Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes Stellungnahme

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1 - 1 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gibt bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes (Drucksache 15/1283) vom 18. März 2015 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie folgende Stellungnahme ab: 1. Immer mehr saarländische Krankenhäuser geraten in finanzielle Notlagen. Die immer härtere Konkurrenz untereinander führt zu Personalabbau und unerträglichen Arbeitsbedingungen in allen Bereichen und bei der pflegerischen und medizinischen Versorgung zur Unter- und auch Überversorgung. Gleichzeitig ist die Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Diskussion. Ein Gesetz zur Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes muss darauf eine Antwort finden. Der vorliegende Entwurf tut dies nicht. Der vorliegende Gesetzentwurf findet nicht unser Einverständnis. 2. Die Sicherung einer guten Versorgungsqualität steht im Widerspruch zur Finanzierung nach dem DRG-System und gleichzeitiger Reduzierung der Investitionskostenfinanzierung durch die Landesregierung. Die Folge ist, dass sich die Krankenhäuser stärker auf wirtschaftlich attraktive DRGs konzentrieren und gleichzeitig medizinisch notwendige Leistungen nicht in vollem Umfang erbringen. In dieser Situation müsste ein Krankenhausgesetz dafür Sorge tragen, dass die Häuser nicht als Folge dieses Prozesses stetig versuchen, den Personalaufwand zu reduzieren. So erhöht sich seit Jahren kontinuierlich das Verhältnis Fälle je Pflegekraft. Eine personelle Unterbesetzung in vielen Bereichen, wachsende Gefährdungen im Pflegebereich, gravierende Hygienemängel, fragwürdige Zielvereinbarungen für Chefärzte, der fortschreitende Abbau von Krankengymnastik und Logopädie bis hin zu Stellenstreichungen beim Sozialdienst sind schon längst Realität. Nach einer ver.di-erhebung fehlen im Saarland Arbeitsplätze in den Krankenhäusern. ver.di sieht in einem ausreichenden, nicht überlasteten und qualifizierten Krankenhauspersonal das wesentliche Qualitätskriterium.

2 Die in 22 (5) getroffenen Festlegungen hinsichtlich Facharztstandards für Leitungsfunktionen reichen nicht aus. Insbesondere bedarf es einer Mindestpersonalfestlegung für den Pflegebereich, aber auch für andere Berufsgruppen. Solange auf Bundesebene keine gesetzliche Personalbemessung beschlossen ist, hält ver.di es für notwendig, im Rahmen dieses Gesetzes ergänzende Regelungen zur Gewährleistung einer guten Qualität in Krankenhäusern festzuschreiben. Nach unserer Auffassung besteht dazu die Rechtsgrundlage in 6 Abs. 1 KHG, danach gibt es eine Verpflichtung zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung durch leistungsfähige Krankenhäuser. 137 Abs. 3 Satz 9 SGB V erlaubt ferner ausdrücklich ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung. Ausdrücklich bedarf es einer Mindestanforderung an die Personalvorhaltung examinierter Pflegekräfte und ärztlichen Personals für eine Sicherstellung der Notfallversorgung rund um die Uhr, eine zeitgerechte und eine dem Facharztstandard entsprechende Versorgung von Notfallpatienten ist in der Notaufnahme des Krankenhauses zu gewährleisten, eine wohnortnahe Sicherstellung der Basisversorgung, eine Sicherstellung der Qualität auf Intensivstationen. ver.di verlangt einen Stellenschlüssel von einer examinierten Pflegekraft auf zwei Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen, eine Sicherstellung der Versorgung auf Normalstationen, ver.di fordert einen Stellenschlüssel von einer Pflegekraft für fünf Patientinnen und Patienten auf einer Normalstation, eine Sicherstellung einer menschenwürdigen Versorgung in der Nacht. Notwendig ist eine Mindestbesetzung in der Nacht. Auf Stationen mit über 20 Patientinnen und Patienten müssen nachts mindestens zwei Personen eingesetzt werden,

3 - 3 - höhere Anforderungen an das ärztliche Personal in jeder Fachabteilung. Nicht nur Chefarzt oder Chefärztin und Stellvertreter bzw. Stellvertreterin einer Abteilung sollten über eine der Abteilung entsprechende abgeschlossene Facharztweiterbildung verfügen, im Gesamtumfang von mindestens zwei Vollzeitstellen müssen Fachärzte bzw. Fachärztinnen der entsprechenden Facharztrichtung in der Abteilung dauerhaft tätig sein, zusätzliche Anforderungen zur Bemessung des ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Personals in der geriatrischen Krankenhausversorgung, verbindliche Festlegungen zur Umsetzung der PsychPV in der Psychiatrie. 4. Angesicht des Umstandes, dass jedes zweite Krankenhaus rote Zahlen schreibt, ist die ausreichende Versorgung im Saarland perspektivisch gefährdet. Die Landesregierung und der Landtag haben deshalb dafür Sorge zu tragen, dass finanzielle Verluste der Krankenhäuser ausgeglichen werden. Eine auf Gewinn ausgelegte Krankenhausbetreibung wird von uns abgelehnt. Die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder ist seit Jahren defizitär, im Saarland hat sich die Situation durch die Schuldenbremse erheblich verschärft. Die Festschreibung der derzeitigen Höhe der Krankenhausinvestitionsmittel bis zum Ende der Legislaturperiode steht im Widerspruch zu der Zielstellung des Gesetzes eine bedarfsgerechte stationäre und teilstationäre Versorgung der Bevölkerung durch ein flächendeckendes System leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirkender Krankenhäuser zu sozial tragbaren Vergütungen sicherzustellen, wie es in 1 des SKHG heißt. Hinsichtlich der üblichen Quersubventionierung aus den Betriebskosten äußern wir nachdrücklich verfassungsrechtliche Bedenken und vermissen eine Klarstellung im Krankenhausgesetzentwurf. 5.

4 - 4 - Die angestrebte Flexibilisierung der Krankenhausplanung sieht die Gewerkschaft ver.di kritisch. ver.di sieht in der flächendeckenden und bedarfsgerechten stationären Versorgung eine staatliche Pflichtaufgabe im Rahmen der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge. Bevor es durch die Schuldenbremse und die ungenügende Refinanzierung der Krankenhauskosten zur bereits absehbaren Katastrophe kommt, müssen wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Unverzichtbar ist eine gesellschaftliche Planung und Steuerung, um nach dem umfassenden Versagen der Marktkräfte in den Krankenhäusern nicht die Zerstörung des im Grundgesetz verankerten Sozialstaats hinnehmen zu müssen. Der Krankenhausplan muss dem Bedarf folgen. Ein Abbau von Kapazitäten darf nur aufgrund veränderter medizinischer und pflegerischer Notwendigkeiten erfolgen. Die demokratisch gewählten, staatlichen Organe dürfen sich dabei nicht ihrer Verantwortung entziehen. Die nun gewünschte Einführung der Phase 2 der Planung birgt in sich die Gefahr, dass sich der Staat seiner Verantwortung entzieht. Da sowohl Krankenhäuser als auch Krankenkassen immer mehr dem ökonomischen Wettbewerb untergeordnet sind, besteht die Sorge, dass auch die zusätzliche Flexibilisierung nicht das Patientenwohl, sondern lediglich die Partikularinteressen der auf Kostensenkung bedachten Krankenkassen und der auf Gewinnerwartung bedachten Krankenhäuser berücksichtigt. Wir befürchten ferner, dass hier eine Änderung der Investitionskostenfinanzierung in Richtung Monistik vorbereitet wird. Dies wird von ver.di abgelehnt. ver.di setzt sich für eine sektorübergreifende Planung ein, d.h. diese soll sowohl ambulante und stationäre medizinische Versorgung als auch Rehabilitation und Pflege umfassen. Diese Vorstellung ist als Möglichkeit im Krankenhausgesetz zu verankern. 6. Aufgrund von Personalmangel und Arbeitsdruck können viele Beschäftigte die Kranken nicht mehr in dem Maße versorgen, das ihrem beruflichen Selbstverständnis entspricht und es entstehen Lücken in der sicheren Versorgung der Patienten. Die Ausdünnung des Fachkräftebestands führt zu wachsenden Belastungen der verbleiben-

5 - 5 - den Fachkräfte mit Dienst zu ungünstigen Zeiten wie nachts, am Wochenende und an Feiertagen. ver.di besteht auf der Einhaltung des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern. Nur gesunde Gesundheitsarbeitende machen Kranke gesund. Deswegen sind Maßnahmen des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten in das Gesetz aufzunehmen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind zu ahnden und engmaschig durch die Aufsichtsbehörden zu kontrollieren. Auch dies ist im Gesetz aufzunehmen. 7. Krankenversorgung ist ein kooperativer Prozess, bei dem verschiedene Beschäftigtenund Berufsgruppen wie ein Räderwerk ineinander greifen müssen. Dem steht eine wachsende Zersplitterung der Belegschaften in Kernfirma und ausgegliederte Firmen gegenüber. Krankenhäuser lagern Tätigkeitsbilder, Gewerke oder Berufe aus dem Krankenhausbetrieb aus und verlagern sie in ausgegliederte Firmen. Motivation ist die Tarifflucht, kurz Lohnsenkung. Deswegen fordert ver.di, die Servicegesellschaften aufzulösen, wir schlagen vor, Outsourcing und prekäre Arbeitsverhältnisse ausdrücklich im Saarländischen Krankenhausgesetz zu verbieten. 8. Wir haben nichts gegen die Ausweitung der Krankenhauskonferenz, fordern allerdings auch als eigenständige Organisation beteiligt zu werden. Mit über Mitgliedern hat der ver.di Fachbereich Gesundheit das meiste klinische Personal im Saarland organisiert. 9. Wer der Inklusion und den besonderen Versorgungsanforderungen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen will, kann dies nicht erreichen, indem nur das Wort Barrierefreiheit eingefügt wird und ausdrücklich eine isolierte bauliche Umsetzung in der Begründung ausgeschlossen wird.

6 Obwohl der Gesetzentwurf von einer so genannten Flexibilisierung der Krankenhausplanung spricht, hat die Ministerin verlautbaren lassen, dass der derzeitige Krankenhausplan um mehrere Jahre verlängert werden soll. Dies wird mit den aktuellen Plänen des Bundesgesundheitsministeriums und den aktuellen Neuordnungen der saarländischen Krankenhauslandschaft begründet. Anstatt abzuwarten, wäre es aber gerade jetzt notwendig, gestalterisch auf die weitere Entwicklung des Krankenhauswesens Einfluss zu nehmen. Darauf zu verzichten, kommt einer Kapitulation gleich. Spätestens mit der Grippewelle im Frühjahr wurde der Öffentlichkeit bewusst, dass die Bettenzahl viel zu knapp geplant wurde und das Saarland bei Krankheitswellen oder auch Großschadensereignissen die Versorgung nicht gewährleisten kann. Es fehlen sowohl Krankenauslastungsmanagement wie Personalreserven, um der Personalnot insbesondere im Pflegebereich begegnen zu können. 11. Die Gewerkschaft ver.di hält eine Zusammenarbeit der Kliniken im Saarland angesichts teilweise erheblicher wirtschaftlicher Probleme vieler Krankenhäuser für unverzichtbar, damit im Saarland auch in der Zukunft eine stationäre Krankenversorgung in öffentlicher, freigemeinnütziger sowie christlicher Trägerschaft und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung betrieben werden kann. Wir erneuern deshalb unsere Forderung nach einem Verbundklinikum in demokratischer Hand, wie wir dies am 12. Mai 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Dieses Verbundklinikum könnte durch ein Krankenhausgesetz geschaffen werden, zumindest müsste die Möglichkeit durch ein solches Gesetz gefördert werden. Ohne einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss unter funktionierender, demokratischer Kontrolle wird die aus Sicht von ver.di erforderliche gesellschaftspolitische Kooperation keinen Erfolg haben. Nur ein Verbund, unter dem sowohl die kommunalen Krankenhäuser, die SHG-Gruppe, das Knappschaftsklinikum Saar, die Krankenhäuser der Caritas, der Diakonie, der Marienhauskliniken, des Deutschen Roten Kreuzes als auch die Universitätskliniken in Homburg zusammengeführt werden müssen, wird die saarländische Krankenhauslandschaft vor einem Kollaps retten.

7 - 7 - Die demokratische Kontrolle beinhaltet einen Aufsichtsrat, der in der Lage sein muss, die heute noch mit unterschiedlichen Partikularinteressen ausgestatteten Akteure des Gesundheitswesens zu vereinen. Von diesem Aufsichtsrat, der sich aus Vertretern der Anteilseigner, der Arbeitnehmervertreter, der Krankenkassen, der im Landtag vertretenen Parteien, der Gewerkschaften, der Berufsverbände und der Arbeitskammer zusammensetzen und eine paritätische Besetzung gewährleisten muss, kann die Konkurrenzsituation zwischen den Krankenhäusern, auch zwischen den Maximalversorgern Uniklinik und Klinikum Saarbrücken, zwischen Kostenträger Krankenkassen und Krankenhäusern, zwischen Patienteninteressen und gesellschaftlicher Steuerung aufgelöst werden. Saarbrücken, am 27. Mai 2015 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Fachbereich 03 Referat Gesundheitspolitik

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