Ausschreibung «Citoyenneté aktive Bürgerschaft»
|
|
- Reiner Bachmeier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM Bern-Wabern, im August 2008 Ausschreibung «Citoyenneté aktive Bürgerschaft» Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM hat die Möglichkeit, im Rahmen der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern Modellvorhaben zu unterstützen 1. Gemeinsam haben das Bundesamt für Migration BFM und die EKM Leitlinien entwickelt, welche die Ziele und Kriterien von Modellvorhaben definieren. Einerseits sollen Modellvorhaben vor Ort direkte Wirkung erzeugen, andererseits sollen die geförderten Projekte aber auch von überregionalem oder gesamtschweizerischem Interesse sein. 2 Erfolgreiche Integration wird durch die gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme ermöglicht. Sowohl gesellschaftliche wie auch persönliche Voraussetzungen können dazu führen, dass diese erschwert sind. Um Teilhabe und Teilnahme zu verbessern, fördert der Bund Projekte, welche darauf hinzielen, dass Migrantinnen und Migranten die lokalen Sprachen bzw. die Verhältnisse am Wohnort besser verstehen. Statt neue Strukturen zu schaffen, koordiniert der Bund bestehende Anstrengungen im Rahmen der Regelstrukturen. Diese Förderung der strukturellen Integration zielt darauf hin, Migrantinnen und Migranten die Partizipation im Bereich der Arbeit, Bildung, Gesundheit etc. zu erleichtern. Die Diskussion um politische Partizipation und Teilhabe wird im Rahmen der Integrationsförderung hingegen nur am Rande geführt. Ein Integrationsverständnis, das sich lediglich an der Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben orientiert, ist nach Ansicht der EKM jedoch zu eng. Politische Partizipation stellt eine ebenso wichtige Dimension der Integration dar wie die strukturelle. Die EKM erachtet deshalb die aktive Teilnahme und Teilhabe an politischen Prozessen als ein wichtiges Anliegen, das die Chancengleichheit zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung verbessern kann. Ausländerinnen und Ausländern bleiben politische Mitbestimmungsrechte (im engeren wie im weiteren Sinne; siehe weiter unten) vielerorts vorenthalten. In öffentlichen Ämtern sind sie deshalb kaum vertreten. Einzelne Kantone und Gemeinden haben den Handlungsbedarf erkannt. Auf der Suche nach geeigneten Partizipationsformen wurden bestehende Strukturen angepasst und neue entwickelt. Lange nicht alle Wege zur besseren politischen Einbindung der Migrantinnen und Migranten sind jedoch erkundet. Die EKM möchte deshalb innovative Projekte, welche auf die politische Meinungsbildung und Meinungsäusserung von Ausländerinnen und Ausländern hinzielen, fördern. 1 Vgl. Schwerpunkteprogramm Vgl. Sekretariat EKM Quellenweg 9, CH-3003 Bern-Wabern Tel ekm@bfm.admin.ch /
2 Breites Verständnis von politischer Partizipation: Politische Partizipation ist nicht gleichzusetzen mit dem Stimm- und Wahlrecht. Politische Partizipation umfasst politische Teilhabe und Teilnahme sowohl im engeren wie auch im weiteren Sinne. Als politische Rechte im engeren Sinne bzw. als Aktivbürgerrechte werden institutionalisierte Formen der Willensbildung des Staates (Teilnahme an Wahlen und Volksabstimmungen, Berechtigung zur Unterzeichnung von Referenden und Volksinitiativen) betrachtet. Durch sie können sich Stimmberechtigte direkt an politischen Entscheidprozessen beteiligen. Politische Rechte im weiteren Sinne erlauben es, auf nicht institutionalisierte oder formalisierte Art und Weise auf die politische Willensbildung einzuwirken. Es handelt sich dabei um politische Freiheitsrechte (auch Kommunikationsgrundrechte genannt), namentlich um die Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Pressefreiheit und die allgemeine Meinungsäusserungsfreiheit sowie die Petitionsfreiheit. Diese Freiheitsrechte garantieren verschiedenste Formen von politischer Betätigung, wie die Teilnahme an politischen Diskussionen in den Medien, die politische Meinungsäusserung in Interviews, das Unterschreiben und Einreichen von Petitionen, die öffentliche Abgabe von Wahl- und Abstimmungsempfehlungen, die Durchführung von Umfragen vor und nach Wahlen und Abstimmungen etc. Politische Freiheitsrechte ermöglichen die Teilnahme am politischen Leben. In demokratischen Staaten stehen Ausländerinnen und Ausländern ebenfalls Partizipationsrechte zu. Diese sind jedoch je nach Demokratieverständnis unterschiedlich ausgestaltet. 3 Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM setzt sich dafür ein, dass Ausländerinnen und Ausländer weitgehend an politischen Prozessen beteiligt werden. Zur Frage, welche Formen der Mitsprache und Mitgestaltung im weiteren und im engeren Sinne Ausländerinnen und Ausländern bereits zum aktuellen Zeitpunkt offenstehen, hat die Kommission mit zwei Grundlagenforschungen erste Antworten geliefert. Eine Zusammenstellung über verschiedene Partizipationsformen für Ausländerinnen und Ausländer in den Kantonen liefert einen solchen Überblick. 4 Ferner verweist die Studie "Partizipation von Migrantinnen und Migranten in den Gemeinden" unter besonderer Berücksichtigung der Konsultativkommissionen auf kommunale Beteiligungsmöglichkeiten. 5 "Citoyenneté aktive Bürgerschaft" In der Schweiz gibt es neben behördlichen Institutionen eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen, in denen Ausländerinnen und Ausländer ihre Meinung artikulieren und ihrem Willen Ausdruck verleihen können. Bereits vor 30 Jahren begannen Kirchen, Gewerkschaften und einzelne diplomatische Vertretungen die Anliegen der Ausländerinnen und Ausländer bzw. ihrer Landsleute aufzugreifen und ihnen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten zuzugestehen. In der Zwischenzeit hat sich die gesellschaftliche Situation verändert, und die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung ist heterogener geworden. Viele Ausländerinnen und Ausländer können sich weder über die Lan- 3 Vgl. hierzu die Ausführungen zu Begriffen und Konzepten im Anhang Zu beziehen bei der EKM. 2/7
3 deskirchen noch über Gewerkschaften oder diplomatische Vertretungen in politische Debatten und Aushandlungsprozesse einbringen. Diesem Umstand möchte die EKM im Rahmen dieser Ausschreibung Rechnung tragen. Sie möchte Vorhaben fördern und erproben, die Ausländerinnen und Ausländern neue Partizipationsmöglichkeiten sowohl im engen als auch im breiten Sinne erschliessen. Zu diesem Zweck orientiert sich die EKM am Konzept der "Citoyenneté", welches die aktive Komponente von Bürgerschaft ins Zentrum stellt. Citoyenneté verweist auf Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Orientierungsrahmen für Partizipation stellen vielmehr die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen oder der Bezug zum Wohnort dar. Wesentlich ist dabei ein territorialdemokratisches Verständnis von Mitsprache und Mitgestaltung, d.h. Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich auf ein spezifisches Territorium (Gemeinde, Region, Kanton, etc.). 6 Im Fokus stehen dabei die Meinungsbildung und Willensäusserung, aber auch die Verbreitung und Aneignung von notwendigen Grundlagen und Wissen über demokratische Prinzipien und die Grundrechte. Im Rahmen der Ausschreibung können Projekte unterstützt werden, welche die politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern fördern. Diverse Formen der politischen Willensbildung, Mitsprache und Mitgestaltung sollen über konkrete Projektaktivitäten ausgelotet werden. Mit den Projekten sollen Foren geschaffen Zugänge geöffnet Teilnahme ermöglicht Teilhabe gefördert Institutionen entwickelt Netzwerke gebildet Wissen (im Bereich Menschen- und Grundrechte oder demokratische Prinzipien) vermittelt werden. Generelle Kriterien von Modellvorhaben Die Gesuche werden aufgrund folgender, kumulativ zu erfüllenden Kriterien auf ihre Eignung geprüft: Innovativ: Modellvorhaben bestehen aus einem oder mehreren Projekten, die noch keine verbreitete Anwendung finden, deren breitere Anwendung jedoch einen substantiellen Gewinn für die Integration verspricht. Übertragbar und kommunizierbar: Die Projektergebnisse müssen in den Grundsätzen auch auf andere örtliche und politische Verhältnisse übertragbar sein. Die beteiligten Projektakteure sind bereit, sich im Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch aktiv zu engagieren. Langfristige Wirkung: Modellvorhaben zielen auf eine langfristige, nachhaltige Wirkung. Dies heisst, dass sich die Begründung in den Konzepten soweit möglich auf Grundlagen stützen, welche eine nachhaltige Wirkung erwarten lassen. 6 Vgl. dazu Begriffe und Konzepte im Anhang. 3/7
4 Zur Ergänzung und Öffnung der Regelstrukturen: Modellvorhaben, die im Rahmen des Schwerpunktes 3 des Schwerpunkteprogramms unterstützt werden, ergänzen die Regelstrukturen (Schule, Ausbildung, Beruf etc.) oder tragen zu deren Öffnung bei. Zielgruppe: Modellvorhaben tragen zur Integration von Migrantinnen und Migranten mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive - einschliesslich Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen - bei. Weitere Rahmenbedingungen und Informationen für Gesuchstellende Die Ausschreibung steht allen interessierten Gruppen, Institutionen und Trägerschaften offen. Es bestehen keine speziellen Eingabetermine. Eingaben nach dem 30. September 2011 sind nicht möglich. Die maximale Dauer der Mitfinanzierung und die Höhe des Beitrags werden im Rahmen der Gesuchsprüfung festgelegt. Der Bund entscheidet über eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Kreditmöglichkeiten. Eigenleistungen und Drittbeiträge werden erwartet und sind im Gesuch auszuweisen. Die Trägerschaften müssen sich bereit erklären, an einer allfälligen Evaluation und an möglichen Informations- und Austauschtreffen aktiv teilzunehmen. Eine regelmässige Berichterstattung wird erwartet und erfolgt mindestens einmal jährlich. Die genauen Rahmenbedingungen dafür werden von der EKM vorgegeben. Formale Vorgaben für die Eingabe 1. Ausgefülltes Deckblatt des Bundes 2. Projektbeschrieb, der folgende Elemente enthält: Situations- und Bedarfslage: Warum braucht es das Vorhaben? Welche Zielgruppe/Zielgruppen sollen mit dem Projekt erreicht werden? Ziele des Projektes und Bezug zu den Zielsetzungen der Ausschreibung Aufzeigen des Modellcharakters des Vorhabens Beschreibung der Aktivitäten, für welche finanzielle Unterstützung beantragt wird. Aussagen zum Vorgehen und den methodischen Ansätzen Informationen und Indikatoren zur Ziel- und Leistungsüberprüfung Zeitplan Angaben zur Organisationsstruktur und zur Steuerung des Projektes Angaben zur Trägerschaft (Qualifikation / Zusammensetzung) Überlegungen zur Kommunikation und zur Nachhaltigkeit Budget- und Finanzplan 3. Zwei Einzahlungsscheine 4/7
5 Einreichung Die Gesuche sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat EKM "Citoyenneté aktive Bürgerschaft Quellenweg Bern-Wabern Für Fragen steht Frau Ruth K. Tennenbaum, , ruth.tennenbaum@bfm.admin.ch zur Verfügung. Die Gesuchstellenden erhalten innerhalb von maximal 3 Monaten einen Entscheid. 5/7
6 Anhang: Begriffe und Konzepte Bürgerschaft Der Begriff "Bürgerschaft verweist auf Bedingungen der Zugehörigkeit (wer gehört dazu?), die daraus resultierenden rechtlichen Folgen im Sinne von Rechten und Pflichten (welche Möglichkeiten eröffnet die Zugehörigkeit?) und die aktive Ausgestaltung der Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (wie werden die Möglichkeiten ausgeschöpft). Zugehörigkeit zu Burger- und Bürgergemeinden Bürgerschaft in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Zugehörigkeit zu einer Familie in einer bestimmten Gemeinde. Teilnahme- und Teilhaberechte leiten sich aus der familiären Herkunft ab. Bürger und Bürgerin ist, wer in einer bestimmten Gemeinde beheimatet ist und damit über ein so genanntes Heimatrecht verfügt. Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit bezieht sich auf die formale Zugehörigkeit eines Bürgers, einer Bürgerin zu einem bestimmten (nationalen) Territorium. Die Staatsbürgerschaft beinhaltet Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen. Staatsangehörige geniessen gegenüber Nicht-Staatsangehörigen in der Regel Privilegien vor allem im Bereich der politischen Partizipation im engeren Sinne (Wahlen und Abstimmungen). Aktive Bürgerschaft In dieser Konzeption sind Bürgerinnen und Bürger Personen, die unabhängig von ihrer jeweiligen nationalen Zugehörigkeit aufgrund ihres Wohnortes oder dem Bezug zu einer spezifischen Angelegenheit über Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten verfügen. Im Französischen spielt der Begriff citoyenneté auch auf die aktive Seite von Bürgerschaft an. Im Deutschen fehlt ein Begriff, der explizit auf die aktivbürgerschaftliche Komponente verweist. Mangels anderer, treffenderer deutscher Begriffe wird der Begriff der aktiven Bürgerschaft in diesem Kontext explizit mit Blick auf die aktive Teilnahme und Teilhabe verwendet. Demokratische Willensbildung und Mitbestimmung Politische Partizipation bezieht sich auf mögliche Zugänge zu Meinungsbildungs- und Entscheidfindungsprozessen in demokratischen Staats- und Gemeinwesen. In der föderal strukturierten Schweiz lassen sich drei Demokratiemodelle unterscheiden: die Bürgerdemokratie, die so genannte Betroffenendemokratie und die Territorialdemokratie. Bürgerdemokratie Die Zugehörigkeit eines Bürgers zum Nationalstaat wird über die Staatsbürgerschaft definiert. Nur Staatsangehörige verfügen über das Stimm- und Wahlrecht. Um in den Genuss dieser Rechte zu gelangen, müssen Ausländerinnen und Ausländer Schweizer Staatsangehörige werden. Sie müs- 6/7
7 sen sich einbürgern lassen. Der Ansatz der Bürgerdemokratie entspricht der Grundidee der Demokratie nicht vollumfänglich, denn ein Teil der Bevölkerung ist von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Mit zunehmendem Anteil an Nicht-Staatsangehörigen kann ein Demokratiedefizit entstehen: Schweizer Bürger bestimmen über politische Sachfragen, die auch den ausländischen Teil der Bevölkerung betreffen. Betroffenendemokratie Im Vordergrund dieses Modells steht der Aspekt der Betroffenheit. Alle, die von einer Frage betroffen sind, sollen mitentscheiden können. Dieser Ansatz kommt dem Demokratieideal wesentlich näher, als wenn nur Staatsangehörige entscheiden können. Aus dieser Perspektive haben Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihrer Betroffenheit ebenso das Recht mitzubestimmen wie Staatsangehörige. Nur, wer ist in welchem Mass von einem Entscheid betroffen? Welche Bürgerinnen und Bürger sollen beispielsweise über den Bau einer Strasse abstimmen dürfen? Wer ist betroffen, wenn es um Fragen des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs geht? Territorialdemokratie Die Territorialdemokratie ist eine mögliche Ausgestaltung der Betroffenendemokratie. "Betroffen" ist, wer in einem bestimmten Staatsgebiet wohnt. Dies ist ein klar bestimmter geographischer Bereich und daher ausschlaggebend für das Stimm- und Wahlrecht der darin lebenden Personen. Grundidee der Territorialdemokratie ist, dass mitbestimmen darf, wer in einem bestimmten staatlichen Territorium geboren wurde oder wer sich dort niedergelassen hat. Souveräne Staaten sind Bürgerdemokratien. Als solche dürfen sie die Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Ausländerinnen und Ausländer einschränken. Das Völkerrecht erlaubt den Ausschluss der ausländischen Bevölkerung ausdrücklich. Auch die Schweiz ist auf Bundesebene eine Bürgerdemokratie. Auf Kantons- sowie Gemeindeebene stösst man jedoch auch auf das Modell der Territorialdemokratie, nämlich in jenen Kantonen, die Ausländerinnen und Ausländern politische Rechte zugestehen. Auch betroffenendemokratische Ansätze findet man in der Schweiz; beispielsweise bei der Gewährung politischer Partizipationsmöglichkeiten in Landeskirchen oder Schulkommissionen. Gegenüber der Bürgerdemokratie beinhalten die Modelle der Betroffenendemokratie und der Territorialdemokratie also Spielräume, welche Ausländerinnen und Ausländern aktive Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten eröffnen. 7/7
Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Impressum 2015 Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM Redaktion: Elodie Morand Übersetzung: EKM Sekretariat Grafik: artic media design Illustration: mix&remix Druck:
MehrSchweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger
Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission EKM Dezember 2018 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun
MehrLeitfaden für Eingaben: Deutsch-Integrationskurse Beitragsjahr 2018
Migrationsamt Leitfaden für Eingaben: Deutsch-Integrationskurse Beitragsjahr 2018 Förderbereich «Sprache» Allgemeine Rahmenbedingungen Die durch den Integrationsförderkredit des Bundes und des Kantons
Mehrtigkeit des Bundes Die Informationstätigkeit
Die Informationstätigkeit tigkeit des Bundes 5. Nationales Treffen der kommunalen und kantonalen Ausländerkommissionen und Kommissionen für Integration Gut informiert gut integriert 3. Juni 2008, Château
MehrWir danken Ihnen für ihr demokratisches Engagement und wünschen viel Erfolg,
Freiburger Wahlkreis 100 % e.v. - c/o Clemens Hauser Bayernstr. 8 79100 Freiburg Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten OB-Wahl am 25.4.10 Integration und Partizipation Sehr geehrte Kandidaten der Wahl
MehrPolitische Teilhabe. Anti-Diskriminierung
Politische Teilhabe 1. Die Möglichkeit, sich am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen und diese zu nutzen, stärkt das Gefühl von Zugehörigkeit und macht Engagement und Verantwortungsübernahme
MehrReglement über die Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten in der Gemeinde Köniz (Integrationsreglement)
Abteilung Alter, Jugend und Gesundheit Fachstelle Integration Bereich: Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten Datum: 30.11.2009 Anhang 01 122.28 Reglement über die Förderung der Integration
Mehrüber die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention
Gesetz vom 24. März 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusprävention Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom
MehrMigration und politische Beteiligung. Wahlrecht jenseits von Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit
Migration und politische Beteiligung Wahlrecht jenseits von Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit Wahlrechte bilden den Kern demokratischer Staatsbürgerschaft Politische Philosophen Bürgerliche Freiheitsrechte
MehrZuwanderung und Integration im Kanton Zürich Nina Gilgen, Leiterin kantonale Fachstelle für Integration
Kanton Zürich Fachstelle für Integrationsfragen Gemeindeforum 2017 Zuwanderung und Integration im Kanton Zürich Nina Gilgen, Leiterin kantonale Fachstelle für Integration Wer lebt im Kanton Zürich? Wer
MehrVerordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) 446.11 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische
MehrIntegration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung = Willkommen auf Suaheli
Integration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung 23.5.2018 = Willkommen auf Suaheli Gründe für die Veranstaltung Basis für Leistungsvertrag mit den Gemeinden
Mehr26. September 2010 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern. «zäme läbe zäme schtimme» (Verfassungsinitiative)
26. September 2010 Kantonale Volksabstimmung Botschaft des Grossen Rates des Kantons Bern (Verfassungsinitiative) Darüber wird abgestimmt Die Verfassungsinitiative «zäme läbe zäme schtimme» soll die Verfassungsgrundlage
MehrVerordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution
Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution vom 18. November 2015 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs 1, verordnet:
MehrLeitbild der Jugendarbeit Bödeli
Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte
MehrVerordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen
MehrFinanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Finanzhilfen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) Michelle Jenni, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesamt für Sozialversicherungen,
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte des Schweizer Bürgers Die Pflichten des Schweizer Bürgers 4. Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
MehrWIR IN HAMBURG! HAMBURGER INTEGRATIONSKONZEPT September 2017 Forum Flüchtlingshilfe
WIR IN HAMBURG! HAMBURGER INTEGRATIONSKONZEPT 2017 29. September 2017 Forum Flüchtlingshilfe Intro Das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen ist für Hamburg seit jeher selbstverständlich:
MehrGemeinschaftskunde Curriculum Kursstufe 4-stündig
Gemeinschaftskunde Curriculum Kursstufe 4-stündig Themen 1. SOZIALSTRUKTUR UND SOZIALSTAATLICH- KEIT IM WANDEL 1.1 Gesellschaftlicher Wandel und gesellschaftspolitische Herausforderungen Kompetenzen und
MehrBÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement
BÜRGERGEMEINDE BUUS Einbürgerungsreglement Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 0..08 Seite Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Buus, gestützt auf 4 Absatz Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft
MehrNeues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit
Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz ab 1. Januar 2013 Übersicht über die Fördermechanismen insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit Stand Ende Februar (ek) Wichtige Vorbemerkungen: Das
MehrDas Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation
Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht
MehrE i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t
E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t vom 4. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis A. Geltungsbereich Grundsatz... B. Voraussetzungen zur Einbürgerung Niederlassung... Integration... C. Anspruch auf Einbürgerung
MehrDer Weg zum Schweizer Pass
Der Weg zum Schweizer Pass Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen?
MehrZivilgesellschaftliche Bedeutung von Vereinen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (VJM)
Zivilgesellschaftliche Bedeutung von Vereinen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (VJM) Kirsten Bruhns Tagung Potenziale nutzen Teilhabe stärken von BMFSFJ, BAMF, DBJR, 10./11.05.2012 1 Gliederung
MehrInnovative Projekte. Reporting. März Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP
Reporting Innovative Projekte März 211 Ausgangslage: Vier Jahre Fonds IP Mit der seit 2 umgesetzten neuen fokussierten Strategie von Gesundheitsförderung Schweiz ist gleichzeitig ein Fonds für Innovative
MehrVerordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (Stand am 1. August 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 386
MehrBundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG Vernehmlassungsstellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen
MehrEinbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen
Bürgergemeinde Häfelfingen Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen vom 22. Juni 2010 In Kraft ab... Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Häfelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 Bürgerrechtsgesetz
MehrWarum ist Beteiligung wichtig?
Fachtagung Jugendbeteiligung im Kreis Siegen-Wittgenstein Warum ist Beteiligung wichtig? Prof. Dr. Thomas Coelen / Dipl. Soz. Pia Rother Siegener Zentrum für Sozialisations-, Biographie- und Lebenslaufforschung
MehrBÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM
BÜRGERGEMEINDE SELTISBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 EINBÜRGERUNGSREGLEMENT VOM 27. NOVEMBER 2009 INHALTSVERZEICHNIS A. GELTUNGSBEREICH SEITE 1 Grundsatz 3 B. VORAUSSETZUNGEN DER EINBÜRGERUNG
MehrMartina Zandonella 14. November SORA Institute for Social Research and Consulting Bennogasse 8/2/ Wien
Martina Zandonella mz@sora.at 1. November 2018 SORA Institute for Social Research and Consulting Bennogasse 8/2/16 1080 Wien www.sora.at Warum ein Demokratie Monitor? Anlässlich des 100. Jahrestags der
MehrAlter, Migration und Gesundheit. Gesundheit und die Fähigkeit, sich zu integrieren, sind eng miteinander verbunden.
Kanton Basel-Stadt Alter, Migration und Gesundheit Wo stehen wir? Wohin müssen wir? Philipp Waibel Leiter Bereich Gesundheitsdienste Basel-Stadt Verantwortlich für die Umsetzung von Basel 55+ 1 Generelle
MehrErgänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG
Ergänzungen im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung KBFHG Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) Verordnung über Finanzhilfen für
MehrFAQs Erhebung Zusammenleben in der Schweiz (ZidS)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Abteilung Bevölkerung und Bildung 9. Januar 2017 FAQs Erhebung Zusammenleben in der Schweiz (ZidS) Inhaltsverzeichnis 1 Was ist das
MehrEINBÜRGERUNGS-REGLEMENT
EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT der Bürgergemeinde Füllinsdorf vom 16. Dezember 2008 Die Bürgergemeinde-Versammlung der Gemeinde Füllinsdorf erlässt, gestützt auf 26 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar
MehrSchweizer Bürgerrecht
Schweizer Bürgerrecht Tragende Prinzipien 1. Grundsatz des ius sanguinis: (Abstammung bzw. Adoptionsverhältnis als Anknüpfungspunkt) 2. Einheitliches Bürgerrecht für die Familie 3. Vermeidung von Staatenlosigkeit
MehrEinwohnergemeinde. Zwingen. Einbürgerungsreglement
Einwohnergemeinde Zwingen Einbürgerungsreglement vom 27. November 2008 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Zwingen erlässt, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993,
Mehrvorrangig gefördert aus Mitteln des IFDMs in Mecklenburg-Vorpommern 2015
IFDMs in Mecklenburg-Vorpommern 2015 Stand: 20. Mai 2015 1 IFDM-die Schaltstelle für die berufliche Integration Zugewanderter in MV Berufliche Integration ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration
MehrRichtlinie für die Projekteingabe
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Integration Staatssekretariat für Migration SEM Richtlinie
MehrEinbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Tecknau
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Tecknau vom 28. Mai 2oo9 Einbürgerungsreglement Tecknau Seite 1 A Inhaltsverzeichnis GELTUNGSBEREICH...3 1 GRUNDSATZ...3 B VORAUSSETZUNG DER EINBÜRGERUNG...3 2
MehrBürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? VORANSICHT
Direkte Demokratie 1 von 28 Bürgerbeteiligung in Deutschland mehr Demokratie wagen? Ein Beitrag von Dr. Christine Koch-Hallas, Mannheim Zeichnung: Klaus Stuttmann Dauer Inhalt Ihr Plus 4 Stunden Definition
MehrBraunschweiger Elternnetzwerk
Braunschweiger Elternnetzwerk Stadt Braunschweig, Sozialreferat, Büro für Migrationsfragen Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e.v. 1. Struktur Vereine l MSO'en
MehrORTE. Dem Souverän verpflichtet ARCHITEKTURNETZWERK NIEDERÖSTERREICH. Zum Selbstverständnis der öffentlichen Hand in der Schweiz
ORTE ARCHITEKTURNETZWERK NIEDERÖSTERREICH Dem Souverän verpflichtet Zum Selbstverständnis der öffentlichen Hand in der Schweiz Prof. Heidi Berger Burger Institut für Raumentwicklung St. Pölten, 19. November
Mehr1.2 Lebensweltbezogenheit
10 Handreichung zur Prävention 1.1 Partizipation teil, wirkt, bestimmt und trägt mit. und fördert, schenkt Gehör, nimmt ernst, bezieht ein, spricht nicht über, sondern mit Betroffenen. Vor diesem Hintergrund
MehrDer Strukturierte Dialog mit den Jugendlichen in der EU Sachstand und Handlungsbedarf
Der Strukturierte Dialog mit den Jugendlichen in der EU Sachstand und Handlungsbedarf - Konferenzpapier zum Runden Tisch vom 25.-26.02.08 in München - Jugendpolitischer Hintergrund und Ziele Im Rahmen
MehrRichtlinien zur Entwicklungshilfe. vom 20. November 2013
Richtlinien zur Entwicklungshilfe vom 0. November 03 8. / Stand 0. November 03 Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Bestimmungen... 3 Artikel Grundsätze... 3 Artikel Gesuche... 3 Artikel 3 Entscheid über Beiträge...
MehrEINBÜRGERUNGSREGLEMENT
BÜRGERGEMEINDE LAUSEN EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Stand 22. Mai 2012 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 beschliesst: A.
MehrSeite 1. Grußwort PSt in Marks
Seite 1 Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Herr Lehrieder, sehr geehrter Herr Corsa, ich freue
MehrWahlprüfsteine der Türkischen Gemeinde in Deutschland für die Bundestagswahl 2017
Wahlprüfsteine der Türkischen Gemeinde in Deutschland für die Bundestagswahl 2017 Im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Wahlprüfsteine entwickelt,
MehrDie Ich kann was! -Initiative macht Kinder und Jugendliche in Deutschland stark!
Die Ich kann was! -Initiative macht Kinder und Jugendliche in Deutschland stark! Köln, 16. November Förderkriterien der Ich kann was! -Initiative Ilona Böttger Mangelnde Bildung gefährdet das Gemeinwohl
MehrEINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement
EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN Einbürgerungsreglement vom 0. Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung Zunzgen beschliesst, gestützt auf 6 Abs. des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99 A. Geltungsbereich Grundsatz
MehrAntrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ja zur Einbürgerung Einbürgerungskampagne starten!
Bürgerbüro DR. PANTAZIS MdL Schloßstraße 8 / 2. Etage 38100 Braunschweig Bürgerbüro DR. PANTAZIS MdL Volksfreundhaus Schloßstraße 8 / 2. Etage 38100 Braunschweig Fon: +49 531 4827 3220 Fax: +49 531 4827
MehrGrundlagen der Bürgerbeteiligung
Grundlagen der Bürgerbeteiligung Ruth Drügemöller Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH Hannover 1 8 Thesen zur Bürgerbeteiligung Quelle: Fotolia Julien Eichinger 2 These 1: Bürgerbeteiligung
MehrVerordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (Verordnung gegen Radikalisierung und Extremismus) vom 16. Mai 2018 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrHAMBURGER INTEGRATIONSKONZEPT WEITERENTWICKLUNG FORUM FLÜCHTLINGSHILFE KAMPNAGEL
HAMBURGER INTEGRATIONSKONZEPT WEITERENTWICKLUNG FORUM FLÜCHTLINGSHILFE KAMPNAGEL 23. September 2016 Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzepts Das 2013 vom Hamburger Senat beschlossene Hamburger
MehrProfil Stadtteilarbeit. Stand Juni 2016
Profil Stadtteilarbeit Stand Juni 2016 1 Vision 2 Zielsetzungen 3 Zielgruppen 4 Handlungsfelder 5 Arbeitsprinzipien 6 Methodische Vielfalt Raum für Ideen und Experimente. Ausprobieren. Experimentieren.
MehrEinbürgerungsreglement
Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Oberwil BL vom Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99, beschliesst: A.
MehrStatuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden
Statuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden Muttenz-Birsfelden 1. Allgemeines Name, Sitz Art. 1 ¹ Unter dem Namen BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz- Birsfelden (nachfolgend
MehrStaat und Religion in der Schweiz Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen
Zusammenfassung Staat und Religion in der Schweiz Anerkennungskämpfe, Anerkennungsformen Sandro Cattacin Cla Reto Famos Michael Duttwiler Hans Mahnig Eine Studie des Schweizerischen Forums für Migrations-
MehrInklusion und Engagement
Workshop 3 Inklusion und Engagement WER ODER WAS BEWEGT ENGAGEMENT? Potenziale und Grenzen aus der Sicht von Freiwilligenagenturen 19. Jahrestagung der Freiwilligenagenturen Augsburg, 11. November 2014
MehrGeschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach
Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Präambel Die Internationale Kommission (IK) berät den Gemeinderat und seine Ausschüsse, unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und
MehrÄltere Migrantinnen und Migranten im Quartier
Ältere Migrantinnen und Migranten im Quartier Stärkung von sozialen Netzen und Zugang zu Regelstrukturen zur Förderung von Wohlbefinden und Lebensqualität Roland Guntern, Pro Senectute Aargau Milena Gehrig,
MehrOffene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle
MehrGeschäftsordnung des Begleitausschusses in 8sam!, der Partnerschaft für Demokratie in Sankt Augustin
Geschäftsordnung des Begleitausschusses in 8sam!, der Partnerschaft für Demokratie in Sankt Augustin Der Begleitausschuss (abgekürzt: BgA) konstituiert sich mit seiner Sitzung am 11.02.2019. Die Mitglieder
MehrGemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement
Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement vom 5. November 009 Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement Seite von 5 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Anwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes
MehrRichtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten
2.4.7.1. Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) vom 20. November 2009 Das Plenum der Konferenz
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrStaatsbürgerschaft und Wahlrecht für Zugewanderte im Staatenvergleich eine neue Achse sozialer Ungleichheit?
Staatsbürgerschaft und Wahlrecht für Zugewanderte im Staatenvergleich eine neue Achse sozialer Ungleichheit? Rainer Bauböck, European University Institute Arbeiterkammer und Universität Salzburg, 25. April
MehrInformation über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren
Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Seit dem 01.01.2007 ist das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren kann bei Ausländerinnen und Ausländern,
Mehr4891 Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Für mehr Demokratie»
753 Antrag des Regierungsrates vom 4. April 2012 4891 Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Für mehr Demokratie» (fakultatives Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene)
MehrEINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Einbürgerungsreglement
2 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Einbürgerungsreglement GEMEINDE OBERDORF / Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberdorf, gestützt auf 26 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes
MehrAUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)
AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen
MehrLaien als ExpertInnen: Lokale Agenda 21 Prozesse in Österreich - Beispiele erfolgreicher Perspektivenübernahme?
Laien als ExpertInnen: Lokale Agenda 21 Prozesse in Österreich - Beispiele erfolgreicher Perspektivenübernahme? Uli Kozeluh, Michael Ornetzeder Zentrum für soziale Innovation, Wien Projekthintergrund Lokale
MehrErläuternde Bemerkungen
PrsG-010.00 Begutachtung Erläuternde Bemerkungen I. Allgemeines: 1. Ziel und wesentlicher Inhalt: Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen im Wesentlichen folgende Ziele erreicht werden: - Umsetzung
MehrVielfalt stärken Chancengleichheit und interkulturelle Öffnung in der
Vielfalt stärken Chancengleichheit und interkulturelle Öffnung in der Snežana Sever, Leiterin der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming Vielfalt stärken Chancengleichheit und interkulturelle Öffnung in
MehrDie Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 28. April 2005 (11.05) (OR. fr) 8522/05 JEUN 20 EDUC 73 SOC 184 EINLEITENR VERMERK des Generalsekretariats des Rates für den Ausschuss der Ständigen Vertreter/den
MehrDr. Frank Gesemann Zum Stand der kommunalen Integrations- und Diversitätspolitik in Deutschland
Dr. Frank Gesemann Zum Stand der kommunalen Integrations- und Diversitätspolitik in Deutschland Rethinking Migration: Diversity Policies in Immigration Societies International Conference 8 9 December 2011
MehrWahlprüfsteine der Türkischen Gemeinde in Deutschland für die Bundestagswahl 2017
Wahlprüfsteine der Türkischen Gemeinde in Deutschland für die Bundestagswahl 2017 Im Vorfeld der Bundestagswahl am 24. September 2017 hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Wahlprüfsteine entwickelt,
MehrVielfaltstrategien in Kommunen des ländlichen Raums
Vielfaltstrategien in Kommunen des ländlichen Raums ARL-Kongress 2015 Migration, Integration: Herausforderungen für die räumliche Planung 18.06.2015 Gudrun Kirchhoff 1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund
MehrZusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage "Wir haben auch ein Wort mitzureden!"
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Generalsekretariat EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage "Wir haben auch
MehrAmt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Das neue Bürgerrecht
Das neue Bürgerrecht Inhalt 1. Ausgangslage neues Bundesgesetz A B Wichtigste Neuerungen gemäss Bundesrecht Materielle Voraussetzungen 2. Situation auf kantonaler Ebene A B Wichtigste Neuerungen gemäss
MehrINNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR FÖRDERUNG INNOVATIVER FORMATE IN DER POLITISCHEN ERWACHSENENBILDUNG RHEINLAND-PFALZ 2017 / 2018 ANTRAGSSCHLUSS: 6. November 2017 KRITERIEN Das Ministerium
MehrKOMMUNEN DER ZUKUNFT WÄHLEN! STARK, SOZIAL, SOLIDARISCH!
KOMMUNEN DER ZUKUNFT WÄHLEN! STARK, SOZIAL, SOLIDARISCH! Kommunen der Zukunft wählen! Am 11. September 2016 stellen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Weichen dafür, wie Städte, Gemeinden
MehrEinbürgerungsreglement der Gemeinde Maisprach
+ Einbürgerungsreglement der Gemeinde Maisprach vom 21. November 2008 Inhaltsverzeichnis A GELTUNGSBEREICH 2 1 GRUNDSATZ 2 B VORAUSSETZUNG DER EINBÜRGERUNG 2 2 WOHNSITZ 2 3 INTEGRATION 2 4 LEUMUND 3 C
MehrEKKJ Jugendbefragung 2015 Ich und meine Schweiz. Befragung von 17-jährigen Jugendlichen in der Schweiz
EKKJ Jugendbefragung 2015 Ich und meine Schweiz. Befragung von 17-jährigen Jugendlichen in der Schweiz EKKJ-Tagung, 10. November 2015 Übersicht > Die EKKJ Jugendbefragung > Methode und Rücklauf > Zentrale
MehrSatzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main
Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Gemäß 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 1.4.1993 (GVBl. I 1992, S. 534), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
MehrEinbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht:
Einbürgerungsreglement Inhaltsübersicht: Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Wahlen erlässt, gestützt auf 4 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft vom 9. April 08 (BüG BL), folgendes
MehrPartizipation erleben Warum sie kein Wunschkonzert ist
HÖHERE FACHSCHULE FÜR KINDERERZIEHUNG Informationsveranstaltung zur HF Kindererziehung Partizipation erleben Warum sie kein Wunschkonzert ist Thomas Jaun 20. September 2017 HINTERGRUND Ein Blick auf die
MehrKinder- und Jugendförderungskonzept
6. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...3 2 Rechtsgrundlagen...3 3 Zweck...3 4 Jugendkredit...3 5 Anspruchsgruppen...4 6 Leitsätze...4 7 Wirkungsziele...4 8 Schlussbestimmungen...6 6. September
MehrBundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
MehrWir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien
MehrLEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN
LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet,
Mehr