Energetische Vor-Ort-Beratung Freitag, den 16. März 2012 um 06:55 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 17. März 2016 um 11:14 Uhr
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- Emil Kerner
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1 Nirgendwo stehen Ökonomie und Ökologie so eng nebeneinander, wie im Bereich der Energieeinsparung. Denn Energieeinsparung ist ein echter Beitrag zum Umweltschutz und senkt gleichzeitig die Kosten Ihrer Immobilie. Energiekosten werden zwar auf die Mieter umgelegt, dennoch lohnt es sich, über energieeffiziente Maßnahmen nachzudenken, da Mietinteressenten auch darauf achten, dass die Nebenkosten nicht aus dem Ruder laufen. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Anforderungen an Mietobjekte immer höher geschraubt werden, wenn es darum geht, den Energieverbrauch zu senken. Experten schätzen, dass ungefähr 40 % der Energie in Gebäuden verbraucht werden, zum größten Teil zum Heizen. Da ist es kein Wunder, dass der Staat hier den Hebel ansetzt, um sein hochgestecktes Ziel (bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand) zu erreichen. Um den Immobilienbesitzern zu helfen, ein möglichst effektives Sanierungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Vor-Ort-Beratung mit äußerst attraktiven Zuschüssen. Was umfasst die Vor-Ort-Beratung? Die Vor-Ort-Beratung wendet sich an Immobilieneigentümer, die bereit sind, in die energetische Sanierung ihrer Häuser zu investieren. Diese Beratung wird von unabhängigen Experten durchgeführt, die Ihnen zeigen, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie am sinnvollsten sind. Gleichzeitig weisen die Energieberater darauf hin, welche staatlichen Unterstützungen für die einzelnen Maßnahmen geboten werden. Hierzu kommt der von Ihnen beauftragte Energieberater zu Ihnen und besichtigt die Immobilie. Aufgrund der Ergebnisse dieser Begehung erstellt er ein energetisches Sanierungskonzept. Dabei berücksichtigt er auch die individuelle Situation des Eigentümers. Natürlich müssen Sie die Vorschläge des Beraters auch umsetzen, sprich bezahlen können. Darum entscheiden Sie, ob Sie eine Komplettsanierung durchführen wollen, deren Ziel ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus sein sollte, was ungefähr einem Neubaustandard entspricht. Ist Ihnen dies zu teuer, können Sie auch zunächst nur einen Teil des Gebäudes sanieren. In diesem Fall erstellt der Berater einen Vorschlag, in dem auch die weiteren Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen, vorgestellt werden. Ziel ist aber auch hier, dass bei Abschluss aller Maßnahmen eine möglichst hohe Energie-Effizienz erreicht wird. Keine Fördermittel übersehen Zum Vorschlag des Energieberaters gehören auch Tipps, welche Fördermittel für die von Ihnen durchzuführenden Maßnahmen meist bei der KfW-Bank zur Verfügung stehen. Die Expertise des Energieberaters kann außerdem als Grundlage einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung eingesetzt werden. Die Baubegleitung und Fachplanung wird von der KfW-Bank gefördert. Ab läuft die Bezuschussung unter der Fördernummer 431 Energieeffizient Bauen und Sanieren 1 / 5
2 Zuschuss Baubegleitung. Die Beantragung des Zuschusses muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Vorhabens. Der Zuschuss kann auch für Neubauvorhaben beantragt werden, für die ab dem bei der KfW-Bank ein Förderantrag für Fördernummer 153 Energieeffizient Bauen beantragt wurde. Voraussetzung zur Förderung Um den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss sich das zur Sanierung anstehende Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Gefördert wird die Beratung nur, wenn für die Immobilie der Bauantrag bis zum gestellt wurde beziehungsweise bis zum gleichen Zeitpunkt eine Bauanzeige erstattet wurde. Außerdem werden nur Wohngebäude gefördert, wobei auch eine geplante Nutzungsänderung einer Gewerbe- in eine Wohnimmobilie zuschussfähig ist. Einen Antrag stellen können Eigentümer beziehungsweise Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) aber auch Mieter und Pächter, wenn sie die Sanierung planen und durchführen. Darüber hinaus können auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungs- und Landwirtschaft) oder Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, eine Förderung beantragen. Für Immobilien, für die bereits in den letzten vier Jahren eine Förderung der Vor-Ort-Beratung gewährt wurde, ist keine erneute Bezuschussung möglich. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Das BMWi übernimmt Für Ein- oder Zweifamilienhaus 60 % der Beratungskosten, maximal 800,00 Für ein Gebäude mit drei und mehr 60 % der Beratungskosten, maximal 1.100,00 Wohneinheiten Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt (bis zu 500,00 ), wenn die Ergebnisse der Prüfung in der Wohnungseigentümerversammlung oder in Beiratssitzungen präsentiert und erläutert werden. Darauf sollten Sie achten Sie sollten in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag mit dem Energieberater abschließen. Aber Vorsicht: Der Titel des Energieberaters ist leider nicht geschützt und es gibt hier eine ganze Reihe schwarzer Schafe (siehe hierzu unser Beitrag unter nserioese-energieberatung). Alle in der Datenbank der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgeführten Berater sind förderungsfähig ( Legen Sie im 2 / 5
3 Vertrag fest, wie hoch das Honorar des Beraters sein soll und dass er förderungsberechtigt ist. Wie wird beraten? Im Rahmen seiner Beratung erstellt der Experte zunächst eine Ist-Analyse. Hierfür benötigt der Berater Informationen, die er bei Ihnen einholt. Meist sind dies soweit noch vorhanden Bauanträge, Pläne und andere Bauunterlagen. Nach der Analyse des Ist-Zustandes entwickelt der Berater seinen Energieberatungsbericht. Der Berater hat ihn so zu erstellen, dass er den Förderkriterien entspricht. In dem Bericht werden die wesentlichen Ergebnisse übersichtlich und allgemeinverständlich dargestellt. Außerdem enthält der Bericht konkrete Tipps, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann. Der Bericht wird Ihnen nicht einfach zugesandt. Der Energieberater kommt zu einem Abschlussgespräch zu Ihnen. Hier sollten Sie nicht nur zuhören sondern auch nachfragen, wenn Ihnen Dinge unklar sind oder Sie weitergehende Informationen zu bestimmten Themen haben. Hier ist es hilfreich, wenn Sie den Bericht bereits vorher erhalten. Die meisten Berater sind gerne bereit, Ihnen auf Wunsch den Bericht zuzusenden, damit Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können. Natürlich sind Sie daran interessiert, Ihr Haus in einem Top-Zustand zu halten. Doch die Modernisierungsmaßnahmen müssen auch in einem finanzierbaren Rahmen bleiben. Hier ist guter Rat teuer. Leider muss man immer häufiger auch für schlechten Rat tief in die Tasche greifen. Nämlich immer dann, wenn man auf sogenannte Energieberater hereinfällt. Vorsicht vor unerwünschter Hilfe Es passiert immer wieder und in der letzten Zeit auch immer häufiger. Es klingelt an der Haustür und ein oder zwei Energieberater bieten Ihnen Ihre Dienste an. Sie wollen das Dach, die Außenverkleidung, die Heizung oder was auch immer prüfen. Als Ergebnis würde man eine Expertise erstellen, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig seien. Der Haken bei der Sache: Die Energieberater sind Mitarbeiter von Betrieben, die auf diese dubiose Art und Weise Aufträge an Land ziehen wollen. Entsprechend steht beispielsweise schon von Anfang an fest, dass das Dach saniert werden muss, wenn der Energieberater von einer Dachdeckerfirma kommt. Aber natürlich wird der Fachmann nicht sagen, dass er kein unabhängiger Berater, sondern schlicht ein Verkäufer eines Unternehmens ist. Dabei wird häufig mit einer hohen kriminellen Energie vorgegangen. Manche geben sich sogar als offizielle Vertreter von Behörden aus, die in einigen Fällen sogar frei erfunden wurden. Es ist gar nicht so selten, dass die vorgeschobenen Behörden, so es sie gibt, gezwungen sind, 3 / 5
4 öffentlich bekannt zu geben, dass sie gar keine Energieexperten losgeschickt haben. Energieberater ist kein geschützter Beruf Nicht ganz unschuldig an dem Missbrauch mit dem Begriff des Energieberaters ist die Bundesregierung. Insbesondere um den Kohlendioxidausschuss zu senken fordert man von Berlin aus immer wieder, dass Immobilienbesitzer von Experten prüfen zu lassen, wie man die Heizenergie im Haus möglichst effektiv und dabei auch kostengünstig reduzieren kann. Leider wurde dabei aber vergessen ein Berufsbild für den Energieberater zu erstellen und dieses zu schützen. Das hat zur Folge, dass man keine Qualifikation nachweisen muss, wenn man sich Energieberater nennen will. Kein Wunder, dass sich in diesem Sektor eine große Anzahl von schwarzen Schafen tummelt. Kein Haustürgeschäft Wenn bei Ihnen ein Energieberater anruft, ohne, dass Sie bei irgendeiner Stelle um ein Gespräch gebeten haben, sollten Sie den Hörer sofort auflegen. Auch wenn ein Energieberater an Ihrer Haustür klingelt und keinerlei Vorgespräche stattgefunden haben, sollten Sie gar nicht erst ein Gespräch führen, sondern den unangemeldeten Besucher sofort der Türe verweisen und im Zweifelsfall damit drohen, die Polizei einzuschalten. Seriöse Energieberater rufen nicht aus heiterem Himmel an und stehen auch nicht einfach vor der Türe. Auch wenn hier auf Behörden hingewiesen wird glauben Sie kein Wort. Insbesondere, wenn sich der Energieberater auf öffentliche Stellen beruft, sollten Sie nach dem Gespräch bei der Behörde anrufen, die dann alles Weitere veranlasst. In jeder Hinsicht teuer Das Geschäft der unseriösen Energieberater ist in jeder Hinsicht teuer. Auf der einen Seite ist ihr Rat nichts wert, weil er nur den Interessen ihrer Auftraggeber dient. Auf der anderen Seite riskiert man aber auch, mögliche Fördermittel nicht zu erhalten. Das Bundesamt für Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa siehe auch das Kapitel Seriöse Energieberater ) bezuschusst eine Energieberatung durch qualifizierte Experten mit 300. Die Förderbank KfW vergibt zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierungen, wenn die Maßnahmen auf dem Gutachten eines qualifizierten Beraters basieren. Diese Fördermittel sind futsch, wenn sich herausstellt, dass der Berater nicht seriös war. Seriöse Energieberater Natürlich gibt es auch seriöse Energieberater. Diese müssen Sie sich aber selbst suchen. So haben Sie aber die Sicherheit, dass der Berater wirklich nur Ihren Interessen verpflichtet ist und nicht für andere Unternehmen tätig ist und Ihnen teure Leistungen aufschwatzt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unnötig sind. 4 / 5
5 Wer neu baut, sollte sich an den Verband privater Bauherren wenden (VPB). Auf seiner Internetseite ( befindet sich ein Suchsystem ( Berater finden ), über das man schnell ein Beratungsbüro in seiner Nähe findet. Neben der Energieberatung informiert und hilft der Verband auch beim Erwerb eines Grundstücks, bei der Planung einer Immobilie, beim Kauf oder Bau einer Immobilie oder Eigentumswohnung, bei Fragen zum Umbau und zur Renovierung, bei einem barrierearmen (Um-)Bau, beim Verkauf einer Immobilie, bei Fragen zur Schadstoff- und Schimmelvermeidung, bei der Finanzierung und den Möglichkeiten, Fördermittel zu erhalten, bei Versicherungen und auch bei Streitfällen. Eine weitere wichtige Informationsquelle stellt die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dar. Unter finden Sie nicht nur anerkannte Experten zur Energieberatung. Hier können Sie sich auch über Fördermittel informieren, über die die Beratung finanziert werden kann. Schließlich sei noch auf die Internetseite hingewiesen. Sie wird von der GIH betrieben, wobei die Abkürzung für Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker" steht. Im GIH Bundesverband e. V. sind regional strukturierte Mitgliedsvereine und verbände organisiert. Der GIH sieht sich als Vertretung unabhängiger Energieberater aus Handwerk, Architektur, Ingenieurswesen und Naturwissenschaft. Er gilt auch anhörungsberechtigter Interessenverband und Ansprechpartner für Politik und Wissenschaft. GIH-Berater führen auch das Siegel des Verbandes. 5 / 5
Energetische Sanierung Freitag, den 16. März 2012 um 06:55 Uhr - Aktualisiert Montag, den 20. März 2017 um 14:15 Uhr
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