Bezügemitteilung 11/2014
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- Harald Braun
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1 ;LPH;1;0;Z_EGN_ANGE;ZZZ_EG_NACHWEIS; ; ;P ; ;;001;B;DE;58638;;;;;; ;DE58638;;P Bezügemitteilung 11/ Seite 1/6 Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Auskunft zur Bezügemitteilung Tel.: (0211) Fax: (0211) Auskunft zum Kindergeld Tel.: (0211) Fax: (0211) Bitte geben Sie bei s an das LBV in der Betreffzeile unbedingt die Personalnummer an. Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Postanschrift: LBV Düsseldorf Aktenzeichen - Bitte bei allen Zuschriften angeben! Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Hinweis: Die Erhöhung für den Monat November ist bereits im Grundgehalt enthalten. Steuerklasse Kinderfreibetrag Religion -- I 0,0 Faktor KV-Beitrag 0,000 0,00 Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H) monatlich jährlich Familienstand gesch Dienststelle anteilige Bezüge Mitversteuerungsbetrag monatlich weiterer Bezug Versorgungsbezug Steuer-ID: Bezügebestandteile ZVK-Nummer: Kennz./Berechnungsgr. Grundgehalt Jahressonderzahlung Vermögensb.AG-Anteil LSGZ* ELSG* LSG* Betrag (in EUR) 6.348, ,86 6,65 Gesamtbrutto 8.549,31 Steuerbrutto, lfd. Steuerbrutto, EZ KV/PV-Brutto, lfd. RV-Brutto, lfd. AV-Brutto, lfd. ZV-Brutto Lohnsteuer davon Lst einmal. Bezüge Solidaritätszuschlag davon SolZ einmal. Bezüge Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung 6.582, , , , , , ,50-981,00-191,86-53,95-89,25562,28- Gesetzliches Netto 4.217,42 VB Überweisung AN Zusatzversorgung AG-Zuschuss KV 39,88126,81295,65 *Kennzeichen: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto, (Z)V-pflichtig Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto) gesamter steuerpflichtiger Bezug - davon Lohnsteuer - davon Solidaritätszuschlag - davon Kirchensteuer sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit - davon Lohnsteuer - davon Solidaritätszuschlag - davon Kirchensteuer AN - Beiträge zur Sozialvers. AG-Anteil zur Krankenversicherung AG-Anteil zur Rentenversicherung AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung AG-Anteil zur Pflegeversicherung AN - Anteil Zusatzversorgung AG-Beitrag freiw. Zus. Vers. Davon steuerbeg. Vers.bezüge Vers.bezüge über 12 Kal.-monate , , , ,25 750,00 41, , , ,08 981,75 456, ,33 Versicherungspflicht (Beitragsgruppe) Beitragssatz (AN) akt. Monat Beitr.-Bem-Grenze lfd. Monat SV - pfl. Entg. v. lfd. Bezug Kum. AN.-Beiträge SV Aufgel. svpfl. Brutto lfd. Kalj. svpfl. Entg. einm.gez. Bezug Krankenkasse: RV-Nummer: Fortsetzung Lohnkonto Z. MuschG / KUG / Aufstock. AtG Krankenversicherung , ,00 Arbeitslosenversich. 1 9,45 % 1 1,50 % 5.950, , , ,00 981, ,00 SV/Steuertage: Geburtsdatum: Entgelt Zusatzversorgung lfd. Monat lfd. Jahr 8.993,59 Fahrkostenzuschuss Rentenversicherung ,91 Sachbezüge / sonst. Leist. lfd. Monat steuerpflichtig sozialvers.pfl. Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten. Pflegeversicherung , ,00 Eintrittsdatum: ZV-Hinzurechnungsbetrag lfd. Monat steuerpflichtig sozialvers.pfl. 369,06 505,55 steuerpfl. Bezug davon steuerpfl. Zeitzuschläge Auf Grund des langen Rückrechnungszeitraums kann es zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich kommen.
2 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Seite 2/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Abgef. Beitrag freiw. KV 627,75- AG-Zuschuss PV 41,51 Abgef. Beitrag freiw. PV 83,03- Nachverrechnung aus Vorm ,97 Gesamtbetrag: Überweisung 5.408,08 Zahlungen: IBAN: 5.408,08 BIC: Bausparkasse IBAN: 39,88 BIC: Verwendungszweck: Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: geschieden, Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben oder für nichtig erklärt und keine Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Haushaltsaufnahme Unter finden Sie Erläuterungen zur Bezügemitteilung. Anpassung der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Gewährung einer Jahressonderzahlung nach 20 TV-L / 21 TVÜ-Länder / 16 TVA-L BBiG / 16 TVA-L Pflege. Hausanschrift: Johannstr. 35, Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 10/ ,50 Gesamtbrutto 230,50 Steuerbrutto, lfd. 14,87 ZV-Brutto 230,50 Lohnsteuer 6,25- Solidaritätszuschlag 0,34- Gesetzliches Netto 223,91 AN Zusatzversorgung 3,25- für Abrechnungsmonat : 09/ ,50 Gesamtbrutto 230,50 Steuerbrutto, lfd. 14,87 ZV-Brutto 230,50 Lohnsteuer 6,25- Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
3 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Seite 3/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Solidaritätszuschlag 0,34- Gesetzliches Netto 223,91 AN Zusatzversorgung 3,25- für Abrechnungsmonat : 08/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 07/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 06/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 05/2014 Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
4 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Seite 4/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 04/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 03/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 02/2014 ZV-Brutto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
5 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Seite 5/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) für Abrechnungsmonat : 01/2014 ZV-Brutto für Abrechnungsmonat : 12/2013 Gesetzliches Netto für Abrechnungsmonat : 11/2013 Jahressonderzahlung ELSG* 12,77 Gesamtbrutto 122,31 Gesetzliches Netto 122,31 Gewährung einer Jahressonderzahlung nach 20 TV-L / 21 TVÜ-Länder / 16 TVA-L BBiG / 16 TVA-L Pflege. für Abrechnungsmonat : 10/2013 Gesetzliches Netto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
6 Bezügemitteilung Lfd.Nr gültig ab 11/2014 Seite 6/6 Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) für Abrechnungsmonat : 09/2013 Gesetzliches Netto Maschinelle Mitteilung, ohne Unterschrift gültig. Auf unserer Internet-Seite finden Sie aktuelle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter. Rückruf der Bezüge bis zum letzten Geschäftstag vor dem Zahltag vorbehalten.
7 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die Besoldungsanpassung für den Monat November ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 6). Das Besoldungsanpassungsgesetz sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppe A11 und A12 (ab dem ) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab ) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind. Ebenfalls betroffen sind die Arbeitnehmer, deren Entgelt sich nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen richtet. Alle übrigen Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung, da die Tarifanpassung bereits in den Jahren 2013 und 2014 erfolgte. Mit einem Beispiel (hier: Arbeitnehmer, bezahlt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen A16 / Stufe 12) wird Ihnen die Umsetzung der Besoldungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 15-monatigen Rückrechnung (ab der Besoldungsgruppe A13) für Arbeitnehmer deren Entgelt sich nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen richtet. Gültig ab Besoldungsgruppen ab A13, B-, R-, C-, W-, H-Besoldung ,3% ,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Seite 1 von 6
8 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Bezüge und Gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto, lfd. - Gesamtsumme aller steuerpflichtigen Entgeltbestandteile (nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) des laufenden Monats. Das Steuerbrutto, lfd. (6.582,18 ) setzt sich zusammen aus dem Gesamtbrutto (8.549,31 ) abzüglich der Jahressonderzahlung (2.193,86 ), verbleibend: 6.355,55. Hinzuzurechnen ist der vom Arbeitnehmer zu versteuernde Teil der vom Arbeitgeber entrichteten Umlage zur Zusatzversorgung (198,47 ), einschließlich der nachzuzahlenden Beträge für das Jahr 2013 (28,26 ). Sowohl 198,47 als auch 28,26 sind nicht gesondert auf der Bezügemitteilung angedruckt sondern werden im Hintergrund für die Berechnung des Nettobetrages zugrunde gelegt. Seite 2 von 6
9 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Das Steuerbrutto bildet die Basis für die Ermittlung der Lohnsteuer. Steuerbrutto, EZ - Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) (4.124,44 ) besteht aus der Jahressonderzahlung (2.193,86 ), der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung (1.788,25 ) und dem Arbeitgeber-Beitrag zur Zusatzversicherung der auf die Jahressonderzahlungen 2013/2014 (142,33 ) entfällt. Der Betrag 142,33 wird nicht gesondert auf der Bezügemitteilung angedruckt, sondern wird im Hintergrund für die Berechnung des Nettobetrages zugrunde gelegt. KV/PV-Brutto, lfd., RV-Brutto, lfd., AV-Brutto, lfd. und ZV-Brutto Informationen hierzu finden Sie in unseren allgemeinen Erläuterungen zur Bezügemitteilung ab Seite 13. Um zu den Erläuterungen zu gelangen klicken Sie hier. Informationen zur Höhe der Jahressonderzahlung erhalten Sie hier. Lohnsteuer - Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 3.488,50 gesamte Lohnsteuer für den Monat November Lohnsteuer der Sonderzahlung 750 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/ 2014 (aufgeführt im Lohnkonto) 1.757,50 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Solidaritätszuschlag - Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 191,86 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat November ,95 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 41,25 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung 2013/2014 (aufgeführt im Lohnkonto) 96,66 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Seite 3 von 6
10 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die Kirchensteuer wird in dem vorliegenden Beispiel nicht abgeführt, da keine Konfession eingetragen ist. Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Sonstige Be- und Abzüge Die unter sonstige Be- und Abzüge aufgeführten Beträge: VB Überweisung 39,88 -, AN Zusatzversorgung 126,81 -, AG-Zuschuss KV 295,65, Abgef. Beitrag freiw. KV 627,75 -, AG-Zuschuss PV 41,51, Abgef. Beitrag freiw. PV 83,03 - stehen in keiner Verbindung zur Nachzahlung aus der Besoldungsanpassung. Hierbei handelt es sich um monatlich wiederkehrende Bezügebestandteile. Bei dem Betrag 1.730,97 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Besoldungsanpassung 2013/2014. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 750,00 und Solidaritätszuschlag 41,25 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag auf der Bezügemitteilung Nachverrechnung aus Vormonaten (in diesem Beispiel: 1.730,97 ) weist einen anderen Betrag aus, als im Lohnkonto (in diesem Beispiel: 1.788,25.) Der Betrag im Lohnkonto (1.788,25 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Besoldungsanpassung 2013/2014. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto-Nachzahlungsbeträgen für September 2013 bis August 2014 mit jeweils und für September 2014 und Oktober 2014 mit jeweils 230,50. Für November 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Jahressonderzahlung auf 122,31. Von diesem Betrag (1.788,25 ) wurden die steuerlichen Abzüge, die auf den Arbeitgeber-Beitrag zur Zusatzversorgung entfallen, abgezogen (gesamt 57,28 ). Seite 4 von 6
11 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Die steuerlichen Abzüge in Höhe von 57,28 setzen sich wie folgt zusammen: Für September und Oktober 2014 fallen hierfür an (Beträge für jeweils einen Monat): - 6,25 Lohnsteuer - 0,34 Solidaritätszuschlag - 3,25 Arbeitnehmer Zusatzversorgung Die Berechnung richtet sich nach dem zu berücksichtigendem Brutto- Nachzahlungsbetrag in Höhe von 230,50. Für Januar bis August 2014 fallen hierfür an (Beträge für jeweils einen Monat): - 3,00 Lohnsteuer - 0,16 Solidaritätszuschlag - 1,54 Arbeitnehmer Zusatzversorgung Die Berechnung richtet sich nach dem zu berücksichtigendem Brutto- Nachzahlungsbetrag in Höhe von. Nach Abzug der 57,28 von 1.788,25 erhält man den ausgewiesenen Betrag in Höhe von 1.730,97. Rückrechnungsperiode Die Besoldungsanpassung für den Monat November ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden. Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Besoldungsanpassung 2013/2014 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 5 von 6
12 Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Arbeitnehmer hier A16 (Entgelt nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen) Erhöhungen der Grundgehälter ab Für A16 Stufe 12 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A16/Stufe 12) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht haben. A16 Stufe (vor der Anpassung) (nach der Anpassung) (nach der Anpassung) Grundgehalt 6.118, , ,80 Differenzbetrag: 230,50 ermittelt sich aus 6.348,80 abzüglich 6.118,30 Differenzbetrag: ermittelt sich aus 6.227,84 abzüglich 6.118,30 Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 6 von 6
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07210861;00014989;T3990015 005;12.2014;;001;B;DE;40625;;;;;;0000F012;DE40625;15;T39900150 05 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07060720;02352179;R4270080 500;12.2014;;001;B;DE;42859;;;;;;00004000;DE42859;;R4270080500 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07709558;02934622;B061029 4;12.2014;;001;B;DE;44534;;;;;;00002000;DE44534;;B061029 4 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07302459;02446523;C410420 3;12.2014;;001;B;DE;45481;;;;;;00004000;DE45481;;C410420 3 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
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;LQH;0;1;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07285511;95175364;I7875520150;07.2014;;001;B;DE;40192;;;;;;0000J328;DE40192;;I7875520150 Bezügemitteilung 07/2014 Gilt auch zur Vorlage bei Behörden Landesamt für Besoldung
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Mitarbeiter, PNR Abrechnungszeitraum: Monat 1/ Laufend Jährlich Gesamt. Gesamtbrutto 1.470, ,50
Abrechnung Laufend Jährlich Gesamt Gesamtbrutto 1.470,50 1.470,50 - Lohnsteuer 87,00 87,00 - Solidaritätszuschlag 1,20 1,20 - Kirchensteuer - AN-Beitrag KV 120,58 120,58 - AN-Beitrag PV 18,75 18,75 - AN-Beitrag
06.06.2014. Steuerklasse. Steuer-ID: 00000000000. Muster. Bezügebestandteile Kennz./Berechnungsgr. Betrag (in EUR) Bezüge (BesGr.
;LQH;0;1;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07248345;60240669;E064690 2;07.2014;;INT;B;DE;10000;;;;;;00005119;00005119;;E064690 2 Bezügemitteilung 07/2014 Gilt auch zur Vorlage bei Behörden Landesamt für Besoldung
Ansprechpartner(in)/ Ehegatte / LP im OeD. Familienstand. verh. Nein. Hinzurechnungsbetrag jährlichhinzurechnungsbetrag monatlich
R01 300 0886 D 00056660 00233568 BECKERM1 ZPYXXFO_ZBV_IPEMA_EBV 0026B958406F1ED49DDCDDCFFD983952 0021 0001 2014-11-28 2015-01-01 EGN RR 12-0005 0043 00 LfF12021 eol Bezügemitteilung Nr. 0 / 2015 Landesamt
Ansprechpartner(in)/ - - Familienstand. Ehegatte / LP im OeD. gesch. Steuerfreibeträge jährlich. Kinderfreibeträge 0,0 0,00.
R01 300 V001 P 06294820 00000940 BECKERM1 ZPYXXFO_ZBV_IPEMA_EBV 0026B958406F1ED49DDAD4CFF9F27675 0021 0001 2014-11-28 2015-01-01 EGN RR 12-0005 0043 00 LfF12022 eol Bezügemitteilung Nr. 0 / 2015 Landesamt
Mein Aktenzeichen Ansprechpartner(in)/E-Mail Telefon/Fax 0 0261 4933- Bitte immer angeben! 0261 4933-37014. Familienstand. Ehegatte / LP im OeD.
KP1 100 4203 P 06078560 00161916 WICHOWSKM ZPYXXFO_ZBV_IPEMA_NEU 843CCA4EA3162F2BE10000000A07614A 0021 0001 2011-11-22 2012-01-01 Entgeltnachweis - 0005 0043 00 ZBV12442 eol Bezügemitteilung Nr.1 / 2012
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1. Was versteht man unter einem Bezugsdienstalter (BDA)?
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Prozentrechnung. 2.2 Pflegeversicherung. 2.3 Rentenversicherung. 2.4 Arbeitslosenversicherung. Aktuell 1,7% Wird hälftig von AN und AG getragen
Prozentrechnung Herr Emsig ist Geschäftsführer des Fremdenverkehrsverbandes Heidelberg. Für 2007 wird auf seiner Lohnsteuerkarte ein Bruttogehalt von 61.232,- ausgewiesen. Wieviel Geld bleibt für Herrn
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B ezügemitteilung Nr. 0 / 2015 Landesamt für Finanzen 56062 Koblenz Persönlich 0013 H J P 5 Hoevelstraße 10 56073 Koblenz Telefon (0261) 4933-0 Telefax (0261) 4933-37014 [email protected] www.lff-rlp.de
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Erläuterungen zum neuen Entgeltnachweis für Tarifbeschäftigte
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Erläuterungen zur Bezügemitteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Abwicklung Verwahrung Ein dem Zahlungsempfänger gutgeschriebener Betrag, der zunächst nicht überwiesen und deshalb auf einem Verwahrkonto bei der Staatsoberkasse Bayern gebucht wurde. AG-Zuschuss KV Der
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Beispieldaten für allgemeine Branchen Diese kurzen Hinweise sollen Ihnen zum Verständnis der Beispieldaten und der dazugehörigen Musterausdrucke dienen. Es werden typische Abrechnungsfälle dargestellt.
Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Dezernat: Soziales Entschädigungsrecht Geschäftszeichen IfSG ( 56) Eingangsstempel Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach 56 Infektionsschutzgesetz
WRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM
Seite 1 / 5 Berechnung Ihres Nettoeinkommens Jährliche Werte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Steuerabzug Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
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1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle?
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Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes. vom (BGBl. I, S ff.) 2016: 2,2 Prozent ab 1. März
Übersicht über die Besoldungsanpassungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Bund und Ländern in den Jahren 2017/2018 Linearanpassung Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
Nachfolgend möchten wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen im Detail vorstellen:
Anschrift Arbeitgeber/in Anschrift Arbeitnehmer/in Entgeltbescheinigungsverordnung; Hinweise zu den Änderungen in der Darstellung der Gehaltsabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Entgeltbescheinigungsverordnung
2.2 Wurde am ersten Tag der kurzeitigen Arbeitsverhinderung teilweise gearbeitet, aber für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt?
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Personalfragebogen für Gleitzone Für Arbeitsentgelte, die oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (450 EUR) liegen, gilt bei regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 850,00
1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung
Pensionskasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1616 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 3.3. Zuschuss
Beiblatt Familienzuschlag für Besoldungsberechtigte
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Zuweisung zu einer Arbeitsgemeinschaft für Fortgeschrittene Zuweisung zur Ausbildung bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt
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Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers
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Freiwillige/Private Krankenversicherung
Freiwillige/Private Krankenversicherung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1661 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Arbeitgeberzuschuss 3.1. Zuschuss nach Entgelt 3.2. Zuschuss nach Beitragsbemessungsgrenze
Artikel 1 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
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Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen
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Information zur betrieblichen Altersversorgung für Klaus Kellermann erstellt am 02.01.2016 Inhalte Ihrer Information zur betrieblichen Altersversorgung Grundlagen der Berechnung Ihre vorhandene Altersversorgung
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: AG zahlt für AN einen Zuschuss für den Arbeitsweg Ein AN hat ein Gehalt von 2.000,00 und erhält von seinem AG einen Fahrtkostenzuschuss von 100,00. Gehalt 2.000,00 Fahrkostenzuschuss 100,00 Gesamtbrutto
B ezügemitteilung Nr. 0 / 2015
B ezügemitteilung Nr. 0 / 2015 Landesamt für Finanzen 56062 Koblenz Hoevelstraße 10 56073 Koblenz Telefon (0261) 4933-0 Telefax (0261) 4933-37014 [email protected] www.lff-rlp.de 02.01.2015 Mein
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Vorträge erfassen Wann geben Sie Vorträge ein und wie wirken sie sich aus? Die Erfassung von Vorträgen ist notwendig für eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen
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Die Besteuerung von E-Bikes: Das so genannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das haben die Finanzminister der Länder nun in einem Erlass rückwirkend für das
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Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007
602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge
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