Ausschreibung «Citoyenneté aktive Bürgerschaft»

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1 Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM Bern-Wabern, im August 2008 Ausschreibung «Citoyenneté aktive Bürgerschaft» Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM hat die Möglichkeit, im Rahmen der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern Modellvorhaben zu unterstützen 1. Gemeinsam haben das Bundesamt für Migration BFM und die EKM Leitlinien entwickelt, welche die Ziele und Kriterien von Modellvorhaben definieren. Einerseits sollen Modellvorhaben vor Ort direkte Wirkung erzeugen, andererseits sollen die geförderten Projekte aber auch von überregionalem oder gesamtschweizerischem Interesse sein. 2 Erfolgreiche Integration wird durch die gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglicht. Sowohl gesellschaftliche wie auch persönliche Voraussetzungen können dazu führen, dass diese erschwert sind. Um Teilhabe und Teilnahme zu verbessern, fördert der Bund Projekte, welche darauf hinzielen, dass Migrantinnen und Migranten die lokalen Sprachen bzw. die Verhältnisse am Wohnort besser verstehen. Statt neue Strukturen zu schaffen, koordiniert der Bund bestehende Anstrengungen im Rahmen der Regelstrukturen. Diese Förderung der strukturellen Integration zielt darauf hin, Migrantinnen und Migranten die Partizipation im Bereich der Arbeit, Bildung, Gesundheit etc. zu erleichtern. Die Diskussion um politische Partizipation und Teilhabe wird im Rahmen der Integrationsförderung hingegen nur am Rande geführt. Ein Integrationsverständnis, das sich lediglich an der Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben orientiert, ist nach Ansicht der EKM jedoch zu eng. Politische Partizipation stellt eine ebenso wichtige Dimension der Integration dar wie die strukturelle. Die EKM erachtet deshalb die aktive Teilnahme und Teilhabe an politischen Prozessen als ein wichtiges Anliegen, das die Chancengleichheit zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung verbessern kann. Ausländerinnen und Ausländern bleiben politische Mitbestimmungsrechte (im engeren wie im weiteren Sinne; siehe weiter unten) vielerorts vorenthalten. In öffentlichen Ämtern sind sie deshalb kaum vertreten. Einzelne Kantone und Gemeinden haben den Handlungsbedarf erkannt. Auf der Suche nach geeigneten Partizipationsformen wurden bestehende Strukturen angepasst und neue entwickelt. Lange nicht alle Wege zur besseren politischen Einbindung der Migrantinnen und Migranten sind jedoch erkundet. Die EKM möchte deshalb innovative Projekte, welche auf die politische Meinungsbildung und Meinungsäusserung von Ausländerinnen und Ausländern hinzielen, fördern. 1 Vgl. Schwerpunkteprogramm Vgl. Sekretariat EKM Quellenweg 9, CH-3003 Bern-Wabern Tel ekm@bfm.admin.ch /

2 Breites Verständnis von politischer Partizipation: Politische Partizipation ist nicht gleichzusetzen mit dem Stimm- und Wahlrecht. Politische Partizipation umfasst politische Teilhabe und Teilnahme sowohl im engeren wie auch im weiteren Sinne. Als politische Rechte im engeren Sinne bzw. als Aktivbürgerrechte werden institutionalisierte Formen der Willensbildung des Staates (Teilnahme an Wahlen und Volksabstimmungen, Berechtigung zur Unterzeichnung von Referenden und Volksinitiativen) betrachtet. Durch sie können sich Stimmberechtigte direkt an politischen Entscheidprozessen beteiligen. Politische Rechte im weiteren Sinne erlauben es, auf nicht institutionalisierte oder formalisierte Art und Weise auf die politische Willensbildung einzuwirken. Es handelt sich dabei um politische Freiheitsrechte (auch Kommunikationsgrundrechte genannt), namentlich um die Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit und die allgemeine Meinungsäusserungsfreiheit sowie die Petitionsfreiheit. Diese Freiheitsrechte garantieren verschiedenste Formen von politischer Betätigung, wie die Teilnahme an politischen Diskussionen in den Medien, die politische Meinungsäusserung in Interviews, das Unterschreiben und Einreichen von Petitionen, die öffentliche Abgabe von Wahl- und Abstimmungsempfehlungen, die Durchführung von Umfragen vor und nach Wahlen und Abstimmungen etc. Politische Freiheitsrechte ermöglichen die Teilnahme am politischen Leben. In demokratischen Staaten stehen Ausländerinnen und Ausländern ebenfalls Partizipationsrechte zu. Diese sind jedoch je nach Demokratieverständnis unterschiedlich ausgestaltet. 3 Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM setzt sich dafür ein, dass Ausländerinnen und Ausländer weitgehend an politischen Prozessen beteiligt werden. Zur Frage, welche Formen der Mitsprache und Mitgestaltung im weiteren und im engeren Sinne Ausländerinnen und Ausländern bereits zum aktuellen Zeitpunkt offenstehen, hat die Kommission mit zwei Grundlagenforschungen erste Antworten geliefert. Eine Zusammenstellung über verschiedene Partizipationsformen für Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen liefert einen solchen Überblick. 4 Ferner verweist die Studie "Partizipation von Migrantinnen und Migranten in den Gemeinden" unter besonderer Berücksichtigung der Konsultativkommissionen auf kommunale Beteiligungsmöglichkeiten. 5 "Citoyenneté aktive Bürgerschaft" In der Schweiz gibt es neben behördlichen Institutionen eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen, in denen Ausländerinnen und Ausländer ihre Meinung artikulieren und ihrem Willen Ausdruck verleihen können. Bereits vor 30 Jahren begannen Kirchen, Gewerkschaften und einzelne diplomatische Vertretungen die Anliegen der Ausländerinnen und Ausländer bzw. ihrer Landsleute aufzugreifen und ihnen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten zuzugestehen. In der Zwischenzeit hat sich die gesellschaftliche Situation verändert, und die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung ist heterogener geworden. Viele Ausländerinnen und Ausländer können sich weder über die Lan- 3 Vgl. hierzu die Ausführungen zu Begriffen und Konzepten im Anhang Zu beziehen bei der EKM. 2/7

3 deskirchen noch über Gewerkschaften oder diplomatische Vertretungen in politische Debatten und Aushandlungsprozesse einbringen. Diesem Umstand möchte die EKM im Rahmen dieser Ausschreibung Rechnung tragen. Sie möchte Vorhaben fördern und erproben, die Ausländerinnen und Ausländern neue Partizipationsmöglichkeiten sowohl im engen als auch im breiten Sinne erschliessen. Zu diesem Zweck orientiert sich die EKM am Konzept der "Citoyenneté", welches die aktive Komponente von Bürgerschaft ins Zentrum stellt. Citoyenneté verweist auf Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Orientierungsrahmen für Partizipation stellen vielmehr die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen oder der Bezug zum Wohnort dar. Wesentlich ist dabei ein territorialdemokratisches Verständnis von Mitsprache und Mitgestaltung, d.h. Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich auf ein spezifisches Territorium (Gemeinde, Region, Kanton, etc.). 6 Im Fokus stehen dabei die Meinungsbildung und Willensäusserung, aber auch die Verbreitung und Aneignung von notwendigen Grundlagen und Wissen über demokratische Prinzipien und die Grundrechte. Im Rahmen der Ausschreibung können Projekte unterstützt werden, welche die politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern fördern. Diverse Formen der politischen Willensbildung, Mitsprache und Mitgestaltung sollen über konkrete Projektaktivitäten ausgelotet werden. Mit den Projekten sollen Foren geschaffen Zugänge geöffnet Teilnahme ermöglicht Teilhabe gefördert Institutionen entwickelt Netzwerke gebildet Wissen (im Bereich Menschen- und Grundrechte oder demokratische Prinzipien) vermittelt werden. Generelle Kriterien von Modellvorhaben Die Gesuche werden aufgrund folgender, kumulativ zu erfüllenden Kriterien auf ihre Eignung geprüft: Innovativ: Modellvorhaben bestehen aus einem oder mehreren Projekten, die noch keine verbreitete Anwendung finden, deren breitere Anwendung jedoch einen substantiellen Gewinn für die Integration verspricht. Übertragbar und kommunizierbar: Die Projektergebnisse müssen in den Grundsätzen auch auf andere örtliche und politische Verhältnisse übertragbar sein. Die beteiligten Projektakteure sind bereit, sich im Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch aktiv zu engagieren. Langfristige Wirkung: Modellvorhaben zielen auf eine langfristige, nachhaltige Wirkung. Dies heisst, dass sich die Begründung in den Konzepten soweit möglich auf Grundlagen stützen, welche eine nachhaltige Wirkung erwarten lassen. 6 Vgl. dazu Begriffe und Konzepte im Anhang. 3/7

4 Zur Ergänzung und Öffnung der Regelstrukturen: Modellvorhaben, die im Rahmen des Schwerpunktes 3 des Schwerpunkteprogramms unterstützt werden, ergänzen die Regelstrukturen (Schule, Ausbildung, Beruf etc.) oder tragen zu deren Öffnung bei. Zielgruppe: Modellvorhaben tragen zur Integration von Migrantinnen und Migranten mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive - einschliesslich Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen - bei. Weitere Rahmenbedingungen und Informationen für Gesuchstellende Die Ausschreibung steht allen interessierten Gruppen, Institutionen und Trägerschaften offen. Es bestehen keine speziellen Eingabetermine. Eingaben nach dem 30. September 2011 sind nicht möglich. Die maximale Dauer der Mitfinanzierung und die Höhe des Beitrags werden im Rahmen der Gesuchsprüfung festgelegt. Der Bund entscheidet über eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Kreditmöglichkeiten. Eigenleistungen und Drittbeiträge werden erwartet und sind im Gesuch auszuweisen. Die Trägerschaften müssen sich bereit erklären, an einer allfälligen Evaluation und an möglichen Informations- und Austauschtreffen aktiv teilzunehmen. Eine regelmässige Berichterstattung wird erwartet und erfolgt mindestens einmal jährlich. Die genauen Rahmenbedingungen dafür werden von der EKM vorgegeben. Formale Vorgaben für die Eingabe 1. Ausgefülltes Deckblatt des Bundes 2. Projektbeschrieb, der folgende Elemente enthält: Situations- und Bedarfslage: Warum braucht es das Vorhaben? Welche Zielgruppe/Zielgruppen sollen mit dem Projekt erreicht werden? Ziele des Projektes und Bezug zu den Zielsetzungen der Ausschreibung Aufzeigen des Modellcharakters des Vorhabens Beschreibung der Aktivitäten, für welche finanzielle Unterstützung beantragt wird. Aussagen zum Vorgehen und den methodischen Ansätzen Informationen und Indikatoren zur Ziel- und Leistungsüberprüfung Zeitplan Angaben zur Organisationsstruktur und zur Steuerung des Projektes Angaben zur Trägerschaft (Qualifikation / Zusammensetzung) Überlegungen zur Kommunikation und zur Nachhaltigkeit Budget- und Finanzplan 3. Zwei Einzahlungsscheine 4/7

5 Einreichung Die Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat EKM "Citoyenneté aktive Bürgerschaft Quellenweg Bern-Wabern Für Fragen steht Frau Ruth K. Tennenbaum, , ruth.tennenbaum@bfm.admin.ch zur Verfügung. Die Gesuchstellenden erhalten innerhalb von maximal 3 Monaten einen Entscheid. 5/7

6 Anhang: Begriffe und Konzepte Bürgerschaft Der Begriff "Bürgerschaft verweist auf Bedingungen der Zugehörigkeit (wer gehört dazu?), die daraus resultierenden rechtlichen Folgen im Sinne von Rechten und Pflichten (welche Möglichkeiten eröffnet die Zugehörigkeit?) und die aktive Ausgestaltung der Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (wie werden die Möglichkeiten ausgeschöpft). Zugehörigkeit zu Burger- und Bürgergemeinden Bürgerschaft in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Zugehörigkeit zu einer Familie in einer bestimmten Gemeinde. Teilnahme- und Teilhaberechte leiten sich aus der familiären Herkunft ab. Bürger und Bürgerin ist, wer in einer bestimmten Gemeinde beheimatet ist und damit über ein so genanntes Heimatrecht verfügt. Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit bezieht sich auf die formale Zugehörigkeit eines Bürgers, einer Bürgerin zu einem bestimmten (nationalen) Territorium. Die Staatsbürgerschaft beinhaltet Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen. Staatsangehörige geniessen gegenüber Nicht-Staatsangehörigen in der Regel Privilegien vor allem im Bereich der politischen Partizipation im engeren Sinne (Wahlen und Abstimmungen). Aktive Bürgerschaft In dieser Konzeption sind Bürgerinnen und Bürger Personen, die unabhängig von ihrer jeweiligen nationalen Zugehörigkeit aufgrund ihres Wohnortes oder dem Bezug zu einer spezifischen Angelegenheit über Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten verfügen. Im Französischen spielt der Begriff citoyenneté auch auf die aktive Seite von Bürgerschaft an. Im Deutschen fehlt ein Begriff, der explizit auf die aktivbürgerschaftliche Komponente verweist. Mangels anderer, treffenderer deutscher Begriffe wird der Begriff der aktiven Bürgerschaft in diesem Kontext explizit mit Blick auf die aktive Teilnahme und Teilhabe verwendet. Demokratische Willensbildung und Mitbestimmung Politische Partizipation bezieht sich auf mögliche Zugänge zu Meinungsbildungs- und Entscheidfindungsprozessen in demokratischen Staats- und Gemeinwesen. In der föderal strukturierten Schweiz lassen sich drei Demokratiemodelle unterscheiden: die Bürgerdemokratie, die so genannte Betroffenendemokratie und die Territorialdemokratie. Bürgerdemokratie Die Zugehörigkeit eines Bürgers zum Nationalstaat wird über die Staatsbürgerschaft definiert. Nur Staatsangehörige verfügen über das Stimm- und Wahlrecht. Um in den Genuss dieser Rechte zu gelangen, müssen Ausländerinnen und Ausländer Schweizer Staatsangehörige werden. Sie müs- 6/7

7 sen sich einbürgern lassen. Der Ansatz der Bürgerdemokratie entspricht der Grundidee der Demokratie nicht vollumfänglich, denn ein Teil der Bevölkerung ist von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Mit zunehmendem Anteil an Nicht-Staatsangehörigen kann ein Demokratiedefizit entstehen: Schweizer Bürger bestimmen über politische Sachfragen, die auch den ausländischen Teil der Bevölkerung betreffen. Betroffenendemokratie Im Vordergrund dieses Modells steht der Aspekt der Betroffenheit. Alle, die von einer Frage betroffen sind, sollen mitentscheiden können. Dieser Ansatz kommt dem Demokratieideal wesentlich näher, als wenn nur Staatsangehörige entscheiden können. Aus dieser Perspektive haben Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer Betroffenheit ebenso das Recht mitzubestimmen wie Staatsangehörige. Nur, wer ist in welchem Mass von einem Entscheid betroffen? Welche Bürgerinnen und Bürger sollen beispielsweise über den Bau einer Strasse abstimmen dürfen? Wer ist betroffen, wenn es um Fragen des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs geht? Territorialdemokratie Die Territorialdemokratie ist eine mögliche Ausgestaltung der Betroffenendemokratie. "Betroffen" ist, wer in einem bestimmten Staatsgebiet wohnt. Dies ist ein klar bestimmter geographischer Bereich und daher ausschlaggebend für das Stimm- und Wahlrecht der darin lebenden Personen. Grundidee der Territorialdemokratie ist, dass mitbestimmen darf, wer in einem bestimmten staatlichen Territorium geboren wurde oder wer sich dort niedergelassen hat. Souveräne Staaten sind Bürgerdemokratien. Als solche dürfen sie die Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Ausländerinnen und Ausländer einschränken. Das Völkerrecht erlaubt den Ausschluss der ausländischen Bevölkerung ausdrücklich. Auch die Schweiz ist auf Bundesebene eine Bürgerdemokratie. Auf Kantons- sowie Gemeindeebene stösst man jedoch auch auf das Modell der Territorialdemokratie, nämlich in jenen Kantonen, die Ausländerinnen und Ausländern politische Rechte zugestehen. Auch betroffenendemokratische Ansätze findet man in der Schweiz; beispielsweise bei der Gewährung politischer Partizipationsmöglichkeiten in Landeskirchen oder Schulkommissionen. Gegenüber der Bürgerdemokratie beinhalten die Modelle der Betroffenendemokratie und der Territorialdemokratie also Spielräume, welche Ausländerinnen und Ausländern aktive Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten eröffnen. 7/7

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