Unser hanseatisches Erbe. Einzigartig aber weshalb?

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1 Brandenburgische Technische Universität Cottbus Fakultät 2: Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung Masterstudiengang World Heritage Studies Masterarbeit Unser hanseatisches Erbe Einzigartig aber weshalb? Zur Erlangung des Grades Master of Arts Betreuer Prof. Dr. phil. habil. Günter Bayerl Jun. Prof. Dr.-Ing. Uwe Altrock vorgelegt von Britt Beege Cottbus, Juli

2 An dieser Stelle möchte ich mich bei den Personen bedanken, die mich bei der Bearbeitung der vorliegenden Arbeit unterstützt haben. Ein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Günter Bayerl, LS Technikgeschichte/ BTU Cottbus und Herrn Jun. Prof. Uwe Altrock, LS Stadterneuerung/ BTU Cottbus für ihre Anregungen und wertvollen Hinweise. Sehr hilfreich erwiesen sich ebenfalls die Gespräche über die Ernennung und Bewahrung von Welterbestätten mit den Kollegen von Stiftelsen Bryggen in Bergen. Ihre Anregungen und Gedanken waren mir bei der Behandlung des Themas eine große Hilfe. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders Lasse Bjørkhaug und Einar Mørk danken. Für ihre Hilfe danken, möchte ich ebenfalls meinen Freundinnen Katja Gäbler und Michaela Meyer sowie meinem Freund Jon Øyvind Fredriksen. Nicht zuletzt danke ich meinen Eltern Evelyn und Bernd Beege für ihre großartige Unterstützung und Förderung meiner akademischen Ausbildung in den vergangenen zehn Jahren. ii

3 Vorwort Vorwort Die Anzahl, der auf der UNESCO-Welterbeliste verzeichneten Kultur- und Naturdenkmäler stieg 2004 auf insgesamt 788 Stätten in 134 Ländern an und Jahr für Jahr kommen neue hinzu. Bei den in der UNESCO-Welterbeliste geführten Stätten handelt es sich um Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre 1. Die Frage nach der Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit, der zum Welterbe deklarierten Stätten, ist daher Inhalt dieser Arbeit und wird am Beispiel der verzeichneten Hansestädte erörtert, wobei die besondere Aufmerksamkeit den drei deutschen Hansestädten Lübeck, Wismar und Stralsund gilt. Die Hansestadt Lübeck wurde 1987 als erste nordeuropäische Stadt in die UNESCO- Welterbeliste aufgenommen. Heute, im Jahr 2005, gehören insgesamt 15 ehemalige Hansestädte der UNESCO-Welterbeliste an. Somit ist die Betrachtung der UNESCO-Auswahlkriterien ein Aspekt der Abhandlung, da allein 15 der 611 Weltkulturerbestätten einst Mitglieder im mittelalterlichen Städtebund der Hanse gewesen sind. Aufgrund dieser Tatsache sollen die grundlegenden Kriterien, die zur Auswahl von Kultur- und Naturstätten in die UNESCO-Welterbeliste herangezogen werden, einer Überprüfung unterzogen werden. Es gilt herauszufinden, ob die derzeit angewandten Richtlinien auch für die Zukunft maßgebend sein können oder ob der Nominierungsprozess und Kriterienkatalog einer Neuformulierung bedarf. Zusätzlich und vor dem Hintergrund der Globalisierung und dem immer weiteren Zusammenwachsen der europäischen Union scheint ein Ausbau alter Beziehungen oder die Knüpfung neuer Netzwerke erstrebenswert. So sollen die bestehenden Partnerschaften betrachtet und weitere Möglichkeiten einer Kooperation auf kultureller, wissenschaftlicher und sozialer Ebene aufgezeigt werden. 1 (Zugriff am: ) iii

4 Einleitung Unser hanseatisches Erbe. Einzigartig aber weshalb? Inhaltsübersicht: Einleitung Das UNESCO-Welterbe Die Konvention zum Schutz des Welterbes Die Geschichte der UNESCO-Konvention Die Organe der Konvention ICOMOS IUCN ICCROM Die UNESCO-Liste des Welterbes Die Entscheidung über die Aufnahme von Stätten Die Verfahren der Auswahl in Deutschland Eine beispielhafte Auswahl anderer Tentativlisten in Europa Resümee: Besteht die Notwendigkeit das Welterbekonzept zu reformieren? Die Hanse Annäherung an den Begriff der Hanse Von Backsteinarchitektur und Lübischem Recht Der Handel zu Wasser und zu Land Gewerbe, Güter und Ressourcen Kunst und Tradition Resümee: Das materielle und immaterielle Erbe der Hanse Fünfzehn einzigartige Hansestädte? Hansestadt Lübeck Geschichte Lübecker Siedlungsentwicklung im 12. und 13. Jh Vom Mittelalter zum 19. Jahrhundert Das 19. Jahrhundert Zweiter Weltkrieg und Wiederaufbau Antrag zur Aufnahme in die Weltkulturerbeliste der UNESCO ICOMOS Begründung für Lübeck...77 iv

5 Einleitung 3.2 Historische Altstädte Stralsund und Wismar Die Geschichte von Wismar und Stralsund Die Stadtgründungen im 12. und 13. Jahrhundert Die Hansezeit vom 13. bis 16. Jahrhundert Die Schwedenzeit vom 17. bis 18. Jahrhundert Das 19. und 20. Jahrhundert Antrag zur Aufnahme in die Weltkulturerbeliste der UNESCO ICOMOS Begründung für Wismar und Stralsund ICOMOS Begründungen für andere Hansestädte Bryggen Visby Tallinn Vilnius Resümee Die Hanse und das Welterbe in der Neuzeit Die Hanse in heutiger Zeit Neue Partnerschaften und der Aufbau von Städtenetzen Hansetage Wiederbelebung alter Traditionen Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit Förderung des Welterbes Europäische Kooperationen Städtepartnerschaften Tourismus Zukunft des Welterbes Vorschläge zum Umdenken Resümee Glossar ANNEX Changes to the World Heritage Cultural Heritage Criteria ( ) Die Kriterien für Kulturgüter Die Kriterien für Naturgüter Übersicht über die Hansestädte der UNESCO-Welterbeliste Literaturverzeichnis Publikationen Internet Quellen Benutzte Zeitschriften Abbildungsverzeichnis v

6 Einleitung Einleitung Die Hansestädte Stralsund und Wismar haben im Jahr 2000 einen gemeinsamen Antrag auf die Ernennung ihrer historischen Stadtkerne zum UNESCO-Welterbe gestellt und gehören seit Juni 2002 der Liste der schützenswerten Kulturgüter der Welt an. Bereits zuvor deklarierte Stätten mit ähnlichem geschichtlichen Hintergrund sind: das Hansekontor Bryggen in Bergen (1979), die Hansestadt Lübeck (1987), Nowgorod (1992), die Altstadt von Vilnius (1994), die Hansestadt Visby (1995), die Städte Tallinn und Riga (1997) sowie die als Kontor der Hanse fungierende Stadt Brügge, die im Jahr 2000 nominiert wurde. Weiterhin vervollständigen die Städte Goslar, Quedlinburg, Torun und Krakau sowie das vor kurzem ernannte Bremen die UNESCO-Welterbeliste. Auch bei diesen Orten handelt es sich um Städte der Hanse, die diesem Handelsbündnis angehörten. Auffällig ist, dass sie sich im Gegensatz zum früheren Verbund heute als Einzelstandort auf der UNESCO- Welterbeliste präsentieren. Bei Betrachtung der Hansestädte, deren historische Stadtzentren bereits zum Welterbe erklärt worden sind, handelt es sich ausschließlich um tangible heritage, zumeist gotische Backsteinarchitektur. Die steinernen Zeugen der Vergangenheit stellen jedoch nur einen Teil der Hanse dar. Neben dem Handel kam es zu einem Austausch von Kultur und Lebensweisen im Ostseeraum. Welches intangible heritage gibt es, und ist es möglich, dieses ebenfalls für die Nachwelt zu sichern? Das Interesse des Autors an der Hanse ist im Rahmen eines Praktikums auf der deutschen Brücke in Bergen, Norwegen, entstanden. Aber nicht nur dort, sondern in vielerlei Hinsicht findet der Begriff Hanse oder hanseatisch im täglichen Leben Anwendung. Wirtschaftunternehmen wie Vereine führen das Wort Hanse im Namen; Städte wie Greifswald oder Bremen sind durch das H im Autokennzeichen als Hansestadt zu erkennen. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Hanse und warum schmücken sich Städte und Unternehmen selbst in heutiger Zeit mit diesem Namen? Die unter verschiedenen geistlichen und weltlichen Herrschaften stehenden Städte schlossen sich damals zu einem lockeren Bündnis zusammen, ohne über gemeinsame Exekutivorgane zu verfügen. Wie konnte die Handelsgemeinschaft über 500 Jahre bestehen ohne geschriebene Verfassung, ohne den Zusammenhalt in Form einer Institution? Wie ist es möglich, als Städtebund zu existieren, ohne eine offizielle Mitgliederliste zu führen, ohne ein einheitliches Siegel zu besitzen, ohne einen gemeinsamen Besitz wie eine Flotte oder ein Herr sein Eigen zu nennen? Der Begriff der Hanse ist eng mit der Entwicklung der Kogge und dem Handel bzw. dem Transport von Gütern im Ostseeraum verbunden - doch wie erfolgte der Aufbau des Handelsnet- 1

7 Einleitung zes, welche Güter wurden transportiert und warum kam es zum Untergang der Hanse? Diese und weitere Fragen sollen in den nachfolgenden Kapiteln geklärt werden. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt jedoch auf der These, dass die Bedeutung der UNESCO-Welterbeliste durch die zahlreich ernannten UNESCO-Welterbestätten und die fortlaufende Ernennung neuer Stätten zum Welterbe abgeschwächt wird. Einzigartige Orte, Landschaften, Regionen von universellem Wert gehen in der Vielfalt und Anzahl unter. Aufgrund des stetigen Nominierungsprozesses geht die Transparenz zunehmend verloren. In diesem Zusammenhang werden die der UNESCO-Welterbeliste angehörenden 15 von ehemals 200 Hansestädten nach ihrem outstanding universal value untersucht. Das outstanding universal value bildet u. a. die Grundlage für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Eine Neubetrachtung der Nominierungskriterien sowie eine Neuordnung der UNESCO-Welterbeliste erscheint dringend erforderlich, denn dem Schutz und Erhalt dieser Stätten, dem eigentlichen Ziel der Welterbeliste, kann nicht nachgekommen werden. Diese Gegebenheit veranlasst, den Ernennungsprozess zur Welterbestätte genauer zu betrachten, und eventuelle Möglichkeiten einer Neuordnung, der derzeit 788 Stätten umfassenden UNESCO-Welterbeliste, aufzuzeigen. Die Arbeit gliedert sich in vier Kapitel und wird mit einer Zusammenfassung abgeschlossen. Die Kapitel besitzen die folgenden Inhalte: Im ersten Kapitel werden die Grundlagen zur UNESCO-Welterbekonvention sowie der UNESCO-Welterbeliste dargestellt und analysiert. Dieses bildet die Basis für die weitere Ausarbeitung. Im zweiten Kapitel steht die Hanse im Mittelpunkt der Betrachtung. Einzelne Themenschwerpunkte sind: Handel mit Gütern und Ressourcen, Architektur, Kunst und Tradition im Ostseeraum sowie technische Entwicklungen, vor allem im Bereich der Seefahrt. Die geschichtliche Entwicklung von Lübeck, Wismar und Stralsund wird neben dem jeweiligen Antrag zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste und die anschließende Begründung durch das Welterbekomitee und ICOMOS im dritten Kapitel genauer betrachtet. Dabei kommt es ebenfalls zum Vergleich mit anderen gelisteten Hansestädten. Nach Betrachtung der Geschichte der Hanse im zweiten Kapitel geht es im vierten Kapitel um die Hanse der Gegenwart bzw. der Zukunft. In diesem Abschnitt werden die zwischen den Hansestädten bestehenden Kooperationen und Netzwerke aufgezeigt. Gleichzeitig wird versucht Chancen einer stärkeren Zusammenarbeit darzulegen. Des Weiteren stellt der Autor ein mögliches Handlungs- und Maßnahmenkonzept für die UNESCO zur besseren Handhabung der Welterbeliste vor. Das fünfte Kapitel fungiert als Zusammenfassung der Arbeit und stellt die Kernaussagen dar. 2

8 Das UNESCO-Welterbe 1. Das UNESCO-Welterbe 1.1 Die Konvention zum Schutz des Welterbes Die Geschichte der UNESCO-Konvention Die UNESCO-Welterbeliste gründet auf der Übereinkunft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, der Welterbekonvention, die am 16. November 1972 von der UNESCO- Generalkonferenz in Paris verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. 2 Die bis zum 31. März 2005 von 180 Staaten 3 unterzeichnete Konvention kann als die zumeist ratifizierte UNESCO-Konvention betrachtet werden. Die Ziele der UNESCO-Konvention sind die Aufstellung der Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt, das Sammeln von Informationen über den Zustand der Denkmäler sowie die Verteilung von Geldern, um damit Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. 4 Die Bewahrung einzigartiger Stätten für zukünftige Generationen kann dabei als Hauptgedanke der Welterbeliste gesehen werden. Neben der Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage existieren zwei weitere UNESCO-Konventionen, die sich mit dem Schutz von kulturellem Erbe befassen. 5 Bei diesen handelt es sich um The Hague Convention 1954 (Convention for the Protection of Cultural Property in the Event of Armed Conflict) und um die Convention on the Means of Prohibiting and Preventing the Illicit Import, Export and Transfer of Ownership of Cultural property Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1976 Vertragsstaat und verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Konvention, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen Welterbestätten zu schützen, und für zukünftige Generationen zu bewahren. 6 Die anderen Unterzeichnerstaaten tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz der Stätten des Menschheitserbes bei. Demnach soll der Schutz von bedeutenden Natur- und Kulturgütern nicht allein dem jeweiligen Staat, auf dessen Territorium sich die Stätte befindet, überlassen werden, sondern von der gesamten Menschheit getragen werden vgl. UNESCO-BRIEF. Informationsbrief der Hansestädte Wismar und Stralsund. Nr. 1, vgl. whc.unesco.org (Zugriff am: ) vgl. Caspary, Hans: Weltkulturdenkmäler in Deutschland. ICOMOS, Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland 1991, S. 6 vgl. Feilden, Bernhard M./ Jokilehto, Jukka: Management guidelines for world cultural heritage sites. Published by ICCROM in cooperation with UNESCO and ICOMOS. Rome: ICCROM, 1998, S. 5 Für die dauerhafte Wirksamkeit der Schutzverpflichtungen, die mit der UNESCO-Konvention beabsichtigt sind, gilt vor allem die Anwendung des Artikels 29 und des damit verbundenen Paragraphen 56 der Durchführungsbestimmungen. 3

9 Das UNESCO-Welterbe Hintergrund für die Verabschiedung einer internationalen Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt war die Zerstörung von historischen Stätten im I. und II. Weltkrieg. 7 Die an diesem Krieg beteiligten Länder hatten auch vor ihrem kulturellen Erbe keinen Halt gemacht. 8 Aber nicht nur in kriegerischen Auseinandersetzungen werden Kultur- und Naturstätten zerstört, auch soziale und ökonomische Verhältnisse beeinflussen deren Zustand. 9 In den 60er Jahren des 20. Jhs. führte der Bau des Assuan Staudamms und die Schaffung eines Wasserreservoirs in Ägypten zur Bedrohung der Tempel von Abu Simbel 10 und Philae. 11 Die UNESCO und die ägyptische Regierung stellten Mittel zur Demontage und zum Wiederaufbau der Tempelanlage bereit. 12 Die Rettungsaktion, die von Medienberichten begleitet wurde und weltweit für Aufmerksamkeit sorgte, reflektierte die globale Bedeutung nationaler Stätten. Staaten waren bereit, Verantwortung für Kulturgüter außerhalb ihres eigenen Territoriums zu übernehmen und damit den übernationalen Rang von bedeutenden Kulturgütern anzuerkennen. 13 Die Tempelbauten wurden versetzt, rekonstruiert und präsentieren sich heute noch den Besuchern. Gleichzeitig wurden aber mit der Konstruktion des Assuan Staudamms die ortsansässigen Bauernfamilien entwurzelt und umgesiedelt, obwohl Alternativvorschläge von UNESCO-Experten vorgelegen haben. Die Jahrtausende alte Tradition der nubischen Agrikultur versank ohne Spuren in den gestauten Fluten. 14 Dies zeigt, dass in künftigen vgl. D. Hunter/ J. Salzmann/ D. Zaelke: International environmental law and policy. New York: Foundation Press, 1998/2002, S Albert, Marie-Theres: Globalisierung und kulturelle Entwicklung. Das kulturelle Erbe der Menschheit und seine zeitgemäße Interpretation, in: World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S , hier S. 29 In some countries the protection of heritage at the national level is incomplete because of the scale of resources which it requires and of the insufficient economic, scientific, and technological resources of the country where the property to be protected is situated. In: L. Knopp, E. Albrecht, T. Häntsch, Selected Conventions and treaties on international Environmental Law (IEL), 2 nd edition 2001, BTUC- Aktuelle Reihe 8/2001, S. 23. Abu Simbel besteht aus zwei Tempeln, die einst im Auftrag des ägyptischen Königs Ramses II. erbaut wurden. vgl. Abu Simbel, in: The New Encyclopaedia Britannica - Micropaedia (Vol. 1, p. 47). Chicago: The University of Chicago, vgl. Hunter/ Salzmann/ Zaelke 1998/2002, S Unter Leitung der UNESCO kam es zur Zusammenarbeit von 50 Nationen. Die Anlage wurde in Einzelteile zerlegt und auf einem 58 m höher liegenden Gelände wieder zusammengesetzt. Vgl. UNESCO- BRIEF. Informationsbrief der Hansestädte Wismar und Stralsund. Nr. 2, Bernecker, Roland: Anmerkungen zu dreißig Jahren UNESCO-Welterbekonvention, in: World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S , hier S. 24 Merkel, Christine M.: Welterbe die positive Seite der Globalisierung. 30 Jahre Welterbekonvention wie weiter? In: UNESCO heute online (Online-Magazin der deutschen UNESCO-Kommission), Ausgabe 3, März

10 Das UNESCO-Welterbe Welterbestrategien klüger mit dem Wechselverhältnis von Mensch, Natur und Umwelt umgegangen werden muss. Die Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention, die Operational Guidelines, wurden 1977 formuliert und 2003 zum 12. Mal vom Welterbekomitee in Konsultation mit den Mitgliedsstaaten überarbeitet. 15 Sie enthalten detaillierte Bestimmungen zu den relevanten Bereichen Aufstellung der Liste des Erbes der Welt, Überwachung des Erhaltungszustandes von Gütern, die in die Liste des Erbes der Welt eingetragen sind, Aufstellung der Liste des gefährdeten Erbes der Welt, Internationale Unterstützung, Fonds für das Erbe der Welt, Gleichgewicht zwischen dem Kultur- und dem Naturerbe bei der Durchführung des Übereinkommens Die Organe der Konvention An der Umsetzung der Welterbekonvention sind mehrere Organe beteiligt. Diese sind: die Generalversammlung der Vertragsstaaten der Konvention, das Welterbe-Komitee, das Welterbe-Büro, die beratenden Institutionen: - ICOMOS - the International Council on Monuments and Sites, - IUCN - the World Conservation Union, - ICCROM - the International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property das UNESCO-Sekretariat. Die Generalversammlung der Vertragsstaaten wird alle zwei Jahre im Rahmen der UNES- CO-Generalkonferenz in Paris einberufen und wählt u. a. die 21 Mitglieder des Welterbekomitees vgl. Ringbeck, Birgitta: Sachstand UNESCO-Welterbeliste, Stand 2003 vgl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization: Conventions and Recommendations of UNESCO concerning the Protection of the Cultural Heritage, Genf 1983 Seit 2000 wird ein Wahlplatz für einen der Staaten ohne Welterbestätte freigehalten. Vgl. Bernecker 2002, S. 25 5

11 Das UNESCO-Welterbe Das Welterbekomitee wiederum entscheidet in jährlichen Sitzungen über die Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste bzw. über ihre Einschreibung in die Liste des Welterbes in Gefahr (die Rote Liste ). Weiterhin beschließt es die Verwendung der Mittel des Welterbefonds sowie diskutiert Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Welterbekonvention und notwendige Maßnahmen zum Schutz des Welterbes. Das Welterbe-Büro besteht aus sieben jährlich gewählten Vertretern des Komitees und bereitet dessen Entscheidungen vor. Die drei beratenden Fachgremien des Welterbekomitees sind die Nichtregierungsorganisationen ICOMOS (International Council on Monuments and Sites, Paris, derzeitiger Präsident: Prof. Dr. Petzet, München) für Kulturstätten, IUCN (World Conservation Union, Gland) für Naturstätten und die zwischenstaatliche Organisation ICCROM (International Center for the Study for the Preservation and Restoration of Cultural Property, Rom). Die Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention akzeptieren Experten-Delegationen der U- NESCO auf ihrem Staatsgebiet, die Expertise des Welterbezentrums und Verfahren der geregelten Einmischung mittels Berichterstattung und Rechenschaftspflicht. Gleichzeitig sind die Unterzeichnerstaaten gehalten, bei Planungen und Vorhaben, die entscheidend in den Charakter der Welterbestätte eingreifen könnten, die UNESCO frühzeitig zu konsultieren. Die fachliche Beteiligung der drei Nichtregierungsorganisationen (NRO 18 ) trägt maßgeblich zur Glaubwürdigkeit der Welterbeliste bei. Die Nichtregierungsorganisationen sind für die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für Natur- und Kulturstätten verantwortlich sowie mit der Evaluierung der eingereichten Anträge und dem Monitoring, der Zustandsüberprüfung, von Stätten betraut wurde das UNESCO-Zentrum für die Erhaltung des Erbes der Menschheit gegründet, kurz auch Welterbezentrum genannt. Es ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. 19 Das Welterbezentrum beauftragt, nach Beschluss durch das Welterbekomitee, z. B. den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) eine Mission zu bilden, um ein Gutachten über den Erhaltungszustand eines Welterbes zu erstellen. Das Welterbekomitee verhandelt auf seiner jährlichen Sitzung die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Welterbes bzw. NGOs = non-governmental organisations vgl. Ringbeck, Birgitta: Sachstand UNESCO-Welterbeliste, Stand

12 Das UNESCO-Welterbe ICOMOS Der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) wurde 1965 in Warschau gegründet, ein Jahr nach der Unterzeichnung der Charta von Venedig 20, der internationalen Vereinbarung über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles. ICOMOS ist die internationale nicht-staatliche Organisation, die sich weltweit für den Schutz und die Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen sowie für die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt. ICOMOS beteiligt sich als Berater und Gutachter an der Arbeit des Welterbekomitees und an der Erfüllung der UNESCO-Konvention zum Weltkulturerbe. Der Sitz des Internationalen Sekretariats von ICOMOS ist in Paris. Es bestehen bereits Nationalkomitees in mehr als 110 Ländern, und außerdem 21 weltweite wissenschaftliche Komitees IUCN Die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Ressourcen (IUCN) ist ebenfalls eine nicht-staatliche Organisation, welche die Arbeit des Welterbekomitees durch die Evaluierung von Naturerbe unterstützt und sich aktiv bei der Wiederherstellung von Ökosystemen engagiert. Our Mission is to influence, encourage and assist societies throughout the world to conserve the integrity and diversity of nature and to ensure that any use of natural resources is equitable and ecologically sustainable ICCROM Die Schaffung eines International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property wurde 1956 auf der 9. Sitzung der UNESCO Generalversammlung in Neu Delhi beschlossen. Nach Beendigung des II. Weltkrieges lag ein starkes Interesse zum stärkeren Schutz von kulturellem Erbe und damit einhergehend verbesserten Erhaltungs- und Restaurierungsmethoden vor. Die nicht-staatliche Organisation, die beratend bei der Konservierung von Denkmälern tätig ist sowie Training, Information und Kooperation bei der Restaurierung anbietet, wurde 1956 in Rom gegründet Die Charta von Venedig beschäftigt sich vor allem mit der Unverfälschtheit des Materials. vgl. (Zugriff am: ) (Zugriff am: ) 7

13 Das UNESCO-Welterbe 1.2 Die UNESCO-Liste des Welterbes Die grundsätzliche Definition des Begriffs Welterbe erfolgt durch die Welterbekonvention von Maßgebend ist die herausragende universelle Bedeutung des Kulturguts vom historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Standpunkt. Dementsprechend sollen einzig Stätten von außergewöhnlicher und weltweiter Größe Bestandteil der Welterbeliste sein. Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Liste werden auch die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit und der Authentizität 23 (bei Kulturstätten) bzw. der Integrität (bei Naturstätten) zugrunde gelegt. Nur so scheint es gerechtfertigt, den Unterzeichnerstaaten der UNESCO-Konvention wie der UNESCO eine Mitverantwortung am Schutz sowie an der Erhaltung dieser Stätten zu übertragen. Jede Stätte besitzt innerhalb eines Landes eine große nationale Bedeutung. Mit der Kennzeichnung als Weltkultur- oder Weltnaturerbe wird diese Stätte als erhaltenswert und unersetzbar für die gesamte Welt gekennzeichnet. Durch die Unterschutzstellung gelangen viele Kulturstätten erst ins Interesse der Bevölkerung. Gleichzeitig wirkt der selektive Mechanismus der Welterbeliste zunehmend stärker als Referenzpunkt auch für andere Natur- und Kulturstätten, die nicht Bestandteil der Welterbeliste sind. Neben der konkreten Benennung erhaltenswerter Stätten zielt die Ernennung zum Welterbe auch auf deren Schutz. Auch wenn die Stätte rein rechtlich nicht durch die Welterbekonvention geschützt werden kann, so sind dennoch die Unterzeichnerstaaten der UNESCO-Konvention verpflichtet die Welterbestätten zu erhalten. 24 Die Pflicht zur Erhaltung der kulturellen Substanz gilt zwangsläufig nur selektiv, für die nominierten Welterbestätten. Da die Zustimmung der betreffenden Regierung zur Aufnahme in die Welterbeliste oder in die Liste des bedrohten Welterbes nötig ist, gibt es kaum Handlungsmöglichkeiten, wenn eine Regierung indifferent oder uninteressiert ist, zum Beispiel am Erbe kultureller Minderheiten oder indigener Bevölkerungsgruppen. [...] Die Grenzen dieser internationalen Rechtsinstrumente werden in Fällen bewusster und geplanter Zerstörung sehr deutlich wie z. B. bei der Bombardierung der Brücke von Mostar und der historischen Altstadt von Dubrovnik im Jugoslawienkrieg sowie bei der Sprengung der Buddhas von Bamijan durch die Taliban im Jahre Aus der Charta von Venedig wurde die Forderung nach unbedingter Authentizität in die Welterbekonvention übernommen. Erwähnenswert ist ebenfalls das Nara Document on Authenticity von 1994, welches über die Inhalte der Venedig-Charta hinaus Festlegungen vornimmt. vgl. Suul, Jon: Nordic world heritage: Proposals for new areas for the UNESCO World Heritage List. Copenhagen: Nordic Council of Ministers, 1996, S. 31 Merkel 2003, Ausgabe 3 8

14 Das UNESCO-Welterbe Heute ist zunächst die Vorlage eines überzeugenden Erhaltungsplans, des sogenannten Managementplans, durch den vorschlagenden Vertragsstaat erforderlich. 26 Dieser ist das wichtigste Dokument neben den Antragsunterlagen und weist ein mittelfristiges Konzept für den Schutz und Erhalt des Denkmals aus. In dem Managementplan werden die bisherigen Ansätze des städtebaulichen Denkmalschutzes, der Rahmenplanung sowie das bisherige Projekt- und Maßnahmenmanagement 27 aufgezeigt. Der Erhalt einer Welterbestätte stellt große Anforderungen. Zur Unterstützung ärmerer Länder, wie z. B. afrikanischer oder osteuropäischer, die selbst nicht über die Mittel zum Schutz und Erhalt ihrer Stätten verfügen, stellt der Welterbefond finanzielle Mittel bereit. Die Mittel kommen aus den Beiträgen der Vertragstaaten und belaufen sich auf ein Prozent der Beiträge zur UNESCO Stätten in 134 Ländern sind derzeit in die Welterbeliste eingetragen. Von diesen sind 611 als Kulturstätten, 154 als Naturstätten und 23 als Kultur- und Naturstätten klassifiziert. Übersicht der nominierten Stätten Anzahl der Welterbestätten Jahr Abb. 1 Übersicht der nominierten Stätten von Die Abbildung 1 verdeutlicht die inflationäre Ernennung von Welterbestätten wurden von der UNESCO erste 12 Stätten mit dem Welterbe-Prädikat ausgezeichnet. Bereits im darauf folgenden Jahr schnellte die Zahl der Nominierungen in die Höhe und vervierfachte sich. Die folgenden Jahre waren von eher gleich bleibenden Nominierungen geprägt und vgl. Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, in: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1977, Teil II, Nr. 10, deutsche Übersetzung, zitiert aus: Ringbeck, Birgitta: Sachstand UNESCO Welterbeliste, Stand 2003 UNESCO-BRIEF. Informationsbrief der Hansestädte Wismar und Stralsund. Nr. 3, vgl. Bernecker 2002, S. 24 9

15 Das UNESCO-Welterbe liegen zwischen 20 und 30 Stätten pro Jahr zählten bereits 187 Stätten in 54 Ländern zum Weltkulturerbe, d. h. pro Land gab es fast vier Weltkulturerbestätten. Nach der großen Anzahl von Neunominierungen im Jahr 1987 und 1988 wurden im Jahr 1989 nur sieben Stätten in die Welterbeliste aufgenommen hatte sich die Liste fast verdoppelt und ein stetiger Aufwärtstrend konnte beobachtet werden. Dieser Trend vollzog sich bis in das Jahr 2001, in dem es wiederum fast zu einer Duplizierung der Liste kam. In 2002 wurden nur neun Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Letztmalig tagte das Welterbekomitee im Juni 2004 in Suzhou, China und 34 neue Stätten aus 29 Ländern wurden mit dem Welterbestatus geadelt. Die nächste Tagung des Welterbekomitees findet im Juli 2005 im südafrikanischen Durban statt. Auf dieser Sitzung wird u. a. entschieden, ob die Stadt Heidelberg und der ebenfalls durch Baden-Württemberg führende römische Grenzwall Limes in die Schutzliste aufgenommen werden. 29 Mittlerweile verfügt jedes der ausgezeichneten Länder über durchschnittlich sechs Welterbestätten. Wie viele werden es Ende 2005 sein? Jahr Anzahl der Stätten Anzahl der Länder 1972 Verabschiedung der Welterbekonvention Abb. 2 Übersicht über die Welterbestätten Es gleicht mittlerweile einem nationalen Wettbewerb, über wie viele Eintragungen ein Land bereits verfügt und wie viele der potentiell neuen Stätten in Zukunft die Liste ergänzen. Dabei scheinen die europäischen nationalen Bemühungen, möglichst zahlreich auf die Liste zu kommen 30, am stärksten ausgeprägt zu sein. Aber geht es denn nicht um die generelle Bewahrung unseres universellen Erbes? vgl. UNESCO startet Aktionen für Kultur- und Naturstätten. Quelle: (Zugriff am: ) Kammeier, Hans Detlef: Kultur, Kommerz, Konsum. Vom Umgang mit dem (Welt)erbe in Asien, in: World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S , hier S

16 Das UNESCO-Welterbe Das Land Norwegen beispielsweise, das 1977 die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt unterzeichnete, strebt keine weiteren Nominierungen in den bereits überrepräsentierten Kategorien an. 31 Stattdessen kümmert sich das Land gezielt um den Erhalt der bereits bestehenden Welterbestätten. Staaten wie Frankreich mit 28, Italien mit 39 und Deutschland mit 30 Stätten sind gut präsent in der Welterbeliste. Andere Länder jedoch, wie die Mongolei oder Länder Afrikas, die nachweisbar über einzigartige Erbestätten verfügen, sind nur durch wenige Stätten in der Welterbeliste vertreten und damit deutlich unterpräsentiert. Auch wenn zuletzt verstärkt Stätten in Afrika, Asien oder Lateinamerika aufgenommen wurden, so sind dennoch weitaus mehr sites in Europa als in den ärmeren Ländern der südlichen Halbkugel oder in Osteuropa zu finden. Über 50 Prozent der Welterbestätten liegen in Europa. 32 Wird die Verteilung aller Welterbestätten verglichen, scheint die Auswahl vor allem auf wirtschaftliche und politische Macht zu basieren. Andererseits gibt es Länder, wie beispielsweise Kanada mit 13 Welterbestätten, die nicht alle einzigartigen Parks und Stätten zur Aufnahme in die Welterbeliste vorgeschlagen haben, da diese bereits ausreichend durch nationalen Schutz gesichert sind. Die USA wiederum beantragte die Aufnahme vom Yosemite National Park in Kalifornien, der 1984 zum Welterbe erklärt wurde und dem Grand Canyon National Park in Arizona. Diese Naturstätten sind bereits auf nationaler Ebene durch den Status als National Park geschützt. Daher erscheinen diese Stätten doppelt gesichert, wobei Stätten in anderen Ländern eher der Ernennung in die UNESCO-Welterbeliste bedürfen. Sollte demnach eher Stätten in bisher weniger repräsentierten Kontinenten wie Asien, Afrika oder Südamerika der Vorzug gegeben werden? Die Industrienationen an sich verfügen selbst über genügend eigene Mittel zum Schutz ihres universellen Allgemeingutes. Zu lösen wäre, wie die aufwendigen Erhaltungsrichtlinien und Auswahlkriterien speziell von ärmeren Ländern erfüllt werden können. Haben demzufolge also reiche Länder bessere Chancen als ärmere im Welterbekonzept? Wird von der Finanzierung der UNESCO ausgegangen, so liegt der Vorteil bei den Industrieländern. Das Welterbe-Konzept, das uns in die Perspektive bringt, die Welt kulturell zu beerben, spiegelt uns selber wieder, nur in globaler Amtlichkeit. 33 Daher ist es bedeutend, materielle und immaterielle Schätze weltumfassend für die Nachwelt zu erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl an Kultur- und Naturstätten in der Welterbeliste erhöht sich für die beratenden Institutionen wie IUCN oder ICOMOS auch die Schwierigkeit, Informationen über den Erhaltungszustand einzelner Stätten zu gewinnen bzw. bei drohenden Gefahren, vgl. The Norwegian National Commission for UNESCO. Four Norwegian Cultural Treasures. Osl, vgl. Merkel 2003, Ausgabe 3 World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S

17 Das UNESCO-Welterbe diese rechtzeitig abzuwenden. Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Mittelverteilung. Durch den Beitritt neuer Länder, zu den derzeit , stehen geringfügig mehr Mittel zur Verfügung. Die Verteilung von Geldern beispielsweise für Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern, gestaltet sich umso schwieriger, je mehr Stätten der Welterbeliste angehören und auf die Hilfe der UNESCO und deren Partnerstaaten angewiesen sind. Das Problem besteht: Wann ist die Welterbeliste komplettiert? Bei Betrachtung der Auswahl der Stätten, ergibt sich wiederum die Frage: Warum sich mit Altstadtzonen begnügen, warum nicht z. B. ganz Griechenland oder ganz Italien als Welterbe einstufen? 35 Daher ist es notwendig, zu definieren, was wirklich bewahrt werden soll. Kommt es weiterhin zur inflationären Nominierung von Stätten in die Welterbeliste, verfällt das Aushängeschild Welterbe und es tritt eine Entwertung des Begriffs ein. Es gibt keinen Zweifel daran, dass aufgrund von ergänzten Kriterien auch in Zukunft jedes Jahr neue Welterbestätten nominiert werden. Stätten wie der Essener Zollverein in Deutschland und New Lanark oder Saltaire in Großbritannien wurden nicht aufgrund ihrer kulturellen oder naturellen Bedeutung nominiert, sondern aufgrund des industriellen Erbes, das sie für den Staat darstellen. Es sind Stätten, die das Erbe des 20. Jhs. in der Welterbeliste repräsentieren sollen. Seit kurzem wird aber nicht mehr nur auf die Erhaltung von materiellem Erbe wert gelegt, sondern auch das immaterielle Erbe 36 bewahrt. Gedichte, Musik, Gesang oder historisch entwickelte Fertigkeiten wie z. B. das Handwerk 37 werden durch die Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage (Paris, 17. Oktober 2003) besonders geschützt. Aufgrund sozialen Wandels in der Welt und der Veränderung von Werten in der Gesellschaft werden sich zukünftig neue Richtlinien zur Nominierung von Welterbestätten entwickeln und die Welterbeliste bei unverändertem Nominierungsprozess weiter anwachsen lassen. Hier spielen vor allem Touristen eine entscheidende Rolle, die oft der Auslöser für die Veränderung von Kultur und der zu ihr gehörenden Gesellschaft sind. Sie verändern die Werte einer Gesellschaft und damit ihre Kultur. 38 Im Laufe der Zeit haben sich das Verständnis von Kultur und die Bedeutung kulturellen Erbes für die Menschheit gewandelt. Dabei ist dieser Wandel abhängig von der Veränderung in den Gesellschaften selbst. Von vgl. (Zugriff am: ) Hoffman-Axthelm, D.: Die Welt beerben. Möglichkeiten und Unmöglichkeiten eines Weltkulturerbes, in: World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S , hier S. 22 Auf der Weltkulturkonferenz 1982 in Mexiko kam es zu einer Erweiterung des Kulturbegriffs. Das materielle Verständnis wurde durch das immaterielle erweitert. Zu den immateriellen Werten zählen z. B. religiöse und weltliche Bräuche, Rituale und auch Tanzformen. Das Handwerk gilt als living heritage. World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S

18 Das UNESCO-Welterbe diesen Entwicklungen beeinflusst werden auch die Kriterien, was wirklich kulturelles Erbe ist und des Schutzes bedarf. Seit der Aufstellung der Richtlinien für Kultur- und Naturstätten im Jahre 1979, die die Grundlage für das Aufnahmekomitee bei der Entscheidung zum Welterbe bilden, wurden nur geringfügig Änderungen vorgenommen. 39 Im Annex findet sich über die Veränderungen im Zeitraum von 1978 bis 2003 eine Zusammenfassung. Dem Autor stellt sich die Frage, in welchem Maße die Kriterien noch funktional sind. Wer keine Kathedrale vom Format Chartres hat, hat unter Umständen das weltgrößte Pumpwerk, und wer wegen zu viel Abriss in den sechziger Jahren keine beispielhafte Altstadt anmelden kann, bekommt einen Park aus dem 20. Jh. ausgezeichnet. 40 Es ist wichtig, die Kriterien regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf neu zu bestimmen, um so die Auswahl der einzigartigsten Stätten und die Glaubwürdigkeit der Welterbeliste zu gewährleisten. Hier ist von Belang, dass nur eine wirklich herausragende Stätte erwählt werden soll, welche zugleich als Symbol für eine Region oder eine bestimmte Gruppe in der Welterbeliste steht. Aber wie schon an Deutschland zu ersehen ist, entspricht der Nominierungsprozess nicht den doch eigentlich klaren Regeln. So wurden vier vergleichbare Hansestädte zum Weltkulturerbe ernannt, was theoretisch ausdrücklich gegen die Auswahlgrundsätze verstößt vgl. Hoffman-Axthelm 2002, S. 17 ebenda, S

19 Das UNESCO-Welterbe Die Entscheidung über die Aufnahme von Stätten Abb. 3 Das UNESCO-Verfahren zur Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste. Das Welterbezentrum fordert die Vertragsstaaten der Konvention auf, Vorschlagslisten (Tentativlisten) einzureichen, auf denen die für die Antragsstellung vorgesehenen, einzigartigen Natur- und Kulturstätten eines Zeitraums von fünf bis zehn Jahren verzeichnet sind. Die Anträge können nur vom Vertragsstaat z. B. von der Bundesrepublik Deutschland selbst eingereicht werden, der mit der Antragsstellung auch die Verantwortung für den Erhalt der Stätte übernimmt. 41 Vorschläge für andere Länder sind somit nicht möglich. Der Staat wiederum ist sehr vom Engagement seiner Kommunen abhängig, da diese bestimmen, ob sie ein Gebäude oder ein Stadtgebiet mit dem Welterbetitel deklariert sehen wollen. Die Kommune bereitet den Antrag vor und begründet ihn. Neben der Angabe des zutreffenden Kriteriums, gehört zur Bewerbung auch eine Vergleichsanalyse mit ähnlichen, bereits in der Welterbeliste verzeichneten Stätten. Daneben fordert das Welterbekomitee eine umfangreiche Darlegung, warum dieses Denkmal von universellem Wert ist, sowie eine ausführliche Beschreibung des Denkmals und seines derzeitigen Erhaltungszustandes. Zum bereits erwähnten Managementplan gehört u. a. ein Konzept zur regelmäßigen Überwachung des Erhaltungszustandes der Stätte, dem Monitoring. 41 Laut Artikel 4 der Konvention haben die Vertragsstaaten die Pflicht, die Identifizierung, den Schutz und den Erhalt der Stätten auf ihrem Territorium sicherzustellen. In Artikel 5 der UNESCO- Welterbekonvention von 1972 werden den Vertragsstaaten Maßnahmen wie Forschung oder Weiterbildung auferlegt. 14

20 Das UNESCO-Welterbe Da der Staat bzw. die Regierung die Bewerbung der Kommunen offiziell trägt, wird damit ein bestimmtes Kulturverständnis, eine nationale Identität repräsentiert. Würde allein die UNESCO bzw. die ihr zur Seite stehenden Institutionen Stätten für die Welterbeliste vorschlagen, wäre noch nicht gewährleistet, dass Staaten sich ihrer Erbmasse bewusst werden und freiwillig Verantwortung für die Erhaltung übernehmen. Die Welterbeliste würde in diesem Fall einzig und allein eine Hitliste der bedeutendsten Stätten darstellen, ohne Konsequenzen für die darin aufgenommenen Stätten. Zwei Prüfungsverfahren, eines auf nationaler und eines auf internationaler Ebene, entscheiden letztendlich über die Aufnahme in die Welterbeliste. Dabei kann sich der nationale Auswahlprozess in den einzelnen Mitgliedsländern unterscheiden. In Deutschland bestimmen auf nationaler Ebene die Ausschüsse der Kultusministerkonferenz über die Aufnahme einer Stätte. Allen gemeinsam wiederum ist, dass sollte eine Stätte nicht auf der Vorschlagsliste vermerkt sein, sie auch nicht nominiert werden kann. Grundsätzlich ist es möglich, z. B. zwei gotische Kathedralen in zwei Ländern vorzuschlagen, aber nur das repräsentativste Beispiel von beiden soll in die Liste aufgenommen werden. Dies entspricht der 1972 in Paris verabschiedeten UNESCO-Konvention wonach nur das repräsentativste Beispiel, d. h. ein Denkmal, Ensemble oder eine Stätte von außergewöhnlichem universellem Wert in die Welterbeliste aufgenommen und den Titel Welterbe tragen soll. Bei genauer Betrachtung der Welterbeliste fällt allerdings auf, dass u. a. eine Unzahl von Schlössern, Klöstern, Kirchen verzeichnet sind. So steht z. B. das Schloss Kronborg bei Helsingør in Dänemark und das Schloss Schönbrunn in Österreich, das Schloss Lytomysl in der Tschechischen Republik sowie das Schloss und der Park von Versaille und Fontainebleau in Frankreich auf der Welterbeliste. Angeregt wird nun, die Tentativlisten vor der Nominierung abzugleichen, um damit Überschneidungen zu verhindern. Gleichzeitig kann dadurch vermieden werden, dass beispielsweise Denkmäler, die national von großer Bedeutung sind, beim internationalen Vergleich nicht bestehen. Nach der Einreichung der Anträge führen Experten von ICOMOS und IUCN, im Auftrag des Welterbezentrums, eine eingehende Evaluierung durch, auf deren Grundlage das Welterbekomitee letztendlich über eine Aufnahme entscheidet. 42 Auf Grund dessen werden neben dem Antrag viele weitere Dokumente benötigt, aus denen der Erhaltungszustand sowie die ernsthaften Bemühungen der Städte hervorgehen, die Stätte zu bewahren. Diese Dokumente können z. B. Erhaltungssatzungen, Gestaltungs- oder Sanierungssatzungen wie auch eine Denkmalliste oder ein Stadtbildatlas sein. Die Experten besuchen die Stätte, um festzustellen, ob der Schutz und das Management im Einklang mit der Welterbekonvention stehen sowie ob die Stätte über die Einzigartigkeit, Authenzi- 42 vgl. Ringbeck, Birgitta: Sachstand UNESCO-Welterbeliste, Stand

21 Das UNESCO-Welterbe tät und Integrität verfügt. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung einer Stätte in die Welterbeliste liegt beim Welterbe-Komitee. 43 Auf seiner jährlich stattfindenden Sitzung entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee über die Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste. Es überprüft, ob die vorgeschlagenen Natur- und Kulturstätten bzw. Kulturlandschaften den Kriterien der UNESCO-Konvention entsprechen. Ist der Antrag zum Welterbe erfolgreich, wird die beantragte Stätte gleichgesetzt mit entfernt und nahe liegenden Stätten, Altem wie Neuem. So stehen der Ilulissat-Eisfjord in Grönland (2004), das Industriedorf Saltaire in Großbritannien (2001), die Fossilienlagerstätte Grube Messel in der Bundesrepublik Deutschland (1995), New Yorks Freiheitsstatue (1984) oder Chinas Gosse Mauer (1987) zusammen auf der Welterbeliste und werden u. a. gleichgestellt mit den Pilgerwegen nach Santiago de Compostela (1998) oder Indiens Taj Mahal (1983). Jährlich erweitert sich die Liste um etwa 20 bis 30 Stätten Die Verfahren der Auswahl in Deutschland In Deutschland sind Unterschutzstellungen und Pflege von Denkmälern Angelegenheit der Länder. Diese haben daher das Nominierungsrecht und sind zugleich zuständig für die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Liste ergebenden finanziellen Verpflichtungen. Innerhalb der BRD werden mögliche Anträge zunächst von der vorgesehenen Welterbestätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmalangelegenheiten zuständigen Ressort des entsprechenden Landes bearbeitet. Die Kultusministerkonferenz, als übergeordnetes Gremium, führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge, zu einer gesamtdeutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Sie dient, nach der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz, als Grundlage für künftige Anmeldungen, die dann durch das Auswärtige Amt an das Welterbezentrum weitergeleitet werden. Das Welterbezentrum prüft die Anträge auf ihre förmliche Richtigkeit. In Deutschland sind heute Stätten auf der Welterbeliste der UNESCO verzeichnet und weitere noch nicht aufgenommene Stätten befinden sich auf der Vorschlagsliste, die von der Kultusministerkonferenz 1998 verabschiedet wurde. Es wird angestrebt, sie in der ursprünglichen Reihenfolge, zwischen 2000 und 2010, zur Aufnahme in die Welterbeliste vgl. Hoffman-Axthelm 2002, S. 16 vgl. UNESCO-BRIEF. Informationsbrief der Hansestädte Wismar und Stralsund. Nr. 1, Stand Juni 2005 Bei diesen Stätten handelt es sich um: Altstadt von Regensburg, Limes, Wattenmeer, Oberharzer Wasserwirtschaft Goslar, Altstadt und Schloss Heidelberg, Siedlungen der Weimarer Republik Berlin, Schloss und Park Schwetzingen, Markgräfliches Opernhaus Bayreuth, Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge, Fagus Werke, Wilhelmshöhe Landschaftspark, Kloster Corvey, Chile-Haus in Hamburg, Franckesche Stiftungen in Halle und Dom von Naumburg. Quelle: (Zugriff am ) 16

22 Das UNESCO-Welterbe vorzuschlagen. Durch die Entscheidung des Welterbekomitees, zukünftig nur noch einen Antrag pro Jahr entgegenzunehmen, muss die vorgesehene Reihung noch einmal geprüft werden Eine beispielhafte Auswahl anderer Tentativlisten in Europa Zum Vergleich: In Großbritannien stehen derzeit 17 Stätten auf der Tentativliste, die in den kommenden fünf Jahren zur Aufnahme in die UNESCO-Liste vorgeschlagen werden sollen. 48 Auf die Vorschlagsliste befinden sich vor allem Stätten, die das industrielle und natürliche Erbe Großbritanniens aufzeigen. Speziell diese Kategorien sind bisher nur in unterrepräsentierter Form in der Welterbeliste vertreten. Auch die fünf nordischen Länder Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland und Island besitzen Vorschlagslisten, auf denen insgesamt 26 Stätten 49 vermerkt sind. Diese fünf Staaten haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam das nordische Erbe zu vertreten und zu unterstützen. Die derzeit auf den Tentativlisten vermerkten Stätten sollen die bereits existierenden Welterbestätten vervollständigen. Aufgrund dessen, handelt es sich bei den vorgeschlagenen Stätten vor allem um Naturgebiete, die den gegenwärtigen Mangel an nordischen Weltnaturerbe beseitigen sollen. Vorgeschlagen sind u. a. das Wattenmeer, die Lofoten oder aber auch die Kultur der samischen Bevölkerung. 1.3 Resümee: Besteht die Notwendigkeit das Welterbekonzept zu reformieren? Seit den 90er Jahren arbeitet die UNESCO an der Entwicklung einer globalen Strategie zur nachhaltigen Fortschreibung der Welterbeliste. Problematisch ist das zu schnelle Anwachsen der Liste, die zunehmend ungleiche geographische Verteilung und die Unausgewogenheit in Bezug auf die in der Liste eingetragenen Natur- und Kulturerbestätten. 50 Die vgl. Ringbeck, Birgitta: Sachstand UNESCO-Welterbeliste, Stand 2003 Am 6. April 1999 wurden von Chris Smith, damaliger Secretary of State for Culture, Media and Sport 25 Stätten bekannt gegeben, die eventuell in den nächsten Jahren in die UNESCO Welterbeliste aufgenommen werden. Im November 2000 wurde bereits Blaenavon and St George, Bermudas der Welterbestatus verliehen. Im Dezember 2001 wurden Derwent Valley Mills, Saltaire, New Lanark und die Dorset and East Devon Coast zu Welterbestätten ernannt und im letzten Jahr kam der Royal Botanic Gardens, Kew in die Welterbeliste hinzu. Liverpool Maritime Mercantile City wurde 2004 ernannt. Quelle: (Zugriff am: ) Es befinden sich sechs Stätten auf der dänischen Tentativliste. Ebenfalls sechs Stätten stehen auf der finnischen und zehn Stätten auf der Tentativliste von Island. Schweden hat eine Stätte auf der Tentativliste und Norwegens Vorschlagsliste umfasst derzeit drei Stätten. vgl. UNESCO-BRIEF. Informationsbrief der Hansestädte Wismar und Stralsund. Nr. 2,

23 Das UNESCO-Welterbe Abbildung vier verdeutlicht anschaulich die globale Verteilung der Stätten, wobei rote Punkte Kulturstätten und grüne Punkte Naturstätten bezeichnen. Abb. 4 Die Verteilung des Kultur und Naturerbes der Welt Fraglich ist die Gleichstellung aller in sich verschiedenen einzigartigen Stätten, unwichtig ob es sich um Natur-, Kultur- oder Natur- und Kulturerbe handelt. Ob Auschwitz, der Essener Zollverein, die Everglades oder Brasilia 788 Stätten werden gleichgeschaltet und rücken mittels des Welterbestatus auch ins Interesse von Touristen. Welchen Sinn hat nun der Eintrag in die Welterbeliste? Der Welterbestatus kann sich auf das örtliche Wirtschaftswachstum positiv wie auch negativ auswirken. Infolge der Ernennung erhöht sich der Bekanntheitsgrad der Stätte, was touristisch gesehen eine große Rolle spielen kann. Für viele Länder ist dieser Tourismus die einzige nennenswerte Einnahmequelle, ein lukratives Geschäft auch für die reiseveranstaltenden Unternehmen. 51 Das Geschäft mit dem Erbe verkauft sich scheinbar gut, aber nicht jede historische Siedlung darf zum Rummelplatz gemacht werden. 52 Die Welterbestadt Venedig empfängt jährlich die komplette Bevölkerung Griechenlands, dass heißt zehn Millionen Besucher. Hier gilt es, über einen beschränkten Zugang zu verletzlichen Stätten nachzudenken. Es kann festgehalten werden, dass die Ernennung zum Welterbe den Gefährdungsprozess von Stätten, besonders in armen Ländern, erst ausgelöst hat. Wichtig ist, den mit der Ernennung zum Welterbe eintretenden Tourismus so zu lenken, dass die positiven Effektive, wie z. B. die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung eines Einkommens für die lokale Bevölkerung, die negativen Auswirkungen des Tourismus, wie World Heritage. Die Welt beerben? Berlin: Ästhetik & Kommunikation e. V., Heft 119, Jg. 33, Dezember 2002, S. 12 vgl. Kammeier 2002, S

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