Kunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni

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1 Kunstuniversität Linz Kooperation JKU - Kunstuni

2 Agenda Erfindungsmeldungen an Universitäten uni:invent Programm Kooperation Kunstuni JKU AWS Prototypenförderung D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 2

3 Bundesgesetze UG , Absatz 3: Verwertung von geistigem Eigentum Jede Diensterfindung ist dem Rektorat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Will die Universität die Diensterfindung zur Gänze oder ein Benützungsrecht daran für sich in Anspruch nehmen, hat das Rektorat dies der Erfinderin oder dem Erfinder innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Andernfalls steht dieses Recht der Erfinderin oder dem Erfinder zu. D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 3

4 uni:invent Neues Programm von BMWF und BMWFJ Förderung des Patentierungs- und Lizenzierungspotenzials an Universitäten Effiziente wirtschaftliche Verwertung von universitären Erfindungen D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 4

5 Erwartungen verbesserte Positionierung der Universitäten in Kooperationsverträgen steigende Patentierungsaktivität steigende Patentqualität Erteilung Internationale Weiterführung Umsetzung sichtbarer und geplanter Umgang mit IPR im Einklang mit Forschungsschwerpunkt D. Huber / B. Nussbaumer (JKU)

6 uni:invent I D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 6

7 uni:invent II D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 7

8 uni:invent Ablauf I UG 2002, 106 (3) Jede Diensterfindung ist dem Rektorat unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Will die Universität die Diensterfindung zur Gänze oder ein Benützungsrecht daran für sich in Anspruch nehmen, hat das Rektorat dies der Erfinderin oder dem Erfinder innerhalb von drei Monaten mitzuteilen. Andernfalls steht dieses Recht der Erfinderin oder dem Erfinder zu. Kunstuni Dokumentation Vorauswahl [aws] Bewertung der Erfindung => Empfehlung Rektor => Entscheidung Erfindungsmeldung (unterstützt von D. Huber) Rückmeldung an Erfinder Dauer: maximal 3 Monate D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 8

9 uni:invent Ablauf II Erfindungsmeldung Entscheidungsfindung - Aufgriff (Empfehlung aws-tecma) Aufgriff durch Uni Erlangung von Schutzrechten mittels Patentanwalt Kein Aufgriff Rechte gehen an ErfinderInnen Lizenznehmersuche professionelle Verwertungspartner (z.b. aws) oder Spin-off D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 9

10 uni:invent aws Leistungen Monitoring Evaluierung Patentierung Erfindungsmeldung F&E: Idee + proof of principle Lizenzvertrag Vorverträge II Präsentation Vorverträge I Lizenznehmersuche Patentanmeldung Projektbewertung Prescreening Vermarktung D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 10

11 uni:invent Vorteile Beratung: - Beratung der Erfinder (JKU) - Unterstützung bei Verträgen (Rechtsabteilung KUL) Erfindungsmeldungen: - Kostenlose unabhängige Prüfung, ob die Erfindung neu bzw. patentierbar ist - Übernahme der Patentierungskosten durch die Universität bei Aufgriff - Pauschaler Abgeltungsbetrag bei Aufgriff - Prozentuelle Beteiligung an Verwertungserlösen Für die Universität - Eigenmittel durch Lizenzeinnahmen - Forschungskooperationen (Drittmittelverträge) - Industriekontakte D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 11

12 uni:invent-kooperation: Kunstuni/JKU/aws JKU JKU Scouts: L. Wildling, Scouts: Daniel Huber, D. Huber, M. Irrgeher, M.Sonntag, J. Synka Patentkonto (admin. durch aws) Patentkonto (admin. durch aws) Firmen Lizenznehmer Kunstuniversität Linz Scout: Kunstuni D. Scout: Huber (JKU) Daniel Huber D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 12

13 uni:invent III Leistungen aws für 2010: - Erfindungsbewertungen - Vermarktung (optional) - Prototypenförderung Laufende Diskussion (langfristig): - Fortführung uni:invent III - Patentierungskosten - Vermarktung D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 13

14 D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 14

15 Einreichung Universität ist Antragsteller uni:invent Fördervertrag Erfolgte Diensterfindungsmeldung Projekte in Betreuung mit Vermarktungsschwierigkeiten Antrag Markt für Erfindung Notwendigkeit für Prototyp hohes Risiko für Umsetzer Detaillierte Projektplanung (Meilensteine mit Zielen, Kostenstruktur) relevante Verträge (Rechte!) Ausfinanzierung und Partner D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 15

16 Projektkriterien Patentfähigkeit der Entwicklung (Patent oder Gebrauchsmuster) jüngste aufrechte Schutzrechtsanmeldung bei Projektende nicht älter als 30 Monate Finanzierungszusage der Universität f. Schutzrechte darstellbares hohes Risiko für einen Entwicklungspartner bei Projekteinreichung keine Verwertungsrechte bei Firmen (z.b. aus Drittmittelprojekten, Förderungen mit Firmenbeteiligung: BRIDGE, PROTEC, etc.), Anschlussfinanzierung möglich D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 16

17 Förderbare Kosten Material- und Gerätekosten bis zu 100% Dienstleistungen Dritter bis zu 100% (unmittelbaren Zusammenhang, - z.b. klinische Studien, Studien über Toxizität, Erstellung von Zulassungsvoraussetzungen sowie das Erarbeiten von Eigenschaftsblättern.) Personalkosten (PostDocs, Dissertanten, etc.) bis zu 50% (unmittelbar im Zusammenhang, zusätzlich zu bzw. außerhalb der für dieses Personal bestehenden Personalkosten z.b. im Rahmen eines ordentlichen Dienstverhältnisses oder Werkvertrages - anfallen. unerlässliche Reisekosten.) bestehendes Universitätspersonal 0% Gesamtvolumen: bis möglich D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 17

18 NICHT förderbare Kosten Patentierungskosten Aufwendungen potentieller Lizenznehmer externe Managementaufwendungen sowie Aufwendungen für Consultingkosten (Vermarkter etc.). Kosten > 18 Monaten Einreichdatum D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 18

19 weiterer Ablauf Jurysitzung Bekanntgabe Einzel-Förderverträge Präsentation + Pilotprojekte Laufende Betreuung / Monitoring durch Erfinderberater Fortschritt (Verzögerungen) Meilensteine Berichte (inkl. Kosten) D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 19

20 Kontakt Daniel Huber Institut für Technische Mechanik Johannes Kepler Universität Linz Science Park Altenbergerstraße Linz D. Huber / B. Nussbaumer (JKU) 20

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