Aktuelles aus der gesetzlichen Rentenversicherung
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- Samuel Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 An alle Kreisverwaltungen, Versicherungsämter, Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz sowie an alle Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 15. Juni 2016 Aktuelles aus der gesetzlichen Rentenversicherung Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich zum 1. Januar bzw. ergeben sich zum 1. Juli 2016 Änderungen, über die wir Sie informieren möchten. Des Weiteren möchten wir Sie auf die wichtigsten Änderungen in den Antragsformularen hinweisen. Inhalt: 1 R entenanpas s ung zum 1. J uli Freibetrag vom 1. J uli 2016 bis 30. J uni BVG-Grundrentenbetrag und Alters erhöhungs betrag zum 1. J uli Neue Zahlungserklärungen für Aus lands zahlung zum 1. J uli Die neue Flexi-R ente 4 6 Firmens ervice - neuer S ervice für Unternehmen 4 7 Vordruckversand 5 8 Fundstelle und Ansprechpartner 5 9 Verfasser 5 1 Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 Zum 1. Juli 2016 werden die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder angepasst. Die Rente in den alten Bundesländern erhöht sich um 4,25 Prozent. Demnach beträgt der aktuelle Rentenwert künftig 30,45 Euro statt bisher 29,21 Euro. In den neuen Bundesländern erhöht sich die Rente um 5,95 Prozent auf 28,66 Euro (bisher 27,05 Euro). Die jährlichen Rentenanpassungen hängen von diversen Faktoren ab. Insbesondere aufgrund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und den steigenden Löhnen ist eine solche deutliche Rentensteigerung möglich. Die für die Rentenanpassung Seite 1 von 6
2 relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Hinzu kommen noch weitere Faktoren, die die Rentenanpassung in diesem Jahr positiv beeinflussen. Die Bundesregierung hat bereits am 20. April 2016 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 beschlossen. Diese bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Nach dessen Sitzung am 17. Juni 2016 wird mit dem Versand der Rentenanpassungsmitteilungen begonnen, der Mitte Juli weitgehend abgeschlossen sein wird. Rückfragen an Andreas Rieg, Telefon: Freibetrag vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 Durch die Erhöhung der aktuellen Rentenwerte wurden die Freibeträge für die Einkommensanrechnung bei Witwen-, Witwer-, und Erziehungsrenten wie folgt angepasst: Tabelle: Freibetrag Freibetrag vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 Alte Bundesländer Neue Bundesländer Freibetrag für Witwen-, Witwerrenten und bei Erziehungsrenten (26,4-fache des aktuellen Rentenwertes) Erhöhung für ein Kind im Sinne des 97 Abs. 2 SGB VI (5,6-fache des aktuellen Rentenwertes) 803,88 Euro 756,62 Euro 170,52 Euro 160,50 Euro Rückfragen an Stefan Wingerter, Telefon: BVG-Grundrentenbetrag und Alterserhöhungsbetrag zum 1. Juli 2016 Von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist bei Anwendung der 93 und 97 SGB VI ein der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) entsprechender Betrag und gegebenenfalls ein Alterserhöhungsbetrag abzusetzen. Ab 1. Juli 2016 sind folgende Werte, unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten am 18. Mai 1990 (Ost oder West), zu berücksichtigen: Seite 2 von 6
3 Tabelle: Grad der Erwerbsminderung Grad der Erwerbsminderung in Prozent Grundrentenbetrag für die Zeit vom bis Alterserhöhungsbetrag ab ,00 Euro bis 20 92,00 Euro bis ,00 Euro bis ,00 Euro bis ,00 Euro 28,00 Euro 55 bis ,00 Euro 28,00 Euro 65 bis ,00 Euro 35,00 Euro 75 bis ,00 Euro 35,00 Euro 85 bis ,00 Euro 43,00 Euro mehr als ,00 Euro 43,00 Euro Rückfragen an Jaqueline Wittiber, Telefon Neue Zahlungserklärungen für Auslandszahlung zum 1. Juli 2016 Wünscht ein Antragsteller die Zahlung seiner Rente auf ein Bankkonto im Ausland, so ist hierfür eine gesonderte Zahlungserklärung erforderlich. Bislang gab es hierfür das Formular R0851, welches aber in unterschiedlichen Fassungen im Einsatz war. Ab dem 1. Juli 2016 gibt es die folgenden bundeseinheitlichen Zahlungserklärungen: A1310: Für Zahlungen in alle Länder außer Italien, die USA und Kanada, A1311: Für Zahlungen auf ein Konto in Italien und A1312: Für Zahlungen auf ein Konto in den USA oder Kanada. Soll die Zahlung auf das Konto einer Vertrauensperson mit Wohnsitz in Deutschland erfolgen, gab es bislang das Formular R0852. Dessen Bezeichnung ändert sich ab 1. Juli Es heißt dann A1313. Die Vordrucke stehen voraussichtlich Anfang Juli zum Download im Internet zur Verfügung. Rückfragen an Christof Gutzler, Telefon: Seite 3 von 6
4 5 Die neue Flexi-Rente Am 10. November 2015 hat die Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand" ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mit der Flexi-Rente soll Frühverrentung vermieden und Anreize für ein längeres Arbeiten geschaffen werden. Die Hinzuverdienstregelungen sollen wesentlich vereinfacht werden. Die Flexi-Rente soll zügig umgesetzt werden. Derzeit wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause kommen. Über die voraussichtlichen Inhalte des Gesetzentwurfs liegen Einzelheiten noch nicht vor. Rückfragen an Birgit Ehnes, Telefon: Firmenservice - neuer Service für Unternehmen Firmen und Arbeitgeber erhalten von unseren Firmenservicemitarbeitern gebündelte Informationen rund um die Themen "Gesunde Mitarbeiter", Rehabilitation, Rente, Altersvorsorge sowie Sozialabgaben. In einer Gesellschaft, in welcher der Altersdurchschnitt künftig steigt, werden Prävention und Gesundheitsförderung für Unternehmen immer bedeutsamer. Unsere Firmenserviceberater stellen Arbeitgebern, Personalverantwortlichen, Werks- oder Betriebsärzten, Betriebs- bzw. Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen gerne unsere arbeitgebernahen Angebote vor: Was beinhaltet das Themenfeld "Gesunde Mitarbeiter" Die Rentenversicherung unterstützt Betriebe, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter zu stärken und zu erhalten. Wir bieten Informationen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie im Umfeld des gesetzlich vorgeschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagements klein- und mittelständischen Betrieben Partnerschaften an. Großbetriebe mit eigenem werksärztlichen Dienst können mittels einer Kooperation Abläufe optimieren. Mit Präventionsleistungen helfen wir, gesundheitliche Probleme zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit aktiv anzugehen. Dabei steht die Förderung der Eigenverantwortung des Beschäftigten zur Gestaltung eines gesundheitsgerechten Lebensstils im Alltag und am Arbeitsplatz im Vordergrund. Unsere Firmenserviceberater informieren über diese arbeitsplatzbezogenen Präventionsangebote. Selbstverständlich erbringt die Rentenversicherung weiterhin notwendige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Weitere Themen? Seite 4 von 6
5 Zu den Themen Rente und Altersvorsorge vermitteln unsere Firmenserviceberater Betriebssprechtage und Vortragsveranstaltungen für Mitarbeiter. Informationen zur Betriebsprüfung und zum Meldeverfahren vervollständigen das Aufgabenspektrum der Firmenserviceberater. Ansprechpartner Unsere regionalen Firmenserviceberater sitzen in Andernach, Mainz und Speyer und sind per Mail unter zu erreichen. Bundeseinheitlich können Sie kostenfrei täglich von 9.00 bis Uhr unter der Telefonnummer einen Mitarbeiter des Firmenservice erreichen. 7 Vordruckversand Sollten Sie nicht über die aktuellen / neuen Vordrucke verfügen, so können Sie diese schriftlich oder telefonisch bei unserer Vordruckversandstelle (Herr Rimmler, Telefon: , Fax: ) beziehungsweise per (druckzentrum@drvrlp.de) anfordern. Die wichtigsten Antragsformulare stehen auch auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt Services Formulare & Anträge zum Download bereit, beziehungsweise können dort über die Sammelmappe online geordert werden. 8 Fundstelle und Ansprechpartner Dieses Rundschreiben kann auf unserer Internetseite über den Schnellzugang (auf der Startseite ganz unten) unter Services Versicherungsämter und Gemeinden Fachliche Informationen abgerufen werden. Bei Fragen zu diesem Rundschreiben können Sie sich gerne an uns wenden. Allgemeine Auskünfte zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Auskunftsund Beratungsstellen oder am Servicetelefon. 9 Verfasser Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Leistungsabteilung Seite 5 von 6
6 Dezernat 3.1 Eichendorffstraße Speyer Postanschrift: Speyer Telefon: Servicetelefon: Montag bis Donnerstag 7:30-19:30 Uhr Freitag 7:30-15:30 Uhr Bei Rückfragen zu dieser Information, wenden Sie sich bitte an: Birgit Ehnes Telefon: Telefax: Seite 6 von 6
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich wichtige Änderungen, über die wir Sie nachfolgend informieren:
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