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1 Tipps und Informationen Mit uns kommt der Vorteil.

2 2 3 Mobilität und Behinderung Der ARBÖ bietet Rat und Hilfe Die Frage der Mobilität ist im Zeitalter der erhöhten Anforderungen an eine möglichst uneingeschränkte Beweglichkeit sowohl im Berufs- als auch im Privatleben ein wichtiger Faktor für die Chancengleichheit und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger. Mobilitätsbehinderte Menschen werden im Alltag aber immer wieder mit einer Vielzahl von Barrieren und Hürden vor allem im öffentlichen Verkehrsraum konfrontiert. Dies schließt sowohl den Individualverkehr mit dem eigenen Kfz als auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit ein. Daher ist der Abbau von Barrieren in diesem Zusammenhang ein zentrales Anliegen für die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungspaketes im Jahr 2006 wurden dazu erstmals rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Eine der vielen Barrieren liegt aber oft auch in einem Mangel an Wissen und Information. Daher freut es mich besonders, dass der ARBÖ mit der Neuauflage dieser Broschüre die wichtigsten Tipps und Informationen rund um das eigene Kfz in bewährter Form anbietet, und so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen leistet. Dr. Erwin Buchinger Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Für körperbehinderte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer stellt individuelle Mobilität eine wesentliche Voraus setzung für die Teilnahme am sozialen Leben dar. Für den ARBÖ als Hilfsorganisation, Dienstleister und Interessenvertreter ist es deshalb eine Verpflichtung, diesen Menschen mit besonderen Bedürfnissen besondere Unterstützung und Hilfestellung anzubieten. Wie kommen Körperbehinderte zum Führerschein? Was ist beim Autokauf zu beachten? Welche Förderungen gibt es und welche Vorteile können Betroffene in Anspruch nehmen? Mit Behindertenberater Roland Hirtl, früher ARBÖ- Techniker und nach einem Unfall selbst Rollstuhlfahrer, steht dem ARBÖ seit vielen Jahren ein äußerst kompetenter und engagierter Mitstreiter zur Verfügung, wenn es darum geht, Hilfestellung anzubieten, Auskünfte zu geben und für die Rechte Betroffener einzutreten. Die vorliegende Broschüre bietet eine übersichtliche Zusammenfassung wichtiger Tipps und Hinweise. Der ARBÖ dankt dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA für die Unterstützung bei der Neuauflage dieser Broschüre, die Interessierten wertvolle Hilfe leisten möge. KR Dr. Heinz Hofer Präsident des ARBÖ

3 4 5 Schutz bei Arbeit und Ausbildung Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Erwerbstätige sowie für Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen. Im Falle eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit sorgt die AUVA für Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung ihrer Versicherten. Nach dem Motto Vorbeugen ist besser als heilen, setzt die AUVA vorrangig auf die Vermeidung von Berufsschäden durch präventive Maßnahmen wie Werbung, Schulung und Beratung. Alles aus EINER Hand Die AUVA erbringt ihre Leistungen aus einer Hand: Das heißt, dass Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von einer einzigen Institution erbracht werden. Das ermöglicht optimale Koordination, Straffen von Verwaltungsvorgängen, Transparenz und Kosteneinsparungen durch Synergien. Mehr Informationen über uns finden Sie im Internet: ARBÖ-Behindertenberatung für körperbehinderte Kraftfahrzeuglenker Wenn Sie als Körperbehinderter Fragen im Zusammen hang mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges haben, dann steht Ihnen unser Behindertenberater, Herr Roland Hirtl, selbst Rollstuhlfahrer, gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn persönlich oder telefonisch in der ARBÖ-Bundesorganisation: 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180 Donnerstag von 13 bis 17 Uhr Tel. 01/ oder 0664/ Inhaltsverzeichnis Der Weg zum Führerschein 6 Anschaffung des Fahrzeuges 13 Vorteile für körperbehinderte Autofahrer 16 Ausweis gem. 29b StVO 34 (laut EU Parkausweis für Behinderte) und Behindertenpass ( 40 ff Bundesbehindertengesetz) Vorteile durch die ARBÖ-Mitgliedschaft 36 als körperbehinderter Kraftfahrer Die Landesstellen des Bundessozialamtes 38 Wenn in dieser Broschüre vom körperbehinderten Kraftfahrer/ Fahrzeuglenker, also nicht in geschlechts neutraler Form geschrieben wird, sind prinzipiell immer beide Geschlechter, wie beispielssweise der/die Fahr zeuglenker/-in usw. gemeint.

4 Der Weg zum Führerschein 6 7 Der Weg zum Führerschein Der Weg zum Führerschein Wie erwirbt ein Körperbehinderter einen Führerschein? Grundsätzlich, wie jeder andere Führerscheinwerber, durch Antrag auf Zulassung zur Fahrprüfung bei der Fahrschule. Für einen Körperbehinderten empfiehlt es sich, eine Fahrschule zu wählen, die schon Erfahrung mit der Ausbildung von Körperbehinderten hat und über Schulfahrzeuge mit Ausgleichseinrichtungen verfügt, um dort einmal eine Sitzprobe zu machen, bei der festgestellt wird, welche Ausgleichseinrichtungen zum Lenken eines Kraftfahrzeuges notwendig sind. Verkehrsmedizinische Untersuchung Zur Durchführung verkehrsmedizinischer Untersuchungen sind von den Landeshauptleuten Ärzte der All gemeinmedizin (praktische Ärzte) ermächtigt. Listen liegen in den Fahrschulen auf. Bei Feststellung einer Körperbehinderung darf jedoch nur ein Amtsarzt das ärztliche Gutachten erstellen. Dieses verkehrsmedizinische Gutachten kann nun folgendermaßen lauten: bedingt geeignet beschränkt geeignet nicht geeignet, falls schwerwiegende Gründe das sichere Lenken ausschließen Unterschied zwischen bedingt und beschränkt geeignet Ist ein Führerscheinwerber bedingt geeignet, werden in seinem Führerschein die Ausgleichseinrichtungen, über die ein Kraftfahrzeug zwecks Lenkberechtigung ver fügen muss, mittels Codes eingetragen. Der Vorteil eines solchen Führerscheines liegt darin, dass er für alle Kraftfahrzeuge gilt, welche die den Codes entsprechenden Ausgleichseinrichtungen haben. Der Körperbehinderte kann dann mit einem Kraftfahrzeug mit denselben Ausgleichseinrichtungen fahren, wenn sein Auto z. B. einmal beim Service oder in Reparatur ist. Auch kann er beim Umstieg auf ein neues Auto sofort damit fahren, sofern die vorgeschriebenen Ausgleichseinrichtungen eingebaut worden sind. Als häufig in diesem Zusammenhang verwendete Codes sind zu nennen: 20 angepasste Bremsmechanismen, z. B : angepasste Handbremse 25 angepasste Beschleunigungsmechanismen, z. B : Gaspedal (Fußraste) 30 angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs mechanismen, z. B : Parallelpedal 40 angepasste Lenkung, z. B : Standardservolenkung, 40.11: Drehknopf am Lenkrad 78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe Die Festlegung der Zahlencodes laut 9 FSG hat durch einen technischen Sachverständigen zu erfolgen.

5 Der Weg zum Führerschein 8 9 Der Weg zum Führerschein Ist der Führerscheinwerber hingegen beschränkt geeignet, darf er nur jenes Kraftfahrzeug lenken, das in seinem Führerschein mit Fahrgestellnummer und amtlichem Kennzeichen eingetragen ist, wobei auch mehrere Kraftfahrzeuge eingetragen werden können. Es werden folgende Codes eingetragen: 50 Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrgestellnummer) 51 Beschränkung auf ein Fahrzeug (Angabe des amtlichen Kennzeichens) Sind mehrere Codes in einem Führerschein eingetragen, erhält der Führerscheininhaber gemeinsam mit seinem Führerschein ein Merkblatt, in dem die in seinem Führerschein eingetragenen Codes erläutert werden. Gegen in seinem Führerschein eingetragene Codes kann der Führerscheininhaber bei seiner Führerscheinbehörde Berufung einlegen. Auch wenn sich der körperliche Zustand gebessert haben sollte (etwa nach einer Operation), kann man eine Änderung der eingetragenen Codes beantragen. Genauso ist man verpflichtet, der Führerscheinbehörde mitzuteilen, wenn seit Erteilung des Führerscheines körperlich eine Verschlechterung eingetreten ist (etwa die Notwendigkeit, beim Autofahren eine Brille zu tragen). Technisches Gutachten und Beobachtungsfahrt Im Zuge des Ermittlungsverfahrens um Zulassung zur Fahrprüfung kann auch eine Beobachtungsfahrt angeordnet werden, bei der festgestellt wird, welche Ausgleichseinrichtungen ein Körperbehinderter brauchen wird, um ein Auto sicher lenken zu können. Wenn das ärztliche Gutachten eine Beurteilung technischer Fragen voraussetzt (insbesondere die Frage, ob die Bauart und Ausrüstung eines bestimmten Fahrzeuges die in einem auf beschränkt geeignet laufenden Gutachten angeführten körperlichen Beeinträchtigungen ausgleicht), ist das Gutachten eines technischen Sachverständigen einzuholen. Das ärztliche Gutachten kann auch die Beobachtung eines behinderten Führerscheinwerbers hinsichtlich der vorhandenen Betätigungs- und Ausgleichsvorrichtungen eines bestimmten behindertengerecht umgebauten Fahrzeuges beinhalten. Dann wird eine Beobachtungsfahrt angeordnet. Die erforderlichen technischen Umbauten sind bei der Erteilung der Lenkberechtigung vorzuschreiben. Diese Beobachtungsfahrt darf allerdings nur mit einem Schulfahrzeug der in Betracht kommenden Klasse von Kraftfahrzeugen vorgenommen werden. Ist jedoch angesichts besonderer Umstände eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht zu befürchten, so kann die Beobachtungsfahrt, insbesondere bei Besitzern einer Lenkberechtigung, auch mit einem anderen geeigneten Kraftfahrzeug der in Betracht kommenden Klasse vorgenommen werden. Wenn die Beobachtungsfahrt nun ergibt, dass die körperlichen Beeinträchtigungen mit dem (den) für den Körper behinderten entsprechend adaptierten Kraftfahrzeug(en) hinlänglich ausgeglichen werden,

6 Der Weg zum Führerschein Der Weg zum Führerschein so sind Kennzeichen und Fahrgestellnummer sowohl im ärztlichen Gutachten nachzutragen als auch im (rosa) Führerschein zu vermerken oder es ist ein neuer Scheckkartenführerschein auszustellen. Bei einem Fahrzeugwechsel hat die Behörde diese Angaben im Führerschein zu berichtigen oder einen neuen Scheckkartenführerschein auszustellen, wenn ein Sach verständiger bestätigt, dass die technischen Umbauten des neuen Kraftfahrzeuges dem ärztlichen Gutachten entsprechen. Antrag und Amtswege Seit 1. Oktober 2006 muss man nicht mehr zu einer Behörde gehen, um den Führerscheinantrag zu stellen, sondern kann diesen Antrag gleich direkt bei seiner Fahrschule abgeben. Die Fahrschule leitet diesen Antrag dann online an die zuständige Behörde weiter. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen. Wenn Sie noch keinen amtlichen Lichtbildausweis besitzen, empfehlen wir dringend, bei der Behörde einen Reisepass oder Personalausweis ausstellen zu lassen, denn ohne ein derartiges Dokument ist weder die Theorieprüfung noch die Fahrprüfung möglich. Weiters ist eine Bestätigung der Meldung erforderlich. Kostenzuschuss für den Führerscheinerwerb Nach 304 ff ASVG (Allgemeines Sozial versicherungsgesetz) ist es unter dem Titel soziale Rehabilitation möglich, einen Zuschuss bzw. die Übernahme der Gesamtkosten der Führerscheinausbildung zu erhalten. Mit sozialer Rehabilitation ist vor allem der berufliche Wiedereinstieg gemeint. Dieser kann durch den Führerscheinerwerb erleichtert werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger (AUVA, PVArb/PVAng). Dort wird auch der Antrag auf Übernahme der Fahr schulkosten (oder eines Teiles) eingebracht. Das Bundessozialamt kann nach vorherigem Antrag den Zuschuss bzw. die Kostenübernahme gewähren, wenn die betreffende Person arbeitsfähig und mindestens zu 50 % in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und zur Erreichung oder Erhaltung des Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kfz angewiesen ist. Welche Fahrschule ist geeignet? Prinzipiell jede, jedoch gibt es Fahrschulen, die sich auf die Ausbildung körperbehinderter Personen spezialisiert haben und auch über die notwendigen Fahrzeuge verfügen. Die ARBÖ-Behindertenberatung, Tel. 0664/ , informiert Sie gerne. Wie komme ich zur Fahrprüfung? Der theoretische und der praktische Teil erfolgen genau so wie beim nicht körperbehinderten Führerscheinwerber. Die theoretische Fahrprüfung besteht aus einem Test am Computer. Ein Zufallsgenerator wählt aus einem umfangreichen Katalog die zu beantwortenden Fragen

7 Der Weg zum Führerschein Anschaffung des Fahrzeuges aus. Die Prüfungsfahrt erfolgt in dem Schulfahrzeug mit der entsprechenden behindertengerechten Adaptierung. Führerscheinwerber, deren Antrag ab 1. Jänner 2003 gestellt wurde, unterliegen der Mehrphasen fahr ausbildung: Führerscheinneulinge der Klasse B müssen innerhalb von 12 Monaten drei Module absolvieren: Innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach dem Führerscheinerwerb muss eine Perfektionsfahrt, innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach dem Führerscheinerwerb ein Fahrsicherheitstraining mit einem anschließenden verkehrspsychologischen Gruppengespräch und schließlich innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach dem Führerscheinerwerb eine zweite Perfektionsfahrt absolviert werden. Führerscheinneulinge der Klasse A müssen innerhalb von 3 bis 9 Monaten lediglich eine Perfektionsfahrt mit einem anschließenden verkehrspsychologischen Gruppengespräch absolvieren. Grundsätzlich gilt für Führerscheinneulinge dieser Klassen eine Probezeit von 2 Jahren, die bei einem schweren Verkehrsverstoß oder einem Alkoholdelikt jeweils um 1 Jahr verlängert wird, abgesehen davon, dass eine Nachschulung angeordnet wird. Als schwere Verkehrsverstöße gelten z. B. Vorrangverletzungen, Fahrerflucht, Missachtung von Rotlicht an Kreuzungen. Anschaffung des Fahrzeuges Kraftfahrzeugarten nach dem KFG (Kraftfahrzeuggesetz) Allgemeine Begriffsbestimmungen aus dem KFG: Kraftfahrzeug ( 2 Z 1 KFG): Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird. Invalidenkraftfahrzeug ( 2 Z 18 KFG): Ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, das nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, von Körperbehinderten gelenkt zu werden. (Krankenfahrstuhl und dergleichen.) Ausgleichkraftfahrzeug ( 2 Z 24 KFG): Ein Kraftfahrzeug, das durch angebrachte besondere Teile oder Vorrichtungen geeignet ist, die Körperbehinderung seines Lenkers beim Lenken des Fahrzeuges auszugleichen. Wie komme ich zum passenden Auto? Grundsätzlich kann keine Autotype ausgeschlossen werden. Je nach den persönlichen Bedürf nissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe der Türen, Tür öffnungs weite etc.) und den vorgeschriebenen Erforder nissen (der Art der Körperbehinderung ent sprechende Adaptierungen) werden jedoch nicht alle Autos infrage kommen.

8 Anschaffung des Fahrzeuges Anschaffung des Fahrzeuges Einige Hersteller bieten bereits werkseitig Modelle mit gewissen Adaptierungen an. Fahrzeuge anderer Hersteller können ebenfalls in Betracht gezogen werden, müssen jedoch entsprechend umgebaut werden. Informationen über diesbezüglich spezialisierte Werkstätten erhält man bei der ARBÖ-Behindertenberatung. Ist eine Einzelgenehmigung notwendig? Bei Fahrzeugen, die zum Ausgleich der Körper behinderung des Lenkers ausgerüstet oder umgebaut werden, ist eine Einzelgenehmigung oder Anzeige prinzipiell nicht erforderlich, sofern es sich nur um eine unwesentliche Ergänzung oder Änderung handelt. Sind jedoch erhebliche bauliche Veränderungen am Fahrzeug zur Kompensation der Körperbehinderung des Lenkers notwendig, so ist eine Genehmigung der Behörde für die vorgenommenen Änderungen einzuholen. Die Behörde entscheidet dann im Einzelfall, ob das geänderte Fahrzeug vorgeführt werden muss. Die erteilte Genehmigung wird im Typenschein oder im Einzelgenehmigungsbescheid für das Fahrzeug eingetragen. Für den Nachweis der vorgenommenen Genehmigung bei Fahrzeugkontrollen oder der wiederkehrenden Begutachtung ( Pickerl, 57a-Begutachtung) empfiehlt es sich für körperbehinderte Fahrzeuglenker, eine Fotokopie der Eintragung mit der Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug mitzuführen. Vor dem Ankauf eines Kfz, an dem Adaptierungen vorgenommen werden müssen oder bereits angebracht sind, ist es ratsam, bei dem jeweils zuständigen Sachverständigen der Kfz-Landesprüfstelle vorzusprechen, um die im Einzelfall erforderlichen Umbauten oder Änderungen am Fahrzeug mit ihm abzuklären. Nur so kann vermieden werden, dass bereits kostenintensiv durchgeführte Adaptierungen sich nachher als nicht ausreichend oder im Einzelfall als nicht notwendig herausstellen, andere Adaptierungen jedoch vorgeschrieben werden. Auch bei Fragen zur weiteren Vorgangsweise bezüglich Zulassung (Anzeigeverpflichtung, Einzelgenehmigung) wird der Sachverständige Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Unabhängig davon ist es aus versicherungsrechtlichen Gründen jedenfalls empfehlenswert, Änderungen am Fahrzeug mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer zu besprechen, um bei Eintritt eines Versicherungsfalles nicht Gefahr zu laufen, dass sich die Versicherung leistungsfrei erklärt. In Ihrem ARBÖ-Prüfzentrum.

9 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Überblick über die finanziellen Besserstellungen von körperbehinderten Kraftfahrern Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe ( 36 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz) Kostenzuschuss beim Führerscheinerwerb ( 304 AUVG ff) zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. des beruflichen Wiedereinstieges (siehe Seite 10); Zinsenfreies Darlehen/Kostenzuschuss zum Kraftfahrzeugerwerb zum Zweck der beruflichen Rehabilitation bzw. des beruflichen Wiedereinstieges Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer ( 4 Abs. 3 Z 9 Versicherungs steuergesetz) Pauschale Steuerfreibeträge für Pkw-Kosten zusätzlich zum allgemeinen Pauschal betrag für Körperbehinderte nach 35 Einkommen steuer gesetz Gratisvignette für die Benutzung der Autobahnen Ermäßigter Jahrestarif für die Mautstraßen, insbesondere auf der A 9 Pyhrnautobahn, der A 10 Tauernautobahn, der A 13 Brennerautobahn und der S 16 Arlberg-Schnellstraße Ausnahmeregelungen für körperbehinderte Kraftfahrer bei Halte- und Parkverboten ( 29b Abs. 2 StVO) Körperbehinderte Lenker von Ausgleichs kraft fahr zeugen oder von Pkw, die aufgrund eines Gebrechens des Lenkers im Zusammenhang mit einer bedingt erteilten Lenkberechtigung umgebaut wurden, haben bei der Kfz-Haftpflichtversicherung trotz gewählter Variante A (also Verzicht auf einen Miet wagen) einen Anspruch auf Ersatz der Miet wagen kosten (ausgenommen Code nur Automatikgetriebe ). Der Besitz eines Ausweises nach 29b StVO (Parkausweis für Behinderte) und/oder eines Behindertenpasses ist/ sind in diesen Fällen, neben anderen Erfordernissen, Voraussetzung. Rückvergütung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) Die NoVA wird immer nur bei der Erstanmeldung in Österreich fällig, also: bei in Österreich angemeldeten Neuwagen, nicht bei Gebrauchtwagen, wenn kein Eigenimport aus dem Ausland erfolgt ist. Keine NoVA wird für Lkw und Anhänger fällig! Die NoVA wird gem. 36 Abs. 3 Bundesbehindertengesetz bis zu einem Kaufpreis von höchstens , rückerstattet. Diese Grenze erhöht sich um die Kosten für behinderungsbedingte und NoVA-pflichtige Umbauten wie beispielsweise Automatik, Servolenkung, Umbau von Pedalen und dergleichen. Die Rückvergütung der NoVA ist unabhängig vom Einkommen alle fünf Jahre möglich (gerechnet von einem Zulassungsdatum bis zum nächsten). Hinweis: Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Kraftfahrzeuges ohne eigenes Ver schulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Voraussetzungen: Das Kraftfahrzeug muss auf den Körperbehinderten zugelassen sein. Der Antragsteller muss über eine Lenkberechtigung verfügen oder, falls dies nicht möglich ist, glaubhaft machen, dass ein Kraftfahrzeug überwiegend (mindestens zwei Mal wöchentlich) für seine persönliche Beförderung genutzt wird und er mit dem Lenker im gemeinsamen Haushalt lebt. Dies ist von

10 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte entsprechenden Stellen (Ambulatorium, Schule, Arzt, Kindergarten etc.) zu bestätigen. Nachweis, dass der behinderte Mensch auf die Benützung des Kraftfahrzeuges angewiesen ist, durch: - Ausweis gemäß 29b StVO (Feststellung der schweren Gehbehinderung) Eintragung einer dauernden starken Gehbehinde rung, der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesund heitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass Es ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Der Behinderte muss Eigentümer und nicht bloß Nutzer sein. Bei der Beförderung von behinderten Kindern und einem entsprechenden Nachweis wird die NoVA auch dann rückerstattet, wenn das Kraftfahrzeug regelmäßig verwendet wird, um behinderte Kinder zum Arzt, zur Schule oder in den Kindergarten zu bringen. Zuständige Behörde: Bundessozialamt und seine Landesstellen. Mitzubringende Dokumente: Ansuchen um Abgeltung der Normverbrauchsabgabe Ausweis gemäß 29b StVO Behindertenpass, der die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit bescheinigt oder ein Gutachten, ausgestellt vom ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes Kopie der Zulassungsbescheinigung Kopie der Lenkberechtigung: Wenn der Körperbehinderte keine Lenkberechtigung vorweisen kann, aber wenigstens Eigentümer des Wagens ist, muss er glaubhaft machen, dass der Wagen hauptsächlich zu seiner persönlichen Beförderung benützt wird und der Lenker mit ihm im gleichen Haushalt lebt Pkw-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg) Allfällige Bestätigungen über die Nutzung des Kraftfahrzeuges Auch beim Erwerb eines Leasingkraftfahrzeuges kann die NoVA bis zu einem Anschaffungspreis von , rückerstattet werden, wobei behinde rungsbedingte NoVA-pflichtige Umbauten diesen Betrag erhöhen können. Die Höhe des Gesamt kaufpreises ist vom Leasinggeber zu bestätigen, damit die geleistete NoVA für das Finanzamt ersichtlich wird. Eine auf den Namen des Erwerbers lautende Rechnung über den Restkaufpreis ist ebenfalls vorzulegen. Zinsenfreies Darlehen/Kostenzuschuss für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges Beim Neukauf und bei der Adaptierung eines Kraftfahrzeuges kann ein Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses/Darlehens gestellt werden, das von der zuständigen Pensionsversicherung gewährt wird. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von einem Zulassungsdatum bis zum nächsten).

11 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Hinweis: Bei Totalschaden oder irreparabler Beschädigung des Fahrzeuges ohne eigenes Verschulden kann um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Für den Zuschuss bzw. das Darlehen infrage kommender Personenkreis: Versicherte und Bezieher einer Invaliditätspension nach dem ASVG, die gehbehindert sind und ein Kfz zur Erreichung des Arbeitsplatzes und somit zur Sicherung des Dienstverhältnisses bzw. zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess benötigen Es muss sich um eine Person des begünstigten Personenkreises handeln (siehe Seite 22) Das zinsenfreie Darlehen wird im Rahmen der sozialen Rehabilitation für einen Pkw mit Grundausstattung inkl. aller notwendigen Umbauten (nicht aber Luxusausstattungen wie z. B. Schiebedach, Klimaanlage u. Ä.) gewährt Voraussetzungen: Das Kraftfahrzeug muss auf den Körperbehinderten zugelassen sein. Der Antragsteller muss über eine Lenkberechtigung verfügen oder, falls dies nicht möglich ist, glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug überwiegend (mindestens zwei Mal wöchentlich) für seine persönliche Beförderung genutzt wird, und er mit dem Lenker im gemeinsamen Haushalt lebt. Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder dem beruflichen Wiedereinstieg dienen. Als Nachweis genügt die Vorlage des Lohnzettels. Es muss eine dauernde schwere Gehbehinderung, eingetragen in den Ausweis nach 29b StVO (Parkausweis für Behinderte), vorliegen. Die Behinderung muss das Benützen öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich machen. Dies muss im Behindertenpass oder mittels Gutachten durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes bescheinigt werden. Es ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Der Behinderte muss Eigentümer und nicht bloß Nutzer sein. Höchstgrenze: Der Berechnung des Zuschusses/Darlehens ist der Kaufpreis des Kraftfahrzeuges bis zu einem Betrag von ,20 zugrunde zu legen. Zuständige Behörde: Zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes oder der Sozialversicherungsträger. Folgende Stellen gewähren Zuschüsse und zinsenlose Darlehen: Bundessozialamt und seine Landesstellen Sozialversicherungsträger Arbeiterkammer Unfallversicherungsanstalt Bezirkshauptmannschaften Mitzubringende Dokumente: Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (Darlehen/ Zuschuss) für den Ankauf bzw. die Adaptierung eines Kraftfahrzeuges (Formulare sind auf abrufbar)

12 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Ausweis gemäß 29b StVO oder ein Gutachten des ärztlichen Dienstes der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes Kopie der Zulassungsbescheinigung Kopie der Lenkberechtigung (Führerschein) Pkw-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg) Lohnzettel als Einkommensnachweis Zusätzlich: Geburts-, Heiratsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Führerschein, Sicherheiten (beispielsweise Bürgschaft) Begünstigter Personenkreis Voraussetzungen: Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Einschätzung durch die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes nach Richtsätzen) Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, Staatsbürger der EU oder anerkannter Flüchtling Ausgeschlossen sind folgende Personen: Personen, die sich in einer Schul- oder Berufs ausbildung (ausgenommen Lehrlinge u. a.) befinden Bezieher einer dauernden Pensionsleistung oder Menschen über 65 Jahre, die nicht mehr erwerbstätig sind Personen, die auf Grund der Schwere der Behinderung nicht in der Lage sind, auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einer geschützten Werkstätte (integrativer Betrieb) tätig zu sein Vorteile der Begünstigung: Erhöhter Kündigungsschutz Entgeltschutz (Lohn und Gehalt dürfen wegen einer Behinderung nicht vermindert werden) Steuerliche Vergünstigungen für die Behinderten selbst und deren Arbeitgeber Zugang zu Förderungen für die Behinderten selbst und deren Arbeitgeber Eventuell Zusatzurlaub, wenn der jeweilige Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder das Dienstrecht dies vorsieht Achtung: Eine finanzielle Dauerleistung, wie Rente oder Pension, gibt es aufgrund der Einstufung als begünstigter Behinderter allerdings nicht. Zuständige Behörde: Die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes. Mitzubringende Dokumente: Formloser Antrag Ärztliche Befunde Staatsbürgerschaftsnachweis Der Antrag auf Anerkennung als begünstigte Person ist gebührenfrei. Es erfolgt eine Untersuchung durch einen ärztlichen Sachverständigen der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes. Über das Ergebnis erhalten Sie einen Bescheid (Berufungsmöglichkeit beim jeweiligen Landeshauptmann). Die Begünstigung wird rückwirkend ab dem Tag des Einlangens des Antrags bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes gewährt.

13 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer (Versicherungssteuer II) Körperbehinderte sind gemäß 4 Abs. 3 Z 9 Ver sicherungs steuergesetz von der motorbezogenen Versicherungssteuer, die von der Kfz-Haftpflicht versiche rung eingehoben wird, befreit. Voraussetzungen: Überreichung einer Abgabenerklärung (Formular Nr. KR 21) an das Finanzamt durch den Versicherer. Dieses Formular kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: Kraftfahrzeugsteuer/2002/Kr21.pdf Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den Behin derten Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die den Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet werden. Nachweis der Körperbehinderung Als Nachweis der Körperbehinderung gilt: Ausweis nach 29b StVO (Parkausweis für Behinderte) Eintragung im Behindertenpass über eine dauernde schwere Gehbehinderung, Blindheit oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung Die Steuerbefreiung gilt jeweils für ein Kraftfahrzeug. Überschneidungen bis zu einem Monat, z. B. bei Fahrzeugwechsel, sind erlaubt. Bei Wechselkennzeichen sind bis zu drei Kraftfahrzeuge steuerbefreit. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerbefreiung mit der Überreichung der Abgabenerklärung. Wird der Nachweis der Körperbehinderung erst nachträglich beigebracht, hat dies keine negativen Folgen, der Anspruch auf Steuerbefreiung bleibt in voller Höhe erhalten. Der Antrag auf Steuerbefreiung ist bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung zu stellen. Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Gemäß 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz unterliegen dieser Steuer alle Kraftfahrzeuge, deren höchst zulässiges Gesamt gewicht 3,5 Tonnen übersteigt und Zugmaschinen. Gemäß 2 Abs. 1 Z 12 Kraft fahr zeug steuergesetz sind körperbehinderte Kraftfahrer von dieser Abgabe befreit. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie wie oben beschrieben. Ausnahmen für körperbehinderte Kraftfahrer beim Halten und Parken Allgemeine Begriffsbestimmungen aus der StVO (Straßenverkehrsordnung) Anhalten: Das durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Zum- Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges

14 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Halten: Eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit Parken: Das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine länger als zehn Minuten andauernde Zeit Halte- und Parkverbote Ausnahmen für dauernd stark gehbehinderte Personen (Ausweis nach 29b StVO) Halten Inhaber eines Ausweises gem. 29b (siehe Seite 34) dürfen mit dem von ihnen selbst gelenkten Fahrzeug oder mit einem Fahrzeug, das sie als Mitfahrer benützen, zum Aus- oder Einsteigen sowie für die Dauer des Aus- oder Einladens der für die geh behinderte Person nötigen Behelfe (Rollstuhl und dergleichen) im Halte- und Parkverbotsbereich halten. (Die Kennzeichnung dieser Bereiche erfolgt durch das Straßenverkehrszeichen Halten und Parken verboten.) Diese Ausnahme gilt auch für das Verbot des Abstellens eines Fahrzeuges in zweiter Spur. Parken Ferner dürfen Inhaber eines Ausweises gem. 29b StVO mit dem von ihnen selbst gelenkten Fahrzeug oder Lenker von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern: in einer Kurzparkzone zeitlich unbegrenzt ohne Parkscheibe (Achtung: Es geht hier nur um die Parkdauer; die Leistung der Parkometerabgabe ist nicht Bundes-, sondern Ländersache und somit unterschiedlich geregelt, sie wird nicht durch 29b StVO ausgeschlossen; siehe Seite 29); in einer Fußgängerzone, während der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf; auf Straßenstellen, die durch das Straßen verkehrszeichen Parken verboten gekennzeichnet sind, parken. Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen bzw. beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen. Behindertenparkplätze Seitens der Behörden muss dafür Sorge getragen werden, dass für Besitzer eines Ausweises nach 29b StVO in unmittelbarer Nähe ihrer Wohn- oder Arbeitsstätte bzw. in der Nähe von häufig besuchten Gebäuden (Bundessozialämter, Krankenhäuser usw.) Parkraum freigehalten wird. Diese Parkplätze sind durch eine Zusatztafel mit dem Behindertensymbol erkennbar. Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit 29b StVO-Ausweisen parken. Ansuchen: Auf Ansuchen kann die Behörde für ein bestimmtes Kraftfahrzeug einen Behindertenparkplatz bei der Arbeitsstelle bzw. dem Wohnsitz der körperbehinderten Person zuordnen. Dieser Parkplatz wird in der Regel durch Angabe des Kennzeichens auf einer Zusatztafel unterhalb des Halteund Parkverbotschildes zusätzlich zum Behindertensymbol kenntlich gemacht. Auf einem solchen Parkplatz darf ein anderes Fahrzeug weder halten noch parken.

15 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Dieses Ansuchen kann in Wien von der behinderten Person online gestellt werden unter amtshelfer/verkehr/organisation/behindertenzone.html Es wird eine Ortsverhandlung durchgeführt, zu der Sie schrift lich eingeladen werden (bitte unbedingt den Ausweis gemäß 29b StVO zur Verhandlung mitnehmen). Die zusätzliche Einschränkung einer Behindertenzone auf ein polizeiliches Kennzeichen ist möglich, wenn die behinderte Person Rollstuhlfahrer ist oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen. Zuständige Behörden: In Wien: Magistratsabteilung 46, In den Bundesländern: die Bezirkshauptmannschaften In den Statutarstädten: der Magistrat Gebühren: Für den Antrag: 13,20 Für die Vergebührung der Niederschrift: 13, Verwaltungsgebühr: 3,99 Je zuständigem Beamten bei der Ortsverhandlung: 7,63 Abhängig vom Bundesland kann die Höhe der Gebühren variieren und es können zusätzliche Abgaben eingehoben werden. Selbstverständlich gilt auch bei der Inanspruchnahme eines Behindertenparkplatzes: Der Ausweis gemäß 29b StVO ist im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen bzw. beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen. Achtung: Auch eine nicht lenkberechtigte körperbehinderte Person kann (sofern sie im Besitz eines Aus weises gem. 29b StVO ist) um einen Behindertenparkplatz ansuchen. Voraussetzung ist aber, dass das Auto (glaubwürdig) zum Zweck des Behinderten genützt wird. Die Freihaltung des Parkplatzes gilt nur für das Kfz des Antragstellers, nicht für einen Dritten, auch nicht für einen anderen Körperbehinderten, selbst wenn dieser im Besitz eines Ausweises gem. 29b StVO sein sollte. Parkgebühren/Kurzparkzonen Das in 29b Abs. 3 lit. b StVO normierte Recht, in Kurzparkzonen ohne zeitliche Beschränkung zu parken, geht nicht automatisch auch mit der Befreiung von der Parkometerabgabe einher, da dies für jedes Bundesland eigens geregelt wird. Nach allen neun landesgesetzlichen Bestimmungen sind zwar Lenker, die Inhaber eines Ausweises gemäß. 29b StVO sind, von der Parkgebühr befreit. Für Gehbehinderte als Mitfahrer gelten aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Jedenfalls ist der Ausweis gemäß 29b StVO hinter der Windschutzscheibe des Wagens deutlich sichtbar anzubringen. Bloße Einkaufsfahrten, die für einen Ausweisinhaber gemäß 29b StVO durchgeführt werden, ohne dass dieser selbst mitfährt, führen zu keiner Befreiung vom Parkometerentgelt.

16 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Steuervergünstigungen Pauschalbetrag für Pkw-Kosten Für Körperbehinderte, die ihr eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung benötigen, gibt es einen Steuerfreibetrag von 153, monatlich. Dieser wird zusätzlich zum allgemeinen Pauschalbetrag für Körperbehinderte nach 35 Einkommensteuergesetz gewährt. Als Nachweis gilt der Ausweis gemäß 29b StVO oder der Nachweis von der Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer. Verkehrsabsetzbetrag Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein pauschaler Freibetrag von 291, jährlich, den jeder aktive Arbeitnehmer automatisch als Abgeltung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erhält ( 33 Abs. 5 Z 1 EStG). Der Verkehrsabsetzbetrag vermindert die Steuerschuld daher um 291,. Pendlerpauschale Die Pendlerpauschale muss vom Dienstnehmer beantragt werden. Die Kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich, aber nicht zumutbar ist. Die tatsächliche Benützung des Kraftfahrzeuges muss nicht nachgewiesen werden. Die Große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist, zum Beispiel wegen zu großen Zeitaufwandes oder auch wegen nachgewiesener starker Gehbehinderung. Der Aufwand muss folgende Sätze überschreiten: 2 20 Kilometer oder 1,5 Stunden Kilometer oder über 2 Stunden über 40 Kilometer oder über 2,5 Stunden Beide Absetzbeträge sind nach Kilometer-Entfernung gestaffelt, bei mehreren Wohnsitzen gilt der dem Arbeitsplatz nächstgelegene. Die Kleine Pendlerpauschale beträgt: ab 20 km 45,50 monatlich, 546,00 jährlich ab 40 km 90,00 monatlich, 1.080,00 jährlich ab 60 km 134,50 monatlich, 1.614,00 jährlich Die Große Pendlerpauschale beträgt: ab 2 km 24,75 monatlich, 297,00 jährlich ab 20 km 98,25 monatlich, 1.179,00 jährlich ab 40 km 171,00 monatlich, 2.052,00 jährlich ab 60 km 244,25 monatlich, 2.931,00 jährlich Gratisvignette für die Autobahnen und Schnellstraßen Die ASFINAG stellt für körperbehinderte Zulassungsbesitzer von Kraftfahrzeugen Vignetten unentgeltlich zur Verfügung.

17 Vorteile für Körperbehinderte Vorteile für Körperbehinderte Diese sind beim Bundessozialamt zu beantragen und werden von diesem bei Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen kostenlos zugewiesen. Voraussetzungen: Örtliche Zuständigkeit (= Sprengel) der entsprechenden Landesstelle des Bundes sozial amtes, wo der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat Das Kfz des Behinderten muss auf diesen zugelassen sein und darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten. Besitz eines Behindertenpasses, aus dem hervorgeht, dass eine dauernde Gehbehinderung und die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel besteht (infolge Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung) Falls trotz fristgerechter Antragstellung keine rechtzeitige Übersendung der Gratisvignette erfolgt und vorerst eine Vignette gekauft werden muss, kann die Rückerstattung des Kaufpreises bei der ASFINAG beantragt werden. Mitzubringende Dokumente: Kopie des Eintragungsvermerkes im Behindertenpass Kopie der Zulassungsbescheinigung des Inhabers des Behindertenpasses Originalbestätigung des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige Übersendung der Jahresvignette nicht mehr erfolgen konnte Unterer Vignettenabschnitt (Allonge) Jahreskarte für behinderte Fahrzeuglenker auf Österreichs Mautstrecken Die Jahreskarte gilt für die A 9 Pyhrnautobahn, die A 10 Tauernautobahn, die A 13 Brennerautobahn und die S 16 Arlberg-Schnellstraße. Sie gilt nicht für die A 11 Karawankenautobahn. Der Preis beträgt 7,. Voraussetzungen für den Erhalt der Jahreskarte sind: Vorlage eines Ausweises gem. 29b StVO (Parkausweis für Behinderte) Eintragung einer Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines behindertengerecht umgebauten Kfz im Führerschein (zumindest Eintragung bezüglich Einschränkung auf Automatikgetriebe) Die Jahreskarte für behinderte Lenker wird nur auf ein auf diesen zugelassenes Kfz gewährt und ausgestellt Es besteht auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Jahreskarte, die ausschließlich auf der A 13 gilt. Voraussetzungen: Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opfer ausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbs fähigkeit mindestens 50 % beträgt Schwergeschädigte nach 9 Abs. 2 Kriegs opferversorgungsgesetz BGBl. 152/1957 Inhaber eines Blindenausweises Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können

18 Ausweis gemäß 29b StVO Ausweis gemäß 29b StVO Ausweis gemäß 29b StVO Parkausweis für Behinderte Der Ausweis dient als Nachweis der dauernden schweren Gehbehinderung unter anderem für: die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungs steuer, der Kraftfahrzeugsteuer und der Haftpflichtversicherungssteuer, das Ansuchen um finanzielle Unterstützungen für die Adaptierung von Kraftfahrzeugen, die Rückvergütung der NoVA, das Ansuchen auf einen Behindertenparkplatz. Inhaber dieses Ausweises dürfen zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für die geh behinderte Person nötigen Behelfe, wie z. B. eines Rollstuhls: an Straßenstellen, die durch ein Halte- und Parkverbot gekennzeichnet sind, in zweiter Spur halten, wenn dadurch keine Verkehrsbeeinträchtigung entsteht, auf Straßen und Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist, parken, in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung parken, in einer Fußgängerzone in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf, parken. Wichtig: Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen bzw. beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen. Für das Ansuchen bestehen keine Formvorschriften. Zuständige Behörden: In Wien: Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) In den Bundesländern: die Bezirkshauptmannschaft In Statutarstädten der Magistrat Gebühren: Für den Antrag: 13,20 Für den Ausweis: 13,20 Zusätzlich eine vom Bundesland abhängige Landesverwaltungsabgabe: ca. 6,54 (Betrag kann von Land zu Land leicht variieren) Der Antrag ist von der behinderten Person zu stellen Behindertenpass Der Behindertenpass dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung. Er wird dreisprachig ausgestellt (Englisch, Französisch, Deutsch) und auch im Ausland anerkannt. Der Behindertenpass nach 40 ff Bundesbehindertengesetz ist neben dem Ausweis gem. 29b StVO für viele finanzielle Besserstellungen wichtig, etwa für diverse Steuerbefreiungen rund ums Auto (NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer). Voraussetzungen: Der Behindertenpass kann von Personen in Anspruch genommen werden, deren gewöhnlicher Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich ist und die als,,begünstigte Behinderte (siehe auch Seite 22) einer der folgenden Kategorien angehören: Bezieher von Pflegegeld oder vergleichbarer Leistungen Bezieher erhöhter Familienbeihilfe

19 Vorteile durch den ARBÖ 36 Das Sozialministerium informiert Bezieher einer Geldleistung wegen Berufsunfähigkeit und dergleichen Der Grad der Behinderung bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit muss mindestens 50 % betragen. Falls kein gültiger Bescheid oder entsprechendes Urteil vorliegt (z. B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld), stellt ein Arzt der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes den Grad der Behinderung fest. Zuständige Behörde: Die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes. Mitzubringende Dokumente: Lichtbildausweis und ein Lichtbild Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses Formular E1a Beilage zur Einkommensteuererklärung Bescheide und Urteile oder Krankengeschichte, Befunde etc. Vorteile durch den ARBÖ Als ARBÖ-Mitglied haben Sie als körperbehinderter Kraftfahrer folgende Vorteile: Sie haben Anspruch auf einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Ermäßigung bei der 57a-Begutachtung durch den ARBÖ ARBÖ-Mitglieder, die in einem Rollstuhl unterwegs sind, sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Österreich haftpflichtversichert. barrierefrei übersichtlich informativ Die Informationsplattform zum Behindertengleichstellungspaket Interessensbereiche (Menschen mit Behinderungen, ArbeitgeberInnen und Behinderungen, Diskriminierung durch Barrieren, Barrierefreiheit im Web) Serviceteil mit Antragsformularen, Richtlinien, Infos zu Förderungen sowie Links zu Beratungs- und Servicestellen Interaktives Forum zum Informationsaustausch für alle InteressentInnen Barrierefreier Zugang durch WAI-Konformität, Leichter-Lesen-Versionen und Gebärdensprachenvideos Zentrale Anlaufstelle: Bundessozialamt Tel (gebührenfrei) Fax (gebührenfrei) gleichstellung@basb.gv.at SMS (für gehörlose Menschen)

20 Wichtige Ansprechpartner Wichtige Ansprechpartner Landesstellen des Bundessozialamtes Landesstelle Wien 1010 Wien, Babenbergerstraße 5 Tel , Fax 01/ bundessozialamt.wien1@basb.gv.at Landesstelle Niederösterreich 3100 St. Pölten, Grenzgasse 11/3 Tel , Fax bundessozialamt.noe1@basb.gv.at Für das östliche und südliche Niederösterreich ist die Landesstelle Wien zuständig Tel , Fax bundessozialamt.noe1@basb.gv.at Landesstelle Oberösterreich 4021 Linz, Gruberstraße 63 Tel , Fax bundessozialamt.ooe@basb.gv.at Landesstelle Vorarlberg 6900 Bregenz, Rheinstraße 32/3 Tel , Fax bundessozialamt.vlbg@basb.gv.at Landesstelle Kärnten 9010 Klagenfurt, Kumpfgasse Tel , Fax bundessozialamt.ktn@basb.gv.at Landesstelle Burgenland 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 33a Tel , Fax bundessozialamt.bgl1@basb.gv.at Internet: Quelle: Landesstelle Salzburg 5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a Tel , Fax bundessozialamt.sbg1@basb.gv.at Landesstelle Steiermark 8021 Graz, Babenbergerstraße 35 Tel , Fax bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at Landesstelle Tirol 6010 Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 3 Tel , Fax: bundessozialamt.tirol1@basb.gv.at Die ARBÖ-Windschutzscheiben-Reparatur behebt Bruchstellen rasch und preiswert.

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