Beitragsstruktur im Rheinischen Schützenbund
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- Harald Armbruster
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1 Beitragsstruktur im Rheinischen Schützenbund Beitrag bis 18 Jahre davon an DSB Beitrag RSB 4,00 davon an DSB 2,30 davon an DOSB 0,09 Verbleib beim RSB 1,61 1,61 0,09 2,30 davon an DOSB Verbleib beim RSB Beitrag 19 bis 20 Jahre davon an DSB Beitrag RSB 7,00 davon an DSB 3,05 davon an DOSB 0,09 Verbleib beim RSB 3,86 3,86 3,05 davon an DOSB Verbleib beim RSB 0,09 Beitrag ab 21 Jahre davon an DSB Beitrag RSB 8,00 davon an DSB 3,30 davon an DOSB 0,09 Verbleib beim RSB 4,61 4,61 3,30 0,09 davon an DOSB Verbleib beim RSB Weitere sog. "durchlaufende Posten", die nicht dem einzelnen Mitgliedsbeitrag zugeordnet werden können Beiträge der Fachschaft an den LSB NRW Versicherungsbeitrag Gastschützen Bogenschützen 0,25 je Mitglied insg. 261,00 pro Jahr
2 Beitragsstruktur im Rheinischen Schützenbund Anmerkung zum LSB NRW Beitrag: Im LSB RLP werden die LSB Beiträge vom Verein direkt an den Sportbund Rheinland abgeführt. In RLP können die Vereine beim Sportbund Rheinland Zuschüsse für Übungsleiter und Jugendarbeit im Verein, Bau und Renovierung von Sportanlagen, die Anschaffung von Sportgeräten, Sportveranstaltungen und Vereinsjubiläen beantragen. Darüber hinaus erhält der Fachverband Sportschießen Rheinland Zuschüsse zur Föderung des Leistungssport. Hier haben die Vereine auch die Möglichkeit Zuschüsse für Schießsportgeräte, Jugendarbeit, Sportmaßnahmen und Stationäre Einrichtungen zu beantragen. Im LSB NRW werden die LSB Beiträge von der Fachschaft Sportschießen NRW an den LSB NRW gezahlt. Dafür erhält die Fachschaft Sportschießen NRW Zuschüsse zur Organisationsförderung, Leistungssportförderung und Zuschüsse für das Schulungszentrum in Leichlingen. Die Zuschüsse bemessen sich an der Anzahl der RSB Mitglieder aus NRW. Darüber hinaus erhält der RSB Kinder- und Jugendplanmittel vom LSB NRW zur Projektförderung. Die gezahlten Zuschüsse kommen jedoch dem Gesamtverband zugute, so dass natürlich auch die RLP Vereine von diesen Zuschüssen profitieren. Eine direkte Vereinsbezuschussung gibt es nur im Bereich der Übungsleiterpauschale. Anmerkung zum Versicherungsbeitrag Gastschützen Bogenschützen Laut 27 des Waffengesetzes besteht eine Versicherungspflicht für Gastschützen. Dahingehend ist eine Erweiterung des Sportversicherungsvertrages erfolgt. Diese Erweiterung bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Disziplinen, für die das Waffengesetz gilt. Da das Bogenschießen nicht unter das Waffengesetz fällt, die Mitglieder des RSB aber gleich gut versichert sein sollen, wurde für die Gastschützen beim Bogenschießen eine separate Versicherung bei der ARAG abgeschlossen.
3 Aufgrund der vorgelegten Haushaltsplanungen für die Jahre 2014 und 2015 kam der Gesamtvorstand in seiner Sitzung am zu dem Ergebnis, anlässlich der Delegiertenversammlung am einen Antrag auf Erhöhung der RSB Beiträge um 0,50 vorzuschlagen. Mit der folgenden Erläuterung sollen die Gründe für die Beitragserhöhung nachvollziehbar gemacht werden: Bereits in der Delegiertenversammlung am 13. April 2013 in Wissen wurde die Beitragsaktualisierung diskutiert. Hier wurde deutlich, dass eine Beitragserhöhung um 1,00 notwendig ist, um die Kosten des Rheinischen Schützenbundes in Zukunft decken zu können. In diesem Zusammenhang wurde über folgende 3 Anträge in der Delegiertenversammlung im vergangenen Jahr abgestimmt: 1. Antrag: Aufhebung der Befristung der Beitragserhöhung von 1,50. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. 2. Antrag: Zusätzliche Beitragserhöhung für den RSB um 1,00 ab Dieser Antrag wurde abgelehnt. 3. Antrag: Aufhebung der Befristung wie im Antrag 1, aber zusätzlich Ausgabenkürzung um 8 %. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Da der Beitragserhöhung um 1,00 ab 2015 nicht zugestimmt wurde, sind folgende Maßnahmen seit der Delegiertenversammlung 2013 getroffen, um Kosten einzusparen: Personalkosten Reduktion von Personalkosten (Position Gehälter): RSB (gesamt) inkl. GmbH 2012: , , : , ,60 Ansatz 2014: , ,00 In 2013 war eine Reduzierung der Personalkosten aufgrund der Geschäftsführerproblematik nicht möglich. Durch ein arbeitsrechtliches Urteil musste der ehemalige Geschäftsführer bis zum Ende des Jahres 2013 weiter bezahlt werden. Zusätzlich musste eine Aushilfskraft bezahlt werden, die in der Zeit von Juni bis November 2013 die wichtigsten Aufgaben des Geschäftsführers abdecken konnte. Hinzu kommt, dass eine Mitarbeiterin aufgrund von Krankheit ihren Urlaub nicht in Anspruch nehmen konnte und Überstunden nicht abfeiern konnte, so dass in 2013 ein großer Betrag an die Mitarbeiterin ausgezahlt werden musste. Ab 2014 sind 2 hauptberufliche Mitarbeiter weniger im Verband beschäftigt. Ein Nachersatz für eine verstorbene Mitarbeiterin erfolgte nicht. Ebenso erfolgte keine Nachbesetzung für den Bereich Ausund Fortbildung. Durch die Auflösung der RSB Marketing GmbH und die Eingliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in den Verband werden ab Mai 2014 zusätzlich 2 Mitarbeiter für 8 Monate des Jahres 2014 bei den Personalkosten des Verbandes verbucht. Trotzdem ist eine Reduzierung der Personalkosten um ,71 im Vergleich zum Vorjahr möglich.
4 Gründung des Finanzausschusses Im Oktober 2013 wurde der Finanzausschuss gegründet. Im Finanzausschuss werden alle Finanzen des RSB einschließlich der Geschäftsstelle auf den Prüfstand gestellt. Dem Finanzausschuss werden die Auswertungen der Finanzbuchhaltung zur Verfügung gestellt. Die bisher diskutierten Themen betrafen: Die Durchleuchtung aller auftretenden Kosten. Um die entstehenden Kosten in Zukunft noch besser überblicken zu können soll ab Mai 2014 die Kostenstellenrechnung eingeführt werden, um daraus gezieltere Einsparungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Prüfung einer Beitragsanpassung- insbesondere im Hinblick auf Vereine mit Traditionsschützen. Die Prüfung der Auflösung der RSB Marketing GmbH. Auflösung der RSB Marketing GmbH Gesellschafterin der RSB Marketing GmbH ist der Rheinische Schützenbund, vertreten durch das Präsidium. Zum wird die RSB Marketing GmbH aufgelöst und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird wieder in den Rheinischen Schützenbund integriert. Somit werden zusätzliche Kosten (z.b. Erstellung von 2 Bilanzen, Zeitverlust für Abstimmungsgespräche, doppelter Sachaufwand für Administration) eingespart und es kann effektiver gearbeitet werden. Im Bereich der Reisekosten waren keine gravierenden Einsparungen möglich: Reisekosten: 2012: , : ,82 Ansatz 2014: ,00 Eine Reduzierung der Reisekosten ist nicht möglich, da die Aufgaben des RSB sich noch in der Konfiguration wie vor 10 Jahren befinden. Voraussichtlich ab 2015 (nach erfolgter Satzungsänderung) wird zu prüfen sein, ob Anzahl und Größe der Gremien, Bereitstellung von Personal für Aus- und Fortbildungen sowie für die Durchführung von Meisterschaften in der bisherigen Stärke notwendig sind. Ob dann aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen weitere Einsparungen möglich sind, soll dabei auch untersucht werden. Eine große Herausforderung stellen die sinkenden Mitgliederzahlen dar, da diese automatisch auch den Rückgang der Einnahmen durch Beiträge bedeuten. Rückgang der Einnahmen: Beiträge 2012: , : ,87 Ansatz 2014: ,00
5 Wenn der Rheinische Schützenbund weniger Mitglieder hat, reduzieren sich zwar die sogenannten durchlaufenden Posten wie die Beiträge an den DSB, LSB NRW und die Versicherungen, siehe der beigefügten Grafik. Trotz geringerer Mitgliederzahl ist die Zahl der Vereine (direkte Mitglieder) in den vergangenen Jahren gestiegen. Aus großen Vereinen spalten sich kleine Vereine ab. Daraus ergibt immer wieder ein hoher Organisations- und Beratungsaufwand. Anstieg der Raumkosten Die Raumkosten sind im Jahr 2013 angestiegen. Da sich das erkennbar fortsetzen wird, sind im Jahr 2014 die Raumkosten höher als in den Vorjahren kalkuliert. Die Kosten für das Schulungszentrum sind nicht zuletzt aufgrund erhöhter Energiekosten angestiegen. Darüber hinaus sind Renovierungsarbeiten notwendig, die in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt wurden. Die vorhandene Bausubstanz bedarf an mehreren Stellen der Sanierung. Die Neuausrichtung der Energieversorgung wird mit Sicherheit weitere Preiserhöhungen zur Folge haben. Raumkosten 2012: , : ,37 Ansatz 2014: ,00 Mitgliederinformation/ Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit Die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit ist mehr als spärlich. Um dem gebotenen Ansehen der Schützen in der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, sind hier höhere Anstrengungen erforderlich. Aktueller Handlungsbedarf besteht so z.b. beim Internetauftritt des RSB. Der derzeit im Betrieb befindliche Internetauftritt ist nicht mehr zeitgemäß, da keine interaktiven Dialoge darüber abgewickelt werden können. In 2015 wird darüber zu entscheiden sein, ob das RSB-Journal in der jetzigen Form noch erscheinen soll. Auch hier wird eine andere Kostendimension erwartet, weil die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Dienstleister wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die aktuelle Aufgabenwahrnehmung der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit nur mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter nicht mehr geleistet werden kann. Fazit: Der RSB hat das Jahr 2013 mit einem Verlust abgeschlossen. Um einen Ausgleich in der Bilanz zu erreichen, musste der Rheinische Schützenbund auf Rücklagen zurückgreifen. Für das Jahr 2014 ist dies laut Einschätzung des Finanzausschusses aufgrund der Auflösung der RSB Marketing GmbH nicht notwendig. Für das Jahr 2015 muss von einem Verlust ausgegangen werden, wenn der Beitrag nicht um 0,50 erhöht wird. Damit der Rheinische Schützenbund trotz sinkender Mitgliedszahlen seinen satzungsgemäßen Aufgaben und Zielen weiterhin gerecht werden kann, ist eine Beitragserhöhung um 0,50 ab 2015 notwendig.
6 Zu den satzungsgemäßen Aufgaben zählen: die Pflege des Schießsportes als Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Dopingvorschriften (lt. Satzung des Deutschen Schützenbundes und der Satzung und Ordnung der Landessportbünde (LSB)). die Jugendpflege sowie die Förderung des Nachwuchses im Schießsport, die Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums als wertvollen Bestandteil unseres kulturellen Lebens, die Ausrichtung und Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen im Verein, Kreis, Bezirk, Gebiet und auf Landesebene, die Unterstützung und Beratung der Behörden, Organisationen und Mitgliedsvereine in schießsportlichen Fragen, Versicherungsangelegenheiten usw., die Zusammenarbeit mit den Landessportbünden Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz als Fachverband für den Schießsport, die Aus- und Fortbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter.
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