Erläuterungen zur Bundespublikation Finanzstandort Schweiz Kennzahlen (Ausgabe Oktober 2016)

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Sektion Finanzmarktanalysen Erläuterungen zur Bundespublikation Finanzstandort Schweiz Kennzahlen (Ausgabe Oktober 2016) Einleitende Anmerkungen Sowohl in der Bundespublikation selbst als auch in diesen Erläuterungen werden im Sinne der Einheitlichkeit und Vereinfachung stets die Begriffe Unternehmer, Konsument, Arbeitgeber und -nehmer etc. verwendet. Selbstverständlich sind damit immer auch die Frauen mit eingeschlossen, insbesondere in ihrer Rolle als Unternehmer(- innen). Gegenüber der letzten Ausgabe dieser Bundespublikation (April 2016) konnten alle 14 Tabellen (teilweise) aktualisiert werden mit Ausnahme der beiden Tabellen 5 und 12. Von den fünf Grafiken wurden alle (teilweise) aktualisiert. Tabelle 1 Seit dem Zweiten Weltkrieg ( ) misst sich der Wohlstand eines Landes am Bruttoinlandprodukt (BIP). Dieser Indikator ist aber mit gewissen Schwächen verbunden, da er nur die mit einem Preis bewerteten Güter berücksichtigt. Bereits 1968 klagte der damalige US-Senator Robert Kennedy ( ): Das BIP misst alles, ausser dem, was das Leben lebenswert macht. Besondere Schwierigkeiten sind gerade mit der Erfassung von Finanzdienstleistungen verbunden. Noch in den 1950er Jahren zeigten die Daten einen geringen Beitrag dieser Leistungen zum BIP. Nach Revisionen der Erfassung zwischen stieg deren Beitrag deutlich an, weil neu risikobedingte Einkommen berücksichtigt wurden. Alternativen zum BIP sind z. B. der seit 1990 durch die Vereinten Nationen (UNO) veröffentlichte Human Development Index sowie der Inclusive Wealth Index, der u. a. Daten zum Human-, Produktions-, Natur- und Gesundheitskapital eines Landes umfasst. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellte 2011 den Better Life Index vor, und bereits 2006 veröffentlichte der englische Think-Tank New Economics Foundation den Happy Planet Index (dieser misst z. B. die ökologische Effizienz bei der Erzeugung von Zufriedenheit). Trotz Schwächen bleibt aber das BIP das wichtigste Instrument auf dem Armaturenbrett der Wirtschaftspolitik, da es z. B. mit Gesundheit, Bildung, Freiheit, Lebensstandard und Glück korreliert. 1 1 Vgl. beispielsweise Coyle, D. (2014). GDP A Brief but Affectionate History. Princeton University Press, Princeton. 168 S.; Jackson, T. (2013). Wohlstand ohne Wachstum Leben und Wirtschaften in einer endlichen Welt, oekom Verlag, München, 248 S., oder Müller, A. (2013). Das Armaturenbrett der Wirtschaftspolitik, in: Handelszeitung vom 18. Juli.

2 Der internationale Standard System of National Accounts 2 (SNA) dient der Berechnung des BIP und wurde 1968 durch die Statistikkommission der UNO entwickelt. Ausgehend vom SNA-Konzept baute die (damalige) Europäische Gemeinschaft (EG) ein eigenes System nach ihren Bedürfnissen auf: das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Gemeinsam mit den EU-Ländern hat die Schweiz Ende September 2014 die Version ESVG 2010 eingeführt. Dabei wurden ab 1995 revidierte Jahres- und Quartalsdaten vom Bundesamt für Statistik (BFS) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) berechnet, in denen z. B. die Kapitalisierung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) enthalten ist. Sämtliche in Tabelle 1 ausgewiesenen Daten basieren auf der Methode ESVG Auch wenn ein hoher BIP-Anteil des Finanzstandorts prima vista als erstrebenswert scheint, so gilt es zu beachten, dass dies stets zugunsten anderer Branchen erfolgt. Der Gefahr einer einseitigen und anfälligen Wirtschaftsstruktur kann hingegen über einen gut ausgewogenen Branchen-Mix entgegengewirkt werden. 3 Tabelle 2 Die Daten zur Beschäftigungsstatistik (BESTA) werden seit Mitte 1991 durch das Bundesamt für Statistik (BFS) erhoben. Im Februar 2016 wurden sämtliche BESTA- Ergebnisse umfassend revidiert veröffentlicht. Die Revision hat rückwirkend grundsätzlich zwei Effekte auf die ausgewiesenen Arbeitsstellen am Finanzstandort: (1) Die Werte für den gesamten Finanzstandort wurden für die Jahre 1991 bis 2003 leicht nach unten revidiert, während diejenigen für die Jahre 2004 bis 2015 leicht nach oben korrigiert wurden. (2) Deutlich mehr Arbeitsplätze wurden der Subbranche "Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (NOGA 66) 4 zugeschrieben und zwar vor allem auf Kosten der Versicherungsdienstleistungen (NOGA 65). Weitere Informationen: Die Subbranche Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (NOGA 66) beinhaltet u.a. den Effekten- und Warenhandel, aber auch Fondsleitungen und -management. Diese Subbranche wird in Tabelle 1 im Rahmen der Erfassung der Wertschöpfung nicht separat ausgewiesen, sondern auf die beiden Subbranchen Finanzdienstleistungen (NOGA 64) und Versicherungsdienstleistungen (NOGA 65) aufgeteilt. Die Gesamtbeschäftigung beinhaltet die Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im 2. und 3. Wirtschaftssektor, d. h. diejenigen im Industriebereich (NOGA 5 43) und 2 Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 3 Die folgenden zwei Studien beschäftigen sich mit den (negativen) Auswirkungen eines zu stark wachsenden Finanzsektors auf die Realwirtschaft: (1) Cecchetti, St. G.; Kharroubi, E.: Why does financial sector growth crowd out real economic growth?, BIS Working Papers No 490, February 2015 ( und (2) Eichler, M.; Grass, M.; Torti, A.; Künnemann M. (2013). The Financial Sector and the Economy: A Pillar or a Burden?, Strukturberichterstattung Nr. 50/1, Study on behalf of Seco, Berne. 4 NOGA bezeichnet die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige, resp. die Nomenclature générale des Activités économiques. Dieses System ist nahezu kompatibel mit der Europäischen Systematik der Wirtschaftszweige. Mit NOGA lassen sich wirtschaftliche Aktivitäten klassieren und auf internationaler Ebene miteinander vergleichen. Weitere Informationen unter: ml

3 Dienstleistungsbereich (NOGA 45 96). Die rund VZÄ im 1. Sektor (u. a. Land- und Forstwirtschaft; NOGA 1 4) werden in der Gesamtbeschäftigung nicht berücksichtigt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) veröffentlicht ebenfalls Angaben zum Personalbestand bei den Banken. Im Gegensatz zur BESTA wird jedoch nicht der gesamte Wirtschaftszweig NOGA 64 berücksichtigt, sondern nur die Subsamples NOGA Entsprechend fällt der von der SNB in ihrer Jahresendstatistik ausgewiesene Personalbestand etwas geringer aus als die Resultate der BESTA. Tabelle 3 Steueraufkommen natürliche Personen (Schätzung): Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) berechnet anhand des jährlichen Bruttolohns (Zentralwert) am Finanzstandort Schweiz gemäss Schweizerischer Lohnstrukturerhebung (LSE)2010, 2012 und 2014 die Steuerbelastung aller Staatsebenen für die Städte Zürich, Genf und Lugano. Als Finanzstandort gelten die Wirtschaftszweige NOGA Die Steuerbelastung wird jeweils für die Steuertypen "Verheiratet mit zwei Kindern", "Verheiratet ohne Kinder" und "Ledig" ermittelt. Aus diesen Steuerbelastungen der drei Städte und Steuertypen wird ein gewichteter Durchschnitt als Schätzwert für die Steuerbelastung des (gesamten) Finanzstandorts und aller Steuertypen berechnet. Die Gewichtung erfolgt anhand der prozentualen Verteilung der Summe aller Reineinkommen (für direkte Bundessteuer massgeblicher Nettolohn) der drei Städte Zürich, Genf und Lugano. Für diese Gewichtung werden als Approximation die Steuerpflichtigen mit einer direkten Bundessteuer (Steuerjahre 2010 und 2012) verwendet. Die ermittelte durchschnittliche Steuerbelastung wird mit dem Total der Anzahl Vollzeitäquivalent-Beschäftigten am Finanzstandort gemäss der Beschäftigungsstatistik BESTA multipliziert. Die LSE wurde 1994 erstmals durchgeführt und liefert seither alle zwei Jahre detaillierte Informationen zu Lohnniveau, -komponenten und -struktur in der Schweizer Volkswirtschaft. Anlässlich der 10. Ausgabe (2012) und aufgrund der nötigen Anpassungen des Informationsangebots an die nationalen und internationalen Bedürfnisse hat das BFS eine Revision der LSE durchgeführt. Wichtige Neuerungen des Fragebogens 2012 betrafen einerseits die einheitliche Definition der Lohnkomponenten gemäss Standards, die in den Unternehmen geläufig sind (Lohnarten in der Lohnbuchhaltung, Rubriken des Lohnausweises usw.) und die von anderen Lohndaten erhebenden Verwaltungseinheiten anerkannt sind (Ausgleichskassen, Steuerverwaltungen, SUVA, Versicherer). Andererseits wird auch eine detailliertere Aufgliederung der Entlöhnung vorgenommen, um auch ohne zusätzliche Direkterhebungen über Daten zu den Arbeitskosten und zu den Lohnnebenleistungen ( Fringe Benefits ) zu verfügen. Steueraufkommen juristische Personen: Nicht enthalten sind die der Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG) unterstellten Krankenkassen sowie die ausländischen Niederlassungen von Versicherern in der Schweiz. Ebenfalls nicht berücksichtigt in dieser Rubrik werden die Ertrags- und Kapitalsteuern der übrigen Finanzdienstleister (NOGA 66).

4 Abgrenzung des Steueraufkommens des Finanzstandorts: Nicht berücksichtigt sind die Gewinnausschüttungen des Finanzstandorts, die beim Empfänger steuerpflichtig werden sowie die Stempelabgaben und die Verrechnungssteuer. Steuern auf Einkommen und Vermögen (Bund, Kantone und Gemeinden): Diese werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) ermittelt und setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: (1) den direkten Steuern natürlicher Personen (insbesondere Einkommen-, Vermögens- und Quellensteuern) und (2) den direkten Steuern juristischer Personen (insbesondere Gewinn-, Kapital- und Quellensteuern). Nicht berücksichtigt in den Steuern auf Einkommen und Vermögen werden hingegen: die Verrechnungs-, die Grund-, die Vermögensgewinn-, die Vermögensverkehr-, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Spielbanken- und Spielautomatenabgabe. Ebenso finden auch sämtliche Besitz- und Aufwand-, Verbrauchssteuern, Verkehrsabgaben sowie Zölle keinen Eingang in das gesamte Steueraufkommen. Tabelle 4 Die Systematik der Zahlungsbilanz und des Auslandvermögens wurden 2014 auf den neuen Zahlungsbilanzstandard des Internationalen Währungsfonds (IWF) umgestellt ( Balance of Payments and International Investment Position Manual, Sixth Edition ; BPM6). Erstmals wurden die Ergebnisse der Zahlungsbilanz und des Auslandvermögens per 1. Quartal 2014 gemäss diesem neuen Standard veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf BPM6 wurden auch erstmals die Ergebnisse der neuen Leistungsbilanzerhebungen veröffentlicht. Die Einführung von BPM6 ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Systematik der Zahlungsbilanz und des Auslandvermögens. Dazu gehören auch (1) die Erfüllung der Anforderungen aus dem bilateralen Statistikabkommen mit der EU und (2) die Revision der Direktinvestitionsstatistik gemäss dem neuen Handbuch der OECD ( Benchmark Definition of Foreign Direct Investment, Fourth Edition ; BMD4). Beide Elemente wurden 2015 implementiert. 5 Tabelle 6 Strukturwandel: Der Konzentrationsprozess im Bankenwesen am Finanzstandort Schweiz ist keineswegs ein relativ neues Phänomen. Vielmehr lässt sich dieser seit Jahrzehnten beobachten. Bereits im 18. und 19. Jahrhundert verlangte das industriell getriebene Wirtschaftswachstum nach grösseren Banken, da die kleineren Banken die Finanzierungsbedürfnisse bedeutender Produktionsbetriebe nicht erfüllen konnten. 6 Nebst den eigenen Wirkungen der Marktkräfte, kann auch der Staat über den Einsatz seines Politikinstrumentariums Einfluss auf die Marktentwicklungen nehmen, so z. B. über einen industriepolitischen Ansatz zur Förderung nationaler Champions. Wettbewerbspolitisch betrachtet ist eine Reduktion der Anzahl Bankinstitute das Er- 5 Vgl. 6 So ortete bereits der Ökonom und spätere Zürcher FDP-Bundesrat und EFD-Vorsteher Ernst Wetter ( ) in unsoliden Geschäftspraktiken die Ursachen für die abnehmende Anzahl Banken. In seiner 1918 veröffentlichten Habilitationsschrift Bankkrisen und Bankkatastrophen der letzten Jahre in der Schweiz wies er darauf hin, dass kleinere Bankinstitute mit der zunehmenden Industriefinanzierung finanziell und organisatorisch überfordert seien.

5 gebnis von Zusammenschlüssen (Fusionen), Übernahmen (Akquisitionen) oder Konkursen von Banken. Neugründungen und der Marktzugang ausländischer Institute haben selbstverständlich einen positiven Effekt. Die Statistik zeigt letztlich nur den zumeist abnehmenden Gesamtsaldo (= Total der Institute mit einer Bankenbewilligung). Die Entwicklung der Anzahl Geschäftsstellen am Standort Schweiz zwischen offenbart, dass sich diese von 5555 auf 3131 und somit um -43,6% vermindert hat. 7 Die Anzahl Institute mit einer Bankenbewilligung reduzierte sich über denselben Zeitraum von 626 auf 266 und somit gar um -57,5%. Demgegenüber zeigt die Entwicklung der prozentualen Anteile der Bankengruppen an der Gesamt-Bilanzsumme, dass in derselben Zeitperiode kein dauerhafter Konzentrationsprozess der Bilanzsumme auf eine einzelne Bankengruppe stattgefunden hat ein Resultat, das wettbewerbspolitisch als positiv beurteilt werden darf. 8 Kantonalbanken: Von den 20 Voll- und sechs Halbkantonen verfügen sowohl der Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) als auch der Kanton Solothurn (SO) über keine Kantonalbank mehr. Die Appenzell-Ausserrhodische Kantonalbank wurde nach jahrelangen erfolglosen Sanierungsversuchen per Ende 1996 aufgelöst bzw. von der damaligen Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) übernommen und vollständig in den Bankkonzern integriert. Bereits Anfang 1995 wurde die Solothurner Kantonalbank privatisiert und unter dem Namen Solothurner Bank (SoBa) an den damaligen Schweizerischen Bankverein (SBV) veräussert. Aufgrund der Fusion des SBV mit der damaligen SBG 1998 zur UBS AG musste die SoBa aus wettbewerbspolitischen Überlegungen abgestossen werden. Die SoBa ging 2000 an die Basler Versicherung und wird noch heute unter dem Namen Baloise Bank SoBa geführt. Die Kantonalbanken sind insgesamt eine recht heterogene Gruppe: Mit Abstand am grössten bezüglich Bilanzsumme ist die Zürcher Kantonalbank (ZKB). So war die Bilanzsumme der ZKB per Ende 2014 grösser als diejenige der nächsten vier Kantonalbanken zusammen (VD, BS, LU, SG) und mehr als 60 Mal grösser als diejenige der kleinsten Kantonalbank (JU). Grossbanken: Im April 2015 wurde die UBS Switzerland AG gegründet. Sie übernahm einen Teil des Geschäfts der UBS AG. Dies hat einerseits zur Folge, dass die Bankengruppe Grossbanken per Ende 2015 neu drei Institute (UBS AG, UBS Switzerland AG und Credit Suisse AG) umfasst. Entsprechend fliessen nun Daten dieser drei Institute auf Stufe Stammhaus in die Bankengruppe Grossbanken ein. Andererseits führte die Aufteilung der Geschäftsbereiche der UBS auf zwei Banken dazu, dass neu zusätzlich die finanziellen Verflechtungen zwischen diesen beiden Instituten in den publizierten Daten der SNB gezeigt werden. 9 Auslandsbanken: Die ausländisch beherrschten Banken sind nach schweizerischem Recht organisiert. Filialen ausländischer Banken haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind der Muttergesellschaft wirtschaftlich und rechtlich unterstellt, d. h. sie unterliegen der ausländischen Gesetzgebung. Zusammen mit den ausländisch be- 7 Diese Tatsache sowie die weiter in diesem Absatz beschriebenen Entwicklungen sind in Tabelle 6 nicht ersichtlich. 8 Vgl. für eine aktuelle Zeitpunktbetrachtung auch die Grafik mit den Anteilen der einzelnen Bankengruppen an der Gesamtbilanzsumme in der Publikation Finanzstandort Schweiz Kennzahlen. 9 Vgl. SNB (2016). Die Banken in der Schweiz 2015, S. 5.

6 herrschten Banken sind sie seit 1972 im Verband der Auslandsbanken in der Schweiz zusammengeschlossen. Systemrelevante Bankengruppen: Per Ende 2015 wurden fünf systemrelevante Bankengruppen gezählt: die Credit Suisse AG, die Postfinance, die Raiffeisen-Gruppe, die UBS AG (eine Finanzgruppe bestehend aus den beiden lizenzierten Banken UBS AG und UBS Switzerland AG) sowie die Zürcher Kantonalbank. Die SNB bezeichnet die als systemrelevant geltenden Finanzgruppen, während die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) entscheidet, welche Einzelinstitute aus diesen Gruppen die besonderen Anforderungen an systemrelevante Banken zu erfüllen haben. Tabelle 7 Die Erhebung erfolgt auf der Stufe Bankstelle. Diese umfasst alle Geschäftsstellen der Banken am Finanzstandort Schweiz, d. h Sitze und Filialen per Ende Meldepflichtig sind Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 280 Mio. Fr. übersteigen. Die in Tabelle 7 ausgewiesenen Werte umfassen lediglich die Kreditvergabe an die Unternehmen, nicht jedoch an die privaten Haushalte. Tabelle 8 Die Wertschriftenbestände bei den Banken stellen lediglich einen Teil der am Finanzstandort Schweiz verwalteten Vermögen dar. Ein Total der verwalteten Vermögen müsste zuerst definiert und anschliessend aus den ent-sprechenden Teilen der Statistiken der SNB und/oder anderer Quellen summiert werden. Der SNB werden die Wertschriftenbestände in offenen Kundendepots gemeldet. Meldepflichtig sind Banken am Finanzstandort Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, deren Depotbestand 4,3 Mrd. Fr. überschreitet. Jährlich wird eine Vollerhebung auf Stufe Bankstelle durch-geführt. Seit 2012 umfassen die Bestände neben denjenigen bei den Banken auch diejenigen bei der SIX SIS AG (inklusive SIX x-clear AG), bei der Clientis AG und bei der SNB. Dadurch sind ab diesem Zeitpunkt in den Daten auch Depotbestände enthalten, die zentral verwahrt werden. Insgesamt ist die Erhebung der Wertschriftenbestände von zahlreichen Reihenbrüchen und statistische Umgruppierungen gekennzeichnet. Aus diesen Gründen ist ein zeitlicher Vergleich der Daten zum Teil schwierig. Des Weiteren ist anzumerken, dass eine Zu- resp. Abnahme der Wertschriftenbestände über die Jahre einerseits mit einem gezielten Zu- oder Abfluss von Kundengeldern erklärt werden kann. Andererseits können hierfür auch Kapitalmarktentwicklungen oder Wechselkursschwankungen verantwortlich sein. Die genauen Gründe für eine Änderung der Wertschriftenbestände lassen sich somit nicht aus den Daten entnehmen. Tabelle 9 Die FINMA beaufsichtigt einerseits die Versicherer am Finanzstandort Schweiz. Andererseits unterstehen ebenfalls die Krankenkassen im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Aufsicht der FINMA.

7 Eine Captive Insurance Company (sog. Captive) bezeichnet eine Form des alternativen Risikotransfers zur (externen) Selbstversicherung. Hierzu gründet ein Versicherer ein nicht in der Versicherungswirtschaft tätiges Unternehmen (oder eine Gruppe). Eine Erstversicherungs-Captive ( Direct Insurance Captive ) übernimmt direkt die Risiken des Unternehmens bzw. des Konzerns. Eine Rückversicherungs-Captive ( Reinsurance Captive ) übernimmt die Risiken des Unternehmens bzw. des Konzerns über einen zugelassenen Erstversicherer im Rahmen eines Fronting. 10 Eine Pure Captive deckt ausschliesslich die Risiken des eigenen Unternehmens, während ein Broad Captive bzw. Open-Market Captive auch Risiken fremder Unternehmen versichert. 11 Die Krankenkassen werden primär vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beaufsichtigt, unterstehen jedoch im Rahmen ihres VVG-Geschäfts 12 (Krankenzusatzversicherung) ebenfalls der Aufsicht der FINMA. Der Gruppenaufsicht der FINMA unterstanden per Ende 2015 sechs Versicherungskonzerne (Gruppen und Konglomerate), die jedoch in Tabelle 9 nicht explizit aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um die folgenden Unternehmen: Bâloise Holding AG, Helvetia Holding AG, Schweizerische Mobiliar Holding AG, Swiss Life Holding, Swiss Re AG und Zurich Insurance Group AG. 13 Die einzelnen Konzernteile unterstehen auch der Einzelaufsicht der FINMA und fliessen entsprechend in die jeweiligen Kategorien innerhalb Tabelle 9 ein. Tabelle 10 Bei den Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich um Pensionskassen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten. Bei den Bezügern laufender Renten sind zwei Punkte zu beachten: (1) Es werden lediglich diejenigen Personen ausgewiesen, die sich im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) 14 eine monatliche Altersrente auszahlen lassen. D. h. die Bezüger einer einmaligen Kapitalleistung werden nicht erfasst. Per Ende 2014 belief sich deren Anzahl auf (2) Bezüger laufender Renten können nicht nur Empfänger einer Altersrente sein, sondern ebenso einer Invaliden-, Kinder-, Ehegatten- oder Waisenrente. Die Anzahl Altersrenten belief sich per Ende 2014 auf , d. h. auf 65% sämtlicher laufender Renten. Tabelle 11 Per 2008 hat die FINMA drei neue Vermögenspositionen eingeführt: Kollektive Kapitalanlagen, alternative Anlagen und Guthaben aus derivativen Finanzinstrumenten. 10 Dies bezeichnet eine Konstellation, bei der ein (Rück-)Versicherer zwar in eigenem Namen, aber auf Anordnung eines zweiten, im Hintergrund verbleibenden Versicherers ein Risiko zeichnet, mit der Absicht, dass dieses Risiko vollständig von dem hinter ihm stehenden Versicherer getragen wird. 11 Vgl. zum gesamten Absatz Gabler Wirtschaftslexikon das Wissen der Experten: 12 VVG = Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. 13 Vgl BVG = Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

8 Diese drei Positionen wurden aus der Position Aktien und ähnliche Anlagen ausgegliedert. In Tabelle 11 werden diese drei Positionen nicht separat ausgewiesen, sondern den beiden Positionen Fonds, eigene Aktien und Obligationen sowie Übrige Anlagen zugewiesen. Diese statistische Änderung erklärt in erster Linie den starken Rückgang der Position Aktien und ähnliche Anlagen zwischen 2005 und Ebenso erklärt sich dadurch über denselben Zeitraum insbesondere die deutliche Zunahme der Position Fonds, eigene Aktien und Obligationen. Tabelle 12 Die Gliederung der einzelnen Vermögenspositionen unterscheidet sich leicht gegenüber derjenigen in Tabelle 11. Dies ist damit zu begründen, dass die Daten zu den Vermögenspositionen der Versicherer (Tabelle 11) durch die FINMA erhoben werden, während diejenigen zu den Vorsorgeeinrichtungen (Tabelle 12) durch die kantonalen Aufsichtsbehörden ermittelt werden. Dies führt leider dazu, dass die Daten, respektive ihre Kategorien untereinander nicht vollumfänglich vergleichbar sind. Im Total der Kapitalanlagen sind die Aktiven aus Versicherungsverträgen nicht enthalten. Diese beliefen sich per Ende 2014 auf 128 Mrd. Franken und entsprechen dem Wert der durch den Versicherungsvertrag abgedeckten Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtungen gegenüber ihren Versicherten. Unter den kollektiven Vermögensanlagen werden Ansprüche, Anteile und Beteiligungen bei Anlagestiftungen und -fonds etc. (ab 2010 inkl. Geldmarktanlagen) subsumiert. Tabelle 14 Die Kategorie der in- und ausländischen Anlagefonds beinhaltet ebenfalls Exchange Traded Funds (ETFs).

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