LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN

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1 LEITBILD ZUR INTEGRATIONSPOLITIK DES KANTONS BERN Integration ist ein Prozess Im Kanton Bern wird Integration als gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Einheimische und Zugezogene gleichermassen einbindet, verstanden. Integration betrifft alle Gesellschaftsmitglieder Integration strebt die chancengleiche Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben an. Integration orientiert sich an den Ressourcen Die Integrationstätigkeit orientiert sich an den individuellen Ressourcen, Begabungen und Fähigkeiten. Integration ist ein bewusster Umgang mit Differenzen Integrationspolitik respektiert Menschen als unterschiedliche aber auch als gleichwertige Individuen und wirkt kulturellen Vorurteilen entgegen. Integration bedeutet Fördern und Fordern Die Integration setzt den guten Willen und das Engagement der Migranten und Migrantinnen sowie der Schweizer und Schweizerinnen voraus. Regierungsrat Kanton Bern 4. Juli 2007

2 - 2 - Einleitung Die weltweiten Migrationsströme machen nicht Halt vor den Grenzen des Kantons Bern, sondern betreffen direkt alle Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen vor grossen gesellschaftlichen Herausforderungen. Im Kanton Bern werden diese Herausforderungen wahr und ernst genommen. Es geht darum, mithilfe einer realistischen Integrationspolitik das Zusammenleben der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung 1 aktiv zu gestalten. Das Leitbild Integration bildet die Grundlage dieser Integrationspolitik. Darin werden die Ziele geklärt, die Handlungsgrundsätze definiert und die Umsetzungsebenen aufgezeigt. Im Leitbild wird die Richtung der Integrationstätigkeit der kantonalen Verwaltung konkretisiert. Den Gemeinden sowie der einheimischen und ausländischen Bevölkerung dient das Leitbild zur Orientierung. Es soll alle Beteiligten motivieren, am interkulturellen Dialog teilzunehmen. 1 Zur Begriffsklärung: Migrant/Migrantin ist ein soziologischer und Ausländer/Ausländerin ein juristischer Begriff. Ist im Folgenden von Migrant/Migrantin die Rede, ist damit eine Person gemeint, die entweder selbst Migration erlebt hat oder der zweiten (evtl. dritten) Generation von Migranten angehört. Der Begriff Ausländer/Ausländerin wird verwendet, wenn von gesetzlichen Grundlagen die Rede ist.

3 - 3 - I Was ist Integration? Zusammenleben und Gegenseitigkeit Integration ist ein Weg, der das Zusammenleben der einheimischen und migrierten Wohnbevölkerung unter gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung ermöglicht. Voraussetzung hierzu sind der entsprechende Wille der Migrantinnen und Migranten zur Integration und die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung gegenüber unvertrauten Lebensweisen. Bund, Kanton und Gemeinden sorgen für eine angemessene Information der Migrantinnen und Migranten über ihre Rechte und Pflichten, die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie über den Aufbau des Staates und schaffen damit die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration. Migrantinnen und Migranten setzen sich mit diesen Informationen des Gastlandes und mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinander und versuchen, diese in ihrem Alltag umzusetzen. Partizipation Bund, Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlich wichtigen Gütern wie Arbeit, Bildung, Gesundheit und Wohnung. Die Teilhabe der Migrantinnen und Migranten am wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben wird gefördert und gefordert. Migrantinnen und Migranten sind aufgefordert, die Standardsprache zu lernen und ihre Kinder bei der Integration zu unterstützen. Beim Abbau von Integrationshindernissen werden die spezifischen Lebenssituationen und die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen Frauen, Männer, Kinder, Jugendliche und alte Menschen berücksichtigt. II Zielgruppen Die Integration soll Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben.

4 - 4 - III Integration als gesetzlicher Auftrag In der Präambel sowie in den Art. 2 und 8 Bundesverfassung sind wichtige Grundsätze verankert: Die kulturelle Vielfalt wird gefördert, die Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt werden gestärkt, für Chancen- und Rechtsgleichheit wird gesorgt, die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen. Gestützt auf die Bundesverfassung regeln folgende Gesetze und Verordnungen, das Zusammenleben von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern: das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005, die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 13. September 2000 mit den Änderungen vom 7. September Sie legen fest: Die Integration ist eine Querschnittaufgabe, welche von der gesamten Gesellschaft sowie den eidgenössischen, kantonalen, kommunalen und lokalen Behörden zusammen mit den Ausländerorganisationen wahrzunehmen ist Art. 3 Vinta). Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration (Art. 53 AuG). Auch in der Kantonsverfassung sind wichtige Grundsätze verankert: Den Bedürfnissen von sprachlichen und kulturellen Minderheiten wird Rechnung getragen (Art. 4 KV), die Rechtsgleichheit ist gewährleistet (Art. 10 KV), Diskriminierungen (wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Herkunft) sind nicht zulässig (Art. 10 KV).

5 - 5 - IV Leitsätze Integration ist ein Prozess Die Integrationsarbeit des Kantons Bern orientiert sich an der Tatsache, dass Integration ein gesellschaftlicher Prozess darstellt. Die Integrationsleistungen der Ausländerinnen und Ausländer können nicht einfach als ein bewusstes, lineares Schweizerwerden betrachtet werden, sie sind ebenso geprägt von unbewussten Prozessen. Neben Fortschritten kann es auch zu Rückschritten kommen. Integration ist kein einseitiger Anpassungprozess. In einem Umfeld von wechselseitiger Offenheit können hingegen Integrationsleistungen besonders gut zum Tragen kommen 2. Die Integrationspolitik des Kantons berücksichtigt die verschiedenen Phasen des Integrationsprozesses, in welchem sich Migranten und Migrantinnen befinden. Die Integrationspolitik richtet sich nach den gesellschaftlichen und migrationspolitischen Gegebenheiten. Integration betrifft alle Gesellschaftsmitglieder Integration strebt die Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben an. Diese demokratische Sichtweise bedeutet, dass jedes Mitglied im Alltag seinen Beitrag zum Funktionieren der Gemeinschaft leisten soll und darf. Dieser Beitrag für die Gemeinschaft ist letztlich sichtbares Zeichen einer erfolgreichen Integration. Integration orientiert sich an den Ressourcen Die Integrationsarbeit orientiert sich am konstruktiven Ansatz der individuellen Ressourcen. Alle Gesellschaftsmitglieder, ob mit Migrationshintergrund oder nicht, bringen persönliche Erfahrungen und Fähigkeiten mit, die von gesellschaftlichem Interesse sind. Die Erfahrung der Migration bedeutet oft Mehrsprachigkeit, interkulturelles Wissen, das zur Kulturvermittlung/Mediation genutzt werden kann. Die gesellschaftliche Position jedes einzelnen Mitglieds einer Gemeinschaft wird durch seine Begabungen und seine individuell erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten geprägt. 2 Kultur und kulturelle Identität sind in einer globalisierten, sich rasch wandelnden Gesellschaft ohnehin nicht mehr klar definierbare Gebilde, die sich als Mentalität oder Nationalkultur so allgemein beschreiben lassen. Vielmehr definiert sich jede Person, Schweizer wie Ausländer, gleichzeitig über vielfältige kulturelle Zugehörigkeiten, die sich gegenseitig beeinflussen und ineinander greifen.

6 - 6 - Integration ist ein bewusster Umgang mit Differenzen Integrationspolitik respektiert Menschen als je unterschiedliche Individuen, achtet zusätzlich auch ihre Gleichheit vor dem Gesetz und ihre menschliche Gleichwertigkeit und tritt Vorurteilen aufgrund nationaler Zugehörigkeit, kultureller Herkunft, Religion und/oder Geschlecht entgegen. Beim Verstehen und Lösen sozialer Probleme werden individuelle Lebenslagen ins Zentrum gestellt. Der Tendenz zu oberflächlicher Kulturalisierung wird entgegengewirkt. Die Gefahren von sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung sowie von Rassismus müssen erkannt werden, bei Migrantinnen und Migranten ebenso wie bei Minderheiten der schweizerischen Bevölkerung. Die Rechte der Frauen werden geschützt, ohne kulturelle Verschiedenheiten zu vernachlässigen. Hingegen werden frauenverachtende Sitten und Praktiken nicht geduldet. Mit einer aktiven Informations- und Kommunikationspolitik und der Förderung von Begegnungsmöglichkeiten werden das gegenseitige Verständnis gefördert und Vorurteile abgebaut. Integration bedeutet Fördern und Fordern Die Integration setzt den guten Willen der Migranten und Migrantinnen sowie der Schweizer und Schweizerinnen voraus. Die Migrationsbevölkerung soll sich mit den gesellschaftlichen Lebensverhältnissen der Schweiz auseinander setzen. Dies wird von den Schweizerinnen und Schweizern erwartet und wird auch klar und verständlich kommuniziert. Im Rahmen von Integrationsvereinbarungen und gesetzlichen Anforderungen kann von Migrantinnen und Migranten ein aktives Integrationsengagement verlangt werden, beispielsweise aktive Teilnahme an Sprachund Integrationskursen. Es werden aber auch die notwendigen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt, um diesen Erwartungen gerecht zu werden. Dies geschieht, indem die strukturellen Schranken für den Zugang zu Arbeit und Bildung ebenso wie die faktischen Hürden der Integration durch Information und gezielte Angebote beseitigt werden.

7 - 7 - V Umsetzungsebene Arbeit Alle rechtsmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer sollen durch Arbeit ihre Existenz sichern können. Die Integration in den Arbeitsmarkt wird durch Kooperation von Wirtschaft und Verwaltung gezielt gefördert. Kommunikation Die Migrantinnen und Migranten werden über die Lebensbedingungen im Kanton, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten sowie über Erwartungen und Angebote informiert. Die Schweizer Bevölkerung wird über die Ziele der Integration informiert und für die spezifischen Anliegen der Migrantinnen und Migranten sensibilisiert. Bildung Die Chancengleichheit und die individuelle Förderung werden optimal realisiert. Fördern und Fordern Der Kanton unterstützt aktiv die Integration von Migrantinnen und Migranten. Im Rahmen von Integrationsvereinbarungen und /oder gesetzlichen Massnahmen kann die aktive Teilnahme an Sprach- oder Integrationskursen verlangt werden. Gleichstellung von Frau und Mann Die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Querschnittziel der Integrationspolitik. Es werden Massnahmen ergriffen, um geschlechtsspezifische Integrationshindernisse zu überwinden. Gesundheit Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird gewährleistet. Sozialhilfe Für alle rechtmässig anwesenden Ausländer und Ausländerinnen besteht im gleichen Ausmass wie für die Schweizer Anspruch auf individuelle und institutionelle Sozialhilfe. Die Leistungen für Asylsuchende sind tiefer angesetzt.

8 - 8 - Partizipation und Einbürgerung Die Partizipation und Mitsprache wird gefördert. Die Einbürgerung von dauerhaft anwesenden und integrierten Migrantinnen und Migranten wird politisch unterstützt. Kanton als Arbeitgeber Der Kanton setzt sich als Arbeitgeber dafür ein, dass rechtmässig anwesende Ausländerinnen und Ausländer eine Chance auf ein Anstellungsverhältnis und/oder eine Lehrstelle beim Kanton erhalten. Er übernimmt dadurch eine Vorbildfunktion. Das Personal des Kantons wird im Umgang mit der kulturellen Vielfalt intern ausgebildet. Der Arbeitgeber Kanton orientiert sich dabei am Konzept des Diversity Managements. Er nutzt unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven und die Ideenvielfalt der Mitarbeitenden, um Konflikten vorzubeugen und damit die Effizienz und Arbeitszufriedenheit zu steigern. Die Direktionen erarbeiten für ihre Fachgebiete eigene Massnahmen.

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