die Realisierung eines Konverters zu gewichtigen Konflikten mit der aktuellen Nutzung oder der Flächenwidmung führen würde; eine nachträgliches erneutes Einbeziehen dieser Flächen in die Betrachtung ist nur dann geboten, wenn nach Anwendung der Ausschluss- und Rückstellungskriterien keine ausreichende Zahl von Standortbereichen verbleibt 3. Abwägungskriterien, anhand derer die nach Anwendung der Ausschluss- und Rückstellungskriterien verbleibenden Standort-bereiche miteinander verglichen werden. Eine Übersicht über die im Rahmen der Standortsuche verwendeten Kriterien inklusive ihrer Zuordnung zur jeweiligen Kriterienkategorie und des Bezugs zum jeweiligen Themenkomplex vermittelt die Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Verfahrensschritte bei der Identifizierung geeigneter Standortbereiche Um innerhalb des Suchraums den oder die vorzugswürdigen Standortbereiche anhand der oben dargestellten Ausschluss-, Rückstellungs- und Abwägungskriterien zu identifizieren, wurden die im Folgenden erläuterten vier Arbeitsschritte durchgeführt. Hierbei ist schon vorab anzumerken, dass die Standortbereiche in der Regel deutlich größer sind als die tatsächlich benötigte Fläche für den Konverter. STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 1

2 Tabelle 1 Verwendete Suchkriterien Verwendete Kriterien Ausschlusskriterien Technische Kriterien - Flächengröße und Flächenzuschnitt Umweltfachliche Kriterien - Rechtlich streng geschützte Kriterium im Kriterienkatalog Amprion Nr. 1 Nr. 3 Gebiete - Stehende und Fließgewässer - - Bestehende Siedlungsflächen Nr. 2 Raumordnerische Kriterien - Rückstellungskriterien Technische Kriterien - 3 km Abstand zu 380-kV- Leitungen, auf denen die Führung des Gleichstromsystems möglich ist Umweltfachliche Kriterien m Abstand zu Wohnbebauung Raumordnerische Kriterien - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung Abwägungskriterien Technische Kriterien - Gesamtlänge Leitungsneubau zur Anbindung an den NVP - Bündelung mit anderer linienhafter Infrastruktur - Entfernung zum klassifizierten Verkehrsnetz Umweltfachliche Kriterien - Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung - Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte Raumordnerische Kriterien - Erfordernisse der Raumordnung - Einschränkung aufgrund vorhandener Nutzungen - Gewerbe- oder Industriegebiete Nr. 5 Nr. 6 Nr. 4 Nr. 11, Nr. 12 Nr. 14 Nr. 15 Nr. 7 Nr. 10 Nr. 9 Nr. 8 Nr. 13 Verfahrensschritt 1: Ermittlung grundsätzlich geeigneter Standortbereiche mittels Ausschlusskriterien Innerhalb des definierten Suchraumes wurden in einem ersten Arbeitsschritt zunächst alle Flächen des Suchraums ermittelt und kartographisch dargestellt, die gemäß der definierten Ausschlusskriterien, nicht für die Errichtung eines Konverters geeignet sind. Diese Flächen wurden von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen (Ausschlussflächen). Ergebnisse des Verfahrensschritts 1 Im Ergebnis des Arbeitsschritts fallen ca. 30% der Fläche des Untersuchungsraums aus der weiteren Betrachtung heraus, da sie mit Ausschlusskriterien belegt sind (vgl. Abb. 1). Verfahrensschritt 2: Ermittlung umweltfachlich und raumplanerisch geeigneter Standortbereiche mittels Rückstellungskriterien Im zweiten Arbeitsschritt wurden die grundsätzlich geeigneten Standortbereiche anhand der Rückstellungskriterien weiter eingegrenzt, um so Standortbereiche zu ermitteln, in denen Konflikte mit anderweitigen Planungen und bestehenden Raumnutzungen weitgehend minimiert sind. Hierzu wurden alle Flächen identifiziert und kartographisch dargestellt, die die definierten Rückstellungskriterien erfüllen. Diese Flächen wurden zusätzlich zu den Ausschlussflächen von der weiteren Betrachtung zurückgestellt (Rückstellungsflächen). Ergebnisse des Verfahrensschritts 2 Nach weiterer Eingrenzung mit Hilfe der Rückstellungskriterien bleiben umweltfachlich und raumordnerisch geeignete Standortbereiche übrig, die im Hinblick auf die Vorgaben der Regionalplanung und evtl. Konflikte mit der bestehenden Raumnutzung optimiert sind (vgl. Abb. 2). STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 2

3 Abbildung 1.- :Ausschlussflächen (rot Siedlungs-bereiche, rechtlich streng geschützte Gebiete) Abbildung 2 Rückstellungsflächen (orange Ziele der Raumordnung, rosa - Abstand 380-kV-Leitung, gelb 200 m Abstand Wohnbebauung) STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 3

4 Verfahrensschritt 3: Prüfung der Flächengröße und des Flächenzuschnitts Die beplanbare Fläche muss eine ausreichende Mindestgröße von 10 ha und eine Flächengröße von 370 x 260 m aufweisen. Daher wurden die aufgrund von Ausschluss- und Rückstellungskriterien herausgefilterten umweltfachlich und raumplanerisch geeigneten Standortbereiche in einem weiteren Arbeitsschritt auf ihre Flächengröße und ihren Zuschnitt hin überprüft und ggf. ausgeschlossen. Ergebnis Verfahrensschritt 3 Nach dem 3. Verfahrensschritt ergeben sich im Hinblick auf technische, umweltfachliche und raumstrukturelle Aspekte 19 geeignete Standortbereiche im Untersuchungsraum. Aufgrund seiner Größe und um eine Vergleichbarkeit mit den anderen Standortbereichen herzustellen, wurde der Standortbereich Nr. 14 in drei einzelne Bereiche geteilt (vgl. Abb. 3 und Tab. 2, Abschnitte a, b, c). Tabelle 2 Geeignete Standortbereiche Standortbereiche Nr. Name Gemeinde 1 Westl. Meerbursch - Osterath Meerbusch, Willich 2 Südl. Meerbusch Osterath Meerbusch 3 Nördl. Kaarst Kaarst 4 Südl. Kaarst Holzbüttgen Kaarst 5 Westl. Bauerbahn Kaarst, Neuss 6 Westl. Neuss Holzheim Neuss 7 Westl. Neuss Holzheim Neuss 8 Südl. Neuss Hoisten Grevenbroich, Neuss 9 Westl. Neuss Neukirchen Rommerskirchen, Grevenbroich 10 Umspannwerk Gohr Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen 11 Südl. Rommerskirchen Ramrath Rommerskirchen 12 Östl. Rommerskrichen Widdeshofen Rommerskirchen 13 Nördl. Rommerskirchen Rommerskirchen 14a Nördl. Anstel Rommerskirchen 14b Öst. Rommerskirchen/ westl. Stommeln Rommerskirchen,Pulheim 14c Östl. Rheidt Hüchelhoven/ westl. Stommeln Pulheim, Rommerskirchen, Bergheim 15 Nördl. Stommelerbusch Pulheim, Rommerskirchen 16 Nordwestl. Stommeln Pulheim 17 Südwestl. Stommeln Pulheim 18 Südwestl. Rommerskirchen Rommerskirchen 19 Südwestl. Bergheim - Rheidt Bergheim STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 4

5 ERM GmbH Abbildung 3 Geeignete Standortbereiche 1-19 STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 5

6 Verfahrensschritt 4: Abwägung der geeigneten Standortbereiche Die 19 geeigneten Standortbereiche wurden mit Hilfe der Abwägungskriterien miteinander verglichen. Hierfür wurden zunächst für jeden Standort im Hinblick auf die einzelnen Abwägungskriterien die notwendigen Sachinformationen erhoben und in Standortsteckbriefen zusammengestellt. In einem weiteren Schritt wurden die Abwägungskriterien herausgearbeitet, für die sich basierend auf den zuvor erhobenen Sachinformation eine Eignungsdifferenzierung der Standortbereiche ergibt. Für diese differenzierenden Abwägungskriterien wurden dann kriterienbezogene Eignungsreihungen abgeleitet sowie die Standortbereiche entsprechenden Eignungsklassen zugeordnet. Anschließend wurden die kriterienbezogenen Eignungsklassifizierungen zu einer Gesamtbewertung der Standortbereiche zusammengeführt und die Standortbereiche im Hinblick auf diese Gesamteignungsbewertung gruppiert (5 Eignungsgruppen). Umsetzung und Ergebnisse des Verfahrensschritts 4 Für die Eignungsdifferenzierung der 19 geeigneten Standortbereiche wurden die folgenden maßgeblichen Kriterien im kriterienübergreifenden Vergleich berücksichtigt: Gesamtlänge der Neubauleitung zur Anbindung an den NVP Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte Gewerbe und Industriegebiete Im Gegensatz dazu konnte für die Kriterien Entfernung zum klassifizierten Straßennetz und Einschränkung durch vorhandene Nutzungen aufgezeigt werden, dass sich für die 19 Standortbereiche diesbezüglich keine Eignungsdifferenzierung ableiten lässt, so dass die Kriterien bei der übergreifenden Eignungsreihung nicht einbezogen werden müssen. Das Kriterium Erfordernisse der Raumordnung (s.a. Tab. 1) wurde bei der Betrachtung unterteilt in Ziele mit nachgeordneter Bedeutung für die Standorteignung und Grundsätze sowie sonstige Erfordernisse der Raumordnung. Der Teilaspekt Ziele mit nachgeordneter Bedeutung für die Standorteignung (z.b. Bereiche zum für den Grundwasser- und Gewässerschutz) wurde dabei in Zusammenhang mit dem Umweltkriterium Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte mit erfasst und bewertet. Als sonstiges Erfordernis der Raumordnung werden der in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsplan NRW und die dort enthaltenen Vorgaben bzgl. Freileitungen in Siedlungsnähe bei der Eignungsbewertung mit berücksichtigt. Kriterium Gesamtlänge Neubauleitung zur Anbindung an den NVP Dieses Abwägungskriterium vereint 2 Teilaspekte. Zum einen wird hierunter die Länge der notwendigen, frei zu trassierenden Stichleitung bis zur nächsten Bündelungsoption (z.b. bestehende Leitungstrasse) erfasst. Zum anderen deckt das Kriterium auch die Länge der dann noch notwendigen Neubauleitung entlang der Bündelungsoption ab. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen und so eine methodisch einheitliche Bewertung zu ermöglichen, wurde für das Abwägungskriterium jeweils der Flächenschwerpunkt der 19 geeigneten Standortbereiche für die Entfernungsermittlung herangezogen. Für die Einstufung der diesbezüglichen Eignung der Standortbereiche wurden die in der Tabelle 2 definierten Entfernungsklassen zugrunde gelegt. Die Tabelle 3 zeigt weiterhin, wie sich die 19 Standortbereiche auf diese Eignungsklassen verteilten. STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 6

7 Tabelle 3 Eignungsklassifizierung für das Kriterium Gesamtlänge Neubauleitung zur Anbindung an den NVP Klassendefinition Eignung Zuordnung der Standortbereiche Klasse 1: Länge Leitungsneubau: 0 m < 1000 m Vorteilhaft 2, 3, 8, 10 Klasse 2: Länge Leitungsneubau: 1000 m < 2000 m 5, 12 Klasse 3: Länge Leitungsneubau: 2000 m < 3000 m Klasse 4: Länge Leitungsneubau: 3000 m < 4000 m 1, 4, 6, 7, 9, 11, 14a Nicht belegt Klasse 5: Länge Leitungsneubau: 4000 m < 5000 m 13 Klasse 6: Länge Leitungsneubau: 5000 m Nachteilig 14b, 14c, 15, 16, 17, 18, 19 Kriterium Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung Für das Abwägungskriterium Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung wurde ebenfalls jeweils der Flächenschwerpunkt der 19 geeigneten Standortbereiche für die Entfernungsermittlung herangezogen. Die Tabelle 4 zeigt die für die Einstufung der Eignung zugrunde gelegten Klassen sowie die Zuordnung der 19 Standortbereiche zu diesen Klassen. Tabelle 4 Eignungsklassifizierung für das Kriterium Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung Klassendefinition Eignung Zuordnung der Standortbereiche 1: Abstand zur Wohnbebauung: 600 m Vorteilhaft 6, 9, 10, 13, 14b, 17 2: Abstand zur Wohnbebauung: < 600 m 1, 2, 5, 11, 12, 14a, 14c, 15, 16 3: Abstand zur Wohnbebauung: < 400 m Nachteilig 3, 4, 7, 8, 18, 19 Kriterium Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte Mit diesem Kriterium wurde abgebildet inwieweit sich der Standortbereich ganz oder teilweise mit sonstigen Schutzgebieten (Schutzgebiete mit weniger strengen Anforderungen z.b. Wasserschutzzonen III) oder Schutzobjekten (z.b. schützenswerte Böden) ganz oder teilweise überlagern. Bei der diesbezüglichen Bewertung wurden die in Tabelle 5 aufgeführten Eignungsklassen verwendet. STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 7

8 Tabelle 5 Eignungsklassifizierung für das Kriterium Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte Klassendefinition Eignung Zuordnung der Standortbereiche 1. Keine Ausweisung sonstiger Schutzgebiete und Schutzobjekte im Standortbereich (Hinweis darauf, dass kein schutzwürdiger Bereich gegeben ist). 2. Der Bereich ermöglicht die Anordnung des Konverterstandorts ohne Überlagerung mit sonstigen Schutzgebieten oder Schutzobjekten. 3. Der Standortbereich ermöglicht keine Anordnung des Konverter-standorts ohne Überlagerung, ein sonstiges Schutzgebiet oder Schutzobjekt ist im Standortbereich gegeben. Vorteilhaft Nicht belegt Nicht belegt 6, 7, 9-14c, 18, Der Standortbereich ermöglicht keine Anordnung des Konverter-standorts ohne Überlagerung, mehrere sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte sind im Standortbereich gegeben. Nachteilig 1-5, 8, Kriterium Gewerbe- und Industriegebiete Einige der geeigneten Standortbereiche beinhalten Flächen, die in den maßgeblichen Regionalplänen als Gewerbe- und Industriebereiche ausgewiesen sind. Diese sind teilweise unbebaut oder es handelt sich um bestehende Industrie- und Gewerbegebiete, die einen Konverterstandort in Arrondierung ermöglichen. Da der Schutz des Freiraums ein Landesplanerisches Ziel dar-stellt, sind solche Flächen als positiv zu bewerten. Um dem Rechnung zu tragen wurden die Standortbereiche wie in der Tabelle 6 aufgeführt klassifiziert. Tabelle 6 Eignungsklassifizierung für das Kriterium Sonstige Schutzgebiete und Schutzobjekte Klassendefinition Eignung Zuordnung der Standortbereiche 1. Der Standortbereich enthält eine im entsprechenden Regionalplan als Industrie- und Gewerbebereich ausgewiesene Fläche, die noch unbebaut ist. 2. Der Standortbereich bietet die Möglichkeit der Anordnung eines Konverterstandortes in Arrondierung an ein Gewerbe- und Industriegebiet. 3. Der Standortbereich bietet keine Möglichkeit der Anordnung eines Konverterstandortes innerhalb oder in Arrondierung zu einem Gewerbe- und Industriegebiet. Vorteilhaft 6 2,10 Nachteilig 1, 3-5, 7-9, STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 8

9 Basierend auf der für die Einzelkriterien ermittelten Eignungsklassifizierung der Standortbereiche wurde die folgende Gesamtbewertung der Standortbereiche vorgenommen, die im Ergebnis zu einer Gruppierung der Standortbereiche in 5 Eignungsgruppen führt. Gruppe I Die Gruppe I umfasst die Standortbereiche 2, 5, 10 und 12, die sich insgesamt gesehen als die Standortbereiche mit der höchsten Eignung darstellen. Sie weisen sowohl bzgl. der Gesamtlänge der Neubauleitung zur Anbindung an den NVP als auch bei der Entfernung zur Wohnbebauung günstige Bedingungen auf. In den Standortbereichen 2 und 10 könnte der Konverter zusätzlich als Arrondierung der bzw. bei entsprechendem Umbau ggf. sogar auf den Flächen bestehender Schalt-/Umspannstationen (Osterath und Gohr) realisiert werden. Gruppe II Die Standortbereiche 3 und 8 sind in Bezug auf das Kriterium Gesamtlänge der Neubauleitung zur Anbindung an den NVP in die Klasse höchster Eignung (Eignungsklasse 1) einzustufen. Angesichts der vergleichsweise geringen Abstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung fallen sie jedoch insgesamt in ihrer Eignung hinter die Standortbereiche der Gruppe I zurück. Gruppe III Die Standortbereiche 1, 6, 9,11 und 14a benötigen zur Anbindung an den NVP Gesamtneubaulängen zwischen m und m und sind somit durchgängig der Eignungsklasse 3 zuzuordnen. Sie bleiben diesbezüglich in ihrer Eignung deutlich hinter den Standorten der Gruppen I und II. Standortbereich 6 hat den Vorteil gegenüber den übrigen Standortbereichen dieser Gruppe, dass der Regionalplan Düsseldorf innerhalb des Standortbereichs eine bisher noch unbebaute Erweiterungsfläche für Gewerbe und Industrie aufweist. Gruppe IV Für die Standortbereiche 4 und 7 ergibt sich die Notwendigkeit für eine relativ lange Anbindungsleitung (2.260 und m). Diesbezüglich sind sie vergleichbar mit den Standortbereichen der Gruppe III. Im Hinblick auf den Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung (320 m bzw. 370 m) weisen sie jedoch eine deutlich geringere Eignung als die Standortbereiche der Gruppe III auf und sind somit insgesamt im Vergleich zur Gruppe III von nachrangiger Eignung. Gruppe V Die Standortbereiche 13, 14b, 14c, 15, 16, 17, 18 und 19 würden zur Anbindung an den NVP einen Leitungsneubau von mehr als m erforderlich machen. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Eignungsnachteil im Vergleich mit den Standortbereichen der anderen Gruppen. STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 9

10 Eine Gesamtübersicht über Zuordnung der Standortbereiche zu den 5 Eignungsgruppen zeigt die folgende Abbildung: hoch Eignung vergleichsweise 2, 5, 10, 12 3, 8 1, 6,9,11, 14a gering 4, 7 13, 14b, 14c, 15, 16, 17, 18, 19 Gruppe I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V Gesamtfazit Als Ergebnis der flächendeckenden Analyse des Suchraums konnten somit in einem gestuften Verfahren die Standortbereiche 2 (Gemarkung Osterath), 5 (Gemarkung Kaarst, Neuss), 10 (Gemarkung Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen) und 12 (Gemarkung Rommerskirchen), als diejenigen identifiziert werden, die kriterienübergreifend die vergleichsweise höchste Eignung aufweisen. Dabei fällt der Standortbereich 2 aufgrund des vergleichsweise geringen Abstands zur nächstgelegenen Siedlungsbebauung gegenüber den anderen drei Standortbereichen etwas zurück. Auch die Standortbereiche 3 und 8 erscheinen für die Anordnung eines Konverters durchaus geeignet. STANDORTFINDUNG NÖRDLICHER KONVERTER 10

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