Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung

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1 Regelangebote Haus 1, Haus 5, Haus Ruhrstraße, Haus Tanneck, Wohngruppe Horn, Jugendwohngemeinschaft Einrichtung: Träger: Jugendhilfe Olsberg Kropff-Federath sche Stiftung Anschrift: Rutsche Olsberg Telefon: / Fax: / Homepage: jugendhilfe@jugendhilfe-olsberg.de Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Beschreibung der Einrichtung... 4 Gesamteinrichtung... 4 Pädagogisches Leitbild/konzeptionelle Besonderheiten... 4 Zuordnung des Angebotes... 5 Hilfeform... 5 Grundleistungen... 5 Grenzen der Grundleistungen/Zusatzleistungen... 5 Voraussetzungen und Ziele... 6 Gesetzliche Grundlage... 6 Indikation... 6 Ausschlusskriterien... 6 Ziele... 7 Grundleistungen... 8 Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren... 8 Erziehungs- und Hilfeplanung... 8 Notwendige Aufsicht und Betreuung... 8 Gestaltung der Wohnatmosphäre... 8 Alltägliche Versorgung... 8 Alltagsgestaltung... 9 Freizeitgestaltung... 9 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung... 9 Einübung lebenspraktischer... 9 Fertigkeiten... 9 Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung... 9 Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Therapeutische und psychologische Leistungen Arbeit mit dem Herkunftssystem Partizipation der jungen Menschen Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Verselbständigung Beendigung der Maßnahme Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Seite 2 von 15 Stand 01/2015

3 Mögliche Zusatzleistungen Besondere soz.-päd. Betreuung Intensive Elternarbeit Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen Therapeutische und pädagogische Einzelleistungen Besondere schulische Förderung Psychologische Einzelleistung Medizinische Versorgung Nachsorge Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation Räumlichkeiten Außengelände Umgebung Olsberg Umgebung Erwitte Qualitätsentwicklung Qualitätsdialog Qualitätsmanagement Vernetzung Teamentwicklung Personalentwicklung Seite 3 von 15 Stand 01/2015

4 Beschreibung der Einrichtung Gesamteinrichtung Die Kropffederath sche Stiftung ist Träger der Jugendhilfe Olsberg, eine anerkannte Einrichtung der Jugendhilfe und korporatives Mitglied im Caritasverband für das Erzbistum Paderborn. Die Jugendhilfe Olsberg - Kropff-Federath sche Stiftung ist eine Einrichtung, in der nach dem Willen der Stifterin, Frau Ida Kropff-Federath, junge Menschen auf das praktische Leben vorbereitet werden. Die Jugendhilfe Olsberg betreut ca. 130 Kinder und Jugendliche. Derzeit befindet sich im Leistungsangebot: Regelgruppen Intensivgruppen Intensivsozialpädagogische Einzelbetreuung Verselbständigungsbereich mit Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen, Jugendwohngemeinschaften und Einzelwohnen Kriseninterventionsgruppen Tagesgruppen Ambulante Hilfen für die Bereiche Hochsauerlandkreis, Kreis Paderborn und Kreis Soest Schulstation Offener Ganztag Pädagogisches Leitbild / konzeptionelle Besonderheiten Des Weiteren können zusätzlich individuelle Leistungen angeboten werden, wie Heilpädagogik Reittherapiee Erlebnispädagogische Projekte Motopädische Förderung Psychologischer Dienst Die Kropff-Federath sche Stiftung Jugendhilfe Olsberg ist eine Einrichtung, in der, nach dem Willen der Stifterin Frau Ida Kropff-Federath, junge Menschen auf das zukünftige Leben vorbereitet werden. Als freier Träger der Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bieten wir ein differenziertes Leistungsangebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zielt auf eine ressourcenorientierte, individuelle Entwicklung der jungen Menschen ab. Die Eltern bzw. Familien beziehen wir möglichst mit ein, um die Verbindung zur Herkunftsfamilie zu erhalten oder auch den Übergang in eine Pflegefamilie mit vorzubereiten. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer komplexen Gesellschaft auf, die viele verschiedene Lebensentwürfe ermöglicht. Wir begleiten sie bei der Suche nach Antworten auf die Sinnfragen des Lebens. Dabei vermitteln wir christiliche Werte und Lebensweisen, die ihnen Halt geben. Unser Miteinander ist geprägt durch Wertschätzung, Toleranz und Empathie. Seite 4 von 15 Stand 01/2015

5 Zuordnung des Angebotes Hilfeform Kinder- und Jugendwohngruppen Koedukativ, altersgemischte mit 24 h - Betreuung durch päd. Fachkräfte im Schichtdienst und mit Nachtbereitschaft Grundleistungen Ein Platz in unseren Kinder- und Jugendwohngruppen bietet alle notwendigen Grundleistungen (Details siehe ab Seite 9): Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren Erziehungs- und Hilfeplanung Notwendige Aufsicht und Betreuung Gestaltung der Wohnatmosphäre Alltägliche Versorgung Alltags- und Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Therapeutische und psychologische Leistungen Arbeit mit dem Herkunftssystem Partizipation und Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbständigung) Beendigung der Maßnahme / Nachsorge Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Inobhutnahmen Grenzen der Grundleistungen/ Zusatzleistungen Für Inobhutnahmen halten wir kein besonderes Angebot vor, sondern führen diese Aufgabe als eingestreute Inobhutnahmeplätze in den stationären Regelgruppen durch. In diesen Fällen wird bei Bedarf ein höherer Betreuungsumfang individuell vereinbart (siehe Zusatzleistungen). Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende und/oder familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden. (siehe Zusatzleistungen) Seite 5 von 15 Stand 01/2015

6 Voraussetzungen und Ziele Gesetzliche Grundlage Indikation Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII 27 ff in Verbindung mit: 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen In Einzelfällen möglich, wenn wir dem individuellen Förderungsbedarf gerecht werden können: 35 SGB VIII Intensivpädagogische Einzelbetreuung 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 42 SGB VIII Inobhutnahme 53, 54 SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen vorliegen, kurzfristig Kinder / Jugendliche aus ihrem Umfeld herausgenommen werden müssen (Inobhutnahmen nach 42 SGB VIII). Da die möglichen Ursachen für eine Hilfe nach 35a SGB VIII oder 53, 54 SGB XII sehr weit gefasst sind und damit auch die erforderlichen Hilfen recht differenziert sein müssen, ist im Einzelfall eine genaue Auftragsklärung und Hilfeplanung unerlässlich. Mit folgenden Behinderungen haben wir bisher in unserer Arbeit positive Erfahrungen gemacht: Entwicklungsverzögerungen Geistige Behinderung Ausschlusskriterien Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn die Heranwachsenden ein überschaubareres Lebensumfeld mit höherem Personalschlüssel benötigen, regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist, eher Einzelmaßnahmen oder (bei Älteren) eine lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind, die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme der Erziehungsmaßnahme und zur Mitarbeit fehlt, akute Suizidproblematik, Suchtabhängigkeit, schwere Delinquenz oder psychotische Krankheitsbilder wie z. B. massiv körperlich aggressives Verhalten vorliegt. Seite 6 von 15 Stand 01/2015

7 Ziele Das allem übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe 1 SGB VIII). Daraus ergeben sich die individuellen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden. Grundsätzlich streben wir die Rückführung der jungen Menschen in die Herkunftsfamilie an, wenn dies als möglich im Rahmen der Hilfeplanung erscheint. Wenn dieses nicht realisierbar ist, besteht die Möglichkeit einer langfristigen Unterbringung mit anschließender Verselbständigung (siehe Leistungsbeschreibung Verselbständigung). Für die Umsetzung dieser Langzeitziele streben wir folgende Teilziele an: Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Aufarbeitung von Entwicklungsbeeinträchtigungen und Verhaltensproblemen Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen auflösen Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden entwickeln Ressourcen erarbeiten und aktivieren Beabeitung von Lern- und Leistungsstörungen und daraus resultierende Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten, somit Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Heranwachsenden, z.b. Erhöhung der Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit Vermittlung einer Wertorientierung Übernahme von Eigenverantwortung Erleben von Selbstwirksamkeit Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sind: Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Verhüten einer drohenden Behinderung Folgen einer Behinderung mildern Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung Tagesstrukturierende Maßnahmen Ziele unserer Arbeit speziell bei Inobhutnahmen sind: Gefahrenabwendung durch Schutz- und Deeskalationsstrategien Unterstützung Minderjähriger in Notsituationen unter fachlichen Voraussetzungen Schaffung eines sozialen Umfeldes und praktikabler Perspektiven für Minderjährige Stabilisierung und Stützung des Minderjährigen durch Beratung und aktive Begleitung Seite 7 von 15 Stand 01/2015

8 Grundleistungen Leistungsbereich Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren Erziehungs- und Hilfeplanung Notwendige Aufsicht und Betreuung Gestaltung der Wohnatmosphäre Alltägliche Versorgung Beschreibung Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen, Sorgeberechtigten und Institutionen Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen in der Wohngruppe oder im aktuellen Lebensumfeld mit dem Kind / Jugendlichen den Eltern / Sorgeberechtigten dem zuständigen Jugendamtsmitarbeitenden evtl. Kindern / Jugendlichen, die bereits in der Gruppe leben evtl. weitere Personen z.b. aus den Bereichen, Psychologie, Therapie, Schule Intensiver Austausch mit allen Beteiligten (Sorgeberechtigten, Jugendamtsmitarbeitenden, Bezugspersonen, Therapeuten etc.) Notwendige Informationen und vorhandene Dokumente werden gesammelt und ausgewertet Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt Tagesdokumentation und teaminterne Erziehungsplanung ggf. unter Beteiligung der Erziehungsleitung Sachstandsberichte mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe im Zusammenhang mit Hilfeplanung Durchführung von Hilfeplangesprächen mit dem/r Betreuten Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit dem/r Betreuten Organisation zusätzlicher interner (Zusatzleistungen) oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Alters- und entwicklungsangemessene Wahrnehmung der Aufsichtspflicht Bereitstellung einer pädagogischen Fachkraft rund um die Uhr (24 Stunden) Tägliche Dienstabdeckung von Uhr mit anschließender Nachtbereitschaft Zusätzlich steht eine Rufbereitschaft zur Verfügung Überprüfung individueller Gefährdungen und altersadäquate Reaktionen/Maßnahmen auf Gefährdungen: innerhalb des Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen innerhalb einer Woche grundsätzliche Abklärung und pädagogische Interventionen Bereitstellung eines kind- und jugendgerechten Lebensbereiches und Wohnumfeldes Schaffung einer entwicklungsförderlichen, sicheren und angstfreien Atmosphäre, in der sich die Kinder und Jugenlichen sich wohl fühlen Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereichs in einem Einzelzimmer und Hilfe bei der individuellen Gestaltung Reinigung der Gemeinschaftsräume Alters- und entwicklungsangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereiches Regelmäßige gesunde Mahlzeiten mit Einbezug der Kinder und Jugendlichen Pflege der Wäsche und Kleidung unter Einbezug der Kinder und Jugendlichen Seite 8 von 15 Stand 01/2015

9 Alltagsgestaltung Freizeitgestaltung Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung Der Tagesablauf ist strukturiert und wird durch die Mitarbeitenden begleitet Ein Regelwerk bezieht sich auf das alltägliche Zusammenleben der Mädchen und Jungen Freizeitmöglichkeiten im musisch-kreativen und handwerklichen Bereich (z.b. Bastel- und Werkmöglichkeiten, Gesellschaftsspiele, Kochen, Gartenarbeit, Musik etc.) Teilnahme in örtlichen Sportvereinen, Jugendgruppen Bereitstellen von Medien und Anleitung zum altersangemessenen Medienkonsum Ausflüge und Gruppenaktivitäten in die nähere Umgebung sowie Ferienfreizeiten Feiern gemeinsamer Feste religiöser und weltlicher Art Förderung von Außenbeziehungen Je nach Alter und Entwicklungsstand können die Kinder / Jugendlichen ihre Freizeit eigenverantwortlich und autonom gestalten Allgemeine Gesundheitserziehung Gesundheitliche Eingangsdiagnostik und regelmäßige Gesundheitskontrolle Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten etc.) und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.b. Brille, Zahnspange) Betreuung und Pflege im Krankheitsfall (bei Krankenhausaufenthalt siehe Seite 11) Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene Aufklärung Suchtprävention Dokumentation besonderer Erkrankungen Einbezug und Beratung der Eltern / Vormünder bei Krankheiten (Therapien, Eingriffe etc.) Allg. Verkehrserziehung und Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen und Begleitung bei Außenterminen Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Kontoführung, Sparbuch) Beteiligung an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Anleitung zu eigenständigen Handlungen in diesem Bereich, z.b. Anleitung zur Pflege, Aufbewahrung und Auswahl von Wäsche und Kleidung Einbeziehung bei der Planung und Zubereitung der Mahlzeiten Erfahren von Versorgung, Wertschätzung und Verlässlichkeit Themenzentrierte und allgemeine Gruppengespräche Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen Strukturierte Reflexionsgespräche einzeln oder in der Gruppe Aufarbeitung von bisherigen Erfahrungen und Problemen Entwicklung von Lebensperspektiven und Förderung individueller Fähigkeiten Vermitteln einer positiven Grundhaltung gegenüber sich selbst und dem Umfeld Hilfestellung im Umgang mit der eigenen Sexualität Seite 9 von 15 Stand 01/2015

10 Förderung des Sozialverhaltens Schulische/berufliche Förderung Therapeutische und psychologische Leistungen Arbeit mit dem Herkunftssystem Partizipation der jungen Menschen Hilfe beim Erkennen eigener und fremder Bedürfnisse und beim Auseinandersetzen mit Selbst- und Fremdeinschätzung Erlernen eines adäquaten Umgangs mit eigenen Bedürfnissen im Kontext eines sozialen Miteinanders Erklären, Verabreden und Einüben von Umgangsregeln in der Gruppengemeinschaft und im öffentlichen Leben Rückmeldung über problematisches Verhalten und Entwicklung von Lösungs- und Konfliktbewältigungsstrategien Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Schule etc. Förderung der schulischen Lern- und Leistungsbereitschaft und Motivation zum Schulbesuch Anleitung, Unterstützung und Kontrolle bei den Hausaufgaben Bereitstellen einer ruhigen Lernatmosphäre Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Teilnahme an Elternsprechtagen und bei Bedarf Hinzuziehung zum Hilfeplangespräch Gezielte Förderung bei schulischen Defiziten Beschaffung und Bereitstellung von anerkanntem Schulbedarf Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Arbeitsplatz Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Kontinuierlicher Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten Ggf. Hilfe zur Konfliktlösung in der Schule bzw. am Arbeits- und Ausbildungsplatz Bei Bedarf können die Kinder / Jugendlichen an folgenden Angeboten teilnehmen: Mototherapie Psychologische Betreuung Einbeziehung des zuständigen Psychologen in die Erziehungsplanung Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachdiensten sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien Als Zusatzangebot werden Heilpädagogik und Reittherapie vorgehalten und können bei Bedarf extra vereinbart werden (siehe Seite 11) Anamnestische Erhebung der persönliche Situation des Kindes / Jugendlichen und der Familie Regelmäßiges koordinierendes Gespräch mit dem Elternhaus Hinzuziehung zur Umsetzung der Erziehungsplanung Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangespräches mit den Eltern Fachliche Hilfestellung in Erziehungsfragen Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten Transparenz und Kommunikation von Entscheidungen Aktive Integration in Hilfeplanung durch Teilnahme sowie Vor- und Nachbereitung an Hilfeplangesprächen mit den Kindern / Jugendlichen Mitverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebensbereiches Mitwirkung bei den Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens Altersgemäße Beteiligung an Alltagsentscheidungen, z.b. Freizeitgestaltung, Essenspläne etc. Altersgemäße Information und Aufklärung über Rechte und Pflichten sowie Möglichkeiten der Teilhabe Seite 10 von 15 Stand 01/2015

11 Beschwerdemanagement Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung Krisenmanagement Verselbständigung Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Wege, sich selbst zu wehren und Einfluss zu nehmen auf das, was mit ihnen geschieht Möglichkeit, falls sie sich zu Unrecht behandelt fühlen, über ihre persönliche Misslage an Mitarbeitende, die Leitung, unseren Ombudsmann oder den zuständigen Jugendamtsmitarbeitenden zu wenden Unterstützung erhalten die Kinder / Jugendlichen von einer Betreuungsperson ihres Vertrauens Bei sehr jungen Kindern übernehmen beteiligte Personen in Vertretung für das Kind diese Aufgabe Die Bearbeitung jeder Beschwerde wird durch die Leitung garantiert Bei jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung: Erstellung einer schriftlichen Dokumentation einschließlich der Bewertung im Team und mit der Leitung Ggf. Einleitung von Vorsichtsmaßnahmen zum Ausschluss möglicher Gefährdungen Bei offensichtlichen Vorkommnissen zusätzlich: Umgehende Meldung an das fallführende Jugendamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens Information und Einbeziehung der Eltern / Sorgeberechtigten, soweit dies dem Schutzinteresse des Kindes / Jugendlichen nicht entgegensteht Ggf. Einbeziehung des Landesjugendamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens Reflexion und ggf. Einleitung weiterer Schritte unmittelbar, in der nächsten Teamsitzung und nächsten Hilfeplanung Ressourcen ggf. aus dem sozialen Umfeld werden zur individuellen Krisengestaltung genutzt Vernetzung, Transparenz und Abklärung der Krisensituation mit der Erziehungsleitung Bei Notwendigkeit wird eine kurzfristige individuelle pädagogische/therapeutische Einzelmaßnahme organisiert und eingeleitet Bei langfristigen Krisensituationen wird eine gezielte zusätzliche sozialpädagogische Betreuung ermöglicht (siehe Zusatzleistungen) Bei einem Bedarf an einer therapeutischen/heilpädagogischen Leistung beantragen wir diese in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen (siehe Zusatzleistungen) Vorbereitung auf eine eigenverantwortliche Lebensführung durch Reflexion des persönlichen Verhaltens und das des Umfeldes Unterstützung bei der Suche, dem Anmieten, der Ausstattung und den Umzug in eine eigenen Wohnung Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Verwendung der Erstausstattungsbeihilfe Möglichkeit in das einrichtungsinterne Verselbständigungsangebot zu wechseln (siehe Leistungsbeschreibung Verselbständigung) Beendigung der Maßnahme Vorbereitung der Heranwachsenden auf Entlassung oder Verlegung (Hospitationen, Gespräche, Verabschiedung) Eine Entlassung wird unter Einbezug der Eltern / Sorgeberechtigten intensiv vorbereitet Falls eine Überleitung in eine andere Einrichtung angezeigt ist, arbeiten wir eng mit dieser zusammen Kontakt zum Kind / Jugendlichen / jungen Erwachsenen im Anschluss an die langfristige Unterbringung, wenn gewünscht Möglichkeit von Besuchskontakten in der Gruppe Erkundigung über den Verlauf Verbindliche regelmäßige Nachsorge über Fachleistungsstunden (siehe Zusatzleistungen) Seite 11 von 15 Stand 01/2015

12 Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Führen einer Akte (pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr etc.) Ausfertigen bzw. Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen, Berichten usw. Sicherstellen des Versicherungsschutzes Abwicklung von Versicherungsfällen Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld) Mögliche Zusatzleistungen Leistungsbereich Besondere soz.-päd. Betreuung Intensive Elternarbeit Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen Therapeutische und pädagogische Einzelleistungen Besondere schulische Förderung Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet) Beschreibung Intensivere Betreuung bei Aufnahmen nach 35a SGB VIII Intensivere Betreuung bei Aufnahmen nach 35 SGB VIII Intensivere Betreuung bei Aufnahmen nach 53, 54 SGB XII Intensivere Betreuung bei Inobhutnahmen nach 42 SGB VIII Begleitung der Besuchskontakte zwischen Eltern und Kind Individuell abgestimmte Einzelmaßnahmen in der Elternarbeit Familientherapie durch externen Therapeuten Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen (z.b. Sprachkurse), therapeutischen (z.b. Intensivseminare), sozialpädagogischen (z.b. soziale Gruppenarbeit) Zwecken Therapeutsiches Reiten Heilpädagogik Erlebnispädagogik Einzel- oder Gruppentherapien unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten Therapeutische oder heilpädagogische Leistungen in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen Einzelfallbezogene professionelle Nachhilfe Schulrelevante Diagnostik Außerschulisches Material Fahrtkosten zu schulischen Zwecken Bewerbungskosten Seite 12 von 15 Stand 01/2015

13 Psychologische Einzelleistung Medizinische Versorgung Nachsorge Diagnostik und Testung Fahrt- und Personalkosten bei externer Diagnostik, soweit diese von einem/r Mitarbeiter/in begleitet werden müssen Begleitung bei Krankenhausaufenthalten Begleitung bei regelmäßigen Untersuchungen (mehr als 2x pro Monat) Kieferorthopädische Behandlung Ambulante Nachbetreuung nach 41 SGB VIII und nach 67 SGB XII Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation Insgesamt 57 Plätze aufgeteilt auf: je 10 Plätze im Haus 1, in der Wohngruppe Horn und der Jugendwohngemeinschaft je 9 Plätze im Haus 5, Haus Ruhrstraße und im Haus Tanneck Das Aufnahmealter liegt zwischen 6-17 Jahre (im Einzellfall und nach genauer Prüfung kann davon abgewichen werden) Betreuungszeitraum ist individuell nach Hilfebedarf, kann sich bis zum 21. Lebensjahr und darüber hinaus erstrecken Pädagogik Regelangebote: Haus 5, Haus Ruhrstraße und Haus Tanneck: 1 : 1,91 Haus 1 und Jugendwohngemeinschaft: 1 : 1,92 Wohngruppe Horn: 1 : 2,13 Anteilig: Leitung / Beratung Psychologischer Dienst Verwaltung Hauswirtschaft / Technischer Dienst Ausschließlich pädagogische Fachkräfte mit Mindestqualifikation staatl. anerkannte/r Erzieher/in sowie Dipl. Sozialpädagoge/in, Dipl. Sozialarbeiter/in und Dipl. Heilpädagoge/in Außerdem wird unser Team unterstützt durch: Wirtschaftskraft Haustechniker Bundesfreiwilligendienstleistende Seite 13 von 15 Stand 01/2015

14 Räumlichkeiten Außengelände Umgebung Olsberg Umgebung Erwitte Haus 1, Haus 5 und die Jugendwohngemeinschaft befinden sich auf dem Heimgelände Haus Ruhrstraße, Haus Tanneck sind Außenwohngruppen in Olsberg Die Wohngruppe Horn befindet sich in einem Ortsteil von Erwitte Die Wohngruppen verfügen über vollständig eingerichtete und ausgestattete Einzelzimmer sowie Wohnzimmer, Küche und Esszimmer getrennte Sanitärbereiche Büro und Bereitschaftszimmer Hausaufgabenraum (nur bei den Häusern auf dem Heimgelände) Zusätzlich stehen ein Bewegungs- und Fitnessraum, ein Internetcafe, ein Bastel- und Werkkeller sowie heilpädagogische Spiel- und Therapieräume gesondert auf dem Heimgeländer zur Verfügung. Das Gelände ist parkartig angelegt und sehr weitläufig. Darauf befinden sich neben den Häusern der Wohngruppen die Reittherapieanlage, eine Volley- und Basketballplatz, ein multifunktionales Kleinspielfeld und eine Grillstelle. Übernachtungsmöglichkeiten stehen auf dem Heimgelände für Besucher (Eltern, Verwandte) kostenlos zur Verfügung. Olsberg ist eine Ortschaft mit ca Einwohnern Die Einrichtung liegt in zentraler Lage Umfangreiche Schul- und Bildungsangebote Differenziertes Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychatrie in Marsberg mit der Tagesklinik Meschede Vielfälltige Vereinsangebote Verschiedene Freizeitmöglichkeiten z.b. Wintersport, Mountainbike, Kletterpark Erwitte ist eine Ortschaft mit ca Einwohnern Umfangreiche Schul- und Bildungsangebote Differenziertes Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychatrie in Hamm mit der Tagesklinik Meschede Vielfälltige Vereinsangebote Seite 14 von 15 Stand 01/2015

15 Qualitätsentwicklung Leistungsbereich Qualitätsdialog Qualitätsmanagement Vernetzung Teamentwicklung Personalentwicklung Indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards. Beschreibung Der Qualitätsdialog gemäß Rahmenvertrag I des Landes NRW wird angestrebt Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (inkl. Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation etc.) Jährliche Überprüfung der Konzeption (Team/Leitung, mit oder ohne externer Beratung) Umkonzeptionierung, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel vorliegen Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben Einhaltung der Strukturqualität im Rahmen der Gesamtkonzeption und den Richtlinien der Betriebserlaubnis Fachliche Kontakte zu und Kooperationen mit vergleichbaren Einrichtungen Vernetzung und Kooperation mit Facheinrichtungen (Erziehungsberatung, Drogenberatung, Jugendämtern, Kliniken und ansässigen Therapeuten, Jugendsacharbeiter der Polizei, Schulen, Schulsozialarbeitern, Jugendhäusern, Vereinen, etc.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Enge Kooperiation mit der Roman-Herzog-Schule Brilon (Schulstation) und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg Wöchentliche Team- und Fallbesprechungen mit Protokollen Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption Kollegiale Beratung / Fallsupervision Teamfortbildung Team- und Einzelsupervision nach Bedarf Stellenbeschreibung, Personalführung und Sicherstellung einer klaren Rollenverteilung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen, Praxisanleitung Berücksichtigung der persönlichen Resscourcen Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen Seite 15 von 15 Stand 01/2015

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