Corporate-Governance-Bericht. Zugleich Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB

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1 Corporate-Governance-Bericht Zugleich Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der mybet Holding SE. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen-Corporate Governance-Kodex sowie gemäß 289a Abs. 1 HGB über Unternehmensführung. I. Berichterstattung und Entsprechenserklärung zur Corporate Governance Der im Jahr 2002 von einer Regierungskommission des Bundesjustizministeriums erlassene und seither regelmäßig erweiterte Deutsche Corporate-Governance-Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar. Er enthält überdies international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate-Governance-System transparent und nachvollziehbar machen und will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex (DCGK) gilt in der Fassung vom 24. Juni Er enthält neben gesetzlichen Vorschriften anerkannte Corporate-Governance- Standards in Form von Empfehlungen und Anregungen. Eine gesetzliche Pflicht zur Befolgung dieser Standards besteht nicht, sondern dient als Messlatte für eine Selbstregulierung der Wirtschaft. Nach 161 Aktiengesetz sind jedoch Vorstand und Aufsichtsrat aller börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland dazu verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Kodex abzugeben. Die mybet Holding SE beschäftigt sich intensiv und verantwortungsvoll mit dem Thema Corporate-Governance. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Größe und der Struktur der mybet-gruppe sind jedoch nicht sämtliche Kodex-Empfehlungen sinnvoll umzusetzen. Die letzte Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE im Dezember 2014 auf der Website der mybet Holding SE unter veröffentlicht. Ebenso sind im Internet sämtliche bisherigen Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich. Wortlaut der Entsprechenserklärung vom Dezember 2014 Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE gemäß 161 AktG mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

2 Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind gemäß 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit der letzten Erklärung im Dezember 2013 und Aktualisierung im April 2014 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: 1. D&O Versicherung: Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht in Ziffer 3.8 Abs. 3 vor, dass bei Abschluss einer D&O-Versicherung auch für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für den Aufsichtsrat vereinbart werden soll. Die D&O-Versicherung enthält für den Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt. Die abgeschlossene Versicherung gewährt keinen Versicherungsschutz für vorsätzliche Pflichtverletzungen der versicherten Personen; Versicherungsschutz wird ausschließlich für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen gewährt. Nur für fahrlässiges Handeln käme daher ein Selbstbehalt in Betracht. Die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft werden sorgfältig ausgewählt und verfügen über Verantwortungsbewusstsein und unternehmerische Erfahrung. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts würde Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Motivation nicht erhöhen. Zu berücksichtigen ist hierbei ferner, dass die feste Vergütung für den Aufsichtsrat so moderat bemessen ist, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts in Höhe von 10 Prozent die Sorgfalt der Aufsichtsratsmitglieder nicht zusätzlich erhöhen würde. Die Gesellschaft hält daher die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat für nicht für sachgerecht. 93 Abs. 2 Satz 3 AktG wird entsprochen. 2. Aufgaben des Vorstands: Gemäß Ziffer des Kodex soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Es gibt derzeit keine personalpolitische Richtlinie des Vorstands, die die oben genannten Ziele beinhaltet. Bei der Besetzung von Führungspositionen wird allein nach Sachverstand und Kompetenz entschieden. Derzeit sind einige Führungspositionen im Unternehmen mit Frauen besetzt und bei der Neubesetzung von Positionen wird auf Vielfalt geachtet. 3. Gemäß Ziffer Abs. 1 S. 1 DCGK soll der Vorstand aus mehreren Personen bestehen. Das kurzfristige Ausscheiden beider Vorstandsmitglieder Ende 2013 hat dazu geführt, dass die Gesellschaft in der Zeit bis zum 15. November 2014 von einem Alleinvorstand geführt wurde. mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

3 Der Aufsichtsrat hat zum 15. November 2014 die Position des Finanzvorstands ebenfalls neu besetzt; damit wird der Empfehlung nunmehr wieder entsprochen. 4. Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat: Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der gemäß den Ziffern sowie des Kodex geforderte Detailtiefe über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die neue Empfehlung des Kodex (Ziffer Abs. 2 S. 3) verpflichtet den Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vergütung der neuen Vorstandsmitglieder größten Wert auf Vergütungsregeln gelegt, die der wirtschaftlich-finanziellen Situation der Gesellschaft angemessen sind. Eine explizite Relation zur Vergütung der Führungskräfte im Unternehmen wurde nicht gebildet. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen (Ziffer Abs. 2 S. 2 DCGK). Gemäß Ziffer Abs. 2 sollen variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung tragen. Bei den Dienstverträgen mit den neuen Vorstandsmitgliedern hat der Aufsichtsrat den Schwerpunkt der Incentivierung auf die langfristige variable Vergütung gelegt in Form von Phantom Stocks mit gestaffelter Ausgabe und mehrjähriger Haltefrist; daneben gibt es aber auch eine variable Vergütungskomponente mit einjähriger Bemessungsgrundlage, ausgerichtet am EBIT. Die Verträge mit den neuen Vorstandsmitgliedern sehen eine Begrenzung (Cap) der variablen Vergütung vor. Der Aufsichtsrat hält die Vergütung des Vorstands trotz der vorstehend genannten geringfügigen Abweichungen vom Kodex, die bei den Verträgen mit den neuen Vorstandsmitgliedern deutlich begrenzt wurden, für angemessen. Gemäß Ziffer soll bei der Aufsichtsratsvergütung auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden. Die Hauptversammlung im Jahr 2014 hat zunächst die Vergütung für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz besonders berücksichtigt. Die Arbeit in den Ausschüssen findet derzeit keine besondere Berücksichtigung. Der Aufsichtsrat erhält neben einer festen Vergütung auch eine erfolgsorientierte Verfügung, die sich am erreichten EBIT der Gesellschaft orientiert und damit nur mittelbar auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Gesellschaft hält die derzeitige Vergütungsstruktur für den Aufsichtsrat nach wie vor für angemessen. mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

4 5. Nachfolgeplanung, Diversity und Altersgrenze für Vorstandsmitglieder: Gemäß Ziffer soll der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Vielfalt (Diversity), insbesondere eine angemessenen Berücksichtigung von Frauen achten und mit dem Vorstand, diesen betreffend, für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Aufsichtsrat entscheidet bei der Besetzung des Vorstands allein nach Sachverstand und Kompetenz. Eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und den Aufsichtsrat besteht derzeit nicht. Der Kodex empfiehlt in Ziffer Absatz 2 die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder sowie in Ziffer die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder. Bei der mybet Holding SE bestehen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Altersgrenzen und solche werden auch nicht als sinnvoll erachtet. 6. Bildung von Ausschüssen (Ziffer 5.3) Nach dem Ausscheiden zweier Aufsichtsratsmitglieder aus dem Gremium Ende 2013 sind die gebildeten Ausschüsse auf Ebene der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung am 05. Juni 2014 sämtlich als nicht-beschließende Ausschüsse geführt worden. Der Aufsichtsrat hat bis zu seiner Ergänzung auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl die Aufgabe der Ausschüsse im Plenum wahrgenommen. Nach seiner Ergänzung auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl wird den Kodexempfehlungen in Ziff. 5.3 wieder entsprochen. 7. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat bislang keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung entsprechend der Empfehlung in Ziffer festgelegt. Der Aufsichtsrat entscheidet bei seinen Personalvorschlägen allein nach Sachverstand und Kompetenz. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig. mybet Holding SE Kiel/Hamburg, im Dezember 2014 Der Vorstand Der Aufsichtsrat Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

5 Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Vorstand Die mybet Holding SE wird durch zwei Vorstände geführt. Sven Ivo Brinck hat zum 01. Januar 2014 das Amt zunächst als Alleinvorstand übernommen. Seit 15. November 2014 wird er durch Markus Peuler als Finanzvorstand unterstützt. Sie führen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinsam, mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance. Für herausragende Geschäftsvorgänge wie Planungsverabschiedung, größere Akquisitionen oder Kapitalmaßnahmen beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands ist auf der Internetseite der mybet Holding SE im Bereich Das Unternehmen unter Corporate Governance öffentlich zugänglich. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in die Strategie und Planung sowie in Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Aufsichtsrat der mybet Holding SE setzt sich derzeit aus sechs Mitgliedern zusammen. Dr. Volker Heeg (Vorsitzender), Marcus Geiß (Stellvertreter), Konstantin Urban, sowie Clemens Jakopitsch, Patrick Möller und Markus Knoss (seit 05. Juni 2014). Im Geschäftsjahr 2014 schied Frank Motte aus dem Aufsichtsrat aus. Markus Knoss verfügt als gelernter Bankkaufmann und Betriebswirt über den gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geforderten Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hat sich am 05. Juni 2014 neu konstituiert und Herrn Dr. Volker Heeg als Vorsitzenden und Herrn Marcus Geiß als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt. Ferner sind drei Ausschüsse gebildet wurden: Audit Committee: Markus Knoss (Vorsitz), Patrick Möller, Konstantin Urban mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

6 Personalausschuss: Dr. Volker Heeg (Vorsitz), Marcus Geiß, Clemens Jakopitsch Nominierungsausschuss: Clemens Jakopitsch (Vorsitz), Patrick Möller, Markus Geiß Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich informiert. In den turnusmäßigen Sitzungen wird über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Einhaltung von Compliance-Richtlinien berichtet. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Die mybet Holding SE hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der mybet Holding SE verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr im Zuge der im Herbst 2014 durchgeführten Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital wurde die BankM- Repräsentanz der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG mandatiert, der das Mitglied unseres Aufsichtsrats, Herr Markus Knoss angehört. Ein Untermandat wurde von der BankM an ein weiteres Mitglied unseres Aufsichtsrats, Herrn Jakopitsch vergeben. Beide Aufträge wurden unter vollständiger Transparenz offengelegt, im Aufsichtsrat ausführlich erörtert und nach den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben. Dabei wurde kein Interseenkonflikt festgestellt, die genannten Aufsichtsratsmitglieder haben sich bei der fraglichen Beschlussfassungen enthalten. Kein Vorstandsmitglied hielt mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktiengesellschaften. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist, dargestellt. II. Unternehmensführungspraktiken Die nachfolgenden Unternehmensführungspraktiken sind über die Homepage der mybet Holding SE auf im Bereich Unternehmen / Corporate Governance / Unternehmensführung öffentlich zugänglich. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Bei der Beschlussfassung entspricht jede Aktie einem Stimmrecht. Die Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat und stimmt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats ab. Ferner wählt die Hauptversammlung den vom mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

7 Aufsichtsrat vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfer. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen, über zustimmungspflichtige Unternehmensverträge sowie über die Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderungen. Die ordentliche Hauptversammlung der mybet Holding SE findet jährlich statt; in besonderen Fällen sieht das Aktienrecht die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der mybet Holding SE eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der mybet Holding SE zur Verfügung gestellt. Transparenz Die mybet Holding SE veröffentlicht regelmäßig und zeitnah Informationen über die wirtschaftliche Lage des Konzerns sowie alle wesentlichen Neuigkeiten, die das Geschäft der mybet-gruppe betreffen. Der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte zum ersten und dritten Quartal werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Aktuelle Ereignisse werden in Form von Presseinformationen und, falls erforderlich, Ad hoc-mitteilungen den Kapitalmarktteilnehmern und der Öffentlichkeit gleichermaßen zugänglich gemacht. Die Informationen werden über geeignete elektronische Medien wie und Internet verbreitet und stehen in der Regel zeitgleich in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Die mybet Holding SE veröffentlicht jährlich einen Finanzkalender, der alle für den Kapitalmarkt relevanten Termine für die Hauptversammlung, Analystenkonferenz und die Veröffentlichung von Berichten umfasst. Der Kalender wird rechtzeitig vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahres im Internet veröffentlicht. Auf der Konzern-Website finden sich überdies zahlreiche Informationen zum Unternehmen, zu den Produkten und zum Marktumfeld sowie zur mybet-aktie in Deutsch und Englisch. Aktiengeschäfte der Organmitglieder Director s Dealings Die Veränderungen im Jahr 2014 und die Wertpapierbestände der einzelnen Gesellschaftsorgane per stellen sich wie folgt dar: mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

8 Stand Stand Name Funktion Wertpapierart Zugänge Abgänge Aktien Frank Motte Aufsichtsrat Konstantin Urban Aufsichtsrat Aktien Marcus Geiss Aufsichtsrat Aktien Clemens Jakopitsch Aufsichtsrat Aktien Markus Knoss Aufsichtsrat Aktien Patrick Möller Aufsichtsrat Aktien *1 bzw. zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Organmitglieds Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der mybet-konzern stellt seine Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Einzelabschluss der mybet Holding SE wird nach HGB aufgestellt. Veröffentlicht werden der jährliche Konzernabschluss und der Abschluss der mybet Holding SE sowie drei in der Regel ungeprüfte Berichte über das erste, zweite und dritte Quartal eines jeden Jahres. Die Wahl des Abschlussprüfers obliegt der Hauptversammlung. Risikomanagement Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Das Risikomanagementsystem der mybet Holding SE ist entsprechend den aktienrechtlichen Vorgaben darauf ausgerichtet, dass der Vorstand mögliche, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten kann. Mittels einer Scorecard werden anhand von monatlich erstellten Kennzahlen und Reportings aus den einzelnen Unternehmensbereichen zentral mögliche Risiken analysiert. Wesentliche Kennzahlen stellen dabei die Quoten und Buchmachermargen im Sportwettbereich dar. Bei der Erfassung tragen die berichtenden Unternehmenseinheiten neben vordefinierten Risikokategorien, über die berichtet wird, eine starke Eigenverantwortung, um ein möglichst breites Risikospektrum abzubilden. Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konzernkonsolidierungskreis. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, einschließlich der Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Einzelheiten zum Risikomanagement im mybet-konzern sind im Chancen- und Risikobericht dargestellt. Der gemäß BilMoG geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem ist im Lagebericht der Gesellschaft enthalten. mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

9 Compliance und Verhaltenskodex Die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien ist zentraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns von mybet. Hierzu zählt neben der Beachtung von Recht, Gesetz und Satzung vor allem auch die Einhaltung der internen Regelwerke sowie der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen. Die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit ist für mybet ein unternehmerisches Selbstverständnis. Als Unternehmen, das sich an Firmen der Glücksspielbranche beteiligt, ist sich mybet bewusst, dass die Teilnahme an Geschicklichkeits- und Glücksspielen auch zu problematischem Verhalten bei den Kunden führen kann. Durch Präventionsmaßnahmen und Aufklärung in Zusammenarbeit mit namhaften Suchtforschungsinstituten verfolgen die Unternehmen der mybet-gruppe konsequent das Ziel, ihre Kunden zu schützen und zum verantwortungsvollen Spielen anzuhalten. Diese wichtige Aufgabe wird sehr ernst genommen. So hat mybet für Spieler, die an sich selbst oder an Dritten ein problematisches Spielverhalten erkennen, eine spezielle Telefon-Hotline eingerichtet. Unter der bundesweit einheitlichen und kostenlosen Telefonnummer , die sowohl im Internet als auch in den Wettshops benannt wird, sind speziell geschulte mybet-mitarbeiter erreichbar und stehen den Betroffenen als erster Ansprechpartner bei glücksspielbezogenen Problemen zur Verfügung. Im Internet sowie in den terrestrischen Vertriebsstellen werden den Kunden Informationen zu einem bundesweiten Hilferegister zu Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten von Spielern mit Glücksspielproblemen bereitgestellt, das eine gezielte Vermittlung von Betroffenen an die entsprechenden Einrichtungen in der Nähe des jeweiligen Wohnortes ermöglicht. mybet bietet jedem Spieler die Möglichkeit an, sich für einen bestimmten Zeitraum von den Angeboten der mybet ausschließen zu lassen. Sowohl im Rahmen des Internetangebotes als auch beim Vertrieb über Wettvermittlungsstellen können Spieler bei mybet ab dem Zeitpunkt der Konzessionserteilung einen Antrag auf Aufnahme in ein anbieterübergreifendes Sperrsystem stellen. Um problematisches Spielverhalten möglichst frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig entgegenzuwirken, hat mybet ein System entwickelt, mit dem spielsuchtgefährdete Personen identifiziert werden. Auf Grundlage eines laufenden Monitoring-Verfahrens wird jeder Spieler in eine Risikoklasse eingeteilt. Jeder Risikoklasse sind Maßnahmen (z.b. Kundenansprache oder Kontosperrung) zugeordnet, um dem Entstehen von problematischen Spielverhalten entgegen zu wirken. Die Mitarbeiter von mybet, die in regelmäßigem Kontakt mit den Kunden sind, werden intensiv zu sozialen Themen geschult. Dabei werden folgende Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt: mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

10 - Sensibilisierung für die Gefahren der Spielsucht in Zusammenhang mit Glücksspielprodukten - Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust - Allgemeine Informationen über problematisches und pathologisches Spielverhalten - Früherkennung von problematischem und pathologischem Spielverhalten. - Grundsätzliche Möglichkeiten der Beratung und Behandlung von Glücksspielproblemen - Möglichkeiten und Chancen der Verkäuferinnen und Verkäufer bei Kunden mit auffälligem Glücksspielverhalten zu intervenieren und zu helfen bzw. Hilfe zu vermitteln - Informationen und Maßnahmen in Hinblick auf das anbieterübergreifende Sperrsystem sowie zu den Selbstsperrangeboten von mybet - Generelles Teilnahmeverbot für minderjährige und gesperrte Spieler mybet ist sich der Verantwortung bewusst, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine Glücksspiele in Anspruch nehmen dürfen. Um die Einhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten hat mybet umfangreiche Maßnahmen und Verfahren eingeführt, die sicherstellen, dass Minderjährige die von mybet angebotenen Glücksspielprodukte nicht in Anspruch nehmen können. Die Unternehmen der mybet-gruppe erfüllen die geldwäscherechtlichen Anforderungen, welchen Sie als Veranstalter von (Online-)Glücksspielen unterliegen. In den Richtlinien zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden die hierfür von mybet eingerichteten internen Sicherungsmaßnahmen sowie die allgemeinen und besonderen Sorgfaltspflichten ausführlich dargestellt. Umsetzung und Wirksamkeit der dort aufgeführten Maßnahmen und Prozesse werden von mybet laufend überprüft. Im Rahmen einer fortlaufend durchgeführten Gefährdungsanalyse werden die internen Sicherungsmaßnahmen, soweit erforderlich, kontinuierlich angepasst und optimiert. mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

11 Vergütungsbericht Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat schildern wir im Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsberichts mybet Holding SE Kiel, im März 2015 Der Vorstand Der Aufsichtsrat mybet Holding SE Erklärung zur Unternehmensführung März

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