Nebenberuflich selbständig machen
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- Hermann Adenauer
- vor 9 Jahren
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1 Nebenberuflich selbständig machen Die nebenberufliche Existenzgründung Leicht ironisch können wir auch vom Feierabend-Chef sprechen. Aber auch hier gilt zunächst: Habe ich eine Gründungsidee? Sollte das nicht der Fall sein gilt das unter Vorgründungsphase: Gründen, aber noch keine Idee Gesagte. Wir unterstellen hier eine vorhandene Geschäftsidee. Nun ist allerdings die nebenberufliche Gründung nicht so viel einfacher; sie bietet lediglich zunächst aufgrund der beruflichen Haupttätigkeit die finanzielle und damit existenzielle Sicherheit durch das Gehalt.
2 -Beratungserfordernisse: Beratung macht auch den Nebenberufsgründer sicherer und erfolgreicher. Und: Das derzeit noch mögliche Gründercoaching der KfW-Bank -es endet per kann auch für ihn eingesetzt werden (wir haben es bereits separat beschrieben unter Investition, Finanzierung, Fördermittel). -Nebenberuf = Unternehmertum: Für den Kunden ist der nebenberufliche Gründer ein Unternehmer. Auch als nebenberuflicher Unternehmer müssen Aufträge qualitativ hochwertig und zeitlich zuverlässig abgewickelt werden. Die Ausrede Der Hauptjob ließ mir keine Zeit gilt nicht. Und: Er muß stets erreichbar sein! Anrufbeantworter ist noch akzeptabel (mehrmals täglich per Fernabfrage abhören!!!) Wir empfehlen die Beauftragung eines Büroservices. Diesen bitte sorgfältig auswählen; lassen Sie sich Angebote zur Leistung und zum Preis geben. Vereinbaren Sie die Aufgaben für den Büroservice genau und detailliert. -Honorargestaltung: Der Nebenberufliche ist genauso selbständig wie der selbstänge Haupterwerbstätige. Wir empfehlen: Nehmen Sie die gleichen Honorare wie der vollberuflich Selbständige. Die Leistung muß vergleichbar sein, dann gibt es auch keinen Grund für niedrigere Honorare. Und es erspart -überflüssige- Diskussionen und Begründungen, weshalb Sie weniger fordern für Ihre Leistung (Es kann auch beim Kunden der Eindruck entstehen, daß wegen niedrigeren Honorars auch die Qualität geringer ist). -Geschäfts-/Businessplan: Die Notwendigkeit, Sinn und Zweck des Businessplans wurde bereits unter Beispiel der Existenzgründung beschrieben. Während der bei hauptberuflicher Gründung nicht nur für den Gründer dienlich ist (roter Faden), sondern auch für Zuschußerhalt, für Banken, den Steuerberater, das JobCenter (Gründerzuschuß), so gilt er i.d.r. erstmal nur für den nebenberuflichen Gründer selbst. Seine Inhalte sind gleich und müssen genauso sorgfältig recherchiert und erarbeitet werden.
3 -Buchhaltung / Steuern: Auch hier gilt: Jede Buchung braucht den Beleg! Einnahmen- und Kostenbelege müssen gesammelt werden; Rechnungen an Kunden sind ebenfalls fortlaufend zu numerieren Alles was firmenrechtlich und steuerlich gilt für den Haupterwerbsgründer, das gilt genauso für den nebenberuflichen Gründer / Selbständigen. -Die Kundensicht: Ein sehr wichtiger Punkt: Der Kunde betrachtet sie als selbständigen Unternehmer und erwartet solche Leistungen für seine Anliegen. Und: Wir empfehlen keine Information an den Kunden, daß Sie einen anderen Hauptjob haben; es kann schaden, und er muß es nicht wissen! Am Anfang steht die Überlegung, sich ein zweites Standbein aufzubauen neben der beruflichen Angestelltentätigkeit, Viel passieren kann nicht, es gibt die Sicherheit des Angestelltengehaltes. Vielleicht besteht auch eine Unterforderung in der Angestelltentätigkeit; Karriereaussichten und damit eine Statusverbesserung sind möglicherweise nicht die Besten, und Gründe können auch sein die Reduzierung von Arbeitsstunden wegen Kurzarbeit / Firmen- und / oder Branchenproblemen oder daß das Angestelltengehalt einfach nicht ausreicht für den Lebensunterhalt der Familie. Mit vorhandener Geschäftsidee -sie kann in der gleichen Branche sein wie die Angestelltentätigkeit oder aus z.b. einem Hobby heraus entstehen- kann die nebenberufliche Gründung geplant und angegangen werden. Ziel dabei ist meist nicht nur, einen Hinzuverdienst aufzubauen, sondern mittelfristig in die Vollzeitzeit-Selbständigkeit zu wechseln und sie gezielt aufzubauen. Dabei ist es zunächst unerheblich, wie die Honorare kalkuliert werden, ob auf Stundenbasis, projektbezogen oder mittels Tagessätzen. Wichtig ist, daß man keine Kunden aufbauen kann, wenn mit Dumpinghonoraren gearbeitet wird. Man schadet sich so selbst. Es sind die im Tätigkeitsbereich üblichen Honorare zu nehmen. Das ist zwingend zu recherchieren. Was ist bei nebenberuflicher Selbständigkeit noch zu beachten? -Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten: Als was werden Sie tätig? Als freiberuflich gelten therapeutische sowie künstlerische Berufe, ferner u.a. Steuerberater, Anwälte, Ingenieure, beratende Betriebs- und Volkswirte. Die Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit erfolgt durch Sie direkt beim Finanzamt.
4 Gewerbliche Tätigkeiten sind u.a. handwerkliche Tätigkeiten oder auch Geschäfte. Diese Gründer melden ihr Gewerbe beim Ordnungsamt an; das leitet weiter; vom Finanzamt kommt dann der erforderliche Fragebogen. -Kleinunternehmer: Sie haben das Wahlrecht, umsatzsteuerpflichtig tätig zu werden oder als Kleinunternehmer darauf zu verzichten. Wählen Sie die Kleinunternehmerregelung sind sie von der Umsatzsteuer befreit, sie können allerdings keine Vorsteuer (von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer) gegenrechnen. Die Grenze der Kleinunternehmerregelung sind im Jahr Umsätze bis ,-- ; dazu haben wir ausführlich dargestellt unter Vorgründungsphase / Steuerliches. Wer ein Büro unterhält, einen Büroservice beauftragt, Waren und Materialien kauft, zahlt hierfür Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer. Die Kleinunternehmerregelung macht so wenig Sinn. -Die Krankenversicherung: Aus nebenberuflicher Selbständigkeit erzielte Gewinne erhöhen das aus Angestelltentätigkeit stammende Arbeitseinkommen nicht. Sie müssen allerdings als Angestellter pflichtversichert sein in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen nachweisen, daß Sie nebenberuflich selbständig tätig sind. -Die Rechtsform: Welche Möglichkeiten verfügbar sind haben wir ausführlich erörtert unter Beispiel der Existenzgründung / Rechtsform. -Die Firma: Die Firma ist der Name, unter dem sie am Markt auftritt. Kleine nicht eingetragene Einzelfirmen können Phantasienamen wählen oder eine Sach- bzw. Personenbezeichnung. Es muß verbunden werden mit dem eigenen Namen. Für Geschäftspapiere, Rechnungen, Quittungen etc. gilt, daß dem Namen mindestens 1 ausgeschriebener Vorname anzufügen ist. -Der Wohnungsmietvertrag: Beim Home-Office werden keine gesonderten Büroräume benötigt. Wir empfehlen, den Wohnungs mietvertrag genau zu lesen, inwieweit gewerbliche Tätigkeiten gestattet sind. Sollten Kundenbesuche bei Ihnen im Home-Office nötig sein oder an Klingel bzw. Hauswand Firmenbezeichnungen bzw. Firmenschilder nötig sein, dann ist unbedingt die Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich. -Status Arbeitslosigkeit : Hier klären Sie bitte vor Beginn, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit Ihnen keine
5 Nachteile entstehen, was die Zahlung von Arbeitslosengeld betrifft. Regelmässig darf der zeitliche Arbeitsumfang der Nebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen, sonst gelten Sie nicht mehr als arbeitslos, Leistungen werden gestrichen. Oder Ihre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ergibt durchschnittlich mehr als 400,-- pro Monat. Bis 165,-- Gewinn wird nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet; geht es darüber hinaus bis 400,-- wird das Arbeitslosenentgelt um den 165,-- übersteigenden Betrag gekürzt. Wie gesagt: Individuell persönlich dort klären. -Die Genehmigung des Arbeitgebers: Das Wichtigste zuletzt. Der Chef kann die selbständige Nebentätigkeit untersagen. Allerdings nur --wenn sie die hauptberufliche Angestelltentätigkeit so negativ beeinflusst, daß Sie den üblichen Erfordernissen nicht mehr genügen; immerhin zahlt der Chef Ihnen das Gehalt --wenn diese Tätigkeit in Konkurrenz steht zu den Tätigkeiten Ihrer Arbeitgeberfirma. Trifft beides nicht zu brauchen Sie den Chef nicht zu informieren, selbst wenn im Arbeitsvertrag Gegenteiliges steht. Es dürfte dennoch sinnvoll sein und besser, als wenn er von dritter Seite davon erfährt. Also: Finden Sie heraus, ob die angestrebten Tätigkeiten freiberuflich sind oder nicht. Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllen. Z.B.: --Verfügen Sie über zumindest ausreichende Qualifikationen? --Sind Sie tatsächlich unabhängig von den Weisungen Dritter? --Sind Sie in Ihrer Firma geschäftsführend tätig? --Tragen Sie die Verantwortung und treffen selbst alle Entscheidungen unabhängig? Und: Prüfen Sie anhand Ihres Businessplanes sehr genau, ob Sie für die nebenberufliche Selbständigkeit eine Finanzierung benötigen. Da Sie sehr wahrscheinlich dafür keine Fördermittel bekommen benötigen Sie eine Hausbank. Sie muß dann unbedingt sich mit der Gründungsmaterie beschäftigen und entsprechende Erfahrungen besitzen. Alles weitere verläuft dann wie in der Vorgründungsphase und der Existenzgründungsdurchführung beschrieben.
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