Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz

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1 RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1

2 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2

3 Was erwartet Sie bei rechtswidrigem Fremdpersonaleinsatz? Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) zzgl. Säumniszuschläge sind nachzuzahlen Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses Persönliche Haftung der verantwortlichen Personen im Unternehmen: Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen Ordnungswidrigkeit wegen mangelhafter Organisation und Kontrolle von Fremdpersonaleinsatz 3

4 Was erwartet Sie bei rechtswidrigem Fremdpersonaleinsatz? Achten Sie auf Ihren guten Ruf! 4

5 Änderung des AÜG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (Stand November 2016) Ziel: missbräuchlichen Rückgriff auf Leiharbeit einschränken Gesetz wird voraussichtlich am in Kraft treten 5

6 Änderung des AÜG Ursprünglicher Gesetzesentwurf: Vorliegen einer echten Arbeitnehmerüberlassung Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung Grundsatz der Gleichstellung Legaldefinition des Arbeitsverhältnisses in 611 a BGB Aktueller Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen 3 Änderungen: Abweichungsmöglichkeit von der Höchstverleihdauer Spätere Geltung des Equal-Pay-Grundsatzes Wegfall des Kriterienkatalogs zur Feststellung des Bestehens eines Arbeitsvertrages 6

7 Vorliegen einer echten Arbeitnehmerüberlassung Definition in 1 Abs. 1 AÜG Arbeitnehmer in Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert Arbeitnehmer unterliegt Weisungen des Entleihers Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer Höchstdauer nicht überschreiten Arbeitnehmerüberlassung ist als solche zu bezeichnen 7

8 Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung 18 aufeinanderfolgende Monate Unterbrechung mind. 6 Monate abweichende Regelungen in Tarifverträgen von Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche nicht tarifgebundene Entleiher: Übernahme aufgrund von Betriebs- oder Dienstvereinbarung im Geltungsbereich eines Tarifvertrags 8

9 Grundsatz der Gleichstellung Wesentliche Arbeitsbedingungen sind für vergleichbare Arbeitnehmer gleich Equal-Pay-Grundsatz Abweichungen im Tarifvertrag für die ersten 9 Monate der Entleihdauer möglich Längere Abweichung (max. 15 Monate) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages können tarifliche Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Leiharbeitnehmern vereinbart werden 9

10 Legaldefinition des Arbeitsverhältnisses in 611 a BGB n. F. (Stand November 2016) (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. (2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 10

11 Damit Sie den Einsatz von Fremdpersonal richtig regeln Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung Werkverträge/Dienstverträge Rechtliche Rahmenbedingungen der Zeitarbeit beachten, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Das AÜG wird voraussichtlich 2017 geändert Die Gesetzesänderungen haben erheblichen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Ausnahmen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12

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