Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung

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1 Betreuungsangebot zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe Verselbständigungsgruppe Hüttenstraße Einrichtung: Träger: Jugendhilfe Olsberg Kropff-Federath sche Stiftung Anschrift: Rutsche Olsberg Telefon: / Fax: / Homepage: jugendhilfe@jugendhilfe-olsberg.de Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Beschreibung der Einrichtung... 4 Gesamteinrichtung... 4 Pädagogisches Leitbild... 4 Zuordnung des Angebotes... 5 Hilfeform... 5 Konzeptionelle Besonderheiten... 5 Grundleistungen... 5 Grenzen der Grundleistungen/Zusatzleistungen... 6 Voraussetzungen und Ziele... 6 Gesetzliche Grundlage... 6 Indikation... 6 Ausschlusskriterien... 6 Ziele... 7 Grundleistungen... 7 Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren... 7 Erziehungs- und Hilfeplanung... 8 Notwendige Aufsicht und Betreuung... 8 Gestaltung der Wohnatmosphäre... 8 Alltägliche Versorgung... 8 Alltagsgestaltung... 8 Freizeitgestaltung... 8 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung... 8 Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten... 8 Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung... 9 Förderung des Sozialverhaltens... 9 Schulische/berufliche Förderung... 9 Therapeutische und psychologische Leistungen... 9 Arbeit mit dem Herkunftssystem... 9 Partizipation der jungen Menschen Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Verselbständigung Beendigung der Maßnahme Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Seite 2 von 13 Stand 01/2015

3 Mögliche Zusatzleistungen Besondere soz.-päd. Betreuung Intensive Elternarbeit Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen Therapeutische und pädagogische Einzelleistungen Besondere schulische Förderung Psychologische Einzelleistung Medizinische Versorgung Nachsorge Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation Räumlichkeiten Außengelände Umgebung Qualitätsentwicklung Qualitätsdialog Qualitätsmanagement Vernetzung Teamentwicklung Personalentwicklung Seite 3 von 13 Stand 01/2015

4 Beschreibung der Einrichtung Gesamteinrichtung Die Kropffederath sche Stiftung ist Träger der Jugendhilfe Olsberg, eine anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe und korporatives Mitglied im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. Die Jugendhilfe Olsberg - Kropff-Federath sche Stiftung ist eine Einrichtung, in der nach dem Willen der Stifterin, Frau Ida Kropff-Federath, junge Menschen auf das praktische Leben vorbereitet werden. Die Jugendhilfe Olsberg betreut ca. 130 Kinder und Jugendliche. Derzeit befindet sich im Leistungsangebot: Regelgruppen Intensivgruppen Intensivsozialpädagogische Einzelbetreuung Verselbständigungsbereich mit Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen, Jugendwohngemeinschaften und Einzelwohnen Kriseninterventionsgruppen Tagesgruppen Ambulante Hilfen für die Bereiche Hochsauerlandkreis, Kreis Paderborn und Kreis Soest Schulstation Offener Ganztag Des Weiteren können zusätzlich individuelle Leistungen angeboten werden, wie Heilpädagogik Reittherapiee Erlebnispädagogische Projekte Motopädische Förderung Psychologischer Dienst Pädagogisches Leitbild Zur pädagogischen Unterstützung für die Kinder/Jugendlichen und Familien können u.a. Erziehungsbeistandschaften sowie Entwicklungs-, Psycho- und Leistungsdiagnostik angeboten werden. Die Kropff-Federath sche Stiftung Jugendhilfe Olsberg ist eine Einrichtung, in der, nach dem Willen der Stifterin Frau Ida Kropff-Federath, junge Menschen auf das zukünftige Leben vorbereitet werden. Als freier Träger der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bieten wir ein differenziertes Leistungsangebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zielt auf eine ressourcenorientierte, individuelle Entwicklung der jungen Menschen ab. Die Eltern bzw. Familien beziehen wir möglichst mit ein, um die Verbindung zur Herkunftsfamilie zu erhalten oder auch den Übergang in eine Pflegefamilie mit vorzubereiten. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer komplexen Gesellschaft auf, die viele verschiedene Lebensentwürfe ermöglicht. Wir begleiten sie bei der Suche nach Antworten auf die Sinnfragen des Lebens. Dabei vermitteln wir christiliche Werte und Lebensweisen, die ihnen Halt geben. Unser Miteinander ist geprägt durch Wertschätzung, Toleranz und Empathie. Seite 4 von 13 Stand 01/2015

5 Zuordnung des Angebotes Hilfeform Konzeptionelle Besonderheiten Gemeinschaftliches Wohnen in einem Haus für Jugendliche und junge Erwachsene mit individueller Betreuung durch päd. Fachkräfte im Schichtdienst und mit durchgehender Nachtbereitschaft gegliedert in 2 Wohngemeinschaften 3 Trainingswohnungen 1 Außenwohnung Der Bedarf an Betreuungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene, die zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe stehen, ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Gründe können im Wesendlichen in der Veränderung unserer gesellschaftlichen Entwicklung liegen. Durch die technologische Entwicklung und der Globalisierung sowie der Wissensgesellschaft und den gesellschaftlichen Wertewandel, wird es für junge Menschen aus dem Grenzbereich der Lernbehinderung und geistigen Beeinträchtigung immer schwerer in unserem Alltag beruflich und lebenspraktisch zu bestehen. Die jungen Menschen können dieses Tempo der Veränderungen nicht mit gehen. Sie bedürfen mehr Zeit für ihre Entwicklung. Primäres Ziel ist die eigenverantwortliche Lebensführung und die Entwicklung zur Selbstständigkeit sowie das Gestalten des eigenen Lebens. Wir bieten ein sozialpädagogisches regionales Angebot als Bestandteil der Jugendhilfe Olsberg. Der junge Mensch mit allen individuellen Stärken und Schwächen steht bei uns im Mittelpunkt der Bemühungen. Diese Wohnform für Jugendliche und junge Erwachsene versteht sich als eine Einrichtung an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe und nicht als Konkurrenz. Grundleistungen Ein Platz in unserem Gemeinschaftlichen Wohnen bietet alle notwendigen Grundleistungen (Details siehe ab Seite 7): Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren Erziehungs- und Hilfeplanung Notwendige Aufsicht und Betreuung Gestaltung der Wohnatmosphäre Alltägliche Versorgung Alltags- und Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich und seelische gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Therapeutische und Psychologische Leistungen Arbeit mit dem Herkunftssystem Partizipation und Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbständigung / Wechsel in geeignete Einrichtung der Behindertenhilfe) Seite 5 von 13 Stand 01/2015

6 Grenzen der Grundleistungen/ Zusatzleistungen Beendigung der Maßnahme / Nachsorge Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende und/oder familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden. (siehe Zusatzleistungen) Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlage Indikation Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII 27 ff in Verbindung mit: 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 41 Hilfe für junge Volljährige In Einzelfällen möglich und in begründeten Ausnahmefällen: 53, 54 SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Diese Einrichtung ist für Personen ab ca. 14 Jahren gedacht, die aus intensiver betreuten Wohnformen der Jugendhilfe kommen, aber noch nicht in die Verselbstständigung oder in das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen wechseln können. mit gesetzlicher Vertretung über das 18. Lebensjahr hinaus, die auf Grund ihrer Grenzfall - Situation noch nicht in der Lage sind alleine zu leben und eigenverantwortlich zu Handeln. Da die möglichen Ursachen für eine Hilfe nach 35a SGB VIII oder 53, 54 SGB XII sehr weit gefasst sind und damit auch die erforderlichen Hilfen recht differenziert sein müssen, ist im Einzelfall eine genaue Auftragsklärung und Hilfeplanung unerlässlich. Mit folgenden Behinderungen haben wir bisher in unserer Arbeit positive Erfahrungen gemacht: Entwicklungsverzögerungen Seelischen Behinderungen Leichte geistige Behinderungen Lernbehinderungen Ausschlusskriterien Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme der Erziehungsmaßnahme und zur Mitarbeit fehlt, akute Suizidproblematik, Suchtabhängigkeit, schwere Delinquenz oder psychotische Krankheitsbilder wie z.b. massiv körperlich aggressives Verhalten vorliegt, schwere geistige Behinderung vorliegt. Seite 6 von 13 Stand 01/2015

7 Ziele Das allem übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe 1 SGB VIII). Daraus ergeben sich die individuellen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden. Durch diese spezielle Form des Wohnens sollen Rahmenbedingungen und eine Atmosphäre geschaffen werden, die eine persönliche, gesundheitliche Entwicklung sowie eine Möglichkeit des Nachreifens - ohne Druck von stärkeren / lebenstüchtigeren Altersmitgliedern - ermöglichen. Wir fördern die Erreichung der Ziele unter der Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstand der Bewohner und der Ressourcen aller Beteiligten. Durch die persönliche Sicherheit, die Verlässlichkeit sozialer Kontakte und die Stabilität einer verlässlichen Tagesstruktur sowie wiederkehrende Abläufe streben wir folgende Ziele an: Entdecken und Wiederbeleben eigener Stärken und Ressourcen Schaffung eines Schutzraumes für die persönliche Entwicklung Entwicklung einer persönlichen Perspektive und Lebensplanung Vorbereitung und Begleitung des Überganges in eine neue Lebenssituation Klärung, Vorbereitung und Begleitung in Bezug auf Schule, Praktikum oder Ausbildung Auseinandersetzung mit Beeinträchtigungen bzw. seelischen Einschränkungen und Förderung der Akzeptanz der ggf. daraus folgenden Beeinträchtigungen Grundleistungen Leistungsbereich Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren Beschreibung Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen, Sorgeberechtigten und Institutionen Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen in der Wohngemeinschaft oder im aktuellen Lebensumfeld mit dem Jugendlichen / jungen Erwachsenen den Eltern / Sorgeberechtigten dem zuständigen Jugendamtsmitarbeitenden evtl. Jugendlichen / jungen Erwachsenen, die bereits im Haus leben evtl. weitere Personen z.b. aus den Bereichen, Psychologie, Therapie, Schule Intensiver Austausch mit allen Beteiligten (Sorgeberechtigten, Jugendamtsmitarbeitenden, Bezugspersonen, Therapeuten etc.), gesetzlichen Betreuern Notwendige Informationen und vorhandene Dokumente werden gesammelt und ausgewertet Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt Seite 7 von 13 Stand 01/2015

8 Erziehungs- und Hilfeplanung Notwendige Aufsicht und Betreuung Gestaltung der Wohnatmosphäre Alltägliche Versorgung Alltagsgestaltung Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Tagesdokumentation und teaminterne Erziehungsplanung ggf. unter Beteiligung der Erziehungsleitung Sachstandsberichte mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe im Zusammenhang mit Hilfeplanung Durchführung und Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit dem/r Betreuten Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Alters- und entwicklungsangemessene Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Bereitstellung einer pädagogischen Fachkraft mit Nachtbereitschaft Zusätzlich steht bei Bedarf die Rufbereitschaft zur Verfügung Überprüfung individueller Gefährdungen und altersadäquate Reaktionen/Maßnahmen auf Gefährdungen: innerhalb des Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen innerhalb einer Woche grundsätzliche Abklärung und pädagogische Interventionen Bereitstellung eines persönlichen Lebensbereiches in einer Wohngemeinschaft, einem Apartement oder einer Wohnung Schaffung einer entwicklungsförderlichen und angenehmen Atmosphäre Hilfe bei der individuellen Gestaltung bzw. Einrichtung Entwicklungsangemessene Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches und der Wohnung Entwicklungsangemessene Unterstützung zur Pflege der Wäsche und Kleidung Regelmäßige gesunde Mahlzeiten mit aktiven Einbezug der Jugendlichen / jungen Erwachsenen Entwicklungsangemessene Unterstützung bei der selbständigen Hauhaltsführung Gemeinsame Erarbeitung einer individuellen und verlässlichen Alltagsstruktur Der Tagesablauf ist strukturiert und wird gemeinsam mit den Bewohnern durch die Mitarbeitenden koordiniert Ein Regelwerk bezieht sich auf das alltägliche Zusammenleben der jungen Menschen Je nach Entwicklungsstand können die Jugendlichen / jungen Erwachsenen ihre Freizeit eigenverantwortlich und autonom gestalten Motivation zur Nutzung des Angebotes von örtlichen (Sport-) Vereinen oder Jugendgruppen u.a. zur Förderung von Außenbeziehungen Bereitstellen von Medien und Anleitung zum angemessenen Medienkonsum Individuell geplante und verbindlich abgesprochene Freizeitaktivitäten an den Wochenenden sowie eine Ferienfreizeit jährlich Feiern gemeinsamer Feste religiöser und weltlicher Art Gesundheitliche Eingangsdiagnostik und regelmäßige Gesundheitskontrolle Allgemeine Gesundheitserziehung sowie Aufklärung und Suchtprävention Anleitung zur regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten etc.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.b. Brille, Zahnspange) Betreuung und Pflege im Krankheitsfall (bei Krankenhausaufenthalt siehe Seite 12) Dokumentation besonderer Erkrankungen sowie Einbezug und Beratung der Eltern / Vormünder oder gesetzlichen Betreuer bei Krankheiten (Therapien, Eingriffe etc.) Einüben des selbständigen Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen Hinführung zum eigenverantwortlichen Umgangs mit Finanzen Aktive Beteiligung an allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und sukzessive Anleitung zu eigenständigen Handlungen in diesem Bereich Seite 8 von 13 Stand 01/2015

9 Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Therapeutische und psychologische Leistungen Arbeit mit dem Herkunftssystem Erfahren von Wertschätzung und Verlässlichkeit Förderung von Eigeninitiative und Kreativität Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen Aufarbeitung von bisherigen Erfahrungen und Problemen Entwicklung von Lebensperspektiven und Förderung individueller Fähigkeiten Vermitteln einer positiven Grundhaltung gegenüber sich selbst und dem Umfeld Hilfestellung im Umgang mit der eigenen Sexualität Durchführung von Aktionen, die den Eigenwert vermitteln, das Selbstwertgefühl und Verantwortungsbewusstsein stärken Hilfe beim Erkennen eigener und fremder Bedürfnisse und beim Auseinandersetzen mit Selbst- und Fremdeinschätzung Erlernen von Zuverlässigkeit und der Einhaltung von formalen Anforderungen Erklären, Verabreden und Einüben von Umgangsregeln in der Hausgemeinschaft und im öffentlichen Leben Rückmeldung über problematisches Verhalten und Entwicklung von Lösungs- und Konfliktbewältigungsstrategien Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft Auswahl geeigneter (Sonder-)Schulformen, Berufsvorbereitungsmaßnahmen, Ausbildungen und Werkstätten in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule etc. Festigung der Belastbarkeit im Hinblick auf schulische und berufliche Anforderungen Förderung der schulischen / beruflichen Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Motivation zum Schul- bzw. Ausbildungsplatz- oder Werkstattbesuch Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben sowie Bereitstellen einer ruhigen Lernatmosphäre Enge Zusammenarbeit und kontinuierlicher Kontakt mit Lehrkräften, Ausbildern und Vorgesetzten (insbesondere bei Konflikten) Gezielte Förderung bei schulischen Defiziten und intensive Begleitung bis zum Erreichen des Schul- und Berufsabschlusses Beschaffung und Bereitstellung von anerkanntem Schulbedarf Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- / Arbeitsplatz und Beschaffung berufsvorbereitender Angebote Enge Zusammenarbeit ortsansässigen Firmen und Dienstleistungsanbietern Bei Bedarf können die Jugendlichen / jungen Erwachsenen an folgenden Angeboten teilnehmen: Mototherapie Psychologische Betreuung Einbeziehung des zuständigen Psychologen in die Erziehungsplanung Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachdiensten sowie Jugend- und Erwachsenenpsychiatrien Als Zusatzangebot werden Heilpädagogik und Reittherapie vorgehalten und können bei Bedarf extra vereinbart werden (siehe Seite 11) Anamnestische Erhebung der persönliche Situation des Jugendlichen / jungen Erwachsene und der Familie Regelmäßiges koordinierendes Gespräch mit dem Elternhaus Hinzuziehung zur Umsetzung der Erziehungsplanung Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangespräches Fachliche Hilfestellung in Erziehungsfragen Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten Seite 9 von 13 Stand 01/2015

10 Partizipation der jungen Menschen Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Verselbständigung Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Transparenz und Kommunikation von Entscheidungen Aktive Integration in Hilfeplanung durch Teilnahme an Hilfeplangesprächen Vor- und Nachbereitung der Hilfeplangespräche mit den Jugendlichen / jungen Erwachsenen Mitverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebensbereiches Mitwirkung bei den Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens Gemeinsame Entwicklung von sinnvollen Alltagsstrukturen Information und Aufklärung über Rechte und Pflichten sowie Möglichkeiten der Teilhabe Aufklärung der jungen Menschen über Wege, sich selbst zu wehren und Einfluss zu nehmen auf das, was mit ihnen geschieht Möglichkeit, falls sie sich zu Unrecht behandelt fühlen, über ihre persönliche Misslage an Mitarbeitende, die Leitung, unseren Ombudsmann, dem gesetzlichen Betreuer oder den zuständigen Jugendamtsmitarbeitenden zu wenden Unterstützung erhalten die Jugendlichen / jungen Erwachsenen von einer Betreuungsperson ihres Vertrauens Die Bearbeitung jeder Beschwerde wird durch die Leitung garantiert Bei jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung: Erstellung einer schriftlichen Dokumentation einschließlich der Bewertung im Team und mit der Leitung Ggf. Einleitung von Vorsichtsmaßnahmen zum Ausschluss möglicher Gefährdungen Bei offensichtlichen Vorkommnissen zusätzlich: Umgehende Meldung an das fallführende Jugendamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens Information und Einbeziehung der Eltern / Sorgeberechtigten, soweit dies dem Schutzinteresse des Kindes / Jugendlichen nicht entgegensteht Ggf. Einbeziehung des Landesjugendamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens Reflexion und ggf. Einleitung weiterer Schritte unmittelbar, in der nächsten Teamsitzung und nächsten Hilfeplanung Ressourcen ggf. aus dem sozialen Umfeld werden zur individuellen Krisengestaltung genutzt Vernetzung, Transparenz und Abklärung der Krisensituation mit der Erziehungsleitung Bei Notwendigkeit wird eine kurzfristige individuelle pädagogische/therapeutische Einzelmaßnahme organisiert und eingeleitet Bei langfristigen Krisensituationen wird eine gezielte zusätzliche sozialpädagogische Betreuung ermöglicht (siehe Zusatzleistungen) Bei einem Bedarf an einer therapeutischen/heilpädagogischen Leistung beantragen wir diese in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen (siehe Zusatzleistungen) Vorbereitung auf eine eigenverantwortliche Lebensführung durch Reflexion des persönlichen Verhaltens und das des Umfeldes Unterstützung bei der Suche, dem Anmieten, der Ausstattung und den Umzug in eine eigenen Wohnung Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der Erstausstattungsbeihilfe In allen Bereichen wird sukzessive auf eine Verselbständigung hingearbeitet Beendigung der Maßnahme Vorbereitung der Heranwachsenden auf Entlassung oder Verlegung (Hospitationen, Gespräche, Verabschiedung) Eine Entlassung wird unter Einbezug der Eltern / Sorgeberechtigten intensiv vorbereitet Falls eine Überleitung in eine andere Einrichtung angezeigt ist, arbeiten wir eng mit dieser zusammen Kontakt zum Betreuten im Anschluss an die langfristige Unterbringung inkl. Möglichkeit von Besuchskontakten im Haus, wenn gewünscht Verbindliche regelmäßige Nachsorge über Fachleistungsstunden (siehe Zusatzleistungen) Seite 10 von 13 Stand 01/2015

11 Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Führen einer Akte (pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr etc.) Ausfertigen bzw. Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen, Berichten usw. Sicherstellen des Versicherungsschutzes Abwicklung von Versicherungsfällen Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Mögliche Zusatzleistungen Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet) Leistungsbereiche Besondere soz.-päd. Betreuung Intensive Elternarbeit Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen Therapeutische und pädagogische Einzelleistungen Besondere schulische Förderung Beschreibung Intensivere Betreuung bei Aufnahmen nach 35a, 35 SGB VIII oder 53, 54 SGB XII Begleitung der Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind Individuell abgestimmte Einzelmaßnahmen in der Elternarbeit Familientherapie durch externen Therapeuten Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen (z.b. Sprachkurse), therapeutischen (z.b. Intensivseminare), sozialpädagogischen (z.b. soziale Gruppenarbeit) Zwecken Therapeutsiches Reiten Heilpädagogik Erlebnispädagogik Einzel- oder Gruppentherapien unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten Therapeutische oder heilpädagogische Leistungen in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen Einzelfallbezogene professionelle Nachhilfe sowie außerschulisches Material Schulrelevante Diagnostik Fahrtkosten zu schulischen Zwecken Bewerbungskosten Psychologische Einzelleistung Diagnostik und Testung Fahrt- und Personalkosten bei externer Diagnostik, soweit diese von einem/r Mitarbeiter/in begleitet werden müssen Medizinische Versorgung Nachsorge Begleitung bei Krankenhausaufenthalten und sonstigen regelmäßigen Untersuchungen (mehr als 2x pro Monat) Kieferorthopädische Behandlung Ambulante Nachbetreuung nach 41 SGB VIII und nach 67 SGB XII Seite 11 von 13 Stand 01/2015

12 Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Pädagogik: 1 : 2,16 Anteilig: Leitung / Beratung Psychologischer Dienst Verwaltung Technischer Dienst Mitarbeiterqualifikation Wohnmöglichkeiten für 8 Jugendliche / junge Erwachsene, aufgegliedert in 2 Wohngemeinschaften für je 2 Personen 3 Trainingswohnungen für je 1 Person 1 Außenwohnung für 1 Person Das Aufnahmealter liegt zwischen Jahre (im Einzellfall und nach genauer Prüfung kann davon abgewichen werden) Betreuungszeitraum ist individuell nach Hilfebedarf, kann sich bis zum 21. Lebensjahr und darüber hinaus erstrecken Ausschließlich pädagogische Fachkräfte mit Mindestqualifikation staatl. anerkannte/r Erzieher/in sowie Dipl. Sozialpädagoge/in, Dipl. Sozialarbeiter/in und Dipl. Heilpädagoge/in Räumlichkeiten Außerdem wird unser Team unterstützt durch: Haustechniker Bundesfreiwilligendienstleistende Unser Betreuungsangebot ist untergebracht in einem Haupthaus, welches gegliedert ist in 2 Wohngemeinschaften 3 Einzelwohnungen 1 Bereitschaftsappartement Desweiteren zählt eine Außenwohnung dazu. Alle Wohnungen verfügen über vollständig eingerichtete und ausgestattete: Einzelzimmer Wohn-, Koch- und Essbereiche Badezimmer Außengelände Zusätzlich stehen auf dem Heimgelände der Jugendhilfe Olsberg ein Bewegungs- und Fitnessraum, ein Internetcafe, ein Bastel- und Werkkeller sowie heilpädagogische Spiel- und Therapieräume gesondert zur Verfügung. Zum Außengelände des Hauses und der Außenwohnung gehören: Garten Terasse Seite 12 von 13 Stand 01/2015

13 Umgebung Die Bewohner/innen der Außenwohnung können ebenfalls die Außenanlagen des Haupthauses und des Heimgeländes nutzen. Das Haupthaus ist 500 m fußläufig vom Heimgelände entfernt. Das Gelände der Jugendhilfe Olsberg ist parkartig angelegt und sehr weitläufig. Darin befinden sich neben den Häusern der Wohngruppen die Reittherapieanlage, eine Volley- und Basketballplatz sowie ein multifunktionales Kleinspielfeld und eine Grillstelle. Zusätzlich stehen Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Heimgelände für Besucher (Eltern, Verwandte) kostenlos zur Verfügung. Olsberg ist eine Ortschaft mit ca Einwohnern und die Einrichtung liegt in zentraler Lage Umfangreiches Schul- und Bildungsangebote sowie ein differenziertes Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychatrie in Marsberg mit Tageklinik Meschede Vielfälltige Vereinsangebote und verschiedene Freizeitmöglichkeiten z.b. Wintersport, Mountainbike, Kletterpark Qualitätsentwicklung Indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards. Qualitätsdialog Qualitätsmanagement Vernetzung Teamentwicklung Personalentwicklung Der Qualitätsdialog gemäß Rahmenvertrag I des Landes NRW wird angestrebt Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (inkl. Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation etc.) Jährliche Überprüfung der Konzeption (Team/Leitung, mit oder ohne externer Beratung) Umkonzeptionierung, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel vorliegen Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben Einhaltung der Strukturqualität im Rahmen der Gesamtkonzeption und den Richtlinien der Betriebserlaubnis Fachliche Kontakte zu und Kooperationen mit vergleichbaren Einrichtungen Vernetzung und Kooperation mit Facheinrichtungen (Erziehungsberatung, Drogenberatung, Jugendämtern, Kliniken und ansässigen Therapeuten, Jugendsacharbeiter der Polizei, Schulen, Schulsozialarbeitern, Jugendhäusern, Vereinen, etc.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Enge Kooperiation mit der Roman-Herzog-Schule Brilon und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg Wöchentliche Team- und Fallbesprechungen (Abstimmung päd. Vorstellungen und Umsetzung) mit Protokollen Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch die Leitung Kollegiale Beratung, ggf. Teamfortbildung Regelmäßige Fall-Supervision Teamsupervision, bedarfsorientiert in Form, Umfang und zeitlicher Festlegung Stellenbeschreibung, Personalführung und Sicherstellung einer klaren Rollenverteilung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen Seite 13 von 13 Stand 01/2015

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