Auswirkungen der EnEV 2009 / EnEV 2012 auf Bestandsgebäude
|
|
- Stanislaus Hummel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Auswirkungen der EnEV 2009 / EnEV 2012 auf Bestandsgebäude Dipl.-Ing. Heiko Schiller Ulmenstr. 50a Hamburg fon: +49 (40) fax: +49 (40) info@schiller-engineering.com [1] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
2 Vorgeschichte zur EnEV EnEG 1976 Energieeinspargesetz WschVO 1977 HeizAnlVO 1978 WschVO 1982 HeizAnlVO 1982 WschVO 1994 HeizAnlVO 1989 HeizAnlVO 1994 HeizAnlVO 1998 EnEV 2002 Energieeinsparverordnung EU-Richtlinie EPBD EnEV 2007 Energieeinsparverordnung i EnEV 2009 Energieeinsparverordnung EEWärmeG Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz [2] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
3 Berührungspunkte bei Bestandsgebäuden Bau (Modernisierungen, Änderungen, Erweiterungen) Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz Einzelanforderungen an die Anlagentechnik (Heizung, Trinkwarmwasser, Raumlufttechnik) Betrieb Nachrüstvorschriften Aufrechterhaltung der energetischen Qualität Energetische Inspektion von Klimaanlagen Generell Energieausweise [3] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
4 Änderungen / Erweiterungen / Ausbau von Gebäuden ( 9) Grundsätzlich gilt der Bestandsschutz, 9 ist nur anzuwenden, wenn bauliche Änderungen veranlasst werden Es gelten Bagatellgrenzen: Veränderungen > 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Bei Erweiterungsbauten von m² ist ein Nachweis der Wärmedurchgangskoeffizienten ausreichend Erweiterungsbauten > 50 m²: Behandlung wie ein separater Neubau [4] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
5 Alternative Nachweise bei Modernisierungen Neubauten Modernisierungen Hauptanforderung: Jahres-Primärenergiebedarf Pi i fq p Nebenanforderung: Bauteilnachweis: max. mittlere U-Werte max. U-Wert Einzelanforderungen Anlagentechnik 13 bis 15 alternativ: Gesamtbilanzierung i 1. Neubau-Q p + 40% 2. max. U-Werte + 40 % Referenzgebäudeverfahren Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarf nach DIN V [5] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
6 Von 9 betroffene Veränderungen Allgemein bei Bauteilen nach Außen oder gegen unbeheizte Räume: Ersatz oder erstmaliger Einbau Einbau von Dämmschichten Einbau oder Erneuerung innenseitiger Bekleidungen Außenwände: Anbringung von Bekleidungen außen oder innen Erneuerung von Außenputz bei bestehender Wände mit U-Wert > 0,90 W/(m² K) Erneuerung von Fachwerk-Ausfachungen Fenster und Vorhangfassaden Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster Ersatz der Verglasung g Dächer Ersatz der Dachhaut bzw. außenseitiger Bekleidung Wände gegen g Erdreich Anbringung oder Erneuerung von Feuchtigkeitssperren oder Drainagen Aufbau oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten [6] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
7 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 3 Tabelle 1 (Auszug) [7] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
8 Referenzgebäudeverfahren: Jahres-Primärenergiebedarf Referenzgebäude reales Gebäude Gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung, Nutzung und Anordnung der Nutzungseinheiten Technische Ausführung nach Referenzdefinition durch EnEV Anhang 2: baulicher Wärmeschutz Effizienz der Anlagentechnik Q P,max Q P,real [8] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
9 Technische Ausführung des Referenzgebäudes (NWG) [9] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
10 10: Nachrüstvorschriften Wärmedämmung Dämmung der obersten Geschossdecke auf U = 0,24 W/(m²K) - bei Wohn- und Nichtwohngebäuden - wenn Geschossdecke nicht begehbar aber zugänglich ist Heizungsanlagen Außerbetriebnahme von Heizungskesseln (Gas oder Öl) mit Nennleistung 4 kw 400 kw, - die vor dem aufgestellt wurden Dämmung - die nicht Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind von Heizungs- und Warmwasserverteilleitungen und Armaturen in nicht beheizten Räumen Elektrische Speicherheizungen ( 10a) schrittweise Außerbetriebnahme (> 5 WE / > 500 m²) mit längeren Übergangsfristen zusätzlich: Anforderungen an die Regelung von Luftbefeuchtern f nach 15 [10] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
11 Abschnitt 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik Keine Änderungen gegenüber EnEV 2002 im Bereich Heizung und Warmwasser! 13: Inbetriebnahme von Heizungskesseln CE-Kennzeichen verpflichtend Qualität: mindestens Niedertemperaturkessel Dämmung nach anerkannten Regeln der Technik 14: Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen Selbsttätig wirkende Regeleinrichtungen (witterungsgeführt oder andere Führungsgröße, nach der Zeit) raumweise Regelung der Raumtemperatur Umwälzpumpen bei Anlagen > 25 kw mindestens 3-stufig anpassbar Zirkulationspumpen selbsttätig schaltbar Dämmung von Verteilleitungen nach Anlage 5 EnEV Dämmung von Spec Speicherne [11] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
12 15: Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik Anwendung: erstmaliger Einbau oder Erneuerung von Anlagen > 12 kw bzw. > m³/h (1) Strombedarf Begrenzung der spezifischen Ventilatorleistung auf SFP 4 ( Specific Fan Power ) nach DIN EN Ausnahme: Schwebstofffilter bei Sonderanwendungen (2) Be- und Entfeuchtung Befeuchter müssen regelbar sein (Verdunstungsbefeuchter) Luftfeuchte muss direkt gemessen werden (keine Taupunktregelung) Sollwerte für Befeuchtung und Entfeuchtung müssen getrennt einstellbar sein (3) Variable Volumenströme Bedarfsgerechte Volumenstromregelung bei Anlagen > 9 m³/h je m² Nutzfläche Voraussetzung: geeignete Indikatoren (Bsp.: Zeit, Belegung, Last, CO 2 ) (4) Wärmerückgewinnung Klassifizierung H3 nach DIN EN (5) Dämmung von Kaltwasserleitungen asse e tu [12] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
13 Spezifische Ventilatorleistung Spezifische Ventilatorleistung t l i t p SFP P V el,wirk L Wirkleistung eines Ventilators (mechanisch) P p el,wirk SFP V p p L Sys p ges sys ges V Systemwirkungsgrad L p ges sys P el,wirk FU Motor Riemen Ventilator Einbau Klasse SFP4 nach DIN EN 13779: p SFP W/(m³/s) [13] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
14 Variabel-Volumenstrom-System FU FU [14] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
15 Wärmerückgewinnungsklasse H3 nach DIN EN [15] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
16 11: Aufrechterhaltung der energetischen Qualität Verschlechterungsverbot für Bauteile, technische Anlagen, energiebedarfssenkende Maßnahmen Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten. [16] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
17 12: Inspektion von Klimaanlagen Bagatellgrenze: g Nennleistung > 12 kw kalorische Kühlleistung g( (Lüftungsanlagen g sind nicht betroffen) Erstinspektion: innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme oder Änderung wesentlicher Bauteile Übergangsfristen älter als Baujahr 1987 freiwillig verpflichtend Baujahr freiwillig verpflichtend Baujahr freiwillig verpflichtend Wiederkehrende Inspektion: nach 10 Jahren [17] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
18 Inhalt und Umfang der Inspektion nach 12 EnEV [18] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
19 Was bedeutet Inspektion im Sinne der EnEV? Bestandteile der Instandhaltung (VDMA 24186) zur Bewahrung des Sollzustandes: Wartung Inspektion Instandsetzung. Energetische Inspektion nach 12 EnEV: Verbesserung der energetischen Eigenschaften? Austausch sch der Anlage? Alternativlösungen? [19] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
20 Grundsätzliches zur energetischen Inspektion nach Der Verordnungsgeber stellt hohe Qualifikationsanforderungen an den Inspekteur (Hochschulabschluss + Berufserfahrung) 2. Der Verordnungsgeber lässt große Freiräume bei der Ausgestaltung der Inspektionsinhalte. [20] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
21 Gliederung der Inspektionsinhalte Prüfung der Anlagendimensionierung 1. Prüfung der Kühllast 2. Prüfung der Außenluftvolumenströme 3. Prüfung der Raumklima-Sollwerte 4. Prüfung der Komponentendimensionierung Effizienz wesentlicher Komponenten Alternativlösungenti lö 5. Effizienz der Luftförderung 6. Effizienz der Kälteerzeugung 7. Effizienz der Wärmerückgewinnung 8. Effizienz der Kälteverteilung 9. Luftvolumenstromregelung ng 10. Prozess der thermischen Luftaufbereitung 11. Effizienz von Raumkühlsystemen (Übergabesysteme) 12. Beurteilung des Gesamtkonzeptes / Austau usch Verbesse erungen Ratsch hläge für [21] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
22 Vorschlag: Digitale Dokumentation Digitale Verknüpfung von eigenen Erhebungen und Bestandsdokumenten Kombinationen aus Tabellen, Texten, Fotos, CAD und Scans Nutzung von Adobe PDF und Hyperlinks Archivierung auf CD-ROM / DVD Beispiel [22] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
23 Inhaltsverzeichnis Inspektionsbericht [23] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
24 Energieausweise Neubau / ggf. grundlegende Modernisierungen Vermietung Verkauf öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr Wohngebäude, Baujahr bis 1965 freiwillig verpflichtend Wohngebäude, Baujahr ab 1965 freiwillig verpflichtend Nichtwohngebäude freiwillig verpflichtend [24] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
25 Energieausweise: Bedarf oder Verbrauch? [25] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude
26 Novellierung des EEWärmeG 2011 Ziel: Anteilige Nutzung erneuerbare Energien zur Deckung des Heizwärmebedarfs EEWärmeG 2008: Nutzungspflicht nur für Neubauten Neu seit Mai 2011: Vorbildwirkung der öffentlichen Hand, [26] ATA 2011: EnEV / Bestandsgebäude Ausdehnung der Nutzungspflicht auf öffentliche Bestandsgebäude bei grundlegender Modernisierung gasförmige Biomasse: mindestens 25 % sonstige erneuerbare Energien: mindestens 15 % Abwärme / KWK: mindestens 50 % Kompensationsmöglichkeit innerhalb einer Liegenschaft Ersatzmaßnahme Einsparung von Energie : Unterschreitung der Transmissionsverluste (EnEV- Referenz x 1,40) um -20 %
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
MehrDipl.-Ing. Heiko Schiller
Einfluss von EnEV 009 und EEWärmeG auf die Klima- und Kältetechnik Dipl.-Ing. Heiko Schiller Hamburg www.schiller-engineering.com info@schiller-engineering.com [1] Klima- und Kältetechnik in der EnEV 2009
MehrNeue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG
Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung
MehrEnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
MehrEnergiespartage 2011 Fachplaner TGA u. Energiereferent www.giglinger.de Überblick zur Energieeinsparverordnung EnEV2009 architektur & energie d60 münchen / ebersberg Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ.
MehrDas Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
MehrUnternehmererklärung Technische Gebäudeausrüstung. zum Nachweis der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Bauherrschaft
Unternehmererklärung Technische Gebäudeausrüstung Raumlufttechnik - zum Nachweis der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Bauherrschaft Das folgende Formular dient in erster Linie
MehrEnergieeinsparverordnung 2009 Änderungen
Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu?
Dipl. Ing. Architekt Peter-M. Friemert ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Hamburg Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Was kommt auf Sie zu? Quelle: Die Welt, 04.06.2009
MehrEnEV 2009/2012 und EEWärmeG
Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz
MehrEnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude
EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand
MehrAuswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen
Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates
Mehrschiller engineer ing
Kälteenergieeffizient in der Energiewende: Neue rechtliche Rahmenbedingungen - Energieeinsparverordnung EnEV 2014 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG Dipl.-Ing. (FH) Christian Kastner c/o schiller
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) Sven Kersten, EnergieAgentur.NRW. Letzte Änderung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) Sven Kersten, EnergieAgentur.NRW Letzte Änderung Anforderungen an energieeffiziente Gebäude Kompakte Bauweise Guter Wärmeschutz Vermeidung von Wärmebrücken
MehrOver Dach & Over Energie Hausmesse. Kerpen, den Michael Stumpf
Over Dach & Over Energie Hausmesse Kerpen, den 16.07.2010 Michael Stumpf Vorstellung der Energieeinsparverordnung - Allgemeines - Anforderungen nach EnEV 2009 Heizölpreise aktuell Quelle: www.tecson.de
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrGesetzliche Anforderungen und Normen
Gesetzliche Anforderungen und Normen Dipl. Ing. Dietmar Kraus Investice do Vaší budoucnosti Projekt je spolufinancován Evropskou Unií prostřednictvím Evropského fondu pro regionální rozvoj Inhalt Öffentlich-Rechtliche
Mehr1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4
1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84
MehrFKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW
FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung
Mehr2.3 Nachrüstverpflichtungen in Bestandsgebäuden
Seite 1 2.3 2.3 EnEV 2014 10: Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober
MehrEnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013
Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept. 2009 Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV
MehrTechnische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik
Technische Universität München Neue Wege zum nachhaltigen Bauen Die EnEV 2009 Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Entwicklung des energiesparenden Bauens Eckdaten Bundesregierung beschließt
MehrInkrafttreten des Gesetzes
Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;
MehrGrundlagen der Energetischen Inspektion gemäß DIN SPEC Was ist rechtlich gefordert? Martin Hofmann Juli 2015
Grundlagen der Energetischen Inspektion gemäß DIN SPEC 15240 Was ist rechtlich gefordert? Martin Hofmann Juli 2015 Agenda Vorstellung Referenten und Definition Energetische Inspektion (ENI) Zwingend zu
Mehr- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -
- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Energieberatung Fördergelder Energieausweise Luftdichtheitsmessungen
MehrLeichlingen, im Juni 2010
Energieeffizienz in der Praxis Einführung Erneuerbare Energien Wärmegesetz Energieeinsparverordnung 2009 Förderungen Architekturbüro H.J. Schlimgen Lievergesberg 1a 50760 Köln Fon: +49 (0)221 786711 Fax:
Mehrschillerengineering Dipl.-Ing. Heiko Schiller Die Bewertung der Klima- und Kältetechnik durch die Energieeinsparverordnung 2007 und die DIN V 18599
Die Bewertung der Klima- und Kältetechnik durch die Energieeinsparverordnung 2007 und die DIN V 18599 Dipl.-Ing. Heiko Schiller schiller engineering Hamburg www.schiller-engineering.com info@schiller-engineering.com
MehrLeitfaden zur Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
Anlagen und Gebäude, die von der EnEV nicht oder nur teilweise betroffen sind nicht beheizte Gebäude (T i 12 C 1) oder Beheizung 4 Monate im Jahr) Betriebsgebäude überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung
MehrETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer
MehrEnEV 2009 / 2012 bei Sanierung und Neubau baurecht after work Dienstag 8. Mai 2012 Manfred Giglinger Sachverständiger f. Energieeffizienz Neubau Nachweis über die Einhaltung des maximalen Primärenergiebedarfs
MehrEnergiegespräche in Ingolstadt
Energiegespräche in Ingolstadt Die Energieeinsparverordnung Wolfgang Scheuer Berufsmäßiger Stadtrat für Soziales, Umwelt und Gesundheit Eine wichtige Säule der Energiewende ist das Energiesparen. Die umweltfreundlichste
MehrEnEV ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v.
Die EnergieEinsparVerordnung EnEV 2009 ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.v. Agenda Vorwort 1. Historische Entwicklung zur EnEV 2009 2. Wichtigste Regelungen
MehrAnlage 3 (zu den 8 und 9)
61 Anlage 3 (zu den 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude 1 Außenwände Soweit
MehrDie EnEV 2012 / architektur & energie. münchen / ebersberg. München 25. Oktober Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV
Die EnEV 2012 / 2016 architektur & energie münchen / ebersberg Manfred Giglinger Sachverständiger f. Energieeffizienz Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin TÜV München 25. Oktober
MehrAnlage 3 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)
Anlage 3 EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über energiesparenden
MehrAbschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München
Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben
MehrEnEV-Praxis 2009 Wohnbau
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht
MehrHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
Anlage 4 (zu 49) Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden 1a * Außenwände: - erstmaliger Einbau. 1b * Außenwände, die vor dem 1. Januar 1984 errichtet oder erneuert,
Mehr1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 Praxisbezogene Auslegung
MehrPflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung
Pflichten und Fristen zu Wärmeschutz und Heizungsanlagen im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV, Fassung vom 2. Dezember 2004) Folie 1 von 7 Die Energieeinsparverordnung vereint die Wärmeschutz-
MehrInhalt EnEV 2014 Allgemeines
Inhalt EnEV 2014 Allgemeines...11 Luftdichtheit von Außenbauteilen...12 Luftdichtheit...12 Luftwechsel...15 Ausführung von Luftdichtigkeitsebenen...17 Prüfung der Fugendichtigkeit...22 Lüftung in luftdichten
MehrEnergieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen. Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge. beraten planen prüfen. Folie 1
Energieeinsparungdie Verordnung und bauliche Maßnahmen Prof. Dipl.-Ing. Wolfgang Sorge beraten planen prüfen Folie 1 Büro-Historie Geschäftsleitung Prof. Wolfgang Sorge und Regina Sorge Mitarbeiterinnen
Mehroder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2
18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt
MehrEnEV 2014 und Gebäudeautomation
und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.
MehrMarktpartner-Info-Veranstaltungen 2016 Schwaben-Netz Aktuelles Kaminkehrer-Innung Schwaben
Aktuelles Kaminkehrer-Innung Schwaben Kaminkehrer-Innung Schaben 1 Themen: 1. Energieeinsparverordnung 2016 2. Energielabel für alte Heizungen 3. Förderung von Heizungsanlagen 2 EnEV 26b Aufgaben des bevollmächtigten
MehrAuszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.
EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen Netzwerktreffen Kälteenergie, 4. September 2013 Dr. Friederike Mechel,
MehrEnEV 2009 und Nichtwohngebäude. Grundlagen und Implikationen für die Anlagentechnik
AVERDUNG Ingenieurgesellschaft mbh Fernwärmetechnik, Heizungstechnik, Photovoltaik und technische Gebäudeausstattung EnEV 2009 und Nichtwohngebäude Grundlagen und Implikationen für die Anlagentechnik Juni
MehrTechnische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die
MehrChristopher Kinzel Maurer- und Betonbauermeister, Gebäudeenergieberater
Christopher Kinzel Maurer- und Betonbauermeister, Gebäudeenergieberater Überblick 1. Normen und Verordnungen 2. Ziel der EnEV 2009 3. Energieeinsparung und Behaglichkeit 4. Wirtschaftliche Zumutbarkeit
MehrAktuelle Trends im Bereich Klimatisierung mit VRF-Systemen
ASYB12LDC / AOYS12LDC Aktuelle Trends im Bereich Klimatisierung mit VRF-Systemen Dr.-Ing. Manfred Stahl 6.03.2015 Seite 1 Thema 1: Eurovent-Zertifizierung von VRF-Systemen bestehende Zertifizierungssysteme
MehrHiermit erkläre ich, dass die vorgenannten von mir ausgeführten Maßnahmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erfüllen.
Bauaufsicht154 Vordruck! ausfüllen!nichtzutreffendes bitte streichen Unternehmererklärung nach 26a der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 zum Nachweis der Anforderungen der EnEV bei Änderung von Außenbauteilen
MehrNiedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
MehrEffizienz und Nachhaltigkeit beweisen Energiebedarf und. Anlagen. Inhalt. VDI-Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung Bezirksverein Karlsruhe
VDI-Fachgruppe Technische Gebäudeausrüstung Bezirksverein Karlsruhe Effizienz und Nachhaltigkeit beweisen Energiebedarf und Wirtschaftlichkeit von RLT- Anlagen 13. September 2011 Siemens Industriepark
MehrKleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach
Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten
MehrProf. Dr. Anton Maas
EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche
MehrErnst-Thälmann-Str. 50, Strausberg ganzes Gebäude. Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18.11.2013 09.02.2028 Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Wohngebäude Adresse ErnstThälmannStr. 50, 15344 Strausberg ganzes
MehrENEV Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien
ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in
MehrDie neue EnEV: Was gilt ab wann?
Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Celle, 12.04.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
Mehr10. Info-Tag am Samstag den Aktuelle Entwicklungen in der Kälte- und Klimatechnik. Energieeinsparverordnung 12
10. Info-Tag am Samstag den 07.10.2017 Aktuelle Entwicklungen in der Kälte- und Klimatechnik Energieeinsparverordnung 12 Dr.-Ing. Meinolf Gringel DMT GmbH&Co.KG Kälte-, Klima und Wärmetechnik Am Technologiepark
MehrVollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen
Wärmeversorgung im Umbruch Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Gravierende
MehrEnergieEinsparVerordnung Martin Mende Freier Architekt Dipl.Ing. Energie-Effizienz-Experte
EnergieEinsparVerordnung 2014 EnergieEinsparVerordnung EnEV 2014 Vorgaben für Energieeffizienz von Gebäuden für einzelne Bauteile bei Erneuerung von Außenputz, Fenster, Haustür, Dach, Kellerdecke für Heizung,
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
MehrEnEV 2007 Mit viel Energie zur Niedrigenergie Dipl.-Ing. Frank Eßmann tha Ingenieurbüro, Mölln
EnEV 2007 Mit viel Energie zur Niedrigenergie Dipl.-Ing. Frank Eßmann tha Ingenieurbüro, Mölln Tatort Altbau, Ehrenbreitstein, 23.10.2008 thermische. hygrische. akustische Bauphysik Dipl.-Ing. Frank Eßmann
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
MehrEnEV und Denkmalschutz
Veranstaltungsreihe Innendämmung am in der Handwerkskammer Dresden Modul 1: Einführung und Grundlagen Referent: Stefan Vetter Zeitlicher Ablauf Zeit Thema 16:30 Uhr Begrüßung Thomas Engler Leiter Energie-Effizienz-Zentrum
MehrNovellierung der Energieeinsparverordnung
Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel Novellierung der Energieeinsparverordnung
MehrDie Energieeinsparverordnung EnEV 2009
IVD Immobilienverwalter- u. Sachverständigentreff 2009, Köln Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 Was muss der Verwalter beachten? Referent: Veranstalter: Dipl.-Ing. Patrick Jung, IPJ Ingenieurbüro P.
MehrCEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand
CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrGdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis
GdW Arbeitshilfe 74 Energieeinsparverordnung 2014 in der wohnungswirtschaftlichen Praxis Teil 1 Änderungen ab 01.05.2014 Energieausweise und Gebäudebestand April 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
MehrVorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme Normierte und nicht normierte Beratungen Wohngebäude...
Inhalt Vorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme... 11 Normierte und nicht normierte Beratungen... 13 Wohngebäude... 14 Nichtwohngebäude... 26 Umfang einer Vor-Ort-Beratung...
MehrKWK in der Wohnungswirtschaft lohnt sich das?
KWK in der Wohnungswirtschaft lohnt sich das? Referent: Albert Zaiß SenerTec Center Stuttgart GmbH Agenda - Häufig angetroffener Istzustand - Was ist Kraft Wärme Kopplung - KWK Gesetz - ENEV und EE Wärme
MehrPraxisbeispiel: Gelungene Sanierung eines Wohngebäudes
Praxisbeispiel: Gelungene Sanierung eines Wohngebäudes Dipl.-Ing. Gunnar Clemenz M.Sc. Moltkestraße 17 76133 Karlsruhe Heinrich-Fuchs-Straße 94 69126 Heidelberg 0800 BAU ING CB 0800 228 464 22 Hirschstraße
MehrTechnische Grundlagen der Gebäudesanierung von Altbauten
Technische Grundlagen der Gebäudesanierung von Altbauten Referent: Carsten von Kittlitz Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Bauphysik und Gebäudetechnik an der BTU Warum Sanierung von Bestandsgebäuden?
MehrDOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
MehrEnergieeinsparverordnung 2009
Konferenz Energetische Gebäudesanierung 13. Juli 2009 Potsdam Energieeinsparverordnung 2009 - Bedeutung für das öffentliche Bauen - Wolfgang Ornth - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrBerechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV Dr.-Ing. K.-H. Dahlem TU KL, EOR-Forum Dr.-Ing. K.- H.
Berechnung der Energieeffizienz im Nichtwohnungsbau nach EnEV 2007 Dr.-Ing. K.-H. Dahlem EOR-Forum 2008 TU KL, 12.06.2008 18599_G_1-1 Klimawandel: Die Fieberkurve der Erde Quelle: Die Rheinpfalz, 03. Feb.
MehrAachener Standard. -Bericht aus der Praxis-
Aachener Standard -Bericht aus der Praxis- Dipl.-Ing. Frank Schröter Gliederung Aachener Standard Einhaltung der planerischen Energieverbräuche: Die Leistungsphase 10 Die 4-Stufen der Leistungsphase 10
MehrEnEV Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März Anwendungsbereich
EnEV 2009 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 18. März 2009 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und
MehrWas bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW
Was bringt die EnEV 2014 für anstehende Investitionen? Christian Dahm, EnergieAgentur.NRW Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Was muss ich tun was sollte ich tun? Neubau Sanierung Ausbesserungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrLeitfaden zur Energieausweisberechnung im SOLAR
Leitfaden zur Energieausweisberechnung im SOLAR P:\ATP\IBK-ATP\GROUPS\TGA\ Energieausweis\Leitfaden_Energieausweis.ppt Dieser Leitfaden bezieht sich auf folgende Version: Durch Updates könnten einige Funktionen
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
MehrEnergiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung
Anlage 1 Seite 1 Muster A: Gebäude mit normalen Innentemperaturen nach 13 Abs. 1 und 2 EnEV Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Gebäude / -teil Nutzungsart Wohngebäude
MehrVergehen Betroffene Tatbestand Regelung Grundlage Bußgeld Bauherr; beauftragte Fachleute
Neubau Neues Wohngebäude entspricht nicht den -Anforderungen Verstoß gegen die Bauherr; EnEG 1, Energieausweis ist nicht unverzüglich nach Fertigstellung des Neubaus vorhanden Bauherr als ; Wohngebäude
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrEnEV SPJT 2014
1 Die EnEV wird am 01.Mai in Kraft treten. Jahres-Primärenergiebedarf ab 2016 um 25% senken Wärmedurchgangskoeffizient ab 2016 um 20% senken Neubauanforderungen ab 2021 nach EU Niedrigenergiegebäude-standard
MehrBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Deichmanns Aue D Bonn
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Deichmanns Aue 31-3737 D - 53179 Bonn Die Energieeinsparverordnung 2009 und dd das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
MehrNeue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude
Neue KfW-Förderung für kommunale Nichtwohngebäude Hamm, 22.4.2016 Dipl.-Ing. Petra Bühner Prokuristin KfW Bankengruppe Bank aus Verantwortung Ausbau der Förderung für Nichtwohngebäude als wichtiger Baustein
MehrEnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis
MehrEEWärmeG und EnEV. Mathias Reitberger. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
EEWärmeG und EnEV Mathias Reitberger Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert- kollegen.de www.meidert- kollegen.de Kanzlei
MehrErhöhung der Energieeffizienz bei Wohnimmobilien im Bestand - eine Wirtschaftlichkeitsanalyse
Erhöhung der Energieeffizienz bei Wohnimmobilien im Bestand - eine Wirtschaftlichkeitsanalyse Dipl.-Wirt.-Ing. Christina Vogt Hrsg.: Univ.- Prof. Dr.-Ing. Fritz Berner Band 4 Reihe Bau- und Immobilienwirtschaft
Mehr