Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED spart Energie und Kosten

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1 Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED spart Energie und Kosten 18. Mai 2015 HOFHEIM In den kommenden Jahren wird im Stadtgebiet Hofheim die Umstellung auf eine alternative energiesparende Straßenbeleuchtung erforderlich sein. Stadtrat Wolfgang Winckler erläuterte am Montag in einem Pressegespräch, gemeinsam mit Susanne Wölfel und Thomas Müller, die im Rathaus für die Straßenbeleuchtung beziehungsweise Beitragserhebung zuständig sind, sowie Andreas Haus, regionaler Standortleiter, und Florian Bienias, Kommunalbetreuer, beide von der Syna GmbH, die Aspekte der vorgesehenen Umrüstung. Im Jahr 2009 wurden als erste energieeinsparende Maßnahme insgesamt Quecksilberdampf-Lampen, mit einem Kostenanteil der Stadt in Höhe von Euro, gegen Natriumhochdruckdampf-Austauschlampen (kurz: SON-H) mit 68 Watt in den Wohnstraßenleuchten in Hofheim und den Stadtteilen ausgetauscht. Das hat im Zeitraum 2009 bis 2013 zu einer Einsparung von rund kwh Strom und bei einem Strompreis von 20 Cent / kwh zu einer Ersparnis von Euro geführt. Aufgrund von Vorgaben der EU in Verbindung mit der Öko-Design-Verordnung (ErP Richtlinie 2009/125), durfte diese SON-H-Lampe nur noch bis März 2015 produziert werden, da sie nicht mehr den Anforderungen entspricht, die an eine energiesparende Lampe gestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wurde in der Sitzung am 29. April 2009 hierüber unterrichtet. Die Syna hat zugesagt, dass der nächste turnusgemäße Austausch der SON-H, der in der Regel alle vier Jahre stattfindet und der für 2015 vorgesehen ist, gesichert sein wird, da noch ausreichend SON-H auf Lager sind. Nach diesem turnusgemäßen Austausch können mit dem verbleibenden Restbestand maximal nur noch bis 2019 einzelne defekte Lampen ausgetauscht werden.

2 Mit diesem Hintergrund und den Beschlüssen vom 9. Dezember 2013 aus dem Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr, sowie vom 10. Dezember 2013 aus dem Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss wurde der Magistrat gebeten: bei der Berechnung der Kosten einer Umstellung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung die Altersstruktur der Masten mit den jeweiligen Varianten in Relation zu setzen und der Stadtverordnetenversammlung die anstehenden Straßenbaumaßnahmen zu benennen, bei denen ein Austausch der Masten mit berücksichtigt werden sollte. Die Syna GmbH hat dazu im Dezember 2013 in einer Präsentation dem Ausschuss für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr ausführlich über die Ausgangssituation und die möglichen Perspektiven zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Hofheim berichtet. Es stehen hierzu folgende verschiedene Lampentypen zur Verfügung, die die aktuellen Vorgaben der EU erfüllen. Dies sind zum einen die Natriumdampflampe oder die Metallhalogendampflampe und zum anderen die LED (Licht emittierende Diode). Während die Kosten für eine Natriumdampf - bzw. Metallhalogendampflampe bei netto circa 730 Euro (brutto circa 868,70 Euro) liegen, fallen bei der LED-Lampe Kosten in Höhe von circa 970 Euro netto (brutto 1.154,30 Euro) an. Die Kosten beziehen sich jeweils auf die reinen Materialkosten für Aufsatz und Mast. Die Energiekosten pro Leuchte und Jahr liegen bei der Natriumdampflampe / Metallhalogendampflampe netto bei circa 48,61 Euro (brutto bei circa 57,85 Euro), bei einem jährlichen Energieverbrauch von 210 kwh. Bei der LED-Lampe liegen die Energiekosten pro Leuchte und Jahr netto bei circa 14,58 Euro (brutto bei circa 17,35 Euro), bei einem jährlichen Energieverbrauch von 63 kwh. Beiden Berechnungen liegt eine nächtliche Leistungsreduzierung (Dimmung) zwischen 23

3 Uhr und 6 Uhr zu Grunde. Eine Halb-Nacht-Abschaltung (jede zweite Leuchte wird nachts ausgeschaltet) ist nach DIN nicht mehr erlaubt, daher wurde hierfür keine Berechnung durchgeführt. Ausführliche Studien der Technischen Universitäten Darmstadt, Düsseldorf und Hannover haben gezeigt, dass die LED Lampe sich durch folgende Vorzüge auszeichnet: Bei der Ausleuchtung der Straße werden eine einheitliche Farbwiedergabe und eine ausgewogene Helligkeitsverteilung erzielt, wobei sogenanntes Streulicht vermieden wird. Das führt zu einer deutlichen Erkennung aller Verkehrsteilnehmer und damit zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Die LED hat eine wesentlich höhere Lebensdauer von circa 20 Jahren (nach Herstellerangabe) im Vergleich zur bisherigen Lampentechnik, deren Leuchtmittel derzeit alle vier Jahre ausgetauscht werden muss, um die DIN-Vorgaben einzuhalten. Damit werden die Wartungsintervalle erheblich verlängert. Zur Insektenfreundlichkeit kann gesagt werden, dass die LED im Vergleich zu den anderen genannten Lampentypen eine geringe Anlockwirkung auf Insekten hat. Dies ergibt sich durch die starke Bündelung des Lichtstrahls, die eine Streuung verhindert, und durch das Fehlen von Strahlung im UV-Bereich. Dem Magistrat liegt ein Angebot der Syna vor, nachdem zunächst in der ersten Phase der gesamte Stadtteil Wildsachsen und die Altstadtleuchten in Hofheim, Lorsbach und Wallau auf LED umgerüstet werden sollen. Diese Maßnahme ergibt einen Kostenaufwand von zurzeit circa Euro brutto. Die Syna hat vorgeschlagen, mit der Umstellung auf LED in Wildsachsen zu beginnen, weil im Gegensatz zu anderen Ortsteilen hier überwiegend Mastleuchten vorhanden sind. In den anderen Ortsteilen gibt es eine größere Anzahl an Überspannungsleuchten, für die es zurzeit noch keine ausgereifte LED-Technik gibt. Überspannungsleuchten werden mit Hilfe eines Kabels mittig über die Straße geführt.

4 Gemäß dem ursprünglichen Angebot sollen neben der Umrüstung aller Leuchtenköpfe auf LED auch 110 bereits vorhandene Leuchtenmasten von insgesamt 186 Masten im gesamten Stadtteil Wildsachsen ausgetauscht werden. Da die Berechnung der neuen Leuchten in Wildsachsen auf der aktuellen DIN beruht, sind dabei teilweise Mastversetzungen und zusätzliche Leuchtenstandorte erforderlich, um eine DIN-gerechte Ausleuchtung zu erzielen. Die Leuchtenmasten in Wildsachsen wurden zwischen 1970 und 2010 aufgestellt. Dabei sind zwei Drittel der Masten zwischen 1970 und 1980 errichtet worden. Im Rahmen der Prüfung des Angebots und der dazu ergangenen Planungen, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gemäß 92 Hessischer Gemeindeordnung (HGO), denkt die Verwaltung darüber nach, alle Masten ab Baujahr 1980 und älter auszutauschen. Das betrifft circa 50 zusätzliche Masten. Ihre Erneuerung ist zu empfehlen, da die technische Lebensdauer eines Mastes bei 35 Jahren liegt. Somit wäre dieser, über das derzeitige Angebot hinausgehende Austausch weiterer Leuchtenmasten ohnehin nach und nach in den nächsten Jahren erforderlich. Die vorhandenen Lampen in den Altstadtleuchen von Hofheim, Lorsbach und Wallau erhalten einen LED-Umbausatz. Da im Gegensatz zu Wildsachsen kein kompletter Austausch des Leuchtenkopfes erfolgt, sondern auf eine energiesparendere LED-Lampe umgerüstet wird, sind hier keine neuen DIN-Berechnungen erforderlich. Dieser Austausch hat wie der erfolgte Austausch auf SON-H einen Bestandsschutz. Der Austausch einzelner Masten mit Altstadtleuchten ist grundsätzlich nur im Einzelfall vorgesehen, da diese Gußeisen-Masten erfahrungsgemäß aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit eine erheblich höhere Lebenserwartung im Vergleich zu den verzinkten Masten wie in Wildsachen haben. Für die gesamte Maßnahme wurde nach erster Berechnung eine Energie- und Kosteneinsparung von rund 64 Prozent gegenüber dem heutigen Bestand und damit eine

5 Einsparung der CO2-Emission von etwa Kilogramm / Jahr ermittelt. Der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. April 2015 in abschließender Beratung und Beschlussfassung - der geplanten Umrüstung der Straßenbeleuchtung in 2015 in Wildsachsen und in Teilen von Hofheim, Lorsbach und Wallau auf LED unter Nutzung des KfW-Sonderprogrammes zur Finanzierung zugestimmt, wobei die vom Ausschuss beratene und beschlossene Planung eine Erneuerung der Masten der Errichtungsjahre 1974 und älter vorsieht. In den kommenden Jahren ist geplant, in gesamt Hofheim mit allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Die Syna überprüft derzeit, in welchem Gebiet als Nächstes die Umrüstung auf LED realisiert werden kann. Wie wird die Umrüstung finanziert? Der voraussichtlichen Energieeinsparung von circa Euro brutto pro Jahr steht ein Investitionsvolumen von insgesamt rund Euro brutto gegenüber. Diesen Betrag muss die Stadt in Form eines Investitionszuschusses an die Süwag zahlen. Für die Finanzierung kann das äußerst günstige KfW-Sonderprogramm 215 (Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung) mit einem Zinssatz von nur 0,1 Prozent / Jahr (Zinsbindung für 10 Jahre, Kreditlaufzeit 20 Jahre) genutzt werden. Dieses Programm wurde zum Jahresende 2014 geschlossen. Da in den Haushaltsberatungen für 2015 eine LED-Umstellung grundsätzlich befürwortet wurde, sofern sich diese Maßnahme trägt, hat der Magistrat im Dezember letzten Jahres vorsorglich einen Kreditantrag über 1 Million Euro bei der KfW gestellt, um handlungsfähig zu sein. Dem Antrag hat die KfW entsprochen. Der Kredit kann nur abgerufen werden, wenn die Investition in 2015 getätigt, und die Maßnahme abgeschlossen wird. Die Finanzierungskosten belaufen sich bei den genannten Konditionen auf anfänglich 500

6 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist im Ergebnishaushalt noch die Auflösung des an die Süwag zu zahlenden Investitionszuschusses zu verbuchen. Bei einer Dauer von 20 Jahren schlägt dies jährlich noch mit Euro zu Buche. Die Gesamtbelastung im Ergebnishaushalt beträgt somit anfänglich Euro. Demgegenüber steht die voraussichtliche Energiekosten-Einsparung von Euro, das heißt die Investition rechnet sich von Beginn an mit einer Ersparnis von circa Euro pro Jahr. Da ein Teil der Umbaumaßnahme straßenbeitragsfähig ist, wird sich die Belastung durch die Auflösung des an die Süwag zu zahlenden Investitionszuschusses verringern und somit das Ergebnis verbessern. In der Rechnung nicht berücksichtigt sind mögliche Strompreisveränderungen. Die Strompreise sind in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark angestiegen. In 2015 zeichnet sich zum ersten Mal eine leichte Ermäßigung ab. Wie sich die Strompreise mittelfristig entwickeln werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Selbst im Fall eines Rückganges der Strompreise um 20 Prozent würde sich die Investition noch rechnen. Für die LED-Umrüstung wurden im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von Euro veranschlagt. In 2016 und 2017 wurden weitere je Euro eingeplant. Genügt es, nur das vorhandene Leuchtmittel auszutauschen? Nur das Leuchtmittel auszutauschen, macht nur bei sehr hochwertigen Leuchten wie den Altstadtleuchten - Sinn. Aber auch dort muss darauf geachtet werden, dass die Beleuchtungsintensität, der Abstrahlwinkel und die Leuchtmittelbeschaffenheit (Anordnung der LED s) passen und eine ordnungsgemäße Beleuchtung sichergestellt ist. Technische Leuchten erlauben es in der Regel nicht, ein vorhandenes Leuchtmittel gegen ein LED-Board auszutauschen. Bei den derzeitigen Leuchten in Wildsachsen kommt das hohe Alter der Leuchten hinzu, weshalb der Austausch auch deshalb unwirtschaftlich wäre.

7 Was sind die Kriterien, ob eine Maßnahme beitragspflichtig ist? Ob eine Maßnahme straßenbeitragsfähig ist richtet sich nach 11 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Hofheim am Taunus. Demnach erhebt die Stadt für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) Beiträge. Unter einem Umbau versteht der Gesetzgeber nicht nur eine schlichte Erneuerung, bei der die alte Teileinrichtung so wieder hergestellt wird wie sie einst war, sondern auch die sogenannte verbessernde Erneuerung, bei der bessere Eigenschaften der Teileinrichtung erzielt werden sollen. Ein Ausbau entspricht dagegen einer Erweiterung der Verkehrsanlage. Dabei ist es nicht erforderlich, dass stets alle Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage umoder ausgebaut werden. Vielmehr reicht der Umbau einer Teileinrichtung wie zum Beispiel Gehweg oder Straßenbeleuchtung aus, um die Aufwendungen im Rahmen von Straßenbeiträgen abzurechnen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei der vorgenommenen Maßnahme nicht um eine Unterhaltung der bestehenden Teileinrichtung handelt, sondern die Teileinrichtung im überwiegenden Umfang erneuert wird. Ein einfacher Austausch des Leuchtmittels, auch verbunden mit einer Umstellung der Beleuchtungstechnik hin zu LED, ist als Unterhaltung zu sehen. Hingegen ist ein Wechsel des Leuchtenkopfes inklusive Leuchtmittel, eventuell verbunden mit der Erneuerung des gesamten Mastes, als Umbau zu werten. Im konkreten Fall der Straßenbeleuchtung in den Altstadtleuchten (Kernstadt, Wallau und Lorsbach) wird lediglich das Leuchtmittel mit einem LED-Umrüstsatz ausgetauscht, wobei die Beleuchtung nicht verbessert wird, was einer Unterhaltung entspricht. In Wildsachsen hingegen handelt es sich um einen Umbau, bei dem durch die verbesserte Teileinrichtung Straßenbeleuchtung eine Verbesserung der gesamten Verkehrsanlage erreicht wird. Dies kann jedoch nur erzielt werden, indem der gesamte Leuchtenkopf erneuert wird.

8 Hierbei werden die Masten der Straßenbeleuchtung im Rahmen einer schlichten Erneuerung mit ausgetauscht. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung hat die Gemeinde bei der Frage, ob die Beleuchtung erneuert wird, ein Einschätzungsermessen. Eine Erneuerung ist ermessensgerecht, wenn die Zustände (der Bestand) nicht mehr den aktuellen Normal-Standards genügen, die an moderne verkehrstechnische Entwicklungen oder an neue technische Standards angepasst werden müssten und darüber hinaus wie in Wildsachsen die übliche Nutzungsdauer der Teileinrichtung nach weit mehr als 30 Jahren abgelaufen ist. Wenn sich die Gemeinde zum Umbau der Beleuchtung entschieden hat, besteht jedoch bei der Frage, ob eine Erhebung von Straßenbeiträgen stattfinden soll, kein Spielraum für politische Entscheidungen. Vielmehr ist die Stadt Hofheim an die gesetzlichen Regelungen des 11 KAG sowie die Haushaltsgrundsätze aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gebunden. So regelt 93 HGO, dass eine Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Erträge und Einzahlungen in erster Linie aus Entgelten für ihre Leistungen (Straßenbeiträge sind Entgelte) und nur im Übrigen aus Steuern zu beschaffen hat. Dieser Einnahmebeschaffungsgrundsatz wurde mit der letzten Gesetzesänderung in 11 KAG aufgegriffen indem der Gesetzgeber geregelt hat, dass Straßenbeiträge erhoben werden sollen, um die Aufwendungen eines Umbaus zu decken. Der Vorrang der Beitragserhebung im Straßenbeitragsrecht ist auch in der Konsolidierungsleitlinie des Innenministeriums vom (StAnz. S. 1470) festgelegt. Warum gibt es einen Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Süwag? Zu den hoheitlichen Aufgaben der Stadt Hofheim gehört es unter anderem, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet ausreichend zu beleuchten. Da die Stadt kein eigenes Know-how zum Unterhalt und Betrieb der Straßenbeleuchtung besitzt und der Aufbau entsprechender eigener Kapazitäten teurer kommen würde, hat die Stadt die

9 Powered by TCPDF ( Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung an einen Betreiber (die Süwag Energie AG) vergeben. Die Entscheidung, den Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Süwag abzuschließen, folgte der Entscheidung zur Vergabe der Stromkonzession bzw. der Übernahme des Stromnetzes durch die Stromnetzgesellschaft mit anschließender Verpachtung des Stromnetzes an die Süwag-Tochtergesellschaft Syna. Eine Vergabe des Betriebes der Straßenbeleuchtung an einen Anbieter, der nicht auch die Konzession für das Stromnetz besitzt, ist in der Praxis nur möglich, wenn man das Straßenbeleuchtungsnetz vom Stromnetz trennt. Der Betreiber haftet Dritten gegenüber für Schäden, die sich aus dem Zustand, dem Betrieb und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen ergeben. Die Stadt hat gegenüber dem Betreiber jedoch ein uneingeschränktes Weisungsrecht. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Stadt von sich aus Investitions- und Umrüstmaßnahmen anstoßen kann und umgekehrt den seitens der Süwag empfohlen Maßnahmen vorher zustimmen muss. Derzeit gibt es im gesamten Stadtgebiet Hofheim mehr als Leuchtstellen. Die Netzlänge beträgt insgesamt 222,6 Kilometer.

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