Verschweigen kann ein Mensch nur, was er weiß, beschweigen nur, was ihm bewusst

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verschweigen kann ein Mensch nur, was er weiß, beschweigen nur, was ihm bewusst"

Transkript

1 Wie tot sind Hirntote? Das Transplantationsgesetz und seine ethischen Fallstricke Vortrag bei der Bundesdelegiertenversammlung Das Gehirn ist nicht alles Hirntod und Leben der Aktion Lebensrecht für Alle e. V. (ALfA) gemeinsam mit der 18. Jahrestagung der Ärzte für das Leben im Bonifatiushaus Fulda am 7. Juni 2013 Prof. Dr. med. Axel W. Bauer Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg 1. Zur Einführung: Verschweigen und Beschweigen Verschweigen kann ein Mensch nur, was er weiß, beschweigen nur, was ihm bewusst ist. 1 Mit diesem Satz beendete der Zeithistoriker Norbert Frei (* 1955) im Jahre 2003 einen ZEIT-Artikel über die erst zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordene NSDAP-Mitgliedschaft des 1989 verstorbenen Münchner Nestors der Zeitgeschichte, Martin Broszat ( ). In ähnlicher Weise haben nach 1945 viele in den späten 1920er Jahren Geborene, darunter auch der Dichter Günter Grass (* 1927), ihre politische Rolle im NS-Staat beschweigen können, einfach deshalb, weil sie niemand danach gefragt hatte. Beschweigen und Verschweigen sind also keine i- dentischen Phänomene, sie führen aber beide zu dem Ergebnis, dass bestimmte unangenehme Tatsachen nicht offenbart werden müssen. Auch im Hinblick auf die Frage Wie tot sind Hirntote?, der ich mich im Folgenden zuwende, werden in der öffentlichen Debatte gewisse Fakten und Zusammenhänge, die eigentlich auf der Hand liegen, beschwiegen, einfach deshalb, weil zu wenig nach ihnen gefragt wird. Im Rahmen einer ethischen Debatte ist es aber unumgäng- 1 Frei N (2003): Hitler-Junge, Jahrgang Hat der Historiker Martin Broszat seine NSDAP- Mitgliedschaft verschwiegen oder hat er nichts davon gewusst? Die ZEIT Nr. 38 vom

2 2 lich, gerade diejenigen Aspekte zu beleuchten, deren Beschweigen das zweifellos vorhandene moralische Unbehagen an der Transplantationsmedizin weiter verstärken würde. 2. Zur aktuellen Lage der Organspende Infolge des wissenschaftlichen und des operationstechnischen Fortschritts gelingt es einerseits, immer mehr Organe des Menschen mit steigendem Behandlungserfolg zu transplantieren. So wurden im Jahre 2011 in Deutschland von insgesamt hirntoten Organspendern Nieren (benötigt: 7.873), Lebern (benötigt: 2.119), 366 Herzen (benötigt: 1.039) und 337 Lungen (benötigt: 606) auf erkrankte Organempfänger übertragen. 2 Andererseits ist nach den im Laufe des Jahres 2012 bekannt gewordenen Transplantationsskandalen an den Universitätsklinika Göttingen, Regensburg, München und Leipzig die Zahl der hirntoten Organspender im vergangenen Jahr um 12,8 Prozent auf nur noch gesunken. 3 Grundsätzlich steht die Transplantationschirurgie vor Schwierigkeit, dass die Spenderorgane nur kurze Zeit ohne unmittelbare Verbindung mit einem aktiven Blutkreislauf funktionsfähig und damit für eine Übertragung geeignet bleiben. Dieser Zustand kann bei regenerativen Organen (z. B. der Leber oder dem Knochenmark) oder bei doppelt vorhandenen Organen (z. B. den Nieren) durch eine Lebendspende erreicht werden. So wurden 2010 in Deutschland 665 Nierentransplantationen nach einer Lebendspende vorgenommen, das waren 22,6 Prozent aller Nierentransplan- 2 Die Zahlen wurden der Grafik zum Artikel Spender gesucht in der ZEIT Nr. 45/2012 vom , S entnommen. 3 Le Ker H (2013): Transplantationen 2013: Zahl der Organspender sinkt drastisch. Spiegel online vom html

3 3 tationen. Bei den Lebertransplantationen erreichte der Anteil der Lebersegment- Lebendspenden im Jahre 2010 hingegen nur 7,5 Prozent. Bei den meisten Organen (z. B. dem Herzen oder der Bauchspeicheldrüse) kommt allerdings nur die Spende aus einem lebenden Organismus mit funktionierendem Blutkreislauf in Frage, der ohne das gespendete Organ selbst nicht mehr weiter leben kann. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Organspender durch die Organspende zu Tode kommt. Um das hieraus resultierende ethische und rechtliche Dilemma normativ zu umgehen, wurde vor nunmehr 45 Jahren eine neue Definition des Todes entwickelt. Man war damals bestrebt, einen Zeitpunkt vor dem bis dahin allgemein akzeptierten Todeszeitpunkt, also dem vollständigen, medizinisch irreversiblen Erlöschen der Herztätigkeit und dem dauerhaften Stillstand des Blutkreislaufs zu finden, der künftig für die Zwecke der Intensivmedizin und der Organspende als der Tod des Menschen bezeichnet werden könnte. Das Ergebnis dieser Bemühungen war die so genannte Hirntoddefinition. Diese Definition geht davon aus, dass bei einem für hirntot erklärten Menschen zwar nicht alle Lebensfunktionen insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf endgültig erloschen sind, dass aber infolge einer als irreversibel angesehenen Schädigung des Gehirns und des Ausfalls seiner gesamten integrativen Funktionen das Sterben und damit der Todeseintritt unumkehrbar sei. Das 1968 an der Harvard-Universität entwickelte Kriterium des Hirntodes als ein mittelbares Zeichen für den Tod des Menschen ist in der Praxis der Transplantationsmedizin bis heute medizinischer Standard. Der Hirntod wird in dem 1997 erlassenen deutschen Transplantationsgesetz (TPG) aber nur indirekt und als Ausschlusskriterium für eine Organentnahme erwähnt. 3 Absatz 2 TPG lautet: Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn [ ] 2. nicht vor der Entnahme

4 4 bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist Die gesetzliche Neuregelung der Organspende Im Frühjahr 2012 ging man in Deutschland einen weiteren gesetzlichen Schritt zur Verdinglichung und Verwertung des menschlichen Körpers. Die Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien hatten sich am 1. März 2012 mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes geeinigt, der dann zusammen mit einem weiteren Änderungsgesetz der Bundesregierung am 25. Mai 2012 mit überwältigender Mehrheit vom Deutschen Bundestag angenommen wurde. 5 Dadurch ist die bisher geltende erweiterte Zustimmungslösung bei der Organsentnahme mit Wirkung vom 1. November 2012 in die so genannte Entscheidungslösung umgewandelt worden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sind jetzt verpflichtet, erstmals im Jahre 2013, sodann vorerst alle zwei Jahre und nach der Entwicklung einer entsprechend speicherfähigen elektronischen Gesundheitskarte schließlich alle fünf Jahre ihre Versicherten anzuschreiben und deren Organspendebereitschaft abzufragen Abs. 2 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das durch Artikel 2a des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist. 5 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz. Bundestagsdrucksache 17/9030 vom Vgl. den neuen Absatz 1a in 2 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das durch Artikel 2a des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist.

5 5 Das neue Gesetz führt also eine obligatorische Befragung aller Bürger und Bürgerinnen ein, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die in stillem Einvernehmen einer Allparteienkoalition gefundene Übereinkunft ist jedoch aus mehreren Gründen bedenklich: 1. Eine Entscheidung des Einzelnen über eine derart höchstpersönliche Frage sollte den Bürgern nicht gesetzlich durch den Staat notorisch aufgedrängt werden, schon gar nicht ohne eine vorherige detaillierte Aufklärung über die ethischen und rechtlichen Probleme des Hirntodes, der im Transplantationsgesetz nicht einmal ausdrücklich erwähnt wird. Dort ist nur von toten Spendern die Rede, ganz so, als ob es sich um bestattungsfähige Leichen handelte. Doch die typischen Merkmale eines Leichnams wie Atemstillstand, Leichenstarre oder Totenflecken liegen bei einem hirntoten Organspender gerade nicht vor; vielmehr ist der juristisch für tot Erklärte im biologischen und phänomenologischen Sinne noch am Leben. Für eine Bestattung wäre der Hirntote längst nicht tot genug. 2. Die regelmäßige Abfrage durch die Krankenkassen und die Dokumentation der Antworten in der elektronischen Gesundheitskarte bedrängt und bevormundet die Bürger und Bürgerinnen. Sie werden durch den Staat, und dies immer wieder, zu einer für sie höchstpersönlichen, intimen Entscheidung auf Leben und Tod aufgefordert. Dies geschieht in einer Intensität, die im Einzelfall, zum Beispiel bei depressiven, kranken, behinderten oder alten Menschen, gefährlich und unverantwortlich ist. Wenn die Krankenkassen alle Versicherten ab 16 Jahren, das heißt auch Jugendliche, akut Schwerkranke, chronisch Kranke, suizidal Gefährdete oder Behinderte, regelmäßig anschreiben und deren Bereitschaft zur Organspende erfragen müssen, so stellt dieses Vorhaben einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in

6 6 die psychische Integrität der Person dar. Der Staat übt hier moralischen Druck auf die Bürger durch deren lebenslang wiederholte Befragung aus, was zumindest als nötigend empfunden werden wird. 3. Eine bundesweite, alle Bürgerinnen und Bürger umfassende, regelmäßige staatliche Dokumentation über die theoretische Bereitschaft zur Organspende bringt eine ethisch und rechtlich noch nicht dagewesene Form der Vergesellschaftung individueller Organspendebereitschaft mit sich. Menschliche Organe sind aber keine Heilmittel oder Medizinprodukte im üblichen Sinn, die industriell organisiert, bestellt, geliefert und nach den Regeln von Angebot und Nachfrage in den Warenverkehr gebracht werden können. 4. Umsetzung der Gesetzesnovelle durch die Krankenversicherungen Inzwischen haben die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen damit begonnen, ihre Versicherten entsprechend anzuschreiben. So hat beispielsweise die Allianz Private Krankenversicherungs-AG im April 2013 an ihre Kunden ein knappes Informationsschreiben zur Organ- und Gewebespende versandt, wobei die auf der Rückseite des Briefes abgedruckten Kurzinformationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stammen. Darin heißt es gleich zu Beginn, dass aktuell rund Patienten und Patientinnen (also die immer gleiche stereotype Zahl, die schon fast magischen Charakter hat) auf eine Organspende warten: Pro Tag versterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Dieser Satz ist natürlich so nicht richtig, denn tatsächlich sterben die betreffenden Patienten an ihrer schweren Grundkrankheit, die schließlich zum Organversagen führt, und nicht etwa an einem fiktiven Organspendeversagen. Durch derartige subtile Unterstellungen soll moralischer Druck gegenüber dem Leser aufge-

7 7 baut werden, der nach einem solchen Satz ein schlechtes Gewissen haben wird, wenn er selbst bisher noch keine Organspendebereitschaft bekundet hat. Ist er nicht vielleicht doch irgendwie schuld am Tod all dieser Menschen? Die Manipulation der Versicherten macht auch und insbesondere vor dem Hirntodkriterium nicht Halt. So weist die BZgA zwar darauf hin, dass die zweifelsfreie Feststellung des Hirntodes neben der Zustimmung (um wessen Zustimmung es dabei geht, wird nicht erwähnt) die Voraussetzung für eine Organspende sei. Erst wenn alle intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht mehr möglich machten und der Hirntod festgestellt worden sei, werde die Frage einer Organspende relevant. Ferner wird der Hirntod dem Wortlaut von 3 Absatz 2 Nr. 2 TPG entsprechend als der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm definiert, und es wird darauf hingewiesen, dass die Hirntoddiagnostik nach Richtlinien der Bundesärztekammer auf Grundlage der medizinischen Wissenschaft erfolge und dass sie von zwei voneinander unabhängigen Ärzten und Ärztinnen (nicht: Fachärzten für Neurologie!), die nicht am Transplantationsprozess beteiligt seien, durchgeführt werden müsse. Mit keinem Wort geht das Informationsblatt indessen auf das entscheidende ethische Dilemma ein, nämlich auf den Umstand, dass der Hirntod vom Gesetzgeber unter Berufung auf die Richtlinien der Bundesärztekammer stillschweigend mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Das ethische Problem wird beschwiegen und unter den Teppich gekehrt. Ein krankenversicherter Staatsbürger, der kein Spezialist in Medizinrecht oder in Medizinethik ist, bemerkt beim Lesen des Informationsschreibens höchstwahrscheinlich überhaupt nicht, dass er in einer zentralen

8 8 Frage von Leben und Tod vom Staat und von seiner Krankenversicherung über den Tisch gezogen werden soll. 5. Skandale in der Organvergabepraxis nur Einzelfälle? Im Frühjahr 2013 sind die Organspenderzahlen in Deutschland allerdings aus einem ganz anderen Grund zurückgegangen. Während es im ersten Quartal 2012 noch 281 hirntote Organspender gab, waren es zwischen Januar und März 2013 nur noch 230, was einer Abnahme um rund 18 Prozent entspricht. 7 Diese Entwicklung hat nichts mit der Änderung des Transplantationsgesetzes zu tun, sondern mit den seit dem Sommer 2012 aufgedeckten Organspendeskandalen an mindestens vier deutschen Universitätsklinika. Zunächst wurde im Juli 2012 bekannt, dass erst im Universitätsklinikum Regensburg, später an der Universitätsmedizin Göttingen Laborwerte von Patienten, die auf eine Spenderleber warteten, gefälscht wurden, um diese in der offiziellen Warteliste nach oben rücken zu lassen. Auch soll illegal Geld an Ärzte geflossen sein, um die gewünschten Transplantationen zu beschleunigen. 8 Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ im Januar 2013 den mutmaßlichen Göttinger Hauptverantwortlichen in seiner Wohnung verhaften. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe, doch seine Beschwerde gegen den Haftbefehl beim Landgericht blieb erfolglos. Am 23. März 2013 wies auch das Oberlandesgericht Braunschweig die Beschwerde des Arztes als unbegründet zurück: Es bestehe ein dringender Tatverdacht wegen versuchten Totschlags in acht Fällen. Angesichts der Schwere der 7 Le Ker H (2013): Transplantationen 2013: Zahl der Organspender sinkt drastisch. Spiegel online vom html 8 Siegmund-Schultze N (2012): Erschütterndes Maß an Manipulation. Deutsches Ärzteblatt 109, S. A1534-A1536.

9 9 Tat bestehe Fluchtgefahr, schon deshalb müsse der 45-jährige Mediziner in Haft bleiben. Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Göttingen wird beschuldigt, von 2009 bis 2011 falsche Patientendaten an die Organ- Vermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet zu haben. Dadurch seien seine Patienten auf der Warteliste für Spenderlebern nach oben gerückt. Außerdem soll er mehrere Alkoholkranke auf die Warteliste gesetzt und dabei planmäßig unbeachtet gelassen haben, dass diese Patienten nicht die erforderlichen sechs Monate abstinent gelebt hatten. 9 Auch am Transplantationszentrum des Universitätsklinikums Leipzig soll es, wie im Januar 2013 aufgedeckt wurde, seit 2010 Unregelmäßigkeiten gegeben haben. In 38 Fällen wurden hier die Daten von Patienten manipuliert, damit diese schneller eine Spenderleber erhielten. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete ein Prüfverfahren ein. 10 Bereits seit August 2012 ermittelte die Staatsanwaltschaft München wegen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Spenderlebern im Universitätsklinikum der TU München rechts der Isar. Prüfer der Bundesärztekammer waren auf insgesamt 36 Verstöße gegen die Vergaberichtlinien in den Jahren 2008 bis 2012 gestoßen. In zehn Fällen sollen Alkoholiker, die noch nicht die vorgeschriebenen sechs Monate trocken waren, eine neue Leber bekommen haben. Außerdem sollen 13 Patienten mit Leberkrebs ein neues Organ erhalten haben, obwohl sie keinen Anspruch darauf gehabt hätten. Patienten an anderen Kliniken seien deshalb leer ausgegangen. 11 Die 9 Berndt C (2013): Göttinger Arzt bleibt in U-Haft. Süddeutsche.de vom MDR Sachsen (2013): Patientendaten manipuliert Sonderermittler für Leipziger Organspende- Skandal. MDR online vom Organspende-Skandal (2013): Schwere Vorwürfe gegen Münchner Klinikchef. stern.de vom

10 10 Bayerische Staatsregierung zog Mitte Mai 2013 Konsequenzen: Das Klinikum rechts der Isar in München und das Universitätsklinikum Erlangen dürfen künftig keine Lebern mehr verpflanzen. 12 Bei einem ersten Krisengespräch am 9. August 2012 zwischen der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Prüf- und Überwachungskommissionen von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen wurde zunächst abgewiegelt: Seit 1997 seien etwa Organtransplantationen durchgeführt und darunter nur 20 Verdachtsfälle auf Fehlverhalten gemeldet worden. Es liege deshalb kein systemisches Versagen vor, betonte der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft bei dieser Gelegenheit. 13 Nach einem weiteren Spitzentreffen mit Vertretern der Ärzte, der Krankenkassen, der Organspende-Stiftungen DSO und Eurotransplant sowie der Bundesländer kündigte Gesundheitsminister Daniel Bahr am 27. August 2012 an, man werde die Kontrolle und Aufsicht bei der Vergabe von Spenderorganen verbessern. Die zuständigen Stellen von Bund und Ländern würden personell so ausgestattet, dass sie diese Aufgabe wahrnehmen könnten. Mit Vertretern der Länder und der Organspendeorganisationen wurde verabredet, dass Landesbehörden verstärkt bei Inspektionen in 12 Organspende-Skandal (2013): Bayern schließt Transplantationszentren. Süddeutsche.de vom Richter-Kuhlmann E (2012): Transplantationsskandal: Kein systemisches Versagen. Deutsches Ärzteblatt 109, S. A1676-A1677.

11 11 den Kliniken teilnehmen können. Die Entscheidung über die Vergabe von Organen solle weiterhin in erster Linie nach medizinischen Gesichtspunkten erfolgen. 14 Die im Kontext der Skandale immer wieder ins Zentrum der Kritik geratene Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) möchte nun durch eine stärker öffentlich-rechtliche Ausrichtung das Vertrauen in die Organspende wieder herstellen. Dies teilte die DSO am 24. April 2013 der Presse mit. In der Vergangenheit war die Stiftung, die seit Juli 2000 für den korrekten Ablauf der Organspende verantwortlich ist, im Herbst 2011 und Anfang 2012 aufgrund von anonymen Vorwürfen gegen ihre innere Struktur in die Diskussion geraten. Im Raum standen anonyme Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität gegen den medizinischen und den kaufmännischen DSO-Vorstand, in dessen Folge auch personelle Konsequenzen gezogen wurden. Die neuen Vorstände, Dr. jur. Rainer Hess und Thomas Biet, haben Anfang 2013 die Aufgabe übernommen, die DSO neu zu strukturieren und Bund und Länder stärker einzubinden. Eine Veränderung betrifft die neue Ausrichtung des Stiftungsrates der DSO. Er setzt sich künftig mehrheitlich aus Institutionen zusammen, die entweder öffentlichrechtlich strukturiert sind oder die als privatrechtliche Organisationen nach dem Transplantationsgesetz mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Dazu gehören die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Transplantationsgesellschaft. Zudem sollen Bund und Länder mit vier von insgesamt zwölf stimmberechtigten 14 Spitzentreffen zu Organspende: Bahr will staatliche Kontrolle forcieren. SPIEGEL online vom : (gelesen am ).

12 12 Mitgliedern durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mehr Einfluss auf die Arbeit der DSO erhalten. Die Stiftung als solche bleibe damit zwar privatrechtlich, gewährleiste aber die Einbindung der Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren Einhaltung, erklärte der neue Hauptamtliche DSO-Vorstand für Restrukturierung, Dr. Rainer Hess. Kritik an den Umstrukturierungsplänen der DSO kam aber sogleich von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag. Eine wirkliche staatliche Rechtsaufsicht wie bei anderen Gremien im Gesundheitswesen soll es nach dem Willen von Daniel Bahr und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch künftig nicht geben. Das ist angesichts der Probleme in der Vergangenheit ein Skandal", erklärten Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe, beide Mitglieder im Ausschuss für Gesundheit, in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 24. April Die Ankündigungen der DSO seien reine Kosmetik. Von öffentlich-rechtlichen Strukturen könne keine Rede sein. Auch bislang hätten schon zwei Beamte von Bund und Ländern im DSO-Stiftungsrat gesessen, ohne dass sie die Skandale um die DSO hätten verhindern können. Dass Ministerialbeamten Stimmrecht gewährt werde, ändere nichts, denn sie könnten von den anderen Mitgliedern mühelos überstimmt werden. 15 Noch in dieser Legislaturperiode soll deshalb das Transplantationsgesetz vom Deutschen Bundestag geändert werden. Ein Mitte Mai 2013 verabschiedeter fraktionsübergreifender Entschließungsantrag sieht vor, dass sich künftig strafbar macht, 15 ALfA-Newsletter 16/13 (2013): Vertrauensbildungsversuch nach sinkenden Organspenderzahlen: Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Aktion Lebensrecht für Alle e. V. Newsletter 16/13 vom

13 13 der die Warteliste für Spenderorgane manipuliert, um eigene Patienten zu bevorzugen. Die Richtlinien, nach denen Herzen, Lungen, Lebern, Nieren und Bauchspeicheldrüsen vergeben werden, sollen dann vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Bisher konnte die Bundesärztekammer, die lediglich privatrechtlichen Vereinsstatus besitzt, diese Regeln weitgehend selbst bestimmen. 16 Durch alle diese Vorgänge wird offenkundig, dass die aufgedeckten Skandale und ihre notdürftigen Reparaturversuche im Jahre 2012/13 in einem politisch äußerst ungünstigen Augenblick ans Licht gekommen sind, denn sie tragen nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspendepraxis zu erhöhen. 6. Die Instrumentalisierung des Hirntodkriteriums Doch abgesehen von der zweifellos wichtigen sozialethischen Frage nach einer gerechten Zuteilung von Spenderorganen an lebensbedrohlich erkrankte Menschen besteht das größte individualethische und verfassungsrechtliche Problem der Transplantationsmedizin in ihrer Fokussierung auf den so genannten Hirntod. Die damit verbundenen kritischen Fragen werden sowohl im Transplantationsgesetz als auch in der öffentlich lancierten Debatte meistens ausgeblendet: Handelt es sich beim Hirntod lediglich um den kompletten Funktionsausfall eines wichtigen, im Schädel gelegenen Organs, oder stirbt mit dem Gehirn auch der ganze Mensch? Lässt sich also das Menschsein auf ein funktionierendes Gehirn reduzieren? Oder, theologisch gefragt: Hat ein Hirntoter keine Seele mehr? 16 Haarhoff H (2013): Manipulation künftig strafbar. Das taz-print-archiv vom

14 14 Beim Thema Hirntod und Organspende schreiben unsere staatlichen Autoritäten der naturwissenschaftlichen Medizin eine Entscheidungskompetenz zu, die einem fragwürdigen Definitionsmonopol über das Ende des menschlichen Lebens gleichkommt. So führte der damalige Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (*1949) in seiner Rede zum Entwurf des Transplantationsgesetzes am 25. Juni 1997 vor dem Deutschen Bundestag Folgendes aus: Die Definition des Todes ist keine Aufgabe der Politik oder des Gesetzgebers. Allein die naturwissenschaftliche Forschung kann für alle Menschen in gleicher Weise feststellen, welche körperlichen Befunde Leben und Tod voneinander abgrenzen, unabhängig von einem bestimmten Menschenbild oder einem subjektiven Verständnis von Leben und Tod. Das entspricht unserem Rechts- und Verfassungsverständnis. Denn auch das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, wann menschliches Leben beginnt, nicht nach lebensweltlichen, theologischen, philosophischen oder emotionalen Erfahrungen beantwortet, sondern entsprechend dem naturwissenschaftlichmedizinischen Kenntnisstand. Für die Frage nach dem Lebensende kann es keine andere Entscheidungsgrundlage geben. Der Gesetzgeber kann in dieser wichtigen Frage keine unterschiedlichen Maßstäbe zugrunde legen. 17 Damit sprach der Minister schon vor 16 Jahren den ethisch heikelsten Punkt im Zusammenhang mit dem Hirntodkonzept an: Der völlige Ausfall der Gehirnfunktionen sollte als der Todeszeitpunkt des Menschen im anthropologischen und rechtlichen 17 Bauer AW (1998): Körperbild und Leibverständnis. Die Sicht vom kranken und gesunden Menschen in der Geschichte der Medizin dargestellt an ausgewählten Beispielen. In: Evangelische Akademie Iserlohn (Hrsg.): Tagungsprotokoll : Kalte Embryonen und Warme Leichen. Körperverständnis und Leiblichkeit. Christliche Anthropologie und das Menschenbild der Medizin. Tagung der Evangelischen Akademie Iserlohn vom 29. bis 31. August Iserlohn, S , hier S. 35. Vgl. auch Bauer AW (2007): Wo bleibt die Würde des Menschen? Hirntodkonzept und Organspende aus ethischer Sicht. Universitas 62, Nr. 737, S

15 15 Sinne vor allem deshalb im Transplantationsgesetz festgeschrieben werden, damit die Ärzte im Fall einer Organentnahme nicht ihrerseits den Tod des Patienten verursachten. Ein Gesetz, das den Hirntod hingegen als bloßes Entnahmekriterium juristisch verankern und damit offen lassen würde, ob der Mensch in diesem Zustand noch lebe oder schon tot sei, enthielte nach Seehofers Meinung aus drei Gründen unüberbrückbare Widersprüche und bedenkliche Grenzverschiebungen in der Frage des Lebensschutzes: Erstens: Wer offen lasse, ob der Organspender bei der Organentnahme noch lebt, der lasse auch offen, ob Ärzte mit der Organentnahme den Organspender töten. Damit stünde die Transplantationsmedizin in Deutschland rechtlich im Zwielicht und wäre auch international isoliert. Die Politik könne es den Ärzten nicht zumuten, bei einem angeblich Sterbenden durch die Entnahme eines lebenswichtigen Organs den Tod herbei zu führen. Das wäre im wahrsten Sinne des Wortes auch tödlich für die gesellschaftliche Akzeptanz der Transplantationsmedizin. Die Bundesärztekammer als Vertreter der deutschen Ärzteschaft und alle medizinischwissenschaftlichen Fachgesellschaften hätten immer wieder deutlich gemacht, dass ein solches Verfahren für sie nicht zumutbar sei. Kein Transplantationsgesetz der Welt erlaube oder verlange, dass Ärzte die Organe sterbender Menschen zur Behandlung anderer schwerstkranker Menschen entnehmen. Zweitens: Erlaube der Gesetzgeber, Sterbenden lebenswichtige Organe im Interesse Dritter zu entnehmen, wäre nicht einzusehen, weshalb eine aktive Lebensbeendigung nicht auch sonst gesetzlich freigegeben werden sollte. Wer an der Unantastbarkeit des Lebens und an der Bindung der Ärzteschaft an diesen Grundsatz festhalten wolle, der dürfe hier keine Grenzverschiebung zulassen.

16 16 Drittens: Wie sollte man den Bürgerinnen und Bürgern die Motivation zur Organspendebereitschaft erklären, wenn der Gesetzgeber in der Frage des Todes des Organspenders mehrdeutig sei und jeder Auslegung Raum lasse? Die gesellschaftliche Akzeptanz der Organentnahme wäre mit einem solchen Modell nachhaltig beeinträchtigt. An dieser Stelle möchte ich unser Augenmerk auf die in ethischer Perspektive problematische Argumentationstechnik lenken, die das gerade wiedergegebene politische Statement des Ministers stützen sollte. Jene drei von ihm aufgeführten Gründe, die angeblich zu Gunsten des Hirntodkonzepts sprachen, benannten nämlich keine objektiven physiologischen Tatsachen, sondern sie beschrieben potenzielle sozial- und individualethische Gefahren, die eintreten könnten, wenn der Gesetzgeber vom Kriterium des Hirntodes als dem Todeszeitpunkt des Menschen abwiche: 1. Der Arzt würde den Patienten bei der Organentnahme töten; 2. die aktive Sterbehilfe könnte begünstigt werden; 3. die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung könnte abnehmen. 18 Um die drei geschilderten Szenarien, die damals offenkundig unerwünscht waren und die auch heute noch unerwünscht wären, vermeiden zu können, musste der Hirntod zum rechtlich bindenden Todeskriterium des Menschen erklärt werden. In wissenschaftlicher und ethischer Hinsicht angreifbar ist diese Argumentation aber gerade deshalb, weil sie zielorientiert vorgeht: Die Begründung des Hirntodkriteri- 18 Vgl. Bauer AW (2012): Der lebende Mensch ist keine Sache. Auch das neue Transplantationsgesetz klammert die juristischen und ethischen Probleme des Hirntods aus. Dabei gibt es viele. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom , S html

17 17 ums leitet sich nicht aus der Sache an sich, sondern aus den unerwünschten Folgen einer Zurückweisung dieses Kriteriums ab. Auf diese Weise wird aber einer funktionalen Indienstnahme des Hirntodkonzepts Vorschub geleistet, und es entsteht der Eindruck, der potenzielle Organspender solle dadurch, dass man ihn formal für tot erklärt, zu fremden Zwecken instrumentalisiert werden. Eine derartige Verzweckung des lebenden menschlichen Körpers wäre jedoch mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. So entstand nicht grundlos der Eindruck, der Staat wolle schwer kranke und am Beginn des Sterbeprozesses stehende Menschen nur deshalb rechtlich für tot erklären, um ihnen Organe für Transplantationszwecke entnehmen zu können. Die 1997 vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer formulierten Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes sehen vor, dass durch die entsprechende Diagnostik nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes festgestellt werde. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind. 19 Eigentlich wäre der Hirntote nun also rechtlich eine Leiche. Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen, einen solchen Menschen zu bestatten. Denn für ein Begräbnis ist der Hirntote längst nicht tot genug. Zunächst müssen also die intensivmedizinischen Maßnahmen abgebrochen und die künstliche Beatmung beendet werden, damit der Hirntote nach einer Weile tatsächlich sterben kann. Und erst wenn der Tod des gesamten Organismus nach dem irreversiblen Herz- und Kreis- 19 Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer (1998): Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz. Deutsches Ärzteblatt 95, S. A1861-A1868, hier S. A1865 (Todeszeitpunkt).

18 18 laufstillstand eingetreten ist, kann die Bestattung des dann wirklich Verstorbenen erfolgen. Die Feststellung des Hirntodes besagt nach dem deutschen Transplantationsgesetz indessen nur, dass Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn einen endgültigen, medizinisch nicht mehr behebbaren Funktionsausfall erlitten haben. An keiner Stelle steht im TPG ausdrücklich, dass der Hirntod mit dem Tod des Menschen identisch wäre. 3 Absatz 1 Nr. 2 TPG legt lediglich fest, dass die Entnahme von Organen oder Geweben nur dann zulässig ist, wenn der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist. Der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling, der seit April 2012 Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, bezeichnete diesen Umstand zu Recht als ein Glanzstück juristischer Trickserei. 20 Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 19. August 2012 schrieb, finden inzwischen sogar einige Bundestagsabgeordnete, vorwiegend aus den Reihen der GRÜNEN und der LINKEN, dass man im Parlament neu über den Hirntod diskutieren müsste. Die meisten ihrer Kollegen aber wollen nicht gerne darüber diskutieren. Denn was würde geschehen, wenn der Deutsche Bundestag am Ende feststellen müsste, dass Hirntote gerade nicht tot sind? Das wäre vermutlich das Ende eines Großteils der Transplantationsmedizin, da dann nur noch die so genannte Lebendspende einer Niere oder eines Teils der Leber in Betracht käme. 20 v. Kittlitz A (2012): Hirntod. Was passiert mit Patienten, die potentielle Organspender sind? Kein Gesetz schützt sie oder ihre Angehörigen. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Nr. 33 vom , S. 6.

19 19 In einem im Juli 2012 veröffentlichten Interview des Pressedienstes der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit dem damaligen Medizinischen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Prof. Dr. Günter Kirste, und dem Würzburger Richter Rainer Beckmann, der an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg das Fachgebiet Medizinrecht lehrt, prallten die Gegensätze frontal aufeinander. Während der Transplantationschirurg Kirste davon ausging, der Hirntod sei als unumkehrbarer Funktionsausfall des gesamten Gehirns der Tod des Menschen, hielt der Jurist Beckmann dem entgegen, der Mensch sei erst dann tot, wenn alle wesentlichen Organe ihre Funktionsfähigkeit unwiederbringlich verloren hätten. Der Organtod des Gehirns allein reiche für die Todesfeststellung nicht aus. Beckmann wies auch darauf hin, dass die Organspende keine Bringschuld des Bürgers sei. Wir erlebten aber derzeit statt Information teilweise Propaganda. Dies gelte zum Beispiel für das Argument, täglich stürben drei Menschen, weil sie keine Organspende erhielten. Diese Menschen sterben aber nicht am Fehlen eines Spenderorgans, sondern an ihren Erkrankungen, so Beckmann Hirntote als Sterbende und der normative Status des menschlichen Körpers In der politischen Diskussion über Organentnahme und Organtransplantation werden einige wichtige Fakten ausgeblendet oder fehlerhaft dargestellt, die dem Ziel, die Organspendebereitschaft zu erhöhen, widersprechen könnten. In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes wie auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod. Dass diese Definition falsch ist, wird mittlerweile selbst von Wissenschaftlern zugegeben, die sie seinerzeit mit aufgestellt haben. Das hat im März 2012 der amerikanische Neurologe und 21 Interview: Wann ist der Mensch tot? (2012). Pressedienst der Evangelischen Nachrichtenagentur idea Nr. 199 vom , S

20 20 langjährige Verteidiger der Hirntoddefinition Prof. Alan Shewmon vor dem Deutschen Ethikrat in aller Deutlichkeit erklärt. Shewmon stellte fest, dass so genannte Hirntote noch jahrelang leben können. So haben Frauen noch Monate nach Eintritt der mit Hirntod bezeichneten Situation Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. Im Jahre 2008 konzedierte der Anästhesiologe und Medizinethiker Robert D. Truog von der Harvard-Universität gemeinsam mit seinem Kollegen Franklin Miller von den National Institutes of Health in dem Artikel Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation (Hastings Center Report 38, Nr. 6/2008), dass die Praxis des Hirntod- Kriteriums tatsächlich die Tötung des Spenders zur Folge habe. Truog und Miller forderten nun aber gerade nicht als Konsequenz daraus, die derzeitige Praxis der Organentnahme zu beenden, sondern sie kamen zu dem Schluss, dass die Regel, wonach der Spender tot zu sein habe, aufgegeben werden müsse: Die Tötung des Patienten durch Organentnahme solle künftig einfach als durch den guten Zweck der Organspende gerechtfertigt angesehen werden. An dieser Stelle sollten wir uns einmal den normativen Status des menschlichen Körpers in Erinnerung rufen: Dem lebenden Menschen als einem Gesamtorganismus kommt auf Grund der ungetrennten Einheit seiner körperlichen, seelischen und geistigen Konstitution eine ethisch und rechtlich unter besonderem Schutz stehende Würde zu. Der lebende Mensch ist keine Sache, sondern eine Person. Daher ist auch das Verhältnis des Menschen zu den Organen seines Körpers kein sachenrechtliches, sondern ein personenrechtliches. Organe dürfen aus diesem Grund nicht wie bewegliche Gegenstände behandelt oder im Extremfall gar verkauft werden. Der Körper gehört nicht dem Menschen als einem Eigentümer, vielmehr ist der Körper

21 21 selbst die materielle Basis des Menschen und seiner Personalität. Auch nach dem Tod wirkt das Persönlichkeitsrecht juristisch und ethisch nach, obwohl die tatsächlichen Umstände dafür sprechen, dass es sich bei der Leiche um eine Sache handelt. Eine rein sachenrechtliche Behandlung der Leiche wäre indessen auf Grund des Umstandes, dass die sterblichen Überreste einmal Teile eines Menschen waren, nicht akzeptabel. Zum einen hätte dies nämlich eine unbeschränkte Eigentums- und Verkehrsfähigkeit der Leiche zur Folge. Zum anderen gilt für die Herrschaft über Sachen, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren, sie zum Beispiel veräußern oder verarbeiten darf. Als Ausdruck des nachwirkenden Persönlichkeitsrechts macht das Transplantationsgesetz die Organentnahme dem gegenüber primär von der Einwilligung des Verstorbenen abhängig. Liegt dazu keine Willenserklärung vor, ist die Einwilligung der Angehörigen oder sonstiger Personen, die der Verstorbene ermächtigt hatte, erforderlich. Bei der Entscheidung ist aber sein mutmaßlicher Wille soweit bekannt zu berücksichtigen. 22 Grundlage dieser Wertentscheidungen ist die Fortgeltung der durch Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierten Würde des Menschen auch über den Tod hinaus. Diese Fortgeltung bedingt, dass letztwillige Verfügungen des Verstorbenen weiterhin Gültigkeit haben. Deshalb ist die Leiche biologisch betrachtet zwar eine Sache, in rechtlicher Hinsicht werden auf sie jedoch persönlichkeitsrechtliche Regelungen angewendet. Diese rechtliche Praxis muss um so mehr dann respektiert werden, 22 Vgl. 3-4 des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), das durch Artikel 2a des Gesetzes vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192) geändert worden ist.

22 22 wenn wie im Falle des hirntoten Organspenders die typischen Merkmale eines Leichnams gerade nicht vorliegen, sondern wenn vielmehr der juristisch für tot Erklärte biologisch noch lebt. Der Befund, dass der Hirntod gerade nicht der Tod des ganzen Menschen ist, führt zu der Forderung nach einer umfassenden, aber nicht interessegeleiteten Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger. Es muss darüber informiert werden, dass die Organe eines Hirntoten in Wirklichkeit lebende Organe eines Sterbenden sind, die durch eine den Spender zum Tode führende Operation entnommen werden. Es wäre aber auch geboten, darüber aufzuklären, dass ein Sterbender, dem Organe entnommen werden sollen, aufgrund des Interesses an seinen Organen in der Regel durch die dann fremdnützig handelnde Intensivmedizin länger am Leben erhalten wird, als dies sonst der Fall wäre. Das Interesse an seinen Organen führt zu einer Konzentration auf die Vitalerhaltung dieser Organe über den Zeitpunkt eines menschenwürdigen Sterbens hinaus. Die in der Regel auf die Beendigung von Therapiemaßnahmen zielende Patientenverfügung einerseits und die Erklärung einer Organspendebereitschaft andererseits geraten somit zu einander in einen Widerspruch, den man vielleicht zivilrechtlich, nicht aber ethisch entschärfen kann. 8. Die Haltung der katholischen Kirche zum Hirntod-Kriterium Die Haltung der katholischen Kirche zum Kriterium des Hirntodes unterliegt einer historischen Entwicklung, die keineswegs linear zu nennen ist. Bereits 1944 erklärte Papst Pius XII. ( ), dass die Macht des Menschen über seine Organe eine zwar beschränkte, aber doch direkte sei, und dass ein Organ geopfert werden dürfe, wenn der physische Organismus des einzelnen Menschen in Gefahr sei und dieser Gefahr auf andere Weise nicht begegnet werden könne. Prinzipiell gab es für

23 23 Pius XII. auch keine Einwände gegen die Übertragung eines Organs von einem toten auf einen lebenden Menschen. Doch selbstverständlich ging der Papst damals nicht vom Hirntod des Menschen aus, sondern vom konventionellen Herz-Kreislauf- Stillstand. Dies belegt seine Aussage in der Ansprache vom 14. Mai 1956, es sei vom sittlich-religiösen Standpunkt aus nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten einzuwenden. 23 Die Hornhaut als ein so genanntes bradytrophes, das heißt nur durch langsame Diffusion ernährtes Gewebe konnte aber bereits damals dem Leichnam entnommen werden, ohne dass der betreffende Mensch erst dadurch zu Tode gekommen wäre. Wesentlich problematischer erscheint die am 2. Juli 1990 unter dem Einfluss von bedeutenden Transplantationsmedizinern verabschiedete gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD zum Thema Organtransplantationen. Diese Erklärung folgt in erstaunlich reduktionistischer Linearität den Wünschen der Transplantationsmediziner und stellt fest, dass der Hirntod ebenso wie der Herztod den Tod des Menschen bedeute. Mit dem Hirntod fehle dem Menschen die unersetzbare und nicht wieder zu erlangende körperliche Grundlage für sein geistiges Dasein in dieser Welt. Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist sei körperlich ausschließlich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch könne nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äußern, 23 Vgl. Karl Kardinal Lehmann (2005): Zur Ethik der Organspende und der Transplantation. Perspektiven aus der Sicht von Theologie und Kirche. Vorlesung in der Universität Mainz im Rahmen der Nachtvorlesungen zu Fragen der Organspende und Transplantation am 14. Juli 2005 im Hörsaal der Chirurgischen Universitätsklinik Mainz.

24 24 nie mehr eine Gefühlsregung empfinden und zeigen, nie mehr irgendetwas entscheiden. 24 Ebenfalls zustimmend äußerte sich Papst Johannes Paul II. ( ) in seiner Ansprache beim Internationalen Kongress für Organverpflanzung in Rom am 29. August 2000, als er darauf hinwies, dass das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie stehe, wenn es exakt Anwendung finde. Daher könne der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewissheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als moralische Gewissheit bezeichne. Nur wenn diese Gewissheit bestehe und die Einwilligungserklärung (Patientenverfügung) des Spenders o- der seines rechtmäßigen Vertreters bereits vorliege, sei es moralisch vertretbar, die technischen Maßnahmen zum Entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten. 25 Deutlich zurückhaltender sagte Papst Benedikt XVI. (*1927) schließlich am 7. November 2008 bei einem internationalen Kongress zum Thema Organspende, den die Weltdachorganisation katholischer Ärzteverbände zusammen mit der Päpstlichen Akademie für das Leben und dem italienischen Centro Nationale Trapianti organisiert hatte, Gewebe- und Organtransplantationen stellten einen großen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft dar. Für viele Menschen seien sie ein Zei- 24 Organtransplantationen. Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD. (1990): Bonn/Hannover, hier Punkt 3.2.1: Sichere Feststellung des Todes. Texte/organtransplantation_1990.html 25 Johannes Paul II. (2000): Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung im Palazzo dei Congressi in Rom am 29. August 2000, hier Punkt 5.

25 25 chen der Hoffnung. Der Leib des Menschen dürfe aber nie nur als Objekt gesehen werden, da sonst die Logik des Marktes siegen würde. Der Leib jedes Menschen bilde zusammen mit dem Geist, der jedem gegeben sei, ein unteilbares Ganzes, dem das Bild Gottes selbst eingeprägt sei. Es gelte die Menschenwürde und die personale Einheit des Menschen zu schützen. Vitale Organe dürften nur ex cadavere entnommen werden. Wenn Sterbende ihre Organe spendeten, dann müsse der Respekt vor dem Leben des Spenders das Hauptkriterium sein Abschluss und Ausblick Man sollte nicht übersehen, dass es zwar die medizinische Wissenschaft ist, mit deren Methoden ein Arzt feststellen kann, ob die für die Bestimmung des Todes geltenden Kriterien im Einzelfall tatsächlich vorliegen oder nicht. Es kann aber nicht ausschließlich der Medizin als Profession überlassen werden, welche gerade aktuellen, vom fachinternen Mainstream favorisierten Kriterien für die Bestimmung des Todes herangezogen werden. Eine derartige Autonomie der Medizin wäre der Bedeutung des Themas nicht angemessen. Hier geht es nämlich um eine Grundfrage des menschlichen Lebens und seines vom Staat zu gewährleistenden Schutzes. Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen, sondern er markiert das vorzeitige Ende des seinen Bürgern vom Staat garantierten Rechts auf Leben. Die Erfolge der Transplantationsmedizin haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die ethischen Debatten auf diesem Themenfeld inzwischen nahezu exklusiv unter dem Aspekt des Organmangels geführt werden. Dieser relative Organmangel 26 Papst Benedikt XVI. (2008): Gewebe- und Organtransplantationen sind ein großer Fortschritt. Lang erwartete und erbetene Stellungnahme der Kirche zum Thema Organspende. Zenit,

26 26 ist indessen keine Naturkonstante, sondern seinerseits eine Folge der steigenden Zahl von Organtransplantationen durch wissenschafts- und technikbedingte Ausweitung der medizinischen Indikation zur Operation. Man kann daher die Prognose wagen: Je erfolgreicher die Transplantationsmedizin in qualitativer und quantitativer Hinsicht künftig sein wird, desto größer wird ihr Bedarf an Organen und damit der relative Organmangel. Dabei darf man im Übrigen auch die Nebenwirkungen einer Transplantation nicht beschweigen, wie etwa die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Organempfänger im Langzeitverlauf Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut entwickeln. Das relative Risiko ist nach einer Organtransplantation bis auf das 65-fache gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht. Plattenepithelkarzinome wachsen bei Organempfängern aggressiver, mit früherer Invasivität und höherem Metastasierungspotenzial. Als Auslöser gelten die durch Immunsuppressiva geschwächte körpereigene Tumorkontrolle sowie direkte kanzerogene Wirkungen bestimmter Arzneimittel. 27 So verständlich und notwendig die empfängerzentrierte Sichtweise auf das Thema Organtransplantation auch sein mag, so deutlich muss aus ethischer Perspektive vor einer Blickverengung gewarnt werden, bei der die Besonderheit dieses Behandlungsverfahrens nicht mehr beachtet würde: Einen rechtlichen oder auch nur einen moralischen Anspruch auf die Überlassung von fremden Organen, die konstitutiver Teil einer anderen Person waren oder sind, kann es um der Würde des Menschen willen, die auch die Würde des Organspenders und unser aller Würde mit umfasst, nicht geben. Insofern müssen sich Medizin und Gesellschaft bei allem Fortschritts- 27 Siegmund-Schultze N (2012): Hauttumoren nach Nierentransplantation. Sirolimus ist eine Option bei Patienten mit Hauttumoren. Deutsches Ärzteblatt 109, S. A

27 27 optimismus auf diesem Feld auch künftig in eine Selbstbegrenzung ihrer Wünsche fügen.

Das neue Transplantationsgesetz: Situationsanalyse und politische Perspektiven

Das neue Transplantationsgesetz: Situationsanalyse und politische Perspektiven Das neue Transplantationsgesetz: Situationsanalyse und politische Perspektiven Vortrag vor der Landesmitgliederversammlung der CDL Hessen und dem Evangelischen Arbeitskreis (EAK) Hochtaunus im Sitzungssaal

Mehr

Hirntod, Organentnahme, Tod: Das beschwiegene Dilemma im Transplantationsgesetz

Hirntod, Organentnahme, Tod: Das beschwiegene Dilemma im Transplantationsgesetz Axel W. Bauer Hirntod, Organentnahme, Tod: Das beschwiegene Dilemma im Transplantationsgesetz Medizinische und ethische Aspekte der Organspende-Debatte (Erschienen in: Katholische Bildung 114 (2013), S.

Mehr

Positionspapier der CDL (Stand: ) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet

Positionspapier der CDL (Stand: ) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet Positionspapier der CDL (Stand: 11.10.2012) Organentnahme nach Hirntod-Diagnose kritisch betrachtet Im Jahre 2011 wurden in Deutschland von insgesamt 1.200 hirntoten Organspendern nach vorläufigen Zahlen

Mehr

Ist der Hirntod der Tod des Menschen?

Ist der Hirntod der Tod des Menschen? Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Ist der Hirntod der Tod des Menschen? Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Hirntod als Tod des Menschen? Eine

Mehr

Die Welt mit anderem Herzen sehen. Organspende und Transplantation

Die Welt mit anderem Herzen sehen. Organspende und Transplantation Die Welt mit anderem Herzen sehen Organspende und Transplantation Organ- und Gewebespende Folie 1 Welche Organe und Gewebe können gespendet werden? Organe Gewebe Herz Lunge Haut Herzklappen Leber Niere

Mehr

14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan?

14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan? Universitäres Transplantations-Centrum 14. Nephrologisches Pflegesymposium Warum warten Patienten in Deutschland so lange auf ein Spenderorgan? Silke Scheidat Ambulanzzentrum Bereich Nierentransplantation

Mehr

KKF-Verlag. Leben schenken: Organspende. Organspende

KKF-Verlag. Leben schenken: Organspende. Organspende Organspende Leben schenken: Organspende Ob Sie sich dafür dagegen entscheiden füllen Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende aus. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, in Deutschland

Mehr

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Grußwort Organspende für Transplantationsbeauftragte von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Seminar am 21. März 2013 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte

Mehr

Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht

Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht Hirntod und Organentnahme aus medizinrechtlicher Sicht IERM Jahrestagung 06.11.2014 Karin Bruckmüller JKU Linz (und Universität Wien) 1 Vorgehen in Deutschland ( 3 dtpg) (1) Die Entnahme von Organen oder

Mehr

AB 1 Hirntod und Organspende

AB 1 Hirntod und Organspende AB 1 Hirntod und Organspende Es gibt ihn nicht, den einen Tod. Wann ein Mensch wirklich tot ist, hängt stark von der Definition ab. Früher ging man davon aus, dass ein Mensch tot sei, wenn sein Herz nicht

Mehr

15. Herner Lebertag. Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende

15. Herner Lebertag. Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende 15. Herner Lebertag Organspende sichert Überleben Neues zur Organspende Gesellschaft für Gastroenterologie in Herne e.v. Hepatitis Hilfe NRW e.v. SHG-Herne Herne, Mittwoch, 21. März 2012 Markus Freistühler

Mehr

Rette LEBEN! OrganSPENDE

Rette LEBEN! OrganSPENDE Rette LEBEN! OrganSPENDE in Österreich Was ist eine Organtransplantation? Organtransplantation ist die Übertragung von Organen von einem Menschen auf den anderen. Transplantationen sind oft die einzige

Mehr

HINTERGRUNDINFORMATION

HINTERGRUNDINFORMATION HINTERGRUNDINFORMATION Häufige Fragen zur Organspende Wird meine Entscheidung fürs Leben registriert? Die Bereitschaft, zur Organspende und fürs Leben einzutreten, wird in Deutschland nicht registriert.

Mehr

Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Gesetzgebung

Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Gesetzgebung Prof. Dr. Ulrich Schroth Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen Wien, Vorbemerkung Der Tod des Menschen aus Sicht der deutschen - Frage nach dem Todeszeitpunkt war im juristischen Diskurs lange Zeit

Mehr

Postmortale Organspende

Postmortale Organspende Postmortale Organspende Macht den Hirntod eines Menschen zur Chance auf mehr Lebensqualität und mehr Lebenszeit für mehrere andere Menschen. Bringt enorme psychische Belastungen für die Beteiligten mit

Mehr

Postmortale Organ- und Gewebespende

Postmortale Organ- und Gewebespende Postmortale Organ- und Gewebespende Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen

Mehr

Stand: Januar Zusatzthemen

Stand: Januar Zusatzthemen Zusatzthemen Erforderliche Laboruntersuchungen und medizinische Tests des Spenders oder der Spenderin Erforderliche Laboruntersuchungen und medizinische Tests Sonographie Abdomen Labor: Aufnahme und Verlauf

Mehr

Organ- und Gewebespende

Organ- und Gewebespende Foto von BZgA/Petershagen Organ- und Gewebespende Situation, Informationen und Regelungen Stand: Juli 2017 1. Was ist eine Organ- und Gewebetransplantation? 2. Situation der Organspende in Deutschland

Mehr

Der Geist des Ting. Eine Gemeinschaft im Geist des Ting. Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung. Gerechtigkeit. Wahrheit.

Der Geist des Ting. Eine Gemeinschaft im Geist des Ting. Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung. Gerechtigkeit. Wahrheit. Der Geist des Ting Freiheit ist ein Synonym für Verantwortung in der Ratsversammlung und im alltäglichen Miteinander Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füge auch keinem Anderen zu Was Du möchtest,

Mehr

07. Dezember Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert?

07. Dezember Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert? 07. Dezember 2013-15. Transplantationsworkshop Hinterzarten Die Ära nach dem Skandal - was wird, was hat sich geändert? Bernhard Banas Klinik und Poliklinik für Innere Medizin II Nephrologie/Transplantation

Mehr

Hirntod und Transplantationsmedizin:

Hirntod und Transplantationsmedizin: Prof. Dr. med. Axel W. Bauer Hirntod und Transplantationsmedizin: Sterben als soziales Konstrukt? Schriftenreihe der Aktion Leben e.v. Steinklingener Str. 24 - D-69469 Weinheim 1. Auflage 2017 Nr. 38 Quelle:

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 28-1 vom 22. März 2012 Rede des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr, zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vor

Mehr

WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN!

WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN! WAS PASSIERT AM ORGANSPENDE? WIR WOLLEN ALLES WISSEN! www.gesundheit-aktiv.de Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein. 2 Transplantationsgesetz

Mehr

Organspende Verstorbener

Organspende Verstorbener Organspende Organspende Verstorbener...2 Lebendnierenspende...3 Rechtliche Grundlagen...4 Soziale Absicherung der Lebendspender... 5 Fragen und Antworten...5 Stand: März 2015 1 Organe, die für eine Nierenspende

Mehr

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung A. Einleitung Das im Jahr 2009 in Kraft getretene 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts ( Patientenverfügungsgesetz )

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main. - im Folgenden DSO genannt - und

Vereinbarung. zwischen. der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Frankfurt am Main. - im Folgenden DSO genannt - und Vereinbarung über die dritte Fortschreibung der Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Absatz 2 des Vertrages nach 11 Absatz 1 TPG für das Jahr 2013 zwischen der Deutschen Stiftung

Mehr

Postmortale Organ- und Gewebespende

Postmortale Organ- und Gewebespende Postmortale Organ- und Gewebespende Feststellung des Hirntodes Voraussetzungen zur postmortalen Organ- und Gewebespende Zustimmung zur Organ- und Gewebespende Erfolgt entweder durch Zustimmung der verstorbenen

Mehr

Gut durchdacht schenk ein Ge

Gut durchdacht schenk ein Ge t h c a d h c r Gut du ein Geschenk DER VEREIN Wir sind ein Verein, der Lebendorganspendern und Empfängern sowie deren Angehörigen zur Seite stehen. Empfänger und Spender sind gleichberech@gte Mitglieder

Mehr

Organspende und Transplantation

Organspende und Transplantation Organspende und Transplantation DISSERTATION zur Erlangung der Kinderdoktorwürde des Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Hamburg Vorgelegt von André Longuet geboren in Lübeck Hamburg 2006 Danke

Mehr

O R G A N S P E N D E

O R G A N S P E N D E (Quellenangabe: http://www.organspende-info.de) Wann ist ein Mensch tot? Das Todesverständnis des heutigen Menschen ist so vielfältig wie seine Geschichte und seine gegenwärtige Kultur. Die naturwissenschaftlich

Mehr

Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)

Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Grußwort Seminar Organspende Dr. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am 10. April 2014 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Referentinnen und Referenten, liebe

Mehr

Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation

Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation Neue ethische Fragen zu Hirntod und Transplantation Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Gesundheitswesen Erzbistum Köln Seminarprogramm Tagungsüberblick, Themeneinstieg Controversies

Mehr

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Hirntod und Organtransplantation

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Hirntod und Organtransplantation Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 6.7.2010 Hirntod und Organtransplantation Gliederung Todesdefinition Teilhirntod Pro und Contra Hirntodkriterium Hirntod als Voraussetzung einer Organentnahme

Mehr

Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008

Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008 Juni 2009 NRW kurz und informativ Organspende und Organtransplantation in Nordrhein-Westfalen, 2008 Barbara Zitzmann Die Organspendezahlen in Nordrhein-Westfalen konnten im Jahr 2008 entgegen dem bundesweiten

Mehr

Konvention Festsetzung der Todeszeitbestimmung Un-

Konvention Festsetzung der Todeszeitbestimmung Un- Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur "Vorbereitung eines Transplantationsgesetzes" am

Mehr

Ich bin Organspender, und Sie?

Ich bin Organspender, und Sie? Ich bin Organspender, und Sie? Die Organspende, eine Frage des Lebens. Viele Menschen - Männer, Frauen, Kinder, junge Leute und Ältere - leiden an Krankheiten, für die es noch keine wirksamen Therapien

Mehr

Organ- und Gewebespende. Ich bin Organspender. KKF-Verlag

Organ- und Gewebespende. Ich bin Organspender. KKF-Verlag Organ- und Gewebespende Ich bin Organspender Klarheit schaffen! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die meisten Menschen in Deutschland wären bereit, nach ihrem Tod Gewebe und Organe

Mehr

Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd :1

Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd :1 Ich bin Organspender, und Sie? 49_Broch_DonOrganes_DE_09-12.indd 1 25.09.12 09:1 Die Organspende, eine Frage des Lebens. Viele Menschen - Männer, Frauen, Kinder, junge Leute und Ältere - leiden an Krankheiten,

Mehr

Start Quiz Lehrerinformation

Start Quiz Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Material Sozialform Die SuS versuchen die folgenden Fragen zu beantworten. Die daraus resultierenden Wissenslücken können im Rahmen des Unterrichts geschlossen

Mehr

Start Quiz Lehrerinformation

Start Quiz Lehrerinformation Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Die Sch versuchen die folgenden Fragen zu beantworten. Die daraus resultierenden Wissenslücken können im Rahmen des Unterrichts geschlossen werden. Die Sch werden

Mehr

Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin. Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar

Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin. Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar Ethische Aspekte der Transplantationsmedizin Prof. Dr. Ludwig Siep Philosophisches Seminar Übersicht: 1. Was ist Ethik? 2. Kriterien medizinischer Ethik 3. Probleme der Organentnahme von toten Spendern

Mehr

Einstellung / Allgemeine Spendebereitschaft. 1. Welchen Stellenwert hat das Thema Organspende / Transplantation in Ihrem Berufsalltag?

Einstellung / Allgemeine Spendebereitschaft. 1. Welchen Stellenwert hat das Thema Organspende / Transplantation in Ihrem Berufsalltag? Anhang Einstellung / Allgemeine Spendebereitschaft 1. Welchen Stellenwert hat das Thema Organspende / Transplantation in Ihrem Berufsalltag? hoch niedrig ❺ ❺ ❺ ❺ ❺ 2. Und was glauben Sie, wie viel Beachtung

Mehr

Kommission Transplantation Tätigkeitsbericht 2010

Kommission Transplantation Tätigkeitsbericht 2010 Kommission Transplantation Tätigkeitsbericht 2010 Die Fachkommission Transplantation der Sächsischen Landesärztekammer hat im Jahr 2010 zweimal getagt. Zahlreiche Probleme der Organ- und Gewebespende und

Mehr

Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung.

Die Werbung für mehr Organspende bedeutet deshalb überaus große Sensibilität frühzeitige, behutsame, beständige Aufklärung. Sehr geehrter Herr Präsident/ Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Transplantationsgesetz hat zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit geführt und ist eine unverzichtbare Grundlage für Vertrauensbildung

Mehr

VORANSICHT. Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion. Das Wichtigste auf einen Blick

VORANSICHT. Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion. Das Wichtigste auf einen Blick IV Der Mensch Beitrag 24 Leben retten durch Organspende (Kl. 9/10) 1 von 26 Leben retten durch Organspende Grundlagenwissen und Diskussion Ein Beitrag von Gerd Rothfuchs, Etschberg Mit Illustrationen von

Mehr

Organspende. Hilfreiche Informationen zu Ihrer Nierengesundheit

Organspende. Hilfreiche Informationen zu Ihrer Nierengesundheit Organspende Hilfreiche Informationen zu Ihrer Nierengesundheit Organspende In Deutschland warten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 11.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Davon stehen

Mehr

Äußerungspflicht zur Organspende

Äußerungspflicht zur Organspende Äußerungspflicht zur Organspende und Widerspruchsregelung Ein Kommentar zum Regelungsvorschlag des Nationalen Ethikrats Weyma Lübbe Universität i Regensburg Institut für Philosophie 1. Äußerungspflicht

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG

BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG BULLETIN DER BUNDESREGIERUNG Nr. 52-1 vom 25. Mai 2012 Rede des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes vor dem Deutschen Bundestag

Mehr

Tätigkeitsbericht 2005

Tätigkeitsbericht 2005 Kommission Transplantation Tätigkeitsbericht 2005 Die Fachkommission Transplantation der Landesärztekammer hat sich in diesem Jahr wieder intensiv mit zahlreichen Problemen der Organspende und -transplantation

Mehr

Kommentar zum Transplantationsgesetz (TPG)

Kommentar zum Transplantationsgesetz (TPG) Kommentar zum Transplantationsgesetz (TPG) Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfram Höfling, M.A. Universität zu Köln Bearbeiter Dr. jur. Dirk Esser PD Dr. phil. Günther Feuerstein Prof. Dr. med. Walter F.

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XVII

Abkürzungsverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Einführung... 1 B. Medizinische Grundlagen der Todesbegriff in der Medizin... 5 I. Der Aufbau des menschlichen Gehirns... 6 II. Der Gesamthirntod als

Mehr

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 1 2. Sterbehilfe... 2 2.1. aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3.

Mehr

Arbeitskreis Ärzte und Juristen. Restrukturierung der DSO. AWMF, 15. November 2013, Bremen

Arbeitskreis Ärzte und Juristen. Restrukturierung der DSO. AWMF, 15. November 2013, Bremen Arbeitskreis Ärzte und Juristen Restrukturierung der DSO AWMF, 15. November 2013, Bremen Stand 07.10.2013 Postmortale Organspender je Monat Deutschland Neustrukturierung der DSO Eurotransplant Transplantationszentren

Mehr

ICH GEBE VON HERZEN. Org e sp n für ues n!

ICH GEBE VON HERZEN. Org e sp n für ues n! ICH GEBE VON HERZEN. n Org e sp n! für ues Ich gebe von Herzen. Aus christlicher Sicht ist das Spenden eines Organs nach dem eigenen Tod ein Akt der Nächstenliebe und der Solidarität. Die Bereitschaft

Mehr

Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten

Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten Johannes Fischer Warum es gute Gründe gibt, das Hirntodkonzept zu verabschieden und dennoch an der Transplantationsmedizin festzuhalten Viele Bürgerinnen und Bürger sind gegenwärtig verunsichert, ob bei

Mehr

Erklärung des Verstorbenen. Entscheidung eines Dritten. Entscheidung der Angehörigen oder einer gleichgestellten Person

Erklärung des Verstorbenen. Entscheidung eines Dritten. Entscheidung der Angehörigen oder einer gleichgestellten Person 1. Erklärung des Verstorbenen In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob eine zu Lebzeiten getroffene Entscheidung des Verstorbenen für oder gegen eine Organ-/Gewebeentnahme bekannt ist. Diese Entscheidung

Mehr

Die Welt mit anderem Herzen sehen

Die Welt mit anderem Herzen sehen UNTERRICHTS Organspende und Transplantation ARBEITSBLÄTTER Herzen sehen ARBEITSBLÄTTER Inhalt Arbeitsblatt 1: Organspendeausweis Fragen 1 Antworten 2 Arbeitsblatt 2: Häufige Fragen zur Organspende Fragen

Mehr

Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion

Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion Widerspruchs- oder Zustimmungslösung: Die aktuelle Diskussion 15. Jahrestagung des AK NTX der DGU e.v. 3. Jenaer Workshop Nierentransplantation 16.11.2007 Dr. med. Christa Wachsmuth Geschäftsführende Ärztin

Mehr

Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?!

Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?! Organspende in Deutschland Zeit für neue Wege?! Gesundheitskonferenz Goslar 14. November 2018 Alina Röttger Gliederung Organspende in Deutschland Entwicklung der Organspenden in Deutschland Organisation

Mehr

Beitrag: Das neue Organspendegesetz Zu wenig Aufklärung der Spender

Beitrag: Das neue Organspendegesetz Zu wenig Aufklärung der Spender Manuskript Beitrag: Das neue Organspendegesetz Zu wenig Aufklärung der Spender Sendung vom 28. August 2012 von Anke Becker-Wenzel, Lutz Gümbel, Kyo Mali Jung und Joe Sperling Anmoderation: Fünfzehn Organspender

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Ich hab mein Herz verschenkt, und du? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de S I C Problemfelder der Moral Beitrag

Mehr

WANN IST EIN MENSCH TOT? Philosophische und theologische Anmerkungen zur Diskussion des Hirntod-Kriteriums

WANN IST EIN MENSCH TOT? Philosophische und theologische Anmerkungen zur Diskussion des Hirntod-Kriteriums WANN IST EIN MENSCH TOT? Philosophische und theologische Anmerkungen zur Diskussion des Hirntod-Kriteriums Impulsreferat von Martin M. Lintner, Brixen, im Rahmen einer Fortbildung des Klinischen Ethikkreises

Mehr

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,

Mehr

Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung

Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung rganspen und Spende von Organen/Ge rkläre ich: ss nach der ärztlichen Feststellung meines T ne und Gewebe entnommen werden. es Transplantationsgesetzes ch gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe

Mehr

Beitrag: Deutsche Stiftung Organtransplantation - Mitarbeiter erheben schwere Vorwürfe

Beitrag: Deutsche Stiftung Organtransplantation - Mitarbeiter erheben schwere Vorwürfe Manuskript Beitrag: Deutsche Stiftung Organtransplantation - Mitarbeiter erheben schwere Vorwürfe Sendung vom 14. Juli 2015 von Nataly Bleuel und Christian Esser Anmoderation: Es ist eine bedrückende Statistik.

Mehr

Information. Organspende

Information. Organspende Bildnachweis/Urheberrechtsvermerk: pixabay 502954 Information Organspende Kontakt: Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen e.v. Geschäftsstelle: 32791 Lage, Elisabethstraße 15 Pressestelle: 08359 Breitenbrunn,

Mehr

Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender

Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender Ralf Sasse Zivil- und strafrechtliche Aspekte der Veräußerung von Organen Verstorbener und Lebender PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 5 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 27 1. Kapitel Medizinischer

Mehr

Die Organverteilung nach dem Transplantationsgesetz

Die Organverteilung nach dem Transplantationsgesetz Dr. Mathis Bader Die Organverteilung nach dem Transplantationsgesetz Rechtliche Vorgaben zur Lösung eines unlösbaren Problems Einleitung Juli 2012 Beginn der Transplantationsskandale in Göttingen, Regensburg,

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10551 17. Wahlperiode 28. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Antworten auf häufige Fragen zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall*

Antworten auf häufige Fragen zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall* Antworten auf häufige Fragen zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall* * Dieser Text greift die Begrifflichkeiten der aktuellen Richtlinie zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der

Mehr

Überprüfung der Transplantationszentren in Deutschland durch die Prüfungskommission nach 12 Absatz 5 des Transplantationsgesetzes

Überprüfung der Transplantationszentren in Deutschland durch die Prüfungskommission nach 12 Absatz 5 des Transplantationsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/1226 18. Wahlperiode 23.04.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Franziska Brantner,

Mehr

in jedem steckt ein lebensretter

in jedem steckt ein lebensretter in jedem steckt ein lebensretter Gesundheit hat viele Gesichter Tag der organspende, 4. Juni 2011 Tag der Apotheke, 9. Juni 2011 Aktuelle Situation Für Patienten mit chronischem oder akutem Organversagen

Mehr

Tabuthema Organspende

Tabuthema Organspende Tabuthema Organspende Rosenheim/Landkreis Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Thema Organspende weit hinten. Immer noch tragen zu wenige Menschen einen Spenderausweis bei sich, fällt es doch

Mehr

Netzwerk. Organspende. in Niedersachsen. Auf Ihre Entscheidung kommt es an. Ein Spendeausweis sorgt für klare Verhältnisse

Netzwerk. Organspende. in Niedersachsen. Auf Ihre Entscheidung kommt es an. Ein Spendeausweis sorgt für klare Verhältnisse Netzwerk rganspende in Niedersachsen Organspendeausweis Organspende nach 2 des Transplantationsgesetzes Geburtsdatum PLZ, Wohnort Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr

Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Die Organspende AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Liebe Südtirolerinnen und Südtiroler! Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 2014 standen 80 Südtiroler auf

Mehr

Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung

Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung Die Meditation im Sterbeprozess ist für Buddhisten von großer Bedeutung von Dr. Wolfgang Trescher In Deutschland werden jährlich etwa 4500 Organtransplantationen vorgenommen. Der Bedarf an Organen ist

Mehr

Organspende. in der Region Ost

Organspende. in der Region Ost Herbsttreffen der Klinik für Herz und Thoraxchirurgie der FSU Jena Organspende 3. Dezember 2008, Frankfurt in der Region Ost Dr. med. Christa Wachsmuth 19.September 2009, Leonardo Hotel Weimar Geschichte

Mehr

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 214 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden nach 11 Abs. 5 TPG - veröffentlicht durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation

Mehr

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2015 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2015 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 215 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg nach 11 Abs. 5 TPG - veröffentlicht durch die Deutsche Stiftung

Mehr

Organspende Wer ist mein Nächster?

Organspende Wer ist mein Nächster? Organspende Wer ist mein Nächster? P. Klaus Schäfer SAC (Pallottiner = Ordensgemeinschaft) 15 Jahre Klinikseelsorger in den St. Vincentius-Kliniken in Karslruhe Betreiber der Internetseite: www.organspende-wiki.de

Mehr

Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen

Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen Spitzengespräch zu den Manipulationsvorwürfen in den Transplantationszentren der Universitätsmedizin Göttingen und des Universitätsklinikums Regensburg Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen

Mehr

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald

Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Die Gewebespende in der Universitätsmedizin Greifswald Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

Rede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede!

Rede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede! Thomas Rachel MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU / CSU (EAK) Rede zum Thema Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen

Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Die Gewebespende im Gesundheit Nord - Klinikverbund Bremen Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation/ 2 Informationen zur Gewebespende Kooperationsvertrag/Gesetzliche Grundlagen 3 Ihre Ansprechpartner

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

RETTE LEBEN WERDE ORGANSPENDER. Eine Informationsbroschüre mit Herz

RETTE LEBEN WERDE ORGANSPENDER. Eine Informationsbroschüre mit Herz RETTE LEBEN WERDE ORGANSPENDER Eine Informationsbroschüre mit Herz Helden mit Herz Was Superman, Batman und alle anderen Comic-Helden gemeinsam haben? Ganz klar: Sie retten die Menschheit. Sie setzen sich

Mehr

Vorstellung des Jahresberichts von Überwachungskommission und Prüfungskommission gem. 11 und 12 Transplantationsgesetz.

Vorstellung des Jahresberichts von Überwachungskommission und Prüfungskommission gem. 11 und 12 Transplantationsgesetz. Pressekonferenz der Überwachungskommission und der Prüfungskommission am 06.12.2016 Vorstellung des Jahresberichts von Überwachungskommission und Prüfungskommission gem. 11 und 12 Transplantationsgesetz

Mehr

Organspende Theologischethische

Organspende Theologischethische Organspende Theologischethische Referent:, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik der Evangelisch- Theologischen Fakultät (LMU München) Gliederung des Vortrags:

Mehr

Stand: [Briefkopf Transplantationszentrum] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Stand: [Briefkopf Transplantationszentrum] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, [Briefkopf Transplantationszentrum] Patienteninformation gemäß 15e Transplantationsgesetz (TPG) für die Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle Stand: 14.02.2017

Mehr

Transplant Center Innsbruck. Hand Islet Cells Intestine Multivisceral Lung Bone Marrow Heart-Lung Heart Pancreas Liver Kidney

Transplant Center Innsbruck. Hand Islet Cells Intestine Multivisceral Lung Bone Marrow Heart-Lung Heart Pancreas Liver Kidney Transplant Center Innsbruck 1974 2009 Hand Islet Cells Intestine Multivisceral Lung Bone Marrow Heart-Lung Heart Pancreas Liver Kidney 7 25 17 12 171 32 12 326 491 1030 3200 350 300 250 200 150 100 50

Mehr

Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende*

Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende* Modell einer Selbstbestimmungslösung zur Einwilligung in die Organ- oder Gewebespende* Berlin, 11. Oktober 2011 * auf der Grundlage von vorbereitenden Empfehlungen der Ständigen Kommission Organtransplantation

Mehr

Curriculum Organspende

Curriculum Organspende Curriculum Organspende 1. Auflage Berlin, August 2008 Herausgeber: Bundesärztekammer Texte und Materialien der Bundesärztekammer zur Fortbildung und Weiterbildung Curriculum Organspende 40 Stunden (Stand

Mehr

Vereinbarung. über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages

Vereinbarung. über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages Vereinbarung über die Durchführungsbestimmungen zur Aufwendungserstattung nach 8 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Neu-Isenburg - im Folgenden DSO genannt - und

Mehr

Organspende im Kontext der Patientenverfügung

Organspende im Kontext der Patientenverfügung Organspende im Kontext der Patientenverfügung Dr. med. Christa Wachsmuth 29.04.2017 Dresden M06-0-FB-337-0 (neu), Stand: 27.09.16 Organspende im Kontext der Patientenverfügung Quelle: DSO Organspende im

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr