Bezügemitteilung 12/2014

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1 ;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS; ; ;C ; ;;001;B;DE;45481;;;;;; ;DE45481;;C Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 1/6 Auskunft zur Bezügemitteilung Tel.: (0211) Fax: (0211) Auskunft zum Kindergeld Tel.: (0211) Fax: (0211) Bitte geben Sie bei s an das LBV in der Betreffzeile unbedingt die Personalnummer an. Postanschrift: LBV Düsseldorf Aktenzeichen - Bitte bei allen Zuschriften angeben! Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Steuerklasse Kinderfreibetrag II 1,0 Faktor KV-Beitrag 0,000 0,00 anteilige Bezüge Religion EV Familienstand gesch Dienststelle Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H) monatlich jährlich Mitversteuerungsbetrag monatlich weiterer Bezug Versorgungsbezug Steuer-ID: 4.119,90 Familienzuschlag Gesamt LGZ* 105,56 Fam.zuschlag Stufe 2 ff. 105,56 Sonderzahlung ELGZ* 1.293,20 Vermögensb.AG-Anteil LG* 6,65 Gesamtbrutto 5.525,31 Steuerbrutto, lfd ,11 Steuerbrutto, EZ 2.470,25 Lohnsteuer 1.931,00- davon Lst einmal. Bezüge 511,00- Solidaritätszuschlag 94,15- davon SolZ einmal. Bezüge 28,10- Kirchensteuer 154,08- davon KiSt einmal. Bezüge 45,99- Gesetzliches Netto 3.346,08 sonstige Be- und Abzüge: Kindergeld 184,00 VB Überweisung 26,59- Nachverrechnung aus Vorm ,05 Gesamtbetrag: *Kennzeichen: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto, (Z)V-pflichtig Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto) gesamter steuerpflichtiger Bezug ,32 - davon Lohnsteuer ,16 - davon Solidaritätszuschlag 542,97 - davon Kirchensteuer 888,55 sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit 1.177,05 - davon Lohnsteuer 470,00 - davon Solidaritätszuschlag 25,85 - davon Kirchensteuer 42,30 weitere Informationen Geburtsdatum: Eintrittsdatum: SV/Steuertage:

2 Bezügemitteilun Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 2/6 Überweisung Zahlungen: IBAN: BIC: 4.680, ,54 Bausparkasse IBAN: 26,59 BIC: Verwendungszweck: Kindergeld- / FZ-Anspruch: Kind-Nr Name 01 Geb.Datum Status KG Zahlkind Status FZ Zahlkind Ende Anspruch Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: geschieden, Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder für nichtig erklärt und keine Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Haushaltsaufnahme der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter / Hausanschrift: Johannstr. 35, Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 11/2014 für Abrechnungsmonat : 10/2014 für Abrechnungsmonat : 09/2014

3 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 3/6 für Abrechnungsmonat : 08/2014 für Abrechnungsmonat : 07/2014 für Abrechnungsmonat : 06/2014 für Abrechnungsmonat : 05/2014 für Abrechnungsmonat : 04/ ,38 Gesamtbrutto 42,38 Gesetzliches Netto 42,38 für Abrechnungsmonat : 03/2014

4 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 4/6 42,38 Gesamtbrutto 42,38 Gesetzliches Netto 42,38 für Abrechnungsmonat : 02/ ,38 Gesamtbrutto 42,38 Gesetzliches Netto 42,38 für Abrechnungsmonat : 01/ ,08 Gesamtbrutto 42,08 Gesetzliches Netto 42,08 für Abrechnungsmonat : 12/2013 Sonderzahlung ELGZ* 12,49 Gesamtbrutto 54,15 Gesetzliches Netto 54,15 Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter / für Abrechnungsmonat : 11/2013 Gesamtbrutto

5 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 5/6 für Abrechnungsmonat : 10/2013 Gesamtbrutto für Abrechnungsmonat : 09/2013 Gesamtbrutto für Abrechnungsmonat : 08/2013 Gesamtbrutto für Abrechnungsmonat : 07/2013 Gesamtbrutto für Abrechnungsmonat : 06/2013 Gesamtbrutto

6 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 12/2014 Seite 6/6 für Abrechnungsmonat : 05/2013 Gesamtbrutto

7 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter hier A12 (A11 gleiche Rückrechnung) Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 5). Das geänderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/14 sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A12 (ab dem ) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab ) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind, einschließlich deren Hinterbliebenen. Mit einem Beispiel (hier: A12 / Stufe 12) wird Ihnen die Umsetzung der Besoldungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 19-monatigen Rückrechnung (der Besoldungsgruppen A11 und A12) für aktive Beamte. Gültig ab Besoldungsgruppen A11 + A ,0% (bereits gezahlt) ,3% ,0% (bereits gezahlt) ,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Die Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung wird als mehrjähriger Bezug (ermäßigt) versteuert. Seite 1 von 5

8 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter hier A12 (A11 gleiche Rückrechnung) Bezüge und gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto, lfd. - Das Steuerbrutto ist der steuerpflichtige Teil der Bruttobezüge und stellt grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages dar. Das Steuerbrutto, lfd. (4.232,11 ) setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt (4.119,90 ), Familienzuschlag Stufe 2 (105,56 - hier Unterschiedsbetrag von Stufe 1 zu Stufe 2) und Vermögensbildendem Arbeitgeber-Anteil (6,65 ). Steuerbrutto, EZ - Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) (2.470,25 ) besteht aus der Sonderzahlung (1.293,20 ) und der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung (1.177,05 ), da diese keine monatlichen/laufenden Bezüge sind. Informationen zur Höhe der jährlichen Sonderzahlung erhalten Sie hier. Seite 2 von 5

9 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter hier A12 (A11 gleiche Rückrechnung) Lohnsteuer - Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 1.931,00 gesamte Lohnsteuer für den Monat Dezember Lohnsteuer der Sonderzahlung 470 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 950 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Solidaritätszuschlag - Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 94,15 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember ,10 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 25,85 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 40,20 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Kirchensteuer - Die Kirchensteuer setzt sich zusammen aus: 154,08 gesamte Kirchensteuer für den Monat Dezember ,99 Kirchensteuer der Sonderzahlung 42,30 Kirchensteuer der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 65,79 Kirchensteuer der mtl./lfd Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Seite 3 von 5

10 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter hier A12 (A11 gleiche Rückrechnung) Sonstige Be- und Abzüge Die unter sonstige Be- und Abzüge aufgeführten Beträge: VB Überweisung 26,59 und Kindergeld 184 stehen in keiner Verbindung zur Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung. Hierbei handelt es sich um monatlich wiederkehrende Bezügebestandteile. Bei dem Betrag 1.177,05 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Besoldungsanpassung 2013/14. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 470,00, Solidaritätszuschlag 25,85 und Kirchensteuer 42,30 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag im Lohnkonto (1.177,05 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Besoldungsanpassung 2013/14. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto- Nachzahlungsbeträgen für Mai bis November 2014 mit jeweils, für Februar bis April 2014 mit jeweils 42,38 (Aufstieg in der Erfahrungsstufe), für Januar mit 42,08 und für Mai bis Dezember 2013 mit jeweils. Für Dezember 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Sonderzahlung auf 54,15. Rückrechnungsperiode Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden. Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Besoldungsanpassung 2013/14 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 4 von 5

11 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Beamter hier A12 (A11 gleiche Rückrechnung) Erhöhungen der Grundgehälter ab Für A12 Stufe 12 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A12 / Stufe 12) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht hat. Wechsel der Erfahrungsstufe von Stufe 11 nach Stufe 12 zum A12 Stufe 12 Grundgehalt Stufe 11 vor Stufe 11 nach Stufe 11 vor Stufe 11 nach Stufe 12 vor Stufe 12 nach Stufe 12 nach 3.887, , , , , , ,90 Differenzbetrag: ermittelt sich aus 4.119,90 (nach ) abzüglich 4.025,32 (vor ) Differenzbetrag: 42,38 ermittelt sich aus 4.067,70 (nach ) abzüglich 4.025,32 (vor ) Differenzbetrag: 42,08 ermittelt sich aus 3.968,37 (nach ) abzüglich 3.926,29 (vor ) Differenzbetrag: ermittelt sich aus 3.929,08 (nach ) abzüglich 3.887,42 (vor ) Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 5 von 5

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Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07709558;02934622;B061029 4;12.2014;;001;B;DE;44534;;;;;;00002000;DE44534;;B061029 4 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

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