Inhaltsübersicht. Probezeit - Dauer
|
|
|
- Meta Martin
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Probezeit - Dauer Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelungen 3. Tarifliche Regelungen 4. Vertragliche Regelungen 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Befristung 5.2 Bemessungsfaktoren 5.3 Doppelbefristung 5.4 Vertragsstrafe 5.5 Zweites Ausbildungsverhältnis Monats-Frist Monats-Frist - 2 Information 1. Allgemeines Der Arbeitgeber kann die Dauer der Probezeit nur bedingt selbst festlegen. Die gesetzliche Höchstdauer beträgt sechs Monate. Das ist im Normalfall auch genug. Beide Parteien haben in diesen sechs Monaten ausreichend Gelegenheit, sich kennenzulernen und festzustellen, ob Arbeit, Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeignet sind. Wenn nicht, spricht alles für ein schnelles Ende. Arbeitgeber dürfen nicht planlos an eine Probezeit herangehen. Oft entscheidet sich schon nach wenigen Tagen, ob ein Mitarbeiter ins Team passt und die Chemie stimmt. Die Beurteilung von Leistung und Qualifikation verlangt dagegen etwas mehr Zeit - aber auch hier ist es nicht gut, Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben. Der Arbeitgeber tut gut daran, sich Beurteilungsziele und -zeiträume zu setzen und danach innerhalb der Probezeit zügig seine Entscheidung für oder gegen den Arbeitnehmer zu treffen. Während 622 Abs. 3 BGB die Obergrenze für die Dauer der Probezeit setzt, haben Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, auch nach unten hin Grenzen zu ziehen. Sieht ein Tarifvertrag vor, "die Probezeit darf drei Monate nicht überschreiten", dann sind eben diese drei Monate die Messlatte. Während der Arbeitgeber frei entscheiden kann, ob er eine Probezeit will, schränken Gesetz und Tarifvertrag sein Wahlrecht bei der Dauer ein. 2. Gesetzliche Regelungen Das BGB sieht keine ausdrückliche Bestimmung für die Vereinbarung einer Probezeit vor. Es sagt in 622 Abs. 3 BGB lediglich in dem Nebensatz "längstens für die Dauer von sechs Monaten", dass dessen 2-wöchige Kündigungsfrist lediglich "Während einer vereinbarten Probezeit" und dann eben nur für den maximalen Zeitraum von sechs Monaten gelten soll. Wenn die Dauer der Probezeit nicht spezialgesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist, darf der aok-business.de - PRO Online,
2 Arbeitgeber den von 622 Abs. 3 BGB geöffneten Rahmen in vollem Umfang ausschöpfen. Die vereinbarte Dauer der Probezeit muss auch sachlich nicht besonders begründet sein. So ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bei einfachen Tätigkeiten eine kurze Probezeit und die sechs Monate nur dann zu vereinbaren, wenn die Tätigkeit qualifizierter ist und höhere Anforderungen stellt. In anderen Gesetze wird die Dauer der Probezeit amtlich festgelegt: Beispiele: Altenpflegegesetz : 18 AltPflG - sechs Monate Berufsbildungsgesetz : 20 BBiG - mindestens einen Monat, höchstens vier Freiwilliger Wehrdienst: 54 WPflG - sechs Monate Hebammengesetz : 16 HebG - sechs Monate Heimarbeitsgesetz : 29 HAG - längstens sechs Monate Krankenpflegegesetz : 13 KrPflG - sechs Monate In diesen Fällen ist die Dauer der Probezeit entweder konkret vorgeschrieben oder es wird ein Zeitfenster geöffnet, in dem die individuelle Probezeit liegen muss (s. 20 BBiG ). 3. Tarifliche Regelungen Wo die Dauer der Probezeit nicht zwingend gesetzlich vorgegeben ist, können tarifliche Regelungen ihre Länge bestimmen. Bei ihnen ist davon auszugehen, dass die Tarifpartner die Bedürfnisse ihrer Branche erkannt und bei ihrer Probezeitregelung berücksichtigt haben. Häufig ist es so, dass die Länge der Probezeit mit zunehmenden Anforderungen steigt und auch davon abhängt, wie schnell eine frei zu machende Stelle über den Arbeitsmarkt wieder besetzt werden kann. Für die Dauer der Probezeit gibt es unterschiedliche tarifliche Regelungen. Beispiele: Baugewerbe Bundesrepublik: keine besondere Regelung Elektrohandwerk Baden-Württemberg: "darf bei dem/der gewerblichen Beschäftigten einen Monat, bei dem/der kaufmännischen und technischen Beschäftigten sowie Beschäftigten in Meisterfunktion drei Monate nicht überschreiten" - 3 MTVEHBW00 Friseurhandwerk Niedersachsen: 30 Kalendertage ("es sei denn, dass im Arbeitsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist") - 3 MTVFriNi99 öffentlicher Dienst Bundesrepublik: "sechs Monate..., soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist" - 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD Zeitarbeit Bundesrepublik (BZA): die "ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit" MTVBZA Auch wenn 622 BGB hierzu keine Regelung enthält: Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können mit ihren Arbeitnehmern die Dauer einer sonst tariflich vorgesehenen Probezeit einzelvertraglich vereinbaren. Ob es sinnvoll ist, sich als nicht tarifgebundener Arbeitgeber an einer tariflich vorgegebenen Probezeitdauer zu orientieren, kann nicht generell gesagt werden. Für den Arbeitgeber ist entscheidend, ob er davon einen Vorteil hat. Ansonsten erlaubt ihm ja schon 622 Abs. 3 BGB, die Höchstdauer von sechs Monaten auszuschöpfen. Im Ergebnis kommt es auf den Einzelfall an aok-business.de - PRO Online,
3 Ganz wichtig: die sonst 6-monatige Dauer einer Probezeit kann durch einen Tarifvertrag auch beschränkt werden. Sieht der Tarifvertrag für bestimmte Arbeitnehmer eine einmonatige Probezeit vor, kann der tarifgebundene Arbeitgeber sie nicht vertraglich verlängern. Er muss sich - wenn der Tarifvertrag keine Öffnungsklausel enthält - an diese Zeitvorgabe halten. 4. Vertragliche Regelungen 622 Abs. 3 BGB sieht für die Probezeit nur eine Maximaldauer von sechs Monaten vor. Soweit keine tariflichen Regeln entgegenstehen, dürfen die Arbeitgeber die Dauer der Probezeit im gesetzlich vorgezeichneten Rahmen selbst bestimmen. Ansonsten müssen sie die tariflichen Vorgaben beachten. Beispiel Der Branchentarifvertrag sieht für einfache Helfertätigkeiten vor: "Im Bereich der Lohngruppe 1a darf die Probezeit drei Monate nicht überschreiten". Die Figarow GmbH, ein Lieferant von Frisörbedarf, möchte allerdings mit ihren Produktionshelfern Arbeitsverträge schließen, die eine 6-monatige Probezeit vorsehen. Das ist nach dem geltenden Branchentarifvertrag nicht möglich. Drei Monate sind die Obergrenze. Sieht der Tarifvertrag für die Dauer der Probezeit eine Obergrenze vor, darf der Arbeitgeber die volle Grenze ausnutzen - nur nicht überschreiten. Beispiel: Die Figarow GmbH aus dem vorausgehenden Beispiel darf die Probezeit für ihre Helfer auf maximal drei Monate anlegen. Ob sie mit ihren Helfern dann eine Probezeit vereinbart, die eine Woche, zwei Wochen, einen Monat oder zwei Monate dauert, bleibt ihr dagegen selbst überlassen. Sie kann sich innerhalb des tariflich abgesteckten Rahmens frei bewegen. Sie darf sogar völlig auf eine Probezeit verzichten. Weder 622 Abs. 3 BGB noch der einschlägige Branchentarifvertrag verpflichten die Figarow GmbH, mit ihren Leuten eine Probezeit zu vereinbaren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten im Arbeitsvertrag nicht nur einfach eine Probezeit vereinbaren, sondern schon klar machen, wie lange die Probezeit dauern und über welchen Zeitraum sie gehen soll. In der Praxis haben sich unterschiedliche Absprachen bewährt - eine allgemein gehaltene "Das Arbeitsverhältnis beginnt am <Jahr>. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit" - oder eine konkret formulierte: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am <Jahr>. Die Zeit vom <Jahr> bis zum <Jahr> ist Probezeit. Während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden." Alternativ bietet es sich an, die Probezeit zu befristen. "Das Arbeitsverhältnis wird zunächst zur Probe eingegangen und befristet. Es beginnt am <Jahr> und endet am <Jahr>, ohne dass es einer Kündigung bedarf". Beispiel: Die Figarow GmbH vereinbart mit Helferin Wendy Weller, dass das Arbeitsverhältnis zunächst für die Zeit vom auf den befristet zur Probe eingegangen wird. Am teilt Wendy ihrem Arbeitgeber mit, dass sie schwanger ist. Das befristete Probearbeitsverhältnis endet trotzdem mit Ablauf der Befristung am und das ganz automatisch und ganz ohne Kündigung aok-business.de - PRO Online,
4 Die Höchstdauer der gesetzlichen/tariflichen Probezeit gibt auch die Höchstdauer der befristeten Probezeit vor: nach 622 Abs. 3 BGB nicht länger als sechs Monate, nach den zu beachtenden Tarifbestimmungen die danach maßgebliche Dauer. 5. Rechtsprechungs-ABC An dieser Stelle werden einige der interessantesten Entscheidungen zum Thema Dauer der Probezeit in alphabetischer Reihenfolge nach Stichwörtern geordnet hinterlegt: 5.1 Befristung Vereinbaren die Parteien einen auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag und gleichzeitig damit die Regelung, "Die ersten 6 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit", ist das keine Umgehung der Regelung in 14 TzBfG, zumal 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG ja ausdrücklich den Befristungszweck Erprobung vorsieht. "Sowohl die Vereinbarung einer Probezeit als auch die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit trotz vereinbarter Befristung bleiben verständlich und vollziehbar. Insbesondere setzt die Maßgeblichkeit der Kündigungsfrist des 622 Abs. 3 BGB nicht voraus, dass überhaupt eine Vereinbarung über die Kündigungsfrist während der vereinbarten Probezeit getroffen wird, sondern nur, dass vertraglich eine Probezeit vereinbart wird" ( LAG Rheinland-Pfalz, Sa 181/09 ; bestätigt durch LAG Rheinland-Pfalz, Sa 404/10 ). 5.2 Bemessungsfaktoren Das Probearbeitsverhältnis soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, sich ein Bild davon zu machen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer für die "übertragene Tätigkeit und Stellung im Betrieb geeignet ist". Daher muss die Dauer der vereinbarten Probezeit verhältnismäßig sein und darf keinen längeren Zeitraum erfassen, als er für die Erprobung für die vorgesehenen Tätigkeiten erforderlich ist. Es gibt dafür zwar kein einheitliches Maß - bei einfachen Tätigkeiten wird man jedoch eine Höchstdauer von drei bis vier Monaten als verhältnismäßig ansehen ( LAG Hamm, Sa 514/07 - mit dem Hinweis, dass vergleichbare tarifliche Probezeitregelungen als Anhaltspunkt dienen können - Aber : Urteil aufgehoben durch BAG, AZR 519/07 : Angemessenheitsprüfung nicht erforderlich). 5.3 Doppelbefristung "Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine weitere Befristung zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, wird die Probezeitbefristung als überraschende Klausel nach 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil" ( BAG, AZR 132/07 - Leitsatz). 5.4 Vertragsstrafe Enthält ein Formulararbeitsvertrag eine Vertragsstrafenklausel mit der Regelung "Geschieht dies während der Probezeit, ist die Höhe der Vertragsstrafe anteilig nach der Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist zu berechnen" nach den die Vertragsstrafe auslösenden Tatbeständen, ist das keine unklare Regelung im Sinn der 305 ff. BGB. "Indem die Höhe der Vertragsstrafe in diesem Fall ein Verhältnis zur Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist gesetzt wird, somit drei Rechengrößen, nämlich grundsätzliche Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohnes, Länge der Kündigungsfrist während der Probezeit und Länge der Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit feststehen, lässt sich ohne Weiteres die Höhe einer Vertragsstrafe bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit im Wege des Dreisatzes errechnen" ( LAG Hamm, Sa 1621/08 ). 5.5 Zweites Ausbildungsverhältnis Auch wenn die Entscheidung zur BBiG-Probezeit, die nach 20 BBiG zwingend ist und mindestens einen Monat betragen muss und höchstens vier Monate dauern darf, erging, zeigt sie auch einige beachtenswerte Grundsätze für die arbeitsvertragliche Probezeit auf: "1. Die Vereinbarung einer Probezeit gemäß 20 Satz 1 BBiG als solche unterliegt als zwingendes Recht keiner Inhaltskontrolle am Maßstab der 307 ff. BGB. 2. Die Dauer der Probezeit ist [dagegen] bei Vereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen aok-business.de - PRO Online,
5 als normausfüllende Klausel der Inhaltskontrolle nach 307 ff. BGB zu unterziehen ( BAG, AZR 831/13 - mit dem Ergebnis, dass hier die 4-monatige Probezeit im zweiten Ausbildungsverhältnis wegen der psychischen Erkrankung des Auszubildenden (zweite Chance) nicht zu beanstanden war) Monats-Frist - 1 "Die Wirksamkeit einer Probezeitvereinbarung nach 622 Abs. 3 BGB hängt vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Bestimmungen nach 622 Abs. 4 BGB allein davon ab, dass die Probezeitdauer sechs Monate nicht übersteigt. Eine einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung der vereinbarten Dauer findet nicht statt" ( BAG, AZR 519/07 - Leitsatz) Monats-Frist - 2 Geht es um die Festlegung der Dauer der Probezeit, wird man nach dem Vorbild der gesetzlichen 6-monatigen Wartezeit in 1 Abs. 1 KSchG und der Kündigungsfristenregelung für die vereinbarte Probezeit nach 622 Abs. 3 BGB eine Erprobungszeit von sechs Monaten für ausreichend halten. Zudem können einschlägige Tarifverträge Anhaltspunkte für die angemessene Dauer einer Probezeit liefern. Dabei hängt die Eignung eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber während einer Probezeit berechtigterweise prüfen will, "ua. von den für die Arbeitsleistung relevanten persönlichen Fähigkeiten ab" ( BAG, AZR 85/09 ) aok-business.de - PRO Online,
Inhaltsübersicht. Probezeit - Kündigungsfrist
Probezeit - Kündigungsfrist Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelung 3. Tarifliche Regelung 4. Vertragliche Regelung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung eines Praktikums? 5.2 Fristbeginn
Inhaltsübersicht. Probezeit - Kündigungsfrist
Probezeit - Kündigungsfrist Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelung 3. Tarifliche Regelung 4. Vertragliche Regelung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung eines Praktikums? 5.2 Fristbeginn
Inhaltsübersicht. Probezeit - Vereinbarung
Probezeit - Vereinbarung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: Probezeit muss vereinbart werden 3. Ausnahme: Probezeit kommt automatisch 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 AGB-Kontrolle 4.2 Kündigungsfrist
Inhaltsübersicht. Probezeit - Befristung
Probezeit - Befristung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Der Regelfall: Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit 3. Die zweite Möglichkeit: Befristete Probezeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis
Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Probezeit
Kündigungsfristen - Probezeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Probezeitkündigung bei Auszubildenden 3. Probezeitkündigung bei Arbeitnehmern 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Befristung 4.2 Gleichbehandlung
Inhaltsübersicht. Probezeit - Verlängerung
Probezeit - Verlängerung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: keine Verlängerung möglich 3. Ausnahme: doch Verlängerung möglich 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Befristung - 1 4.2 Befristung - 2 4.3
Inhaltsübersicht. Praktikum - Kündigung
Praktikum - Kündigung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Gesetzliche Regelung 3. Tarifliche Regelung 4. Vertragliche Regelung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung auf die Probezeit - 1 5.2 Anrechnung
Inhaltsübersicht. Probezeit - Fristenberechnung
Probezeit - Fristenberechnung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Beginn der Probezeit 3. Unterbrechungen der Probezeit 4. Ende der Probezeit 5. Kündigungsfrist während der Probezeit 6. Rechtsprechungs-ABC
20 Satz 1 BBiG sagt: "Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit."
Auszubildende - Probezeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Verhalten während der Probezeit 4. Kündigung während der Probezeit 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung - 1 5.2 Anrechnung - 2
Inhaltsübersicht. Probezeit - Kündigung
Probezeit - Kündigung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Kündigungsmöglichkeiten 3. Kündigungsbeschränkungen 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Arbeitsunfall 4.2 Evangelischer Pfarrer 4.3 Kündigungsausschluss
Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Aushilfen
Kündigungsfristen - Aushilfen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Abgrenzung und Begriff 3. Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist 4. Dauer der Kündigungsfrist Information 1. Allgemeines Der Gesetzgeber
Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - Berechnung
Kündigungsfristen - Berechnung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Fristbeginn 3. Fristende 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Falscher Beendigungszeitpunkt 4.2 Klagefrist 4.3 Spätschicht 4.4 Starre Fristen 4.5
Tatbestand. Verkäuferin G
Befristung/Überraschungsklausel/Transparenzgebot BGB 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
Inhaltsübersicht. Auszubildende - Probezeit
Auszubildende - Probezeit Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Verhalten während der Probezeit 4. Kündigung während der Probezeit 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Anrechnung - 1 5.2 Anrechnung - 2
Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - tarifvertragliche
Kündigungsfristen - tarifvertragliche Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsätze des tariflichen Kündigungsrechts 3. Abweichende tarifvertragliche Kündigungsfristen 4. Vereinbarung tarifvertraglicher
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche
Einstellungsuntersuchungen
Die rechtlichen Probleme bei nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses 12. Bundesweiter Betriebsärztetag Wuppertal, 27.02.2016 Ärztliche sind grundsätzlich anerkannt in der Rechtsprechung (vgl. z. B.
MERKBLATT GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN 1. ALLGEMEINE FRISTEN ( 622 ABS. 1 BIS 3 BGB) Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRISTEN Wer einem Arbeitnehmer wirksam kündigen will, muss die dafür geltenden Kündigungsfristen einhalten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die dafür
Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen - arbeitsvertragliche
Kündigungsfristen - arbeitsvertragliche Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Kürzere arbeitsvertragliche Kündigungsfristen 2.1 Aushilfsarbeitsverhältnisse 2.2 Arbeitgeber mit nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmern
Bitte beachten Sie: Auch ein periodisch wiederkehrender Arbeitsbedarf ist ein Sachgrund für die Befristung nach 14 (1) Nr. 1 TzBfG.
Sachgrund - Vorübergehender Bedarf Vorübergehender Bedarf an Arbeitsleistung kann sich entweder in vorübergehend erhöhtem oder demnächst wegfallendem Arbeitskräftebedarf äußern, was mittels einer Prognose
Inhaltsübersicht. Kündigungsschutzklage - Klageverzicht
Kündigungsschutzklage - Klageverzicht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. 1a KSchG - Abfindungsanspruch bei Klageverzicht 3. Einzelvertraglicher Klageverzicht 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Aufhebungsvertrag
Inhaltsübersicht. Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel
Betriebl. Altersversorgung - Öffnungsklausel Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz: die BetrAVG-Bestimmungen sind unabdingbar 3. Abweichende Regelungen möglich, 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG 4. Wirkung
Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Kalendermäßig befristeter Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot
Aktenzeichen: 7 AZR 132/07 Bundesarbeitsgericht 7. Senat I. Arbeitsgericht Lübeck Urteil vom 16. April 2008-7 AZR 132/07- Urteil vom 12. September 2006-6 Ca 1118/06- II. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Urlaub für Auszubildende
Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu
Mandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers
Die so genannte Grundkündigungsfrist beträgt nach 622 Abs. 1 BGB vier Wochen
Kündigung - ordentliche: Kündigungsfristen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfrist 3. Verlängerte Kündigungsfristen 4. Möglichkeiten außerhalb ordentlicher Kündigungen 5. Rechtsprechungs-ABC
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
VON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche
A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten
Gesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ( HI856) Gesetzesstand Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom. Dezember 000 (BGBl. I 000, S. 966) Amtl. Gliederungsnummer:
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
1. Arbeitsgericht Halle Urteil vom 4. August Ca 493/09 - Entscheidungsstichworte: Befristeter Formulararbeitsvertrag - Abrede der Kündbarkeit
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 4. August 2011-6 AZR 436/10-1. Arbeitsgericht Halle Urteil vom 4. August 2009-4 Ca 493/09 - II. Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil vom 1. Juni 2010-6 Sa
Arbeits- und Sozialrecht. An die Mitglieder. Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung und Pensionskasse
Arbeits- und Sozialrecht Arbeitgeberverband Zement und Baustoffe e.v. Beckum Nr. 04/17 25. April 2017/gu An die Mitglieder I. ALTERSVERSORGUNG Haftungsbeschränkung für Arbeitgeber bei Direktversicherung
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1
Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
Arbeitsrecht in Deutschland
Arbeitsrecht in Deutschland Wer ist Grenzgänger? Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt und in einem anderen Mitgliedstaat
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung
E Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung BAG vom 31.8.2005-5 AZR 545/04 - in NZA 2006 Heft 6 Seite 324-329 (zu einseitigen BAG vom 28.9.2005-5 AZR 52/05 - in NZA 2006 Heft
Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012
Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden
Tarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
s Bundespersonalgesetz. Änderung
Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz
Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
und [Vor- und Nachname des Arbeitnehmers], wohnhaft in [Anschrift des Arbeitnehmers]
Muster eines befristeten Arbeitsvertrages Dieses Muster wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Es erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es entbindet
Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB
Jura Siegfried Schwab Vertragsstrafenabreden:Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht, 310 Abs. 4 BGB Wissenschaftlicher Aufsatz Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle - Kündigungsfrist* 1 1. Eine
Inhaltsübersicht. Kündigung - ordentliche: Arbeitnehmer
Kündigung - ordentliche: Arbeitnehmer Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Kündigungsgrund 4. Kündigungsausschluss 5. Rechtsfolgen bei Kündigungsmängeln 6. Rechtsprechungs-ABC 6.1 Außerordentliche
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
Fakultät für Rechtswissenschaft Institut für Arbeit und sozialen Schutz
Das Fakultät für Rechtswissenschaft Institut für Arbeit und sozialen Schutz Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und
DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber
DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT Jürgen Ulber VORÜBERGEHENDE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Anstelle von 1 Abs. 1 S. 2 AÜG werden folgende Sätze eingefügt: (2) Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nur
Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub
Probezeit - Urlaub Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Entstehen von Urlaubsansprüchen 3. Übertragung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen 4. Minderung von Urlaubsansprüchen 5. Wegfall von Urlaubsansprüchen
Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
Arbeitsverträge richtig befristen
Stand: Januar 2008 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz
5 Teilurlaub. 5 BUrlG
5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung
3 Abs. 3 EFZG sagt: "Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhälnisses."
Entgeltfortzahlung - Wartezeit Inhaltsübersicht 1. Die gesetzliche Regelung 2. Die Erfassung der Wartezeit 3. Die Dauer der Wartezeit 4. Die gesetzliche Alternative: Krankengeld 5. Rechtsprechungs-ABC
Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum
Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum 01.01.2017 Jena, den 21.09.2016 Rechtsanwalt Dr. Thomas Lambrich, Hamburg I. Anwendungsbereich des AÜG (1) 1 Abs.
Inhaltsübersicht. Probezeit - Mitbestimmung
Probezeit - Mitbestimmung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Überwachung der anzuwendenden Bestimmungen 3. Mitbestimmung bei der Einstellung zur Probe 4. Gestaltung des Arbeitsvertrags 5. Mitbestimmung
Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub
Urlaub - Teilurlaub Inhaltsübersicht 1. Nichterfüllung der Wartezeit 2. Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit 3. Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte 4. Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte 5. Berechnung
Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
Kündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
Hessisches Landesarbeitsgericht
Hessisches Landesarbeitsgericht Aktenzeichen: 16 Sa 1036/09 Entscheidungsdatum: 14.06.2010 Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 30. April 2009-12 Ca 469/08
Inhaltsübersicht. Versetzung - Arbeitsentgelt
Versetzung - Arbeitsentgelt Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Änderung des Arbeitsentgelts 3. Änderung des Arbeitsbereichs 4. Rechtsprechungs-ABC 4.1 Auslandszulage 4.2 Entgeltabsenkung 4.3 Geringwertigere
1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
Anlage 3 TV-L-AnwBeschl
Muster für Arbeitsverträge MusterArbVerträge 520b Anlage 3 TV-L-AnwBeschl a) Muster für Arbeitsverträge mit Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag
Geschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Impressum kavberlin.de
AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: [email protected] T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :
Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit 1.1.1900: Seit BRG 4.2.1920: Kollision mit Kündigungsschutz Seit 9.4.1930: Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit 12.10.1960:
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist
Arbeitsverträge im Handwerk: Wie ein richtiger Arbeitsvertrag im Handwerk aussehen muss / Der korrekte Arbeitsvertrag und warum er so wichtig ist Ein offizieller und formal korrekter Arbeitsvertrag bietet
Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz
RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet
Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband
A 7.8 Teilzeitbeschäftigung (Arbeitszeitreduzierung)
RECHTSPRECHUNG 370 Nicht-amtliche Leitsätze 1. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff schriftlich im Zusammenhang mit einer Willens erklärung, meint er regelmäßig die Schriftform des 126 Abs. 1 BGB. 2.
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen!
DIE MACHT DES KLEINGEDRUCKTEN: Dringender Anpassungsbedarf bei AGB s in Arbeitsverträgen! Eva Hüttl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Stand 11/2016 Anpassungsbedarf bei AGB s Arbeitsverträge
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die
Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines
Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundsatz 3. Berufsschulpflicht (am Beispiel NRW) 4. Mitbestimmung 5. Rechtsprechungs-ABC 5.1 Ausbilderpflichten 5.2 Betriebsvereinbarung
Tarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
Es gibt für beide Vertragspartner mehrere Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden:
Kündigung - außerordentliche: Abgrenzung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden 3. Fristgemäße und fristlose Kündigung 4. Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Inhaltsübersicht. Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung nach 9 Abs. 1 JArbSchG 3. Anrechnung nach 9 Abs. 2 JArbSchG 4. Arbeits- und Ausbildungszeit, auf die angerechnet
Rückzahlung von Urlaubsgeld?
Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,
Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge
Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen
Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)
Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag
Zwischen. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten 4
Anlage 2 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender Arbeitsvertrag 8 geschlossen: 1 (1) Frau/Herr
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE
TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen
Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende
Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Eine Anleitung für Anfänger, insbesondere zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen und Klausuren
Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 12 vom 18. Mai 2007 281 Anlage 7 Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsmustern I. Grundsätzliches: Die Kästchen in den Arbeitsvertragsmustern eröffnen
