NETZWERK KINDERRECHTE ÖSTERREICH NATIONAL COALITION (NC) ZUR UMSETZUNG DER UNO-KINDERRECHTSKONVENTION IN ÖSTERREICH
|
|
- Babette Heintze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NETZWERK KINDERRECHTE ÖSTERREICH NATIONAL COALITION (NC) ZUR UMSETZUNG DER UNO-KINDERRECHTSKONVENTION IN ÖSTERREICH Bundesministerium für Inneres Abteilung III/1- Legistik Herrengasse Wien per bmi-iii-1@bmi.gv.at ergeht auch an das Präsidium des Nationalrates per begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Betreff: Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005 geändert wird, Begutachtungsverfahren Bezug: BMI-LR1330/0024-III/1/c/2015 Wien, am Sehr geehrte Damen und Herren, das Netzwerk Kinderrechte Österreich als Zusammenschluss von 44 Organisationen und Institutionen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich (siehe unten) unterstützt vollinhaltlich die folgenden eingebrachten Stellungnahmen zum oben angeführten Gesetzesentwurf: - der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs - der Bundesjugendvertretung - von SOS-Kinderdorf - des Kinderbüros - der Asylkoordination - des Österreichischen Roten Kreuzes - des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte - von Jugend Eine Welt Don Bosco Flüchtlingswerk. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich nimmt im Namen aller seiner 44 Mitgliedsorganisationen in folgenden Punkten mit besonderem Nachdruck Stellung:
2 Die geplanten Änderungen des Asylgesetzes zeigen eine mangelhafte Orientierung am Kindeswohl und verletzen weitere in Österreich gültige kinderrechtliche Standards. Bei der Novelle des Asylrechts müssen maßgebliche Leitsätze der UN- Kinderrechtskonvention berücksichtigt werden. Diese sind insbesondere: Berücksichtigung des Kindeswohls isd Art 3 UN-KRK und Art 1 BVG Kinderrechte Bestimmungen zur Familienzusammenführung gemäß Art 10 UN-KRK Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder isd Art 22 UN-KRK 1) Keine spezifische Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) Kinder und Jugend Das Instrument der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung für Kinder und Jugendliche wurde nicht angewandt. Auswirkungen der Gesetzesänderung auf Kinder und Jugendliche als maßgeblich Betroffene der geplanten Maßnahmen wurden folglich nicht berücksichtigt. In der allgemeinen WFA wird weiters festgehalten, es gäbe keine vorhandenen Studien/Folgeabschätzungen zu den geplanten Maßnahmen. 2) Keine Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder" in den Materialien Das österreichische BVG Kinderrechte (seit knapp fünf Jahren - genau seit 16. Februar 2011 in Kraft) wird in den Materialien nicht erwähnt. 3) Verletzung des Kindeswohlvorranges durch die geplante Reduktion des Aufenthaltsrechts von unbefristet auf zunächst drei Jahre Die genannten Auswirkungen der Wartefrist von drei Jahren, die vor allem Minderjährige betreffen, verstoßen klar gegen Artikel 1 und Artikel 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern sowie gegen Artikel 10 und 22 der UN- Kinderrechtskonvention: Artikel 1 BVG Kinderrechte Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
3 Artikel 2 BVG Kinderrechte (1) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. (2) Jedes Kind, das dauernd oder vorübergehend aus seinem familiären Umfeld, welches die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder ist, herausgelöst ist, hat Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates. Auf völkerrechtlicher Ebene ist Österreich gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtekonvention zur Beachtung des Kindeswohles verpflichtet. Daraus ergibt sich, dass das Kindeswohl auch bei einer Flüchtlingskinder betreffenden Gesetzgebung eine vorrangige Erwägung sein muss, sodass bei allen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohles auf Flüchtlingskinder derselbe Maßstab anzuwenden ist wie auf einheimische Kinder und Jugendliche. Die Möglichkeit der Aberkennung des Asylstatus bei minderjährigen Personen bedeutet einen Eingriff in das Kindeswohl, da sich eine daran anknüpfende Rückführung in das Herkunftsland negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes auswirken kann. Mehr noch als Erwachsene sind Kinder erst im Begriff, ihre Rolle und ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Gerade Kinder integrieren sich besonders schnell, indem sie beispielsweise verhältnismäßig schnell neue Sprachen erlernen. Aus diesem Umfeld herausgerissen zu werden, kann für Kinder nicht nur den völligen Verlust ihrer Identität, sondern auch den Verlust ihres Weltbildes und damit verbunden jeder Orientierung bedeuten. Die Hoffnung auf einen positiven Asylbescheid stellt für minderjährige Flüchtlinge die wichtigste Motivation für Bildung, Ausbildung und Integration dar. 4) Verletzung des Kindeswohlvorranges und des Rechts auf wohlwollende, humane und beschleunigte Familienzusammenführungen durch Verschärfung der Regeln für den Familiennachzug Die Verschärfung der Regelungen zum Nachzug von Familienangehörigen einer/eines Asylberechtigten widerspricht zuallererst dem allgemeinen Grundgedanken der UN- Kinderrechtskonvention, nämlich Kindern und Familien besonderen Schutz und Beistand zukommen zu lassen. Ganz konkret werden auch die Artikel 3 (Wohl des Kindes), Artikel 10 und Artikel 22 (wohlwollende, humane und beschleunigte Familienzusammenführungen) und Artikel 28e (regelmäßiger und ununterbrochener Schulbesuch) der UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Artikel 10 UN-Kinderrechtskonvention Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Artikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet. Artikel 22 UN-Kinderrechtskonvention Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling
4 angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, [ ] und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht. Studien belegen, dass die Trennung von Familienmitgliedern nicht nur negative Folgen auf die psychosoziale Gesundheit hat, sondern sich auch negativ auf die Integration auswirkt. Die Familie spielt eine bedeutende Rolle, um die Traumata, die Kinder und Jugendliche erlebt haben, zu verarbeiten. In diesem Zusammenhang ist es in höchsteigenem Interesse der Republik Österreich alles dafür zu tun, dass diese nächste Generation ohne schwere psychische Beeinträchtigungen aufwachsen, vor allem aber Vertrauen in einen demokratischen Rechtsstaat mit hohen sozialen Standards gewinnen und sich somit ohne Ressentiments integrieren kann. Besonders hart trifft es minderjährige Flüchtlinge. Auch hier gilt, dass sie ihre Eltern erst nach drei Jahren nachholen können. Werden sie aber in dieser Zeit volljährig, geht dieser Anspruch verloren. Denn erwachsene Flüchtlinge können nur Ehegatten und minderjährige Kinder nachholen. Die Chance auf eine Wiedervereinigung mit der Familie in Österreich nach der Zeit der Unsicherheit und der Flucht gibt den Jugendlichen sehr viel Energie und Hoffnung. Unter größtem psychischem Druck hoffen sie darauf, ihre Familien so schnell wie möglich retten zu können. Durch die dreijährige Wartefrist wird das nicht mehr möglich sein. Bereits jetzt sind junge Menschen mit Fluchthintergrund hohen psychischen Belastungen ausgesetzt, wenn sie volljährig werden, bevor sie ihre Familien nachholen können. Durch diese Einschränkung der Familienzusammenführungen werden vor allem Mütter und immer jüngere Kinder gezwungen, lebensgefährliche illegale Fluchtrouten zu wählen. Auch müsste mit einer erhöhten Anzahl von Todesfällen auf dem Fluchtweg gerechnet werden. Die noch restriktivere Handhabung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten im Vergleich zu Asylberechtigen widerstößt ebenfalls gegen mehrere Artikel der UN-Kinderrechtskonvention (zum Beispiel Artikel 3, 10 und 22). Das Recht und das legitime Bedürfnis nach Familienzusammenführung existieren unabhängig davon, ob eine Person einen Aufenthaltsstatus aufgrund politischer Verfolgung oder aufgrund der Bedrohung von Leib und Leben erhalten hat. Für 70 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Österreich, die den Subsidiären Schutz innehaben, wäre eine Familienzusammenführung unmöglich, da sie vor dem Ablauf der Wartefrist die Volljährigkeit erreicht hätten. Der Prozentsatz jener Eltern, die momentan tatsächlich ihrem Kind nachreisen können, liegt in der Praxis bei rund 10% der unbegleiteten minderjährigen AntragstellerInnen. Angesichts der geringen Anzahl tatsächlich auf diesem Weg zur Einreise befugter Personen handelt es sich um minimale Verfahrens- und Grundversorgungskosten, die für die Familienangehörigen in der Folge aufgewendet werden müssen. Diese können jedenfalls in der Folge dadurch ausgeglichen werden, dass die Betreuung in der Familie eine viel kostengünstigere Variante (abgesehen von der psychischen Notwendigkeit) darstellt, als das Kind unterzubringen. Bei umgehender Integrationsunterstützung der Eltern kann davon ausgegangen werden, dass sie ihr Kind auf Dauer selbst finanziell unterstützen können (und vice versa die Kinder ihre Eltern).
5 Die 44 Mitgliedsorganisationen des Netzwerkes Kinderrechte: Die neun Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer, Österreichische Bundesjugendvertretung, Kinderfreunde/Rote Falken, Katholische Jungschar Österreichs, das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14, Akzente Salzburg, Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, SOS-Kinderdorf, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Unicef, Pro Juventute, Asylkoordination Österreich, Welt der Kinder, Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, KiB Children Care, Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, Österreichischer Kinderschutzbund/Verein für gewaltlose Erziehung, ECPAT Österreich, Don Bosco Flüchtlingswerk Austria, wienxtra - ein junges Stadtprogramm, boja Bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit, Österreichisches Institut für Kinderrechte und Elternbildung, Kindernothilfe Österreich, CARE Österreich, World Vision Austria, 147 Rat auf Draht - Notruf für Kinder und Jugendliche, Bundesnetzwerk Österreichische Jugendinfos, Jugend Eine Welt, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Bundesverband Österreichischer PsychologInnen, GiP Generationen in Partnerschaft, FICE Österreich, Beteiligung.st, Therapeutische Gemeinschaften, Österreichisches Jugendrotkreuz Rückfragehinweis: Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez Netzwerk Kinderrechte Österreich - National Coalition zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Österreich Eßlinggasse 6 A-1010 Wien Telefon: Mobil: elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at Web:
Was passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrPressekonferenz UNO prüft Österreichs Kinderrechte-Baustellen am 18. November 2011 um Uhr in Wien
NETZWERK KINDERRECHTE ÖSTERREICH NATIONAL COALITION (NC) ZUR UMSETZUNG DER UNO- KINDERRECHTSKONVENTION IN ÖSTERREICH www.kinderhabenrechte.at Pressekonferenz UNO prüft Österreichs Kinderrechte-Baustellen
MehrEINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern
EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern Kinderrechtskonvention Verabschiedet und zur Unterzeichnung, Ratifizierung und zum
MehrAllgemeine Anmerkungen
An BMI, Sektion III/1 - Recht Präsidium des Nationalrats Ergeht per E-Mail an: bmi-iii-1@bmi.gv.at begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Wien, am 20.11.2015 STELLUNGNAHME DER BUNDESJUGENDVERTRETUNG zum
MehrKontrolle der Kinder- und Jugendhilfe
Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Mag. a Elke Sarto und Mag. Markus Huber Volksanwaltschaft EinSatz* durch die Volksanwaltschaft Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Vortragende: Mag. Elke Sarto und
MehrKinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz
Kinderschutz im Kontext von Flucht und Migration Fachtagung Lost in Migration 5. April 2017, Linz Astrid Winkler ECPAT Österreich Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung Das
MehrAusländerrecht und Jugendhilfe
SGB VIII Dublin III AsylG AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe StGB FreizügigkG BGB UN Kinderrechtskonvention 1. Die Akteure 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Schutzgüter 4. Schnittstelle Kindeswohl - Verfassungsrechtliche
Mehr26/A. vom (XXVI.GP) Antrag
26/A vom 13.12.2017 (XXVI.GP) 1 von 6 Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von
MehrDie Bundesjugendvertretung (BJV) nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf wie folgt Stellung:
Ergeht per E-Mail an: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Sektion.V@bmvrdj.gv.at Wien, am 11. Juli 2018 STELLUNGNAHME DER BUNDESJUGENDVERTRETUNG Ministerialentwurf betreffend Bundesverfassungsgesetz,
MehrKinder auf der Flucht
Steffen Angenendt Kinder auf der Flucht Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF Leske + Budrich, Opladen 2000 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 11 Einleitung
MehrKinder- und Jugendschutzpfad für Kinder, Jugendliche UND Erwachsene Unter dem Ehrenschutz von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer
Kinder- und Jugendschutzpfad für Kinder, Jugendliche UND Erwachsene Unter dem Ehrenschutz von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer Wann: 20.9.2013 von 14-18 Uhr Wo: Grete Rehor Park neben dem Parlament
MehrKinderrechte sind Menschenrechte!
Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es
MehrFamilienzusammenführungen zu Personen mit internationalem Schutz :
1 2 Siehe hierzu UNHCR, Wer gehört zur Familie? Der Begriff der Familie bei Familienzusammenführungen zu Personen mit internationalem Schutz : http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/beitraege_am_201
MehrDas Gebäude der Kinderrechte
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem
MehrPositionspapier zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
Kinder ohne Rechte Positionspapier zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Juni 2015 Theorie Im Jahr 2014 haben 2.260 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich einen Asylantrag
MehrStellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)
Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV) Der NÖ Monitoringausschuss gibt gem. 4 Abs.1 Zif.2 NÖ Monitoringgesetz, LGBl. 9291 folgende Stellungnahme
MehrFlüchtlingskinder und ihre Rechte. Wege von Kindern auf der Flucht und ihr Ankommen in der Schweiz aus der Kinderrechtsperspektive
Flüchtlingskinder und ihre Rechte Wege von Kindern auf der Flucht und ihr Ankommen in der Schweiz aus der Kinderrechtsperspektive Tagung DASSOZ, 23.09.2016 Aufbau 1. Flüchtlingszahlen und Fluchtgründe
MehrGleiches Recht für jedes Kind
Gleiches Recht für jedes Kind Wie wir Kindern mit Fluchterfahrungen gerecht werden Jörg Maywald, Fachhochschule Erfurt, 18.5.2016 Fluchtbewegungen weltweit: ausgewählte Fakten Ende 2014 waren 59,5
MehrDie Situation begleiteter und unbegleiteter Flüchtlingskinder in Deutschland. Unterschiedliche Herausforderungen!
Kooperationsfachtag: Junge Flüchtlinge und ihre Familien im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe Die Situation begleiteter und unbegleiteter Flüchtlingskinder in Deutschland. Unterschiedliche Herausforderungen!
MehrWillkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ
Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und
MehrVortrag - Bürgerstiftung Lebensraum
Vortrag - Bürgerstiftung Lebensraum INHALT Begrüßung Thema Flucht Was passiert nach der Ankunft in Deutschland? Sonderfall unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Was sind Patenschaften? Rahmen und Inhalte
MehrKinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht
Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht Kinderrechte allgemein Der Umgang mit Kindern hat mit pädagogischen Anerkennungsverhältnissen zu tun. Diese Verhältnisse orientieren
MehrDas Unterbringungsgesetz Ausgewählte Themen
Das Unterbringungsgesetz Ausgewählte Themen 1 Themen Security Vorliegen einer Unterbringung bei Minderjährigen Recht auf Behandlung in einer psychiatrischen Abteilung für Kinder und Jugendliche Einschränkungen
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
MehrFAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH
VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH Die Übersicht stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Gegenstand ist insbesondere die Frage, ob subsidiär
MehrFamilienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen
Bumf Frühjahrstagung, Hofgeismar 11. 13.04.2018 Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen Stand: 11.04.2018 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtling Gut Ankommen Ein
MehrDie UN-Kinderrechtskonvention. Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention abgekürzt KRK gibt es seit , also seit 25 Jahren!
Kinderrechte wozu? Die UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte - wozu? Kinder sind von den Entscheidungen der Erwachsenen abhängig. Daher brauchen sie besondere Rechte. Rechte, die ihre Interessen wahren
MehrGrafiken: ÖRK, Gregor Cresnar & freepik.com via is licensed by CC 3.0 BY FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
Grafiken: ÖRK, Gregor Cresnar & freepik.com via www.flaticon.com is licensed by CC 3.0 BY FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG EINREISEVERFAHREN GEM. 35 ASYLG Bezugsperson Familienmitglieder Visum Asylberechtigt 3
MehrUnklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder?
Unklarer Aufenthaltsstatus: Sind Flüchtlingskinder Kinder? 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention. - Kinderrechte zwischen Anspruch und Wirklichkeit 20.11.2009 in Heilbronn Um wen es sich handelt: > Unbegleitete
MehrFaktencheck Flucht & Asyl KF Willich
Faktencheck Flucht & Asyl 26.02.2015 KF Willich Entwicklung der Asylbewerberzahlen 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Bundesamt für Migration
Mehr30/PET XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
30/PET XXIV. GP - Petition textinterpretiert 1 von 5 30/PET XXIV. GP Eingebracht am 17.06.2009 Petition An Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament A-1017 Wien Wien, am 16. Juni
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrFAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH
FAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH Die Übersicht stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Gegenstand ist insbesondere die Frage,
MehrVeranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v.: Die Positionen von UNHCR im Bereich der Familienzusammenführung von
Veranstaltung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v.: Die Positionen von UNHCR im Bereich der Familienzusammenführung von Füchtlingen Rebecca Einhoff, Assistant Protection Officer
MehrAussetzen des Familiennachzugs zu international subsidiär Schutzberechtigten aus verfassungsrechtlicher Sicht
Aussetzen des Familiennachzugs zu international subsidiär Schutzberechtigten aus verfassungsrechtlicher Sicht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Aussetzen des Familiennachzugs zu international subsidiär
Mehr25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Konsequenzen für Politik, Verwaltung und Rechtsprechung Jörg Maywald, BVV Pankow, 24.2.2015 Kinderrechte sind Menschenrechte Kinder sind Menschen Kinder sind keine kleinen
MehrSteffen Angenendt, Kinder auf der Flucht
Steffen Angenendt, Kinder auf der Flucht Steffen Angenendt Kinder auf der Flucht Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland Im Auftrag des Deutschen Komitees für UNICEF Leske + Budrich, Opladen 2000 Die
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrDas Recht auf Familie ist ein Menschenrecht
Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte Fragen & Antworten I 12.01.2018 Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs
MehrSonntag, 13. Dezember :00 Uhr Kinderrechte für junge Flüchtlinge durchsetzen. Aufenthaltsrechtliche Herausforderungen
Sonntag, 13. Dezember 2015 09:00 Uhr Kinderrechte für junge Flüchtlinge durchsetzen. Aufenthaltsrechtliche Herausforderungen Referent: Volker Maria Hügel, PRO ASYL, Münster 2 Gefördert aus Mitteln von:
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in
Mehr(iv: Mag Christian Theiss, Kinder und Jugendanwaltschaft Steiermark)
25/SN-340/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 Graz, 14.10.2005 Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs erlauben sich Ihnen hiermit
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrDiskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition
Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung National Coalition Die National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland ist ein bundesweiter Zusammenschluss
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrFachtagung Lifeline e. V. und Flüchtlingsrat Schleswig- Holstein
Fachtagung 17.06.2016 Lifeline e. V. und Flüchtlingsrat Schleswig- Holstein Ohne Eltern geflohen/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischen Aufenthaltsrecht und Jugendhilfe Schlusswort Irene Johns
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrWege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche
Nationale Fachtagung vom 7. Dezember 2017 Wege aus dem Trauma: Perspektiven für geflüchtete Kinder und Jugendliche Workshop 1: Zukunftsperspektiven geflüchteter Kinder und Jugendlicher: Suche nach einer
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär
MehrDie Arbeiterwohlfahrt zum Recht auf Familie für Menschen nach der Flucht
Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung. (Artikel 6, Abs. 1 GG) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
MehrDer Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) dankt für die Übersendung des Entwurfes und erstattet dazu folgende.
7/SN-166/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1014 Wien per E-Mail: bmi-iii-1@bmi.gv.at Zl. 13/1 15/182 BMI-LR1330/0024-III/1/c/2015
Mehr- Rechtsstand: Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) - Rechtsstand: 01.08.2018 - Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung
MehrAngekommen in Deutschland?! Fachtagung am 14. März 2018 in Ludwigshafen. Workshop 1 Bleibeperspektiven
Angekommen in Deutschland?! Fachtagung am 14. März 2018 in Ludwigshafen Workshop 1 Bleibeperspektiven Roland Graßhoff Aufenthaltserlaubnis bei Schutzstatus (Anmerkung: Paragraphen ohne Gesetzesnennung
MehrDie Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert
Die Entwicklung und Auswertung der Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert Quelle: http://www.stiftungfuerzukunftsfragen.de/newsletter-forschung-aktuell/243.html
MehrQualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Thomas Wolf, www.foto-tw.de Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Amt für Kinder, Jugend und Familie Folie 1 Inhaltsübersicht Form und Dauer eins Clearingprozesses Aufgabeninhalte
MehrQualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Ausländer (Flüchtlinge)
Qualifiziertes Clearing für unbegleitete minderjährige Ausländer (Flüchtlinge) Auftraggeber : zuständige Jugendamt Aufgabeninhalte: Sicherstellung der pädagogischen Betreuung und Versorgung Klärung des
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10044 18. Wahlperiode 19.10.2016 Gesetzentwurf der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene
MehrVon der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen
Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache
MehrFamilienzusammenführung des Suchdiensts des Österreichischen Roten Kreuz
Familienzusammenführung des Suchdiensts des Österreichischen Roten Kreuz Mai 2016 Alpine Peace Crossing Situationsdarstellung und Herausforderungen durch die aktuelle Situation Mehr als ein Jahr nach der
MehrKurzfassung von Familiennachzug für Flüchtlinge in der Schweiz: Rechtsrahmen und strategische Überlegungen von Stephanie Motz
Kurzfassung von Familiennachzug für Flüchtlinge in der Schweiz: Rechtsrahmen und strategische Überlegungen von Stephanie Motz Die Studie zeigt rechtliche Hindernisse für den Familiennachzug von Flüchtlingen
MehrKinder haben Rechte. Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz. Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten.
Kinder haben Rechte Elsbeth Müller, Geschäftsführerin UNICEF Schweiz Kinderrechte und Schulsozialarbeit Gossau, 16. November 2016 Kinder sind nicht kleine Menschen mit kleinen Menschenrechten. Solange
Mehr3503/J-BR/2018. vom Anfrage. des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesminister für Inneres BEGRÜNDUNG
3503/J-BR/2018 vom 01.06.2018 1 von 7 Anfrage des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesminister für Inneres betreffend Asylverfahren in Österreich BEGRÜNDUNG Die Asylverfahren
MehrKinderrechte im Grundgesetz. Prof. Dr. Friederike Wapler
Kinderrechte im Grundgesetz Prof. Dr. Friederike Wapler Aus dem Koalitionsvertrag Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns
Mehrarbeit plus dabei austria Sozialwirtschaft Österreich Österreichischer Behindertenrat
109/SN-322/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 An den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes Per E-Mail an: v@bka.gv.at sowie an das Präsidium des Nationalrates
MehrRechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Stellungnahme Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK) 2016 Deutscher Bundestag
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND BESTANDSAUFNAHME, RECHTSRAHMEN, STATISTIKEN GESA KÖBBERLING, 1.12.2016 IN KEHL JUGENDLICHE OHNE GRENZEN 27.-30.November 2016 Saarbrücken: Jugendkonferenz
MehrMelanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention
SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, 07.10.2015
MehrMigration, Flucht, Asyl und wie weiter?
Migration, Flucht, Asyl und wie weiter? Mittwoch, 20. April 2016, 19-22 Uhr Dornbirn, Alte Kochschule Referent: Kurt Greussing Moderation: Gebhard Greber Eine Veranstaltung der SP Dornbirn Themen des Abends
MehrDein gutes Recht. Verfahrensbeistand.
Verfahrensbeistand Dein gutes Recht info@verfahrensbeistand-berufsverband.de für Eine Initiative der BAG Berufsverband Kinder Verfahrenspflegschaft und Jugendliche der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger
Mehr7. SALZBURGER KINDERRECHTSPREIS 2018
7. SALZBURGER KINDERRECHTSPREIS 2018 ALLE KINDER HABEN RECHTE! Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention. 1992, also vor mehr als 25 Jahren,
MehrFamilienzusammenführung. DGB Bildungswerk
Familienzusammenführung Familienzusammenführung Aufenthalt aus familiären Gründen regelt folgende Fälle: Grundsatz des Familiennachzugs Familiennachzug zu Deutschen Familiennachzug zu Ausländern Ehegattennachzug
MehrFAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG NACH DEM ÖSTERREICHISCHEN ASYLGESETZ
FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG NACH DEM ÖSTERREICHISCHEN ASYLGESETZ Die folgenden Informationen gelten für Menschen, die in Österreich Subsidiär Schutzberechtigt und volljährig sind, deren Familie sich außerhalb
MehrDie Menschenrechte des Kindes
Die Menschenrechte des Kindes Die UN-Kinderrechtskonvention und die Pädagogik von Janusz Korczak. Versuch einer Pespektivenverschränkung von Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse Prof. Dr. Waltraut Kerber-Ganse,
MehrMenschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger
Rummelsberger Dienste für junge Menschen I 30.10.2015 I Seite 1 Menschen an Ihrer Seite. Die Rummelsberger Rummelsberger Dienste für junge Menschen I 30.10.2015 I Seite 2 Rummelsberger Dienste für junge
MehrDer Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Arbeitshilfe Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit Gliederung I. Ausgangssituation...
MehrZu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten
38/SN-168/ME XXIII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Ö S T E R R E I C H I S C H E N O T A R I A T S K A M M E R Bundeskanzleramt Österreich Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform
Mehr104a AufenthG - Altfallregelung
104a AufenthG - Altfallregelung (1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich am 1. Juli 2007 seit mindestens acht
MehrFH Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit
FH Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit Tagung «Kinderrechte und Capabilities in der Schulsozialarbeit» Atelier VI: Rechte von geflüchteten Kindern Olten, 9. Februar 2017 Christoph Braunschweig
MehrImpfen und Kindeswohl
Impfen und Kindeswohl 2. Fachtag Ethik Kinderrechte Wien, 17. März 2017 ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht 173 ABGB 5 (1) Einwilligungen
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
MehrDiversität und Kinderrechte ein Spannungsfeld? Mag. Helmut Sax Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte
Diversität und Kinderrechte ein Spannungsfeld? Mag. Helmut Sax Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte Enquete Elementarpädagogik in einer Einwanderungsgesellschaft Kulturelle, religiöse und weltanschauliche
MehrVielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015
Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von
MehrDie UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz
Die UN-Kinderrechtskonvention und die Schweiz Weiterbildung der Gesundheitsförderung Basel-Landschaft und der Arbeitsgruppe Familie und Kind 17. November 2017 Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk
MehrKölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext
Kölner Schriften zu Recht und Staat 54 Kinderrechte Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext Bearbeitet von Elisabeth Rossa 1. Auflage 2014. Buch. XVII, 241
MehrAktualisierungsblatt zur Wanderausstellung Migration on Tour
Aktualisierungsblatt zur Wanderausstellung Migration on Tour Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über Inhalte der Ausstellung, zu denen bereits aktuellere Daten und Statistiken zur Verfügung
MehrDie Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen
Die Bestimmung des Kindeswohls in grenzübergreifenden Fällen Die Kinderrechtskonvention als Grundlage für einen menschenrechtsbasierten holistischen Ansatz Daja Wenke Politische Beratung Kinderrechte Assoziiert
MehrDer DRK-Suchdienst. Beratungsstrukturen und Angebote für Flüchtlinge
Der DRK-Suchdienst Beratungsstrukturen und Angebote für Flüchtlinge Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilfe Veranstaltung des Deutschen Vereins Berlin, 4.10.2017 Das Deutsche Rote Kreuz DRK-Gesetz -
MehrÖSTERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT ZÖLIAKIE A-1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C 5/2302
7/SN-333/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen z.h. Herrn Dr. Sommer Raiffeisen-Bank: NÖ-SÜD-Alpin Kto. 717.751
MehrVerloren aufgehoben weggesperrt?
Verloren aufgehoben weggesperrt? Jugendliche im Niemandsland Was kann die Sozialpädagogik unter den bestehenden Rahmenbedingungen in Österreich (alleine nicht) leisten? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Salzburger
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche
MehrRechtliche Aspekte in der sozialen Arbeit mit Flüchtlingskindern
Rechtliche Aspekte in der sozialen Arbeit mit Flüchtlingskindern Rechtsanwältin Melanie Kößler DRK, Jahrestagung Jugendsozialarbeit, Rostock, den 16. September 2015 Übersicht Hintergründe: Wer sind sie?
MehrVorname: Nachname: geb.:
Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich
MehrAsylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis
Asylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis Ver%efungsveranstaltung im Rahmen der Refugee Law Clinic Berlin Johanna Mantel 1 Familienzusammenführung nach der Dublin- Verordnung Familiennachzug nach 27
Mehr9352/01 FR/lu DG H I DE
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel
MehrGEFLÜCHTETE KINDER UND FAMILIEN. Claudia Kittel. Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
GEFLÜCHTETE KINDER UND FAMILIEN Claudia Kittel Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention INHALT 1. Die neue Monitoring-Stelle UN-KRK 2. Kinderrechte sind Menschenrechte 3. Geflüchtete Kinder
MehrKinderrechte ins Grundgesetz
Kinderrechte ins Grundgesetz Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga
MehrDein Recht auf...? Welche Probleme könnten für Kinder entstehen, deren Rechtsansprüche in diesen Bereichen verletzt werden?
? Auszug aus Artikel 7 (1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und,
MehrDie wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz
Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten
Mehr