Partnerschafts-Vertrag

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1 Partnerschafts-Vertrag zur Umsetzung von zwischen der: ordermed GmbH, Innungsstraße 7, Buchholz, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Bönig (nachfolgend ordermed genannt) und der Name Apotheke, Name Inhaber Straße, PLZ Ort, -Adresse Apothekenkooperation, Name Partner-Betreuer (nachfolgend Apotheke genannt) Hinweis zum Vertragstext: Zugunsten einfacher Lesbarkeit haben wir auf eine männlich/weiblich-formulierung verzichtet. Sämtliche Ausdrücke, die männlich formuliert sind, gelten sinngemäß auch für Frauen.

2 Präambel Die Parteien beabsichtigen mit diesem Vertragsschluss eine intensive und auf Dauer angelegte Partnerschaft auf allen Gebieten der Verkaufsförderung. Ordermed ist Spezialist für die Vernetzung von Gesundheitspartnern und stellt der Apotheke das gesamte Know-How zur Verfügung, um die Apotheke in ihrer Wettbewerbsposition dauerhaft zu stärken und insbesondere neue Kunden zu gewinnen. Die Apotheke verwendet die Kundenbindungsinstrumente von ordermed sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. 1 Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrages 1. Dieser Vertrag gilt ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesem Vertrag abweichende Bedingungen der Apotheke werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ordermed diesem Einzelfall ausdrücklich als Vertragserweiterung zugestimmt hat. Voraussetzung für diesen Vertrag ist ein gültiger ordermed-basisvertrag, oder ein Linda-Kooperationsvertrag, oder ein MVDA-Kooperationsvertrag, um die technischen Systeme von ordermed umfassend nutzen zu können. 2. Gegenstand dieses Vertrages ist es, Endkunden (B2C) und Geschäftskunden (B2B) für die Apotheke zu gewinnen und mit ordermed dauerhaft an die Apotheke zu binden. Mit Endkunden (B2C) sind Patienten selbst, oder pflegende Angehörige gemeint, mit Geschäftskunden (B2B) sind Pflegedienste, Pflegeheime, Industriebetriebe, Institutionen und Behörden gemeint. 3. Ordermed übernimmt mit einem eigenen Partner-Betreuer den regionalen Vertrieb für die Apotheke in der Ansprache von Geschäftskunden (B2B) und schult die Mitarbeiter in der Apotheke in der Ansprache von Endkunden (B2C). Seite 2 von 9

3 2 Leistungen und Pflichten von ordermed 1. Ordermed stellt der Apotheke einen regional tätigen Partner-Betreuer zur Verfügung, der für alle Belange der Zusammenarbeit mit der Apotheke dauerhaft verantwortlich ist. 2. Der Partner-Betreuer von ordermed stimmt sich mit der Apotheke ausführlich über die gemeinsame Zielsetzung der Partnerschaft ab und erarbeitet gemeinsam mit der Apotheke einen Maßnahmenplan, wie Endkunden (B2C) und Geschäftskunden (B2B) gleichermaßen angesprochen werden sollen. 3. Der Partner-Betreuer stimmt gemeinsam mit der Apotheke die für die Ansprache von Endkunden und Geschäftskunden erforderlichen Marketing-Maßnahmen und -Unterlagen ab. 4. Der Partner-Betreuer erstellt eine vollständige Potential-Analyse aller Pflegedienste und Pflegeheime sowie relevanter Industriebetriebe (B2B) im direkten Einzugsgebiet der Apotheke. Der Umfang wird einvernehmlich und gemeinsam definiert. 5. Der Partner-Betreuer schult die Apotheken-Mitarbeiter und unterstützt Sie dabei, Endkunden (B2C) in der Apotheke gezielt anzusprechen bzw. über Marketing- Maßnahmen wirksam anzuschreiben und von ordermed zu überzeugen. 6. Der Partner-Betreuer kann in Absprache mit der Apotheke örtliche Selbsthilfe- und Chronikergruppen zu Vorträgen und Gesprächen aufsuchen. Seite 3 von 9

4 7. Der Partner-Betreuer besucht Pflegeeinrichtungen persönlich und stellt dort die technischen Unterstützungsmöglichkeiten von ordermed vor. Der Partner- Betreuer wird versuchen, die Pflegeeinrichtung davon zu überzeugen, mit der Apotheke enger zusammen zu arbeiten und dafür die technischen Systeme von ordermed zu nutzen. Die Ansprache von Pflegeeinrichtungen erfolgt mehrfach und über mehrere Wochen und Monate verteilt. 8. Der Partner-Betreuer begleitet interessierte Pflegedienste und Pflegeheime vollständig durch die Pilotphase bis in den Regelbetrieb und steht mit Rat und Tat zur Verfügung. Insbesondere erfasst der Partner-Betreuer gemeinsam mit dem Pflegedienst die für den Start erforderlichen Stammdaten. Mit Pilotphase ist eine ca. 4-wöchige Probezeit gemeint, in der die Pflegeeinrichtung die technischen Lösungen von ordermed mit einer begrenzten Zahl von Patienten praktisch für sich erprobt. Mit Regelbetrieb ist gemeint, dass eine Pflegeeinrichtung die technischen Lösungen von ordermed im Anschluss an eine Pilotphase dauerhaft einsetzen will. 9. Der Partner-Betreuer besucht in Abstimmung mit der Apotheke Industriebetriebe und stellt dort der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat die Lösung ordermed vor. Der Partner-Betreuer berichtet regelmäßig von seinen Fortschritten. 3 Bestandsschutz 1. Ordermed kann für jede Apotheke ohne Einschränkung tätig werden. Sobald sich ein Endkunde oder eine Pflegeeinrichtung bei ordermed registriert hat und tatsächlich Transaktionen ausgeführt wurden, gilt für die Apotheke ein Bestandsschutz für den Kunden bzw. die Pflegeeinrichtung. Seite 4 von 9

5 2. Kein anderer Partner von ordermed kann diesem Kunden bzw. dieser Pflegeeinrichtung mit Bestandsschutz mehr technische Systeme von ordermed anbieten, wenn die Apotheke nicht ausdrücklich zustimmt. 4 Leistungen und Pflichten der Apotheke 1. Die Apotheke verpflichtet sich, einen ordermed-mentor in der Apotheke zu benennen, der nicht identisch mit dem Inhaber sein soll und möglichst eine PTA ist. 2. Der ordermed-mentor ist Ansprechpartner für ordermed in allen Belangen und sollte den Apotheker in vertrieblichen Themen vertreten können. Insbesondere ist der ordermed-mentor der Know-How-Träger für ordermed in der Apotheke und stellt sicher, dass Verabredungen in der Apotheke auch tatsächlich umgesetzt werden. 3. Die Apotheke verpflichtet sich, mit großer Sorgfalt zu arbeiten und geltendes Recht zu beachten. 4. Die Apotheke verpflichtet sich, ordermed allen Bestandskunden in der Apotheke anzubieten und wenn möglich, in Form eines direkten Anschreibens über das Medikations-Center von ordermed zu informieren. 5. Die Apotheke verpflichtet sich, Bestands-Heimen und Pflegediensten im Rahmen der Betreuung und mit Unterstützung durch den Partner-Betreuer die technischen Lösungen von ordermed anzubieten. Dies dient einem einheitlichen Arbeitsablauf in der Apotheke. Seite 5 von 9

6 6. Die ordermed-apotheke nutzt die von ordermed erstellten Werbemittel tatsächlich und zieht bei Anschaffung jeglicher sonstiger Werbemittel für die Apotheke in Erwägung, diese auf ordermed auszurichten. 5 Nutzungsentgelt ordermed-vertriebspaket 1. Die aufgeführten Leistungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Der Stundensatz beträgt 80,00 Euro. Ein Stundenkontingent von 40 Stunden wird einmalig zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Das Kontingent soll innerhalb von maximal 6 Monaten aufgebraucht werden. Es können jederzeit weitere Stundenkontingente verabredet werden. 2. Für jeden Pflegedienst und jedes Pflegeheim, das durch die Pilotphase begleitet wird, werden einmalig 500,00 Euro fällig. Pro Patient, der dabei in ordermed angelegt wird, werden einmalig 20,00 Euro fällig. 3. Werden über Geschäftskunden (B2B) Endkunden durch den Partner-Betreuer direkt für die Apotheke gewonnen, so werden pro Patient einmalig 20,00 Euro fällig. 4. Die Reisekosten des regional tätigen Partner-Betreuers werden nach Aufwand abgerechnet, betragen jedoch maximal 190,00 Euro am Tag. 5. Die Beträge werden der Apotheke bei Fälligkeit in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Lastschrifteinzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum. Eine Einzugsermächtigung wurde diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Seite 6 von 9

7 6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 6 Datenschutz 1. Ordermed verpflichtet sich, alle im Rahmen der Nutzung von ordermed erlangten Daten mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln. Ordermed verpflichtet sich, auch über die Vertragslaufzeit hinaus keine anderweitigen Geschäfte auf Basis der übermittelten Daten zu tätigen oder zu vermitteln. 2. Wechselt ein Kunde, ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim die Apotheke, so kann es die mit ordermed gespeicherten Daten nicht übertragen. Die Daten werden so behandelt, als wären sie das Eigentum der Apotheke. 3. Die Patienten eines Pflegedienstes bzw. eines Pflegeheims haben mit dem bestehenden Pflegevertrag in der Regel bereits ihr Einverständnis dafür erteilt, dass auch Sozialdaten zur Durchführung der Pflege an Dritte übermittelt werden dürfen. Es ist daher nicht erforderlich, die Patienten eines Pflegedienstes oder Pflegeheims erneut um Zustimmung zu bitten, wenn ordermed eingesetzt wird. 7 Wettbewerbsverbot Während der Laufzeit des Vertrages ist es der Apotheke nicht gestattet, sich an einem weiteren Vertriebssystem zu beteiligen, das in unmittelbarem Wettbewerb zum Angebot von ordermed steht. Hierbei handelt es sich insbesondere um Vitabote und Dedendo. Seite 7 von 9

8 8 Vertragsdauer 1. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende von der Apotheke gekündigt wird. 2. Ordermed kann den Vertrag grundsätzlich nicht kündigen. Eine Kündigung ist für ordermed nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Apotheke gegen geltendes Recht verstößt. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 9 Haftung 1. Ordermed haftet gegenüber der Apotheke unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. 2. Für sonstige Schäden haftet ordermed nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). 10 Schlussbestimmungen 1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Seite 8 von 9

9 2. Sofern der Apotheker oder die Apothekerin Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Hansestadt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Das Recht zur Aufrechnung steht der Apotheke nur zu, wenn die Gegenansprüche der Apotheke rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder ordermed diese anerkannt hat. 3. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später festgestellt werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt hat. Sollten sich in diesem Vertrag Lücken herausstellen, so soll ebenfalls eine angemessene Regelung gelten, die dem gewollten am Nächsten kommt. Datum: Unterschriften: Ordermed Apotheke Seite 9 von 9

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