Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern. Teil 2

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1 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2 Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Flachland/Städte) Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Stand: 03/2010

2 Impressum: Zitiervorschlag: BayLFU (2010): Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2: Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Flachland/Städte) Hrsg. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Abt. 5; 164 S. + Anhang; Augsburg ( Autoren: Albert Lang, Robert Zintl Als Fortschreibung der Kartieranleitung Biotopkartierung Teil 2 (BayLfU 2007), die auf der Grundlage der beiden Kartieranleitungen der Biotoptypen Bayerns und der FFH-Lebensraumtypen erarbeitet wurde. Mit Beiträgen von: Matthias Berg (Regierung von Unterfranken), Peter Herre (Regierung der Oberpfalz), Susanne Kuffer (BayLfU), Andreas Laudensack (StMUG), Wolfgang Lorenz (Regierung von Niederbayern), Anton Mayer (BayLfU), Stephan Neumann (Regierung von Oberfranken), Wolfgang Pfeiffer (BayLfU), Claus Rammler (Regierung von Mittelfranken), Bernd-Ulrich Rudolph (BayLfU), Rüdiger Urban (ArGeBio), Ingrid Wagner (Unterammergau), Elmar Wenisch (Regierung von Oberbayern), Rainer Woschée (Ar- GeBio), Dr. Willy Zahlheimer (Regierung von Niederbayern), Renate Zimmermann (ArGeBio). Redaktion: Michael Stellmach (BayLfU), Ines Langensiepen (BayLfU) 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG ÜBERSICHT DER BIOTOPTYPEN DES FLACHLANDES UND DER STÄDTE IN BAYERN MIT IHREM GESETZLICHEN SCHUTZ ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS BESCHREIBUNG DER BIOTOPTYPEN UND BIOTOPSUBTYPEN BIOTOPTYPEN DER GEWÄSSER...12 FW NATÜRLICHE UND NATURNAHE FLIEßGEWÄSSER...16 FW3220 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / FW3230 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / FW3240 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / FW3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / FW3270 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / FW00BK Natürliche und naturnahe Fließgewässer / Kein LRT 21 FK SCHOTTERFLUREN, FLUVIATIL...22 LR3130 STILLGEWÄSSER MIT PIONIERVEGETATION OHNE 30-SCHUTZ...23 LR3140 STILLGEWÄSSER MIT ARMLEUCHTERALGEN OHNE 30-SCHUTZ...24 LR3150 NÄHRSTOFFREICHE STILLGEWÄSSER OHNE 30-SCHUTZ...25 LR3260 FLIEßGEWÄSSER MIT FLUTENDER WASSERVEGETATION OHNE 30-SCHUTZ...26 LR3270 FLÜSSE MIT SCHLAMMBÄNKEN MIT PIONIERVEGETATION OHNE 30-SCHUTZ...28 MO OFFENE HOCH- UND ÜBERGANGSMOORE (AUSSCHNITT)...29 MO3160 Offene Hoch- und Übergangsmoore / QF QUELLEN UND QUELLFLUREN, NATURNAH...30 QF7220* Quellen und Quellfluren / 7220* 31 QF00BK Quellen und Quellfluren, naturnah / Kein LRT 32 SI INITIALVEGETATION, KLEINBINSENREICH...33 SI3130 Initialvegetation, kleinbinsenreich / SI3150 Initialvegetation, kleinbinsenreich / SI00BK Initialvegetation, kleinbinsenreich / Kein LRT 35 SU VEGETATIONSFREIE WASSERFLÄCHEN IN GESCHÜTZTEN GEWÄSSERN...36 SU3130 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / SU3140 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / SU3150 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / SU3160 Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / SU00BK Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern / Kein LRT 37 VC GROßSEGGENRIEDE DER VERLANDUNGSZONE...38 VC3130 Großseggenriede der Verlandungszone / VC3140 Großseggenriede der Verlandungszone / VC3150 Großseggenriede der Verlandungszone / VC00BK Großseggenriede der Verlandungszone / Kein LRT 39 VH GROßRÖHRICHTE...40 VH3130 Großröhrichte / VH3140 Großröhrichte / VH3150 Großröhrichte VH00BK Großröhrichte / Kein LRT 41 VK KLEINRÖHRICHTE...42 VK3130 Kleinröhrichte / VK3140 Kleinröhrichte / VK3150 Kleinröhrichte / VK00BK Kleinröhrichte / Kein LRT 43 3

4 VT VERLANDUNGSVEGETATION AN NICHT GESCHÜTZTEN STILLGEWÄSSERN VU UNTERWASSER- UND SCHWIMMBLATTVEGETATION VU3130 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation / VU3140 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation / VU3150 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation / VU3160 Unterwasser- und Schwimmblattvegetation / XU VEGETATIONSFREIE WASSERFLÄCHEN IN NICHT GESCHÜTZTEN GEWÄSSERN BIOTOPTYPEN AUßERHALB DER GEWÄSSER FH FELSEN MIT BEWUCHS, FELSVEGETATION FH6110* Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation / 6110* 52 FH8210 Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation / FH8220 Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation / FH8230 Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation / GA BRENNDOLDENWIESEN GB MAGERE ALTGRASBESTÄNDE UND GRÜNLANDBRACHEN GC ZWERGSTRAUCH- UND GINSTERHEIDEN GC2310 Zwergstrauch- und Ginsterheiden / GC4030 Zwergstrauch- und Ginsterheiden / GC00BK Zwergstrauch- und Ginsterheiden / Kein LRT 61 GE ARTENREICHES EXTENSIVGRÜNLAND GE6510 Artenreiches Extensivgrünland / GE6520 Artenreiches Extensivgrünland / GE00BK Artenreiches Extensivgrünland / Kein LRT 66 GG GROßSEGGENRIEDE AUßERHALB DER VERLANDUNGSZONE GH FEUCHTE UND NASSE HOCHSTAUDENFLUREN, PLANAR BIS MONTAN GH6430 Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / GH00BK Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan / Kein LRT 71 GI MAGERE GOLDHAFERWIESEN GI6520 Magere Goldhaferwiesen / GI00BK Magere Goldhaferwiesen / Kein LRT 73 GJ SCHNEIDRIED-SÜMPFE GL SANDMAGERRASEN GL2330 Sandmagerrasen / GL6120* Sandmagerrasen/ 6120* 77 GL00BK Sandmagerrasen / Kein LRT 78 GN SEGGEN- ODER BINSENREICHE NASSWIESEN, SÜMPFE GO BORSTGRASRASEN GO5130 Borstgrasrasen / GO6150 Borstgrasrasen / GO6230* Borstgrasrasen / 6230* 82 GO00BK Borstgrasrasen / Kein LRT 83 GP PFEIFENGRASWIESEN GP6410 Pfeifengraswiesen / GP00BK Pfeifengraswiesen / Kein LRT 86 GR LANDRÖHRICHTE GT MAGERRASEN, BASENREICH GT5130 Magerrasen, basenreich / GT6210 Magerrasen, basenreich / GT621P* Magerrasen, basenreich / 621P* 91 GT6240* Magerrasen, basenreich / 6240* 92 GW WÄRMELIEBENDE SÄUME

5 GZ SALZWIESEN IM BINNENLAND...95 LL LÖSS- UND LEHMWÄNDE...96 LR6510 ARTENREICHE FLACHLAND-MÄHWIESEN MITTLERER STANDORTE...97 LR8310 HÖHLEN UND HALBHÖHLEN...99 MF FLACHMOORE UND QUELLMOORE MF7230 Flachmoore und Quellmoore / MF00BK Flachmoore und Quellmoore / Kein LRT 103 MO OFFENE HOCH- UND ÜBERGANGSMOORE MO3160 Offene Hoch- und Übergangsmoore / MO7110* Offene Hoch- und Übergangsmoore / 7110* 106 MO7120 Offene Hoch- und Übergangsmoore / MO7140 Offene Hoch- und Übergangsmoore / MO7150 Offene Hoch- und Übergangsmoore / MO00BK Offene Hoch- und Übergangsmoore / Kein LRT 109 MW MOORWÄLDER MW91D1* Moorwälder / 91D1* 112 MW91D2* Moorwälder / 91D2* 112 MW91D3* Moorwälder / 91D3* 112 MW91D4* Moorwälder/ 91D4* 112 SD BINNENDÜNEN, OFFEN SG SCHUTTFLUREN UND BLOCKHALDEN SG8110 Schuttfluren und Blockhalden / SG8150 Schuttfluren und Blockhalden / SG8160* Schuttfluren und Blockhalden / 8160* 116 ST INITIALVEGETATION, TROCKEN WA AUWÄLDER WA91E0* Auwälder / 91E0* 121 WA91F0 Auwälder / 91F0 124 WB BRUCHWÄLDER WD WÄRMELIEBENDE GEBÜSCHE WD40A0* Wärmeliebende Gebüsche / 40A0* 129 WD00BK Wärmeliebende Gebüsche / Kein LRT 129 WE KIEFERNWÄLDER, BASENREICH WG FEUCHTGEBÜSCHE WH HECKEN, NATURNAH WI INITIALE GEBÜSCHE UND GEHÖLZE WJ SCHLUCHTWÄLDER WK BUCHENWÄLDER, WÄRMELIEBEND WN GEWÄSSER-BEGLEITGEHÖLZE, LINEAR WO FELDGEHÖLZE, NATURNAH WÖ BLOCK- UND HANGSCHUTTWÄLDER WP KIEFERNWÄLDER, BODENSAUER WQ SUMPFWÄLDER WQ91E0* Sumpfwälder / 91E0* 145 WQ00BK Sumpfwälder / Kein LRT 146 WU LATSCHENGEBÜSCHE WÜ STREUOBSTBESTÄNDE (OHNE GESCHÜTZTEM UNTERWUCHS) WW EICHENMISCHWÄLDER, WÄRMELIEBEND WX MESOPHILE GEBÜSCHE, NATURNAH

6 XR ROHBODEN 154 XS SONSTIGE FLÄCHENANTEILE BIOTOPTYPEN MIT SCHWERPUNKT IM SIEDLUNGSBEREICH RF WÄRMELIEBENDE RUDERALFLUREN UA ALLEEN, BAUMREIHEN, BAUMGRUPPEN UE EINZELBÄUME UK KULTURBESTAND, AUFGELASSEN UP PARKS, HAINE, GRÜNANLAGEN MIT BAUMBESTAND UR MAUER- UND RITZENVEGETATION WL LAUBWÄLDER, BODENSAUER WM LAUBWÄLDER, MESOPHIL ANHANG Anhang 1: Literaturverzeichnis 164 Anhang 2: Waldlebensraumbezogene Referenzlisten für die Erhebung der Vollständigkeit des Arteninventars 165 Anhang 3: Wesentliche Änderungen der Kartieranleitung 03/2010 gegenüber 03/ Anhang 4: Übersicht über nicht mehr verwendete Biotoptypen 172 Anhang 5: Erläuterungen zu nicht mehr verwendeten Biotoptypen 173 Anhang 6: Übersicht der Biotoptypen und Biotopsubtypen des Flachlandes und der Städte in Bayern mit Kurzcharakteristik 174 Anhang 7: Zuordnung der Lebensraumtypen des Flachlandes und der Städte in Bayern zu Biotoptypen und Biotopsubtypen 180 6

7 1. Einleitung Im Jahr 2005 wurde die Kartieranleitung der Offenland-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie 1 (= LRT) in die Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern eingearbeitet. Mit der Zusammenlegung beider Kartieranleitungen wurde erstmals im Jahr 2006 eine gemeinsame Erfassung der Biotoptypen und der LRT des Offenlandes im Rahmen der Biotopkartierung Bayern ermöglicht, die 2007 stark überarbeitet wurde. Die vorliegende Fassung stellt eine Fortschreibung dar, in der Grenzwerte und Aussagen präzisiert und Fehler beseitigt wurden. Bei der Zusammenführung erfolgte für jeden derzeitig verwendeten Biotoptyp eine Zuordnung zu einem oder mehreren Offenland-Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Da häufig nur Teilbereiche eines Biotoptyps einem bestimmten LRT zugeordnet werden konnten, wurden die Biotoptypen in Biotopsubtypen unterteilt. Dadurch konnte eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen LRT ermöglicht werden. Beispiel: Artenreiches Extensivgrünland: Biotptyp GE (z. T. LRT) Artenreiches Extensivgrünland / Magere Flachland-Mähwiesen Biotopsubtyp GE6510 (100 % LRT) Artenreiches Extensivgrünland / Kein LRT Biotopsubtyp GE00BK (Kein LRT) Artenreiches Extensivgrünland / Berg-Mähwiesen: Biotopsubtyp GE6520 (100 % LRT) So kann jeder Biotopsubtyp eindeutig einem LRT zugeordnet werden. Die Biotopsubtypen sind direkt im Anschluss an die des jeweiligen Biotoptyps erläutert. Die Zuordnung aller Biotopsubtypen zu den LRT ist im Anhang 6 der Kartieranleitung tabellarisch dargestellt. Die Methodik bei der Abgrenzung und Verwendung der Biotoptypen ist in der Kartieranleitung Teil 1 (Arbeitsmethodik - Flachland und Städte) geregelt. Die Bewertung der Offenland-LRT ist in den Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgezeigt. Die Definition oder Bezeichnung mancher Biotoptypen wurde seit dem Beginn der Biotopkartierung verändert, andere kamen im Laufe der Zeit neu hinzu oder werden nicht mehr verwendet. Informationen dazu finden sich in den jeweiligen Biotoptypenbeschreibungen bzw. in den Anhängen 3, 4 und 5 dieser Kartieranleitung. Am 01.März 2010 ist das Gesetz vom zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) in Kraft getreten (BGBI I 2542). Mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird die bisherige rahmenrechtliche Zielbestimmung des BNatSchG in eine für alle Bundesländer unmittelbar geltende Vorschrift umgewandelt. Das Bay- NatSchG verliert mit Inkrafttreten des BNatSchG jedoch nicht grundsätzlich seine Gültigkeit. Sind im BNatSchG Sachverhalte im Vergleich zum BayNatSchG jedoch unterschiedlich geregelt, ist aufgrund des grundge-setzlichen Vorranges des Bundesrechtes die Regelung des BayNatSchG nicht mehr anzuwenden. Die rechtlichen Bestimmungen für die bisher durch Art. 13d BayNatSchG Gesetzlich geschützten Biotope (13d-Biotope) werden ab dem 01.März 2010 im 30 BNatSchG geregelt. Da die Länder nach 30 Abs. 2 Satz 2 zusätzliche Biotope gesetzlich schützen können, besteht für die im Art. 13d BayNatSchG 1 Am 21. Mai 1992 erließ der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Richtlinie 92/43/EWG, die sogenannte Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Zusammen mit der bereits seit 1979 gültigen Richtlinie 79/409/EWG, der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL), bildet die FFH-RL das Naturschutzprojekt NATURA 2000, das Arten und LRT innerhalb der EU in einem länderübergreifenden Biotopverbundnetz schützen und damit die biologische Vielfalt insgesamt dauerhaft erhalten will. Wesentlicher Bestandteil und zentraler Bezugspunkt der FFH-RL sind die sogenannten Anhänge der FFH-RL. Hierbei handelt es sich um Listen mit EU-weit besonders schützenswerten Arten (Anhang II, IV und V) und LRT (Anhang I). Für die Arten des Anhang II und die LRT des Anhangs I besteht für die Mitgliedstaaten der EU die Pflicht, ein Schutzgebietssystem (= FFH- Gebiete) auszuweisen. 7

8 zusätzlich eingeschlossenen Biotope weiterhin ein gesetzlicher Biotopschutz: Pfeifengraswiesen, Moorwälder, Wärme liebende Säume, Felsheiden und alpine Hochstaudenfluren. Die bislang im Art. 13e BayNatSchG festgelegten Regelungen zum Schutz der Lebensstätten (13e- Biotope) werden ab 01. März 2010 nur in Teilen durch 39 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG geregelt ( Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ). Der Art. 13e Abs. 1 BayNatSchG ist in seinen Nrn. 1, 2 und 5 i.vm. Abs. 2 als weitergehende Schutzvorschrift zu 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG weiterhin anwendbar. Im Folgenden sind bei Verweisen auf den 30 BNatSchG die ggf. darüber hinausgehenden Regelungen des derzeitigen BayNatSchG eingeschlossen. Ist ein Sachverhalt des BayNatSchG im BNatSchG nicht bzw. nur unzureichend geregelt (z.b. Art. 13e Abs. 1), wird weiterhin auf die entsprechenden Artikel im BayNatSchG hingewiesen, die bis zur Neuregelung des BayNatSchG weiterhin Gültigkeit haben. 8

9 2. Übersicht der Biotoptypen des Flachlandes und der Städte in Bayern mit ihrem gesetzlichen Schutz Abk. BNatSchG BayNatSchG 30 Art. 13e Abs Flächen im Wald Moorwälder... MW x (x) Auwälder... WA x (x) Bruchwälder... WB x (x) Kiefernwälder, basenreich... WE x (x) Schluchtwälder... WJ x (x) Buchenwälder, wärmeliebend... WK x (x) Block- und Hangschuttwälder... WÖ x (x) Kiefernwälder, bodensauer... WP x (x) Sumpfwälder... WQ x (x) Latschengebüsche... WU x (x) Eichenmischwälder, wärmeliebend... WW x (x) Gebüsche, Hecken, Gehölze Streuobstbestände... WÜ (x) Wärmeliebende Gebüsche... WD x x Feuchtgebüsche... WG x x Hecken, naturnah... WH x Initiale Gebüsche und Gehölze... WI x Gewässer-Begleitgehölze, linear... WN x Feldgehölze, naturnah... WO x Mesophile Gebüsche, naturnah... WX x Gewässer Natürliche und naturnahe Fließgewässer... FW x Schotterfluren, fluviatil... FK x Stillgewässer mit Pioniervegetation ohne 30-Schutz..... LR3130 Stillgewässer mit Armleuchteralgen ohne 30-Schutz..... LR3140 Nährstoffreiche Stillgewässer ohne 30-Schutz..... LR3150 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation ohne 30-Schutz..... LR3260 Flüsse mit Schlammbänken mit Pioniervegetation ohne 30-Schutz..... LR3270 Initialvegetation, kleinbinsenreich... SI x Vegetationsfreie Wasserflächen in geschützten Gewässern... SU x Großseggenriede der Verlandungszone... VC x Großröhrichte... VH x x Kleinröhrichte... VK x x Verlandungsvegetation an nicht geschützten Stillgewässern... VT Unterwasser- und Schwimmblattvegetation... VU x Vegetationsfreie Wasserflächen in nicht geschützten Fließgewässern... XU 9

10 Abk. BNatSchG BayNatSchG Art. 30 Art. 13e Abs. 1 Feuchtgebiete Brenndoldenwiesen...GA x x Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone.GG x Feuchte und nasse Hochstaudenfluren, planar bis montan...gh x Schneidried-Sümpfe...GJ x x Seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe...GN x Pfeifengraswiesen...GP x Landröhrichte...GR x x Salzwiesen im Binnenland...GZ x Artenreiche Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte...LR6510 x Flachmoore und Quellmoore...MF x Offene Hoch- und Übergangsmoore...MO x Quellen und Quellfluren, naturnah...qf x Offene Trocken- und/oder Magerstandorte Felsen mit Bewuchs, Felsvegetation...FH x x Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen...GB x Zwergstrauch- und Ginsterheiden...GC x x Artenreiches Extensivgrünland...GE x Magere Goldhaferwiesen...GI x x Sandmagerrasen...GL x x Borstgrasrasen...GO x x Magerrasen, basenreich...gt x x Wärmeliebende Säume...GW x x Löß- und Lehmwände...LL x Höhlen und Halbhöhlen...LR8310 x Binnendünen, offen...sd x Schuttfluren und Blockhalden...SG x Initialvegetation, trocken...st x Biotoptypen mit Schwerpunkt im Siedlungsbereich Laubwälder, bodensauer...wl Laubwälder, mesophil...wm Wärmeliebende Ruderalfluren...RF Alleen, Baumreihen, Baumgruppen...UA + Einzelbäume...UE + Kulturbestände, aufgelassen...uk Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbestand...UP Mauer- und Ritzenvegetation....UR + x x Sonstige Flächenanteile innerhalb kartierter Biotope Rohboden...XR Sonstige Flächenanteile...XS + nur in der Stadtbiotopkartierung verwendete Biotoptypen 30 nach 30 BNatSchG geschützt (inkl. ergänzende Biotoptypen des Art. 13d Bay NatSchG) Art. 13e Abs. 1 nach Art. 13e Absatz 1 BayNatSchG geschützt Unter den Biotoptypen, die dem Schutz des 30 BNatSchG unterliegen, werden nur Bestände erfasst, die die Kriterien des Bestimmungsschlüssels für 30/Art. 13d-Flächen erfüllen. 10

11 3. Abkürzungsverzeichnis * prioritärer Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie < die erstgenannte Einheit ist vollständiger Bestandteil der zweitgenannten Einheit > die zweitgenannte Einheit ist vollständiger Bestandteil der erstgenannten Einheit = die erstgenannte Einheit ist mit der zweitgenannten Einheit identisch + die erst- und zweitgenannte Einheit überschneiden sich, sind aber nicht vollständig ineinander enthalten (!) Moos- und Flechtenarten, die den LRT besonders wertvoll machen ABR Alpine Biogeografische Region (in Bayern die naturräumlichen Haupteinheiten D67 und D68) BayLfU Bayerisches Landesamt für Umwelt LWF Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BfN Bundesamt für Naturschutz FFH Fauna-Flora-Habitat FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie integr. integriert KBR Kontinentale Biogeografische Region (in Bayern alle naturräumlichen Haupteinheiten außer D67 und D68) LRT Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie spp. Mehrzahl von Species, meint alle in Bayern vorkommenden Arten der betreffenden Gattung ssp. Subspecies = Unterart Tabellarische Erläuterung der Deckungswerte Modifizierte Methode nach BRAUN-BLANQUET (1964) und PFADENHAUER et al. (1986) Wert Deckung in % Deckung Bild Deckung 1 1 % bis 5 % unter 5 % oder viele Exemplare 2a >5 % bis 12,5 % also zwischen 5 % und einem Achtel der Fläche 2b >12,5 % bis 25 % also zwischen einem Achtel und einem Viertel der Fläche 3a >25 % bis 37,5 % also zwischen einem Viertel und drei Achteln der Fläche 3b >37,5 % bis 50 % also zwischen drei Achteln und der Hälfte der Fläche 4 >50 % bis 75 % also zwischen der Hälfte und drei Vierteln der Fläche 5 >75 % bis 100 % also zwischen drei Vierteln und der ganzen Fläche 1 2a 5 4 3b 2b 3a 11

12 4. der Biotoptypen und Biotopsubtypen Die Reihenfolge der Biotopbeschreibungen richtet sich nach der alphabetischen Anordnung der Biotoptypenkürzel. Davon ausgenommen sind lediglich die Gewässerbiotoptypen inkl. Quellen - (Kapitel 4.1) und die Biotoptypen, die überwiegend im Siedlungsbereich vergeben werden (Kapitel 4.3). Die Biotoptypen der Gewässer sind wegen ihrer großen Zahl und ihren komplexen Beziehungen zueinander an den Anfang der Biotoptypenbeschreibungen gestellt Biotoptypen der Gewässer Während die meisten Biotoptypen durch Vorkommen von bestimmten Pflanzenarten und den daraus resultierenden Pflanzengesellschaften definiert sind, spielen bei den Gewässerbiotoptypen (z. B. SU, VU, etc.) sowohl Artvorkommen als auch strukturelle Gegebenheiten und die Nutzungsintensität eine entscheidende Rolle. So ist z.b. bei Stillgewässern in den Uferbereichen mit Verbauungen oder intensiver Nutzung i. d. R kein Schutz nach 30 BNatSchG gegeben. Die FFH-Lebensraumtypen (LRT) der Gewässer werden dagegen weitgehend durch die Wasser- oder Ufervegetation charakterisiert. So ist z. B. nur der Biotopsubtyp VU3150 i.d.r. direkt dem LRT 3150 zuordenbar. Andere Vegetationseinheiten (z. B. der Biotoptyp VH) gehören erst dann zum LRT, wenn am selben Gewässer gleichzeitig der definierende Biotopsubtyp (in diesem Beispiel eben VU3150) vorhanden ist. Zur Erläuterung: Der amphibische Röhrichtgürtel eines Weihers gehört nur dann zum LRT 3150, wenn im gleichen Weiher die charakteristische Schwimmblattvegetation oder submerse Vegetation eutropher Gewässer vorhanden ist. Bei der Kartierung im Gelände ist es daher sinnvoll vom LRT her an das Kartierobjekt heranzugehen. Die entscheidenden Charakterisierungen der LRT finden sich unter den als obligatorisch bezeichneten Biotopsubtypen in den nachfolgenden Tabellen 1 bis 4. Da die Kombination von Biotoptypen und LRT bei den Gewässern zu einer schwer überblickbaren Biotopsubtypenfülle führt, wird das System der Gewässerbiotop(sub)typen nach Fließ- und Stillgewässern getrennt in den folgenden Übersichtstabellen 1 bis 4 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die zum Verlandungsbereich gehörenden Biotoptypen (z. B. VU, VC, VH) in bestimmten Fällen innerhalb umfassenderer Biotop(sub)typen integriert und dann nicht gesondert verschlüsselt sind (z. B. FW3220, LR3150). Die nicht zum Verlandungsbereich gehörenden Biotoptypen GH, WN und WA werden jedoch immer gesondert verschlüsselt. Die Ansprache von Gewässern sollte mit folgenden drei Entscheidungen beginnen: 1. Liegt ein Fließgewässer oder ein Stillgewässer vor (ganz oder teilweise angebundene Altwasser, die keine nennenswerte Durchströmung aufweisen, sind als Stillgewässer anzusprechen)? 2. Ist der Schutz nach 30 BNatSchG gegeben? 3. Sind die Kriterien für eine LRT-Ansprache erfüllt? 12

13 30-Fließgewässer Tab. 1: Übersicht der möglichen Biotopsubtypen in 30-Fließgewässern ++ = Biotopsubtyp für LRT-Vorkommen obligatorisch + = Biotopsubtyp möglich Ø = Biotopsubtyp existiert nicht LRT 30- Biotoptypen Kein LRT BK FW FK in FW integriert in FW integr. in FW integr. Ø Ø + SI in FW integriert in FW integr. in FW integr. Ø Ø + VC in FW integriert in FW integr. in FW integr. Ø Ø + VH in FW integriert in FW integr. in FW integr. Ø Ø + VK in FW integriert in FW integr. in FW integr. in FW integr. in FW integr. in FW integr. An 30-Fließgewässern sind Biotopsubtypenkombinationen mit LR, SU, VK, VT, VU oder XU nicht möglich Fließgewässer mit LRT Die zum LRT gehörenden Vegetationstypen und die freie Wasserfläche werden nicht einzeln verschlüsselt. Vielmehr wird für den gesamten Wasserkörper inklusive der Vegetation nur ein Biotopsubtyp (Kombination aus FW und dem LRT-Code, z. B. FW3260) angegeben. Eine Verschlüsselung des Biotoptyps VU erfolgt nicht, der jahreszeitliche Deckungsanteil der Vegetation wird in der festgehalten. Die bei den LRT 3260 und LRT 3270 nicht zum LRT zählende Vegetation am Rand des eigentlichen Gewässers wird i. d. R. aus kartografischen Gründen als Komplex mit dem Gewässer zusammengefasst und ohne LRT-Bezug codiert. Beispiel: 90 % FW3260 und 10 % VH00BK. Es ist zu beachten, dass die typischen Fließgewässer-LRT der Alpen und des Alpenvorlandes (LRT 3220, LRT 3230, LRT 3240) einschließlich ihres naturnahen Uferbewuchses und ihrer Schotterbänke grundsätzlich als 30-Gewässer zu sehen sind Fließgewässer ohne LRT Abgesehen von der freien Wasserfläche und der Vegetation innerhalb des Gewässerkörpers (Biotoptypen VU, VK) werden die Vegetationstypen einzeln verschlüsselt. Nicht- 30-Fließgewässer Tab. 2: Übersicht der möglichen Biotopsubtypen in Nicht- 30-Fließgewässern ++ = Biotopsubtyp für LRT-Vorkommen obligatorisch + = Biotopsubtyp möglich Ø = Biotopsubtyp existiert nicht LRT Kein LRT BK Nicht 30- LR Ø Biotoptypen XU Ø Ø + FK Ø Ø + SI Ø Ø VC Ø Ø Biotoptypen + VH Ø Ø + VK in LR integriert in LR integriert + An Nicht- 30-Fließgewässern sind Biotopsubtypenkombinationen mit FW, SU, VT oder VU nicht möglich. - Nicht- 30-Fließgewässer mit LRT Die zum LRT gehörenden Vegetationstypen und die freie Wasserfläche werden nicht einzeln verschlüsselt. Vielmehr wird für den gesamten Wasserkörper inklusive der Vegetation nur ein Biotopsubtyp (Kombination aus LR und dem LRT-Code, z. B. LR3260) angegeben. Eine Verschlüsselung 13

14 des Biotoptyps VU erfolgt nicht, der jahreszeitliche Deckungsanteil der Vegetation wird in der festgehalten. Die bei den LRT 3260 und LRT 3270 nicht zum LRT zählende Vegetation am Rand des eigentlichen Gewässers wird i. d. R. aus kartografischen Gründen als Komplex mit dem Gewässer zusammengefasst und ohne LRT-Bezug codiert. Beispiel: 90 % LR3260 und 10 % VH00BK. - Nicht- 30-Fließgewässer ohne LRT Kartiert werden nur Bestände, die unabhängig vom Fließgewässer nach 30 BNatSchG geschützt sind, also Vegetation, die den Biotoptypen VK, VH, VC, SI oder FK entspricht. Der Gewässerkörper selbst wird nicht erfasst. Bei der Kartierung von Auwaldstreifen oder bei der Übernahme von Altbiotopen ohne Gewässer-LRT kann es zweckmäßig sein, den Gewässeranteil dem Biotopsubtyp XU00BK zuzuordnen. 30-Stillgewässer Tab. 3: Übersicht der möglichen Biotopsubtypen in 30-Stillgewässern ++ = Biotopsubtyp für LRT-Vorkommen obligatorisch + = Biotopsubtyp möglich Ø = Biotopsubtyp existiert nicht LRT Kein LRT BK MO Ø Ø Ø + Ø SI ++ Ø + Ø + SU VC Ø + VH Ø + VK Ø + VU Ø 30-Biotoptypen An 30-Stillgewässern sind Biotopsubtypenkombinationen mit LR, VT oder XU i. d. R nicht möglich Stillgewässer mit LRT Die Verlandungsvegetation wird immer den einzelnen 30-Verlandungsbiotoptypen und dem jeweiligen LRT zugeordnet (z. B. VC3150). Auch die Gewässervegetation ist Teil der Verlandung und wird dementsprechend als Biotoptyp VU codiert. Die freie Wasserfläche wird als Biotoptyp SU erfasst. Eine Ausnahme gilt für den LRT 3160: grenzt an ein dystrophes Stillgewässer (VU3160) z. B. ein eutrophes Schilfröhricht (VH) an, so wird dafür die Codierung VH00BK vergeben, weil es nicht als Bestandteil des LRT gelten kann. Bei größeren Stillgewässern ist auch die Kombination verschiedener LRT im selben Gewässer möglich (z. B. LRT 3130 und LRT 3140) Stillgewässer ohne LRT Dieser Fall tritt in Praxis nur selten auf (z. B. naturnahe Altgewässer ohne ausreichende LRTcharakteristische Vegetation). Die Verlandungsvegetation wird dann immer den einzelnen 30- Verlandungsbiotoptypen (ohne LRT-Bezug) zugeordnet (z. B. VC00BK). Die freie Wasserfläche wird als Biotoptyp SU00BK erfasst. 14

15 Nicht- 30-Stillgewässer Bei Nicht- 30-Stillgewässer handelt es sich i. d. R. um Stillgewässer deren Uferbereiche zu über 25 % verbaut oder durch intensive Nutzungen deutlich beeinträchtigt sind und die daher die Kriterien der 30- Schlüssels nicht erfüllen. Unabhängig vom 30-Schutz des Stillgewässers sind jedoch die weitgehend unbeeinträchtigten, unverbauten Uferabschnitte mit natürlichen Verlandungsprozessen nach 30 BNatSchG geschützt. Dementsprechend wird auch die dauerhafte Verlandungsvegetation dieser unverbauten und unbeeinträchtigten Uferbereichen den 30-Verlandungsbiotoptypen zugeordnet (z.b. VC00BK). Erfüllt das gesamte Stillgewässer zudem auch die LRT-Kriterien (ausreichende, charakteristische Vegetation), dann werden die 30-Verlandungsbiotoptypen zudem auch dem jeweiligen LRT zugeordnet (z.b. VU3150). Unter dem Biotoptyp werden die jeweiligen Bereiche innerhalb naturnaher eutropher Gewässer mit Schwimmblatt- und Unterwasservegetation [z. B. Wasserlinsendecken (Lemnetea), Laichkrautgesellschaften (Potamogetonetea pectinati), Stratiotes aloides oder Utricularia-Arten (Utricularia australis, Utricularia vulgaris)] erfasst, die keinem Schutz nach 30 BNatSchG unterliegen. Der Biotoptyp ist z. B. in intensiv genutzten Teichen (Teichwirtschaft) oder in sonstigen Stillgewässern, die nicht die Kriterien des 30-Schlüssels erfüllen, denkbar. Vorkommen in technischen Gewässern (Wasserrückhaltebecken etc.) oder in hypertrophen Gewässern sind nicht zu erfassen. Tab. 4: Übersicht der möglichen Biotopsubtypen in Nicht- 30-Stillgewässern ++ = eine der beiten Biotopsubtypen für LRT-Vorkommen obligatorisch + = Biotopsubtyp möglich Ø = Biotopsubtyp existiert nicht LRT Kein LRT BK Nicht 30 Die offene Wasserfläche sowie auch die Verlandungsvegetation, die infolge einer intensiven Nutzung oder infolge von Verbauungen nicht als natürliche, dauerhafte Verlandungsvegetation anzusprechen ist und daher keinem Schutz nach 30 BNatSchG unterliegt, wird beim Erfüllen der jeweiligen LRT- Kriterien den Biotoptypen LR3130, LR3140 und LR3150, ansonsten dem Biotoptyp VT00BK zugeordnet. 30- Biotoptypen LR Ø VT Ø Ø Ø + MO Ø Ø Ø Ø SI ++ Ø + + VC VH VK VU Ø An Nicht- 30-Stillgewässern sind Biotopsubtypenkombinationen mit SU oder XU nicht möglich. - Nicht- 30-Stillgewässer mit LRT Die Verlandungsvegetation an unverbauten und unbeeinträchtigten Uferbereichen wird immer den einzelnen 30-Verlandungsbiotoptypen und dem jeweiligen LRT zugeordnet (z. B. VC3150). Auch die Gewässervegetation ist Teil der Verlandung und wird dementsprechend als Biotoptyp VU codiert. Die freie Wasserfläche bzw. Verlandungvegetation an verbauten oder beeinträchtigen Uferbereichen (intensive Nutzung) wird dem jeweiligen LRT zugeordnet und als Biotoptyp LR3130, LR3140 oder LR3150 codiert. I. d. R. nur bei größeren Stillgewässern ist auch die Kombination verschiedener LRT im gleichen Gewässer möglich (z. B. LRT 3130 und LRT 3140). - Nicht- 30-Stillgewässer ohne LRT Die Verlandungsvegetation an unverbauten und unbeeinträchtigten Uferbereichen wird den einzelnen 30-Verlandungsbiotoptypen (ohne LRT-Bezug) zugeordnet (z. B. VC00BK). Die freie Wasserfläche bzw. Verlandungvegetation an verbauten oder beeinträchtigen Uferbereichen (intensive Nutzung) wird nicht kartiert. 15

16 FW Natürliche und naturnahe Fließgewässer 30 BNatSchG Abflussdynamik und Strukturausstattung bestimmen ganz wesentlich die ökologische Funktionsfähigkeit und Lebensbedingungen in und an Fließgewässern. Als natürliche oder naturnahe Bach- und Flussabschnitte im Sinne des 30 BNatSchG werden diejenigen Gewässerabschnitte erfasst, deren ökologische Funktionsfähigkeit durch eine weitgehend intakte Abflussdynamik gewährleistet ist und deren naturraumtypische Strukturausstattung nicht oder nur kaum beeinträchtigt ist. Natürliche oder naturnahe Fließgewässer sind i. d. R. geprägt durch Gewässerabschnitte unterschiedlicher Breite, Böschungsneigung, Tiefe und Längsgefälle sowie durch ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs. Sie werden durch die Eigendynamik des Gewässers gestaltet. Maßstab für die Bewertung der Naturnähe ist der heutige potenziell natürliche Zustand des Fließgewässers. Darunter ist die Ausprägung in ungestörter, naturraumtypischer Form mit einer naturgemäßen Gewässerbett- und Auedynamik zu verstehen. Die Naturnähe sieht dabei nicht an jedem Bach- und Flusslauf gleich aus. Vielmehr weisen Fließgewässer in Abhängigkeit von Naturraum und Einzugsgebiet unterschiedliche Morphologie und Strukturen auf, die bei der Beurteilung der Naturnähe berücksichtigt werden müssen. Die Dynamik eines Fließgewässers wird im Rahmen der Gewässerstrukturkartierung mit Hilfe eines detaillierten Kartierschlüssels in einer siebenstufigen Gewässerstrukturskala erhoben. Da im Rahmen der Biotopkartierung keine derart detaillierten Geländeerhebungen zur Beurteilung der Gewässerstruktur möglich sind, erfolgt die Bewertung des 30-Status mittels eines vereinfachten Bewertungsverfahrens, das sich jedoch stark an den Kriterien der Gewässerstrukturkartierung (Vor-Ort-Verfahren) orientiert. 30-Fließgewässer sind daher i. d. R. Fließgewässer mit einer Gewässerstruktur von 1-2, seltener 3 und nur in Ausnahmefällen 4. Anforderung an die Biotopbeschreibung: Sie soll eine kurze Charakterisierung der Gewässermorphologie (Breite, Linienführung etc.), Begleitvegetation und Auenutzung enthalten sowie auf Besonderheiten wie temporäre Wasserführung hinweisen. Außerdem sollen auffällige, faunistisch relevante Strukturen (Uferabbrüche, Kiesbänke, große Steine usw.) erwähnt werden. Sehr entscheidend ist auch die Nennung von eventuellen Beeinträchtigungen wie Uferverbau, fehlendes Ausuferungsvermögen und dergleichen, da damit der Handlungsbedarf im Rahmen von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen aufgezeigt wird. Der Schutz nach 30 BNatSchG erstreckt sich auf das naturnahe Gewässer einschließlich der Gewässervegetation sowie der Ufer und deren naturnaher krautiger und holziger Ufervegetation. Nennenswert durchströmte Altarme sind in dem Biotoptyp FW mit eingeschlossen, wenn es sich bei dem zugehörigen Fließgewässer um ein 30-Fließgewässer handelt. Begleitvegetation, die anderen nach 30 geschützten Biotoptypen (FK, SI, VC, VH) entspricht, wird nur im Zusammenhang mit den LRT 3260 und LRT 3270 bzw. bei Nicht-LRT anteilig codiert (siehe Einleitung zu Kapitel 4.1). Andere zum Fließgewässer gehörige Vegetation wird unter dem Biotoptyp FW miterfasst. In jedem Fall sollte der jahreszeitliche Deckungsanteil der Vegetation in der festgehalten werden. Unterbrechungen von Fließgewässern, wie kurze Verrohrungen oder Brücken, trennen diese nicht, sondern sind Elemente, die für die 30-Eigenschaft von Bedeutung sein können. Eine untere Erfassungsgrenze für die Breite der Fließgewässer besteht nicht. Die Mindestlänge der kartierten Fließgewässerabschnitte liegt bei 100 m und soll bei größeren Gewässern in vernünftiger Relation zur Gewässerbreite stehen, d. h. ein Vielfaches der Breite betragen (mindestens 100:1). Sofern vertraglich nicht anders geregelt werden Bäche nur im Offenland kartiert. Führt ein Fließgewässer über kürzere Strecken (bis ca m) durch geschlossene Waldbereiche oder entlang von Waldrändern, so muss das Fließgewässer dort vom Offenlandkartierer miterfasst werden, wenn der kartierte Fließgewässerabschnitt dabei überwiegend im Offenland verläuft. Standortfremde Gehölze an Fließgewässern (z. B. Fichtenpflanzungen) sowie störende Neophytenfluren, Parkrasen etc. sind nicht als naturnahe Ufervegetation zu bewerten und, wenn möglich, auszu- 16

17 grenzen. Nasswiesen, die an Fließgewässer angrenzen, werden ab 1000 qm als eigene Biotopnummer erfasst. Bei der Kartierung von Fließgewässern müssen unklare Ausprägungen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt erörtert werden (z. B. Ausuferungsvermögen). Hinweise zum natürlichen Gewässerverlauf können häufig auch älteren Flur- oder topographischen Karten entnommen werden. Der Biotoptyp enthält folgende Biotopsubtypen. Code Name Kurzcharakteristik FW3220 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3220 FW3230 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3230 FW3240 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3240 FW3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3260 FW3270 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3270 FW00BK Natürliche und naturnahe Fließgewässer / Kein LRT Natürliche und naturnahe Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis alpine Höhenstufen) mit ihren Schotterbänken und Ufern mit krautiger Vegetation (Epilobietalia fleischeri p.p.) Natürliche und naturnahe Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis subalpine Höhenstufe) mit ihren Schotterbänken und Ufern mit Gebüschen von Myricaria germanica und Salix spec. Natürliche und naturnahe Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis subalpine Höhenstufe) mit ihren Ufergehölzen mit Lavendelweide (Salix eleagnos) und Weichholzaue Natürliche und naturnahe Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit flutender Wasserpflanzenvegetation mit 30-Schutz Naturnahe Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. mit 30-Schutz Weitgehend natürliche und naturnahe Fließgewässer der planaren bis alpinen Stufe ohne die für die anderen Biotopsubtypen charakteristischen Vegetationsbestände Pflanzensoziologische Charakterisierung FW FW3220 FW3230 FW3240 FW3260 FW3270 FW00BK Soziologische Einheit = Epilobietalia fleischeri + Salicetea purpureae + Salicion elaeagni = Myricarietum + Salicetea purpureae + Salicion elaeagni > Salicetum elaeagni + Querco-Fagetea > Salici-Hippophaëtum rhamnoidis + + Potamogetonetea + + Ranunculion fluitantis + + Potamogetonion + + Bidentetea + + Bidentetalia + + Bidention tripartitae + + Polygono hydropiperis-bidentetum tripartitae + + Alopecuretum aequalis 17

18 FW FW3220 FW3230 FW3240 FW3260 FW3270 FW00BK Soziologische Einheit + + Ranunculetum scelerati + + Rumicetum maritimi + + Rumicetum palustris + + Chenopodion rubri + + Chenopodietum rubri + + Chenopodio-Polygonetum brittingeri + + Bidenti-Brassicetum nigrae Siehe Biotopsubtypen Abgrenzung von FW gegenüber anderen Biotoptypen QF Quellen und Quellfluren, naturnah: Nur bei Quellrinnsalen mit der für Quellen typischen Vegetation ist es möglich, dass Fließgewässer nicht als FW sondern als QF erfasst werden. FW3220 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3220 = LRT 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation 30 BNatSchG Der Biotopsubtyp umfasst natürliche und naturnahe Flüsse der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis alpine Höhenstufen) mit ihren Schotterbänken und Ufern mit krautiger Vegetation (Epilobietalia fleischeri p.p.). Auch artenreiche, lückig bewachsene Schotter- und Geröllflächen im Gewässerkontakt mit Epilobium fleischeri oder Chondrilla chondrilloides sind beinhaltet. Das Vorkommen von Schotter- und Sandbänken bzw. Anschwemmungen mit zumindest kurzfristig etablierter krautiger Vegetation (s. ) ist obligatorisch. Das alleinige Auftreten von vegetationslosen Schotterbänken reicht für die Zuordnung zum FW3220 nicht aus. Ausgeschlossen bleiben daher i. d. R solche Fließgewässer, deren sämtliche Schotterbänke etc. aufgrund des schmalen Abflussquerschnitts z. B. in Kerbtälern (nahezu) keine Vegetation aufweisen. Da der Biotopsubtyp einer starken Dynamik unterliegt, sind auch (zeitweise) vegetationsfreie Geröllflächen in die Abgrenzung einzubeziehen. Je nach Wasserstand und Strömungsverhältnissen kann sich die Lage der Schotterbänke im Jahresverlauf deutlich verändern, was in der Abgrenzung ebenfalls bedacht werden muss. Die Abgrenzung sollte einen zusammenhängenden Fließgewässerabschnitt erfassen, der wenigstens stellenweise die geforderte Vegetation aufweist. Sie umfasst neben dem eigentlichen Fließgewässer sein gesamtes Flussbett sowie dessen größtenteils von Kräutern bewachsenes Ufer. Also auch die im Flussbett und am Ufer angesiedelten Biotoptypen VC, VH, VK etc., die nicht separat verschlüsselt werden. Andere LRT-Vorkommen werden aber gesondert durch die Biotopsubtypen (z. B. GH6430, WA91E0*) angesprochen und bewertet. Die Mindestlänge für aufnahmewürdige Fließgewässer- Biotoptypen beträgt 100 m. Agrostis gigantea Aethionema saxatile Epilobium fleischeri Saxifraga aizoides Calamagrostis pseudophragmites Campanula cochleariifolia Gypsophila repens Saxifraga caesia Carex firma Chondrilla chondrilloides Linaria alpina Tolpis staticifolia Dryas octopetala ssp. octopetala Pritzelago alpina u.a. Abgrenzung von FW3220 gegenüber anderen Biotopsubtypen FW3230 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3230: Gewässerabschnitte mit Myricaria germanica-vorkommen werden immer als FW3230 erfasst. FW3240 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3240: Die Umlagerungsstrecken und die gegebenenfalls eingeschlossenen Ufer der (vor)alpinen Flussabschnitte sind von wenigstens einzelnen Alpenschwemmlingen (s. ) besiedelt und nicht von Sträuchern und Bäumen dominiert. 18

19 FW3230 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3230 = LRT 3230 Alpine Flüsse mit Tamariske 30 BNatSchG Der Biotopsubtyp beinhaltet natürliche und naturnahe Flüsse der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis subalpine Höhenstufe) mit ihren Schotterbänken und Ufern mit Gebüschen von Myricaria germanica und Weiden (Weichholzaue alpiner Flüsse). Das Vorkommen von Myricaria germanica ist für die Zuordnung zum Biotopsubtyp FW3230 obligatorisch. Die Myricaria germanica-vorkommen sind als zusammenhängender Fließgewässerabschnitt abzugrenzen, zu dem das Fließgewässer, die Schotter-, Sand- und Schlickbänke gehören. Der Biotopsubtyp umfasst außerdem i. d. R. neben dem eigentlichen Fließgewässer sein gesamtes Flussbett sowie dessen Ufer. Also auch die im Flussbett und am Ufer angesiedelten Biotoptypen VC, VH, VK etc., die nicht separat verschlüsselt werden. Andere LRT-Vorkommen werden aber gesondert durch die Biotopsubtypen (z. B. GH6430, WA91E0*) angesprochen und bewertet. Geschlossene alluviale Reitgras- bzw. Schneeheide-Kiefernwälder sind durch den Anhang I der FFH- Richtlinie nicht abgedeckt und werden daher nicht erfasst. Myricaria germanica Salix daphnoides Salix eleagnos Salix purpurea ssp. purpurea Abgrenzung von FW3230 gegenüber anderen Biotopsubtypen Vorkommen von Myricaria germanica in naturnahem Flussbett. FW3240 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3240 = LRT 3240 Alpine Flüsse mit Lavendelweide 30 BNatSchG Der Biotopsubtyp umfasst natürliche und naturnahe Flüsse der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis subalpine Höhenstufe) mit ihren Ufergehölzen mit Lavendelweide (Salix eleagnos) und Weichholzaue alpiner Flüsse. Salix eleagnos muss zumindest in kleinen Beständen stet entlang der Ufer oder auf Schotterbänken auftreten. Der Mindestwert für die Salix eleagnos-deckung beträgt 2b pro kartierten Fließgewässerabschnitt. Einzelne Exemplare oder gepflanzte Bestände reichen für die Zuordnung zum Biotoptyp FW3240 nicht aus. Die Mindestlänge für aufnahmewürdige Fließgewässer-Biotoptypen beträgt 100m. Die entsprechenden zusammenhängenden Fließgewässerabschnitte umfassen i. d. R. neben dem eigentlichen Fließgewässer sein gesamtes Flussbett sowie dessen Ufer. Also auch die im Flussbett und Ufer angesiedelten Biotoptypen VC, VH, VK etc., die nicht separat verschlüsselt werden. Andere LRT- Vorkommen werden aber gesondert durch die Biotopsubtypen (z. B. GH6430, WA91E0*) angesprochen und bewertet. Geschlossene alluviale Reitgras- bzw. Schneeheide-Kiefernwälder sind durch den Anhang I der FFH- Richtlinie nicht abgedeckt und werden daher nicht erfasst. Alnus incana Salix eleagnos Salix myrsinifolia Salix purpurea Hippophae rhamnoides Salix daphnoides Abgrenzung von FW3240 gegenüber anderen Biotopsubtypen FW3220 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3220: Vorkommen der angegebenen Syntaxa in Gewässerabschnitten mit Umlagerungsstrecken und ausreichendem Vorkommen von Salix eleagnos. 19

20 FW3230 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3230: kein Myricaria germanica-vorkommen. WA91E0* Auwälder / 91E0: Neben dem ausreichenden Vorkommen von Salix eleagnos überwiegt der Offenlandcharakter und/oder die genannten Weidenarten dominieren (= Deckung mindestens 4). FW3260 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3260 < LRT 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Weitere Biotop(sub)typen des LRT: LR BNatSchG Natürliche und naturnahe Fließgewässer von der Ebene bis ins Bergland (also alle Höhenstufen des bayerischen Flachlandes außerhalb der Alpen) mit flutender Wasserpflanzenvegetation des Ranunculion fluitantis bzw. des Callitricho-Batrachion oder flutenden Wassermoosen. Ein ausschließliches Vorkommen von flutenden Wassermoosen ist dabei ausreichend, sofern charakteristische Arten wie Cinclidotus spp., Fontinalis spp., Gygrohypnum spp., Scapania undulata und Rhynchostegium riparioides beteiligt sind. Es sind also alle nach 30 BNatSchG geschützten Abschnitte planarer bis montaner Fließgewässer, nennenswert durchströmte Altwasserarme sowie naturnahe, ständig wasserführende Wasserläufe gemeint, die durch das Vorkommen von flutender, submerser Vegetation der aufgeführten Syntaxa ausgezeichnet sind. Hierzu sei angemerkt, dass das Ranunculion fluitantis und das Callitricho- Batrachion synonym sind (SCHRATT in GRABHERR & MUCINA 1993: 60). Bei Fließgewässern mit hoher Strömung oder Wassertrübung kann die Gewässervegetation auch fragmentarisch ausgebildet sein; die Deckung der genannten Taxa muss aber auf einer Länge von mindestens 100 m mindestens 1 betragen. Reinbestände von Elodea spp. werden nicht erfasst. Ist das Kriterium der Vegetationsdeckung erfüllt, kann das Fließgewässer und damit der Biotopsubtyp im Extremfall auch zeitweilig trockenfallen (z. B. die Wässernach in Unterfranken). Durch das alleinige Vorkommen von Teichrosen- oder Seerosen-Gesellschaften in langsam fließenden Gewässern lässt sich der Biotopsubtyp FW3260 nicht begründen. Erfasst wird unter diesem Biotopsubtyp ausschließlich das Fließgewässer. Der Biotopsubtyp entwickelt sich erst ab Sommer optimal und kann im Frühjahr oftmals nicht sicher angesprochen werden. Die gewässerbegleitenden Gehölze werden bei ausreichender Fläche gegebenenfalls als Biotopsubtyp WA91E0* oder WA91F0 kartiert. Schlammflächen mit entsprechender Vegetation sind als Biotopsubtyp FW3270 herauszustellen. Wird ein Fließgewässer als Biotoptyp FW3260 erfasst, so sind die eventuell begleitenden Hochstaudenfluren als GH6430 zu kartieren. Apium repens II Berula erecta Potamogeton alpinus Ranunculus trichophyllus ssp. Fontinalis spp., z. B. Callitriche spp. Ranunculus aquatilis trichophyllus Fontinalis antipyretica Ceratophyllum demersum Ranunculus fluitans Sparganium emersum Fontinalis squamosa Elodea canadensis Ranunculus peltatus ssp. Veronica anagallis-aquatica agg. Racomitrium aciculare Groenlandia densa peltatus Veronica beccabunga Scapania undulata Myriophyllum spp. Ranunculus penicillatus ssp. Zannichellia palustris Schistidium rivulare Nasturtium officinale penicillatus Potamogeton div. spec., z. B. Dermatocarpon luridum und diverse submerse Krustenflechten, z. B. Staurothele spp. und Verrucaria spp. Abgrenzung von FW3260 gegenüber anderen Biotopsubtypen FW3270 Natürliche und naturnahe Fließgewässer / 3270: Die Abtrennung ist durch den Standort und die oben genannten Syntaxa gegeben. 20

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