Sicherheit von Reisesteckern

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1 Regierungspräsidium Darmstadt Sicherheit von Reisesteckern Abschlußbericht im Bereich der aktiven Marktüberwachung 2010 Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten: Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt Mo. Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2 Gutleutstraße 138, Frankfurt a.m. Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr Darmstadt Internet:: Telefon: 069 / (Zentrale) Telefax: 069 / (allgemein) - 2 -

2 Aufgabenstellung Ein Reisestecker, Reiseadapter oder Steckdosenadapter bietet die Möglichkeit die Unterschiede verschiedener Steckersysteme weltweit zu überbrücken. Zur Vereinfachung wird im Bericht nur der Ausdruck Reisestecker verwendet. Reisestecker sind bei Urlaubs- und Geschäftsreisenden wegen der Verwendungsmöglichkeiten für sämtliche elektrischen Haushaltsgeräte (z.b. Fön, Rasierer), aber auch für Multimediageräte (wie z.b. Handys, Laptops) sehr beliebt. Aber auch im Ausland erworbene elektrische oder elektronische Geräte können mit Hilfe eine Reisesteckers an das deutsche Stromnetz angeschlossen werden. Aufgrund der häufigen Verwendungen bestehen bei Nichtbeachtung der geltenden Sicherheitsanforderungen erhebliche Gefahren z.b. durch Stromschlag für die Benutzer. Die Erfahrung der letzten Jahr hat gezeigt, dass Reisestecker, die in Deutschland sehr preisgünstig angeboten werden, aber auch solche, die aus dem Ausland mitgebracht werden, häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und daher oft gefährlich für ihre Benutzer werden können (z.b. Gefahr durch Stromschlag). Daher wurde in der Zielvereinbarung für das Jahr 2010 zwischen dem Hessischen Sozialministerium und dem Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt eine stichprobenartige Überprüfung von Reisesteckern vereinbart. Die Überprüfung von Reisesteckern erfolgte bei Importeuren und Händlern hinsichtlich der Einhaltung formaler sowie sicherheitstechnischer Anforderungen. Das Projekt beschränkte sich auf Reisestecker, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden und am Niederspannungsnetz (230V) angeschlossen werden können. 2. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Da es derzeit keine spezielle Produktnorm für Reisestecker gibt, erfolgte die Prüfung in Anlehnung der Kriterien der (VDE6020-1): Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 1: Allgemeine Anforderungen

3 Durchführung Für die Kontrollen wurden Handelsgeschäfte ausgewählt, die erfahrungsgemäß diese Produkte anbieten. Dazu zählten vorrangig sogenannte Billigläden (z.b. 1 -Shops). Von Juni bis August 2010 wurden im Rahmen der regionalen Schwerpunktaktion (Rhein- Main- Gebiet) in den ausgewählten Handelsgeschäften die entsprechenden Probenahmen von Reisesteckern durchgeführt. Im Aktionszeitraum wurden ingesamt 31 Handelsgeschäfte überprüft und hierbei 24 Produktproben genommen. 4. Auswertung Die Überprüfung der Reisestecker erfolgte unter Zuhilfenahme der als Anlage beigefügten Checkliste. Von 24 überprüften Reisesteckern wurden lediglich 2 Produkte als mangelfrei eingestuft. Folgende Mängel wurden festgestellt: Formale Mängel: CE-Zeichen wurde in unzulässiger Weise angebracht. Es lag keine oder nur eine unvollständige Gebrauchsanleitung vor. Gebrauchsanleitung war nicht in deutscher Sprache. Herstellerangaben (Produktverantwortlicher) fehlen bzw. sind unvollständig

4 - 4 - Konstruktive Mängel: Es besteht die Möglichkeit, eine Verbindung zwischen dem Stift eines Steckers und einem aktiven Teil der Steckdose des Adapters herzustellen, während ein anderer Stift berührbar ist. (, Ziffer 10.3) Die unisolierten Stifte des Steckers mit Schutzkontakt können berührt werden, wenn der Stecker in die Steckdose des Adapters teilweise eingeführt ist. (DIN VDE , Ziffer 10.1) Es ist möglich, einen Stecker für Geräte der Klasse I (mit Schutzleiteranschluss) in die Steckdose des Adapters einzuführen, die ausschließlich zur Aufnahme von Steckern für Geräte der Klasse II (mit Schutzisolierung ohne Schutzleiteranschluss) gebaut ist. (, Ziffer 9.2) Die Einstufung der Mängel in die Risikoklassen 0 (Kein Risiko), N (Niedriges Risiko), M (Mittleres Risiko), H (Hohes Risiko), E (Ernstes Risiko) wurde aufgrund des Risikobewertungsverfahrens nach dem europäischen RAPEX Leitfaden 2010/15/EU vorgenommen. Abbildung 1: Grafische Darstellung der Produktmängel nach Risikoklassen - 5 -

5 Maßnahmen Alle überprüften und eingestuften 24 Produkte wurden als Produktinformation in die europaweit zugängliche Datenbank (ICSMS-Datenbank) eingestellt. Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden wurden dadurch automatisch informiert und verfolgen in eigener Zuständigkeit die Mängelbehebung. Produkte der Risikoklasse H (hohes Risiko) im an der Marktüberwachungsaktion beteiligten Handel, wurden in Abstimmung mit der Marktaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt) aus dem Verkaufssortiment entfernt und vernichtet. 6. Schlussfolgerungen Die Marktüberwachungsaktion zeigt, dass Reisestecker nach wie vor im Handel weit verbreitet sind und vom Verbraucher nachgefragt werden. Auf dem Markt findet der Verbraucher eine Vielzahl von Reisesteckern unterschiedlichster Qualität und Ausführung. Die Preisspanne liegt weit auseinander und reicht von 1 bis zu 10 pro Stecker. Mängel waren sowohl bei der Kennzeichnung der Produkte als auch bei der Gebrauchsund Bedienungsanleitung festzustellen. Bei 18 von 24 überprüften Reisesteckern bestand aufgrund konstruktiver Mängel sowie der Möglichkeit vorhersehbarer Fehlanwendung (z.b. Umgehung des Schutzleiters) die Gefahr eines Stromschlages. Dies führte zur Einstufung in die Risikoklasse H (siehe Abbildung 1). Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard bei Reisesteckern in Europa durchzusetzen und die Verbraucher vor erheblichen Gefahren zu schützen, ist eine einheitliche Normungsregelung auf europäischer Basis unabdingbar. Damit würden weltweit einheitliche Standards für Reisestecker bei Einfuhr in den europäischen Markt festgelegt. Insgesamt zeigen die Art sowie die Anzahl der im Rahmen dieser Überprüfung festgestellten Mängel, dass gezielte Marktüberwachungsprojekte zur Erhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus weiterhin unverzichtbar sind

6 - 6 - Anlage Checkliste: Reisestecker Bezeichnung: Reisestecker Hersteller: Modell/Art.-Nr.: EAN:. Az.: GPSG- /10 Überprüfung beim: Anschrift: Hersteller Importeur Lieferant Händler Überprüfung durch: R.Schweitzer RP-Darmstadt Dez. IV/ F 45.1 am: Pkt Kat Anforderungen (Text) Anforderung (Fundstelle) Anforderung erfüllt n. z. / ja / nein Ist keine CE Kennzeichnung vorhanden? Hinweis: Reiseadapter mit oder ohne eingebaute Sicherungen sind von keiner Richtlinie erfasst, die die CE Kennzeichnung fordert. s. Hinweis bzw. Endnote 3 Leitfaden4 zur RL 2006/95/EG5 Sind Angaben, damit das Produkt eindeutig identifiziert werden kann, auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung vorhanden? Hinweis: Das Weglassen der Angaben ist vertretbar, insbesondere wenn dem Verwender diese Angaben bereits bekannt sind oder das Anbringen dieser Angaben mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Prüfung: Besichtigen 6 Nr GPSG 5 Abs.1 Nr. 1b) entweder Name, Handelsmarke oder Ursprungszeichen des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers (Inverkehrbringer Adresse des Inverkehrbringers Typzeichen, das eine Katalognummer sein darf - 7 -

7 - 7 - Sind sicherheitsrelevanten Informationen auf dem Produkt vorhanden? Prüfung: Besichtigen Bemessungsstrom in Ampere Bemessungsspannung in Volt Symbol für die Stromart Bemessungswert und Typ der austauschbaren Sicherung Ist die Steckdose des Adapters so gebaut, dass ein Stecker für Klasse-I-Geräte (mit Schutzleiteranschluss) nicht in eine Steckdose zur Aufnahme von Steckern für Klasse-II-Geräte (verstärkte Isolierung) eingeführt werden kann? Prüfung: Besichtigen, Multimeter und Handprobe mit einem Schuko-Stecker nach DIN Ist die Steckdose des Adapters so gebaut, dass aktive Teile nicht berührbar sind? Prüfung: Besichtigen, Multimeter und Handprobe mit dem Zeigefinger Ist die Steckdose des Adapters so gebaut, dass aktive Teile von Steckern nicht berührbar sind, wenn die Stecker teilweise oder vollständig in die Steckdose eingeführt sind? Prüfung: Besichtigen, Multimeter, Stecker und Handprobe mit dem Zeigefinger beim Stecker nach 01 (Eurostecker) beim Stecker nach DIN (Schukostecker) Ist die Steckdose des Adapters so gebaut, dass eine Verbindung zwischen den Stiften eines Steckers und einem aktiven Kontakt der Steckdose ausgeschlossen ist, während ein anderer Stift berührbar ist? (Einseitige Einsteckung) Prüfung: Besichtigen, Stecker, Multimeter beim Stecker nach 01 (Eurostecker) beim Stecker nach DIN (Schukostecker) Ist das Gehäuse des Adapters ausreichend mechanisch fest? Prüfung: Handprobe, ggf. Falltrommel (GSP) Sind die Stifte von Steckern ausreichend mechanisch fest? Prüfung: Handprobe, ggf. Falltrommel (GSP) gegen Verdrehen gesichert? nicht entfernbar, ohne den Stecker auseinander zu bauen? ausreichend im Körper des Steckers befestigt? Nr. 8.1 Nr. 9.2 i. V. m. DIN Nr Nr DIN VDE Nr Nr Nr Produkt frei von Mängeln gemäß Checkliste: Ja Nein Hinweis: Dieses Ergebnis kann nur von dem zur Prüfung vorliegenden Prüfling abgeleitet werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass dieselbe Prüfung an anderen baumustergleichen Prüfobjekten zu anderen Ergebnissen führen kann. Maßnahmen: Rev.-Schreiben: Anordnung Abgabe ab Dritte Sonstiges (z.b. mündliche Maßnahmen): Eingabe ICSMS : Ja Nein wenn Ja - PI:. Nachverfolgung hat stattgefunden: Ja Nein Ergebnis der Nachverfolgung :

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